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Aus Stadt und Land
Altensteig, den 27. Juni 1940.
Wege zur häuslichen Eierreserve
Die in der jüngsten Zeit erfolgten Zuteilungen von Eier an die Verbraucher kamen verhältnismäßig häufig und fielen erfreulich reichlich aus. Daher möchte mancher Verbraucherhaushalt gerne davon so viel erübrigen und sicher aufbewahren, daß er auch in weniger günstigen Jahreszeiten nicht allein auf die rationierte Versorgung angewiesen ist. Das ist durchaus möglich. Wenn die üblisten verwendungssertigen Konservierungsmittel hier und da einmal nicht zu haben sind, kann man sich mit einfachen Mitteln helfen. Will man Eier für kurze Zeit frisch und vielseitig verwendbar erhalten, so genüg! es. sie in einem luftzugänglichen Gestell jede Woche einmal umzudrehen. Wer die dafür besonders geeigneten Eierschränkchen nicht besitzt, nimmt frisches Zeitungspapier und wickelt dis Eier darin gut ein. In dieser dichten Hülle halten sie sich oft fast so lange, als wären sie mit den länger wirksamen Konseroierungsmethodcn behandelt. Die Wirkung dieser Methoden beruht darauf, daß sie den Inhalt des Eies vor dem Eindringen von Bakterien, aber auch vor feuchter Luft lange Zeit bewahren. Die poröse Eierschale bietet sehr wenig Schutz dagegen. Das Aufbewahren der Eier in dicken Schichten von Häcksel oder Heu ist ein bewährtes altes Verfahren der Konservierung. In Großstädten wird die Hausfrau das ebenfalls brauchbare Sägemehl leichter bekommen. Am einfachsten ist es aber, die als Winterreserve gedachten Eier in Steintöpfe oder Glaser zu legen und sie langsam mit Kalkwasser zu übergießen, bis der ganze Inhalt völlig bedeckt ist. Wer will, kann dazu mit Wasser verdünnte Kalkmilch verwenden. Sonst eignet sich auch das in allen Drogerien erhältliche Kalkwasser, das eine sehr schwache Lösung von Kalziumhydroxyd darstellt. Voraussetzung des Erfolges ist es, daß die zur Konservierung bestimmten Eier frisch find, was sich beim Durchleuchten feststellen läßt. Weiter sollen sie sorgfältig gereinigt sein, und schließlich dürfen nur völlig unbeschädigte, rißfreie Eier zum Einlegen verwendet werden.
— Kein frisches Obst in Feldpostsendungen. Seit Beginn der Obsternte werden in großen Mengen Feldpostsendungen mit frischen Kirschen und Erdbeeren ins Feld versandt. Die Sendungen kommen selbst bei guter Verpackung schon völlig aufgeweicht zu den Postsammelstellen. Ihre Weiter- oder Rücksendung ist zwecklos. da der Inhalt meistens schon verdorben ist. Frisches Obst und andere leicht verderbliche Lebensmittel eignen sich nicht zur Aufnahme in Feldpostsendungen; sie gehen der Volksernährung verloren und beschädigen andere Postsendungen.
— Nickel-Fünfziger ab 1. August außer Kurs. Nach einer Verordnung des Reichsministers der Finanzen gelten die Nickelmünzen im Nennbetrag von 50 Pfg., dis den Bekanntmakungen des Reichsministers der Finanzen vom 15. Juli 1927 und vom 21. März 1938 gemäß ausgeprägt worden sind, ab 1. August 1910 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Münzen behalten also ihre Kaufkraft nur noch bis zum 31. Juli 1940. In den: folgenden Monat, also bis 31. August 1940, werden die Münzen noch von allen Reichs- und Landeskassen sowohl in Zahlung gekommen als auch gegen andere Zahlungsmittel umgetauscht. Mit dem 31. August 1940 hört die Einlösungspflicht aus. Die Münzen haben dann nur noch ihren Metallwert. Zur Vermeidung von Verlusten ist es ratsam, die HO-Pfg.-Stücke aus Nickel umgehend bei einer Kaffe einzuzahlen.
' — Fröbel-Eedenken in «en Schulen. Der 28. Juni 1940 ist, worauf wir bereits hinwiesen, der 100. Jahrestag der Gründung des deutschen Kindergartens üurch Friedrich Fröbel. Der Reichserziehungsminister hat angeordnet, daß dieses Tages in den oberen Klassen der Mittel- und höheren Schulen für Mädchen sowie in den Kindergärtnerinnenseminaren am 28. Juni gedacht wird.
— Ab 1. Juli Auszahlungen für die handwerkliche Altershilfe. Der Versicherungsschutz des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk konnte sich aus vsrsicherungstechnischen Gründen nicht auf diejenigen Handwerker erstrecken, die für eine regelrechte Versicherung schon zu alt sind. Für diese älteren Handwerker, soweit sie würdig und bedürftig sind, hat der Gesetzgeber eine „Alters Hilfe" vorgesehen, die außerhalb der Versicherung liegt. Trotz des Krieges hat der Reichsstand des deutschen Handwerks es nun ermöglicht, daß die ersten Auszahlungen für die Altershilfe am 1. Juli 1940 gemacht werden. Die Altershilfe wird dadurch ergänzt, daß die Heime der Handwerksorganisationen besonders der Reichsinnungsverbände und Handwerkskammern soweit wie möglich für Erholungsaufenthalte ausgenutzt werden.
— Eutlaffungstermin der Arbeitsmaiden im Herbst. Für alle Arbeitsmaiden, die in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1940 einschl. in den Reichsarbeitsdienst für die weibliche Lugend eingewiesen wurden, erfolgt die Entlastung im Herbst 1940, und zwar
Schwarzwälder Tageszeitung
am 28. September. Zum gleichen Termin kommen auch die Abiturientinnen der 8. Klasse, die bereits seit Herbst 1939 im Arbeitsdienst sind, zur Entlassung. Eine Ausnahme gilt für Abiturientinnen mit Studiumsabsicht, deren Entlaffungstag der 28. August ist, damit sie mit Beginn des Trimesters am 2. September ihre Studien aufnehmen können.
Bann- und Untergaufportsest verschoben. Das Bann- und Untergausportfest, das am 29. und 30. Juni in Nagold stattfin- den sollte, ist bis auf weiteres verschoben.
Nagold, 26. Juni. (Zum Amtsgerichtsrat ernannt.) Gerichtsasseffor Dr. Glück wurde zum Amtsgerichtsrat in Nagold ernannt.
Mühlacker. (Vo m Blitz gctötet.) Werkmeister i. R. Gottlieb Schilling, der auf dem Heimweg von einem starken Gewitter überrascht wurde, suchte unter einem Baum an der Oetis- heimer Straße Schutz vor dem Platzregen. Plötzlich fuhr ein Blitz in den Baum, unter dem Schilling Zuflucht gesucht hatte, und tötete den Mann auf der Stelle.
Bietigheim. (H a n d t a s ch e n r ä u b e r.) In einer der letzten Nächte zwischen 11 und 12 Uhr wurde in der Nähe des Forsteingangs eine nach Großingersheim gehende Frau von einem Mann überfallen und ihrer Handtasche beraubt. Die lleber- fallene setzte sich energisch zur Wehr und es ist zu vermuten, daß der Täter Kratzwunden im Gesicht davongetragen hat.
Schwenningen a. N. (Bcim Schaukeln verunglückt.) Beim Schaukeln auf der Turn- und Spielstätte Waldeck stürzte ein ösähriges Mädchen und erlitt lckiwere innere Verletzungen.
Laichingen, Kr. Münsingen. (Vierbeinige Hühnerdiebe.) Ein Fuchs drang in die Kuhnsche Hühnerfarm und tötete 50 Junghühner. — Von einem Hund wurden auf der Windmühle von Lamparter sieben Gänse getötet. Der Schaden ist in beiden Fällen sehr beträchtlich.
Crailsheim. (Lebensretterin büßte ihr Leben e i n.) Zu dem tragischen Tode des 14jährigen Jungmädels Rosa Merker, über den wir bereits berichteten, teilen die „Crails- heimer Nachrichten" mit, daß die Genannte am Sonntag nachmittag in die hochgehrnde Jagst gesprungen war, um einen dem Ertrinken nahen Jungen zu retten. Dieser konnte durch die ihm gewährte Hilfe das rettende Ufer erreichen, während das Mädchen von den Fluten fortgerissen wurde. Erst vier Stunden später konnte die Ertrunkene geborgen werden.
Steinheim, Kr. Heidenheim. (Vom Blitz erschlagen.) Während der Arbeit auf dem Felde wurde am Samstag Schreinermeister Paul Kühnhofer vom Blitz getroffen und war sofort tot.
Krauchenwies, Kreis Sigmaringen. (Sturz vom Heuwagen.) Die Ehefrau Elisabeth Veser kam beim Absteigen vom vollbeladenen Heuwagen zu Fall. Sie trug dabei einen komplizierten Beinbruch davon, der ihre Ueberführung ins Krankenhaus notwendig machte.
Mannheim. (Unfall.) Ein Hockenheimer Einwohner erlitt im Betrieb der Firma Heinrich Lanz AE. eine schwere Verletzung und ist im Krankenhaus gestorben.
Kapitänleutnant Birnbacher erhielt das Ritterkreuz
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat auf Vorschlag des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine Großadmiral Dr. e. h. Raeder das Ritterkreuz zum Eisernen Kreuz verliehen: Kapitänleutnant Birnbacher, Chef einer Schnellbootflottille.
(Scherl-Wagenborg-M.)
Nr. 148
Veioe»oerg. «Verkehrsunfal l.) Der 50jährige M Wolf fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine, ihn überholende Straßenbahn, wurde von dieser erfaßt und zu Boden geschleudert wo er mit schweren Verletzungen liegen blieb. Der Verunglückte wurde ins Krankenhaus eingeliefert und ist unmittelbar daraus gestorben. "
Ettlingen. (Ein tapferer Junge.) Ern 9jähriger Schüler rettete ein 4^.jähriges Kind vor dem sicheren Tod des Ertrinkens. Die Kinder verweilten in der Als, als plötzlich größere Waffermaffen aus dem Albtal kamen, den kleinen Knaben mit sich rissen und dieser in den Wellen versank. Entschlossen griff der Neunjährige zu und brachte den kleineren Spielkameraden der bereits bewußtlos war, ans Land, wo er sich bald darauf wieder erholte.
Oberkirch. (Diamantene Hochzeit.) Im benachbarten Reffelried feierte Hauptlehrer Alfons Müller und dessen Frau das Lelt der Diamantenen LoMett.
Der Schutz der Sugend im errege
Die Abwesenheit zahlreicher unter den Waffen stehender Väter und Erzieher, die vereinzelt notwendig gewordene Einschränkung des Schulbetriebs, die durch den Krieg bedingte Einschränkung des Dienstes in der HI-, sowie die für den Luftschutz notwendige nächtliche Verdunklung bringen für die Entwicklung unserer Jugend besondere Gefahren mit sich. Um von vornherein einer Verwahrlosung der Jugend zu begegnen, wurde am 9. März 1940 eine Polizeiverordnung zum „Schutz der Jugend" erlassen, deren strenge Beachtung und Befolgung von jedem Volksgenossen verlangt werden muß. Männlichen und weiblichen Jugendlichen unter 18 Jahren ist demnach verboten:
1. Das Herumtreiben während der Dunkelheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder an sonstigen öffentlichen Orten.
2. Der Aufenthalt in Gaststätten aller Art und der Besuch von öffentlichen Lichtspieltheatern, sowie Variete- und Kabarett- vorstellungaen nach 21 Uhr.
3. Der Genuß von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Getränken.
4. Das Rauchen in der Öffentlichkeit.
5. Der Aufenthalt in Räumen, in denen öffentliche Tanzlustbarkeiten stattfinden, und die Teilnahme an Tanzlustbarkeiten im Freien.
Der Aufenthalt in Gaststätten, der Besuch von Lichtspieltheatern usw., ferner die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzlustbarkeiten (vorstehend Ziff. 2 und 5) ist denjenigen Jugendlichen gestattet, die sich in Begleitung des Erziehungsberechtigten, also der Eltern, des Vormunds, Pflegers, Beistands, des Lehrers oder einer vom Erziehungsberechtigten beauftragten volljährigen Person befinden, aber bei Tanzlustbarkeiten auch dann nur bis 23 Uhr. Die Bestimmung des Lichtspielgesetzes, daß Filme, die zur Vorführung vor Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zuge- laffen sind, vor diesen nicht aufgeführt werden dürfen, wird durch die neue Polizeiverordnung nicht berührt; Jugendliche dürfen also bei Vorführung derartiger Filme, selbst in Begleitung des Erziehungsberechtigten, nicht anwesend sein. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Gaststätten und öffentliche Schieß- und Spieleinrichtungen nur besuchen, auch dürfen ihnen in Gaststätten alkoholische Getränke, ausgenommen Branntwein, nur verabfolgt werden, wenn der Erziehungsberechtigte oder dessen volljähriger Beauftragter zugegen ist. Die Vorschriften der Verordnung finden keine Anwendung auf Angehörige der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes. Bei Veranstaltungen der NSDAP, dürfen sich Jugendliche auch nach 21 Uhr in Gaststätten aufhalten. Jugendliche, die sich nachweisbar auf Reisen befinden, dürfen Gaststätten im oder beim Bahnhof aufsuchen. Bei Verstößen gegen die Verordnung sind sowohl Jugendlichen wie besonders Erwachsenen (Erziehungsberechtigte, Gastwirte und andere Unternehmer) empfindliche Strafen angedroht, die auch diejenigen Personen treffen, die sich wahrheitswidrig als vom Erziehungsberechtigten beauftragt bezeichnen.
Die Verordnung wird von allen begrüßt, die aus der Jugendoerwahrlosung während des Weltkriegs eine Lehre gezogen haben und denen eine gesunde, unverdorbene, natürliche Jugend rm Herzen liegt. Sie wendet sich in erster Linie an die Jugendlichen selbst mit der Mahnung, sich entsprechend der ernsten und großen Zeit einer straffen Ordnung zu fügen. Wo absichtliche üerstößs und Zersetzungserscheinungen sich zeigen, müssen die ver- mtwortlichen Stellen raick, und enerailck: suareiien.
Glückwunschtelegramme an den Führer. Reichsprotektor Freiherr von Neurath und der tschechische Staatspräsident Hacha haben aus Anlatz der siegreichen Beendigung des Feldzuges an der Westfront Glückwunschtelegramme an den Führer aeiandt.
Verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dieter Laut in Altensteig, vertr.: Ludwig Laut. Druck u. Verlag: «uchdruckerei Laut, Altensteig. — Z,t. Preisliste 3 gültig.
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Neue Karten vom Kriegsschauplatz
Der Nordseeraum und Westeuropa Karte der Mittelmeerländer Handkarte von Frankreich Handkarte von Europa empfiehlt die Buchhandlung Laub, Altensteig
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In den schweren Kämpfen in Frankreich gab unser innigstgeliebter, einziger Sohn, Bruder
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Inhaber C. Beck, Altensteig
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