Nr. 191

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Aus Stadt und Laad

Mtevsteig. dev 18. August 1S4L

VarilunIiLlung»»«» - 18. August von 20.31 bi» 6.22

Erntehilfe lut not!

Nun ist die langersehnte Erntezeit richtig herbeige- - kommen! Draußen auf den Feldern stehen die Früchte allesamt in voller Reife und warten auf den Schnitt. Ebenso ist es mitdemOchmd, das geschnitten und ein­gebracht werden muß. Nun gilt es, daß sich bei der Ernte alle Hände regen und mithelfen, die Frucht in die Scheunen zu bringen. Die Ernährung des Volkes und ein gutes Brot ist von allergrößter Wichtigkeit! Ueberall gibt es noch Männer und Frauen, Mädchen und Burschen, die tag- oder haiblagweise den Bauern mithelfen können. Für die nächsten Tage gilt des­halb die Parole:

Hinaus aufs Feld, hinaus aufs Land zur Erntehilfe"!

Fallobst richtig verwerten!

nvg. Fallobst ist kein minderwertiges Obst, Entsernt man setwaige durch das Aufschlagen entstandene schlechte Stellen, so Hann das Fallobst, ebenso wie anderes Obst, recht vielseitig ««wandt werden. Aus Aepseln, Pflaumen und Birnen, die ja hauptsächlich als Fallobst in Betracht kommen, bereitet man Nach­weisen und Hauptgerichte wie Klötze, Ausläufe, Kompott und dergleichen mehr. Für die Vorratshaltung verarbeitet man Fall- Lpfel in erster Linie zu Gelee, Saft und Marmelade. Man kocht Die Aepfel auch zu ungezuckertem Mus ein und fügt den Zucker Dann erst bei Gebrauch hinzu. Aus Pflaumen und Birnen kann gleichfalls ungesüßtes Mus bereitet werden. Das Einkochen ge­schieht in der Weise, daß man dieses Mus unter Rühren recht steif werden läßt und danach noch, um die Haltbarkeit zu er­höhen, nach Möglichkeit in den warmen Ofen stellt, damit sich «ne Kruste bildet, die luftabschließend wirkt. Soll Fallobst zu Trockenobst verarbeitet werden, so müssen die Früchte ganz be­sonders sorgfältig ausgewählt werden, vor allem dann, wenn «an sie wie z. B, Pflaumen im Ganzen verwenden will. Wird das Obst zum Trocknen zerkleinert, so lassen sich die schlech­ten Stellen vorher gut entfernen. Aepfel können in Ringe oder lktucke geschnitten und auf Fäden gereiht über dem Herd ge­trocknet werden. Man kann die Aepfel auch auf Horden oder mit lpapier belegten Blechen im lauwarmen, etwas geöffneten Ofen trocknen lasten. Pflaumen werden, ebenso wie auch gan - oder htWirrte Birnen, gleichfalls im Ofen getrocknet.

Beibehaltung der Sommerzeit

Die Sommerzeit hat sich so gut bewährt, daß sie auch in Winterhalbjahr 1941/12 beibehalte« wird.

O . . . ., da kommen sie/ die vielen Menschen auf die Wald­hornbrücke und das schwarze Gold in den Mühlkanal, so hieß es am gestrigen Sonntagabend, denn der vom Waldhorn überbaute Miihlkanal, in dessen unteren Räumlichkeiten direkt über dem Ka­nal fick der Kohlenboden befindet, entledigte sich samt und sonders seiner schweren, wertvollen Last und brach durch. o

Wildberg, 16. Aug. (Gefallen) In den letzten Tagen erhielten die Eltern des Soldaten Edgar Gentner, der an den schweren 'Kämpfen an der Ostfront tsilnahm, die Tcauernachricht, daß er seine Treue zum Führer und zum Großdeutschen Vaterland mit dem Tode besiegelte. Nach überstandener Verwundung gliederte er sich erneut in den Reihen seiner Kameraden ein und fiel bei einem Angriff bei Sapad-Liza in Nordrußland.

Neuenbürg, 16. Aug. (Gefallen.) Der Lehrer der Kaufm. Abtei­lung der Gew. Berufsschule Neuenbürg, Leutnant Dr. Hai dich, ist am 3l. 7. in Rußland den Heldentod gestorben. Die Gew. Be­rufsschule Neuenbürg verlor in ihm einen hervorragenden Lehrer und geachteten Kameraden.

Freudenstadt, 15. Aug. (Gefallen.) Studienrat Otto Gukel- b erger, Unteroffizier und Ofstz.-Anw. in einem Jaf.-Rgt., erlitt am 26. Juli an der Spitze seiner Kameraden den Heldentod.

Loßburg, 16. Aug. (Gefallen.) Wieder müssen wir den Helden­tod dreier unserer Kameraden beklagen. Wilhelm Kalmbach fand bei dem Heldenkampf derBismarck" sein Grab in den Fluten und Willi Alt und Karl Franz fielen im Kampf gegen den Bol­schewismus.

Reichsspinnstoffsammlung im Kreis Freudenstadt. Die Reichs­spinnstoffsammlung findet für den Kreis Freudenstadt in der Zeit vom 18, bis 23. August statt. Alle Bsvölksrungskceise, Haushaltungen und Gewerbebetriebe werden aufgefordert, zu dieser Spende nach besten Kräften beizutragen. Es werden gesammelt: Lumpen, Flicken, Stoffreste, alte Unter- oder Oberkleidung, Strümpfe, Putzlappen aller Art, gereinigt und ungereinigt, alte Hauswäsche, Läufer, Teppiche, Kokosmatten und Filzhüte, Gar­dinen, Säcke, Spinnstoffabfälle und anderes mehr aus Wolle oder anderen Tierhaaren, Baumwolle, Seide, Kunstseide, Zell­wolle, Leinen und Jute, gemischt und ungemischt. Die Spinn­stoffe werden für jeden abgebenden Haushalt und Gewerbebetrieb in den von der Partei eingerichteten und unten aufgefllhrten An­nahmestellen gewogen, eingetragen und auf einer Urkunde, die der Spender erhält, vermerkt.

Die Sammelstellen im Kreis Freudenstadt sind:

Besenfeld: im Rathaus, geöffnet täglich von 812 Uhr.

Igelsberg: im Rathaus, geöffnet täglich von 1820 Uhr.

Erzgrube: im Rathaus, geöffnet täglich von 812 Uhr.

Göttelfingen: im HI-Heim im Rathaus, geöffnet am 18. und 22 August von 1820 Uhr.

Hochdorf: im Feuerwehrgerätehaus, geöffnet am 18. und 22. August von 1820 Uhr.

Fünfbronn: im Erdgeschoß im Rathaus, geöffnet am 18. und 22. August von 1820 Uhr.

Wömersberg: im Schulhaus, geöffnet am 19. und 20. August von 19.3021.00 Uhr.

Edelweiler: im Schulhaus, geöffnet am 19. und 20. August von 1921 Uhr.

Garrweiljer: im Schulhaus, geöffnet am 19. und 20. August von 19-21 Uhr.

Grömbach: im Schulhaus, geöffnet am 19. und 20. August von 1921 Uhr.

Bissingen a. Enz. (S ch w e r e r S tu r z.) Die Frau des Land­wirts Friedrich Burkhardt stürzte abends in der Scheune ab und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, daß sie in das Vietia- heimer Krankenhaus gebracht werden mußte.

Giengen-Brenz. (Tödlicher Sturz.) Die 78 Jahre alte Frau Katharina Rösle stürzte in ihrer Wohnung die Trepp« hinunter und fiel auf den Hinterkopf. Sie erlitt hierbei so schwer« Verletzungen, daß sie am Abend verschied.

Heidenheiu.. (DurchscheuendePferdegetötet.) Durch einen vorbeifahrenden Zug scheuten an dem Bahnübergang bei der Württ. Cattunmanufaktur die Pferde eines Fuhrwerks und gingen durch. Die Tiere rissen dabei zwei Arbeiterinnen aus Schnaitheim, die auf ihren Rädern nach Hause fuhren, zu Bo­den. Eine der Frauen wurde überfahren und eine Strecke weit mitgeschleist. Sie wurde dabei so schwer verletzt, daß sie noch am gleichen Tage im Krankenhaus verschied.

Zwiesaltendorf, Kr. Ehingen. (Ertrunken.) Das dreijäh­rige Kind einer Frau, die zurzeit Mit ihren übrigen Kindern bei ihrer Mutter zu Besuch weilt, spielte in einem unbewachten Augenblick an der Aach. Das Mädchen fiel dabei in das Master und ertrank, bevor ihm Hilfe gebracht werden konnte.

Rechtenstein. Kr. Ehingen. (Zwei Finger verloren.) Werksührer Karl Anger jun. in der Holzstoffabrik kam unvor­sichtigerweise mit der rechten Hand einem rotierenden Zylinder zu nahe. Dem Unglücklichen wurden zwei Finger abgerissen.

Ravensburg. (VomStark st romgetötet.) Als am Frei­tag abend gegen 9 Uhr der verheiratete, 38 Jahre alte Gebhard Mager in Weiler (Gemeinde Berg) eine Antenne legen wollte, kam der Antennendraht einer am Hause vorbeiführenden Stark­stromleitung zu nahe. Tödlich getroffen, stürzte Mager zu Boden. Wiederbelebungsversuche blieben leider ohne Erfolg.

Niederschopfheim. (Eine 9 6-j 2 äh r i g e.) Die Witwe Su­sanne Ehret, geb. Elble vollendete dieser Tage ihr 96. Lebens­jahr. Die Hochbetagte ist Trägerin des goldenen Mutterehren­kreuzes.

Verantwortlich für den gesamten Inhalt an Stelle des im Feld« stehende« Hauptschriftleiters Dieter Lauk, Ludwig Laust in Altensteig Druck u. Verlag Buchdruckerei Lauk in Altensteig Zurzett Prl. 3 gültig

Amtliche Bekanntmachungen

Xrei» Tal«

Erfassung der We-rMichtigeu der Gedurisjahr- gwge MO dir IM. die »ich nicht im Be- fize eines Wehrpasses dezw. Ansmufternngr- oder Ansschlietznngsscheins find

Auf Grund des Gesetzes Kr den Aufbau der Wehr­macht vom 16. März 1935, der Proklamation an das Deutsche Volk vom gleichen Tage, des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 und der Verordnung über das Erfassungs­wesen vom 15. Februar 1937 ordne ich folgendes an:

1. In der Zeit vom 20. Aug. bis einschl. IS. Sept. 1941 erfassen die polizeilichen Meldebehörden diejenigen Wehrpflichtigen der Geburisjahrgänge 1900 bis 1923, die bisher noch nicht erfaßt worden sind und keinen Wehrpaß. Aüsmusternngsschein oder Ausschließungs­schein besitzen.

2. Diese Wehrpflichtigen haben sich umgehend bei der polizeilichen Meldebehörde zu melden, in deren Wohn­bezirk sie wohnen. Stichtag ist der 20. August 1941.

3. Ist ein Wehrpflichtiger vorübergehend abwesend, so hat er sich bei der für seinen Wohnsitz zuständigen polizeilichen Meldebehörde zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich zu melden.

4. Die Wehrpflichtigen haben zur Erfassung zwei Paß­bilder in der Größe 37X52 mm vorzulegen, auf denen sie im Brustbild von vorn gesehen in bürgerlicher Klei­dung und ohne Kopfbedeckung dargestellt sind. Es sind ferner Personalpapiere und sonstige Ausweise mitzubrin­gen, die Aufschluß über gegebenenfalls bereits abgeleistete Militärdienstzeit in der deutschen oder einer anderen Wehrmacht (ehem. österreichischen, tschechischen, litauischen usw.), über die Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und über die Zugehörigkeit zu nationalsozialistischen Organi­sationen geben, außerdem Abstammungsunterlagen und Zeugnisse, Diplome usw. gem. 8 6 der Erfassungsver­ordnung.

5. Wehrpflichtige, die durch Krankheit an der persön­lichen Meldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeug­nis des Amtsarztes oder eines anderen beamteten Arztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes bei der für ihren Wohn­sitz zuständigen polizeilichen Meldebehörde einzureichen. Entstehende Gebühren müssen die Wehrpflichtigen selbst tragen. Ferner haben sie keinen Anspruch auf Ersatz von Fahrtauslagen, Reisekosten und Entschädigung für Lohn­ausfall.

6. Wehrpflichtige, die ihrer Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich genügen, werden, falls keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft. Auch können sie mit polizeilichen Zwangs­maßnahmen zur Gestellung angehalten werden.

Calw, den 15. Aug 1941. Der Landral: Dr. Haegele.

Kreis Freudenstadt

Bezug von Neis und Hülfenfrüchten

1. Reis.

Alle Verbraucher (Selbstversorger und Nichtselbstoersorger) er­statten in der 27. Zuteilungsperiode an Stelle von 125 Gramm Nährmitteln die gleiche Menge Reis. Die Selbstversorger (Inhaber der blauen Nährmittelkarten) haben den Reis bei dem Verteiler zu beziehen, der in der 25. Zuteilungsperiode die Vorbestellung entgegengenommen hat.

Die Verteiler haben nach Ablauf der 27. Zuteilungsperiode die rosa und blauen Abschnitte voneinander getrennt den Karten­ausgabestellen einzureichen, die Uber die abgelieferten blauen Ab­schnitte Empfangsbescheinigungen und über die rosa Abschnitte Bezugscheine erteilen. Die Empfangsbescheinigungen sind aufzu­bewahren : die Bezugscheine, die der Reisversorgung in der 29. Zuteilnngsperiode dienen, sind sofort dem Borlieferanten vorzulegen.

Die rosa Abschnitte der Nährmittelkarten 26 sind nach Ablauf der 26. Zuteilungsperiode zur Ausstellung von Bezugscheinen gleichfalls einzureichen, die zur Beschaffung von Reis für die 28. Zuteilungs- Periode zu verwenden sind. Die Ausstellung von Empfangs­bescheinigungen, die nach Ziffer 1 Abs. 2 und 3 der Bekannt­machung vom 21. Juli 1941 vorgesehen war, ist insoweit hinfällig geworden.

2. Hülsenfrüchte.

Alle Verbraucher, die Nichtselbstversorger sind (Inhaber der rosa Nährmittelkarten), können wiederum, soweit beim Kleinhandel Vorräte vorhanden sind, an Stelle von 125 Gramm Nährmitteln die gleiche Menge Hülsenfrüchte beziehen. Bei der Abgabe ist wie in der 26. Zuteilungsperiode zu verfahren.

Freudenstadt, den 12. August 1941.

Der Landrat Ernährungsamt, Abt. B

Bezug von Zucker

Die bisher für eine Zuteilungsperiode geltende Reichszuckerkarte hat mit Beginn der 27. Zuteilungsperiode Gültigkeit für vier Zu­teilungsperioden und ist nicht mehr bestellscheingebunden. Die Einzelabschnitte dürfen nur innerhalb der aus ihrem Aufdruck er­sichtlichen Geltungsdauer beliefert werden. Ein Vorgriff, wie er für Zuckerbezug mittels der Marmeladekarte (wahlweise Zucker) erlaubt ist, darf auf eine spätere als die laufende Zuteilungsperiode nicht oorgenommen werden.

Die Kleinverteiler reichen nach Ablauf der 27. Zuteilungsperiode die Abschnitte der Reichszuckerkarten 27 an die Kartenausgabe­stellen zur Ausstellung von Bezugscheinen ein, die für die Abgabe in der 29. Zuteilungsperiode Verwendung finden.

Zur Sicherstellung des für die 27. und 28. Zuteilungsperiode benötigten Zuckers gilt folgendes: Die Kartenausgabestellen erteilen auf Grund der von den Kleinverteilern oorgelegten Bestellscheine der Reichszuckerkarten 26 nicht wie bisher einen Bezugschein, sondern drei Bezugscheine in gleicher Höhe. Der eine dient zur Versorgung des Verbrauchers in der 26. Zuteilungsperiode: die beiden weiteren sind in der 27. und 28. Zuteilungsperiode zu ver­wenden und zwar der zweite ab 15. August, der dritte ab 12. September. Die Kartenausgabestellen haben sie demgemäß mit dem Vermerk:Gültig ab 15. August" bzw.Gültig ab 12. Sep­tember" zu versehen.

Freudenstadt, den 12. August 1941. ,

Der Landrat Ernährungsamt, Abt. B

Sonderzuteilung von Kunsthonig

Alle Verbraucher, die im Besitz der rosa Nährmitteikarten sind, erhalten in der 27. Zuteilungsperiode auf die Abschnitte di 27 eine Sonderzuteilung von 125 Gramm Kunsthonig je Person. Die Verteiler haben die Abschnitte bei Abgabe des Kunsthonigs abzutrennen und bei den Kartenausgabestellen gegen Bezugscheine über Kunsthonig mit dem Zusatzdi" umzutauschen.

Die über die Reichssettkarten für Kinder bis zu 14 Jahren vorzunehmende laufende Verteilung von 125 Gramm Kunsthonig je Kind wird hiervon nicht berührt.

Freudenstadt, den 12. August 194l.

Der Landrat Ernährungsnmt, Abt. B

sein beköllllirlirül

Zu

Wein und Frucht» ^ fast;

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Karten

vom östlichen Kriegsschauplatz

Die Front im Osten

Preis 50 Pfennig

Der nahe Osten

Preis 50 Pfennig sind zu haben in der

Buchhandlung Lauk» Altensteig

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Spielberg, den 18. August 1941

Todes-Anzeige

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unseren lieben Bruder und Schwager

Friedrich Walz

zu sich in die ewige Heimat abzurufen.

Im Namen der Hinterbliebenen: Jakob Walz

Beerdigung Dienstag 13 Uhr.

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