Amtliche Belauntmachunge«. Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche

ist ausgebrochen in Ebhausen O. A. Nagold.

Calw, den 2. November 1915.

K. Obtramt: Amtmann Rippmann.

Nachtrag

zu den imSlaatSanzeiger" vom 31. Juli und 24. September 1915 erfolgten Bekanntmachungen, betr. Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fer­tigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenstände» aus Kupfer, Messing nnd Reinnickel.

1. Die Einleitung erhält folgende Fassung:

Nachstehende Verordnung wird auf Grund des Ge

fetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni l851 in Verbindung mit der allerhöchsten Verordnung vom 3l. Juli 1914, der Bekanntmachungen über Vorrats­erhebungen vom 2. Februar 1915 und zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 3. September 1915 und der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 hier­mit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

2. Der 8 l2 erhält folgende Fassung:

Strafbestimmungen.

Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung aus dem vorge. schriebenen Vordruck nicht in der gesetzten Frist einreicht oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 090 Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögssalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.

Mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

1. Wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, ver­kauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerung«;- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschlietzt.

2. Wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Ge­genstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zu­widerhandelt.

Die englischen Verluste feit der letzten Offensive.

London, 2 Nov. Die gestrige Verlustliste ent­hält 234 Offiziere, 5564 Mann, darunter 211 Offi­ziere und 4303 Mann von der Westfront. Die Verluste auf der Westfront seit Beginn der Offen­sive am 25. September betrugen 2958 Offiziere, 45 288 Man».

Ei» englisches Torpedoboot gesunken.

London, 2. November. Das Reutersche Bureau meldet amtlich: Das Torpedoboot 96 ist gestern in der Straße von Gibraltar nach einem Zusammen­stoß mit einem Hilfskreuzer der Handelsmarine ge­funken. 2 Offiziere und 9 Mann werden vermißt.

Die BalLanlage.

Gin neutrales Urteil.

Wien, 2. Nov. Der Sonderberichterstatter der Reichspost" in Sofia erhält von neutraler diplomati­scher Seite die Mitteilung, daß die zwei noch neutralen Staaten sich langsam, aber merklich von der Bierver­bandspolitik zu lösen beginnen. Die Beziehungen Ru­mäniens und Griechenlands zum Vierverbande werden stetig kälter. Der neutrale Diplomat äußerte, daß nach seiner Meinung der baldige Eintritt der serbischen Ka- ^ tastrophe den Weltfrieden bringen dürfte.

Serbiens Ultimatum an Rußland.

Budapest, 2. Nov. Das BlattVilay" meldet laut Deutscher Tageszeitung" aus Sofia: Der serbische Ge­sandte in Petersburg erschien im russischen Ministerium des Aeußern und teilte mit, daß, wenn Ruhland nicht baldigst solche Truppenmafien nach Bulgarien schicke, »atz der wesentliche Teil der serbischen Kräfte befreit werde, die serbische Regierung genötigt sei, mit den Zen­tralmächten und Bulgarien eine» Sonderfrieden zu fchlietzen.

Griechenland und Bulgarien.

Berlin, 2. Nov. Aus Rotterdam wird demLokal­anzeiger" gemeldet:: die Athenische ZeitungNea Hi- mera" berichtet, daß die Demobilisierung der griechi­schen Armee vom Ausgang des Krieges der Bulgaren gegen Serbien abhängen wird. Griechenland werde gleichzeitig mit Bulgarien demobilisieren. Der Zeit­punkt hierfür würde nach Auffassung der militärischen Sachverständigen nach 6 Wochen gekommen sein. Bul­

lt. Wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Stuttgart, den 29. Oktober 1915.

Der stellv. Kommandierende General fgez.) v. Marchtaler.

Obige Nachtragsbestimmung wird hiermit bekannt gegeben.

Calw, den l. November l915.

K. Oberamt: Binder.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 12. September 1914 (Sonderausgabe desReichsanzeigers" vom 12. September 1914) Ziffer II wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:

I. 1. Kupfer, Zinn. Aluminium, Blei, Antimon, Nickel,

und Zink auch als Altmetall, Abfälle und Rück­stände.

2. Legierungen und Verbindungen der unter Ziffer l genannten Metalle untereinander und mit an­deren Stoffen, auch in Altmetall, Abfällen und Rückständen,

3. Waren jeder Art und in jedem Zustand der Be­arbeitung, zu deren Herstellung die oben geiurnnten Metalle oder deren Legierungen und Verbindun­gen (Ziffer > l., 2.) verwendet worden sind.

II. Ausgenom m e n von dem Ausfuhr- und Durch­fuhrverbote zu Ziffer I sind Sendungen von Erzeug­nissen der oben genannten Metalle oder ihrer Legierun­gen und Verbindungen (Ziffer I, l., 2.), soweit sie ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen oder nicht mehr als 2 kg der obengenannten Metalle oder ihrer Legierun­gen und Verbindungen (Ziffer I 1., 2.) enthalten.

Berlin, den 22. Oktober 1915.

Der Reichskanzler.

Auf vorstehende imStaatsanzeiger" Nr. 252 (Bei­lage veröffentlichte Bekanntmachung werden die be­teiligten Kreise hiermit hingewiesen.

Calw, den l. Noveinber 1915.

K. Oberamt: Binder.

Hafersaatgutmenge.

Die Württ. Landesfuttermittelstelle hat auf An­suchen die Saatgutmenge von Hafer im Oberamtsbezirk Calw im Jahre 1910 auf zwei Doppelzentner Hafer für

das Hektar erhöht. - . , . ..

Mit dieser Menge dürfte bei sachgemäßer Reinigung

des Saathafers sowie richtiger Bodenbearbeitung, Un­krautbekämpfung und Düngung auszukommen sein.

Calw, den 1. November 1915.

K. Oberamt: Binder.

K. Oberamt Calw.

Auf die imStaatsanzeiger" Nt. 252 erschienene Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 21. vor. Mts., betreffend das Verbot des Borver­kaufs von Stroh der Ernte des Jahres 1915, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden.

Calw, den 1. November 1915.

_ Regierungsrat Binder.

K. Oberamt Calw.

Kurs für Putzmacherinnen.

Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Hanße! be­absichtigt, nach Neujahr in Stuttgart einen Kurs für Putzmacherinnen im Herstellen von Hutformen und Gar­niereck derselben nebst Materiälienlehre von vierwöchi­ger Dauer abzuhalten.

Näheres im Gewerbeblatt Nr. 44.

Das Gewerbeblatt kann u. a. bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden, an welche ich zu diesem Zwecke hiermit das Ersuchen richte, den Gewerbertreiben- den auf Wunsch Einsicht in das ihnen mit dem Staats­anzeiger zugehende Eewerbeblatt zu gewähren.

Calw, den 1. November 1915.

Reg.-Rat Binder.

tlgtzeit der hohenzollernschen Gastmarken in Württemberg und der würltembergischen in Hohenzollern.

Das zwischen den Regierungen von Württemberg, Bayern und Baden über die gegenseitige Anerkennung der East- und Landesbrotmarken abgeschlossene Abkom­men ist mit Wirkung vom l. November ds. Js. ab auf Hohenzollern ausgedehnt worden.

Die hohenzollernschen Gastmarken haben auf weißem Papier den Aufdruck Hohenzollern, tragen das preußi­sche Wappen und lauten wie die württembergischen Gastmarken auf 40 Gramm Hausbrot. (Siehe Min.- Bekauntmachung vom.30. ds. Monats im Staatsanzeiger Nr. 256.)

Calw, den 2. November 1915.

K. Oberamt: Binder.

garien teilte Griechenland mit, daß die in Mazedonien operierenden Armeen ihr Programm auf die Besetzung des mazedonischen Gebiets nördlich Monastir beschränk­ten. Bulgarien werde nicht weiter nach Süden vorriicken, es sei denn, daß englische und französische Angriffe es dazu zwängen. Damit wird bestätigt, daß Monastir außerhalb des bulgarischen Ausdehnungsprogramms liegt, weil es Griechenland als Lohn für seine Neu­tralität zugefichert worden ist.

Ein griechisch-französischer Zwischenfall.

Berlin, 2. Nov. Aus Genf wird dem .Berliner Tageblatt" berichtet: Die Okkupation Kavallas har Griechenland gezwungen, bei Saloniki nnd an der ge­samten Linie nach Uesküb eine größere Truppenmafie zu konzentrieren. In diesem Gebiet ist es zu einem Zwischenfall gekommen, indem griechische Truppen auf französische, die sich vor den hevandr.ngenden Bul­garen aus Serbien wieder auf griechischen Boden zu­rückziehen mußten, mehrere Schüsse abgaben. Das vielgestaltige Balkanproblem mag dem Vierverband noch manche Ueberraschungen bringen.

Auflösung des serbisch-griechischen Bündnisvertrags?

Frankfurt, 2. Nov. Aus Budapest erfährt die Franks. Zeitung": Entgegen anders lautenden Mel­dungen, wird nach einer Athener Nachricht desVi- lag" das freundschaftliche Verhältnis Griechenlands zu Bulgarien als gesichert bezeichnet. Der griechische Gesandte in Rom erklärte namens seiner Regierung, daß Griechenland aufhörte, mit Serbien in Bündnis zu stehen. Serbien habe ohne vorherige Verständi­gung Griechenlands Bulgarien angegriffen. Der sei­nerzeitige Balkanvertvag verpflichte Griechenland in keiner Weise, Serbiens Bestrebungen und die Inte­ressen der mit ihm verbündeten Mächte zu fördern. Griechenland könne Serbien in keiner Weise Hilfe bieten, es werde auch nicht seine internationale Lage durch unmotivierte Aktionen erschüttern.

Russische Kriegsschiffe in der Donau.

(WTB.) Berlin, 3. Nov. DemVerl. Lokal­anzeiger" wird aus Budapest berichtet: Das Blatt A Vilag" meldet aus Bukarest: Die Hafenbehörde von Turn-Severin erstattete der Regierung Bericht, daß vor zwei Tagen ein russisches Torpedoboot in den dortigen Donauhafen eingelaufen sei. der Hafenkom­mandant gewährte ihm 24 Stunden Hafenaufenthalt. Nach Ablauf dieser Frist blieb aber das russische

Kriegsschiff im Hafen. Außerdem erhielt die Regie­rung die Nachricht, daß in Silistria ebenfalls russische Schiffe eintrafen, ein Torpedoboot und ein Dampfer mit Kriegsmaterial. Die rumänische Regierung teilte dem russischen Gesandten sagendes mit: Da die rus­sischen Kriegsschiffe offensichtlich beabsichtigen, en Donauverkehr der Mittelmächte und Bulgariens z« stören, dies aber Rumänien in den Krieg hinein- ziehsn könnte, so fordert die rumänische Regierung zur Vermeidung weiterer Verwickelungen, daß die er­wähnten russischen Schiffe unverzüglich die Häfen ver­laßen. Es verlautet, daß der russische Gesandte die Zurückziehung der russischen Schiffe veranl aßt hat.

Don unsere« Feinden.

Zur Ministerkrisis in Rußland.

Wien, 2. Nov. Die Blätter behandeln die Reu­termoldung über die angebliche Veränderung in der ruffischen Regierung noch als der Bestätigung bedürf­tig. (9Lotiz: Aus Petersburg liegt bisher keinerlei Nachricht über diesen Gegenstand vor. WTB.) Im­merhin stellen sie fest, daß solche Veränderungen eine förmliche Umwälzung in Rußland bedeuten würden, die unzweifelhaft im Innern einen Sieg der Re­gierung kund tun würden. DasFremdenblatt" fin­det es jedenfalls interessant, daß, wie der frühere französische Botschafter in Berlin, Caimbon, als Ge­neralsekretär des Aeußern in Paris, so Schebeko, der frühere russische Botschafter in Wien und Botschafts­rat in Berlin, Goremykin in der Leitung der aus­wärtigen Angelegenheiten unterstützen soll. Die Aehnlichkeit dieser Erscheinung sei gewiß merkwürdig. Die größte Bedeutung messen die Blätter dem Rück­tritt Sasonows bei. DasFremdenblatt" sagt: .Da­mit ist die Politik des verbrecherischen Uebermuts, der Hinterlist, des Ränkespiels, der lügnerischen Ver­drehung zu Fall gekommen. Der Rücktritt Sasonows ist ein Eingeständnis der völligen Niederlage der rus­sischen Diplomatie." DieNeue Fr. Presse" sagt, der Alpdruck würde auf der ganzen Well mit diesem Ränkespieler ärgster Art, diesem Künstler der Fälsch­ungen, verschwinden. Auch dieNeue Freie Presse" findet die Berufungen Schebekos und Eambons merk­würdig, und erklärt, wenn sich die russische Minister­krisis bewahrheften sollte, so wäre dies ein neues wichtiges Zeichen der Zersetzung des Vierverbands. DieReichspost" betrachtet den Regierungswechsel in Rußland vor allem als eine Enttäuschung für die