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Nr. 37
Aus Stadt und Land
Altensteig, de» 13. Februar 1943
Wo werde ich arbeiten?
Arbritsamt und Betrieb finden für jede Fra« den richtige» Arbeitsplatz
„Wo und was werde ich arbeiten?" Diese Frage stellen viel» Frauen, die in nächster Zeit auf dem Arbeitsamt ihrer Meldepflicht Nachkommen. Mit ihr beschäftigen sich aber nicht minder die Arbeitsämter und die Betriebe. Denn es ist der Wirtschaft ja nicht damit gedient, einfach eine bestimmte Zahl neuer Arbeitskräfte wahllos einsetzen zu können. Der Leistungsgrundsatz verlangt vielmehr auch die Verwirklichung der Forderung: Die richtige Frau an den richtigen Arbeitsplatz.
Schon das Arbeitsamt ist gewohnt, eine Auslese nach Eignung rind Leistungsfähigkeit vorzunehmen. Es werden Wünsche ent. gegrngenommen, Vorkenntnisse erfragt und unter Berücksichtigung des Alters und der Gesundheit die Einsetzmöglichkeit Umrissen.
Die eigentliche Ermittlung des richtigen Arbeitsplatzes aber geht im Betrieb vonstatten. An der Lösung dieser Aufgabe sind Betriebsführer, Betriebsarzt, die Soziale Vetriebsarbetterin nnd die betrieblichen Unterführer wie Werkmeister und Vorarbeiter in gleicher Weise beteiligt und interessiert. Erleichtert wird diese Arbeit dadurch, daß jeder Betrieb an nahezu allen Betriebspunkten Menschen braucht, weil es an Arbeitskräften fehlt oder weil er so einen Arbeitskameraden für andere wichtigere Arbeit frei machen kann.
Eines sei vorweggenommen: der Arbeitseinsatz der Frau bat feine Grenzen, die nicht allein durch das Erfordernis der Berufsausbildung für bestimmte Arbeiten, sondern'vor allem auch durch die Frauenschutzbestimmunaen gesetzt sind. Ein genau um- rissener Kreis schwerer oder gefährlicher Arbeiten ist für Frauen auch im Krieg grundsätzlich verboten.
Am Beispiel eines mittleren Unternehmens der Elenktro- Industrie, dessen Gefolgschaft bereits zu 78 v. H. aus Frauen besieht, sei der Weg der Arbeitsplatzfindung, die mitunter wenige Stunden, zuweilen auch Wochen dauert, gezeigt. Jede neu eintretende Frau wird vom Vetriebsarzt untersucht. Er entscheidet, für welche Arbeiten sie rein körperlich geeignet oder ungeeionet ist und gibt dem Betrieb für den^ Arbeitseinsatz die ersten Fingerzeige.
Eine weitere sehr wichtige Frage liegt darin, ob die Frau -»iehr für Maschinenarbeit oder für Handgeschicklichkeit fordernde Montagearbeit geeionet ist. Ist auch dies geklärt, so wird die Frau einer Abteilung zugewiesen und beschäftigt. Andere Frauen wieder werden an Maschinen. Bohrmaschinen, Fräsen, Drehbänken oder Automaten angelernt. Weil die Erfahrung gezeigt hat, das; — völlig zu Unrecht zwar — die Angst vor der Maschine mit deren Grütze wächst, so geht die Anlernling an kleinen Bohrmaschinen, Stanzen und anderem vor sich. Erst di« geübte Frau kommt dazu, auch grotze Maschinen zu bedienen. Besonderes Augenmerk wird gerade bei der Anlernung auf unfallsicheres Arbeiten gewendet. Zwar sind alle Maschinen mit Schutzvorrichtungen versehen, aber hier gilt die Losung: Lieber zu viel, als zu wenig.
Auf solche Weise wird die Anlernung mitunter in wenigen Stunden, mitunter in vielen Tagen durchgeführt, bei mangelnder Eignung vielleicht auch abgebrochen und an anderer Stell« wieder ausgenommen, bis jede Frau an dem Arbeitsplatz steht, a« dem sie wirklich ihr Bestes im Dienste der deutschen Kriegs»
Wirtschaft zu leisten vermag. —H-
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Rekruten-HJ. tritt zur Meldung an Am 15. Februar öffnen sich die Meldestellen der HI.
nsg Von unseren zehnjährigen Jungen und Mädeln schon «nge erwartet, wird am 15. Februar der Tag kommen, an dem ich die Meldestellen der Hitler-Jugend wieder, wie alljährlich, fffnen. Ueberall in ganz Deutschland werden in den folgenden tagen die Jungen und Mädel kommen, um sich zum Dienst in l?r Hitler-Jugend anzumelden und so als jüngste Gefolgschaft »es Führers sich auf dis Aufgaben vorzubereiten, die auch de» Kleinsten unter ihnen bereits gestellt werden. Unsere Zehnjährigen sind stolz darauf, in diesem Vorbereitungsdienst dt« llementarsten Grundlagen des HJ.-Dienstes zu erlernen, um tann am Vorabend zu Führers Geburtstag im Rahmen einer feierlichen Verpflichtung in die Hitler-Jugend ausgenommen zn perden. Am 20. April wird, wie alljährlich, der Reichsjugend- jlihrer von der Marienburg aus zu allen Zehnjährigen im tzanzen Reich sprechen, die an diesem Tag zum erstenmal Schlips »nd Knoten anlegen dürfen, zum Zeichen dafür, daß sie in die Reihen ihrer Kameraden und Kameradinnen ausgenommen sind.
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Kampf um die Adlerplakette im Ban» Schwarzwald Die gesamte Hitlerju end des Bannes Schwarzwald ist wieder wie alljährlich, zum Kamps um die Adlerplakette ausgerufen. In diesem L-ttungswettkampf soll die Einheit ermittelt weiden, die den Forderungen unserer Zeit am besten enispricht. Die Angehörigen der Stegereinheit werden dann als Zeichen ihrer Leistung den Eiegesadler tragen. Der Wettkampf nmfußt alle Gebiete der Erziehung in der Hitlerjugend. Besonders gewertet werden bei der Prüfung: Haltung, Auftreten, W-ss-n, Können und Einsatz des Einzelnen und der ganzen Einheit. Außerdem sind Uniformierung, die im Laufe des Jahres abgelegt,» Prüfungen und die erzielten Erfolge mit ausschlaggebend. In diesem großen Leistungswettkampf wird die Hitlerjugend zeigen, daß sie den Anforderungen, die unsere Zeit an sie stellt, gewachsen ist.
„Grüner Baum^-Lichtspiele; »Meine Tochter lebt in Wien". Selen ist selbst in einem Moser-Film bisher so viel Reiz, so viel Scharm, so viel mitreißender Lebensoptimismus enthalten gewesen wie in dieser ausgezeichneten Komödie. Wenn Hans Moser ordnungswüttg durch die Gegrnd braust, vor lauter Eifer eine verwirrende Unordnung omichtet und gerade damit alles ins Lot bringt, dann kann man sich voistellen, daß hier ordentlich gelocht werden muß. Ein auserlesenes Ensemble Wiener Lustspiel-Spezialisten schuf diesen herrlichen, launigen Film der Verwrchslungen und Mißverständnisse. Wie ein Iungborn wirkt diese Komödie, w e ein Sorgenbrecher im schönsten Sinne des Wortes.
Nagold. (Oberreallehrer Bodamer 70 Jahre alt.) Gestern feierte Oberreallehrer Bodamer in körperlicher und geistiger Rüstigkeit seinen 70. Geburtstag. 1903 erfolgte seine Ernennung an die Realschule in Nagold. Er wirkte an dieser Schule zuerst als Rcallehrer, seit 1921 wirkte er als Oberreallehrer bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1938. Oberreallehrer Bodamer hat sich in dieser langen Zeit als vorzüglicher Lehrer und Erzieher Hohe Verdienste erworben. Nach Ausbruch des Krieges stellte er sich in alter Schaffensfreude der Schule wieder zur Verfügung bis aus den heutigen Tag, und so kann er in diesem Monat zugleich das Jubiläum einer 40jährigen Tätigkeit an der hiesigen Real-^
Weitere Einzelheiten zur Durchführung der Meldepflicht
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat zur Durchführung seiner Herordnung über die Meldepflicht eingehende Bestimmungen erlassen, aus denen folgende, die Allgemeinheit interessierende Einzelheiten mitgeteilt werden:
1. Meldepflichtiger Personenkreis
Die hauptberuflich selbständig im Gesundheitswesen Tätigen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Hierzu rechnen Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Dentisten, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenschwestern und -pfleger, Diätküchenleiter und -leiterinnen, Masseure und Masseurinnen, Zahntechniker, Desinfektoren, Fleischbeschauer und Trichinenbeschauer.
Zu den im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern rechnen auch die Kinder, die vorübergehend außerhalb des Haushaltes untergebracht sind, z. V. bei Kinderlandverschickung. Krankenhausaufenthalt. Leben Kinder dagegen auf längere Dauer außerhalb des Haushaltes (z. B. bei Besuch einer auswärtigen Schule), so werden sie nicht berücksichtigt.
2. Aufruf
Arveitsberatung und Einsatz sollen der Meldung möglichst unmittelbar folgen. Die in Handwerk und Handel sowie im Gaststätten- und Veherbergungsgewerbe selbständigen Berufs-» tätig«« werden zunächst zurllckgestellt, weil ihre Betriebe durch die Maßnahmen des Reichswirtschaftsministers bzw. des Reichsernährungsministers zur Auskämmung und Stillegung überprüft werden. Auch die meldepflichtigen Schüler und Schülerinnen sowie die Studierenden werden zunächst nicht zur Meldung aufgerufen. Weitere Weisungen hierzu ergehen noch.
3. Einsatz
Da es sich bei den meldepflichtigen Personen vielfach um nur beschränkt einsatzfähige und auch nur beschränkt ausgleichfähige Kräfte handelt; werden die Arbeitsämter im Interesse einer möglichst hohen Leistung in geeigneten Fällen einen Ringtausch von Kräften vornehmen. Innerhalb der Betriebe wird vielfach eine innerbetriebliche Ilmbesetzung zum Erfolg führen. Ebenso ist zur Vermeidung einer ungleichmäßigen Belastung einzelner Bezirke ein zwischenbczirklicher Ausgleich innerhalb der Landesarbeitsämter vorgesehen. Eine besondere Verantwortung füllt den Vetriebsführern hinsichtlich der Auswahl geeigneter Arbeitsplätze für die neu zum Einsatz kommenden, vielfach berufsungewohnten Kräfte zu. Das gleiche gilt hinsichtlich der Eingewöhnung und der laufenden Betreuung dieser Kräfte. Anlern- und Ilmschulungsmaßnahmen sollen in weitgehendem Matze durchgeführt werden.
aj Frauen
Die Vorladungen meldepflichtiger Frauen sollen in der Weise erfolgen, daß Andrang und langes Warten nach Möglichkeit vermieden werden. Etwaige Einwendungen gegen den Einsatz werden sorgfältig geprüft. Schulbildung, berufliche Kenntnisse und die Leistungsfähigkeit werden soweit es geht berücksichtigt. Frauen mit Berufserfahrung auf dem Gebiete der sozialen und pflegerischen Berufe sollen nur in diesen Berufen eingesetzt werden. Von dem Zeitpunkt der Zuweisung einer Arbeit bis zum Tage des Arbeitsantritts wird den Frauen eine gewisse Zeit eingeräumt, ihre persönlichen und häuslichen Verhältnisse der andersartigen Lebensweise anzupassen. Ledige und verheiratete Frauen, die nur für sich zu sorgen haben, werden in der Regel einem vollen Arbeitseinsatz zugeführt. Frauen, die durch häus-
ncye Hur;orgepfttcyten gevünden sind, werden dagegen in der Regel nur für einen zeitlich beschränkten Einsatz (Halbtags- oder tageweiser Einsatz), und zwar nur am Wohnort oder deffe» unmittelbarer Nähe in Frage kommen. Auf Kriegerwitwe« u»d durch Feindeinwirkung besonders in Mitleidenschaft gezogene Personen (Bombengeschädigte) wird gebührend Rücksicht genommen.
Nicht zum Einsatz werden Frauen herangezogen, wenn fir für einen Kriegsbeschädigten oder Versehrten zu sorgen haben, der eine Rente von mindestens 50 v. H. oder ein Versehrtengeld mindestens der Stufe 2 bezieht. Dasselbe gilt für kriegsbeschS- digte Offiziere und Wehrmachtbeamte mit einer Minderung da» Lrwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. infolge Dienstbeschü- digung sowie sür sonstige Erwerbsbeschränkte mit einer gleiche» Minderung der Ermerbsfähigkeit.
Die Frage des Einsatzes meldepslichtiger Frauen, die em« Hausgehilfin beschäftigen, wird noch besonders geregelt.
d) Nicht berufstätige Männer
Hier wird in der Regel ein voller Einsatz zugunsten d« Kriegswirtschaft erwartet und durchgefiihrt.
c) Ruhestandsbeamte
Die Meldung der Ruhestandsbeamten hat beim Arbeitsamt z» erfolgen. Sie sollen tunlichst wieder in ihrer früheren Verwaltung mit kriegswichtigen Aufgaben beschäftigt werden.
U) Arbeitskräfte aus ländlichen Verhältnissen
Personen vom Lande und aus Landstädten im weitest« Sinne, denen nach ihren persönlichen Verhältnissen die Aufnahme landwirtschaftlicher Arbeit zuzumuten ist, kommen grundsätzlich für einen Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben i» Betracht. Diese Personen werden weiterhin auf Grund der Ve» ordnung über den Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte für die E» nährungssicherung des deutschen Volkes vom 7. März 1942 ersaßt und nach Bedarf dem Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft zugefüsirt.
e) Nicht voll beschäftigte Arbeitskräfte
Durch die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Meldepflicht werden zum Teil auch Personen erfaßt, die bereits eu«i ihre Arbeitskraft in Anspruch nehmende Tätigkeit ausüben (ve» heiratete Frauen mit Halbtagsbeschäftigung). Ihre Meldung ja! gleichwohl die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob sie voll ansgelastet sind und ob die ausgeübte Beschäftigung kriegs- ruck lebenswichtig ist, gegebenenfalls mutz eine Umsetzung erfolg«.
k) Selbständige Berufstätige
Auch der Einsatz dieser Kräfte erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der einzelnen Verhältnisse. Es ist nicht der Sinn der Verordnung über die Meldepflicht, kleine selbständige Existenz« ohne dringendes arbeitseinsatzmäßiges Bedürfnis und ohne entsprechendes arbeitsmäßiges Ergebnis zu zerschlagen. Die» giü insbesondere in denjenigen Fällen, in denen aus den bisherig« Einkünften der Unterhalt von Familienangehörigen bestritt« vurdc.
Bei dem Einsatz selbständiger Kulturschaffender, d. h. der Mit» zlieder der Einzelkammern der Reichskulturkammer, z. B. Architekten, Maler, Bildhauer, Schriftsteller, Musiker, wird im Benehmen mit den zuständigen Stellen der Reichskulturkamm« oorgegangen.
bezw. Obeischule feiern. Die Arbeit des verdienten Schulmannes beschränkte sich nicht auf die R-alschule, sondern erstreckte sich auch auf die Gewerbe- und Frauenarbeitsschule, die er bis 1923 als Schulvoistand leitete. Von 1931 bis zum Eintritt in den Ruhestand war er Gemeinderat. Oberreallehrer Bodamer trat früb der Bewegung des Führers bei. Er gründete 1932 im Kreis Nagold den NS.-Lehrerbund und hatte dessen Führung als Kreisamtsleiter.
Schenkenzell. (Rascher Tod.) Als der Landwirt Josef Haa- ser in der Mittagszeit nicht rechtzeitig heimkehrte, fand ihn sein Söhnchen einige hundert Meter vom Dorf am Wegrand sitzend und von einem Unwohlsein befallen. Bewußtlos in seine Wohnung gebracht, starb der 46jährige, obwohl rasch ärztliche Hilfe zur Stelle war. Ein Schlaganfall dürfte seinem Leben ein Esch- -->s--bt bab->n.
Bad Ditzendach, Kr. Göppingen. (Gesunde Gegend.) Datz das vielbesungene „Täle" ein wahrer Gesundbrunnen ist, zeigt die erstaunliche Tatsache, daß in dem kleinen, 500 Personen zählenden Ort Bad Ditzenbach nicht weniger als 13 Einwohner leben, die das 80. Lebensjahr überschritten haben. Der Dorfälteste, der 95 Jahre alte Eipsermeister Eduard Kistenfeger, ist zugleich der letzte Veteran von 18700 71 im oberen Filstal.
Ochsenhaufen, Kr. Biberach. (Vermißt.) Auf rätselhaft« Weise ist ein in einem Ochsenhausener Betrieb beschäftigter Mann verschwunden. Vor drei Wochen hatte er seine in Wurzach wohnende Familie, die er über den Sonntag aufgesucht hatte, verlassen, machte bei Bekannten in der Nähe von Ochsenhausen noch einen kurzen Besuch, erschien jedoch am nächsten Morgen nicht an seiner Arbeitsstätte. Bald darauf wurde sein Fahrrad auf der Straße unweit von Ochsenhausen unbeschädigt aufge- funden. Trotz aller Nachforschungen fehlt von dem Vermißten bis jetzt jede Spur.
Friedrichshafen. (Tod auf der Straße.) In der Mäh« von Mariabrunn wurde in der Frühe ein etwa 45 Jahre alter Mann, der in Friedrichshafen beschäftigt war, tot aufgefunden. Vermutlich ist er einer Herzlähmung erlegen.
Friedrich-Niickert-Preis an Julius Maria Becker. Dem Dichter und Kunstschriftleiter Julius Maria Becker in Aschaffenbuq ist der Friedrich-Rückert-Preis für das Jahr 1942 — Mai» fränkischer Kunstpreis für Schrifttum und Dichtung — verliehe» worden. Der am 29. März 1887 zu Aschaffenburg geborene Dich ter erhielt diese Auszeichnung in Anerkennung seiner Verdienst« um die deutsche Kultur, als zielbewußter Förderer und Inte» vret mainfränkischen Kulturstrebens.
Neue Kinderklinik eingeweiht. In Anwesenheit der Reich» gesundheitsführers Dr. Conti fand die Einweihung einer neue» Kinderklinik in Königsberg statt. Dieser 130 Betten umfassend« Neubau ist dank der Initiative des Gauleiters Koch von d« Stadt Köngsberg mit Unterstützung aller Dienststellen der Pa» tei^erstellt worden.
Rundfunk am Sonntskg, 14. Februar Reichsprograinm: 9.00 bis 10.00: „Unser Schatzkästlein". 1S.4Ü bis 14.00: Das deutsche Volkskonzert. 14.30 bis 15.00: Märche» ^Aschenputtel". 15.00 bis 16.00: Unterhaltungskomponisten im Waffenrock. 16.00 bis 18.00: „Feldpost-Rundfunk". 18.00 bis 19.00: Brahms, Schubert. 20.15 bis 22.00: Unterhaltungskonzert.
Rundfunk am Montag, 15. Februar
Rcichsprogramm: 15.00 bis 16.00: Kammermusik von Buxtehude bis Hugo Wolf. 16.00 bis 17.00: Heitere Konzertmusik der Gegenwart. 18.00 bis 18.10: Das neue Buch. 18.30 bis 19.011: Der Zeitspiegel. 19.00 bis 19.15: Wehrmachtvortrag: Unser Heer. 19.20 bis 20.00: Frontberichte und politischer Vortrag. 2Ü.1L bb, 22.00: „Für jeden etwas". ,
Gestorben
Haiterbock: Keil Gui-Kri st, 32 I.: Altburg-S tamm- heim: Karl Schwemwle: F r eu den st a d t: Walter Eberhardt, 19 I.; L o ß b u r g: CH-stion Harler, 34 I.; Christian Eeeger, Alr-Rollr wiri, 73 I.; Mttteltal-Gretzenbühl: Walter G""--, 22 I.
Verantwortlich sür den gesamten Inhalt: Dieter Lauk in Altensteig. Vertreter: Ludwig Laulr. Druck u. Verlag: Buchdruckers! Laulr, Altensteig. 2.2t. PreislisteZgLltig
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