Amtliche Belauntmachunge«. Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche
ist ausgebrochen in Ebhausen O. A. Nagold.
Calw, den 2. November 1915.
K. Obtramt: Amtmann Rippmann.
Nachtrag
zu den im „SlaatSanzeiger" vom 31. Juli und 24. September 1915 erfolgten Bekanntmachungen, betr. Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenstände» aus Kupfer, Messing nnd Reinnickel.
1. Die Einleitung erhält folgende Fassung:
Nachstehende Verordnung wird auf Grund des Ge
fetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni l851 in Verbindung mit der allerhöchsten Verordnung vom 3l. Juli 1914, der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 und zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 3. September 1915 und der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
2. Der 8 l2 erhält folgende Fassung:
Strafbestimmungen.
Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung aus dem vorge. schriebenen Vordruck nicht in der gesetzten Frist einreicht oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 090 Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögssalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.
Mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:
1. Wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft, oder ein anderes Veräußerung«;- oder Erwerbsgeschäft über ihn abschlietzt.
2. Wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt.
Die englischen Verluste feit der letzten Offensive.
London, 2 Nov. Die gestrige Verlustliste enthält 234 Offiziere, 5564 Mann, darunter 211 Offiziere und 4303 Mann von der Westfront. Die Verluste auf der Westfront seit Beginn der Offensive am 25. September betrugen 2958 Offiziere, 45 288 Man».
Ei» englisches Torpedoboot gesunken.
London, 2. November. Das Reutersche Bureau meldet amtlich: Das Torpedoboot 96 ist gestern in der Straße von Gibraltar nach einem Zusammenstoß mit einem Hilfskreuzer der Handelsmarine gefunken. 2 Offiziere und 9 Mann werden vermißt.
Die BalLanlage.
Gin neutrales Urteil.
Wien, 2. Nov. Der Sonderberichterstatter der „Reichspost" in Sofia erhält von neutraler diplomatischer Seite die Mitteilung, daß die zwei noch neutralen Staaten sich langsam, aber merklich von der Bierverbandspolitik zu lösen beginnen. Die Beziehungen Rumäniens und Griechenlands zum Vierverbande werden stetig kälter. Der neutrale Diplomat äußerte, daß nach seiner Meinung der baldige Eintritt der serbischen Ka- ^ tastrophe den Weltfrieden bringen dürfte.
Serbiens Ultimatum an Rußland.
Budapest, 2. Nov. Das Blatt „Vilay" meldet laut „Deutscher Tageszeitung" aus Sofia: Der serbische Gesandte in Petersburg erschien im russischen Ministerium des Aeußern und teilte mit, daß, wenn Ruhland nicht baldigst solche Truppenmafien nach Bulgarien schicke, »atz der wesentliche Teil der serbischen Kräfte befreit werde, die serbische Regierung genötigt sei, mit den Zentralmächten und Bulgarien eine» Sonderfrieden zu fchlietzen.
Griechenland und Bulgarien.
Berlin, 2. Nov. Aus Rotterdam wird dem „Lokalanzeiger" gemeldet:: die Athenische Zeitung „Nea Hi- mera" berichtet, daß die Demobilisierung der griechischen Armee vom Ausgang des Krieges der Bulgaren gegen Serbien abhängen wird. Griechenland werde gleichzeitig mit Bulgarien demobilisieren. Der Zeitpunkt hierfür würde nach Auffassung der militärischen Sachverständigen nach 6 Wochen gekommen sein. Bul
lt. Wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.
Stuttgart, den 29. Oktober 1915.
Der stellv. Kommandierende General fgez.) v. Marchtaler.
Obige Nachtragsbestimmung wird hiermit bekannt gegeben.
Calw, den l. November l915.
K. Oberamt: Binder.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 12. September 1914 (Sonderausgabe des „Reichsanzeigers" vom 12. September 1914) Ziffer II wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr von:
I. 1. Kupfer, Zinn. Aluminium, Blei, Antimon, Nickel,
und Zink auch als Altmetall, Abfälle und Rückstände.
2. Legierungen und Verbindungen der unter Ziffer l genannten Metalle untereinander und mit anderen Stoffen, auch in Altmetall, Abfällen und Rückständen,
3. Waren jeder Art und in jedem Zustand der Bearbeitung, zu deren Herstellung die oben geiurnnten Metalle oder deren Legierungen und Verbindungen (Ziffer > l., 2.) verwendet worden sind.
II. Ausgenom m e n von dem Ausfuhr- und Durchfuhrverbote zu Ziffer I sind Sendungen von Erzeugnissen der oben genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Verbindungen (Ziffer I, l., 2.), soweit sie ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen oder nicht mehr als 2 kg der obengenannten Metalle oder ihrer Legierungen und Verbindungen (Ziffer I 1., 2.) enthalten.
Berlin, den 22. Oktober 1915.
Der Reichskanzler.
Auf vorstehende im „Staatsanzeiger" Nr. 252 (Beilage veröffentlichte Bekanntmachung werden die beteiligten Kreise hiermit hingewiesen.
Calw, den l. Noveinber 1915.
K. Oberamt: Binder.
Hafersaatgutmenge.
Die Württ. Landesfuttermittelstelle hat auf Ansuchen die Saatgutmenge von Hafer im Oberamtsbezirk Calw im Jahre 1910 auf zwei Doppelzentner Hafer für
das Hektar erhöht. - . , . ..
Mit dieser Menge dürfte bei sachgemäßer Reinigung
des Saathafers sowie richtiger Bodenbearbeitung, Unkrautbekämpfung und Düngung auszukommen sein.
Calw, den 1. November 1915.
K. Oberamt: Binder.
K. Oberamt Calw.
Auf die im „Staatsanzeiger" Nt. 252 erschienene Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 21. vor. Mts., betreffend das Verbot des Borverkaufs von Stroh der Ernte des Jahres 1915, werden die beteiligten Kreise hiemit hingewiesen.
Der „Staatsanzeiger" kann bei den Herren Ortsvorstehern eingesehen werden.
Calw, den 1. November 1915.
_ Regierungsrat Binder.
K. Oberamt Calw.
Kurs für Putzmacherinnen.
Die K. Zentralstelle für Gewerbe und Hanße! beabsichtigt, nach Neujahr in Stuttgart einen Kurs für Putzmacherinnen im Herstellen von Hutformen und Garniereck derselben nebst Materiälienlehre von vierwöchiger Dauer abzuhalten.
Näheres im Gewerbeblatt Nr. 44.
Das Gewerbeblatt kann u. a. bei den Herren Ortsvorstehern eingesehen werden, an welche ich zu diesem Zwecke hiermit das Ersuchen richte, den Gewerbertreiben- den auf Wunsch Einsicht in das ihnen mit dem Staatsanzeiger zugehende Eewerbeblatt zu gewähren.
Calw, den 1. November 1915.
Reg.-Rat Binder.
Gü tlgtzeit der hohenzollernschen Gastmarken in Württemberg und der würltembergischen in Hohenzollern.
Das zwischen den Regierungen von Württemberg, Bayern und Baden über die gegenseitige Anerkennung der East- und Landesbrotmarken abgeschlossene Abkommen ist mit Wirkung vom l. November ds. Js. ab auf Hohenzollern ausgedehnt worden.
Die hohenzollernschen Gastmarken haben auf weißem Papier den Aufdruck Hohenzollern, tragen das preußische Wappen und lauten wie die württembergischen Gastmarken auf 40 Gramm Hausbrot. (Siehe Min.- Bekauntmachung vom.30. ds. Monats im Staatsanzeiger Nr. 256.)
Calw, den 2. November 1915.
K. Oberamt: Binder.
garien teilte Griechenland mit, daß die in Mazedonien operierenden Armeen ihr Programm auf die Besetzung des mazedonischen Gebiets nördlich Monastir beschränkten. Bulgarien werde nicht weiter nach Süden vorriicken, es sei denn, daß englische und französische Angriffe es dazu zwängen. Damit wird bestätigt, daß Monastir außerhalb des bulgarischen Ausdehnungsprogramms liegt, weil es Griechenland als Lohn für seine Neutralität zugefichert worden ist.
Ein griechisch-französischer Zwischenfall.
Berlin, 2. Nov. Aus Genf wird dem .Berliner Tageblatt" berichtet: Die Okkupation Kavallas har Griechenland gezwungen, bei Saloniki nnd an der gesamten Linie nach Uesküb eine größere Truppenmafie zu konzentrieren. In diesem Gebiet ist es zu einem Zwischenfall gekommen, indem griechische Truppen auf französische, die sich vor den hevandr.ngenden Bulgaren aus Serbien wieder auf griechischen Boden zurückziehen mußten, mehrere Schüsse abgaben. Das vielgestaltige Balkanproblem mag dem Vierverband noch manche Ueberraschungen bringen.
Auflösung des serbisch-griechischen Bündnisvertrags?
Frankfurt, 2. Nov. Aus Budapest erfährt die „Franks. Zeitung": Entgegen anders lautenden Meldungen, wird nach einer Athener Nachricht des „Vi- lag" das freundschaftliche Verhältnis Griechenlands zu Bulgarien als gesichert bezeichnet. Der griechische Gesandte in Rom erklärte namens seiner Regierung, daß Griechenland aufhörte, mit Serbien in Bündnis zu stehen. Serbien habe ohne vorherige Verständigung Griechenlands Bulgarien angegriffen. Der seinerzeitige Balkanvertvag verpflichte Griechenland in keiner Weise, Serbiens Bestrebungen und die Interessen der mit ihm verbündeten Mächte zu fördern. Griechenland könne Serbien in keiner Weise Hilfe bieten, es werde auch nicht seine internationale Lage durch unmotivierte Aktionen erschüttern.
Russische Kriegsschiffe in der Donau.
(WTB.) Berlin, 3. Nov. Dem „Verl. Lokalanzeiger" wird aus Budapest berichtet: Das Blatt „A Vilag" meldet aus Bukarest: Die Hafenbehörde von Turn-Severin erstattete der Regierung Bericht, daß vor zwei Tagen ein russisches Torpedoboot in den dortigen Donauhafen eingelaufen sei. der Hafenkommandant gewährte ihm 24 Stunden Hafenaufenthalt. Nach Ablauf dieser Frist blieb aber das russische
Kriegsschiff im Hafen. Außerdem erhielt die Regierung die Nachricht, daß in Silistria ebenfalls russische Schiffe eintrafen, ein Torpedoboot und ein Dampfer mit Kriegsmaterial. Die rumänische Regierung teilte dem russischen Gesandten sagendes mit: Da die russischen Kriegsschiffe offensichtlich beabsichtigen, en Donauverkehr der Mittelmächte und Bulgariens z« stören, dies aber Rumänien in den Krieg hinein- ziehsn könnte, so fordert die rumänische Regierung zur Vermeidung weiterer Verwickelungen, daß die erwähnten russischen Schiffe unverzüglich die Häfen verlaßen. — Es verlautet, daß der russische Gesandte die Zurückziehung der russischen Schiffe veranl aßt hat.
Don unsere« Feinden.
Zur Ministerkrisis in Rußland.
Wien, 2. Nov. Die Blätter behandeln die Reutermoldung über die angebliche Veränderung in der ruffischen Regierung noch als der Bestätigung bedürftig. (9Lotiz: Aus Petersburg liegt bisher keinerlei Nachricht über diesen Gegenstand vor. WTB.) Immerhin stellen sie fest, daß solche Veränderungen eine förmliche Umwälzung in Rußland bedeuten würden, die unzweifelhaft im Innern einen Sieg der Regierung kund tun würden. Das „Fremdenblatt" findet es jedenfalls interessant, daß, wie der frühere französische Botschafter in Berlin, Caimbon, als Generalsekretär des Aeußern in Paris, so Schebeko, der frühere russische Botschafter in Wien und Botschaftsrat in Berlin, Goremykin in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten unterstützen soll. Die Aehnlichkeit dieser Erscheinung sei gewiß merkwürdig. Die größte Bedeutung messen die Blätter dem Rücktritt Sasonows bei. Das „Fremdenblatt" sagt: .„Damit ist die Politik des verbrecherischen Uebermuts, der Hinterlist, des Ränkespiels, der lügnerischen Verdrehung zu Fall gekommen. Der Rücktritt Sasonows ist ein Eingeständnis der völligen Niederlage der russischen Diplomatie." — Die „Neue Fr. Presse" sagt, der Alpdruck würde auf der ganzen Well mit diesem Ränkespieler ärgster Art, diesem Künstler der Fälschungen, verschwinden. Auch die „Neue Freie Presse" findet die Berufungen Schebekos und Eambons merkwürdig, und erklärt, wenn sich die russische Ministerkrisis bewahrheften sollte, so wäre dies ein neues wichtiges Zeichen der Zersetzung des Vierverbands. Die „Reichspost" betrachtet den Regierungswechsel in Rußland vor allem als eine Enttäuschung für die