anlegen, um nach dem Kriege die fremden Märkte wieder zu erobern. Auch häufen sie große Vorräte von Artikeln an, mit denen sie die Märkte der anderen Länder überschwemmen wollen, und mit der bekannten deutschen Zähigkeit unterließen sie nichts, um ihren Zweck später zu erreichen. Die „Morning Post" fragt: Warum sollten nicht nach dem Kriege die Verbündeten Strafzölle auf alle deutschen Artikel legen? Zum Beispiel sollte für jeden Monat, den der Krieg noch dauert, ein halbes Prozent auf deutsche Einfuhrartikel gelegt werden. Da der Krieg bereits vierzehn Monate gedauert habe, sollte man sie mit einem Strafzoll von sieben Prozent beginnen und nun die gemeinsame Absicht ankündigen, ^ Prozent für jeden weiteren Monat der Fortdauer des Krieges hinzuzufügen. Eine derartige Politik wäre eine Strafe für alles das, was Deutschland getan hätte und würde dazu führen, Deutschland zur Beendigung des Krieges zu veranlassen.
Rußland und das Dardanellenabenteuer.
(WTB.) Mailand, 18. Okt. Der Londoner Korre- sponden des „Secolo" nennt die Dardanellenunternehmung unter Anführung der schweren englischen Verluste ein mißglücktes Unternehmen und wiederholt, daß die Einstellung der Dardanellenexpedition nicht ausgeschlossen sei, umsomehr, als die auf Eallipoli kämpfenden Truppen nutzbringender in Serbien verwendet werden könnten. Sicherlich könne man nur mit Schmerz an dieses ungünstige Unternehmen, an die Zrrtümer und die außerordentlichen Schwierigkeiten denken. Die Dardanellenunternehmung sei nicht etwa ein launischer Streich Englands oder Frankreichs gewesen, sondern sie sei aus drei Gründen von Rußland dringend verlangt worden. 1. Damit es einen Ausfuhrweg für Getreide habe, 2. um den Druck der türkischen Truppen im Kaukasus zu vermindern. 8. um auch dort den Krieg mit dem seit Jahrhunderten gehegten Traum, Konstantinopel' zu beherrschen, und eine Mittelmeermacht zu werden, volkstümlich zu machen. Diese Zwecke seien natürlich nicht bekannt gegeben worden. Wie und von wem das Unternehmen organisiert worden sei, sei noch nicht ganz klar! es sei aber sicher, daß die Durchführung nicht hätte schlechter sein können. Viele hätten Churchill verantwortlich machen wollen, der infolgedessen das Marineministerium verlassen habe.
Das leidige Alkoholverbot.
(WTB.) Kopenhagen, 18. Okt. In Nishnij-Now- gorod wurden 100 Arbeiter mit dem Ausladen einer größeren Sendung von Holzspiritus beschäftigt. Dabei erbrachen sie ein Faß und betranken sich dermaßen, daß sie sämtlich an schwerer Vergiftung erkrankten. Eine große Anzahl der Erkrankten wird von den Angehörigen aus Furcht vor Strafe versteckt gehalten. Der Rest ist im Krankenhaus untergebracht, wo gegen 20 bereits gestorben sind. Die Zahl der Toten unter den versteckt gehaltenen Kranken ist unkontrollierbar. Der Zustand sämtlicher Kranken ist so kritisch, daß keiner von den 100 Vergifteten mit dem Leben davonkommen dürfte.
Vermischte Nachrichten.
Emanuel Geibel.
(WTB.) Lübeck, 18. Okt. In schlichter und würdiger Weise wurde gestern der 166. Geburtstag des Reichsherolds und Dichters Emanuel Geibel in seiner Vaterstadt begangen. Die Stadt trägt Flaggenschmuck. Helferinnen des Roten Kreuzes verkauften Andenken an den Gefeierten. Das Eeibel-Denkmal und seine Grabstätte waren mit frischem Grün geschmückt. Vormittags fanden feierliche Kranzniederlegungen an dem Grabe und vor dem Denkmal auf dem Geibelplatz statt. Eine besondere Weihe erhielten die Feierlichkeiten durch Gesangsvorträge von 650 Sängern, bestehend aus Lübecker und den bereits am Sonnabend im Sonderzug eingetroffcnen Mitgliedern Hamburg-Altonaer Gesangvereinen. Die Leitung hatte Bundes-Ehormeister John I. v. Scheffler-Hamburg. Bei der Gedenkfeier am Grabe des Dichters sprach der frühere Senior Lindenberg. Er gedachte mit herzlichen Worten seiner persönlichen Beziehungen zu dem Gefeierten. Bei dem Festakt am Denkmal entwickelte Schulrat Dr. Wychgram ein Lebensbild des unvergleichlichen, volkstümlichen Vaterlandsfreundes.
Die Einzahlungen auf die Kriegsanleihe.
Berlin, 18 Okt. Die Einzahlungen auf die dritte Kriegsanleihe betrugen bis zum 15. Oktober 7576.3 Millionen Mark, oder 62,6 Prozent der Gesamtzeichnung.
Gegen die englischen Mordtaten.
(WTB.) Berlin. 18. Okt. Die „Nordd. Allgem. Zeitung" schreibt: Maßnahmen zur Aufklärung betreffend die Nachricht von der Ermordung einer deutschen Tauchbootsbesatzung. Die von der amerikanischen Zeitung „World" verbreitete Nachricht über die Ermordung der Besatzung eines deutschen Tauchbootes durch eng
lische Streitkräfte hat der kaiserlichen Regierung Anlaß gegeben, sofort geeignete Maßnahmen zu« Aufklärung des Tatbestandes zu treffen. Die Regierung behält sich vor, die danach notwendigen Schritte zu tun.
Bestrafter Kriegsverrat.
(WTB.) Brüssel, 18. Okt. Durch feldgerichtliches Urteil vom 9. Okt 1915 sind in Brüssel wegen Kriegsverrats verurteilt worden: 5 Personen zum Tode, 4 Personen zu je 15 Jahren Zuchthaus, 1 Person zu 10 Jahren Zuchthaus, 17 weitere Personen zu Zuchthaus- bezw. Gefängnisstrafen von 2—8 Jahren. 8 Beschuldigte sind von der Anklage des Kriegsverrats freigesprochen worden. Gegen 1 Belgier und 1 Engländerin ist das Todesurteil vollstreckt worden. Die zum Tode verurteilten Personen haben nach eigenem Geständnis viele Monate hindurch, die vorgenannte Engländerin während 9 Monaten, mitgewirkt, versprengte englische und französische Offiziere nach Holland zu befördern, damit sie sich dem Heere unserer Feinde anschließen konnten. Die Verurteilten bildeten eine wohlorganisierte Gesellschaft, die trotz der wiederholten Warnungen des Eeneralgou- verneurs mit verteilten Rollen etappenweise im großen Etile die Anwerbung und Zuführung Wehrfähiger für die feindliche Armee betrieben haben.
Trügerische Hoffnungen in Belgien.
Aus dem Haag, 18. Okt. General v. Bissing hat, nach der „Voss. Zeitg.", eine Proklamation erlassen, in der er sich gegen die Hoffnungen wendet, die die französisch-englischen Fortschritte bei den Belgiern hervorgerufen haben. Er erklärt, daß diese Hoffnungen vollständig falsch sind. Die Gegner der Deutschen haben in den Kämpfen der letzten Woche nichts, außer furchtbaren Verlusten erreicht. Die Deutschen stehen unbeweglich und die Alliierten sind dem Ziele, das sie die Befreiung Belgiens nennen, nicht um einen Schritt näher gekommen. Die Proklamation schließt mit einer Warnung vor den falschen Propheten und mit einer Drohung, sich auf nichts einzulassen, das den Charakter der Spionage haben kann.
Ein russischer Sonderpump in Amerika.
Berlin, 18. Okt Aus Stockholm meldet die „Not'onalzeituno": Wie aus Petersburg gemeldet wird, finden gegenwärtig mit amerikanischen Bankiers Unterhandlungen des russischen Ministerrat« statt zwecks Einräumung eines separat russischen Kredits in Höhe von 2 Milliarden Mark.
Auch Italien pumpt in Amerika.
(WTB.) London» 18. Okt. Das Reutersche Bureau meldet aus Newyork: Die Firma Lee Higginson wurde von der italienischen Regierung mit der Unterbringung einer einjährigen Anleihe von 25 Millionen Dollars zur Deckung der Ankäufe und Stabilisierung des Wechselkurses beauftragt. Wie verlautet, werden die Obligationen mit 6 Prozent verzinst werden.
„PrrrtzLi, nicht stänkern, gewinnt doch Krieg!*
Der Berliner Vertreter des „Stockholms-Dagblad", Göfte Torelius, veröffentlicht seit einiger Zeit anschauliche Schilderungen des großen ruffischen Rückzugs. In dem letzt erschienenen Abschnitt dieses Kriegsromans, der bei den hervorragenden Rückzugstalenten der Russen wohl noch manche Fortsetzung erleben wird, berichtet der schwedische Korrespondent über den ersten Gasangriff im Osten, der die Russen mit dieser Errungenschaft chemisch-militärischer Kultur bekannt gemacht hat. — „Zur festgesetzten Zeit", so heißt es in dem Bericht, „wurde der Gasangriff auf die russische Flankenstellung nordwestlich von Humin durchgeführt. Ich glaube, es war das erste Mal, daß die Russen diese Kriegsneuheit zu kosten bekamen. Gleichzeitig mit dem Loslassen der Gase setzte eine äußerst heftige Artillerieaktion ein, die gewissermaßen als Sperre hinter den russischen Linien diente und die Truppen nicht nur an der Flucht verhinderte, sondern geradezu den „Gastruppen" entgegentrieb. Die Wirkung war, wie ein Stabsoffizier versicherte, außerordentlich. Ganze russische Regimenter unterlagen und wurden außer Gefecht gesetzt. Die genannte russische Flankenstellung konnte dank der energischen Durchführung des Angriffes von der Deutschen besetzt werden, denen durch das neue Mittel beträchtliche Verluste erspart blieben. Moderne Technik und praktische Anwendung der Wissenschaft siegten über die zahlenmäßige Ueberlegenheit der Russen-Armee. — Welchen Schrecken die Gasgeschichte in den russischen Reihen hervorgerufen hat, zeigt folgende Episode, die sich kurz drauf ungefähr am selben Abschnitt ereignet hat. In den russischen Schützengräben mußte man irgendwie Wind davon bekommen haben, daß eine Wiederholung der Begasung bevorstand. In der Nacht schmuggelten die Russen einen Zettel an ihre Gegner durch, der in großen deutlichen Buchstaben die Worte enthielt: „Pruß- ki, nicht stänkern, gewinnt doch Krieg!" Da am selben Abend der große Rückzug der Russen begann, blieben sie diesmal tatsächlich vom „Stänkern" verschont.
Aus Stadt und Land.
Calw, den 19. Oktober 1916.
Das Eiserne Kreuz.
Feldwebelleutnant Wilhelm Kübler, Walzmeister in Calw, hat das Eiserne Kreuz erhalten.
Beförderung.
Ein Patent seines Dienstgrades hat erhalten Gärtiner, Bezirksoffizier beim Landwehrbezirk Calw, zurzeit Technischer Leiter beim Kriegsbekleideamt.
Kriegs-Derluste des Oberamts Ealw.
Aus den württembergtschen Verlustlisten Nr. 283 und 284.
Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 246.
Memminger, Wilhelm, Wtldberg OA. Nagold, ins. Verw. gest. — Schmid, Gustav, Gefr., Holzbronn, l. verw.
Ersatz-Bataillon Grenadier-Regiment Nr. IIS.
Burkhardt, Christian, Oberhaugstett, verw. — Dierlamm, Hermann, Calw, verw.
Infanterie-Regiment Nr. 126, Stuttgart.
Stickel, Wilhelm, L. d. L., Calw, l. verw. (Nachtr. gem.)
Artillerie-Munitions-Koloune Rr. 4.
Roller, August, Stammheim, schw. verw.
Aus den preußischen Verlustlisten Nr. 343 bis 346.
Landwehr-Infauterie-Regiment Nr' 110
Holzäpfel, Ernst, Liebenzell, schw. verw.
Reseroe-Infauterie-Regimeut Nr. 116.
Bächtle, Christian, Oberweiler, l. verw.
Grenadier-Regiment Nr. 4.
Straile, Robert, Althengstelt, schw. verw.
Anfertigung von Kleidungsstücken für Unterstützungsbedürftige.
Die Näharbeiten tm alten Krankenhaus zur Anfertigung von Kleidungsstücken (hauptsächlich für Kinder), wobei vor allem nähkundige Frauen aus- mar Werter Soldaten Verdienst fänden, haben Ende September begonnen und find dank der gespendeten Materialien gut im Gang. Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, wie nötig und willkommen diese Fürsorge in den Familien unserer Ausmarschierten war. Auch Heuer liegen schon viele Gesuche um Kleider und Schuhe für Knaben und Mädchen vor. Wenn die Arbeiten hinreichend lang fortgeführt und die vorhandenen Bedürfnisse befriedigt werden sollen, dann find vor allem noch weitere Leistungen an Stoffen, Resten und Nähzeug notwendig, und es ergeht deshalb erneut die Bitte darum.
Reichsprüfungsstelle -er Lebensmittelpreife.
Gestern Vormittag fand in Berlin die erste Sitzung des Beirats der Reichspriifungsstelle für Lebensmittel» preise statt, die von dem Stellvertreter des Reichskanzlers, Exzellenz Delbrück, persönlich eröffnet wurde. Nach einem einleitenden Bericht über den Aufgabenkreis der Reichsprüfungsstelle, insbesondere Preisregelung, Lieferung und Verbrauchsregelung, wurde allseitig anerkannt, daß schnelles Eingreifen und daher sofortiges Zusammentreten der zu wählenden Ausschüsse erforderlich seien. In großen Zügen legte der Vorsitzende ein Programm für die Arbeit dieser Ausschüsse dar. Nach allgemeiner Aussprache wurden vier Ausschüsse (1. Vieh, Fleisch, Wurstwaren, Fische, 2. Milch, Butter, Käse, Eier, 3. Kartoffeln, Gemüse, Obst, 4. Kolonialwaren, Borkost- und Teigwaren) gewählt, die schon heute oder morgen ihre Tätigkeit beginnen.
Verkehr mit Saatgut.
Im Verkehr mit Saatgut von Brotgetreide
(Roggen, Weizen. Dinkel. Spelz, Fesen. Emer, Einkorn) ist zu unterscheiden:
1. Innerhalb des Kommunalverbands ist der Verkauf (auch Tausch und sonstige Veräußerung) von Saatgetreide nur mit Zustimmung des Kommunalverbands zulässig. Dies gilt sowohl für den Verkauf durch den Landwirt, wie durch den Händler. Der Komumnalver- band kann seine Zustimmung nur erteilen, wenn er die Gewißheit hat, daß die verkaufte Menge vom Erwerber, oder falls dieser Wiederverkäufer ist, vom schließlichen Verbraucher innerhalb des diesem zustehenden gesetzlichen Saatgutanspruchs tatsächlich zu Saatzwecken verwendet wird. Welche Ueberwachungsmaßnahmen der Kommunalverband in dieser Richtung treffen will, bleibt seinem Ermessen überlassen.
2. Außerhalb des Kommunalverbands ist der Verkauf ebenfalls nur mit Zustimmung des Kommunalvrr« bands zulässig. In diesem Fall darf der Kommunalverband seine Zustimmung erst erteilen, wenn der Kommunalverband, in dessen Bezirk das Saatgetreide geliefert werden soll, der Anrechnung der gekauften Meng« auf seinen Bedarfsanteil oder auf die ihm zur Ablieferung an die Reichsgetreidestelle aufgegebenen Mengen ausdrücklich zugestimmt hat. Mit dieser Zustimmungserklärung übernimmt der empfangende Kommunalverband die weitere Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung des Saatgetreides in seinem Bezirk und für die Anrechnung auf die dem Erwerber gesetzlich zustehenide Saatgutmenge.