Seite 4
Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 32
Aus Stadt und Land
Wie das Licht wachst ...
Der Februar bringt zwar noch nicht öen Frühling, aber er kann doch seine allerersten Vorboten bringen — oder noch größere Kälte! Jedenfalls aber bringt er mehr Licht! Die dunkelsten Wintertage sind überwunden, hoher und höher steigt die Sonne. Am 1. Februar ist sie um 7.89 Uhr aufgegangen und erst nach neun Stunden 38 Minuten unter- geganqen. Täglich kommt sie nun um eine Minute oder snn zwei Minuten früher und bleibt um die gleiche Zeit länger am Himmel. Am 15. Februar ist so Sonnenaufgang um 7.37 Uhr, Sonnenuntergang um 17.45 Uhr. Am letzten Tag des Monats, am 28. Februar, erscheint unser Himmelslicht gar schon um 7.10 Uhr, also 49 Minuten früher als zum Monatsbeginn und bleibt bis 18.07 Uhr — also 46 Minuten länger. Beinahe 11 Stunden lang scheint die Sonne, im ganzen also 1 Stunde und 19 Minuten länger als am 1. Februar. ES geht aufwärts und auswärts! — Aber noch steht der S. Februar vor uns, der Dorotheentag, von dem es heißt: „St. Dorothee bringt den meisten Schnee!" Und erst am tt. Februar ist Matthias, „Mattheis bricht's Eis".
Der Weg zum Volksschullehrer
An den Lehrerbildungsanstalten Wnrzburg und Bayreuth beginnen voraussichtlich am 10. April 1945 weitere Lehrgänge zur Ausbildung von Schulhelfern. Meldungen zu diesen Lehrgängen sind unter Beigabe des eigenhändig geschriebenen Lebenslaufes, eines Lichtbildes, eines Nachweises über HI- oder BDM-Dienstleistung und der Abschrift des Zeugnisses über die mittlere Reife bis spätestens 1. April 1946 dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorznleaen.
M VemeillltMseiurWiingeli -er Dler-Zugen-
Der Sammelbegriff „Gemeinschaftseinrichtungen" umfaßt alle die- jenigen Lager, Schulen, Heime usw., die die Hitler-Jugend zur Erziehung und Ausrichtung der deutschen Jugend unterhält. So gibt es Wehrertüchtigungslager, KLV-Lagsr, Landdienstlager, Jugendwohnheime, Erholungslager und andere. Alle diese Einrichtungen werden nach einem einheitlichen Plan verwaltet. Aus einem Bericht der Reichsjugend- sührung in der Zeitschrift „Gemeinschaftsverpflegung" ergibt sich, daß 1. B. für die einzelnen Gemeinschaftseinrichtungen, je nach ihrer Zweck- bestimtnung und leistungsmäßigen Beanspruchung der Jugendlichen, bs- sondere Verpflegungssätze in fünf Gruppen bestehen. De» höchsten Verpflegungssatz erhalten die Jugendlichen in der Wehr- »rtüchtigung, während denjenigen im gewerblichen Einsatz, die sich in den Jugendwohnheimen und entsprechenden Einrichtungen befinden, ein Rationssatz zugebilligt wurde, der ungefähr dem Langarbeitersatz entspricht. Die in der Landwirtschaft eingesetzten Jungen und Mädel werden etwa wie die Selbstversorger verpflegt; Erholungsbedürftige in KLV- Laaern und Erholungsheimen bekommen Lcbensmittelzulagcn, die den Er- holungsmaßnahmen Rechnung tragen. Jugendliche in sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erhalten eine Lebensmittelzuteilung, die unter Berücksichtigung des Fortfalls des Familienausgleichs aufgebaut ist. Alle diese Gruppen werden im Rahmen des Möglichen zusätzlich mit Mangelware versorgt. Die Jugendlichen sollen in den Gemeinschaftseinrichtungen ein Zuhause finden. Deshalb wird ihnen nach Möglichkeit auch bei der Speifung die Familiengewohnheit gesichert, und zwar bis zum Sonntagssuchen und Geburtstagskuchen.
Msterorüliung für öen WarenlausH
Im Aufträge des Reichswirtschaftsministers hat die Wirrschafts- >ruppe Einzelhandel Musterordnungeu für die Systeme „Taufchring" md- „Warcntauschzentrale" ausgearbcitet. Daraus ergeben sich sür die lauschintsresscuten u. a. folgende Einzelheiten der Durchführung dieser Nobilisierung von Hausrat. Kleidung und Geräten: Zum Tauschverkehr nnerhalb des Tauschiinges sind nicht zugelassen: Nahrungs- und tzenußmittel, Brennmaterialien, lebende Tiere usw., ferner Uniformen >cr Wehrmacht, Kunstgegenstäikde und Bücher. Ueberhaupt ist die Tausch, teile nicht verpflichtet, jeden angebotenen Gegenstand abzunehmcn. öigcnlümer von größeren, schwer transportablen Gegenständen wir Nöbeln, Nähmaschinen usw., können sich mit einer einschlägigen Tauschielle in Verbindung setzen, die die Abschätzung am Ort der Lagerung wrnehmen kann. Die Tauschstclle kann von den Taufchintcrcsjentcu die Vorlage einer Legitimation verlangen.
Neberläßt der Tauschinleressent den geschätzten Gegenstand der Tauschtelle käuflich, so erhält er als Kaufpreis den Schätzwert in bar und mrüber hinaus einen Anrech tschein auf Tauschgut in Höhe des Schätzwertes. Ueberstsigt der Schätzwert 10 NM, so kann der Anrecht- chein gestückelt werden. Der einzelne Stückelungsschein soll den Bewag von 5 RM nicht unterschreiten. Der Anrechlfchein verfällt, wenn' :r binnen sechs Monaten vom Ausstellungsdatum ab nicht cingelöst wird. Fn Härtefällen kann eine einmalige kurzfristige bis zu vier Wochen gehende Verlängerung erfolgen. Der Inhaber eines Anrechtscheins ist rerechtigt, bei den Tauschstellen des Tauschrings im Rahme» der vorhandenen Vorräte Tauschgegenstände nach seiner Wahl bis zur Höhe des M Anrechtschein angegebenen Schätzwertes zu erwerben. In Ausnahme- fällen können die Tauschstellen einen Tauschgegenstand auch abgeben, wenn der Wert des gesuchten Gegenstandes bis zu 10 Prozent vom Schätz- wert des Anrechtscheins nach oben abweicht. Der Erwerber zahlt in riesen Fällen die Wertdifferenz in bar. Zur Abgeltung der Unkosten hat rer Erwerber eines Taufchgegenstandes eine Gehühr bis zu 15 Prozent )es Schätzwertes an die abgebende Tauschstelle zu entrichten. Tausch- zegenstänöe können im Auftrag und für Rechnung der Erwerber repariert werden, soweit die Möglichkeit hierfür besteht. Ausdrücklich tusgeschlossen ist im übrigen jede Haftung für Mängel der zum Tausch rdez Kauf gelangenden Gegenstände.
Noch weniger Strom- und Gasverbrauch
Anordnung des Gauleiters und Reichsverteidigungskommissars
Der Verbrauch von Strom und Gas mutz weiterhin auf das äutzerste eingeschränkt werden. Aus diesem Grunde ordne ich in Erweiterung meiner Anordnung vom 22. Januar 1943 an:
1. Die Benützung aller Geräte, die Strom oder Gas verbrauchen. wie z. B. Heizkörper, Kocher, Warmwasserspeicher, Haushaltwaschmaschinen usw. kann bis auf weiteres nicht mehr gestattet werden und sind daher mit sofortiger Wirkung für Haushaltungen, Behörden, Dienststellen undgewerblicheBetriebe verboten. Von dieser Anordnung werden die gewerblichen Betriebe sowie die sonstigen Verbraucher ausgenommen, die nach der Anordnung des Landeswirtschaftsamts Va vom 22. 1. 43 zum Strombezug berechtigt sind. Das Kochen mit Strom und Gas bleibt insoweit zugelassen, als keine andere Kochmöglich- keit vorhanden ist und auch nicht beschafft werden kann.
2. Ich erwarte, datz alle Volksgenoffen und Bolksgenosstnnen ihren Stromverbrauch auch für Licht auf das Notwendigste beschränken. Jeder Haushalt mutz darauf achten, datz keine Lampe zuviel und länger brennt, als unbedingt notwendig ist. Auch Radiogeräte sind bis auf weiteres abzuschalten mit Ausnahme "der Zeiten des Nachrichtendienstes. Die Bevölkerung wird in ihrem eigenen Interesse ermahnt, dieser Aufforderung pein- lichst nachzukommen und dadurch milzuhelfen. Strom- und Gasbedarf für die lebensnotwendigsten Bedürfnisse sicherzustellen.
Stuttgart, 6. Februar 1945.
Mu rr
Gauleiter, Reichsstatthalter und Rrichsverteidigungskommissar.
Die Schüler der Höheren Schulen, die häufig bereits aus der 7. oder' 8. Klasse zur Wehrmacht einberufen worden, erhalten heute — ini Gegensatz zum Eisten Weltkrieg — bereits zum Zeitpunkt ihrer Einberufung zur Wehrmacht die Anwartschaft auf den späteren Besuch Ser Hochschule zugesprvchen, wenn ihre Leistungen und ihr Gesamtverhalien während ihres Schulbesuches gezeigt haben, daß sie voraussichtlich sür das Hochschulstudium geeignet sein werden. So erhalten beispielsweise künftighin bereits die Schüler der 6. Klaffe, die während des ersten Klassenhalbjahres einberufen werden, bei ihrer Einberufung eine Bescheinigung, die sie zur späteren Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Kriegsteilnehmer, der zur Reifeprüfung führt, berechtigt. Werden Schüler der 6. Klasse im zweiten Klasfenhalbjahr einberufen, so erhalten sie, wenn sie zweifellos versprechen, den geistigen Anforderungen des Hochschulstudiums zu genügen, die sogenannte Vorsemester- Bescheinigung. Sie bedeutet, daß ihr Inhaber nach Entlassung von der Wehrmacht an der von ihm gewählten Hochschule ein Borsemester zu durchlaufen hak. das mit einer Abschlußprüfung endet, nach deren er: fvlgreichem Bestehen er dann sein Studium aufnehmen kann. Sonder- lchrgängc und 'Vorsemester können frühestens ein halbes Jahr vor dem Zeitpunkt besucht wcrdcy, an dem der Kriegsteilnehmer bei normalem Schulbesuch die Reifeprüfung hätte,ablegc» können. Demgögcnüber erhalten alle zweifellos für die Hochschule geeigneten Schüler, die die 7. Klasse besuchen, wenn, sie im zweiten Klassenhalbjahr einberufin werden, eine noch weitergehcnde Vergünstigung, indem ihnen der sogenannte Rcifever m e r k erteilt wird. Er berechtigt seine Inhaber, ohne weiteres mit dem Hochschulstudium zu dem Zeitpunkt zu beginnen, an dem sie bei normalem Schulbesuch ihre Reifeprüfung abgelegt haben würden. Während' des ersten Semesters ihres Hochschulstudiums können sie die ihnen fehlenden Schulkenntnisse mit Hilfe der „fachlichen Grundausbildung" nachholen, die zu diesem Zwecke an allen Hochschulen sin- gerichtet wurde.
Den Reifevcrmerk erhalten nicht nur Angehörige des Geburtsjahrganges 1927, soweit sie die Klasse 7 besuchten, sondern auch, da sonst unbillige Härten entstehen würden, Kriegsfreiwillige unik O f s i z i e r b e w e r b e r j ü n g e r e r Jahrgänge, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem l. Juli 1945 zur Wehrmacht einberufen werden, wie ihn auch Schüler des Geburtsjahrganpes 1926, die im Februar 1944 zum RAD und anfchließend zur Wehrmacht ein- berufen wurden, und Kriegsfreiwillige und Offizierbewerber früherer Jahrgänge auf Antrag über ihren Truppenteil frühestens 1945 erhallen können, wenn sie im zweiten Klasfenhalbjahr der Klasse 7 ein- berufen wurden.
Luftwaffen- und Marinehelfern, deren schulische: Leistungsfähigkeit durch gleichzeitige militärische Beanspruchung stark behindert wurde, dürfen Nachteile hieraus nicht erwachsen. Bei der Zuerkennung des Vorsemesters und des Reifevermerks sind vielmehr auch bei ihnen in erster Linie die geistige Fähigkeit und Haltung des Schülers in Rechnung zu stshlen.
Wichtige Aenöerungen in öer Ledensmitteizuteiinng
Die militärischen Operationen in den landwirtschaftlichen iieber- schußgebieten des deutschen Ostens und die starke Anspannung aus alle» Gebieten des Transportwesens erfordern in der Ernährungswirtschaft eine Anpassung an die Lage. Es werden Einfparnngsmaßnahmeii notwendig, deren endgültige Regelung sich naturgemäß im Augenblick noch nicht durchführen läßt. Der Reichsernährungsministei hat daher als U e b e r g a n g s m a ß n a h m e bis zur Festsetzung neuer Rationen angeordnet,' daß die 72. und 73. Zuteilungsperiode um insgesamt eine Woche verlängert werden. Dies bedeutet, daß die Verbraucher mit den Ratiancn der 72. und 73. Zntcilungsperiode eine Woche länger reichen müssen, also insgesamt 9 W o ch e i, statt 8 W o eh e n. Die Lebensmittelkarten der 72. Zuteiliingsperiode verfallen am 11. März 1945 (statt 4 März I945I und die Lebensmittelkarten der 73. Zuteilungs- Periode am 8. April 1915 (statt 1. April 1945s.
Dies gilt auch für die Lebensmittelkarten der Teil- und Vottfe^p- vcrsorger. Bei den Selbstversorgern in Butter hat die Butterrücklieferung in der Woche vom 2. bis 8. April zu unterbleiben. Lano- butterherstellcr haben in der 73. Zntcilungsperiode entsprechend mehr Butter abzuliefcrn. Bei den Selbstversorgern in Fleisch und Schlacht- fetten verlängert sich die Anrcchnungszeit um eine Woche. Ausländische Zivilarbciter erhallen in der 73. Zitteilungsperiode nur drei AZ-Wochenkarten. Gemeinfchaftsverpsleguiigseinrich- tungen müssen mit den Lebensmitteln, die ihnen für die 72. und 73. Zuteilungsperiode zustehen, bis zum 8: April 1945 reichen.
Bei Bezug von Vollmilch und entrahmter Frischmilch bleibt eS bei der alten Zuteilung. Für Speisekartosf»ln erfolgt eine besondere Regelung. Auf die über „Stärkeerzeugnisse" lautenden Abschnitte erfolgen in der 72. und 73. Zuteilungsperiode keine Zuteilungen. Die entsprechenden Kartenabschnitte sind daher ungültig. Bei Zucker find die kriegsbedingten Ausfälle besonders hoch. Der Verbraucher muß daher mit der Zuteilung für die 72. und 73. Zuteilungsperiode auch in der 74. Zuteilungsperiode auskommen. Es wird daher für die 74. Züteilungsperiode kein Zucker ausgegeben.
Die rechtzeitige Bekanntmachung dieser Anordnung soll es der Bevölkerung ermöglichen, die zugcteilteu Lebensmittel auf den verlängerten Zeitraum entsprechend einzu teilen.
2)urcy die vorgenannte, von nattonalsozialistischem Geiste getragene' Regelung ist nun jede Gewähr dafür gegeben, daß der Zusammenhang der Ausbildung allen denen gewahrt bleibt, die sie in jungen Jahren unterbrachen, um für Führer und Volk mit der Waffe einzustehen.
Gestorben
Freudenstadt: Fritz Stufst; Dornstetten: Gottlieb Köbter, Landwirt, 63 I.; Beinberg: Wilhelm Kemps, Ig^/z I.
Verantwortlich für dengesamten Inhalt: Dieter Lau k inAltensteig. Vertreter: Ludwig Laich Druck und Verlag: Buchdruckerei Laust, Altensteig. Z. Z. Preisliste3 gültig. RPK. 1/393-
kost krikt kl 5 EN.
f Liren'ober ist wiciiftgstsk koststofs für ciiö ssionl
Dotier alle t^asctiinen uncl Seröse pfleglich betian- , ; ösln. entrosten unö mit 5ct>utronstrict> vsrsekeni
Vorsemester- oder Rsisevermerke
Wie erlangen Kriegsteilnehmer die Hochschulreife,?
lUtensleig, 5. ksbr. 1945. klart und sckvsr trat uns dis sckrrirrrlicke Hackricki, daß unser lieber Lolin und kruder
KsrI vscßsr
am 5.1. 45 iin ^.iter von 26 jobren im Vesten gekosten Isi. i^ni 13. 1. 45 vurde er rur letzten Rübe gebettet.
In tleksm Leid:
Oie Litern: krieckrlck Kader und krau krisdriks geb. 8ckilling der kruder: kelmut r. 2. im 8üdostsn
Oer Zeitpunkt der Irauerkeier vird nodl bekanatge- geben.
lEttmannsweiler. Danksagung
Herzlichen Dank siir die überaus vielen Beweise inniger Anteilnahme, die wir bei dem Heldenlod unseres lieben, unvergeßlichen Sohnes und Bruders
Gesr. Emil Lutz in so reichem Maße erfahren dursten. Besonders danken wir Herrn Missionar Geh- ring surdietrostreichenWorle, dem Gemischten Chor unter Leitavg von Herrn Haupt- lehrer Lutz, sür die vielen Biumenspenden und allen, dir an der Trouerfeier teilgenommen haben.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Jakob Lutz.
Altensteig, 5.2.45. Danksagung
Für alle Liebe und A.i- Uilnahme, die uns beim Heldentod unseres Neben
Bernhard
in so reichem Maße zuteil wurde, dünkt herzlich im Namen allerHiotetbliebenen
die Mutter:
Christine Köhler Wwe. geb. Wolf.
Reisebegleiter (ln) nach Mün- chen, evtl. Bad Tölz sür ältere Dame gesucht. Bolle Unkostenvergütung hin und evtl, zurück. Umgehende Angebote an S- T. L94 an die Geschafft stelle ds. Bl.
Neuweiler, 5. Fevr. 1945.
Danksagung Allen denen, die unseren litbrii Onkel
Georg Frey
zur letzten Ruhe begleitet haben, sagen wir »us diesem Wege herzlichen Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Nerz Zur die trostreichen Worte am Grabe und sür den erhebenden Gesang des Mädchenchors unter Leitung von Frl. Seeger, sowie für dteZiieben Kranzspenden.
Die trauernden Hinterbliebenen.
1 LtsIIsn-^ngsbols 1
Infolge Krankheit des seit- herige» Mädchens suche ich für sofort fleiß'ges, ehrliches Müdcheu sür Wirtschaft und Küche. Georg Kirnz. Hirsch. Heselb.onn.
^ Ilsrmgi'Iet 1
Line ältere Kuh, hochträchtig, fehlerfrei und ein starkes Eiustellkind verkauft Fritz Bahnet, Ldershardt
Live ältere Kuh» sowie einen Lernstier unter zwei die Wahl, verkauft Gauß Hoch- darf, TU. Göttelfingeu 2l.
Line ältere K»h samt Kalb setzt dem Verkauf aus Golt- hilf H.'nne, Martiusmoos.
Verkauf« eia 12 Monate altes Rind, Rotschick, von guter Abstammung. Martin Burkhardt, Ldelweiler.
Lin starkes, trächtiges Rind geeignet zum Fahren, verkauft Kalmbach, Bäcker, Spkelberg.
^ SssvkSfls-änralgsn §
KrSoer Lsiim-llMzMe
^.30 Ukr», DoaQei's- tsg 19.30 IIKi':
rsinv dvHis «o»s
mit kksQs Ikoiter, Idoeioo V.
Oktmsr, Paul Osblks, Camillo Ilora, Haas ktdssseo. sugeudlicke ab 14 saboeu sind rugslsssea. Vodwosckm«.
5 Uoastv oliae keitrag kraa- Ilvav«es!ckert sind ka diesem ssbrs unsere Mtglieder, deren Versickerung im sskrs 1943 sckadenkrei verlauten ist. öe- samtvergütung klerkur über 5 bdillionen keicksmsrlr. Qün- . silze I-sistuagstariks kür aste Lraakksitea, V/ocksobilks, 8terbszeld. Außerdem Lusatz- tsrik kür LrankenkauRagsgeld stägllck Kid 5.— kür Rkvl l.— kvlonaisprSmiej. Verlangen 8is unser Angebot. Vereinigte Lrankeaverslckeruags - ^X.Q., Stuttgart, kobestraps is
Habe mein Geschäft als Fell- sammler wieder aufgenom- men. Ehr. Teufel. Spielberg
Ver eine bat, liebt
sie! Heute ist sie ein kleines Vsrtsiück — jetzt gibt es keine Nsubeiiekerung mit „VHI- Kk4"-?ksiksv. Vir können nur raten, püsglick rü
beksndela: Hack jedem Rau- ckeo die,V7V1IK5i"-ftkeiks erst ' austrockaeo lassen und kopk uad^kundstück immer gut reinigen -^soistdsrOeaup größer. Reinigen bedeutet aber nickt 4^usklopksa auk einem barten Oegensiand l Oetker auck mal die aogesehts Trusts vorsick- tig ausscksben. Vir raten mit kedackt bisr rar liebevollen Rüsgs, da vir jetzt Reparaturen an »V^.Ikkk4' nickt vornskmea können . .. auck neue Kk4"-?keiksn gibt es erst nack dem 8iege vlsdsr! „VA.llkk4", Nürnberg.
Lsick» Lu dsksttsn. 8üfi ^to8-8seckar>n vird, vsnn es erstick möglick ist, in rvei Lorten geliekert: Oer LUstall- 8üßstoö der ft-Rackung dient Lockrvecken, dis O-Iablsttsn sind rum Hacksüßsn von kalten und varmsn Oetränken bestimmt. Leids 8ortsa besitzen die 450 kacke 8üpkrakk von Lucker; also genügt sine viorlgs Rrise davon.
»«srklvsrrviedlnrsss
kürdasja!ir1945. Rreis25Rkg. sind ru baden in der Luck- baadluag Kaule, ^Itsnsteig
Lite unil KrSu-
tsrdUetlSI' (16./17. jsabrk.s, mit Abbildungen sisukiXiasser L lio., kksillersuter-Pses, l-eip- rig 6 I, Rostkack 109.
HottkaKoi«« «exea RsruzüLcin lie- ksi'bar'. Lettfsäsr'llvsr'-
ssaä Iv8. Odristl. (Zmbtl.. OkLar
im Vslä (13 a).
Laim man ivascksL. Lie Lillö kelw 'H/lakel. vvod! aber ein uvZepüeZt« Körper. Sauberkeit unä ?riscbs störst «Ls Arbeit nickt, sondern iöräert sl^unck rveckmaLi'Zs ti^Zisne erkält Qesunö- Lsit mui ^rdeitskrsit.
rsisn
S mit
lükns
kvBivclvNV