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Schwarzwälder Tageszeitung
Rr. 87
Amtliche Bekanntmachungen
Musterung der Geburtsjahrgänge 1904 und 1905
Nach dem Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 ist jeder deutsche Mann wehrpflichtig. Für die Musterung der Eeburts- jahrgänge 1904 und 1905 wird nachstehendes bekannt- gegeben:
I. Gestellungspflicht
Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit der Geburtsjahrgänge 1904 und 1905, die im Kreis Calw wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.
Es haben sich demnach die Angehörigen der Eeburts- jahrgänge 1904 und 1905, auch die bereits früher im besonderen Verfahren gemusterten, zur Musterung zu stellen. Nicht zu melden haben sich diejenigen, die bereits militärisch ausgebildet wurden (Reserve I und II).
II. Ort und Zeit der Musterung Die Musterung im Kreis Calw findet statt: in Altensteig (Rathaus)
am Samstag, den 4. Mai 1S4V um 8.0V Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Simmersfeld, Ueberberg, Wart, Wenden, Hornberg, Martinsmoos, Ett- mannsweiler, Beuren, Zwerenberg, Ebershardt, Walddorf und Eaugenwald; am Montag, den 6 . Mai 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Altensteig:
um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Berneck, Spielberg, Egenhausen und Aichhalden; in Nagold (Rathaus)
am Dienstag, den 7. Mai 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Nagold (Jahrgang 1905) und Rohrdorf: um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Nagold (Jahrgang 1904): am Mittwoch, den 8 . Mai 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Emmingen, Oberschwandorf, Effringen, Mindersbach, Ebhausen, Pfrondorf, Rotfelden und Unterschwandorf: um 14.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Wildberg, Sulz, Beihingen und Schönbronn:
am Donnerstag, den 9. Mai 1940
um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Haiterbach und Eültlingen.
Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich eine Viertelstunde vor den festgesetzten Musterungszeiten zu stellen.
Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, hat darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind sofort unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzureichen.
Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet) mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu erscheinen. Sport- oder Badehose ist mitzubringen.
Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholverbot.
Entschädigung für etwaige Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.
III. Mitzubringende Urkunden und Nachweise Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen:
a) das Arbeitsbuch:
d) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote):
e) Wehrpäße, sofern sie im Besitz der Dienstpflichtigen sind.
Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept milzubringen und dem Hilfsarzt unaufgefordert vorzulegen.
IV. Strafbestimmungen
Während der Musterung unterliegen die Dienstpflichtigen der Disziplinarstrafgewalt des Wehrbezirkskommandeurs bezw. besten Stellvertreters.
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden.
Talw, den 10. April 1940.
Der Landrat: vr. Haegele.
Wegen Verheiratung meiner seitherigen Stütze suche ich zum 15. April oder später treue, zuverlässige
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Frau G. Möhrle, Fremdenheim, Huzenbach
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»Grüner Baum"-Lichtspiele
Samstag 20.15 Uhr, Sonntag 16.15 und 20.15 Uhr
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Ein heiteres Lustspiel
Beiprogramm Wochenschau
Ab Dienstag können bei der Turnhalle in Altensteig wieder
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Kirchliche Nachrichten
14. Apr l. 9 Uhr Christen ehre für Söhne. 10 Uhr Predigt. 11/4 Uhr Kiuderkirche.
Methodistengemeinde
Sonntag vormiüag '/,10 Uhr und nachm. 5 Uhr Predigt.
Umschläge
für BezugskartenabschniLte und Bestellscheine
erhältlich in der
Buchdruckerei Lauk, Altensterg
Kincisr bis ru l '/r lobrsn «rkoltsn gegsn 8«- escktigungsscbsine, cli« «iar krnäkrvngsamt brv/. cils bsrugscbsinrtslls ovsgibk, v,öcksnt- ticb 372 g XinUsrnäkrmittsI. kr kann also
gslcovftvsrcisn. besorgen 5ks sicti sofort unter Vorlage einer (Zsburtsurkuncks kür Ikr Xin6 vnck 6sr Xllc-brotkorts cisn bsrscbtigvngsscbei'nk
Mpp's nur ln /^potkslrsn und Drogsrisn
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Di« gesamten SA.-Männer und Wehrmannschaftsunterführer treten morgen Sonntag, den 14. d. M. 9.00 Uhr im Dienstanzug vor der Turnhalle in Altensteig an. Seitz, O'Truf.
Altensteig, 12 . April 1940 .
Todes-Anzeige
Mein lieber Mann, uns r guter, treubesorgier Vater und Großvater
3oh. Georg Bolz
Straßenwart a. D.
ist nach längerem, mit Geduld ertragenem Leiden still und ruhig sanft in dem Herrn entschlafen.
Die trauern en Hinter ltevenen:
Die Gattin Elisabeths Bolz, geb. Reule Karl Bolz
Elise Schenk, geb. Bolz mit Gatte Oskar Schenk und Kind Ruth
B erdi ung Sonntag nachmittag 2 Uhr auf dem alten Friedhof.
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Altensteig, 12 . April 1940 .
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang meiner lieben Gattin, unserer guten Mutter, Großmutter und Schwiegermutter
Christiane Bühler
geb. Krauß
insbesondere für die vielen Kranzspenden, die trostreichen Worte des Herrn Stadtpfarrer Simp endörfer und für den erhebenden Gesang des Liederkranzes, sagen herzlichen Dank
die trauernden Hinterbliebenen.
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Altensteig,