Nr. 97

SchwarzwA er Tageszeitung

Seite 4

Gewerbsmäßige Hamsterfahrten endeten im Zuchthaus

DNB Düsseldorf. Der 41jährige Paul Henkel aus Düsseldorf hat im Herbst, vorigen Jahres Hamsterfahrten in die Rhön un- lernommen. Auf der ersten Fahrt kaufte er fünf Gänse zum Preise von je 50 RM; einen Teil davon verkaufte er zum Preise von je 100 RM. Auf einer zweiten Hamsterfahrt kaufte >r neun Gänse, die leichteren zu 4050 RM.., die schwereren M 5560 RM.; vier davon verkaufte er weiter zum Preise von sc 130 RM. Gegen fünf Gänse tauschte er einen Radioapparat lm Preise von 200250 RM. ein. Zwei Enten, die er zu je t5 RM. gekauft hatte, verkaufte er zu je 35 RM. weiter. Auf der dritten Fahrt wurde er von dem Gendarmeriewachtmeister, dem er sich durch seine früheren Fahrten verdächtig gemacht hatte, auf der Rückfahrt festgenommen. Er hatte drei vollbepackte Kof­fer bei sich, die vier Gänse, 15 Enten. Butter, zwei Kaninchen und ein Huhn enthielten. Er wurde für sein eigennütziges und gewissenloses Hamstern und Preistreiben zu zwei Jahren Zucht­haus verurteilt, ^

Drei Volksschädlinge zum Tod verurteilt ' Ulm, 24. April. Aus dem Ulmer Rangierbahnhof waren in den letzten Jahren mehrere Güterwagen erbrochen und beraubt worden. Vor dem Sondergericht Stuttgart standen nun als Volks­schädling und Gewohnheitsverbrecher der 1914 in Frankenhofen, Kreis Ehingen, geborene verheiratete Anton Kreutle, der in Rottenacker, Kreis Ehingen, geborene gleichfalls 29 Jahre alte ledige Albert App, der 1913 in Huzenbach, Kreis Freudenstadt, geborene ledige Karl Sackmann, der 27 Jahre alte in Göp­pingen geborene verheiratete Paul Spengler, der 26 Jahre alte Orians und der 29 Jahre alte Paul Manz.

Die Angeklagten waren seit einigen Jahren als Rangierauf­seher oder Rangierarbeiter aus dem Ulmer Bahnhof beschäftigt und wurden für ihre kriegswichtige Tätigkeit unabkömmlich gestellt. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit bestahlen sie Güterwagen, wobei sie in vielen Fällen gemeinschaftlich vorgingen. Insgesamt wurden ihnen 23 schwere Diebstähle und mehrere Fälle der Hehlerei nachgewiesen. Als Haupttäter wur­den Kreutle und App zum Tode, Sackmann, Spengler und Orians zu je 4 Jahren Zuchthaus, Manz zu 1 Jahr 6 Mo­naten Zuchthaus verurteilt.

Am gleichen Tage wurde wegen der gleichen Verbrechen der im Protektorat geborene, seit 1939 in Ulm lebende 34 Jahre alte Eüterbodenarbeiter Franz Koudelka zum Tode ver­urteilt. Er entwendete in 53 Fällen Güter aller Art, die er zu Wucherpreisen weiter verkaufte; er war sogar schamlos genug, Sendungen von der Front, davon den Koffer mit dem Nachlaß eines gefallenen Fliegers zu bestehlen. Der Vorsitzende des Son­dergerichts schlug für diesen ehrlosen und gemeingefährlichen Gewohnheitsverbrecher und Volksschädling eine Hinrichtung durch den Strang vor.

Ein ungetreuer Kassier

Rottweil, 24. April. Der in Obernheim, Kr. Balingen, wohn­hafte I. M. hatte sich wegen Untreue und Unterschlagung vor der Strafkammer Rottweil zu verantworten. Der 51 Jahre alte Angeklagte hatte den Posten als Rechner der Darlehenskasse feit dem Jahre 1928 inne. Nun wurden anläßlich einer im Ja­nuar 1942 stattgefundenen Revision Unregelmäßigkeiten festge­stellt, die mehrere tausend Mark betrugen. Der Angeklagte führte seit dem Jahre 1935 eine solch schlampige Kasten- und Buch­

führung, daß auch noch in der Hauptverhandlung nur ein Teil der veruntreuten Gelder festgestellt werden konnte. Das Urteil oer Srafkammer Rottweil gegen den Angeklagten lautete we­gen Unterschlagung und Untreue auf eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten. Außerdem wurde er noch zu zwei Geldstra­fen von 250 RM. und 50 RM. verurteilt.

Turnen. Spiel und Sport

Fußball

Freundschaftsspiele: Stuttgarter Kickers LSV. Göppingen l>:2; VfR. Aalen SEOP. Stuttgart 9:2; FV. Mettingen gegen Sp.Vgg. Untertürkheim 4:0; TSV. Botnang TV. Eltin­gen 2:0; Sportfr. Stuttgart Res. Eintracht Stuttgart 10:0.

Kreisgruppenspiele: Stuttgart: FV. Zuffenhausen SG. Böblingen 2:2. Staufen: Sportfreunde Eßlingen Sp.V. Göp­pingen 1:2. Unterland: Sp.Vgg. Mühlacker Sp.Vgg. Heil­bronn 0:7. Oberschwaben: LSV. Friedrichshafen SSV. Ulm 4:5.

Pokalspiele: FV. Steinbach/Hall Union Bückingen 0:2.

Zwei weitere Kreisgruppen-Sieger

An den beiden Osterfeiertagen konnten zwei weitere Kreis­gruppen-Sieger ermittelt werden, so daß von den insgesamt sechs festzustellenden Siegern, die um den Aufstieg zur Eauklaste kämpfen werden, bereits drei feststehen. Zu der schon seit ge­raumer Zeit feststehenden Elf von Normannia Gmünd kamen Sp.V. Göppingen von der Kreisgruppe Staufen und Sp.Vgg. Heilbronn von der Kreisgruppe Unterland hinzu. In der Kreisgruppe Oberschwaben steht der traditions­reiche Verein SSV. Ulm vor dem Gruppensieg.

Im entscheidenden Kampf um den Gruppensieg standen sich in Eßlingen die dortigen Sportfreunde und der Sp.V. Göp­pingen gegenüber. In einem spannenden Kampf konnten die Gäste mit 2:1 als glücklicher Sieger das Spielfeld verlassen. Beide Mannschaften waren sich nahezu ebenbürtig.

Die Heilbronner Elf, die in stärkster Besetzung antrat, mußte mit fünf Toren Unterschied gegen FVgg.. Mühlacker gewinnen, um die Sp.Vgg. Ludwigsburg noch vor dem Ziel abzufangen. Bei der Pause sah es bei einer 2:0-Führung nicht nach einem so sicheren Erfolg aus. Nach der Pause kam der Angriff der Heilbronner glänzend in Fahrt und erzielte die zum Gruppen­sieg erforderlichen Tore, so daß die Heilbronner bei Punktgleich­heit (6:2) und 16:4 Toren vor Ludwigsburg 07 mit 17:7 Toren sich die Teilnahmeberechtigung um den Aufstieg zur Gauklaste erkämpfte.

Handball

Endspiel um die beste Stadtmannschaft

Göppingen Stuttgart 15:7. Jugend: Bann 126 Freuden­stadt Bann 180 Ludwigsburg 14:6. Frauen: TG. Stuttgart regen MTV. Aalen 9:4.

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Nahrungsfett aus dem heimischen Acker

nsg Die Rapsfelder in weithin leuchtender, gelber Bliiten- pracht, vor Jahren noch seltener anzutreffen, vor 1933 bei uns fast völlig verschwunden, werden sich in den nächsten Wochen unseren Blicken darbieten in einem Umfang, wie wir dies noch

nicht erlebt haben. Der schon bedeutende vorjährige RapsanbäS hat sich jetzt fast verdreifacht im Zuge der Maßnahmen de^ Reichsnährstandes, die darauf abzielen, die Fettversorgung uns^ res Volkes im weiteren Verlauf des Krieges zu gewährleisten- Der hinter uns liegende Winter und der bisherige Verlauf des Frühjahrs waren dem Raps sehr günstig, so daß auch mit hohen Durchschnittserträgen gerechnet werden kann. Bei einem Ertrag von 1500 bis 2000 Kilogramm Körner mit einer Fett- ausbeute von 40 v. H. ergeben sich 600 bis 800 Kilogramm je Hektar Anbaufläche. " '

Da der Raps hauptsächlich als Verkaufsfrucht angebaui wird. werden der Bewirtschaftung stark ins Gewicht fallende Oelsaat­mengen zufließen, die eine wesentliche Stütze unserer Fettver­sorgung bilden. Eine unseren Imkern sehr angenehme Neben­benutzung des Rapses besteht in der Honigernte, die zur Blüte­zeit anfällt. Durch Organisation einer Bienenwanderung W Vorsorge getroffen, die Rapsblüte weitmöglichst für die Honig, erzeugung nutzbar zu machen. Da der Bienenbeflug erfahrungs­gemäß die Befruchtung des Rapses und damit den Ertrag günstig beeinflußt, nimmt der Landmann den Dienst der Biens gerne an. ^

Für den kleineren landwirtschaftlichen Betrieb und für den gelegentlichen Oelsaatpflanzer, vor allem für die Selbstversor» gung, ist der Mohn die gegebene Oelfrucht. Der Mohnanbau ist bei uns, insbesondere in den wärmeren Lagen, uralt. Als Oelspender haben ihn jetzt wieder viele Volksgenosten schätzen gelernt, erhält doch der Anbauer eine nicht unwesentliche Mehrt zuteilung an Fett für den Zeitraum, für den er sich auf Grund seine: eigenen Erzeugung selbst versorgen kann. Alle im Rahmen! der geltenden kriegswirtschaftlichen Bestimmungen nicht für deck eigenen Bedarf benötigten Oelsaaten sind beschlagnahmt. Dieses find nur an zugelassene Aufkäufer (Genossenschaften, Landhänds ler, Oelmühlmz) abzuliefern.

Kurznachrichten

Die ^-Panzergrenadier-DivisionDas Reich" überreichte Reichsminister Dr. Goebbels durch Ritterkreuzträger ^-Stan­dartenführer Harmel 1 527 123 RM. für das Kriegs-Winter- hilfswerk des deutschen Volkes. Dieses hohe Ergebnis wurde- oon den Männern dieser Division während des Einsatzes in der Schlacht Um Charkow erzielt

Der Führer hat dem Admiralinspektor der Kriegsmarine des Eroßdeutschen Reiches, Großadmiral Raeder, in einem persön­lichen Schreiben die herzlichsten Glückwünsche zu seinem Ge­burtstag am Samstag ausgesprochen.

Zahlreiche Tschnngking-Eeneräle Lbergelaufen. Domei meldet ergänzend von einer Frontstelle in Nordchina, Laß im Laufe de» japanischen Vernichtungsoperationen am 23. und 24. April autze» dem Oberbefehlshaber der neuen 5. Tschungking-Armee vie» Generalmajore und zahlreiche weitere Tschungking-Offiziere zu» japanischen Armee überaelaufen seien.

Gestorben

Nagold: Wilhelm Luginsland, Polierer, 60 3.; Decken° pfronn: Gerhard Süßer, 18 3.; Wittlens wet 1 er: Bar- bara Völker, 70 3.; Pfalzgrafenweiler: Maria Klauß, s geb. Kübler, 6l 3.; Sprollenhaus: Fritz Heselschwerdt, s 1'/« 3.; Wild bad: Paul Eitel. !

Venmtwortttch für de« gesamten Inhalt: Dieter Lauk ln Altensteig. Vertreters Ludwig Lauk. DrntL ».Verlag: Duchdrmkeret Lauk, Altenflelg. 3.3t. PrelrNsteL-LH

«lteustet,

Die Stadlpflege nimmt

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vor allem Frauen, zur Mitarbeit beim Pflanzeas.tzen, o. U. auch halblagswetse, sofort entgegen. Diese Freiwilligen werden bei Zuteilung von Schlagreisig und Brennholz bevor­zugt berücksichtigt.

Den 27. April 1943. Der Bürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung

Kreis Freudenstadt

Ladenschluß

Nach Anordnung des Wll tt. Wirlschastsmlnistrrs ist für die Woche vom 27. Aprll bis I. Mai 1943 ein vsrkaufsfreier Halb­tag nicht zugelaffen. Sämtliche Verkaufsstellen sind daher iu der Woche vom 27. Apttl bis l. Mai 1943 ganztägig offenzuhalten.

Freudenstadt, den 22. April 1943. Der Landrat.

Taubeuschlagsperre

Auf Grund der Verordnung des Wllrtt. Wlrtschaftsmlnlsters zum Schutz der Felder und Gärten gegen Tauben vom 4. März 1939 (Reg.-Anzeiger Nr. 28 von 1939) sind die Tauben zum Schutz der Frühjahrsaussaat in der Zeit vom 24. April bis 20. Mai 1943 so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können. Tauben, die während der Sperrzeit aus Feldern oder ln Gärten angetioffen werden, darf sich der Nutzungsberechtigte des Grundstücks anelgnen. Wer Tauben während der Sperrzeit so hält, daß sie die bestellten Felder und Gärten aussuchen können, wird nach ß 13 des Gesetzes zum Schutz der landwirtschaftlichen Kultur­pflanzen bestraft.

Die Vorschriften des Brieftaubengesetzes vom 1. Oktober 1938 §RTBl. I 8. 1335) bleiben unberührt.

Freudrnstadt, 22. April 1943.

Der Landrat: Dr. Lauster.

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Schmiedemeister und Milchfuhrmann im Alter von nahezu 483ahren nach schwe­rem, mit großer Geduld ertragenem Leiden in die ewige Heimat abzurufen.

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Dir tiefgebeugte Gattin: Christine Schwab geb. Walz, die Kinder: Maria, Lydia, Ruth, Gerda, Hildegard und Helene . mit allen Angehörigen.

Die Beerdigung findet heute Dienstag um 14 Uhr statt.

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