Nr. 37

Schwarzwälder Tageszeitun

Gelte 4

Amtliche Bekanntmachung

Aufruf!

I. Me Deutschen sind von dem Willen beseelt, nach besten Kräften an der schnellstmöglichen Erringung des Endsiegs mitzuwirken. Um diese Aktion des nationalen Willens zur höchstmögl ch»n Entfaltung zu bringen, hat der Generalveooll- mücht gte für den Arbeitsnnsatz auf G-und besonderer Er« mächt-guna durch den Führer am 27. Januar 1943 verordnet, daß alle Männer vom 16. bis zum 65. Lebensjahr u d alle Frauen vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die im Reichs­gebiet wohnen, sich bet dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt zum Zw.cke des Arbeitseinsatzes zu melden haben.

Bon der Meldung sind befreit:

1. Ausländer ohne Prolektoratsangehörige, Schutzangehörige (Polen, Steiermärker, Kärnten und Staatenlose),

2. Männer und Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sowie die zur Wehrmacht, zur Polizei und zum Reichsarbeitsdienst Einberufenen,

3. Männer und Frau-n, die mindestens seit dem 1. Januar IS43 in einem Brschäfligungsvechältnis stehen, dessen Arbeitszeit 48 Stunden oder mehr in der Woche beträgt,

4. selbständige Berufstätige, die am 1. Januar 1943 mehr als fünf Personen beschäftigt haben,

5. Männer und Frauen, die in der Landwirtschaft tätig find, einschl. der Kräfte, die bereits auf Grund der Ver­ordnung über den Einsatz zufätzl eher Arbeitskräfte für die Erriäh'unqssicherung des deutjchen Volkes vom 7. 3. 42 (Reichsgesktzblatt 1 Seile 105) e>faßt sind.

6. Männer und F auen, die hauptoeruflich selbständig im Gesundheitswesen tätig find,

7. Geistliche,

8. Schüler und Schülerinnen, die eine öffmtl. oder anerkannte p ioate allgemeinbildende Schule (Mittel- oder Höhere Schule) besuchen,

9. Anstallspfleglinge, die erwerbsunfähig find,

10. weidende Mütter und F auen mit einem noch nicht schu pflichtigen Kind oder mindestens 2 Kindern unter 14 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben.

II. Aus dem meldepfl chttgen Personenkreis werden hier­mit zunächst

zur Me'dnng aufgerufen:

1. Männer vom voll ndeten 16. b s zum vollendeten 65. Lebensjahr, mit Ausnahme derjenigen, die in einem verficherungspfl chtigen Beschäftigung«:Verhältnis stehen oder als selbständig Berufstätige im Gesamthandel (einschl. Reichsnährstandshandel). Handwerk, Gaststältengewerbe, Bank» und B rsi herungsgewerbe tätig find und einer Wtrtschaftsgruppr, «irrer Innung oder dem Reichsnährstand als Mitglieder augehören.

2. L-dtge, v-rhei atete, verwitwete oder geschiedene Frauen ohne Kinder vom vollendeten 17. b s zum vollen-

- beten 45. Lebensjahr, mit Ausnahme der Frauen, die in einem verfich-rungspflichtigen Befchäftigungsoerhältn's sie hen. oder als selbständig Berufstätige im Gesamthandel (einschließlich Reichsnährstandshandel), Handwerk, Gast- stätt.ngewerbe, Dank- und Versicherungsgewerbe tätig find und einer Wirtschastsgruppe, einer Innung oder dem Reichsnährstand als Mitglieder angehören.

Besucher von Fach-, Berufs- und 'Hochschulen sowie Heima be ter und Heimarbeiterinnen werden noch besonders zur M-ldung ausgerasen.

III. Die unter II aufgerufenen Meldepflichtigen haben sich in der Z.il

vom 15 bis 20. Februar 1943 zu melden. Die Meldung Hot schriftlich auf einem Formblatt zu erfolgen, das zusammen mit einer Karte für d'e B.stät - gung der Meldung vom Montag, den 15. Februar ob beim Arbeitsamt Nagold für die Stadt Nagold, bei der Neben­stelle Calw für die Stadt Calw, bei der Neb »stelle Wild­bad für dir Stadt Wildbad, bei der Nebenstelle Freuden­stadt für d>e Stadt Freudenstadt, bei der Nebenstelle Horb für die Stadt Horb und für die übrigen G meinden des 'Arbeitsamtsbezirks jeweils bei den Bürgermeisterämtern aus- gegeben wird und dort abzuholen ist. Das Formblatt ist sorgfältig ausgesüllt innerhalb der Meldefrist, also bis spätestens am 20. Februar 1943, bei den jeweiligen Ausgabestellen zusammen mit der vorbereiteten Meldebestäügung abzugeben. Die vom Arbeitsamt vollzogene Meldebestät gung ist aufzu- dewahren und auf Verlangen dem Arbeitsamt vorzulegen.

IV. Die M ldepfl chlige'n haben dem Arbeitsamt auf Ver­langen alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, sowie alle er- forderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie werden in der Regel vom Arbeitsamt zu einer Aussprache über den Einsatz vorge- laden. Einer solch» n Vorladung haben sie persönlich Folge zu leisten.

V. Das Arbeitsamt kann von den Meldepflichtigen die Meldung und das persönliche Erscheinen durch Zwangsgeld bis zu 1000 RM erzwingen.

Mekd«pfl>chtig>>, die gegen die Verordnung vom 27. 1. 1943 und d estn Ausruf verstoß n, werden auf Antrag des Leiters des Arr eiisam s mit Gefängnis und Grlostrase »der mit einer dieser Strafen bestraft.

VI. Der Ausruf weiterer Personenkreise zur Meldung er­folgt demnächst.

Nagold, den 13. Februar 1943.

Der Leiter des Arbeitsamts:

Dr. Barerß, Reg.-Rat, m.d.W.d.G.V.

Klaren Kopf

»urch Klosterfrau-Schnupfpulver, aus Heilpflanzen hergestelli und seit übe, Kunden Zähren bewährt l Kopfweh, wenn es durch Stockschnupfen und llhrüiche Beschwerden verursacht ist, schwindet oft bald nach mehrere» Prisen, und der Kopf wird freier. Klosterfrau-Schnupfpulver wird her« »Hellt von der gleichen Zirma, die den Klosterfrau-Melissengeist erzeugt, vriginaldosen zu Sv Pfg. (Inhalt etwa 5 Gramm), monatelang ausreichend, ln Apotheken und Drogerien erhältlich.

m.-lilaiM 8/411

SA. und Wehrmannschaft antret-m am Sonntag punkt 8.15 Uhr an der Turnhalle. Es fehlt niemand, Gelände schießen.

NS.-Frauenschaft

Die 4. Nähg m»inschast be­ginnt am Dienstag, 16. 2. Anm ldungen zur 5. Nähge meinschaft können noch ange- nommen werden.

Schlumberger.

Möbliertes

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von qeschäftstätiger, junger Dame (Dauermieterin), für 1. März in Altensteig

gesucht.

Angebote unter Nr. 14 an d'e G schästsstelle ds. Bl.

Intelligenten, aufge­weckten

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rnitgutem 8ckulrsug- nls nimmt Im krüti- jatir in dis 1.skr«

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> Alteusteig, 15. 2. 43.

. v>>/ . ^ltonstolg, den 12. ?sbr. 1943.

> I Todesanzeige.

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V^ii> sebleltsa dis sdrmsi-r- disdreidit, daß unser-

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unser liebes, unvergeßliches Kind

IllnigstZsiiebtsr-, jüagstsr- 8oba, unser- Lr-uder- und 8ckvsgsr-

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Werner Lsuk

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nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter

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von 2Jahren zu sich zu rufen in die

um 17. fanunr- 1943 b«i 8sinjsviao Süd-

ewige Heimat.

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Familie Wilh. Hauser mit Angehörigen

von 19 sadr-en lür- seine geliebte Heimat gefallen ist. .

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8 und 12 cm breit sind eingetroffsn in der j Buchhandlung Lauk, Altensteig

Kirchliche Nachrichten

Sonntag, 14. Febr-, 9 Uhr Christenlehre. 10 Uhr Gottes­dienst. 11 Uhr Kinderkirche Montag, 15. Febr. Ev. Mäd- ckenkreisim Pfarrhaus 20 Uhr. Besuch v. Eo. Verband f. d. weibl. Jugend Württemberg. Mittwoch, 17. Febr., 16 Uhr Kriegsbetstunde, Gemeindehs. Sonntag, 21. Febr., 16 Uhr spricht Studienrat i. R. Hauff zu den Männern über:Das Zeugnis des Dankes in der Gemeinde."

Heseibronn Sonntag 15.30 Uhr Bibelstunde.

Methovistengemeinde

Sonntag V,10 und 17 Uhr Predigt,- 11 Uhr Sonntagssch. Mittwoch 20 Uhr: Bibel« und Gebetstunde.

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erfolgt am Montag, 16. Febr. von 9-

12 N. 14-18 Uhr Stadtpflege.

T^eröilc^re Kräfte be/fen bei cier Deuten Keicti;- pori crn cier zc/rirellen

wirci Ae

5ie//i /

trauen unct Tsiä'cie// Dle^öt Lccc/i beim ttäck- §ken

Kriegerkaw eradschaft Altensteig

im NS.-Reich»kriegerbund

Am Sonntag, den 14. Februar 1943,

Punkt 14 Uhr findet im Gasthof z. Traube der

Hauptjahresappell

statt. Tagesordnung wird im Lokal bekanntgegeben.

Für sämtliche Mitglieder ist Erscheinen Pflicht. Sonstige Volksgenossen sind herzlich eingeladen.

Neuanmeldungen werden entgegengenommen.

Stellv. Kaweradschaftsführer.

^ Zuchtvieh-Absatzoeranstaltaug in Herreuberg ^

Am Donuerstag, den 18. Febr. 1943, findet in der Tierzucht- Halle in Herreuberg eine

Zuchtvieh-Absatzveranstaltung

statt. Angemeldet sind 135 Farreu, sowie einige Kalbinnen. Sonderkörung der Farcen: Mittwoch, 17. Febr. 1943,13 00 Uhr. Absatzveranstaltung: Donnerstag, 18. Febr. 1943, 9.30 Uhr. Personen aus Sperr- und Beobachtungsgebteten ist der Besuch der Veranstaltung verboten. Sämtliche Besucher haben Personalausweis mitzuführen.

Wiirttbg. Fleckviehzuchtverband für den Sülchgau Herrenberg.

Fleckviehzuchtverband d. württ. Unterlandes Ludwigsburg. Dem Reichsnährstand angegliedert.

Die Ossri/rMert ist ein 6uk, ci«s 6/°st e^a/int E/777 6S ist."

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