Nr. 91
Stadt «ad Laad
Altensteig, den 21. April 184?
V»e«Iui,N»Iang»rott! 21. April von 20.21 bis 6.22
Die Geburtstagsfeier des Führers
Der Geburtstag des Führers stand in diesem Jahre ganz im Zeichen der siegreichen militärischen Operationen auf dem südöstlichen Kriegsschauplatz, wo der Führer selbst im Großen Hauptquartier weilt. Lustig flatterten die Fahnen überall von den Häusern im Frühlingswind und am Radio lauschte man der Rede des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß und der Uebertragung der Feier aus dem Großen Hauptquartier. In Alten steig marschierten vormittags HI. und BDM., JV. und IM. zur Aufnahme- seier auf, die im Grünen-Baum-Saal war. Abends fand ebendaselbst die Geburtstagsfeier des Führers seitens der NSDAP, statt. Die Parteigenossen waren sehr zahlreich vertreten. Auch waren die Gliederungen der Partei und die angeschlossenen Verbände zur Stelle. Trotzdem die jungen Männer meist beim Heere sind, war der Saal überfüllt und viele konnten keinen Platz «ehr finden. Nach dem Fahneneinmarsch, der unter den Klängen der Stadtkapelle stattfand, sang der BDM. „Grüßet die Fahnen, grüßet die Zeichen". Alsdann ergriff der stellv. Ortsgruppenleiter Paul Frey das Wort, um in eindrucksvoller Rede ein Bild unseres großen Führers zu zeichnen und der Liebe und Verehrung beredten Ausdruck zu geben. Er schloß seine Ausführungen mit dem Lrcuegelöbnis an den Führer. Fahnensprüche der SA. und Gesänge des BDM. folgten. Anschließend fand die Verpflichtung der neu eingetretenen Mitglieder statt und mit einem Sieg Heil auf den Führer fand der offizielle Teil der Feier sein Ende. Unter Darbietungen der Stadtkapelle verlief der Abend in froher Stimmung, die Ausdruck der Dankbarkeit und Liebe an den Führer war.
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Wochendienstplan der Hitlerjugend vom 21. — 27. 4. 1941 Wochenspruch
Mein Wille, das muß unser aller Bekenntnis sein — mein Glaube ist mir — genau wie euch — alles aus dieser Welt!
Das Höchste aber, was mir Gott auf dieser Welt gegeben hat, ist mein Volkl In ihm ruht mein Glaube, ihm diene ich mit meinem Willen, und ihm gebe ich mein Leben.
Adolf Hitler.
DDM Gruppe 27: Mittwoch 20.00 Uhr Turnen, Sportplatz.
BDM-Werk »Glaube und Schönheit:" Mittwoch 20 00 Uhr Parteiheim. Ueberweisungsfeier der 2ljährigsn Mädel in die Fugendgruppe der NS-Fcauenschaft. Aufnahme der 17jährigen, geb. in der Zeit vom I. 7. 23 — 30. S. 24, in das BDM-Werk.
Sonntag 25-km-Marsch, Antreten 13.30 Uhr am Marktplatz.
Flieger-HI. Dienstag und Donnerstag 8.18 Uhr, Werkstatt. Sonstig früh 6.00 Uhr Flugdienst. Erscheinen Pflicht.
— Wehrdieustbeschädigte erhalten Alterszulage. Wer für Führer und Volk gekämpft und geblutet hat, soll im Alter nicht Not lÄden! Dieser nationalsozialistische Grundsatz wird bei der Betreuung der Beschädigten des Weltkrieges wie des gegenwärtige» Krieges verwirklicht. So hat jetzt das Oberkommando der Wehrmacht im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Finanzen bestimmt, daß ehemalige Angehörige der deutschen Wehrmacht, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, zu ihren Versorgungsgebührnissen eine Alterszulage von 60 RM. jährlich erhalten. Die Zulage trägt der Tatsache Rechnung, daß die lebensälteren.Beschädigten in
folge ihrer Verwundungen nicht immer mehr so einsatzfähig sind wie in jüngeren Jahren und auch wohl eine bessere Pflege benötigen als früher oder als gesunde Volksgenoffen. Die Grundlage für die Gewährung der Alterszulage bildet der Anspruch auf Versorgung wegen einer Dienstbeschädigung. Die Alterszulage erhalten Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit im Sinne des Reichsversicherungsgesetzes um mindestens 30 v. H. gemindert oder die Versehrtengeld nach dem Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetz beziehen. Eines besonderen Antrages zur Erlangung der Alterszulage bedarf es nicht. Bei der Zuerkennung der Zulage wird kein Unterschied zwischen alter und neuer Wehrmacht, zwischen Offizier und Mann gemacht. Sie wird in Monatsbeträgen ausgczahlt und ist von der Anrechnung auf jedes Arbeitsentgelt sowie auf alle Bezüge nach anderen Vorschriften ausgeschlossen. Die Alterszulage wird auch Beschädigten gewährt, die auf Grund anderer Vorschriften nach Maßgabe des Reichsversorgungsgesetzes oder des Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetzes versorgt werden, vor allem also den Kämpfern für die nationale Erhebung. 2m übrigen stehen den Versorgungsämtern Mittel zur Verfügung, um wie bisher älteren Schwerbeschädigten in besonderen Fällen Beihilfen zu gewähren.
Cannstatter Pferdemarkt fällt aus. Der auf 28. und 29. April d. I. fällige Pfecdemackt auf dem Cannstatter Wasen und die damit verbundenen Nebenmärkte (Hundemarkt, Vieh- und Holzmarkt) werden nicht abzehalten.
Walddorf, 18. April. (Die älteste Person gestorben.) Im Alter von 84 I ihren starb die älteste Person unseres Dorfes: Frau Kathrine Sackmann geb. Walz, Drehers-Witwe.
Pfalzgrafenweiler, 20. April. (Der Osterhase in der Kindergruppe.) Im Saal des Hans-Schemm-Hauses wurde den Kleinen durch den Osterhasen eine große Freude bereitet. Die in den Saal strömenden Kinder erwartete ein großer Osterhase, der auf dem vordersten Tisch saß inmitten bunter Eier und verlockender Paket- chen. Jedes Kind bekam einen Osterteller mit gebackenen Häschen, zwei dicken Pralinen und Zuckereiern und ein nettes Bildchen war auch noch dabei. Auch die mitgebrachten kleinen Gesch oister wurden nicht übersehen. Die Ortsfrauenschaftsleiterin und zwei Mitglieder der NSF. gingen nun mit Losen durch die Reihen, und jede- Kind langte sich eines der verheißungsvollen Röllchen aus der Schachtel heraus. Ueber die gewonnenen Pakete waren die „Heinzelmännchen des Führers" hochbeglückt. Für die Mädel gab es Ketten, Armbänder, gerahmte Bilder und Perlen zum Aufreihen; für die Buben Malstifte und -Bücher, Drehbleistifte und Spiele. Man kann sich die Freude der Kinder denken!
Birkenfeld, 19. April. (Diamantene Hochzeit.) Am 18. April konnten die Eheleute Friedrich Oelschläzer, alt Löw mwict, und seine Gattin Rosine, geb. Ruf, das seltene Fest der diamantenen Hochzeit feiern. Der Jubelbräutigam zählt 85, die Jubelbraut 82 Lebensjahre. Beide erfreuen sich noch einer gesunden, rüstigen Verfassung.
Freudenstadt, 19. April. (Todesfall.) Eine hochachtbare Persönlichkeit hat seine Augen für immer geschlossen. Es ist der Buchdruckereibesitzer i. R. Gottlob Graf, in Stadt und Bezirk hoch geschätzt. Er war viele Jrhre im Bürgerausschuß und Gemeinderat, in vielen Sonderausschüssen und im Kurverein tätig, aber auch als preisgekrönter Turner und begeisterter Sänger wohl bekannt, Mitglied dis Aufsichtsrats der Gewerbebank und langjähriger Schöffe am Amtsgericht Freudenstadt. Er erreichte ein Alter von 71 Fakiren.
Glatten, 21. April. (Besttzwechsel) Kaufmann Hans Wolfrum verkaufte sein mitten im Dorf stehendes Wohn- und Geschäftshaus - der neue Besitzer ist Eugen Reich, Schwanenbrauerei. Die Ueber- gabe erfolgt Anfang Mai.
Stuttgart. (Erotzkonzerte.) Drei Musikzüge des Reichs- arbeitsdienstes, die Eaumusikzüge des Arbeitsgaues 26 Württemberg, 27 Baden-Elsaß und 30 Bayern-Hochland, werden am Samstag und Sonntag, den 26. und 27. April, die Stuttgarter Bevölkerung mit einem Eroßkonzert erfreuen. Die Großkonzertr finden am Samstag, 26. April, um 19 Uhr, und am Sonntaa. 27. April, um 15 Uhr, in der Liederhalle in Stuttgart statt.
nsg. Ergebnis der 7. Reichs st rahensammluna. Der Eauobmann der DAF. teilt mit: Die Reichsstraßensamm» lung der Deutschen Arbeitsfront für das Krtegs-Winterhilsswech am 29./30. März 1941 brachte in unserem Gau die stolze Summ» von S18 666.97 NM. Damit wurde ein Ergebnis erzielt, das deshalb besondere Beachtung verdient, weil im gleichen Monat durch das Kriegs-Winterhilfswerk drei Sammelaktionen durchgefühch wurden. Auch dieses Ergebnis ist ein Bekenntnis zur Eemei«, schüft und ein Gradmesser der inneren Haltung und des Wider, standswillens des deutschen Volkes. Ich danke im Namen des Reichsorganisationsleiters Dr. Robert Ley allen denen, die mit dazu beigetragen haben, daß diese hohe Summe erreicht wurde.
mreoernyau, Kr. Künzelsau. (Zug gegenOmnibus.jAn dem unübersichtlichen unabgeschrankten Uebergang über die Eisenbahnlinie am Stadteingang von Niedernhall wurde ein glücklicherweise nur von wenigen Personen besetzter Omnibus von einem fahrplanmäßigen Zug erfaßt und stark beschädigt. Ein Fahrgast erlitt Verletzungen.
Aich. Kr. Nürtingen. (Tödlich verletzt.) Auf tragische Weise kam dieser Tage der Landwirt Jakob Hiemer aus Aich ums Leben. Er befand sich mit seinem mit Reisig beladenen Fuhrwerk auf dem Heimweg, als an schmaler Stratzenstelle ein Lastkraftwagen überholte. Hiemer wurde, obwohl er ganz nahe an sein Fuhrwerk heranging, von dem Kraftwagen erfaßt, zwischen beide Fahrzeuge eingeklemmt und durch Eindrückung des Brufb korbs so schwer verletzt, daß er starb.
nsg. Rottweil. (Schweinemast an st alt des EHW.) Nachdem bereits in Schramberg. Schwenningen und Oberndorf ein Ernährungshilfswerk besteht, wurde nunmehr auch der Bau der Schweinemastanstalt in Rottweil vollendet und wird in den nächsten Tagen in Betrieb genommen. 2n schöner, sonniger Lage, unmittelbar am Neckar gelegen, finden wir einen Bau vor, in dem alle bisher gesammelten Erfahrungen des Ernährungshilss- werkes in die Praxis umgesetzt wurden. Die Futtersilos haben ein Fassungsvermögen von etwa 400 Zentner. Auch die Dunglsg! ist ganz auf Vereinfachung und Erleichterung der Arbeit eingerichtet. Die zweckmäßigen Schweinekoben sollen etwa 150 Schweine beherbergen. Die Futterküche ist nach den neuesten Erfahrungen gebaut. Der ganze Bau ist mit Dampfheizung eingerichtet und wird durch den Ueberdampf aus der Futterküche versorgt.
Ravensburg. (Sturz aus dem fahrenden Zug.) 2m Bahnhof Ravensburg ist am Donnerstag abend gegen 18 Uhr der 28 Jahre alte Arbeiter Leopold Zadny aus dem fahrenden Zug gestürzt. Mit einem schweren Schädelbruch wurde er ins Krankenhaus eingeliefert.
Kempten. (Von einer Dachplatte erschlagen.) Als Arbeiter auf dem Dach eines Grundstücks in der Westendstraße damit beschäftigt waren, Bauschutt in den Hofraum zu werfe», begab sich ohne Auftrag der 70 Jahre alte Hilfsarbeiter Otto König in den Hofraum. Dort wurde er von einem Dachplattm- stück so schwer getroffen, daß er einen Schädelbruch erlitt, an dessen Folgen er verstarb.
Weinheim. (Die Kirschbäume blühen.) An der vorderen Bergstraße hat die Kirschbaumblüte bereits eingesetzt. Zwischen Seeheim und Malchen erstrahlen die Hänge in schönstem Weiß. Auch Aprikosen- und Pfirfichbiiume zeigen sich ebenfalls in ihrer schönsten Pracht.
Veran twortlich für den gesamten Inhalt Ludwig Lauk in Altensteiz Druck undBsrlag Buchdruckerei Lank in Mtenstetg, zurzeit Prl. 3 gültig
Amtliche Bekanntmachungen
Kreis Tal«
Verordnung zur MäuWng der SchorskrM- heii der LdWonie
Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Schädlingsbekämpfung im Obstbau vom 29. Oktober 1937 (RGBl. S. 1 143 ) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft sür die durch Bekanntmachung vom 15. Febr. 1941 festgesetzten und ortsüblich bekanntgemachten Epritzgebiete hiermit verordnet:
8 i
(1) Zur Bekämpfung der Schorskrankheit der Obstbäume find die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Kernobst - bäumen verpflichtet,
1. vor der Blüte, und zwar beim Aufbrechen der Knospen, alle Kernobstbäume mit Kupferkalkbrühe zu bespritzen.
2. nach der Blüte, und zwar nach dem Abfallen der meisten Blüttenblätter alle Kernobstbäume mit Kupferkalkbrühe oder mit Schwefelkalkbrllhe zu bespritzen,
3. zwei bis fünf Wochen nach der Blüte alle Kernobstbäume mit Echwefelkalkbrühe zu bespritzen.
(2) An Stelle der in Abs. 1 genannten Mittel können andere Mittel verwendet werden, die von der Biologischen Reichsanstalt als für diesen Zweck brauchbar bezeichnet worden sind.
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Zum Schutz der Bienen ist es verboten, in die Blüten zu spritzen. Bäume und Sträucher, die weniger als 50 m von einem Bienenstand entfernt sind, dürfen nur nach vorheriger Verständigung des Imkers und nur abends nach Beendigung oder morgens vor Beginn des Bienenfluges bespritzt werden.
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(1) Die Ueberwachung der angeordneten Maßnahmen obliegt neben der Ortspolizeibehörde dem Pflanzenschutzamt und dessen Beauftragten: ihren Weisungen über die Art der Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist Folge zu leisten.
(2) Kommen die in 8 l genannten Personen den ihnen obliegenden Verpflichtungen trotz besonderer Aufforderung durch die Ortspolizeibehörde, das Pflanzenschutzamt oder dessen Be
auftragte nicht nach, so können diese die Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten der Verpflichteten selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
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Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird nach 8 13 des Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bestrast.
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Die Verordnung tritt am 21. April 1941 in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Mai 1941 außer Kraft.
Calw, den 19. April 1941. Der Landrat.
Egenhausen
Zu dem am Dienstag, den 22. April 1941 stattfindenden
Krämer-» Bieh- u. Schweine-Markt
ergeht Einladung.
Die üblichen gesundheitspolizeilichen Bedingungen sind einzuhalten. Personen und Vieh aus verseuchten Kreisen, aus den Beobachtungsgebieten, sowie aus dem 15 Klm. Umkreis sind vom Markt ausgeschlossen.
Für die zum Markt gebrachten Tiere sind Ursprungszeugnisse mitzubringen. Der Bürgermeister.
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Vor üng in Altenfteig: ApothWe, Trog. Htller; Drog. Schlumberger
Altensteig
Die öffentliche
Impfung
findet morgen Dienstag» den 22. April ds. Is. im Rathaus Zimmer 5 statt.
Erstttnpflinge 16 Uhr, Wiederimpflinge 16.30 Uhr.
Näheres stehe Anschlag am Rathaus.
Der Bürgermeister.
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Nn fükrsrs Qedurlstsg vurcle uns sin gesunäer, kräftiger I junge geschenkt. soll
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zum Ausmelken), 7 Liter Milch,! verkauft
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