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Amtliche velan«1machnnge«.
Borratserhebungeu über Fette und Oele.
Auf Veranlassung des Reichsamts des Innern soll eine Vorvatserhebung über die im Deutschen Reiche vorhandenen Fette und Oele durchgeführt werden. Anzugeben sind Mengen über einen Doppelzentner. 'Den' Gewichtsangaben ist der Doppelzentner zu Evunde zu legen. Die Erhebung erstreckt sich auf sämtliche in der folgenden Zusammenstellung angegebenen Oele und Fette.
/V. Pflanzliche Oele und Fette.
I. Fette Oele: Rapsöl: Rüböl; Leinöl: Buchkernöl: Erdnußöl: Mohnöl; Nigeröl; Sesamöl: Sonnenblumenöl; Laoetöl; Sulvuröl: Baum- wollsamenöl: Holzöl: Rhizinusöl; anderes fettes Oel.
II. Pflanzliche Fette: Kakaobutter (Kakaoöl); Muskatbutter; Lorbseröl; Baumwollstearin; Palmöl; Palmkernöl; Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, zum Genüsse nicht geeignet; Oelsäure (Olein) und Oeldreß.
III. Zum Genuß bestimmter pflanzlicher Talg; Margarine; Kunstbutter und Kunstspeisefett.
6 . Tierische Fette:
Schweineschmalz; Gänseschmalz; Oelmargarine; und andere schmalzähnliche Fette; Schweine- und Gänsefett; Schweineflomen; Ziegenfett; Premier Jus; Talg von Rindern und Schafen; Preßtalg; Knochenfett; Absallfette; Stoarinteer; Tran; Speck, Fett von Fischen, Robben oder Walfischen; nicht besonders genannte Tierfette.
Neben den Oelmühlen, den Stearin- und Seifenfabriken, den Margarine- u. Speisefettfrabriken, den Talgschmelzen, den Lack- und Farbenfabriken werden von der Erhebung sämtliche Besitzer, insbesondere auch Händler betroffen. Auf dem Transport befindliche Mengen sind unmittelbar nach der Ankunst vom Empfänger anzumelden.
Die Anmeldungen sind den Ortsbehörden auf besonderen von diesen zu beziehenden Formularen
bis zum IS. Juli nach dem Stande des Anmeldetages zu erstatten.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Vorratserhebungen vom 2. Febr. 1915 und der Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 6. Febr. 1915 (Staatsanz. Nr. 32) werden die Meldepflichtigen veranlaßt, bei Vermeidung einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. ihre Meldungen auf den bezeichneten Tag an die Ortsbehörden abzugeben. Letztere haben dafür besorgt zu sein, daß die Meldungen von allen ihnen bekannten Melde- pflichtigen eingehen und spätestens bis 17. -s. Mts. dem Oberamt vorgelegt werden; event. wäre Fehlanzeige zu erstatten.
Vordrucke für die Meldungen („Fragebögen über die Bestände an Oelen und Fetten") sind sämtlichen Ortsbehörden heute zugegangen; etwa weiter erforderlichen Vordrucke können vom Oberwmt schriftlich oder telephonisch eingefordert werden.
Calw, den 12. Juli 1915.
K. Oberamt: Binder.
Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos XHI.(K.W.) Armeekorps.
Die Verfügung des stellr>. Generalkommandos, betreff. Höchstpreise für Chilesalpeter, vom 5. März 1915 („Staatsanzeiger" Nr. 54 vom 5. März) wird mit der Maßgabe aufgehoben, daß der Höchstpreis für alle diejenigen Mengen nnn Chilesalpeter bestehen bleibt, deren Besitzer öder Eigentümer bereits vor dem l. Juli 1915 eine besondere Aufforderung vom Militürbefehlshaber zugegangen ist, den Chilesalpeter der Kriegs-Chemikalien-Aktiengesellschaft in Berlin zum Höchstpreise ,u überlaffen.
Stuttgart, den 5 Juli 1915.
Der stellvertretende kommandierende General: von Marchtaler.
Vorstehendes wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Talw, den 9. Zull 1915.
K. Oberamt: Binder.
Verstärkung des Goldbestands der Reichsbank.
Nach einer Mitteilung der Reichsbankhauptftelle haben die Goldrückflüsse an die Reichsbank in letzter Zeit erheblich nachgelassen, obwohl an Goldmünzen sich noch etwa 1 Milliarde Mark im Reich im Verkehr befinde. Mit Rücksicht hieraus find die Reichsbankanstalten neuerdings angewiesen worden, ihrerseits an der Organisation der Förderung der Sammlung von Goldmünzen für die Reichbank tätigen Anteil zu nehmen.
Die Gemeindebehörden, welche, wie anzuerkennen ist, mit Erfolg in der Sache tätig waren, werden daher veranlaßt, in der ihnen geeignet erscheinenden Weise die wettere Sammlung der Goldmünzen fortdauernd zu fördern, da auf die möglichst vollständige Ablieferung der Goldbestände an die Reichsbank der größte Wert zu legen ist. Die Reichs- bankhauptstelle in Stuttgart übernimmt sämtliche Kosten der Versendung der Goldmünzen auf ihre Kasse.
Talw, den 10. Juli 1915.
K. Oberamt: Binder.
K. Ev. Bezirksschulämter Nagold und Neuenbürg.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Minist, de« Kirchen- und Schulwesens betr.
Goldablieferung an die Neichsbank (oergl. A.'Vlait I9l5, S. 16) werden die Herren Lehrer ersucht, zur Förderung der Angelegenheit, so viel ihnen möglich ist, beizutragen.
Nagold Neuenbürg, 8.3uli l915.
Schott. Vaumann.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche
ist in Sültlingen OA. Nagold ausgebrochen. Di« Sperr- maßregeln werden später bekannt gegeben.
Talw, den 12. Juli 1915.
K. Oberamt: Amtm. Rippmann.
dul-Bahr eingeengt blieb, kann ich nur feststellen, daß auch in Zukunft dem Feinde jedes Borrücken unmöglich sein wird. Das große Geheimnis des Erfolges der Türken liegt in der vollendeten Organisation aller Teile der Armee, die wie eine tadellos arbeitende Maschine funktioniert und die. um der türkischen Nation neues Leben zuzuführen, alles, vom Führer bis zum einfachsten Soldaten, vom Automobil bis zum Kamel in den Dienst dieser Sache stellt und selbst die alten seit Jahrhunderten unbenutzten türkischen Mörser wieder gebrauchsfähig zu machen verstaub.
(WTB.) Paris, 11. Juli. Der nach den Dardanellen entsandte Sonderberichterstatter des „Journal" schildert seinem Blatte wie oie erste Landung des Expeditionskorps am 25. April erfolgte. Um dem Eros der Armee die Landung zu ermöglichen, hatten sich 6000 Engländer freiwillig angeboten, als erste an Land zu gehen und die weitere Landung zu decken. Sie wurden in den frühen Morgenstunden des 25. April an Bord des Dampfers „River Clyde" gebracht, der mit Volldampf direkt auf das Land zufuhr und am Strande auflief. Die Engländer stürzten sofort aus dem Dampfer hervor und wurden von einem höllischen Feuer der Türken empfangen, die ausgezeichnet verschanzt waren. Die Engländer hielten Stand, bis unter dem Schutze des gestrandeten „River Clyde" Verstärkungen herankamen. Der Kampf um den Besitz der ersten Stellungen dauerte zwei Tage. Von den 6000 Engländern ist kein einziger am Leben geblieben. Auch jetzt, so erzählt der Berichterstatter, fällt bei jeder Landung ein großer Teil der Mannschaft, da die Landungsstelle unter türkischem Feuer liegt.
Die Uebergabe von Deutsch-Südwest.
Deutsch-Südwestafrika. das seit dem Jahre 1888 zum deutschen Kolonialbesitz gehört, hatte sich in den letzten Jahren, besonders infolge der Diamanten- funde, kräftig entwickelt und besitzt schon eine an- sehnliche weiße Bevölkerung Rund 80000 Farbigen stehen dort etwa 14000 Weiße gegenüber, einschließlich rund 2000 Mann Schutztruppen. Unter diesen Weißen find etwa 6000 Frauen und Kinder. Wie groß die Zahl der waffenfähigen Männer bei Kriegsausbruch war, das ist nicht genau bekannt, sie wird wohl um 6000 betragen. Bei der Bemessung der militärischen Kräfte und der gesamten Verteidigungs- Maßnahmen ist aber immer nur an Aufstände der Eingeborenen, aber niemals an einen Krieg mit der Kap Union gedacht worden; denn man rechnete »icht damit» daß eine Burenregierung dazu schreite« würde, zu Gunsten desselben England, unter de« die Bure» selbst so gelitten hatten, die stammverwandten and ihnen immer hilfreichen Dentsche« mit
Krieg zu überziehen. Dieses Vertrauen ist leider getäuscht worden, und so hat die Uebermacht in diesem aufblühenden Schutzgebiet vorerst obgesiegt. Aber es gilt hier das gleiche wie von allen Schutzgebieten: für ihr Schicksal ist nicht der Ausgang der dortigen kriegerischen Operationen entscheidend, sondern die endgültige Entscheidung wird auf den europäischen Schlachtfeldern fallen. Unsere großen Erfolge bieten uns die Gewähr, daß unser Kolonialbesitz keinesfalls geschmälert werden wird.
Ehrenvolle Bedingungen.
(WTB.) London, 10. Juli. Reuters Sonderdienst meldet aus Kapstadt: Botha verlangte die llebergabe der Deutschen bis zum 9. Juli, 5 Uhr nachm., widrigenfalls der Angriff beginnen würde. Die Deutschen sahen ein, daß sie keine Hoffnung auf Entkommen hatten und nahmen deshab das Ultimatum an. Die gesamte deutsche Streitmacht, die nach der Union gebracht wird, soll gefangen gehalten werden bis der Krieg beendet ist, außer den Gefangenen, die in einem oorgeschriebenen Bezirk auf Ehrenwort freigegeben werden. Dieselbe Quelle meldet aus Pretoria: General Botha berichtet, daß die Umzingelungsbewegung sehr schwer durchzuführen war. Man mußte unausgesetzt Tag und Nacht marschieren und lange Strecken ohne Wasser mit großer Geschwindigkeit durchmeffen. Eine berittene und eine unberittene Jnfanteriebrigade werden vorläufig in Otavi bleiben. Gemäß den Uebergabebe- dingungen werden die Offiziere der aktiven Truppen ihre Waffen behalten. Sie können gegen Ehrenwort ihren Wohnplatz unter gewissen Einschränkungen auswiihlen. Die übrigen Gefangenen werden in Orten, die die Union ihnen anweist, interniert. Die Reservisten aller Ränge werden ihre Waffen aölie- fern, ein Paroleformular ausfüllen und nachher wieder nach ihren Wohnorten zurückkehren können, um ihren gewohnten Berufen nachzugehen. Die Offiziere dürfen ihre Pferde behalten. Die Polizei- truppen wurden wie aktives Militär behandelt. Die bürgerlichen Behörden können nach ihren Wohnorten zurückkehren, nachdem sie eine Paroleerklärung unterzeichnet haben, aber ohne ihr Amt ausüben und Gehaltsansprüche an die Union stellen zu können. Alles Kriegsmaterial wird an die Union abgeliefert. In dem Paroleformular verpflichtet sich der Unterzeichnete, die Feindseligkeiten während des gegenwärtigen Krieges nicht wieder aufzunehmen. (Diese Reutermeldungen beweisen, daß die lleber- gabe unter sehr ehrenvollen Bedingungen an die erdrückende englische Uebermacht erfolgt sein muß.)
Pretoria, 10. Juli. Reuter meldet: Die deutschen Truppen in Südwestafrika, die sich ergeben haben, betragen 204 Offiziere. 3166 Mann mit 37 Feldgeschützen und 22 Maschinengewehren.
Die Neutralen.
Eine Konferenz der Balkanstaaten?
(WTB.) Bern, 12. Juli. Die „Tribuna" bringt eine amtlich noch nicht bestätigte Nachricht aus Sofia, wonach die Herrscher Rumäniens und Bulgariens in Athen Zusammentreffen und König Konstantin einen Besuch abstatten wollen. Die Minister des Aeußern Rumäniens, Bulgariens und Griechenlands würden der Zusammenkunft beiwohnen, bei der sich auch Serbien vertreten lasten werde.
Große Manöver in Griechenland.
Berlin, 10. Juli. Aus Athen wird der „Nat.- Zeitung" gemeldet: Große Manöver unter Beteiligung aller Truppengattungen find für den Monat Juli geplant. Der Schauplatz der Ausführung steht noch nicht fest, doch wird Makedonien aller Voraussicht nach das Manöoergebiet bilden.
Bulgarien und die Türkei.
Wien, 10. Juli. Die „Mittagsztg." meldet lt. ,Natl.-Ztg." aus Sofia: Die mit der Türkei geführten diplomatischen Verhandlungen nehmen einen günstigen Fortgang. Nach offiziellen Mitteilungen hat der nach Konstantinopel entsandte Vertreter Bulgariens ein grundsätzliches Einvernehmen der beiden Mächte hergestellt.
Zum Mißbrauch der griechischen Flagge durch Italien.
(PTB.) Wien, 10. Juli. Zu dem Mißbrauch der griechischen Handelsflagge durch ein italienisches Kriegsschiff teilt die „Politische Korrespondenz" noch folgende beglaubigte Einzelheiten mit: In den ersten Julitagen bemerkte ein griechisches Kriegsschiff in der Nähe der Insel Taxos einen kleinen, die griechische Handelsflagge führenden Dampfer, der als verdächtig angehalten wurde. Er hatte scheinbar eine Ladung von Heu, darunter aber eine Benzinladung. Die erste Angabe, die der Kapitän des Dampfers machte, besagte, er versorge österreichisch-ungarische und deutsche Unterseeboote mit Benzin. Da die Schiffspapiere nicht in Ordnung waren, wurde der Dampfer nach Korfu gebracht. Da entschloß sich der Kapitän des Dampfers im letzten Augenblick Farbe zu bekennen und erklärte, zur italienische« Kriegsmarine zu gehören und Mannschaft der italienischen Kriegsmarine an Bord zu haben. Er hißte statt der bis dahin geführten griechischen Handelsflagge die italienische Kriegsflägge. — Die „Politische Korrespondenz" fügt dem hinzu: Ueber die Ursache dieses die italienische Kriegsmarine auf das schwerste kompromittierenden Vorgehens find vor-