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Amtsblatt des Kreises Ealw für Altensteig und Umgebung Heimatzeitung der Kreise Talw und Freudenstadl

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U««mer 24

Alteusteig. Freitag, dev 29. Januar 1S43

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SS. Jahrgang

Unerschütterliches Standhatten nnserer Ameen

Der heroische Widerstand der Verteidiger in Stalingrad ««gebrochen

DNB Aus dem Fiihrerhanptquartier, 28. Januar. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:

A« den Brennpunkten der Abwehrschlacht im Osten halte» »User« Armeen unter schwersten Kampf- und Wetterbedingunge« dem Druck des Feindes unerschütterlich stand.

In Stalingrad ist der heroisch« Widerstand der Ver­teidiger ungebrochen. Anstürme der Sowjets gegen die West- iwd Südsront brachen unter schweren Verlusten für den Feind Msammen.

Starke von Schlachtfliegern und Panzer« unterstützte Angriff« der Sowjets im Westkaukasus scheiterten.

Im Steppeugebiet südlich des Manytsch wiesen Panzer- trafte heftige feindliche Angriffe ab. Der Stab einer sowjeti­sche« Schützendivision wurde gefangen. Motorisierte Einheiten siklberten den Manytsch-Don-Winkel von letzten Resten des Feindes.

Die schweren Kämpfe westlich von Worouesch halte» 1» unverminderter Härte an. Nach Abwehr aller Umsassuugs- oersuche geht die Truppe befehlsgemäß kämpfend auf ihre neu« verkürzte Linie zurück. Stärkere Verbände der Luftwaffe griffe» in die Erdkämpfe ein und fügte» den augreisenden Sowjets starke Verluste an Menschen und Material zu.

Im mittlere» Frontabschnitt nur örtliche Kampfhandlungen. Südöstlich des Jlmensees waren die am 28. November vom Feind mit zahlenmäßig überlegenen Kräften an Mensche» und Material begonnenen starken Angriffe bisher für den Geg­ner erfolglos. Unter Führung des Generalobersten Busch habe« Truppe» des Heeres in Zusammenwirken mit Verbände« der Luftwaffe unter schwierigsten Kampsbedingungen bei eisigem Frost und Schneetreiben den Ansturm der Bolschewisten in har­ten wechselvollen Kämpfen abgeschlagen und überall ihre Stel- Innge» behauptet. Die letzten Kämpfe dieser Abwehrschlacht führ­te» zur Vernichtung einer eingeschlossene» feindlichen Kräfte- gruppe. Seit dem 28. November wurden SIS Panzer abgeschossen, zahlreiche Gefangene und Beute au schweren und leichte» In­fanteriewaffen sowie sonstiges Kriegsmaterial eingebracht. Die blutigen Verluste des Feindes sind außergewöhnlich hoch.

I« der Schlacht am Ladogasee erneuerte der Feind feine Panzer- und Jnfanterieangrisfe auf breiter Front. Er wurde wie in den Vortagen blutig abgewiesen und verlor dabet 1« Panzer.

In Nordafrika beiderseitige lebhafte Spähtrupptätigkeit.

Der Hase« von Algier wurde von der Luftwaffe erneut schwer getroffen. Ein Handelsschiff und ein Betriebsstofflager gerieten in Brand. Deutsche Jäger zersprengten im tunesisch- tibyschen Grenzgebiet einen britischen Jagdverband und schossen ohne eigene Verluste fünf feindliche Flugzeuge ab.

Ei« Versuch des Feindes, am Tage unter dem Schutz der Wolkendecke Ziele an der Deutschen Bucht mit Bomben zu belegen, scheiterte an der Jagd- und Flakabwehr. Acht vier­motorige Bomber und ein weiteres feindliches Flugzeug wurden durch Jäger und Marineflakartillerie abgeschossen. Bei nächt­lichen Luftangriffen auf westdeutsches Gebiet hatte die Bmrölkerung Verluste. An öffentliche» Gebäuden, Kulturstätten n»d Krankenhäusern sowie in Wohnviertel» entstanden Brand­schade«. Bei diesen Angriffen wurden sechs Bombenflugzeuge abgeschossen.

Deutsche Unterseeboote versenkten, wie durch Son­dermeldung bekannt gegeben» im Mittelmeer und im Nordmeer «»s kleinen, stark gesicherten Nachschubgeleitzüge« sechs Schiffe Mit 28 VW BRT.

Im Seeraum des Atlantik vernichteten sie trotz einer außer­gewöhnlichen Folge schwerster Stürme zwischen Grönland und dem Aequator weitere zehn Schiffe mit 7S AM BRT. Damit ver­lor der Gegner wiederum 1K Schiffe mit 1V3 Wb BRT.

Lebhafte^Aufklärungstätigkeit i« Tunesien Feindliche Panzer durch Artillerieseuer abgewiesen DNB Rom, 28. Januar. Der italienische Wehrmachtberich vom Donnerstag hat folgenden Wortlaut:

In T r ip o lita n ien keine Kampfhandlung von Bedeu- lEH' Deutsche Jäger schossen im Luftkampf fünf Lurtiß ab.

Beiderseitige lebhafte Aufklärungstätigkeit in Tunesien, wo feindliche Panzerfahrzeuge durch Artilleriefeuer abaewieseu wurden.

Der Flottenstützpunkt La Valetta auf Malta wurde von muem unserer Luftwaffenverbände mit Bomben belegt Britische Flugzeuge überflogen Rocella Marina Siderno und Morosa (Reggio Calabria). Sie warfen einige Bomben und be­gossen zwei Züge mit MG.-Feuer. Die Opfer des Angriffs, ein »o»er und 13 Verletzte, wurden alle von Eiplosions- igeschossen getroffen. Des weiteren wurde ein Zug zwi­lchen Easfibile und Avola (Syrakus) sowie der Bahnhof Brol« Messina) mit MG.-Feuer belegt. Ein Toter und einige Ver­letzte wurden gemeldet.

Ein weiteres Flugzeug belegte mit ME.-Feuer die Fahrstraße VittoriaRagusa. Es stürzte jedoch vom Feuer der Flak ge­troffen brennend ab. Zwei unserer Flugzeuge sind von ihrem Tageseinsatz nicht zurückgekehrt. Der im gestrigen Wchrmacht- vericht als von einem Torpedoflugzeug unter Führung von Ober­leutnant Battista Mura getroffen gemeldete Dampfer mittlerer Größe ist g-funken.

Sowjelstohtrupp in deutscher Uniform

Die Verteidiger Stalingrads leisten weiterhin heldenhaften Widerstand Bolschewistische Frauen an Flakgeschützen

DRV Berlin, 28. Januar. Der Heldenkampf von Stalin­grad dauert an. Zäh in die Trümmer der Stadt und in das Gewirr aus zusammengeschlagenen Eisenkonstruktionen und Be­ton der ehemaligen roten Waffenschmieden verbissen, haben die Verteidiger am 27. Januar alle Angriffe blutig abgewiesen. Eine pausenlose Feuerglocke der feindlichen Artillerie aller Ka­liber und der sowjetischen Luftwaffe liegt über den tapferen Männern. Jedes Mittel ist den Bolschewisten recht, um die Ver­teidiger niederzuringen. Sowjet st oßtrupps greifen nachts in deutscher Uniform an. Nicht nur mit Granat­werfern aller Kaliber, selbst mit Artillerie schießen die Bolsche­wisten auf jeden einzelnen deutschen Soldaten, der .sich bei Tage blicken läßt.

Von überall her wird Ersatz zujammengekratzt, um die riesigen Verluste auszufüllen. Neben bisher noch aufgesparten Einheiten werden frisch aufgestellte Verbände aus Siebzehnjährigen, bunt gemischt mit noch nicht wieder ausgeheilten Verwundeten und bolschewistischen Soldaten, die bisher nur im rückwärtigen Ge­biet Verwendung fanden, von den sowjetischen Panzern gegen die deutschen Maschinengewehre vorgetrieben. Gefangene, die bei Sowjetangrisfen kürzlich gemacht wurden, entstammten 'sowjetischen Nachschubverbänden, die noch nie insanteristisch ein­gesetzt gewesen waren und denen ihre Kommissare erzählt hatten, die Deutschen seien nicht mehr widerstandsfähig und sie brauch­ten nur durchzumarschieren. Die leichte Flak an den Flak­sperren westlich Stalingrad wird von bolschewistischen Frauen bedient, und die Verteidiger sehen mit bloßen Augen uniformierte Frauen in den Artilleriestellungen und bei den sowjetischen Nachschubdiensten Dienst tun.

Höchster Einsatz heißt die Parole

Bewährung

, Der totale Krieg hat seine eigenen Gesetze; er prägt allen Tun und Lasten seinen Stempel auf. Unsere Soldaten dränge» stiü» durch seine Schule gegangen, die härteste, furchtbarste, un­erbittliche Schule, die es geben kann. Der totale Krieg fraA dzrt,nicht, ob es zwei Uhr nachts ist oder zwölf Uhr mittags, lüIZerktag oder Sonntag; er trommelt mit ehernem Finger und fordert von jedem, bereit zu sein zu jeder Stunde, z« jeder Minute. Er fordert bewußtes Handeln, das wett über das Maß aller Pflichterfüllung hinausgreift, das nicht danach fragt, was bekomme ich dafür, wie weit bin ich dafür zuständig, warum tut das nicht ein anderer. Er fordert das Aufgebot aller körperlichen und seelischen Kräfte des einzelnen wie der Gesamtheit, er fordert alle Be­geisterung und Entschlossenheit harter Herzen, allen unbändigen Haß gegen die Feinde unseres Volkes, verdichtet zu einer un­geheuren, nie erlebten Kraftanstrengung der gesamten Heimat:

Jeder kleinliche persönliche Wunsch hat davor seine Gültig­keit verloren; jeder Streit mutz unter der Wucht und der Härte des Gigantenkampfes in Nichts verblasten; jede Ichsucht muß vor dem Krieg versinken, und vor jedem mutz täglich die Frage aufs neue stehen: Hast du dich so verhalten, daß du vor deu Soldaten der Front, vor allem vor den Gefallenen dieses Krie­ges bestehen kannst?

Erst dann, lieber Volksgenosse, wenn wir alle so denken und vor allem handeln, können wir meinen, uns hier in der Heimat im Geiste der Front, im Sinne des totalen Krieges wirklich zu bewähren. Mahnend steht dabei vor uns allen das Beispiel der Helden von Stalingrad. Sie tragen als Kämpfer für Deutschland, als Kämpfer für dich und für mich und für unsere Kinder, als Kämpfer für eine bessere Zukunft eine un­sichtbare Krone. Sie und ihr Heldentum können wir wohl nie­mals erreichen, aber ihnen nachzueifern, nachzustreben in der leidenschaftlichen, auf alles Persönliche verzichtenden Bereit­schaft zum Kampf und zum Einsatz alles dessen, was wir an Gut und Blut besitzen, das ist die zwingende Pflicht eines jed« Deutschen und deshalb auch die Leine!

Nur der, der heute und immer bereit ist, alles, auch das Letzte einzusetzen, damit Deutschland alles gewinnt, hat den Ruf der Zeit verstanden. Er wird einmal nach dem Siege sagen können: Auch ich habe mich bewährt! Das aber soll und mutz auch dein Wille sein.

Arbeitsmeldepflicht für Männer nnd Frauen

Ave Kräfte für die Volksgemeinschaft Aktion des deutschen Lebens» und Siegeswillens

DNB Berlin, 28. Januar. Wir kämpfen in diesem uns von unseren Feinden ckufgezwungenen Kriege für die Er­haltung unseres Lebens und für die Freiheit und Sicher­heit unserer Nation. Alle deutschen Männer und Frauen müsten in diesem weltumspannenden Ringen ihre Kräfte ausschließlich der kämpfenden und arbeitenden Volksgemein­schaft zur Verfügung stellen und sie auf das Ziel dieses Krieges, die schnellmögliche Erringung des Endsieges, ausrichten.

Um diese Aktion unseres Lebens- und Siegeswillens zur höchstmöglichen Entfaltung zu bringen, hat der General­bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel» auf Grund besonderer Ermäch­tigung durch den Führer die Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für AnfgabenderReichsverteidigung vom 27. Ja­nuar 1943 (Reg.-Vl. 1 Nr. Ivj erlasten. Danach haben sich grundsätzlich alle Männer vom 16. bis 85. Lebensjahr und alle Frauen vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die im Reichsgebiet wohnen, bei dem für ihren Wohnort zustän­digen Arbeitsamt zu melden, sobald sie hierzu vom Ar­beitsamt durch öffentliche Bekanntmachungen» durch Presse oder Anschlag bzw. durch schriftlichen Bescheid aufgerufen werden.

Von der Meldung befreit sind:

1. Männer und Frauen, die am 1. Januar 1943 mindestens t8 Stunden wöchentlich beschäftigt waren.

2. Selbständige Berufstätige, die an diesem Stichtag mehr als fünf Gefolgschaftsmitglieder beschäftigt haben.

3. Männer und Frauen, die in der Landwirtschaft voll tätig sind.

4. Männer und Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (z. B. Beamten-, Beamtenanwärterverhältnis) siehe», sowie die zur Wehrmacht, zur Polizei und zum Reichs­arbeitsdienst Einberufenen.

8. Männer und Frauen, die hauptberuflich selbständig im Ge­sundheitswesen tätig sind.

K. Schüler und Schülerinnen, die eine öffentliche oder aner­kannte private allgemeinbildende Schule (Mittel- oder höhere Schule) besuchen.

7. Geistliche.

8. Anstaltspsleglingc, die erwerbsunfähig find.

9. Ausländer (jedoch nicht Staatenlose).

Von der Meldung befreit sind werdende Mütter sowie Frauen mit einem ckoch nicht schulpflichtigen Kind oder mindestens zwei Kindern unter 14 Vahren, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Zur Meldnng werden diejenigen Personen nicht aufge­rufen, die bereits auf Grund der Berordnmur über de» Sin-

Mtz znsagltiyer Ardeitskrafte für die Ernähr;,ngssicherung de« »rutschen Volkes vom 7. März 1942 (Reg.-Bl. 1 S. 195) er­saßt find.

Es wird durch nähere Prüfung sestgestellt werden, wie- ' »eit die Gemeldeten zu Aufgaben der Reichsverteidigung heran- zezogen werden können. Die Arbeitsämter werden durch be­währte, für diese Aufgabe besonders geschulte Fachkräfte in jede« Linzelsall sorgsältig prüfen, ob und inwieweit die Gemeldete» llnter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbeson­dere ihrer bisherigen Bindungen für den Kriegseinsatz verfüg­bar find. Bei Frauen erstreckt sich diese Prüfung besonders darauf, wieweit sie durch ihre Pflichten als Hausfrau und Mutter i« Anspruch genommen sind. Hierfür stehen den Arbeitsämtern be­währte Frauen aus der sozialen Frauenarbeit beratend zur Seite. Bei den meldepflichtigen selbständigen Be­rufstätigen werden die Arbeitsämter ebenfalls sorgsältig prüfen, wieweit diese durch ihre bisherige Berufstätigkeit bereits für kriegswichtige oder lebenswichtige Ausgaben im Interest« der Zivilbevölkerung voll eingesetzt sind. Zur Beurteilung dieser Frage werden die Arbeitsämter in Zweiselsfällen sich der sach­kundigen Beratung durch Vertreter der einschlägigen Wirt, schaftszweige bedienen.

Die von den Arbeitsämtern für einsatzsähig befundenen Kraft« werden von ihnen nur in dem Umfang eingesetzt werden, in de« ein dringender Bedarf für Aufgaben der Reich »- Verteidigung anerkannt wird. Für die Reihenfolge, in der die Gemeldeten eingesetzt werden, sind ihre Eignung »nd ihre Fähigkeiten für bestimmte Aufgaben sowie die Art ihrer bisherigen Bindungen bestimmend. Danach kommt eine Ehefrau mit einem Kind über sechs Jahre bei gleicher beruflicher Eig­nung im allgemeinen erst dann für den Arbeitseinsatz in Be­tracht, wenn einsatzsähige kinderlose Ehefrauen überhaupt nicht mehr vorhanden find.

Die Arbeitsämter werden die für arbeitseinsatzfähig befundenen gemeldeten Kräfte nach eingehender Arbeitsberatung rinsetzen. Hierbei haben die Gemeldeten Gelegenheit, persön­liche Wünsche über die Art ihres Einsatzes vorznbringen. Für die Vorbereitung dieser Arbeitsberatung können daher di« Meldepslichtigen bereits aus dem Formblatt erklären, für welche Beschäftigung sie sich besonders besähigt halten und zur Ver­fügung stellen. Berechtigten Wünschen soll soweit wie möglich Rechnung getragen werden.

Die Meldepslichtigen haben sich zu melden, sobald sie von dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt hierzu aufgerufen find. Die Ausrufe worden in der Presse oder in sonst orts­üblicher Weise bekannt gegeben. Die Meldung hat aus einem Formblatt zu erfolgen, das beim Arbeitsamt und den sonst im Sknsrus genannten Dienststellen erhältlich ist.