Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Die K. Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 28. August 1915 die Wahl des StadtschultheißenamtssekretSrs Friedrich Braun in Calw, z. Zt. Schuüheißenamtsverweser in Deckenpfronn, zum Srtsvorsteher der Gemeinde bestätigt. Talw, den 30. August 1915.

K. Oberamt: Binder.

Auszug aus der bundesrätlichen Verordnung über das Verfüttern von Brotgetreide, Mehl und Brot vom 28. Juni 1915. (R.-G.-B1. S. 381.)

8 1.

Es darf nicht verfüttert werden:

1. Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz (Din­kel, Fesen), sowie Emer und Einkorn, allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemengt, auch gequetscht, geschroten oder sonst zerkleinert,'

2. Mehl aus Brotgetreide oder aus Hafer, das allein oder mit anderem Mehl gemischt zur Brotbereitung geeignet ist;

3. Mischungen, denen solches Mehl beigemischt ist;

4. Brotabfälle und Brot, die zur menschlichen Ernäh­rung geeignet sind.

Die im Abs. t genanten Erzeugnisse dürfen auch zum Bereiten von Futtermitteln, wozu auch das Schro­ten gehört, nicht verwendet werden.

8 4.

Die Beamten der Polizei und die von der Polizei­behörde beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Räume, in denen Futtermittel hergestellt werden oder in denen Vieh gehalten oder gefüttert wird, jeder­zeit, in die Räume, in denen Futtermittel aufbewahrt, seilgehalten oder verpackt werden, während der Ge­schäftszeit einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzu­nehmen. Eeschäftsaufzeichnungen einzusehen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersuchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen. Auf Ver­langen ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen und für die entnommene Probe eine angemessene Entschädigung zu leisten.

8 5.

Die Unternehmer von Betrieben, in denen Futter­mittel hergestellt werden oder Vieh gehalten wird, so­wie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Auf­sichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Poli­zei und den Sachverständigen auf Erfordern Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse, über den Umfang des Betriebs und über die zur Ver­arbeitung oder zur Verfütterung gelangenden Stoffe, insbesondere auch über deren Menge und Herkunft, zu erteilen.

8 9 .

Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:

1. wer den Vorschriften des 8 4 zuwider den Eintritt in die erlassenen Bestimmungen der Landeszentral­behörde zuwiderhandelt,'

2. wer wisientlich Erzeugnisse, die dem Verbot des § 1 oder den auf Grund des 8 3 erlassenen Bestim­mungen der Landeszentralbehörde zuwider herge-

Die österreichisch-ungarischen Tagesberichte.

Wien, 28. Aug. Amtlich wird oerlautbart vom 28. Aug. mittags: Russischer Kriegsschau­platz. Unsere in Ostgalizien stehenden Armeen ha­ben gestern die seit Wochen ausgebaute russische Front an der Zlota-Lipa an mehreren Stellen durchbrochen. Sie kämpfen hierbei auf den Ehrenfeldern der ersten großen Schlachten, die zu Beginn des Krieges östlich und südöstlich Lembergs ausgekämpft wurden und sich in diesen Tagen zum erstenmal führen. Sowohl öst­lich von Przemyslany, als auch westlich von Podhajce und von Monasterzyska drangen wir in die feindlichen Linien ein. Zwischen Gologory und Brzczany wur­den die russischen Stellungen in einer Ausdehnung von 30 Kilometern genommen, wobei zwischen Go- rogory und Dunajow östereichisch-ungarische Regi­menter und bei Bezczany unsere und deutsche Truppen stürmten. Der geschlagene Feind, der 20 Offiziere und 8000 Mann als Gefangene zurücklieh, versuchte ver­gebens, die verlorenen Positionen durch Gegenan­griffe wieder zu gewinnen. Er muhte das Schlachtfeld räumen und trat heute an der ganzen Front den Rück­zug an. Auch östlich von Wladimir-Wolinsky kam es zu Kämpfen größeren Umfangs. Die Armee des Feld­zeugmeisters von Puhallo warf den Feind in der Rich­tung gegen Luzk zurück und hat die Verfolgung aus­genommen. Nördlich der Pripjetsümpfe nähern sich unsre Verbündeten der Stadt Kobryn von Süden und Westen. Die bei Kamienez Litowsk kämpfenden öster­reichisch-ungarischen Streitkräfte schlugen den Feind aus seinenen Stellungen nördlich und östlich dieser Stadt zurück.

Italienischer Kriegsschauplatz. An der küstenländischen Front versuchte der Feind heute nacht und beim Morgengrauen an mehreren Stellen anzugreifen, wurde aber überall abgewiesen, so öst­lich von Polazzo und San Martina, auf der Hochfläche von Doberdo, dann in unseren Höhenstellungen nörd­lich des Tolmeiner Brückenkopfes. Im Raume von

stellt sind, verkauft, feilhält oder sonst in den Ver­kehr bringt;

3. wer den Vorschriften des 8 6 zuwider Verschwiegen­heit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Ver­wertung von Betriebsgeheimnissen sich nicht ent­hält;

4. wer den nach 8 7 erlassenen Ausführungsbestim­mungen zuwiderhandelt.

In dem Falle der Nummer 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.

8 10 .

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:

1. wer den Vorschriften des 8 4 zuwider den Eintritt in die Räume, die Besichtigung, die Einsicht in die Eeschäftsaufzeichnungen oder die Entnahme einer Probe verweigert;

2. wer die in Gemäßheit des 8 5 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder bei der Auskunfts­erteilung wisientlich unwahre Angaben macht.

8 11 . -

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Die Verordnung über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 27) sowie die Aenderung dieser Ver­ordnung vom 31. März 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 2vf werden aufgehoben. Die von den Landeszentralbehör­den erlassenen Ausführungsbestimmungen bleiben in Kraft, soweit sie mit den Vorschriften dieser Verordnung in Einklang stehen; Zuwiderhandlungen gegen sie wer­den nach 8 9 bestraft.

Calw, den 26. August 1915.

K. Obera«t: Binder.

Abwehrmatzregeln

gegen die Maul- und Klauenseuche.

Es ist Anlaß gegeben, darauf hinzuweisen, daß nach der Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, Tierärzt­liche Abteilung, vom 28. September 1914 nach Maßgabe der 88 166 bis 169 der Ministerialoerfügung vom 16. Juli 1912 Reg.-Vl. S. 293 sämtliche Wiederkäuer und Schweine, die von außer­halb des Landes, ausgenommen von Hohenzollern, eingeführt werden,

auf die Dauer von 5 Tagen unter polizeiliche Beobach­tung zu stellen sind.

Heber die Dauer dieser Anordnung unterliegen diese Tiere, soweit sie im Eisenbahnverkehr zur-Einfuhr gelangen, gemäß den Bestimmungen des 8 20 Abs. 1 a. a. O. bei dem Entladen der amtstierärztlichen Unter­suchung. Bon dem Zeitpunkt des Entladens solcher Tiere hat der Besitzer oder dessen Vertreter der Oberamtstier­arztstelle, im Vieh- und Schlachthof in Stuttgart der Schlachthofdirektion, rechtzeitig Anzeige zu erstatten (8 21 a. a. O.). Bei Einführung auf dem Landweg ist die Ankunft der Tiere von deren Begleiter der Orts­polizeibehörde des Grenzorts behufs Einleitung der poli­zeilichen Beobachtung anzuzeigen (8 167 Abs. 2 a. a. O.). Die eingeführten Schweine sind anläßlich der polizei­lichen Beobachtung auch auf Schweineseuche und Schweinepest zu untersuchen (vgl. 8 287 Abs. 1 a. a. O.)

Flitsch dauert das Gefecht fort. In Tirol gehen die Italiener nördlich des Suganatals näher an unsere Stellungen heran.

(WTB.) Wien, 29. Aug. Amtliche Mitteilung vom 29. August mittags. Russischer Kriegs­schauplatz. Unsere Erfolge östlich Wladimir-Wo­linsky und an der Zlota-Lipa haben an einer Front von 250 Kilometern den Widerstand des Gegners ge­brochen. Der Rückzug der Russen ist überall durch brennende Ortschaften und zerstörte Ansiedlungen ge­kennzeichnet. Die Zahl der in unseren Händen geblie­benen Gefangenen erhöhte sich auf 10 000. Die Trup­pen des Generals der Kavallerie von Pflanzer-Bal­tin, bei deren vorgestrigem Durchbruch die bewährten kroatischen Regimenter und das Infanterieregiment Nr. 52 wieder Proben ihrer Tapferkeit abgelegt ha­ben »folgen dem Feind auf Buczacz. Die aus deut­schen und österreichisch-ungarischen Kräften zusammen­gesetzte Armee des Generals Grafen Bothmer dringt über den Podhajce und gegen Zborow vor. Die von den Russen in Brand gesteckte Stadt Zloczow ist im Besitz der Armee des Generals der Kavallerie von Voehm-Ermolli. Die Korps des Feldzeugmeisters von Puhallo warfen mehrere feindliche Nachhuten und bleiben dem gegen die Festung Suzk weichenden Feind auf den Fersen. Bei Kobryn, wo unsere Verbündeten wieder Raum gewannen, stehen den Russen nur mehr die Wege nach Nordosten offen. Oesterreichisch-unga- rische Kräfte erreichten in der Gegend von Szereszowo den Südostrand Bielowiczskaia-Puszcza.

JtalienischerKriegsschauplatz. Die vereinzelten Angriffe der Italiener an der Jsonzo- front nahm gestern an Umfang und Heftigkeit zu, erzielten aber, wie gewöhnlich, nirgends einen Erfolg. Im Abschnitt von Doberdo wurde spät abends ein von starkem Artilleriefeuer vorbereiteter Angriff auf den Monte Dei Seibusi abgeschlagen. Vormittags stürmten zwei Mobil-Miliz-Regimenter viermal den Monte San Michele, drangen an einzelnen Stellen in unsere Gräben ein, wurden aber überall unter

Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Verletzungen der Anzeigepslicht in empfindlicher Weise bestraft werden.

Calw, den 26. August 1915.

K. Oberamt: Binder.

Herbstfaat-Urlaubs-Gesuche.

Das K. stellv. Generalkommando des XIII (K. W.) Armeekorps hat laut Bekanntmachung vom 23. ds. Mts. Staatsanzeiger Nr. 199 die Absicht ausgesprochen, der Landwirtschaft auch für die diesjährige Einbringung der Herbstsaat durch kürzere Beurlaubung geeigneter immobiler Mannschaften auf Antrag auszuhelfen.

Derartige Saaturlaubsgesuche sind unter Benützung eines besonderen Antragsformulares (kostenlos durch die K. Oberämter bezw. Schultheißenämter erhältlich) dem stellv. Generalkommando unmittelbar nach Begutachtung durch die Ortsbehörden zuzuleiteir./-Für im Felde be­findliche Truppenteile ist außerdem die Begutachtung durch die Oberämter geboten. Für die Entscheidung letzt­genannter Gesuche sind ausschließlich die mobilen Kom­mandobehörden im Felde zuständig.

Die genaue und gewissenhafte Beantwortung aller aus dem Formular ersichtlichen Fragen ist Bedingung. Unvorschriftsmäßige und unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf rechtzeitige Berücksichtigung?

Die zuständigen Behörden wollen die Gesuche auf das tatsächliche Urlaubsbedürfnis gewissenhaft prüfen und im Interesse einer gerechten Zuweisung darauf be­dacht sein, daß Urlaubsbeginn und -Dauer dem wirk­lichen Bedürfnis entsprechend beantragt wird.

Nur bei genauer Einhaltung der vorstehenden An­ordnungen ist eine rasche und glatte Erledigung der Ge­suche möglich.

Calw, den 27. August 1915.

K. Oberamt: Binder.

§ K. Oberamt Ealw.

I Auf die imStaatsanzeiger" Nr. 198 erschienene > Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. ds. Mts., ! betreffend Preise und sonstige Bergiitungen für Kraft- l futtermittel, werden die beteiligten Kreise hiemit hin­gewiesen.

DerStaatsanzeiger" kann bei den Herren Orts­vorstehern eingesehen werden.

Den 27. August 1915.

Regierungsrat Binder.

Ausdehnung der Verordnung über den Ver­kehr mit Krastfuttermitteln vom 28. Juni 1915 auf weitere Futtermittel.

Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. ds. Mts. (Reichs-Ees.-Bl. S. 503 und Staatsanzeiger Nr. 198) wurde bestimmt, daß den in 8 1 der Verordnung genannten Gegenständen

Kartoffelpülpe, naß,

Kavtoffelpülpe, gesäuert,

Biertreber, naß,

Getreidetreber, naß hinzutreten.

Calw, den 27. August 1915.

K. Oberamt: Binder.

schweren Verlusten wieder hinausgeworfen. Gegen den Brückenkopf von Görz eröffnete der Feind vor einiger Zeit einen Sappenangriff; unsere Geschütze und Minenwerfer zerstörten jedoch alle näher an un­sere Front herangeschobenen Sappen. Der Brücken­kopf von Tolmein stand den ganzen Tag unter hef­tigem Geschützfeuer. Diesem folgte ein von zwei Re­gimentern und zwei Alpinibataillonen geführter An­griff, den unsere Truppen im Handgemenge abschlu­gen. Ebenso erfolglos waren einzelne, gegen die Brücke westlich Tolmein und den Raum nördlich dieses Uebergangs angesetzten Vorstöße, sowie vier Angriffe auf die Front Mrzli-Vrch-Sljemud. Auch der gegen den Raum von Flitsch mit beträchtlichen Kräften ver­suchte Angriff kam zum Stehen. Hier, wie überall, blieben unsere Stellungen fest in der Hand ihrer Ver­teidiger. An der Kärntner Front ist es ziemlich ruhig. Im Tiroler Grenzgebiet dauern die Geschützkämpfe mit wechselnder Stärke fort.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: von Höfer» Feldmarschalleutnant.

Die Wucht des deutschen Angriffes.

Rotterdam, 28. Aug. Wie die Londoner Blätter sich aus Petersburg melden lasten, erzählen die aus Kowno daselbst eingetroffenen Flüchtlinge wunder­bare Dinge über die Art und Weise, wie sich die Deut­schen der Festung bemächtigten. So sollen sie auf dem ersten Fort, das sie von Kowno eingenommen hatten, 600 Kanonen aufgestellt haben, die dann gegen die anderen Forts gerichtet wurden. Schließlich formten die Deutschen einen aus mehreren Reihen bestehenden Vogen um Kowno. Während all die zahlreichen Feüerschlünde ihr Eisen auf Kowno spien, flogen drei Zeppeline und mehr als 30 Flugzeuge über der Fe­stung. um sie auch aus der Lust zu bombardieren Alle Flüchtlinge sind darin einig, daß es gegen die Wucht des deutschen Angriffs leinen langen Widerstand ge­ben könne.