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Schwarzwälder Tageszeit«»-

Nr.

NS.-Schrvestern-Derpflichlung durch Gau­leiter Murr

Stuttgart. In Anwesenheit von Gauleiter Reichsstatthalter Murr und Reichshauptamtsleiter Hilgenfeldt, sowie zahlreiche, weiterer Vertreter der Partei und ihrer Gliederungen, der Staates und der Wehrmacht fand am Donnerstag im Weihen Saal des Neuen Schlosses die Verpflichtung von 58 NS.-Schwe- stern des Gaues Württemberg-Hohenzollern statt. Nach einleiten­den musikalischen Darbietungen begrüßte der Eauamtsleiter der NSV., Th urner, die zu der Feier erschienenen Ehrengäste und die zu verpflichtenden jungen NS.-Schwestern mit herzlichen Worten. In einem umfassenden Ueberblick über den Aufbau und die heutige Lage der NS.-Schwesternschaft kam sodann Reichs­hauptamtsleiter Hilgenfeldt auf die vielseitigen Aufgaben der NS.-Schwestern zu sprechen. Er erinnerte zunächst an die vielen vor der Machtübernahme bestehenden Schwesternorgani­sationen, die infolge des Fehlens von Nachwuchs vorwiegend überaltert und zur Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe nicht mehr in der Lage waren. So war es selbstverständlich, daß det Aufbau einer einheitlich ausgerichteten nationalsozialistischen Schwesternschaft befohlen wurde, deren Mitglieder, bis jetzt 16 000 an der Zahl, im Dienste der Krankenpflege und auf son­stigen ihr verwandten Gebieten tätig find und Tausende von Schwesternstationen im Reiche besetzen. Der Redner betonte bei dieser Gelegenheit, daß sich die Einordnung der früheren und älteren Schwesternschaften reibungslos vollzogen habe. Sie hät­ten ihre Aufgabe im Dienste des deutschen Volkes zur Zufrieden­heit erfüllt und erfüllten sie noch heute. Die Partei, so stellte der Reichshauptamtsleiter mit Nachdruck fest, legt Wert daraus, daß auch die Trägerschaft sämtlicher Gemeindeschwesternstationen durchweg mit nationalsozialistischen Schwestern besetzt werden. Eine der vornehmsten Aufgaben der NS.-Schwesternschaft ist die Vorsorge, die sich mit der Gesundheitsführung in der Familie befaßt. Der Redner behandelte dann die Aufgaben der Hilfs­stellen fürMutter und Kind" und dankte den württembergischen Schwestern für ihre treue Mithilfe und forderte sie auf, weiter­hin als Träger der hohen sittlichen Idee der Gemeinschaft mit­zuarbeiten im Dienste für Führer, Volk und Vaterland. General­oberin Böttger wandte sich mit verpflichtenden Worten au ihre Mitschwestern im braunen Ehrenkleid. Sie betonte dabei, daß den NS.-Schwestern heute besondere Aufgaben an unseren Müttern obliegen, vor allem auf dem Gebiete der seelischen Betreuung.

Hierauf nahm Gauleiter Reichsstatthalter Murr die Ver. pflichtung der neuen Schwestern vor. In seiner Ansprache ging er aus von der Frage nach dem Sinn des Lebens, der darin bestehe, das Lebet! zu nkeistern und zu erhalten. Er sprach dabei von den von einem höheren Willen bestimmien Lebensgeietzen, gegen die sich niemand auflehnen könne. Alles was wir tun, so betonte der Gauleiter, ist Dienst an der Gemeinschaft, an unserem Volk, an unserem Nächsten. Diese Gemeinschaft erhalte», bedeutet also das Leben. Nur aus dem Eemeinschaftsgedanken heraus kann Großes erwachsen. So ist auch der Beruf der Schwesternschaft ein besonders hoher und schöner. Mögen Sie. so wandte sich der Gauleiter zu den versammelten Schwestern, in Ihrem Beruf in besonderem Maße die innere Zufriedenheit finden und sich stets vor Augen halten die große Aufgabe, die darin liegt, dem Ganzen zu dienen und für die Gemeinschaft alles zu geben, wenn es sein muß, auch das Leben. In diesen Sinne verpflichtete Gauleiter Murr unter den Klängen ein« Bachschen Arie die einzelnen Schwestern durch Handschlag.

Handel und Verkehr

Börsen

Berliner Börse vom 14. März. Die Börse war auf den meisten Gebieten wieder etwas schwächer. Das angebotene Material fand aber meist recht gute Aufnahme Stuttgarter Börse vom 14. März. Die Tendenz war unent- Weden, aber bei nicht einheitlicher Kursgestaltung widerstands­fähig. Für verschiedene Sonderwerte bestand noch Nachfrage, doch im allgemeinen war die Unternehmungslust nicht nennens­wert

Märkte

Stuttgarter Schlachiviehmarki vom 14. MSrz

Preise für Kilo Lebendgewicht in Pfg.:

hsen: a) 43,545,5, b) 38,5;

Bullen: a) 4143,5, b) 38-39,5;

Kühe: a) 40,5-^3,5, L) 3639,5, c) 2733,5, d) 1724; Färsen: a) 42,544,5, b) 4940,5;

KSlber: a) 63-65, b) 5759, c) 46-50, d) 3638;

Lämmer und Hammel: bl) 49, b 2 ) 4649;

Schafe: a) 40-42, b) 35. c) 2830;

Schweine: a), bl) und b2) 55. c) 54, d) 51, e) 49. f) gl) 55.

Marktverlauf: alles zugeteilt.

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch uu-- Fettwaren vom

14. März. Ochsenfleisch 1. 7786. 2. 69; Vullenfleisch 1. 75-77;

.

vrrlauf' Ochsen-,

sleisch mäßig belebt, Schweinefleisch belebt.

LluZ StaSZ und Land

Altensteig, den 15. März 1940.

HI.-Dienstpflicht für 17- und 183ahrlge

Rach einem halben Kriegsjahr sichtbarer Bewährung steht die Hitlerjugend vor einer entscheidenden Erweiterung ihres Ein­satzes im Lebenskampf der Nation. Stabssührer Hartmann Lauterbacher, der bevollmächtigte Vertreter des Reichs- fngendsührers, macht darüber nähere Mitteilungen.

Die gesamte deutsche Jugend wird nunmehr in den Dienst für Führer und Volk treten. Erstmals werden sich in diesem Jahr alle zehnjährigen Jungen und Mädel in die Hitlerjugend einreihen, und bei Tauglichkeit am Vorabend des 2V. April bei der traditionellen Aufnahmefeier ohne Ausnahme ersaßt sein Die 14 jährigenJungmädelundPimpfe werden am 31. März bei Eignung und Bewährung zum Dienst in der Stamm-HI. verpflichtet. Weiterhin erfolgt überall dort, wo die erforderlichen Voraussetzungen für Aufnahme, Erziehung und Einsatz gegeben sind, die Heranziehung der 17- und 18Jäh- rigen, die noch nicht in den Reihen der nationalsozialistischen Jugend marschieren, zur Ableistung des H2.-Dienstes.

Bei der Werbung der Zehnjährigen bleibt nach wie vor die Freiwilligkeit die tragende Grundlage. Im vorigen Jahre mel­deten sich 93 Prozent Die Durchführung der vollzähligen Er­fassung geht von den Schullisten aus. Wenn keine Meldung des Jugendlichen erfolgt ist, werden die Eltern auf die Notwen­digkeit aufmerksam gemacht, und nur da, wo die Einsicht fehlt, findet das Gesetz Anwendung. Eine Vereidigunng wird in den jungen Jahren nicht mehr vorgenommen. Die Zehnjährigen wer­den bei der Aufnahme aus ihre Pflichten hingcwiesen. Die Ver­pflichtung der Vierzehnjährigen bei Uebertritt in die HI. erfolgt in einer Feierstunde der Partei, an der die Eltern teilnehmen. Erst die Achtzehnjährigen werden vereidigt.

Die Dienstleistung der 17- und l8Jährigen, für die jetzt die HI. -Dien st Pflicht eingeführt wird, erstreckt sich auf die vor­militärische Ertüchtigung, die weltanschauliche Festigung und auf den Einsatz für die Kriegsauso^ben der HI.

Verordnung zur Lehrlingsausbildung

Durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers sind die tzK 127 b und 130 a der Reichsgewerbeordnung geändert worden. Dl« Berufsausbildung der deutschen Jugend ist Dienst am deut­schen Volke. Das Lehrverhältnis ist ein Ausbildungs- und Er­ziehungsverhältnis mit besonderem Inhalt, dessen Gegenstand nicht die wirtschaftliche Arbeitsleistung des Lehrlings, sondern seine Ausbildung zur Fachkraft ist. Damit war es nicht mehr vereinbar, daß Lehrlinge aus den gleichen Gründen fristlos entlassen werden konnten wie erwachsene Arbeitskräfte. Die neue Verordnung läßt eine Kündigung nur noch dann zu, wenn ein gerade für die Auflösung des Lehrverhältnisses wich­tiger Grund vorliegt. Aus dem Charakter des Lehrverhältnisses folgt ferner die Notwendigkeit, daß es beendet sein muß, wenn sein Zweck, die Berufsausbildung zum Gesellen erreicht ist. Nach dem bisherigen Recht endete das Lehrverhältnis erst mit dem Ablauf der vertraglichen Lehrzeit. Nach der Verordnung endet das Lehrverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Lehrling die Gesellen­prüfung besteht. Schließlich wird die Tatsache in der Ver­ordnung gesetzlich verankert, daß der Neichswirtschaftsminister dt« Lehrzeit für die einzelnen Handwerksberufe festsetzt.

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Erhöhung des Teigwarenanteils aus Nährmittelkarten. Au die zurzeil gültige Nährmittelkarte können Teigwarcn nicht nur aus die Abschnitte N 15 bis N 20 abgegeben werden, sondern infolge einer jetzt ausgesprochenen Erhöhung der Zuteilungs- «uote auch auf die Abschnitte N 11 bis N 14. Jeder Verbraucher kann also 250 Gr. Teigwaren in der laufenden Zuteilungsperiode erhalten, ist aber auch in der Lage, andere Nährmittel (Grau­pen. Haferflocken usw.) darauf iu entnehmen.

Erömbach, 14. März. (Elternabend der HI.) Auf Samstagabend hatten 2MB. und Jungvolk zu einem Elternabend eingeladen. Die Führerin, Friede! Walz, hatte die Leitung des Abends und begrüßte die Erschienenen mit herzlichen Worten. Gesänge, Märchen- und Puppen­spiele, Volkstänze und allerlei heitere Stücke füllten den Abend aus. Ortsgruppenleiter Walz dankte den Jungen und Mädeln für ihre Darbietungen und richtete die Bitte an die Eltern, allezeit ihre Kinder in den Dienst zu schicken, denn diese Jungen und Mädel seien es einmal, die das nationalsozialistische Erbe übernehmen werden.

Eutingen. (Schwerer Sturz.) Am Dienstag stürzte der 60 Jahre alte verheiratete Arbeiter Friedrich Pfisterer »us Kieselbronn so unglücklich auf den Hinterkopf, daß er in bewußtlosem Zustand in das Pforzheimer Krankenhaus zeschasst werden mußte. Er schwebt in Lebensgefahr.

Dillingen. (Fuhrwerk versank in der Donau.) kls man Schnee von dem Fuhrwerk einer hiesigen Firma « die Donau ablud, stürzten plötzlich Pferd und Wagen in >os Wasser. Das Pferd, das mit dem Wagen von den fluten fortgeschwemmt wurde, ertrank.

Das Leben für die Fahne

Heldentaten deutscher Fahnenträger ZumTag der Wehrmacht"

NSK. Wenn am 17. Mürz, amTage der Wehrmacht", die Sammler des Kriegswinterhilfswerkes mit den Büchsen herum­gehen und uns für unsere Spende eine Fahne oder eine Stand­arte an den Mantelausschlag heften, dann übergeben sie uns damit das ewige Symbol deutscher Opferbereit- schast, die in diesem Kriege ihre Krönung erfahren soll. Im Buch des deutschen Heldentums steht geschrieben, welches Maß an Opferbereitschaft deutsche Soldaten aufbrachten, um die Fahne zum Siege zu führen. Der Fahnenträger, der im Antlitz der Feinde um ihren Besitz rang, der im Kugelregen mit dem Schaft in der Hand fiel, dessen Leiche noch das heilige Tuch deckte, ruft uns aus vielen tausend Gräbern zu:Wo die Fahne ist, ist auch der Sieg! Doch nur durch Opfer ist er zu erringen!" Schlagen wir einige Seiten dieses Buches auf, in denen solche Heldentaten des Weltkrieges verzeichnet sind:

Die siegreiche 6. Armee folgt dem geschlagenen Feind auf Lunöville. In diesen Tagen, am 25. August 1914, leistet der Fahnenträger des 3. Bayer. 9. Jnf.-Reg., Sergeant Kunz, eine ganz besondere Heldentat. Das Bataillon verteidigt den Dorf­rand von Mont bei Lunöville. Munitionsmangel zwingt zum Ausweichen. Als letzter folgt der tapfere Fahnenträger. Da finkt er, mehrfach verwundet, zu Boden. Mit letzter Kraft ruft er noch:Rettet die Fahne!", aber im Getöse des Kamp­fes hört ihn niemand. Kurz entschlossen nimmt er das Fahnen­tuch in die Zähne, die Stange ins Koppel und rollt sich, ab­wechselnd auf Bauch und Rücken, zurück. Aber nur eine ganz kurze Strecke, dann kann er nicht mehr. Bewußtlos bleibt er liegen. Als er wieder erwacht, ist es dunkle Nacht. Schritte nahen sich. Mit der Pistole in der Hand will er sein Heiligtum bis zum letzten verteidigen. Aber deutsche Laute schlagen an sein Ohr. Die Fahne i?s gerettet!

Ein heroisches Beispiel von Treue zu seiner Fahne gibt am 7. September 1914 in der Marneschlacht der Fahnenträger des 3. Res.-Jnf.-Reg. 82, Unteroffizier Monecke. Beim Angriff auf Etrepilly erleidet das Bataillon schwerste Verluste. Ein Oberschenkelschuß läßt Monecke von dem Damm, hinter dem er liegt, in einen Vach Hinunterrollen. Mühsam richtet er sich aus und steht nun auf seinem gesunden Bein, sich auf die Fahne stützend, bis an den Hals im Wasser. Um sie zu sichern, bohrt er die Stange so weit in den Schlamm, bis das Schilf das Tuch verdeckt. Schließlich kann er sich mit Hilfe der beiden einzigen Leute, die bei ihm sind, aus dem Master herausarbeiten und schickt sie nach hinten, um Unterstützung zu holen. An sich denkt er nicht; er will bei seiner Fahne bleiben. Niemand kommt. Erst ein vorbeigehender Verwundeter holt Soldaten herbei, die die Fahne retten. Der brave Monecke gerät in Gefangenschaft.

Bei Lask-Pabianice stand am 4. Dezember 1914 das Stral- sunder Jnf.-Reg. 42 in hartem Kampfe. Das II./42 stürmt un­aufhaltsam vor. Plötzlich fällt der Fahnenträger, Sergeant Zan­der. Der Vataillonskommandeur, Major von Knobelsdorfs, er­greift die Fahne, sinkt aber in demselben Augenblick zu Tode getroffen nieder. Gerade noch, daß er sie seinem Adjutanten, Leutnant Eichstädt, übergeben kann. Aber auch diesen trifft das Todeslos. Da arbeiten sich die Gefreiten Rothbart und Strecker trotz des rasenden Feuers heran, nehmen die Fahne und kriechen mit ihr, immer vom Tode umdroht, bis zu einem Wassergraben. Weiter geht es nicht. Im eiskalten Master im russischen Dezem­ber haben diese tapferen Soldaten Stunden um Stunden aus­geharrt, bis es ihnen mit Einbruch der Dunkelheit gelang, ihr Heiligtum zu retten.

Das find deutsche Fahnenträger, deren Geist in der Wehrmacht des Führers wieder lebendig wurde. Wir tragen am Sonntag nur die Bilder der Fahnen unserer Wehrmacht. Nehmen wir den soldatischen Geist, der die Fahnenträger zu allen Zeiten beseelt hat, in uns auf, damit wir ihrer würdig werden. Das Opfer, zu dem wir aufgerufen werden, ist nichts im Vergleich zu dem Opfergeist unserer Soldaten, die unter diesen Fahnen für uns kämpfen. T.

Was findSchnelle Truppen-?

ndz. Zur Bildung der WaffengattungSchnelle Truppen" gibt das Oberkommando des Heeres in einer Verfügung weitere Ein­zelheiten bekannt. Insbesondere wird darin festgestellt, daß zur WaffengattungSchnelle Truppen" gehören: Panzerregimenter, Panzerabwehrabteilungen, motorisierte Schützenregimenter der Panzerdivisionen und Schützenbrigaden, Kradschützenbataillone, Reiterregimenter. Divisionsaufklärungsabteilungen bezw. Divi- üonsausklärungseinheiten, Nadfahrabteilungen (nicht jedoch Rad- jahrwachbataillone und Radfahrbataillone bei Gebirgsdivisionen) snd motorisierte Aufklärungsabteilungen. Die bisherigenKa- mllerieschiitzenregimenter" haben die BezeichnungSchützenregi- nent", ihre bisherigenAbteilungen" undSchwadronen" die BezeichnungBataillon" bezw.Kompagnie". Die Einheiten der notorisierten Aufklärungsabteilungen führen die Bezeichnung ikompagnie". Die Reiterregimenter, Dioistonsaufklärungs-Ein-- nnheiten und Radfahrakteilungen behalte« die BezeichnungAb Teilung" bezw.Schwadron" hei.

Verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dieter Laut in Altensteig. Vertr.: Ludwig Lauk. Druck u. Verlag: Buchdruckerei Lauk, Altensteig. Zzt. Preisliste 3 gültig.

Amtliche Bekanntmachung

Arbeitszeit bei den Behörden

Durch eine Verfügung des Herrn Reichsstatthalters in Württemberg Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis V wurde die Arbeitszeit bei den Reichs-, Landes- und Gemeindebehörden im Sommerhalbjahr 1940 16. März bis 15. Oktober wie folgt festgelegt: für die ersten 5 Wochentage von 712 und 1418 Uhr, für Samstag von 713 Uhr.

Die von einzelnen Aemtern eingeführte Beschränkung des Publikumverkehrs (z. B. auf den Vormittag) wird hie­durch nicht berührt.

Der Landrat in Calw, Amtsgerichte Calw, Nagold, Neuenbürg, Finanzämter Altensteig, Hirsau, Neuenbürg, Bezirksbauamt Calw, Staatliches Gesundheitsamt Nagold, Staats- rentamt Hirsau.

Samstag teil.

Die Kame­radschaft nimmt ge­schlossen an dem Kame- radschasts- abend am (Uniform.)

Quälende Schmerzen

bei Rheuma, Gicht, Jschia, »erden sofort durch Einreibung mit dem bewährten Walwurj. sluid gelindert. Machen Sie eine» Versuch und Sie «erden begeistert sein!

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erbitten wir uns frühzeitig!

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