Leite

Schwarz»».-«» LonntagsLirtt

Nr. 2K

Zur S. Reichsstraßenjammlung

Dir Beamten sammeln am Samstag und Sonntag für das Kriegs-WHW. und bieten als Abzeichen die Symbole der Tier- lreisbilder an. Wir brauchen durchaus nicht nur nach dem Bild zu angeln das das Symbol für unseren Geburismonat ist, son­dern können ruhig beide Mantelausschläge mit der ganzen Ab- zrichenserie schmücken. Wir wollen uns dabei im Klaren sein, »äs, es nicht damit getan ist. daß wir ein paar Groschen in die Sammelbüchse werfen und dann mit dem Gefühl abziehen, daß »nr unsere Pflicht getan haben nein, unsere Spende soll ein Opfer darstellen, ein Opfer für unser ganzes Volk. Wir wollen unseren Soldaten, die täglich große Opfer bringen, zeigen, daß wir auch in der Heimat zu solchen fähig sind. Die rötlichen Majolika-Abzeichen sind mit gelb und schwarz, rot. grün und blau getönt und jedes stellt für sich ein kleines Kunstwerk dar. Machen wir also den sammelnden Männern, die diesmal aus de» Reihen der Beamten und Handwerker find, ihre selbstlose Arbeit leicht und zeigen wir mit unserer Spende, daß wir wissen, »« was es geht!

Jnstanüsetzungspflicht des Vermieters Z» dem neuen Gesetz vom IS. Januar 1841

BA. Die Reichsregierung hat am IS. Januar im Reichsgesetz- blatt Nr. 8 ein Gesetz zur Äenderung des Reichsmistengesetzes erlassen, durch das der 8 6 des Reichsmietengesetzes vom 24. März 1922 eine Neufassung erführt. Es handelt sich um die Sicherung der Jnstandsetzungspflicht des Vermieters in Wohngebäuden. (Für reine Geschäftshäuser gilt diese Regelung nicht.) Durch die Landesbehörden kann zur Sicherung notwendiger Jnstandsetzungs- »rbeiten, die der Vermieter unterlassen hat, angeordnet werden, daß ein entsprechender Teil des Mietzinses, dessen Hundertsatz »er Reichsarbeitsminister bestimmt, nicht an den Vermieter, son­dern an die Behörde oder an eine andere Stelle zu entrichten ist, die die Arbeiten ausführt. bezw. daß die Mieter die Arbeiten selbst ausführen lassen und einen entsprechenden Betrag des Mietzinses einbehalten Dies gilt auch für den Fall der Abtre­tung, Verpfändung oder Beschlagnahme der Mictzinsforderung, so daß auf jeden Fall die Jnstandsetzungsarbeiten in den Häusern fichergestellt werden können. Diese grundsätzliche Regelung ist «u» an sich nicht neu. sondern die neue Regelung des Gesetzes vom 15. Januar 1941 besteht darin, daß dieses Verfahren auch ein- gesiihrt wird für Neubauten und für Wohnungen, die nicht mehr dem Rrichsmietengesetz unterliegen, weil der Mietzins höher liegt als bei den vom Reichsmietengesetz erfaßten Wohnungen. Die Regelung gilt auch in Zukunft für Räume, für die nicht die gesetzliche Miete gezahlt wird. Der Sinn des Gesetzes ist klar: Es soll aus jeden Fall sichergestellt werden, daß der vorhandene Wohnraum, gleichgültig, welche Miete dafür bezahlt wird, und gleichgültig, ob es Alt- oder Neubau ist, vor dem Verfall be­wahrt wird.

Der 8 S spricht ausdrücklich von Jnstandsetzungsarbeiten. Jn- ftandsetzungsarbeiten find aber etwas anderes als Schönheits­reparaturen. Die letzteren werden also grundsätzlich von dem Gesetz nicht erfaßt. Es ist aber zu wünschen, daß der Begriff der Jnstandsetzungsarbeiten nicht zu eng ausgelegt wird, und daß Wohnungen, bei denen der Hauseigentümer die Schönheits­reparaturen auszuführen hat, nicht vollkommen verwahrlosen, so daß die Behörde im Einzelsall auch einmal die Schönheitsrepa- ratur einer Wohnung anordnet. Unter Jnstandsetzungsarbeiten find in der Regel lebenswichtige Reparaturen gemeint, wie die Erneuerung schadhaft gewordener Oesen, die Ausbesserung ver­faulter Dielen. Nachbesserung von Rohrbrüchen, die Instandhal­tung von Fenstern und Türschwellen, durch die der Wind pfeift, Reparaturen an Wasserleitungen und Klosett.

Was soll meine Tochter werden? Ueber diese sehr zeitgemäße Frage sprickt am Conmag im Saal derTraube' Pan. Heil- brunn und knicktet über die Berufs,nöglichk.-iten der jungen Mäbch n und üb,r die neuen Bedingungen im Pstuktjahr, Haus-

holtej.chr und weibl. A luil. dienst, die wichtige Grundlagen Mc I d,n künftigen Beruf barst llen. Wer sich über all' dl-se Tinge > gründlich o ientreren will, der besuche diesen Bortrag, zu dem tue !

Fraucnschost alle Ellern einladet. j

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Freudenstadt, 30. Jan. (Bürgern,elsterversan-mlungs Am 22 Jan. wa>en dir'geime>stcr ds Kreises im großen S,gunMa»l des Rahauses in F>euk>-st»dt zu einer Besprechung unter dem Vorsitz von Obrrregieiungsrat Dr.Lausfer. Noch Eröffnung der Tugung üb>r,e chte brr Sondra, als A>e>k>nnunz für eine 25jöh,ig>> ver­dienstvolle Tätigt it un Tst nste der Gern.inde Bücarr>ne,fter W ö ß- ner in To>nstetlen rtne Ehrenurkunde des Deutsch n Gemeindc- togs. Dann gab K-eisbauin.ister Münz den Bürgermeistern An- l.rlungin für den Einsatz ber Feverwihren, sowie für die H md- hobung und Pfl g- d>s Löschm reriols, damit >n ben Gemeinden unter all.n Umständen eine wirksame Brar d elämpfung gesichert ist. Eine der vordringlichsten Aufgaben der Gemeind n i>l die P anong d s in der P»ss« schon nutz foch erwähnten Wohnungs­bau s nach dem Krieg. Nach den Richtlinien, die R gterungs- assessor Ri eg er ertäutei te, soll in jeder, auh der kleinsten Ge- Niri de d.s Kreises «in umfassend s Wohnungs-Barprogramm ausgestellt und zur Verwirklichung gebrock t werden. Dos Verfahren , der K i gs- und Ernähnmgswirtichaft hat sich b i den49Ka>ten- ousgob.stellen des Kr «ses vollkommen ilngespielt. Auf oersckrüdene von den Händlern und Veibrouchern beim Londrot vorgebrach e Anstände und Verfohrrnsinängel, sowie auf «ine Reihe neuer Vor­schrift n n urderr die Borgeimeister 1 iuorw estn. Zum Sck luß gab der Cielloeitreler d.s Bezstkesch >l als, O erlehrer Schwenk, einen lleberblick üb r dos Sei ulo" si n des Kreises. Der Krieg hat auch hier, insb sondere durch die Einzn hung vieler L h kräfle. lief tingeg, ff n, ooch ist die Ausb ldung d.r k nd r all-- o ts g sichert.

nsg. Stuttgart. (R e i ch s l eh r ga n g.) Die Eausachbearbei- terinnen für Rassepolitik in der NS-Frauenschaft waren aus allen Teilen des Reiches zu einem achttägigen Lehrgang in Stutt­gart. 45 Teilnehmerinnen, darunter die Vertreterinnen der neuen Gaue im Osten, hörten Oberdienstleiter Professor Dr. Groß, den Leiter des Rassepolitischen Amtes in der Reichsleitung der NSDAP. Präsident Dr. Neinöhl sprach über die Vererbung der Begabung in interessanten Darlegungen. Ein besonderes Ereig­nis für den Lehrgang bedeutete der Besuch des rassekundlichen Instituts in Tübingen. Professor Dr. Gieseler stellte sich mit einigen Vorträgen zur Verfügung, in denen er die Erblehre und die wissenschaftlichen Grundlagen der Entwicklung der Menschheit darlegte. Die Leitung des Kurses lag in den Händen der Referenten für Rassepolitik in der Reichsfrauenführung, Martha Heß.

Rappenau. (Riistigeioijährige.) Am Donnerstag könnt» Frau Josefine Abenstein ihren 101. Geburtstag feiern. Trotz des biblischen Alters verfügt die Jubilarin über eine bewunderas- werte körperliche und geistige Rüstigkeit.

Hornberg. (Badens ältester Veteran gestorben.)

Im benachbarten Niederwasser starb der älteste Veteran in Ba­den aus dem Kriege von 1870, Nikolaus Hilser, unter dem NamenFeißenklaus" weithin bekannt. Er erreichte ein Alter von 83 Jahren.

Rot bei Wiesloch. (Seltene, Familienfest.) Die noch sehr rüstigen Eheleute Johann und Walburga Weis, 84 und 81 Jahre alt. konnten das Fest die Diamantenen Hochzeit feiern.

Nruenburg. (Faßjpende an die Winzer von Hal­tin gen und Neuenburg.) Durch die Kriegsereignisse am Oberrhein wurden bekanntlich die Gemeinden Haltingen und Neuenbur-r schwer mitgenommen. Neben den Häusern und der Hausern.ichtung wurden vor allem den Winzern auch die Ksller- geräte und Faßbestände teilweise vernichtet. Die Landesiachschaft der Weinkaufleute hat auf eine Anregung des Weinbauwirt- schaftsverbandes Baden den Winzern ungefähr 280 Fässer mit einem Eesamtinhalt von rund 75 080 Litern gespendet, so daß die Winzer der genannten Orte wenigstens ihren Haustrunk einlagern konnten.

Aus dem Gsrichtssaal

Schwere Strafen für Devisenfrevler

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den 38jSH. rigen Volljuden Karl Israel Eisig aus Heilbronn und den 44j8h» rigen Johann Saloermoser aus Röhrmoos, Bezirksamt Dachau, beide in Stuttgart wohnhaft, wegen Devisenvergehen zu Gesänge nis- und Geldstrafen, und zwar Eisig zu 2^ Monaten untzi 8000 NM. und Saloermoser zu 3 Monaten und 21800 RM. Wei. tere 1500 RM des Vermögens von Saloermoser wurden zugun­sten des Reiches eingezogen. Bei dem Angeklagten handelt er sich um einen naturalisierten Schweizer, der durch gewinnbringend? Transaktionen mit in Deutschland gelegenen Grundstücken zu Vermögen kam und bei einer Schweizer Bank ein Konto in» Betrag von mindestens 3700 Schweizer Franken unterhielt, das er jedoch der Reichsbank nicht zum Kauf anbot, obwohl er als DeviscninlSnder hierzu verpflichtet gewesen wäre. Der Mit­angeklagte Eisig ließ sich durch Saloermoser gegen Üebexgabe Schweizer Jndustriepapiere im Nennwert von 15 000 NM. bell einer amerikanischen Bank ein Dollarguthaben eröffnen, das er ebenfalls de: Reichsbank nicht zum Kauf anbot. Außerdem gab er Saloermoser «ine Anzahl von Gold- und Silbersachen in Ver­wahrung, um sich auf diese Weise der sür Juden bestehenden Pflicht zu entziehen, solche Wertgegenstände einer öffentlichen Ankanfsstille zur Verfügung zu stellen. Die beschlagnahmten Ge­genstände wurden gleichfalls eingezogen.

Handel «nd Verkehr

Berliner Börse vom 30. Jan. Die Börse notierte heute sehr still und vorwiegend schwächer. Abgaben einer Großbank ver­stimmten. Etwas freundlich verkehrten Montan- und Chemie­werte, sonst Lberwogen Abschwächungen.

Stuttgarter Börse vom 30. Jan. Die Börse bot das gleiche Bild wie gestern: Freundlicher Erundton, teilweise gebesstrte Kurse, aber sehr stilles Geschäft.

Höchstpreise für die Beförderung von Stamm- «nd Schichtholz. Der württ. Wirtschastsminister hat am, 25. Januar eine Anord­nung über Höchstpreise für die Beförderung von Stamm- und Schichtholz mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr sowie mit Pferde- und Ochsenfuhrwerken erlassen. Die Anordnung, die am 10. Fe« druar in Kraft tritt, ist im Rcgierungsanzeiger vom 29. Januar erschienen.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt vom SV. Januar

Preise für Kilogramm Lebendgewicht in Pfg.:

Ochsen: a) 4545,5, b) 40.5415;

Bullen: a) 4243,5, b) 3839,5, c) 80;

Kühe: a) 42,543,5, b) 35,539.5 c) 24,5-33 5, d) 1623:

Färsen: a) 42.5-44,5. b) 39-40,5, r) 3435.5;

Kälber: a) 59. b) 58-59, c) 48-50, d) 28-40;

Lämmer Hammel und Schafe: nicht notiert;

Schweine: a) und bl) 57. l>2) 56, c) 54, d) 51, e) 49, s) gl) 57. g2) 56.

Marktverlauf: alles zugeteilt.

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwaren vom 30. Jan. Ochsensleisch 1. 80. 2. 69; Vullensleisch 1. 77; Kuhfleisch 1. 77, 2. 65, 3. 54; Färsenfleisch 1. 7780. 2. 89: Kalbfleisch ohne Fell 1. 97. 2. 80; Kalbfleisch im Fell 1. 94, 2. 77; Hammelfleisch: 1. 9098, 2. 83; Schweinefleisch 1. 76. Marktverlauf: alle» lebhaft.

Biberacher Vieh- «nd Schweinemarkt. Zufuhr: 9 Farren, 7 Och­sen, 13 Kühe, 20 Kalbeln, 21 Stück Jungvieh, 302 Milchichweine, 4 Läufer. Preise: Farren 290310, Ochsen 480570, Kühe 480 bis 540, Kalbeln 470565, Jungvieh 230-340, Milchschwein» 23-35, Läufer 110 NM.

Veranlwortlich für den gesaunen Jnhatl Ludwig Laut in Au.nsteig Truck und V>rlog Buck diuüerci Lar! in Ailrvsteig, zurzeit Prl. 3gült>z

Amtliche Bekanntmachangen Bezug von Bohnenkaffee

im Kreis Freudenstadt in der 20. Zutetlungsperiode

Der Landrat macht b> brr n>: Die Veiteüec hab'n die gesammelten Vorbrst llungen sofort nach Ablauf der 19. Zu eäungspenode bei den K»t na.sgabesullen «> zr eichen und dabei den vochandrnen Kaffeevorrnt zu meiden. Die Ausstellung der Bezugscheine hat bis zum 14. Februar 1941 zu erfolgen. Hierbei si'd die abg gebenen Varraismel'unge-n zu b.rückstchilgen. Die Bezugscheine sind unver­züglich an den Großhandel zur Belieferung wetterzureichen. Die Berlorgungsbereckckigt n könn-n g gen Vorlage des mit d-m F rmen stempet d-s Verteilers nerseh neu Siammabschnitts der Nährmittel­karte 19 den Bohne- kaffee ab 24. Februar b z chen.

Die Verteiler haben d.e zusammenhängend abzutrennenden Ab­schnitte dl 24 und di 25 der Nährmittelkarte 20 an die Kartenaus- gabefiellen zur Ausst. klung von Empfangsbescheinigungen, aus dnn die A->z chl der eing.r tchten Abschniite hervorgehen muß, einzureichen. Die Empfangsbcschein gungen sind ordnungsgemäß aufzubewahren.

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Meine W i r 1 s ch a f t ist ab 1. Februar 19-41

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Beiprogramm

Wochenschau

Jugendliche über 14 Jahren haben Zutritt

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Buchhandlung Laust, Altensteig.