Im Verkehr mit Saatgerste ist zu unterscheiden zwischen den durch den Landwirt und den durch den Händler vorgenommenen Geschäften:

1. Der Landwirt darf g. innerhalb des Kommunal- oevbands selbstgezogene Eaatgerste (in dem eingangs umschriebenen engeren Sinn) zu Saatzwecken sowohl an andere Landwirte wie an Händler ohne Zustimmung des Kvmmunalverbands veräußern, er ist aber ver­pflichtet, jedes Geschäft längstens binnen 3 Tagen nach Abschluß dem Kommunalverband anzuzeigen. Unter­lassung der Anzeige ist strafbar, auch werden die nicht angezeigten Saatgersteverkäufe dem Landwirt nicht auf seine Lieferpflicht gegenüber dem Kommunalverband angerechnet, b. Außerhalb des Kommunalverbands darf der Landwirt Saatgerste nur mit Zustimmung des Kom­munalverbands liefern. Ohne schriftliche Bescheinigung des Kommunalverbands darüber, daß er mit der Aus­fuhr einverstanden ist, wird Saatgerste von den Eüter- abfertigungsstellen nicht angenommen. Der Kommunal­verband wird die Zustimmung versagen, wenn die be- stimmungsgemäße Verwendung der verkauften Gerste zu Saatzwecken nicht gewährleistet ist.

2. Der Händler, welcher Saatgerste zum Wiederver­kauf erworben hat, kann diese nur mit Zustimmung des Komunalverbands weiterveräußern, sowohl inner­halb wie außerhalb des Kommunalverbands. Den Eisen­bahngüterstellen gegenüber hat auch er die Zustimmung des Kommunalverbands durch eine Bescheinigung nach­zuweisen, sofern es sich um Versendung in den Bezirk eines andern Kommunalverbands handelt.

Solche Gerste, die nicht nachweislich aus landwirt­schaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkauf von Saatgerste befaßt haben, darf der Landwirt an sich nur in seinem eigenen Betrieb verwenden. Will er solche Gerste zu Saatzwecken ver­äußern, so bedarf er in jedem Fall der Zustimmung des Kommunalverbands.

Polizeistunde und Rauchverbot für Kinder.

Der Deutsche Bund zur Bekämpfung fremden und Förderung deutschen Wesens, im März d. I. gegründet (Geschäftsstelle: Augustenstr. 42, Stuttgart), hat auf mehreren Gebieten seiner Tätigkeit Erfolge aufzuweisen. Am 14. Oktober hat er an die städtische Polizeidirektion in Stuttgart folgende Eingabe gerichtet, die gewiß viel­fache Zustimmung finden wird: In verschiedenen Zu­schriften an hiesige Zeitungen ist schon auf die bedauer­liche Erscheinung hingewiesen worden, daß die Heran­wachsende Zugend sich abends zu lange auf den Straßen und öffentlichen Plätzen der Stadt aufhält, so daß die Gefahr besteht, daß der Krieg die ohnedies in der Ge­

genwart zunehmende Zuchtlosigkeit noch steigert. Aus diesem Grunde sind in anderen Städten, zum Beispiel Nürnberg und Pforzheim, polizeiliche Verbote in dieser Richtung ergangen. Naclchem anscheinend keine andere Vereinigung ein solches Verbot auch für Stutt­gart anstrebt, unternimmt dies der Deutsche Bund, der neben anderen Zielen auch das der Pflege deutscher Sitte und Zucht verfolgt. Und diese verlangt, daß Kin­der bei Dunkelheit in das Haus gehören. Der Deutsche Bund bittet deshalb die städtische Polizei-Direktion, ein Verbot zu erlassen, dahingehend, daß Kinder unter 15 Zähren sich nach 8 Uhr abends ohne Aufsicht Erwachsener auf der Straße aufhalten dürfen. Zugleich erlaubt sich der Deutsche Bund anzuregen, ob nicht ein Rauchverbot für Knaben unter 16 Jahren oder wenigstens das Verbot des Tabakwarenverkaufs an solche erlassen werden könnte. Denn in der gegenwärtigen schweren Zeit wird es als großes Aergernis empfunden, daß Knaben Geld für Zigarren oder Zigaretten verwenden, ganz abge­sehen davon, daß oie Unsitte frühzeitigen, gewohnheits­mäßigen Rauchens eine Schädigung der Volksgesundheit bedeutet. Wir haben schon verschiedentlich Gelegen­heit genommen, darauf hinzuweisen, daß die Entwick­lung unserer Jugend in vielen Fällen nicht den Gang genommen hat, den wir im erzieherischen und sittlichen Interesse wünschen möchten. Wenn sich die interessierten - Kreise. Eltern, Lehrer und Geistlichkeit, schon während des Krieges, besonders aber nach dem Krieg, mit die­sem nicht hoch genug einzuschätzenden Problem eingeh­end beschäftigen wollen, so dürfte ihnen die Zustimmung weitester Volkskreise sicher sein. Man braucht heute nur Zeuge zu sein, wie respektlos sich ein großer Teil unserer Jugend gegenüber Erwachsenen benimmt, wie die jungen Bürschchen, die kaum 14 Jahre alt sind, die Zi­garette im Mund, ohne Scheu auf der Straße rum­spazieren und sich flegelhaft benehmen, von höchst ge- fahrvollen Erscheinungen auf anderen Gebieten gar nicht zu sprechen, um einzusehen, daß straffere Zucht in un­serer Jugenderziehung unbedingt geboten ist, wenn wir nicht die Folgen welscher oder amerikanischer Erzieh­ungsweise heraufbeschwören wollen. Die Schriftl.

Ein neuer Petroleum-Ersatz.

Man berichtet aus Jena: Wie das Lebensmittelamt unserer Stadt mitteilt, ist hier ein Petroleum-Ersatz erfunden worden, der sich billiger als Spiritus stellt. Der Erfinder ist der Inhaber einer Tapetenhandlung na­

mens Alfred Müller, der feiner Erfindung in dem Na­menAlmü" die Erinnerung an ihren Urheber mit auf den Weg gab.Almü" ist von fachmännischer Seite ge­prüft worden, wobei festgestellt wurde, daß es erheblich weniger feuergefährlich ist als Petroleum. (Es hat bei 750 Millimeter Barometerstand einen Entflammungs­punkt von 39,5 Grad.) Es brennt 1,4 mal so hell wie das jetzige Petroleum und riecht gar nicht, weder wäh­rend des Brennens noch beim Ausblasen der Lampe. Es ist mit denselben Brennern und Dochten zu verwenden wie Petroleum, die Lampe braucht also nicht umge­arbeitet zu werden. Im Verhältnis zu Petroleum ist das neue Ersatzmittel allerdings erheblich teurer. Der Liter kostet 1 Mark. Doch stellt es sich im Gebrauch spar­sam, so daß die Brennstunde bei einem klinigen Bren­ner I X- Pfennig kostet.Almü" ist also erheblich billiger als das sonst gewöhnlich empfohlene Ersatzmittel, der Spiritus, der in der Stunde für 5 Pfg. Flüssigkeit ver­braucht. Das neue Ersatzmittel wird von dem Erzeuger nicht direkt an die Verbraucher abgegeben, sondern nur an das städtische Lebensmittelamt und durch dessen Ver­mittelung an die hiesigen Kaufleute geliefert.

SLB. Stuttgart, 18. Okt. Die Nagelung des Wackren Schwaben" in der Zeit vom 10. bis 16. Oktober hat 6297,50 Mark ergeben. Seit dem 2. September haben bis jetzt 21879 Personen 26006 Nägel eingeschlagen und damit dem Roten Kreuz einen Gesamtbetrag bau 42326 Mark zugeführt.

Für die Schriftl. verantwort!. Otto Seltmann, Talw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Talw.

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Otteubronu, 19 Oktober 1915.

Trauer-Anzeige.

Verwandten und Bekannten die überaus schmerzliche Nachricht, daß unsere innigstgeliebte Frau, Mutter und Tochter

«Weih K«h. Schiiirlr,

RWM gev. Erhardt,

Montag morgen im Alter von 46 Jahren, nach langem schwerem Leiden sanft entschlafen ist.

In tiefer Trauer:

Familie Schnürte.

Beerdigung Mittwoch nachmittag 2 Uhr.

.Trauerdrucksachen liefertrasch u. billig die Druckerei ds Bl.

Hirsau-Fraukfurta. M.-Stunhetm, den 16. Oktober 1915.

Danksagung.

Tür die aufrichtige Teilnahme bei der Beerdigung unseres lieben und unvergeßlichen Sohnes und Bruders

Karl Gettz,

HM ^Musketier im 17. König!, sächsischen In« fauterie-Regiment Nr. 18S, 8. Komp., wir hiermit den werten Einwohnern Hirsau unseren herzlichsten Dank aus.

Msök Insbesondere danken wir Herrn Pfarrer Baßler für seine trostreiche Grabrede, sowie dem Herrn Schultheiß, den verwundeten Herren OWeren. seinen Kameraden und dem Personal im Rrseroelazareit, dem oerehrlichen Mtliiär- oerein für die kameradschaftliche und ehrenvoll« Begleitung, dem Herrn Lehrer und der Schuljugend für den erhebenden

Gesang. Hje tieftrauernde Familie Nikolaus

Fttttermesfer

scharf- u. nachgcsehMen.

Gustav Gifele. Schleis- ., Hirsau.

»veiOtllllgS-

Slhkine,

(Dividendeuschein«),

stehea «och eine größere Anzahl aus, «ud können solche, wenn nicht bis spätestens Donners­tag abend abgeliesert find, dieses Jahr nicht mehr zur Verrechnung kommen.

Sv«. Mid EdllsiMMtz.

Don pünktlicher gewandter Schreiberin werden

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(Abschriften nnd dergl )

zu Hanse gefertigt.

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Evangelisationsvortrag,

am Mittwoch, den 20. Oktober, abends 8 Uhr, in Hirsau,

im Hause Wtlhelmstratze 168, früher Ztegelhütte.

Thema: MeAelssüWg Ns» über das Weltgericht.

(Siehe Matthäus 24.)

Redner: Prediger Gugel, Stuttgart. Eintritt frei.

Jedermann herzlich willkommen.

Zur Herbstanpflanzung

empfiehlt starke großfrüchtige

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Georg Mayer,Handelsgärtner, Stuttgartrrstr. 420.

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Die Bauunternehmung.