Amtliche Bekanntmachungen.
MftenW md Avhelmr der Lmdftim- »slich»ge» des 3OSWS M7 md der lei d« seil-erh« Mxslermge» dir einschließlich >. Immer INI« zorSchgeftellte« Measchasleii der Iehrsü-ee irsi md i»»z.
Die Musterung und Aushebung der Landsturmpflichtigen! des Jahrgangs
1897
und sämtlicher bei den seitherigen Musterungen wegen körperlicher Fehler, bis einschl. 1. Januar 1916 zurückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1895 findet für den Oberamtsbezirk Calw am Samstag, Montag und Dienstag, den 4., 6. und 7. Dezember ds. Zs., statt und zwar: auf dem Rathaus in Neubulach am Samstag, den 4. Dez. 1915, vormittags 8^/, Uhr, für die Gemeinden: Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Berg-
orte, Breitenberg. Emberg Holzbrvnn. H°rnberS Liebels-, im Besitz solcher sind, zuverlässig mitzubringen und mit
r n EM"«-'» .^E^er, erhaugs ett, ^Ungewaschenem Körper und in frischem Leibweißzeug bei
Oberkollwangen, Rotenbach, Schmreh, Sommenhardt, Ter-
. . ' 1, , ^ Musterung zu erscheinen, auch sinh die Ohren gründlich
nach. Wurzbach, Zaoelstein und Zwerenberg! ! ^ reinigen !
auf dem Rathaus in Liebenzell ! Jedes Lärmen und jede Störung der Verhandlung wird
am Montag, den 8. Dez. 1915, vormittags 7-/- Uhr. strenge bestraft - !
für die Gemeinden: Ernstmühl, Hirsau. Liebenzell, Monakam, . 7, ? r. >
^ Auch haben die Ortsoorsteher darauf zu sehen, dag die
Musterungspflichtigen sich in den Ortschaften ruhig und °n-
Landfturmpflichtig«, die beim Musterungsgeschäft nicht pünktlich erscheinen, haben strenge Strafe zu erwarten. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als Fahnenflüchtiger behandelt.
Die Gemeindebehörden können von der Gestellung zur Musterung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, wolches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein mutz, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Für Landsturmpflichtige, welche behaupten, an einem Gebrechen zu leiden, empfiehlt es sich, längstens bis zur Musterung ein Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden Arztes vorzulegen. Derartige Zeugnisse müssen ebenfalls von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Die Herren Ortsvorsteher haben bei der Musterung nur dann anwesend zu sein, wenn besondere Berhältnisse (Reklamationsgesuche etc.) vorliegen, die eine Besprechung des Ortsoorstehers mit der Ersatzkommission notwendig erscheinen lasse».
Die Pflichtigen haben ihre Militärpapiere, soweit sie be-
Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett und Unterreichenbach!
aus dem Rathaus in Calw
am Dienstag, den 7. Dez. 1915, vormittags 8 Uhr, für die Gemeinden: Calw, Altburg, Althengstett, Alzenberg, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Ostelsheim und Stammheim.
Die Beorderung der Musterungspflichtigen zu obigen Musterungsterminen hat alsbald durch ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde zu geschehen; außerdem gehen den Schultheihenämtern nächster Tage die Borladungen von hier aus zu.
Die Herren Ortsvorsteher sind für das rechtzeitige Erscheinen der Pflichtigen verantwortlich.
Die Nichtanmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht. Jeder Landsturmpslichtige, welcher während des Musterungsgeschästs im hiesigen Bezirk seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist zur Gestellung verpflichtet.
ständig, der jetzigen ernsten Zeit entsprechend, aufführen, und > es ist gegen jeden Unfug nachdrücklichst einzuschreiten. s
Im übrigen wird auf § 103 der Wehrordnung verwiesen.
Ueber die erfolgte Beorderung der Musterungspslich- tigen wird bis 2. Dezember ds. Js. der Einsendung der Vorladungen unter Anschluß der Stammrollen der Jahrgänge 1894 und 1895, sofern von diesen Jahrgängen Musterungs- pslichtige in der Gemeinde sind, entgegengesehen.
Calw, den 25. Nov. .1915.
Der Zioilvorsitzende der Ersatzkommission: ^ Regierungsrat Binder.
,
Verfügung des Ministeriums des Innern ! bctr. die Viehseuchenumlage für das Jahr 1915. j
Die Viehseuchenumlage auf Grund der Art. 9 bis 11 des zum Viehseuchengesetz ergangenen Ausführungsgesetzes vom! 8. Juli 1912 (Reg.-Bl. S. 279) wird für das Rechnungsjahr! 1915 im Anschluß an die auf 1. Dezember ds. Js. stattfiu-
Isonzoabschuitt von. Tolmeiu bis -um Meere allein mit neun Armeekorps mit zusammen 24 Divisionen und zwei Alpinigruppen. dir 328 888 Gewehre. 1368 Feld- und Gebirgsgeschütze, sowie 188 schwere Geschütze zählen und in die Armeen Frugoni und Herzog von Aosta gegliedert sind. Dazu komme gegenüber den österreichischen Stellungen in Tirol vom Stilfser- jech bis zu dem Dolomitengebiet zwischen Primiero und Cortina d'Amppezo weitere vier Armeekorps mit elf Divisionen und einer Eefechtskraft von 176 886 Gewehren. 768 leichten und 188 schweren Geschützen, mährend an der rund 128 Kilometer messenden käintnerischen Front verhältnismäßig schwächere Kräfte stehen. Dabei ist nicht ausgeschlossen, sondern sogar sehr- wahrscheinlich, daß die Zahl der im Isonzoabschnitt tätigen schweren Geschütze noch um ein Beträchtliches vermehrt worden ist.
Aufgeben der Isonzo-Offensive?-
Wien, 1. Dez. Das „Neue Wiener Journal" erfährt laut „Deutscher Tageszeitung" drahtlich aus Lugano: Die italienische Presse scheint die öffentliche Meinung auf das Ausaeben der Offensive am Zscnzo vorzubereiten, denn seit aestern veröffentlicht sie Artikel über die Schwierigkeiten dieser Offensive und über die Vorteile, die der Feind durch seine Stellungen hat. an denen sich alle Kräfte brechen müssen. Die bisher erzielten Erfolge seien trotz aller Kraft- anstrcngungen ganz bedeutungslos.
Kilchever für eine Westvffensive?
(WTB.j Turin, 1 . Dez. Die „Stampa" bringt zwei militärische Artikel, von denen der eine nachweist, daß Italien wohl daran getan habe, sich nicht an dem Balkanunternehmen zu beteiligen, das sowohl militärisch ein Irrtum und eine Gefahr, als auch politisch ein Mißerfolg sei. — Der zweite Artikel sagt, daß die jetzt von einigen Blättern verlangten Truppenentjendungen nach Syrien, die den Sueztanal retten sollten, ein großer Irrtum wäre». Kitche- ner werde werde in London dafür eintreten, daß sowohl der Balkonseldzug, als auch das Dardanellenunternehmen rückgängig gemacht werden. Auch werde er dafür sorgen, daß nicht ein dritter Fehler mit einer unglücklichen Expedition nach Syrien begangen werde. Kitchener sei der Meinung, dem Bieroerband bleibe, wenn er siegen wolle, nur ein Weg, nämlich die deutschen Linien in der Champagne und im Artois zu durchbrechen. Nur aus diese Weise könne Aegypten gerettet werden.
Enqlische Vorbereitungen für den Orient.
Hamburg, 1. Dez. Aus Rotterdam wird dem „Hamburg Jremdenblatt" gemeldet, die englische Heeresleitung trifft
nach Angaben, die das „Wallstreet Iourn." aus Schiffahrtskreisen erhalten hat, weiter große Vorbereitungen für die Sendung von Truppen und Kriegsmaterial nach dem Orient. Die englische Regierung hat 199 große Dampfer verschiedener Schiffahrtsgesellschaften requiriert, die für Transportzwecke nach dem Aegäischen Meer und nach Aegypten Verwendung finden sollen.
Wien, 1. Dez. Aus Budapest wird der „Wiener Allgemeinen Zeitung,, gedrahtet: Aus Müdrvs vorliegende Nachrichten, die in Athen eintrafen, besagen, daß ein aus 11 Einheiten bestehendes englisches Geschwader, das bisher zum Schutz des Hafens in der Bucht von Saloniki kreuzte, unter Volldampf vermutlich nach Aegypten ausgelaufen ist.
Die Balkanlage.
Die griechische Antwort ausweichend.
(MTV.) London, 1. Dez. „Times" erfährt aus Athen: In Beantwortung der Forderung des Verbandes, die griech- j ischen Truppen ans dem von den Alliierten besetzten Gebiete ^ zurückzuziehen, erklärte die griechische Regierung, daß sie dies für unoussührbar halte, weil dadurch andere Schwierigkeiten entstehen würden. Es wird auf Einsetzung eines Ausschusses von Sachverständigen gedrungen.
Paris. 2. Dez. „Petit Parisien" sagt, die griechische Antwortnote könne den Alliierten nicht genügen. Es müßten von Skuludis vollkommenere Erklärungen gefordert werden, da die Antwortnote rätselhaft sei.
(WTB.) Rom, 1 . Dez. Die „Tribuna" bringt ein Telegramm aus Athen, wonach dort die Lage plötzlich ernster geworden sei. Gestern habe Skuludis den Gesandten des Bieroerbandes die griechische Antwort aus die letzte Note überreicht und mit ihnen über die Fragen, die den Inhalt der augenblicklichen Nnterhandlunaen bilden, eine Besprechung gehabt. Es scheine, daß Skuludis über die guten Absichten Griechenlands sich nicht sehr entgegenkommend ausgesprochen habe. Er habe erklärt, daß die Zurückziehung der griechischen Truppen von Saloniki und die vom Vielverband verlangte Ueberwachung der Küstenzonc Bedingungen seien, die dir griechische Neutralität in Frage stellen und verletzen würden. — „Giornale d'Jtalia" erfährt aus Athen, daß die griechische Regierung bereit sei, den Forderungen des Bierverbandes entgeaenzukommen soweit sie mit der Souveränität und Unabhängigkeit des Staates vereinbar seien. Zm Falle, daß Forderungen gebieterisch geäußert würden, würde die griechische Regierung einen Modus vivendi erwägen, der ihre Pflichten als
dende Viehzählung vorgenommen.
Zu diesem Zweck sind auf Eund der Ortslisten der Viehzählung besondere Umlageoerzeichnisse anzufertigen, wobei ^ zu beachten ist, daß in sie diejenigen Tiere nicht aufzunehmen j sind, für die nach Art. 9 Abs. 3 a. a. O. keine Beiträge er-
> hoben werden. Die Umlageverzeichnisse sind binnen 10 Ta- ! gen nach der Viehzählung fertig zu stellen. Im übrigen sind
für die Verzeichnung des beitragspflichtigen Tierbestandes, für die Erhebung der Beiträge und deren Ablieferung an die Ministerialkasse des Innern, sowie für die Belohnung der
> Gemeinden für die Besorgung dieser Geschäfte K 349 Abs. 2 ff. und 8 350 der zum Viehseuchengesetz erlassenen württember-
! gischen Ausführungsvorschriften vom 11. Juli 1912 (Reg.-Bl.
! S. 293) maßgebend.
Zu entrichten ist für das Jahr 1915
1. für jedes Pferd ein Beitrag von.tO Pfg.
2. für einen Esel, ein Maultier oder einen Maulesel ein Beitrag von .lOPfg.
3. für jedes Stück Rindvieh ein Beitrag von . .50 Psg.
Die eingezogenen Beiträge sind nach Abzug der Eindringlings- und Postgebühren von den Gemeinden unmittelbar an die Ministerialkasse des Innern mittels Zahlkarte äuf Postscheckkonto 3730 (bei dem Postscheckamt Stuttgart) abzu- licfern. Für Zahlungen bis zu dem Betrag von 800 Mark gilt der Posteinlieferungsschein als Rechnungsbeleg, falls der Empfänger und der überwiesene oder eingezahlte Betrag auf ihn gegeben sind. —
Stuttgart, den 16. Nov. 1915.
Fleischhauer.
Ten schnktheißeniimtern
sind die Formulare für die Umlage bereits zugegangen. Die für den Vollzug der Umlagen erteilten Vorschriften und Fristen sind genau einzuhalten.
Mit der Aufnahme des Viehbestandes ist eine Ermittelung der sprungsähigen Tiere zu verbinden. Hierbei hat eine genaue Zählung der Kühe und der sprungfähigen Kalbeln ftattzufinden! als sprungfähig sind diejenigen Kalbeln anzusehen, welche am Tage der Zählung so entwickelt erscheinen, daß sie zum Farren geführt werden können. Auch ist eine genaue Feststellung der Tiere nach ihrer Rasse vorzunehmen. lVergl. hierzu den oberamtl. Erlaß vom 4. April 1905, (Calwer Tagblatt Nr. 55). Das Ergebnis ist auf besonderem Bogen hierher anzuzeigen.
Calw. den 1. Dez. 1915.
K. Oberamt.
Oberamtmann Rippmann.
Nation und die durch die gegenwärtigen Umstände aufgezwungene Lage in Einklang brächte.
Der König von Griechenland an sein Heer.
Budapest, 1. Dez. „A Vilag" meldet, laut „Berliner Tageblatt", aus Saloniki: König Konstantin richtete ein eigenhändiges Schreiben an die Kommandeure der griechischen Armee, in welchem die Weisung erteilt wird, die Begeisterung der Truppen wachzuhalten und dafür zu sorgen, daß die Disziplin im Heere nicht gelockert werde. Später machte der König die Generale daraus aufmerksam, die politische Agitation von den Mannschaften fernzuhalten und dafür zu sorgen, daß der Soldat lediglich Soldat bleibe, der durch fortdauernde Hebungen die Bereitschaft des griechischen Heers erhöhe. Politik sei nicht Sache der Soldaten. Diese möchten darnach trachten, daß sie in jedem Augenblick zur Erfüllung ihrer Pflichten gerüstet seien.
Rumänien.
Berlin, 2. Dez. Das „Berliner Tageblatt" meldet aus Sofia: In Petersburg eintreffende Nachrichten, wonach zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien nach langwierigen Verhandlungen eine Vereinbarung zustande gekommen sei, der zufolge 588 866 Waggons Getreide und Futtermittel, vor allem Mais und Weizen, zu festbestimmten Preisen aus Rumänien nach Oesterreich-Ungarn ausgeführt werden sollen, haben in russischen Regierungskreisen eine niederschlagende Wirkung ausgeübt. Man hegt jetzt starke Zweifel, ob der geplante Druck auf Rumänien wirklich die gewünschte Wirkung haben kann, Rumänien zum Anschluß an die Entente zu bewegen. Man befürchtet, daß vielleicht der entgegengesetzte Erfolg eintreten könnte. Die Anwesenheit starker Kräfte an der ungarisch-rumänischen Grenze und das Erscheinen von Truppen auch an der bulgarischen Donaugrenze hat. wie man in Petersburg weiß, in Bukarest starken Eindruck gemacht. Wie es heißt, soll Rumänien in Wien, Berlin und Petersburg angeblich haben erklären lassen, daß es dem Durchmarsch von Truppen und jedem Truppentransport auf der Donau gegenüber seine Neutralität mit bewaffneter Hand verteidigen werde.
Rumänien wahrt seine Neutralität.
Budapest, 1. Dez. Der Bukarester Sonderberichterstatter des „Bester Lloyd" erfährt, laut „Deutsch. Tageszeitg", aus zuverlässiger Quelle, daß die rumänische Regierung in Petersburg zur Kenntnis brachte, daß Rumänien an seiner Neu-
/