Anordnungen des Führers für den sozialen Wohnungsbau

Bestellung des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley zu« Reichskommissar für den sozialen Wohnungsbau

Berlin, 18. Noo. Der Führer hat am 15. November d. I. de» nachstehende» Erlaß vollzogen:

Erlag zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaues nach dem Kriege

vom 15. November 1940

Der erfolgreiche Ausgang dieses Kriegs wird das Deutsche Reich vor Aufgaben stellen, die es nur durch eine Steigerung feiner Bevölkerungszahl zu erfüllen vermag. Es ist daher not­wendig. daß durch Geburtenzuwachs die Lücken geschlossen wer- De», die der Krieg dem Vollslörper geschlagen hat.

Deshalb mutz der neue deutsche Wohnungsbau in der Zukunft Den Voraussetzungen für ein gesundes Leben kinderreicher Fa­milien entsprechen.

Um die sofortige Jnangrifsnahme eines diesen Grundsätzen ent­sprechenden Wohnungsbauprogramms nach dem Kriege zu ge­währleisten, sind schon jetzt vorbereitende Maßnahme» Hierfür zu tressen.

Ich ordne daher an:

1 .

Die Erfüllung der von mir gestellten Forderungen ist Ausgabe Ves Reiches. Zu ihrer Durchführung bestelle ich einen Reichs- kommissar für den soziale« Wohnuugs^ der Her mir ««mittelbar untersteht.

2. Wohnungsbauprogramm

Der Wohnungsbau wird nach einem von Jahr zu Jahr festzu- -tellenden Wohnungsbauprogramm durchgesührt.

Die Zahl der in den einzelnen Jahren insgesamt zu bauenden Wohnungen wird von mir festgesetzt. Hierzu legt mir der Reichs- lommissar eine« gemeinsamen, mit dem Generalbevollmächtigten ßür die Regelung der Bauwirtschast aufgestellten Jahresplan vor. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt- fchaft ist dafür verantwortlich, daß der für das Jahr vorzusehende Umfang von Wohnungsbauten mit den allgemeinen Bauaufgaben Im Reichsgebiet, die aus die jeweilige Leistungsfähigkeit der Sauwirtschaft abzustelleu ist, im Einklang steht.

Der Landarbeiter-Wohnungsbau ist innerhalb des.Gesamt- «whnungsbauprogramms besonders zu fördern. Das gleiche gilt für den Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen bei vorhan­denem Eigenkapital.

Für das erste Nachkriegsjahr ist der Neubau von insgesamt 100 000 Wohnungen vorzubereiten und durchzuführen.

3. Durchführung des Bauprogramms

Bei der Finanzierung sind soweit möglich die Einrichtun­gen der Wirtschaft heranzuziehen.

Die Baudurchsührung und Verwaltung geschieht, sowei sie nicht von den Gemeinden übernommen wird, durch gemeinnützige Woh­nungsunternehmen oder sonstige geeignete Träger auf Grund besonderer Zulassung.

Die Einweisung der Mieter erfolgt durch die Gemeinden mit Zustimmung der Partei nach Grundsätzen, über die besondere Richtlinien erlassen werden.

4. Miethöhe

Die Lasten und Mieten des neuen deutschen Wohnungs­baues find so zu gestalten, dag sie in einem gesunden Ver­hältnis zu dem Einkommen der Volksgenossen stehen, für die die Wohnungen bestimmt sind.

Zur Erreichung dieses Zieles ist die Förderung des Wohnungs­baues aus Mitteln des Reiches so weit auszudehnen, dag trag­bare Mieten und Lasten erreicht werden.

5. Banlandbefchaffung

u) Ausweisung von Wohnungs-Siedlungsgebieten.

In Orten, in denen nach dem Kriege mit einem erhöhten Wohnungsbedarf zu rechnen ist, sind, soweit noch nicht geschehen, auf Grund des Gesetzes über die Ausschließung von Wohnsied- lungsgebieten vom 22. September 1933 (RGBl. I Seite 689 vom S7. Sept. 1938 RGBl, l Seite 1246) Wohnstedlungsgebiete auszu- Meisen und Wirtschaftspläne aufzustellen.

d) Richtpreise für Wohn- und Sicdlungsflächen. Für das im Wirtschaftsplan als Wohn- und Siedlungsfläche ausgewiesene Lauland haben die Preisbildungsbehörden im Benehmen mit der Gemeinde Richtpreise sestzusetzen.

. e) Umlegung von Grundstücken. Die Umlegung von Erund- Mcken wird durch Reichsgesetz erleichtert.

ck) Erleichterte Beschaffung von Bauland. Die Beschaffung von pauland wird durch ein Reichsgesetz geregelt, durch das der frei­händige Erwerb von Grundstücken erleichtert und beschleunigt st)Die die Möglichkeit zu einer Enteignung gegen angemessene Üklckschädigung gegeben wird.

K. Eeländeerschließung und Gemeinschaftseinrichtungen

^ Die Deckung der Kosten, die den Gemeinden durch die Er­schließung von Baugelände und durch die Errichtung von Ge­meinschaftseinrichtungen entstehen, wird zum Zwecke der Ver­einheitlichung und Vereinfachung der geltenden Bestimmungen -mrch Reichsgesetz geregelt.

f Die von den Gemeinden an die Ausschließung zu stellenden An­forderungen haben sich in den durch Volksgesundheit, Verkehr und Sicherheit bedingten Grenzen sparsam zu bewegen.

7. Planung

3) Formen des Wohnungsbaues. Der neue deutsche Wohnungs­bau nach dem Kriege erfolgt in der Form der Geschoßwohnungen, »es Eigenheims (mit Eartenzulage) und der Kleinsiedlung (mit Wirtschafsteil und Landzulage). Die Anwendung der einzelnen Form bestimmt sich nach der Lage des Bauortes.

' d) Gliederung der Wohnung. Bei der Planung von Wohnungs­bauten in den ersten fünf Jahren nach dem Kriege ist von fol­gender Raumgliederung auszugehen:

aa) 80 vom Hundert der neuen Wohnungen enthalten ein« osräumige Wohnküche und drei Schlafzimmer. . rdem einen Duschraum mit getrenntem Abort. Wohnungen i- und mehrgeschoßigen Bauten erhalten tunlichst einen

bb) 10 vom Hundert der neuen Wohnungen sollen einei Raum mehr und 10 vom Hundert einen Raum weniger erhalten cc) Außerdem soll in allen Fällen ein Speise- und Abstell raum vorgesehen werden.

Bei der Planung von neuen Städten ober von Großbauvov haben, die das Gefüge einer Gemeinde von Grund auf ändern kann mit Zustimmung des Reichskommissars von den Verhältnis zahlen abgewichen werden.

c) Größe der Räume: Die Räume bezw. die Wohnungen soller folgende Mindestmaße nicht unterschreiten:

aa) Dreizimmerwohnung einiS ' .ßlich Wohnküche:

eine Wohnküche 22 qni

ein Eltern-Schlafzimmer 16 qm

ein weiteres Schlafzimmer 10 qm

ein Duschraum mit getrenntem Abort S qm

ein Flur 6 qm

ein Balkon 3 qm

62 qm

bb) Bierzimmerwohnung einschließlich Wohnküche eine Wohnküche 24 qm

ein Eltern Schlafzimmer 16 qm

zwei Schlaszimmer zu je 10 qm gleich 20 qm

ein Duschraum mit getrenntem Abort 5 qm

ein Flur 6 qm

ein Balkon ' 3 qm

74 qm

ec) Fünfzimmerwohnung einschließlich Wohnküche: eine Wohnküche 26 qm

ein Eltern-Schlafzimmer 16 qm

drei weitere Schlo nmer mit je 10 qm gleich 30 qm

ein Duschraum mir getrenntem Abort 5 qm

ein Flur 6 qm

ein Balkon 3 qm

88 qm

Geringfügige Abweichungen sind zulässig, sofern die Beschaffen­heit des Geländes dies erfordert.

ci) Berücksichtigung der Luftkriegserfahrungen. Die aus dem Luftkrieg gewonnenen Erfahrungen sind bei der Standortwahl der Wohnstätten, bei der Bebauungsdichte, bei der Konstruktion des Hauses und bei der Anlage von Lustschutzräumen zu be­rücksichtigen.

Soweit hiernach der Bebauungsplan Luftschutzräume vorsieht, sind sie bombensicher zu errichten und so zu bemessen, daß all« Hausbewohner darin eins Schlafgelegenheit finden.

8. Normung und Rationalisierung

Eine Verbilligung der Herstellungskosten de« Wohnung muß mit allen Mitten! erreicht werden, ohne daft dadurch die architektonische Gestaltung beeinträchtigt wird.

Es sind daher für die Wohnungsgrötzen Grundriße zu ent­wickeln und vorläufig für die Dauer von fünf Jahren für ver­bindlich zu erklären. Darüber hinaus sind die Geschoßhöhen, di« Wandstärken und die Konstruktionen für Dächer, Decken und Treppenhäuser einheitlich festzulegen.

Rom, 18. Nov. Zum fünften Jahrestag des Sanktionsbeginnes, der am Montag in ganz Italien ein besonders feierliches Ge­präge erhielt, betontEiornale d'Jtalia", dieser Tag stelle den siegreichen Anbeginn der europäischen Erhebung gegen die bri­tische Tyrannei dar. Der 18. November 1933, an dem Großbritan­nien unter der Mitwirkung Frankreichs dem Genfer Bund die Sanktionen aufzwang, sei aber, wie der Direktor des Blattes ausführt, zugleich der Ausgangspunkt des Krieges in Europa j gewesen. Mit zynischer Berechnung habe London damals darauf spekuliert, Italien durch die Abschnürung seines Außenhandels zur Aufopferung seiner letzten Goldreserven zu zwingen und io das italienische Heer ohne Schwertstreich aus Geldmangel zur Kapitulation zu zwingen. Der typisch britische Mechanismus habe aber Schiftbruch erlitten, da die britischen Bankiers und Speku­lanten nicht die gewaltigen inneren geistigen Kräfte Italiens in Rechnung gestellt hätten. Mit dem siegreiche» Einzug der italie­nischen Truppen in Addis Abeba sei aber der jahrhun­dertealte Mythos der britischen Unbesiegbar­keit zusammengebrochen, während die Sanktionen zu­gleich das Ende dereuropäischen Solidarität" darstellten. Ita­lien habe die Falschheit der angeblichen englischen Freundschaft entlarvt sowie die llntragbarkeit des Systems der europäischen Beziehungen, das durch die Sanktionen die in Versailles gebo­rene europäische Krise in ihre entscheidende Phase eintreten ließ.

Die Sanktionen hätten vor allem mit 8er Armut Italiens ge­rechnet und Italien diese Armut in vollkommenster Weise zum Bewußtsein gebracht, zugleich aber auch seinen Willen verstärkt, diesem Zustand ein für alle mal ein Ende zu bereiten.Aus den Sanktionen ist zusammen mit der Autarkie der unbeugsame Geist der Erhebung gegen die lastende Ungerechtigkeit der europäischen Ordnung entstanden." Italien habe damals klar erkannt, daß die Worte von Gerechtigkeit und Freiheit nur politische Schlag­worte der geizigen, egoistischen und tyrannischen großen Impe­rien seien. Sein Krieg gehe vom Volk aus und gelte der Gleich­heit, der Arbeit und den Lebensmöglichkeiten des italienischen Volkes gegenüber den anderen Nationen.

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DRV Rom, 18. Nov. Wie alle anderen Städte prangte auch Nom am 18. November in reichem Flaggenschmuck. Gegen Mit­tag ist der Palazzo Venezia das Ziel vieler Zehntausender. Ge­schloffene Formationen von Schwarzhemden rucken aus allen Stadtvierteln zum Herzen Roms, um dort die durch Lautsprecher übertragene Rede Mussolinis an die aus ganz Italien zum Rapport im Palazzo Venezia zusammengekommenen Gauleiter mit anzuhören. Die halbstündige Rede des Duce, durch den ita- ^ lienischen Rundfunk bis in die letzten Dörfer Italiens getragen, wnrde zu einem gewaltige» Erlebnis innerer Verbundenheit mit dem Duce. Die Kundgebungen steigerten sich «ach Abschluß der

Die eingebauten Teile der Versorgungseinrichtungen sotvi, die Fenster und Türen sind weitestgehend zu normen.

Die Arbeiten an der Baustelle sind zu mechanisieren mit de» Ziel, die Handarbeit soweit wie möglich auszuschalten.

Es sind Methoden zn suchen und in größeren Versuchen prak> tisch zu entwickeln, die in absehbarer Zeit zu einer wesentliche, Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeiten am Bau führe»

9. Vauwirtschaftliche Voraussetzungen

Die bauwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Wohnungsbauprogrammes regelt der Eeneralbeoollmaim tigte «für die Regelung der Bauwirtschaft. Er bestimmt den Ei3 satz von Baustoffen und Arbeitskräften für das jeweilige Jahre» bauprogramm, bezüglich des Arbeitseinsatzes im Einvernehme, mit dem Reichsarbeitsminister.

Für die Bereitstellung der notwendigen Baustoffe ist schon jetzt eine Ausweitung der Produktionsstätten zu betreiben. Daneben ist die Herstellung neuer geeigneter Baustoffe zu entwickeln.

1V. Verfahrensvereinfachung

Die auf dem Gebiet des Wohnungsbaues geltenden Vorschrift ten werden im Sinne dieses Erlaßes durch ein Gesetz über de, neuen deutschen Wohnungsbau für das gesamte Reich vereinfacht und vereinheitlicht.

11. Gauwohnungskommissar

Für die gebietliche Lenkung des Wohnungsbaues und sein« Steuerung im Rahmen des gesamten Bauwesens in den Gaue, sind die Gauleiter als Eauwohnungskommissar« verantwortlich. Sie bedienen sich zur Erfüllung diese, Aufgabe der vom Reichsminister des Innern zu bestimmende, -staatlichen Verwaltungsstellen und können im Rahmen der Ee> setze und nach Maßgabe der ihnen von den Obersten Reich» behörden erteilten Weisungen allen unmittelbar oder mittelbai mit dem Wohnungsbau befaßten Behörden des Eaugebietes An­ordnungen geben.

Soweit auf Grund des Gesetzes über die Neugestaltung deut­scher Städte besondere Beauftragte berufen worden sind, bleibt deren Zuständigkeit unberührt.

Die Durchführung des Wohnungsbauprogrammes in der Reichs­hauptstadt Berlin obliegt dem Eeneralbauinspektor für di, Reichshauptstadt nach Maßgabe näherer Regelung.

12. Uebergangsbestimmungen

Die Bestimmungen dieses Erlasses gelten nicht für die auf de, Baustelle begonnenen sozialen Bauvorhaben.

Die in der Planung und Finanzierung abgeschloffenen Baut Vorhaben können nach den bisherigen Bestimmungen durchgeführt werden, jedoch mit der Einschränkung, daß die Zahl der Kleinst­und Kleinwohnungen in einer Gemeinde 20 v. H. der für da, erste Wohnungsjahr vorgesehenen Wohnungen nicht übersteigt. ,

13.

Der Reichskommissar erläßt' im Einvernehmen mit den bet teiligten Obersten Reichsbehörden die zur Durchführung und Ev gänzung dieses Erlaßes erforderlichen Rechts- und Verwaltung» Vorschriften.

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Auf Grund dieses Erlasses hat der Führer den Reichsorgani, sationsleiter der NSDAP, und Leiter der Deutsche« Arbeistsroutz Dr. Robert Ley, zum Reichskommissar für den soziale« Woh« nungsbau bestellt. !

Reve zu orkanartigen Ovationen für den Duce, der schließlich auf dem geschichtlichen Balkon erschien, um sich der jubelnden Menge auf dem weiten Platz wiederholt zu zeigen.

Entscheidungskampf bis zur Vernichtung des modernen Karthago

Ein Rückblick auf fünf Monate erfolgreicher Kriegführung Zusammenarbeit mit Deutschland kameradschaftlich «nd totalitär"

Bei dem Rapport der aus ganz Italien im Palazzo Venezia zusammengekommenen Gauleiter führte der Duce u. a. folgen­des aus: i

Kameraden! Ihr versteht, daß ich nicht zufällig diesen Tag ge­wählt habe, um die Gauleiter der Partei nach Rom zu berufen. Es ist ein Tag des Sieges für das faschistische Italien und der Niederlage für die Völkerbundskoalition der 52 Belagererstaateu. Der 18. November 1935 erscheint wie ein entscheidendes Datum in der Geschichte Europas. Es ist der erste und letzte Angrisfsversuch großen Stiles der alten Welt, die in ihrem grausamen Egoismus und ,in ihren überholten Ideologien vom Völkerbund verkörpert, wurde, gegen die neuen, jungen und revo­lutionären Kräfte Europas, die von Italien und Deutschland verkörpert werden. Seit jenem Tage beginnt der Zwiespalt, der Gegensatz und der Kampf, der nach den Kompromissen von Mün­chen, die die Demokratien mit dem einzigen Ziel, Zeit zu ge­winnen, annahmen, in den von Frankreich und England gegen Deutschland erklärten Krieg ausmünden sollte. Ich erkläre feier­lichst, daß die Verantwortung am Kriege ausschließlich auf Groß­britannien zurückfällt und fürchte weder heute noch in aller Zu­kunft dementiert zu werden. Der Friede hätte erhalte» werdm können, wenn Großbritannien nicht mit der willfährige« Mit­täterschaft Frankreichs anstatt der konstruktiven Revision der Vep träge die Einkreisungspolitik in Angriff genommen hätte, die nicht de« Zweck hatte, den Polen das «»deutsche Danzig zu über­laßen, sondern lediglich das Ziel verfolgte, die aufstrebende poli­tische und militärische Macht Deutschlands niederzuwerse«.

Nie hat man in der Geschichte der Menschheit eine gewaltiger« Welle der Fälschungen und Lügen erlebt, als die, die von de» Regierungs- und Nachrichtenorganen Großbritanniens während der Feldzüge in Polen, Norwegen, Belgien und Holland ver­breitet wurden, die mit der Niederlage des britischen und ftam zösischen Heeres endeten. Frankreich war zwar schwer erschüttern aber noch lange nicht auf den Knien, und niemand in der Ale hätte voraussehen können, daß das Heer, das als das statt! Europas gepriesen wurde, wie Schnee an der Sonne zerrinn ^ würde, als Italien am 10. Juni in den Krieg eintrat, um dem Buchstaben und dem Geist des Bündnisses die Treue zu hatte» und endlich mit seinem Heer die Gitter seines Kerkers zu sprenge»'

Enlscheidungskampf bis zur Vernichtung Englands

Eine Rede Mussolinis