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Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 201
Auch die Reichspost braucht Nachwuchs
usg. Das Gauamt für Beamte der NSDAP, schreibt u. a.:
Es war bisher vielleicht nicht immer genügend bekannt, in welchem Ausmaße die einzelnen staatlichen Verwaltungen sür technisch begabte junge Menschen aufnahmefähig sind und welche Bedeutung dem Einsatz hervorragender Kräfte im Staatsapparat fir den wirtschaftlichen und kulturellen Fortschritt der Gesamtheit zukommt. Welche Möglichkeiten bieten sich zum Beispiel bei der Deutschen Reichspost für solche technisch begabte Jungen, die vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen? Vor allem überragen bei dieser Verwaltung drei Hauptgebiete der Technik, nämlich der fein verästelte Fernmeldedienst, der Hochbaudienst und der Kraftwagendienst. Entsprechend der Art ihrer Tätigkeit sind die Beamten in die vier Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienstes gegliedert.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit einer gründlichen Ausbildung l>t die Reichspost in den letzten Jahren dazu übergegangen, den Nachwuchs für Telegraphen-, Fernmelde- und Kraftwagendienst in weitem Umfange in eigenen Lehrwerkstätten heranzubilden und zu diesem Zweck Jungen mit Volksschulbildung zur Ableistung einer im allgemeinen dreijährigen Lehrzeit einzustellen. Nach Ablegung der Gesellenprüfung werden diese Lehrlinge Telegraphenbauhandwerker, Telegraphenmechaniker und später Leitungsaufseher oder Werkführer. Bei Eignung ist der Aufstieg
in den mittleren Dienst (Assistenten, Sekretäre, Obersekretäre, Werkmeister und Oberwerkmeister) möglich. Dabei können sie sich verschiedenen, recht interessanten Spezialgebieten zuwenden. Für die zum Kraftwagendienst neigenden Jungen sei nebenbei erwähnt, daß die Reichspost mit ihren Abertausenden von Omnibussen und sonstigen Kraftfahrzeugen der weitaus größte Kraftfahrzeughalter unseres Reiches ist. Die Lehrlinge des Krastfahrzeughandwerks werden als Postkraftwagenführer planmäßig angestellt und können über den Werkführer und Werkmeister zum Oberwerkmeister aufrücken. Auch junge Leute, die das Gesellen- oder Facharbeiterzeugnis anderwärts erworben haben, stellt die Reichspost als Maschinisten ein zur Pflege und Instandsetzung ihrer umfangreichen Maschinen-, Aufzugs-, Mörder-, Rohrpost-, Licht-, Heiz- und Kraftanlagen usw. Die Dienstposten des mittleren technischen Dienstes stehen, soweit sie nicht Bersorgungsanwärtern Vorbehalten sind, als Aufstiegsstellen für die Beamten des einfachen Dienstes zur Verfügung.
Elektro-, Maschinen- und Bauingenieure mit dem Reifezeugnis einer anerkannten höheren technischen Lehranstalt finden bei der Deutschen Reichspost in der Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes ein großes und dankbares Betätigungsfeld. Besonders der Elektroingenieur kann sein Wißen und Können vielfach anwenden und erweitern, so zum Beispiel bei der Verwendung hochfrequenter Ströme in der Fernsprecherei, bei dem Ausbau des deutschen Fernkabelnetzes usw. Die Telegraphie soll durch Verwendung eines einheitlichen Telegraphenapparates, des Epringschreibers, das heißt einer Fernschreibmaschine, die wie jede Schreibmaschine von jedem Benutzer selbst bedient werden kann, vereinfacht werden. Die Freigabe des Fernsehrundfunks ftcht für die nächste Zeit bevor. Der Fernsehsprechdienst wird weiter ausgebaut. Die Vildtelegraphie entwickelt sich sprunghaft aufwärts.
Alle neuen Einrichtungen der Deutschen Reichspost erfordern auf dem Gebiete des Postbauwesens besondere Maßnahmen. Hier findet der Bauingenieur seine Domäne, da kann er seine Fähigkeit entfalten. Daß der Maschineningenieur beim größten Kraftfahrzeughalter des Reiches nicht zu kurz kommt und gleichfalls ein unbegrenztes und entwicklungsreiches Aufgabengebiet vorfindet, bedarf keiner besonderen Begründung.
Der Bedarf der Deutschen Reichspost an Beamten der gehobenen technischen Laufbahn in der Fachrichtung des Fernmelde-, Funk-, Maschinen- und Hochbaudienstes ist nicht gering. Die Ingenieure werden als Postinspektorenanwärter ihrer Fachrichtung eingestellt und nach einigen Jahren der Ausbildung als Technische Postinspektoren oder Postbauinspektoren planmäßig angestellt.
Der höhere Dienst bei der Deutschen Reichspost erfordert abgeschlossene Hochschulbildung. Die Anwärter des Fernmelde- und Maschinentechnischen Dienstes müssen die Diplom-Hauptprü- fung bestanden haben. Sie werden als Referendare bei der Deutschen Reichspost eingestellt. Nach Bestehen der großen Staatsprüfung werden sie zu Postassessoren ernannt.
Die großen Aufgaben, die der Deutschen Reichspost im Rahmen des Neuaufbaues unseres großdeutschen Vaterlandes gestellt sind, kann sie nur erfüllen, wenn sich eine gesunde, strebsame Jugend zur Mitarbeit bereit erklärt. Die Deutsche Reichspost ihrerseits bietet der deutschen Jugend die Hand und sieht es als ihre vornehmste Pflicht an, durch personalpolitische Maßnahmen ihrH Gefolgschaft zu einem zuverlässigen und leistungsfähigen Werkzeug in her Hand des Führers zu gestalten.
^Äuskänsts "erteilen düs Eauamt für Beamte der NSDAP., Stuttgart, Jägerstraße 44, sowie die bei allen Kreisamtsleitungen des Amtes für Beamte eingerichteten Auskunfts- und Beratungsstellen für Beamtennachwuchsfragen.
verantwortlich für den zefamten Inhalt: Dieter Lank in «ltensteig. vertr.: Ludwig Laut. Druck und Verlag: vnchdrnckerei Lauk. «ltensteig. — Zurzeit Preisliste « gültig.
Aus Stadt und Land
Altensteig, den 28. August 1940.
Das neue Winterhilfswerk
Die Mittel für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes, das diesmal einen Monat früher beginnt, also vom 1. September ! bis 31. März läuft, werden in gleicher Weise aufgebracht wie in den Vorjahren. Der freiwillige Lohn- und Gehaltsabzug wird wie bisher nach der Lohnsteuer berechnet, die Kriegszuschläge bleiben also außer Ansatz. An das Abzugsversahren werden jetzt auch die Ruhegeld- und Rentenempfänger angeschlossen. Monatstürplaketten werden im kommenden Winterhilfswerk nicht ausgegeben. Auch die Opfersonntage werden wieder an jedem zweiten Sonntag im Monat durchgeführt, der erste Opfersonntag ist der 8. September. Weiter sieht der Terminplan des Winter- hilsswerkes sieben Reichsstraßensammlungen und im Januar wieder die Eaustraßensammlungen vor. außerdem den Tag der Wehrmacht und den Tag der Deutschen Polizei.
— Was geschieht bei Anfechtung des Steuerbescheides? Für die Anfechtung des Steuerbescheides sind die neuen Anordnungen des Reichsfinanzministers bemerkenswert. Das Finanzamt hat auf die Anfechtung hin zunächst zu prüfen, ob eine Zurücknahme oder Aenderung des Steuerbescheids in Betracht kommt. Es kann der Anfechtung in vollem Umfange selbst stattgeben, soll dagegen teilweise Aenderungen im allgemeinen nicht vornehmen. Ist die Anfechtung dem Oberfinanzpräsidenten (Anfechtungsabteilung) vorzulegen, so muß das Finanzamt vorher klären, in welchen Punkten der Steuerpflichtige angefochten bat, und auch den Sachverhalt neu ermitteln, wenn er anders ist, als beim Erlaß des Steuerbescheids angenommen wurde. Eine mündliche Anhörung des Steuerpflichtigen soll vor allem in den Fällen stattfinden, in denen eine Annäherung der beiderseitigen Auffassungen möglich aber nicht im Schriftwege zu erreichen ist.
— Lehranzeige statt Lehrvertrag. In Einzelhandelsbetrieben nimmt häufig der Kaufmann seinen Sohmoder seine Tochter als Lehrling in den Betrieb auf. In solchen Fällen mußte bisher in aller Form zwischen den Eltern und ihren Kindern ein Lehrvertrag geschlossen werden. Nur dann wurde der Lehrling in die Lehrlingsrolle eingetragen und später zur Kaufmannsgehilfsn- prüfung zugelassen. Diese etwas umständliche Regelung ist ab- ! geschafft worden, und die bisher schon im Handwerk gültige ; Regelung ist nunmehr auch auf nichthandwerkliche Gewerbezweige ausgedehnt worden. Statt des Lehrvertrags genügt im Verhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern jetzt eine einfache Lehranzeige bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
j Wie kommt man zu neuer Arbeitskleidung?
lieber die Erteilung von Bezugscheinen für Arbeits- und Berufskleidung hat das Reichswirtschaftsministerium einheitliche Richtlinien erlassen, die den Kreis der Bezugsberechtigten fest umgrenzen und das Verfahren bei der Erteilung von Bezugscheinen einheitlich regeln. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen Arbeits- und Berufskleidung. Als Arbeitskleidung wird die Kleidung bezeichnet, die zwar in erster Linie bei der Arbeit getragen und stark abgenutzt wird, aber auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann (z. B. Zimmermannsanzug). Als Berufskleidung wird die Kleidung angesehen, die aus bestimmten Gründen (Unfallverhütung, Hygiene, stark schmutzende Arbeit usw.) nur bei der Arbeit getragen wird. Die Kleidung, die unter den Begriff Arbeiterschutzkleidung fällt (Asbestanzüge, Säureschutzanzüge, Düngerstreuanzüge usw.), ist nicht Lezugsbeschränkt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Bezugscheines für Arbeits- oder Berufskleidung sind: Die vom Antragsteller benötigte Kleidung muß als Arbeits- oder Berufskleidung anerkannt und außerdem in einer vom Reichswirtschaftsministerium aufgestellten, nach Verufsgruppen gegliederten Liste verzeichnet sein! das Wirtschaftsamt (Kartenausgabestelle) kann Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn es fest- gestellt hat, daß ein wirklicher Bedarf vorliegt. Grundbedingung für die Genehmigung ist, daß das bisher getragene Kleidungsstück nicht mehr gebrauchsfähig oder das erforderliche Kleidungsstück nicht oder nicht in. genügender Menge vorstanden ist (z. B. bei Neueinstellung oder Berufswechsel).
Das Verfahren bei der Erteilung von Bezugscheinen ist folgendes: Für Arbeitskleidung wird vom Wirtschaftsamt nur ein Zusatzbezugschein ausgestellt, d. h. der Antragsteller muß ent- > weder die Hälfte oder ein Drittel der zum Kauf erforderlichen Punkte von seiner Reichskleiderkarte oder Zufatzkleiderkarte , dazuoeben. Sind keine oder nicht genügend fällige Teilabschnitte l der Kleiderkarte vorhanden, dann kann auf noch nicht fällige ! Abschnitte der alten oder auch neuen Kleiderkarte vorgegriffen werden. Für Berufskleidung stellt das Wirtschaftsamt einen Bezugschein aus, gegen den ein Kauf getätigt werden kann, ohne daß Kleiderkartenabschnitte dazugegeben werden müssen.
Wie muß nun der Antrag gestellt werden? Der Antragsteller mutz sich von seinem Betriebsführer oder besten Stellvertreter bescheinigen lassen, 1. ob und welche Arbeits- bzw. Berufskleidung er bisher schon getragen hat; 2. daß er das beantragte Kleidungsstück dringend benötigt und 3. daß er von feinem Betriebe mit Kleidung nicht versorgt wird. Hat der Betrieb einen Betriebsobmann. io muk auck et Mit seiner Unterschrift bestä
tigen, daß ein wirklicher Bedarf vorhanden ist. Die Bescheinigung muß der Antragsteller seinem Antrag (Formular M es beim Wirtschaftsamt) beifügen. Es ist zulästig, um Zeitverluste zu vermeiden, daß der Betrieb für seine Gefola- schastsmitglieder Einzelanträge schriftlich stellt; es muß aber ausdrücklich vermerkt werden, daß es sich um Einzelanträge von Gefolgschaftsmitgliedern handelt. Wenn der Vetriebsinhaber selbst Arbeits- oder Berufskleidung tragen muß, so genügt di- eigene Versicherung, daß sie benötigt wird. Für Betriebe die selbst ihre Gefolgschaftsmitglieder mit Arbeits- oder Berufskleidung versorgen, gelten besondere Bestimmungen.
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Altersjubiläum eines verdiente» Soldaten
Am morgigen 2g. August feiert Oberstleutnant z. V. Friedrich Freiherr von Gültlingen und von Schlepegrell ein verdienter Offizier der alten Armee, in erfreulicher geistiger und körperlicher Frische seinen 7 0. Geburtstag.
Der Jubilar, am 29. 8. 1870 in Ludwigsburg geboren, hch seine militärische Laufbahn am 24. 9. 1888 als Fahnenjunker im Grenadier-Regiment 119 begonnen, wo er am 11. 2. M zum Leutnant befördert wurde. Seit 22. 5. 1900 Oberleutnant wurde er nach vorheriger Dienstleistung beim Drag.-Reg. H und Ulanen-Reg. 19 nach Wandsbek zum Husaren-Regiment 15 kommandiert und am 27. 1.1907 zum Rittmeister und Eskadronchef befördert.
Im Weltkrieg rückte Freiherr von Gültlingen, 1914 zum Major befördert, an der Spitze seiner Schwadron ins Feld, Nach weiterer Verwendung als Adjutant der 80. Res. bezw. der 108. Jnf.-Div. und als Kommandeur des II. Ldw. 57 wurde der Jubilar Ende Januar 1918 in das Jnf.-Reg. 127 versetzt und mit der Führung des I. Bataillons beauftragt. Kurz vor Kriegsende, am 1. 11. 1918, erfolgte seine Ernennung zum Kommandeur des Landw.-Jnf.-Reg. 122. Nach Beendigung des Weltkriegs nahm der Jubilar seinen Wohnsitz wieder in seiner alten Garnison Wandsbek, von wo aus er vor einigen Jahren in die engere Heimat, nach Schloß Berneck im Schwarzwald zurück- gekehrt ist.
Als begeisterter alter Soldat, steht er zur Zeit wieder im Westen im Dienste des Vaterlandes.
Aus Walddorf
Hohes Alter. Heute begeht Frau Katharina Buhler, Witwe ihren 76., und am 30. August Jakob Kirn (alt), Schreiner, seinen 73. Geburtstag, beide in verhältnismäßig guter Gesundheit. Herzlichen Glückwunsch!
Vom Murgtal, 27. August. (Angefahren.) Am Samstag wollte ein Kraftwagen, der von Schönmünzach her in der Richtung Schwarzenberg fuhr, einige Personen überholen, di« auf der rechten Straßenseite in gleicher Richtung gingen. Eine alte Frau, die in Schwarzenberg zur Kur weilt, ging gerade in diesem Augenblick etwas auf die linke Seite herüber und wurde von dem Kraftwagen erfaßt und verletzt. Sie wurde nach Freudenstadt ins Kreiskrankenhaus verbracht.
Böblingen. (Tödlicher Unfall.) Ein junger, auf Urlaub befindlicher Mann stieß am Sonntag mit seinem Motorrad aus dem schienenoleichen Bahnübergang in der Herrenberger Straße gegen die Lokomotive eines Personenzuges. Der Motorradfahrer wurde zur Seite geschleudert und so schwer verletzt, daß sein Tod auf der Stelle erntrat.
Göppingen. (Verd iente Strafe.) Ein lediger, 57 Jahre alter Mann von Göppingen hatte sich wegen Vergehens an einem Mädchen unter 14 Jahren zu verantworten. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft; außerdem fiel erschwerend ins Gewicht, daß er die Untaten in fortgesetzter Handlung an der Tochter einer befreundeten Familie beging, bei der er volles Vertrauen genosten hatte. Das Urteil lautete auf 2 Jahre Gefängnis und 8 Jahre Ehrverlust.
Renuinge«, Kr. Göppingen. (JneinenKraftwagenge» rannt.) Als ein dreieinhalbjähriges Mädchen, das mit anderen Kindern auf der Hauptstraße spielte, einen Kraftwagen daherkommen sah, wollte es noch rasch auf den Bürgersteig springen. Es wurde aber von dem Wagen erfaßt und so schwer verletzt, daß es im Kreiskrankenhaus Göppingen starb.
Schw. Gmünd. (Parteiappell.) Bei einem Eroßappsll der Partei des Kreises Gmünd in der Stadthalle sprach Eau- zrropagandaleiter Mauer. Kreisleiter Oppenländer dankte dem Eanpropagandaleiter für die mitreißenden Worte. Bei einem Appell der Kreiswaltung der DAF., die der Großveranstaltung, vorausging, sprach Gauobmann Schulz.
Leutkirch, Kr. Wangen. (Fahrerflucht.) Als ein Motorradfahrer eine Radfahrerin aus Friedrichshafen überholen wollte, streifte er sie mit dem Arm, wodurch die Radfahrerin zu Boden geworfen wurde und bewußtlos liegen blieb. Neben Schürfungen hatte sie eine schwere Kopfverletzung erlitten. Der Motorradfahrer sah sich zwar um, fuhr aber dann mit größter Geschwindigkeit davon. Nach dem rücksichtslosen Motorradfahrer wird gefahndet. —
Gestorben
Oberhaugftett: Christine Stepper geb. Schucker.
Klosterreichenbach: M. Stockinger geb. Haist, 84 y.
Pfalzgrafenweiler
Am Donnerstag, den 29. August 1940 findet tier ein
Biehmarkt
statt.
Der Bürgermeister.
Moiren Donnerstag, 29. äuZust 1940
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Tadasrrt vr. 8eziäel, äUerwteiz
Beamter sucht in Altensteig schöne
S—4Zimmer--Wohn«ng
Angebote an die Geschäftsstelle des Blattes erbeten.
Altensteig
Danksagung
Für die liebevolle Anteilnahme, die wir beim Heimgang unseres Töch- terchens
Margot
erfahren dursten, sagen wir herzlichen Dank.
Familie Ernst Rath.
Ihre Vermählung geben bekannt:
Otto Brenner Martha Brenner
geb. Schnierle
Kuppingen Garrweiler
Echterdingen
Otto Schnierle Hilde Schnierle
geb. Lorenz
Garrweiler
z. Zeit im Felde
Steinheim
an der Murr
August 1940