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Amtsblatt des Kreises Calw für Altensteig und Umgebung Heimatzeitung der Kreise Calw und Freudenstadt

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Kummer 53

Altensteig, Samstag, de» 2. März 1948

8 3. Jahrgang

Immer größer wird der Schisfssriedhos

rfolgreiche deutsche Angriffe auf britische Geleitzüge und bewaffnete Handelsdampfer

Mil der Kraft der Gemeinschaft

Die Bedeutung der Verordnung über die Eemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft

Für die Eemeinschaftshilfe der Wirtschaft kommen nur die mittelbaren Betriebsstillegungen infolge kriegswirt­schaftlicher Maßnahmen in Frage. Die große Aufgabe der Eemeinschaftshilfe hat durch eine Verordnung des Vor­fitzenden des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Ge- neralfeldmarschall Eöring, vom 9 Februar 1940, jetzt grund­legende Gestaltung erfahren. Danach werden die den Reichs­gruppen Industrie, Handel und Energiewirtschaft Nachgeord­neten Gruppen und die Reichsverkehrsgruppen mit Aus­nahme der Reichsverkehrsgrupe Seeschiffahrt ermächtigt, den von ihnen betreuten Unternehmungen, deren Betriebe im Zuge kriegswirtschaftlicher Maßnahmen zum Stillstand kommen, laufende Beihilfen zu geben. Die ge­nannten Gruppen haben Richtlinien dafür aufzustellen, die der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers im Ein­vernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung bedürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Bei­hilfen besteht nicht. Die Beihilfen können ferner mit Be­dingungen oder Auflagen verbunden werden. Wenngleich, wie gesagt, ein Rechtsanspruch nicht besteht, io kann doch gegen die Versagung einer Beihilfe bei der zuständigen Eruppe Beschwerde eingelegt werden. Ueber die Beschwerde entscheiden die Reichsgruppe Industrie, Handel und Ener­giewirtschaft, soweit sie zuständig sind. In allen anderen Fällen entscheidet die Reichswirtschaftskammer.

Die Beihilfen sind bestimmt für die Erhaltung der Ge­bäude, Anlagen und Maschinen sowie zur Entlohnung des für deren Pflege unbedingt notwendigen Personals. Fer­ner sollen auch alle laufenden Verbindlichkeiten, wie Pen- llonslasten, Versicherungsprämien, Zinsverpflichtungen usw. durch die Beihilfe gesichert werden. Bei Mietbetrieben sind auch Mietbeihilfen möglich Dagegen soll die Beihilfe unter keinen Umständen zu einer Rente für den Unternehmer werden.

Die Aufbringung der hierfür erforder­lichen Mittel erfolgt durch die arbeitenden Betriebe. Die Umlage wird voraussichtlich auf der Grundlage des Gewerbesteuermeßbetrages errechnet werden, der ja gleich­zeitig die Gewähr dafür gibt, daß die einzelnen Betriebe ihren Gewinnen entsprechend erfaßt werden. Sie wird von den Industrie- und Handelskammern entsprechend den lan­desrechtlichen Vorschriften eingezogen. Gegen eine unrichtige Festsetzung des Umlagebescheids ist innerhalb von zwei Wochen Beschwerde möglich. Ueber die Beschwerden ent­scheiden S ch i e d s st e l l e n, die bei den einzelnen Gruppen eingerichtet werden, und zwar nach einer Beschwerde- und Verfahrensordnung, die die Reichswirtschaftskammer mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers erläßt. Für die Reichsoerkehrsgruppen kann eine gemeinsame Schiedsstslle errichtet werden.

Dieses Verfahren bürgt für die notwendige Elastizi - tat der Regelung, die ja nach den sehr verschiedenen Verhältnissen in den einzelnen Branchen nicht schematisch sein darf. Die Gruppen find in ihrer genauen Kenntnis der von ihnen betreuten Betriebe die geeignete Instanz für die Aufstellung der Richtlinien. Andererseits bürgt die Genehmigungspflicht der Richtlinien durch das Neichswirt- schaftsministerium, das überhaupt sozusagen die Eeneral- aufstcht hat, dafür, daß eine einheitliche Linie gewahrt bleibt.

Wo die Kräfte einer Eruppe für die Bewältigung der Aufgabe nicht ausreichen, wo sich also Fehlbeträge Heraus­stellen, werden zum Ausgleich die von den Reichsgruppen Banken und Versicherungen bei denen ja kaum Still­legungen zu erwarten sind aufzubringenden Mittel und etwaige Ueberschüsse bei anderen Gruppen herangezogen. Dadurch ist die Gewähr gegeben, daß kein Wirtschaftszweig in ungerechter Weise überlastet wird.

Das ist im wesentlichen der Rahmen für diese große soziale Aufgabe der Erhaltung der wirtschaftlichen Substanz für die kommende Friedenszeit auf dem Wege der Eemein- fchaftshilfe der gesamten deutschen Wirtschaft. Im einzelnen ergeben sich noch folgende Sonderregelungen:

Bei der Aufbringung der Mittel ist der Reichsstand des Deutschen Handwerks, die Reichsgruppe Fremdenverkehr und die Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt ausgenommen. Die letztere kommt auch für eine Gewährung von Beihilfen nicht in Frage. Der Grund dafür ist klar. Er liegt darin, daß die Seeschiffahrt ja fast gänzlich zum Stillstand gekom­men ist. Hier wird mit anderen Mitteln für das Notwen­digste gesorgt.

Für den Reichs st anddesHandwerks ist insofern eine Sonderregelung getroffen, als die Aufbringung der Mittel durch die Gliederungen des Handwerks ebenfalls im llmlageverfahren erfolgt. Die Umlagen werden von den Handwerkskammern beigetrieben. Für die Gewährung von Beihilfen im Handwerk ist aber nicht die Stillegung des Betriebes Voraussetzung, sondern hier können Beihilfen be­reits gewährt werden, wenn ein Betrieb durch kriegswirt­schaftliche Maßnahmen in seinem Bestände gefährdet ist.

Berlin, 1. März. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:

Im Westen örtliche Artillerie- und Spähtrupptätigkeit.

Wie durch Sondermeldung bereits bekanntgegeben, hat ein von Fernfahrt zurückgekehrtes, unter dem Kommando von Korvettenkapitän Werner Hartmann stehendes U-Boot die Versenkung von 43 vüv BRT. gemel­det. Das U-Boot hat damit in zwei Unternehmungen di« Eesamtversenkungszisfer vo« 8V 660 BRT. erreicht.

Die Luftwaffe führte am 29. Februar erneut» trotz ungünstiger Wetterlage, Aufklärungsflüge über Ostfrank­reich und der Nordsee durch.

Berlin, 1. März. Die deutsche Luftwaffe führte am frühen Vormittag des heutigen Tages (Freitags mehrere Angriffe auf englische Kriegsschiffe, Ge- leitzüge und bewaffnete Handelsdampfer aus. Einige Schiffe mit großer Tonnage wurden durch Bombenvolltreffer versenkt, mehrere andere in Brand ge­setzt, ei« Eeleitzug versprengt.

DNB.(PK). Ueber den Flugplätzen an der Nordsee­

lüfte wölbt sich ein klarer Sternenhimmel, aus dem in den Mor­genstunden die ersten Strahlen der aufgehenden Sonne hervor-

Eine weitere Abweichung findet im Handel statt. Für den Einzelhandel kommen ja Werkerhaltungsbeihilfen kaum in Frage. Wo hier ein Betrieb gefährdet ist, ist bereits durch die vor einigen Wochen erfolgte Verordnung über Gewährung von Mietbeihilfen für ein Durchhalten gesorgt worden. Dagegen kommt die Gewährung von Beihilfen auf Grund der neuen Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft für solche Betriebe des Großhandels in Frage, die maschinelle Anlagen, große Lagerräumlichkeiteu «sw. unterhalten

Die Verordnung findet auch keine Anwendung auf die Be- «nd Verarbeiter sowie auf die Verteiler landwirt- ! schaftlicher Erzeugnisse im Sinne der Reichsnährstand- Gesetzgebung. Wo hier die Gewährung von Beihilfen er­forderlich ist. erfolgt sie durch die Zusammenschlüsse des Reichsnährstandes. Ebenso erfolgt auch die Aufbringung der Umlagen durch diese. Sie stellen auch die Richtlinien auf, die vom Reichsminister für Ernährung und Land­wirtschaft genehmigt werden müssen, der hier dieselben Be­fugnisse hat wie der Reichswirtjchaftsminister für die ge- ! werbliche Wirtschaft.

Entsprechend sind die Dinge für die der Reichskul- turkammer unterstehenden Betriebe geregelt. Gewäh­rung und Aufbringung erfolgen hier durch die Einzelkam- Mfv Mischen denen ein Ausgleich entsprechend dem er­

brechen: sie künden den 1. März 1946, den Tag, an dem vor fünf Jahren unsere stolze Luftwaffe geschaffen wurde, die heute angetreten ist, zum Kampfe um Deutschlands Freiheit. Eine vernichtende Waffe gegen England, das den Frieden verbreche­risch störte.

Kurz nur ist diesmal die nächtliche Rast. Monteure und Warte eilen auf den Platz, entfernen die Schutzhüllen von de« Flugzeugen und dann heulen die Motoren auf. Um den breite« Kartentisch im Befehlsgebäude der Staffel haben sich die Be­satzungen versammelt. In Winterkombinationen und Pelzstie-, sein erwarten sie den Befehl zum ersten Feindflug am 1. März 1940! Der Tommy soll es am eigenen Leibe spüren, was Deutsch­lands Luftwaffe in fünf Jahren geschaffen hat. Der heutig« Feindflug verpflichtet.

Vereinzelt hängen Nebelfetzen wie kleine Wattebäusche an den Rändern des Platzes über den Wäldern. Verschwunden ist der Schnee. Nur das Thermometer steigt unter dem klare« Winterhimmel einige Grade unter Null. Die Männer jedoch spüren nichts von Kälte. Ihr Blut ist warm und ihre Herze» glühen heiß .... denn sie fliegen gegen Engelland!

Das ist nicht der erste Feindslug, den sie erleben. Sie kennen die Anflugstrecken, sie haben eine klare räumliche Vorstellung von der Richtung, die sie einschlagen müssen, um die englisch« Handelsflotte aufzuspüren. Ein dunkler Schatten löst sich jetzt aus der Dunkelheit, die englische Küste, an der entlang es hoch gegen Norden, vorbei am Firth of Tay, an Aberdeen, über die vereiste Bucht des Morray-Firth und dann über den nördlichsten

sitzen den RSichsgruppen Banken und Versicherungen und den Reichsgruppen Industrie, Handel und Energiewirt­schaft vorgesehen ist. Aufstchtsinstanz ist hier der Reichs­propagandaminister.

Schließlich find sowohl von der Aufbringung der Mittel als auch von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen die kommunalen Versorgungsbetriebe, da diese ja bereits anderweitig stark zur Deckung öffentlichen Finanzbedarfs herangezogen werden. Auch Betriebe, di« in privatrechtlicher Form geführt werden, gelten hierbei als kommunale Betriebe, wenn die Anteile zu mindestens 73 v. H. einer Gemeinde gehören und mindestens 75 v. H. der Erträge diesen Körperschaften zuflietzen.

Die Verordnung trat mit dem Tage ihrer Verkündung, d. h. am 23. Februar, in Kraft. Sie gibt die Gewähr, daß alles geschehen ist, um die deutsche Wirtschaft in ihrer Pro­duktionskapazität möglichst unversehrt über den Krieg hin­wegzubringen, so daß nach Beendigung des Krieges di« Friedenswirtschaft raschestens wieder mit vollen Touren anlaufen kann. Ueber die Höhe der erforderlichen Mittel ist natürlich noch nichts Bestimmtes zu sagen. Die Belastung dürste jedoch tragbar sein. Die Verordnung gilt zunächst für ein Jahr. Sollte der Krieg dann nicht zu Ende sein, so kann auf Grund der gewonnenen Erfahrungen eine Neu­regelung eintreten P. B.

Die SowjettruMN 2 Kilometer vor Wiborg

Moskau, 1. März. Nach dem Heeresbericht des Militär­bezirks Leningrad vom 29. 2. macht die Offensive der Sowjet­truppen auf der Karelischen Landenge weitere Fortschritte. Die Sowjettruppen eroberten die Eisenbahnlinie WiipuriVylka- järvi und besetzten die Bahnstationen Aeyräpää und Heinjoki, den Flecken Pläsainio sowie einige Kurorte an der Oftküste der Wiborger Bucht, knappe 2 Kilometer von Wiipuri (Wiborg) entfernt. Am 28. und 29. Februar seien von den Sowjettruppen 270 befestigte finnische Stellungen, unter Lenen sich 76 betonierte Artilleriestellungen befanden, besetzt worden.

Von den anderen Frontabschnitten werden keine wesentlichen Aenderungen mitgeteilt.

Die Sowjetluftwaffe griff militärische Ziele der Finnen am Eine große Zahl finnischer Flugzeuge soll auf Flugzeugplätzen und bei Lustkämpfen vernichtet worden fein.

Französischer Dampfer explodiert

Amsterdam, 1. März. Der französische DampferP L M 2 5« (S391 BRT.) ist in der Nordsee nach einer Explosion gesunken. Vier Mann der Besatzung wurden getötet, während die übrigen 39 von einem britischen Kriegsschiff gerettet und in einem Hafen an der Südostkllste an Land gebracht wurden. Neun der Geretteten mußten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Dampfer ging sofort nach zwei kurz auf­einander folgenden Explosionen unter.

Englischer Passagierdauistser «ans Grund gelaufen"

London» 1. März. Das MotorschiffUlster Queen« (3791 BRT.) lief Mittwoch früh bei der Insel Man auf dem Wege von Liverpool nach Belfastauf Grund". Die 93 Passagiere wurden gerettet und bei Belfast an Land gebracht.

Lettischer Dampfer vor Englands Küste gesunken

Amsterdam» 2. März. Wie aus einer Reutermeldung hervor­geht, ist der 3266 BRT. große lettische DampferKatvaldi" a« der Küste von Porkshire gesunken. Auf seine Hilferufe war ei« Rettungsboot ausgelaufen, das am Freitagnachmitiag nach er­folgloser Suche in den Hafen zurückkehrte. Der DampferKat- valdi" war in Riga beheimatet.

Amsterdam, 1. März. Der britische DampferPyrrhus« (7418 BRT.) wurde von deutschen Streitkräften an der West­küste Englands versenkt. Acht Mann der Besatzung kamen ums Leben. Passagiere waren nicht an Bord.

Brüssel, 1. März. Wie Havas jetzt zugeben muß, wurde außer dem 5391 BRT. großen DampferP. 25" auch der fran­zösische DampferPLM. 15" (3754 BRT.) versenkt.

Amsterdam, 1. März. Wie Reuter meldet, sind am Freitag zwei Rettungsboote des italienischen DampfersMirella" (5346 BRT.) an der britischen Küste gelandet.