Schwarzwülder Tageszeitung

Zr. 123

Seite 4

Aus Stadl und Land

Mteusteig, de« 29. Mai 1942

Fest der Gemeinschaft

Zum Reichssportwettkampf der Hitler-Jugend

Wieder tritt am kommenden Samstag und Sonntag die ge­iamte deutsche Jugend im ganzen Reich zu ihrer großen und allumfassenden Leistungsprüfung, dem Reichssportwettkampf 1942, an. Sie will damit vor der ganzen Nation Zeugnis darüber ab- legen, daß sie nach dem Willen des Führers an sich gearbeitet, ihre Gesundheit gestärkt, ihre Körper geübt und ihren Willen gestählt hat, um den Aufgaben der kommenden Zeit gewachsen zu sein.

Zum erstenmal wird der Reichssportwettkampf, an dem die in der Gemeinschaft der Hitler-Jugend zusammengefaßte deutsche Jugend von 10 bis 17 Jahren teilnimmt, und der durch diese Millionenbeteiligung zur größten sportlichen Leistungsprüfung der Welt geworden ist, alsFest der Gemeinschaft" durchgefuhrt. Der Anteilnahme, die das deutsche Volk an dieser Bewährungs­probe der Jugend nimmt, wird so auch äußerlich sichtbar Aus­druck verliehen.

Der alljährlich und trotz vielseitigen und immer stärkeren Einsatzes der Hitler-Jugend im Kriege durchgeführte Reichssport­wettkampf der HI. besteht aus den einfachen Hebungen der Grundschule alles Leibesübungen, dem Lauf, Sprung und Wurf. Wenn auch die beste Einzelleistung in allen Altersstufen durch die Verleihung der Siegernadel anerkannt wird, so steht-doch wie immer der Mannschaftskampf der kleinsten Einheiten der Hitler-Jugend im Vordergrund, bei dem die besten zehn Jungen und Mädel die höchste Anerkennung, eine vom Führer unter­schriebene Mannschaftsurkunde, erhalten. Die beste Mannschaft jeder Einheit setzt den Reichssportkampf dann in gleicher Form bei den Bann- und Eebietsmeisterschaften fort. Den Höhepunkt stellt endlich der Reichsentscheid um den Wanderpreis des Reichsjugendführers im Rahmen der Sommerkampfspiele dar.

Bei der Bedeutung dieses schönsten und größten Wettbewerbs unserer Jugend darf erwartet werden, daß nicht nur Eltern und Angehörige, sondern alle Freunde unserer Jugend und der Leibesübungen dem Sportfest am Sonntag, das mit einem Ee- denkakt für die Gefallenen und der Ehrung der Sieger ab­geschlossen wird, beiwohnen, um so ihre Verbundenheit mit der deutschen Jugend zu bekunden.

* Neue Kennzeichen bei den Bahnübergängen. Die Reichsbahn hat an den vielen mit Schranken versehenen Bahnübergängen der Hauptverkehrsstraßen eine neue, dem öffentlichen Straßen­verkehr dienende Sicherheitsvorrichtung anbringen kaffen. Und zwar sind in Ergänzung der bisherigen Schrankenbeleuchtung nunmehr neue Vlaulichtlaternen aufgestellt worden, die ein besseres Erkennen dieser Kreuzungsstcllen den Fahrzeuglenkern auf eine Entfernung von 100 bis 150 Meter möglich machen.

Die abgeschirmten Blaulicht-Signallaternen befinden sich jeweils rechts auf einem Pfosten von 1,70 Meter Höhe kurz vor den - Schranken, und zwar vorerst je eine Laterne für jede Nährt-

Freiwillige Feuerwehr Meufteig

Am Sonntag, den 3t. Mai 1942 normst- tags 8 Uhr rückt die Ersatzwehr

zur Nebung aus.

Am Montag» den 1. Juni rückt die aktive Wehr einschl. HI.-Löschgrnppe abends 19.30 Uhr zur Uebung aus.

Der Löschtrnpp Stadtteil Dorf tritt am Dienstag abevd 20 Uhr im Dorf zur Uebung an.

Antreten pünktlich und vollzählig. Stellv. Wehrführer.

Hitlerjugend Standort 27 Altensteig

Am Sonntag, 31. Mai, finden die Reichsjugendwelt­kämpfe statt, Beginn 8 Uhr. Nachmittags kurze sportl. Dar- bietungen und Siegerehrung, Beginn 14 Uhr auf dem Sport­platz. Wir laden die Bevölkerung herzlich ein! .

Der Standortführer Die BDM-Führerin

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Nchtung. Der Fahrer muß also, sobald er ein Vlaulichtsignal er­kennt, vorsichtig an den Uebergang heranfahren und feststellen, ob die Schranken geöffnet oder geschloffen sind. Das blaue Lick^ dient also nur zur Kennzeichnung der Bahnübergangsstelle, es zeigt dagegen nicht an, ob die Schranken offen oder geschloffen sind.

* Alte Urlauberkarten verfallen. Mit Ablauf des 31. Mai verlieren die Urlauberkarten mit eingedrucktem roten Hoheits­zeichen ihre Gültigkeit. Ein Umtausch dieser Karten oder einzel­ner Abschnitte in Reise- und Eaststättenmarken ist nicht möglich. Vom 1. Juni an gelten nur noch die neuen Reichskarten für Urlauber mit eingedrucktem blauem Hoheitszeichen. Selbst­verständlich bleiben auch die bisherigen Reise- und Eaststätten­marken weiterhin aültia.

Villingen. (450 Hütejungen.) In noch nie dagewesener Zahl sind dieses Jahr Hütejungen aus dem Saargebiet und aus dem Rheinland den Schwarzwaldbauern der Kreise Villingen und Donaueschingcn zu Hilfe gekommen, nämlich rund 450. Sie bilden eine wertvolle Hilfe durch die lleberwachung des Viehes. Ein großer Teil der Buben bleibt nicht nur den Sommer, son­der auch den Winter über auf dem Schwarzwald, so daß sie mit allen landwirtschaftlichen Arbeiten bekannt werden. Manche wenden sich dann überhaupt dem landwirtschaftlichen Berufe zu.

Lörrach. (Tödlicher Unglücksfall.) Bei Säuberungs­arbeiten in einer Schaltzelle des Schalthauses an der Vrom- bacher Straße kam der 39 Jahre alte verheiratete Elektrotech­niker Karl Bett ing mit der stromgeladenen Leitung in Be­rührung. Im nächsten Augenblick standen seine Kleider in Flam­men. Mit tödlichen Brandwunden wurde Betting sofort in das Krankenhaus Schopfheim eingeliefert, wo er seinen Brandwun­den erlegen ist.

Auggen. (Unter den Wagen geraten.) Der 6 Jahre alte Sohn der Familie Ernst Höserlin-Schmidt ist tödlich ver­unglückt. Das Kind war mit auf das Feld gefahren, um Futter zu holen. Plötzlich ging das Gespann durch und der Bub geriet unter ein Rad des Wagens. Mit schweren inneren Verletzungen wurde das Kind in die Klinik nach Freiburg gebracht; jede ärzt­liche Kunst war jedoch vergebens.

Zum Tod verurteilt

Stuttgart. Das Sondergericht Stuttgart verurteilte den 31 Jahre alten geschiedenen Otto Neu mann aus Stuttgart als Sittlichkeitsverbrecher wegen Unzucht an einem Kind und wegen sieben Verbrechen gegen 8 4 der Volksschädlingsverördnung in Verbindung mit Betrug zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Der Angeklagte ist wegen Sittlichkeitsverbrechen schon wieder- tzvst. darunter mit Zuchthaus, vorbestraft. Im Januar d. I.

sprach er in einem zur Gemarkung Möhringen a. d. F. gehören­den Waldstück unter einem Vorwand eine zehn Jahre alte Schü­lerin aus Stuttgart an und beging unter Drohungen und Ge­waltanwendung unzüchtige Hairdlungen an ihr. Schließlich ge­lang es dem Kind, sich durch die Flucht weiteren Schamlosig­keiten des Wüstlings zu entziehen. Im Sommer letzten Jahres hatte der Angeklagte als Kellner eine Saisonstelle im Rhein­land aeiunden. Er lernte dabei eine 18 Jahre alte Bedienung

kennen, mit der er ein Liebesverhältnis anfing. Nach Schluß der Saison beschloß der Angeklagte, sich unter Ausnutzung des Per. sonalmangels im Gaststüttengewerve als Aushilfskellner zu be­tätigen und dabei jeweils kurz nach seiner Einstellung mit der Tageseinnahme durchzubrennen. Nachdem er über 450 IM. er- gaunert hatte, überredete er seine Geliebte, sich mit seiner Unter­stützung in gleicher Weise zu betätigen, worauf diese in vier Füllen in Saarbrücken und Stuttgart im Zeitraum von drei Wochen mit einer Beute von zusammen rund 000 RM. aus lihren Arbeitsplätzen verschwand. Sie ist hiefür inzwischen vom Amtsgericht Stuttgart zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Betrüger und Heiratsschwindler

s Ulm. (Betrüger und Heiratsschwindler.) Die Ver- jtrauensseligkeit und Leichtgläubigkeit junger. Mädchen und !Frauen nützte der 38 Jahre alte verheiratete Herbert Mur­wach, zuletzt in Ulm wohnhaft, reichlich aus. Seine Familie hat in Zürich ihren Wohnsitz. Dort begann er auch seine Vetrij. gereien, indem er einen Kraftfahrer, um 2000 Franken beschwin­delte. In Bremen betrog er sine Buchhalterin um 380 RAI. sund eine andere um 300 RM. In Ulm schwindelte er einem ^Zimmermädchen einen Betrag von 165 RM. ab. Eine andere lEeldgeberin schädigte er um 1100 RM. Der Angeklagte versprach, wen Mädchen und Frauen teilweise das Heiraten und schilderte rn krasser Weise seine angebliche Not. Das Gericht verurteilte Marbach wegen Betrugs zu zwei Jahren Gefängnis.

Als Volksfqädling zum Tode verurteilt. Die 49jährige Ehe­frau Elisabeth Pfeffer aus Eschenrod (Oberhessen) hatte sich wegen fortgesetzter schwerer Verbrechen im Sinne des § 4 der Volksschädlingsverordnung vor dem Sondergericht in Darm­stadt zu verantworten. Obwohl die Angeklagte mit ihrem Ehe­mann einem umfangreichen und schuldenfreien bäuerlichen Be­trieb vorsteht, hat sie sich seit Kriegsbeginn bis zum März 1942 in der stellv. Verwaltung der örtlichen Poststelle in zahlreichen Fällen der Amtsunterschlagung und anderer Postvergehen schul­dig gemacht und mindestens 200 Postpäckchen, bei denen es sich fast ausnahmslos um Feldpostsendungen handelte, veruntreut und den Inhalt für sich verwendet. Wie sich außerdem heraus­stellte, hat sie bereits im Weltkrieg 1914/18 ähnliche Verfeh­lungen bei der Aushilfe in derselben Poststelle begangen. Sie. wurde als Volksschädling zum Tode verurteilt.

Handel und Verkehr

Altensteig, (Marktberichi). Dem gestrigen Schwein-marki waren zugeführt: 8 Kalbinnen, Preis pro Stück 630-780 RM; S Kühe, Preis Pro Stück 450820 RM; 6 Stück Jungvieh, Preis pro Stück 240412 RM; 107 Paar Milchschweine, Preis, pro Paar 98130 RM.

Beim Mehmarkt wurden einige Käufe und Verkäufe getätigt! Der Handel war langsam. Beim Schweinemarkt war der Handel lebhaft, beinahe alles verkauft. Der Krämermarkt war von den Händlern schwach besucht, der Verkauf war zufriedenstellend.

»«antwortlich für den gesamter. Inhalt: Dieter Lank tn Altensteig

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Egenhausen, 28. Mai 1942.

WWW Am 4. April starb an der Ostfront für Führer, Volk und Vaterland unser lieber Sohn, Bruder, Schwager, Onkel und Bräutigam

Otto Helber

Gefr. in einem Jnf.-Rgt. an seinen schweren Verwundungen kurz nach seiner Einlteferung in ein Feldlaza­rett im Alter von 28 Jahren.

2n tiefem Schmerz:

Die Eltern: Friedrich Helber mit Frau Barbara, geb. Reutter der Bruder: Fritz Helber mit Frau Hilde geb. Gille und Tochter Eleonore, Zuffenhausen

die Braut: Sofie Weiß, Breiten Trauergottesdienst Sonntag, 31. Mai,

14 Uhr.

Egenhausen-Oelmühle,

29. Mai 1942.

Unser lieber Sohn und Bruder

Karl Walz

Obergesr. in einem Art.-Rgt. starb im Alter von 32 Jahren im Osten in soldatischer Pflichterfüllung den

Heldentod.

Zn tiefem Schmerz:

Familie Christian Walz.

Trauergottesdienst am Sonntag, den

31. Mai, 14 Uhr.

I

Berneck, 29 . Mai 1942.

Unser lieber Sohn und

Karl Keller

Gefr. in einem Ins.-3äger-Batl. Träger des Sturmabzeichens u. E. K. II starb in treuer Pflichterfüllung im Alter von nahezu 21 Jahren infolge schwerer Verwundung tm Osten am 23. April 1942.

In tiefem Schmerz:

Familie Haus Keller, Schneider

Trauergottesdienst Sonntag, 31. Mai 14 Uhr.

Zwerenbergs 28 . 5 . 1942 . Danksagung

Für die erwiesene Teilnahme, die wir bei dem so schmerzlichen Verlust durch den Heldentod unseres zweiten lieben Sohnes und Bruders Hans Seeger, Unterwachtmeister in einer Poüzeidivision der Waffen-SS. er­fahren durften, sagen wir allen herz­lichen Dank. Besonders danken möch­ten wir noch Herrn Pfarrer Tag, den beiden Singchören und dem Posannen- chor, sowie allen, die ihm während seiner Dlenstzeit Liebe erwiesen haben.

In tiefem Schmerz:

Familie Georg Seeger, Bauer.

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