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SchwarMülder Tageszeitung

Nr. 299

gen Gebieten hätten Lustkämpfe stattgefunden, bei denen zwölf finnische Maschinen abgeschossen worden seien. Ein sowjetrussischer Flieger sei nicht zu seinem Ausgangspunkt zurückgekehrt.

StlsamuMgß eir.es englischen 2 V 08 K-Ton»e«-M. Ms

Amsterdam, 20. Dez. Der PaffagierdampferSamaria" (19 597 Tonnen), der der Tunard White Star Line gehört, ist, wie aus London gemeldet wird, nach einem Zusammenstoß auf hoher See i» den Hasen zurückgefahren, aus dem er gerom­imen war, uni nach Amerika zu fahren. Die Brücke und die Rot- jtungsboote sind beschädigt. Der Zusammenstoß forderte keine »Opfer. An Bord befanden sich einige hundert Amerikaner, die »jetzt mit einem anderen Passagierdampfer die Reise antreten werden.

Englische Seeräuber in NSA.-Hohettsgervüfferm

Deutscher Frachter tonnte aber wieder neutralen Hafe« anlaufen

Fort Lauderdale (Florida), 2V. Dez. Der deutsche Fracht« »ampserArauc a" (4354 Tonnen) entkam am Dienstag nach­mittag vor einem britischen Kriegsschiff in einen neutralen Ha­ßen. Die deutsche Besatzung teilte mit, daß das britische Kriegs­schiff innerhalb der Dreimeilen-Zone der nord- «merikanischen Hoheitsgewässer einen Schuß vor den Bug der »Arauca" gefeuert habe. Der Kapitän des Schiffes, Friedrich Srengler, erklärte, er sei nach Port Everglades gefahren, nach- dem der britische KreuzerOrion" einen Warnungsschuß vor den Bug seines Schiffes gefeuert und ihn ausgefordert habe, auf hie offene See zu fahren.

Rettung abgeschoffener englischer Flieger

Die Ritterlichkeit der deutschen Soldaten erneut bewiese»

-^^"'^0- Dez. Am 19. Dezember geriet, wie schon der Be- '"hl des Oberkommandos der Wehrmacht bekanntgab. ein deut­sches Aufklärungsflugzeug mit einem großen englischen Flugboot m einen Luftkamps, in dessen Verlauf das englische Flug - »oot in Brand geschossen wurde und in Fammen auf »,e See herunterstürzte. Darauf sandte der deutsche Flieger SOS- Siufe um die englischen Kameraden, die sich sehr tapfer geschla- ,AM hatten, zu 'Een, und erreichte, daß drei Rettungsboote zur Suche nach dem englischen Flugboot ausliefen.

Damit ist die ritterliche Kampfesweise deutscher Soldaten Wis­cher einmal unter Beweis gestellt. Aehnlich wurde auch während »es großen Luftkampfes über Helgoland verfahren, wo noch «nyrekd des Gefechtes deutsche Flugsicherungsschiffe und Flug­zeuge unterwegs waren, um abgekchossene enqliE Besatzungen in Borkum an Land zu bringen. "

Englands falsche Rechnung

Regime Fascista": Das deutsche Volk läßt sich nicht hereinlegen

Mailand, 20. Dez.Regime Fascista" weist darauf sin, daß die Reden englischer Politiker, die das deutsche Volk glauben machen wollen, daß der Kampf Englands ausschließlich gegen Hitler und seine Mitarbeiter gerichtet sei, in Deutschland nicht den geringsten Eindruck machen. Die Deutschen wüßten zu gut, daß ihr Land unterdrückt gedemütigt und ausgeplündert worden sei, als es noch keinen Nationalsozialismus gegeben habe. Sie erinnerten sich zu genau daran, daß in der sozialdemokratischen Weimarer Republik das Volk ebenso verfolgt worden sei. Da­mals sei Deutschland nicht einmal die jüdische und freimaurerische Solidarität zuteil geworden.

Die Unwahrheit der englischen Behauptungen habe sich am deutlichsten in der Rede des Konservativen Lord Trenchard im Oberhaus enthüllt, der energisch gegen die These der Heuchler ausgetreten sei, die glauben machen wollten, daß England nicht beabsichtige, gegen das deutsche Volk zu kämpfen. Lord Trenchard habe u. a. gesagt, Hitler und seine Regierung seien die Reprä­sentanten des deutschen Volkes. Die deutsche Mentalität müsse so genommen werden, wie sie sei. England müsse sich deshalb mit der Tatsache abfinden. daß sein Krieg ausschließlich die Zer­störung des deutschen Volkes und nicht nur des Nationalsozialis­mus' zum Ziele habe. Diese Worte, so schreibtRegime Fascista" hierzu, seien so klar, daß sie jeden Zweifel ausschlöffen. Es sei also vollkommen richtig, daß Danzig nur ein Vorwand für die Engländer gewesen sei. ihren Traum, Deutschland nie­derzuschlagen, bevor es zu mächtig werde, zu verwirklichen.

Italien aber glaube, daß die englischen Berechnungen, alle anderen Nationen in die Sklaverei stürzen zu können, falsch lcien, denn England habe zu sehr ans sein traditionelles Prestige und auf seine Hoffnung, den Feind durch Hunger besiegen zu können, gebaut.

Duff Cooper macht scharf

Renyork, 20. Dez. Der immer noch auf Propagandareise be­findliche Duff Cooper erklärte in einem Bortrag in Bridgeport »Connecticut), England tue alles, um Finnland zu Helsen. Falls Finnland aber unterliegen und Rußland die Kontrolle Skandi­naviens erlangen sollte, werde England denKrieggegendie Sowjetunion erklären. Dusf Cooper vermerkte bitter die erfolglosen britischen Versuche, Rußland in die Einkreisungs- ifront gegen Deutsckland einzursihen. Leider hätten die Verhand­lungen viel zu spät angesangen und seinen schwach" geführt worden.

Versailler Niedertracht soll übertrumpft werden

Mailand» 20. Dez. WiePopolo d'Jtalia" feststellt, sei nach französischer Ansicht die Ursache aller Uebel der Vertrag von Versailles, weil der niederträchtige Vertrag von 1919... nicht niederträchtig genug gewesen sei. Frankreich wiederhole nur »immer wieder, daß seine Friedensbedingungen wenn es siege Besser, d. h. schlechter und noch mehr von Jrrtiimern erfüllt sein müßten als beim letztenmal. Wenn es siegen würde)

Bulgarien vermehrt seine Anbauflächen

Sofia, 20. Dez. Handelsmrnister Zagoroff erklärte anläßlich seiner Festveranstaltung der Kaufmannschaft, daß Bulgarien in Anbetracht der außerordentlichen Lage, die durch den Krieg ver- Urfacht worden sei. auch zu außerordentlich«« Maßnahmen zweck.

Sicherstellung der Lebensgrundlagen des bulgarischen Volkes greifen mußte. Die Regierung werde vor allem trachten, die Preise für die lebenswichtigen Nahrungsmittel auf einer niedri­gen Stufe zu halten. Bulgarien habe in den drei letzten Jahren einen Außenhandelsumsatz von je rund 10 Milliarden Lewa auf- zuweiseu. Während sich die Einfuhr in den ersten zehn Monaten dieses Jahres auf die Rekordziffer von 4,8 Milliarden Lewa be­lief, habe die Ausfuhr in demselben Zeitraum 4,1 Milliarden Lewa betragen. Der Binnenhandel habe im Vergleich zum Vor­jahr einen Aufstieg erfahren. Die Jndustrieerzeugnisse seien in­folge erhöhter Nachfrage in den ersten zehn Monaten des lau­senden Jahres um 10 v. H. gestiegen. Auch die Landwirtschaft werde ihre Erzeugung steigern, vor allem durch Erweiterung der Anbaufläche für Tabak, Zuckerrüben, Mais, Sonnenblumen, Baumwolle, Flachs und Leinen.

Araberaufstand irr Palästina

Jüdische Ausplünderung unter englischen Bajonetten

Ro«, 20. Dez. Die römische ZeitungTeuere" schreibt zu de« < Unruhen in Haifa:Wir sind im vierten Kriegsmonat, ^ und die Araber sind von neuem im Aufstand. Schuld daran hat > die Haltung der Juden. Ein großer Teil der palästinen-i fischen Hochfinanz steht unter jüdischer Kontrolle, die die blühen­den arabischen Firmen zur Liquidierung zwingt. Die arabische« Kreise protestieren heftig und drohen mit neuen Aufständen. Da die Mandatsregierung keine Schritte unternimmt, wollen sich die Araber mit Gewalt Gerechtigkeit erzwingen."Teuere" fährt, fort:Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Zeiten stark an­gewachsen, und die Arbeitslosen gesellen sich zu den nomadisie­renden Gruppen. Die britischen Behörden greifen ein, indem sie die Häupter der Freiheitsbewegung verhaften. Aber diese Ver­haftungen reizen den Unwillen des arabischen Volkes noch mehr. Die Militärbehörden von Haifa und Jerusalem bereiten die Ver­schickung von Truppen und Polizeiabieilungen ins Innere, beson­ders in die Gegend von Nablus, Tiberias und Samaria und längs des Jordans vor."

Nordwestindien in Aufruhr

Blutige Kämpfe im Gebiet von Wazmak

Simla, 20. Dez. An der nordwestlichen Grenze Indiens, in Waziristan, ist der Aufstand der Waziris in Mahsud in ver­stärktem Maße aufgeflammt. Die Aufständischen haben einen lleberfall auf die britischen Vortrupps im Norden von Wazmak gemacht, wobei es zu blutigen Kämpfen kam. Alle Stämme in der bergigen Grenzzone sind in Ausruhr.

Deutsche Mrtfchastsabsrdnung wieder irr Mssksu

Moskau, 20. Dez. Die Mitglieder der deutschen Wirtschafts- abordnung mit Botschafter Dr. Ritter und Gesandten Dr. Schnurre an der Spitze sind am Dienstag nachmittag wieder in Moskau eingetrofsen. Sie wurden am Bahnhof begrüßt durch den sowjetrussischen Divisionsgeneral Sawtschenko, der als stell­vertretender Leiter der sowjetrussischen Wirtschaftsdelegation vor kurzem in Deutschland gewesen ist. Ferner waren erschienen der stellv. Volkskommissar für Außenhandel, Krutikow, der sowjet­russische Protokollchef Barkow, der Leiter der Mitteleuropäischen Abteilung, Außenkommissar Akexandrow, und zahlreiche Vertre­ter der sowjetrussischen Autzenhandelsbehörden. Auch der deutsche Botschafter Gras von de: Schulenburg hatte sich mit seinen nächsten Mitarbeitern gleichfalls zum Empfang eingefunden.

Drei Todesurteile des Reichsgerichts

Zwei Sitzungen des Besonderen Strafsenats

Berlin, 20. Dez. Auf Grund außerordentlichen Einspruchs des Oberreichsanwalts gegen rechtskräftige Urteile trat der Beson­dere Strafsenat beim Reichsgericht unter dem Vorsitz des Reichs- gerichtspräsidenten erneut zu zwei Sitzungen zusammen. Die erste Verhandlung richtete sich gegen FranzSchraufstetter und Cölestin Kaußner, zwei vielfach vorbestrafte Ver­brecher, die nach einem Wirtshausstreit einen Arbeitskameraden in der gemeinschaftlichen Wohnung grundlos erneut angegriffen und in grausamster Weise zu Tode gemartert hatten. Beide Täter wurden zum Tode verurteilt.

In der zweiten Sitzung wurde gegen RudolfBromüller und Wilhelm Jungklaus aus Würzburg verhandelt, die unter Ausnützung der Verdunkelung einen erst tags zuvor aus Polen zurückgekehrten Heercshandwerker überfallen und beraubt hatten. Der Senat verurteilte Vromüller, einen gefährlichen Ge­wohnheitsverbrecher, zum Tode. Jungklaus, der noch jung und unbestraft ist, an der Tat auch nur in geringerem Maße beteiligt war, wurde mit acht Jahren Zuchthaus bestraft.

Vollstreckung von Todesurteilen

Berlin, 20. Dez. Am 20. Dezember 1939 sind die 19jährigen Peter Eastl und Joseph Schmalhofer aus Augsburg hin­gerichtet worden, die vom Sondergericht München wegen Ver­brechens nach Paragraph 4 der Verordnung gegen Volksschäd­linge zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt worden sind. Gast! und Schmalhofer, zwei sittlich verwahrloste und schon in jungen Jahren auf die Ver­brecherlausbahn geratene Burschen, haben am 27. September 1939 einen Arbeitskameraden, der als Soldat tm Felde stand, in seiner Heimatwohnung bestohlen. Nachdem sie seinen Schrank erbrochen hatten, haben sie den größten Teil seiner Habseligkeiten und ei» Sparkassenbuch seiner Braut entwendet. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe hat eine besonders verwcrfliche Tat, durch die ein Frontkämpfer unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand geschaffenen Verhältnisse ausgeplündert wurde, ihre gerecht« Sühne gefunden.

Ferner ist am 20.- Dezember 1939 der vom Sondergericht in München wegen Verbrechens gegen die Verordnung gegen Volks- jchädlinge zum Tode und zum Lauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte Wilhelm Endres hingerichtet wor­den. Endres, ein vielfach vorbestrafter Gewohnheitsverbrecher, gab sich am 9. September 1939 in München gegenüber der Mut­ter eines im Felde stabenden Soldaten als dessen Oberfeldwebel aus und schwindelte ihr zahlreiche, für ihren Sohn bestimmte Sachen ab.

Arbeitsschutz bei der Verdunkelung

Anweisung an die Eewerbeaufsichtsiimter

Berlin, 2V. Dez. Die Verdunkelung der gewerbliche» Betriebe erfordert in vielen Fällen erhöhte Maßnahmen des Arbeits­schutzes. Der Reichsarbeitsminister bar deshalb die Gew erkenn s-

sichtsämter angewiesen, die Betriebe nach Möglichkeit während der Dunkelheit zu besichtigen und hierbei besonders aus die aus­reichende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Treppen, Flure, Werk- traßen und Transportanlagen zu achten.

Mangelhafte Beleuchtung führt zu vorzeitiger Ermüdung, z« einem Herabstnken der Leistung und zu fehlerhafter Arbeit. Außerdem wird die Unfallgefahr stark gesteigert. Deshalb ist die Verdunkelung der Arbeitsräume durch lichtdichten Abschluß der Fensterslächen der Verdunkelung durch Maßnahmen an den Licht­quellen selbst vorzuziehen. In diesen Fällen muß aber auch wäh­rend der Verdunkelung durch zweckmäßige Einrichtungen für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden. Bei ihren Besichtigungen werden die Eewerbeauffichtsbeamten den Betriebsleitern bereit­willig Auskunft über alle Fragen des Arbeitsschutzes bei der Verdunkelung geben und ihnen bei der Abstellung von Mängel« behilflich sein.

Steuerliche Begünstigung der Mehrarbeit

Berlin, 20. Dez. Der Krieg, der dem deutschen Volk auf­gezwungen worden ist, verlangt von der deutschen Volkswirtschaft? gewaltige Anstrengungen. Es muß auf allen Gebieten so yi«t wie möglich gearbeitet werden.

Die Leistung von Mehrarbeit, Sonntags-, Feiertags- und» Nachtarbeit führt bei den Eefolgschaftsmitgliedern zu Mehr­arbeitslohn. Der Reichsminister der Finanzen hat durch Erlaß, vom 18. Dezember 1939 Seite 222821 III angeordnet, daß die-! ser Mehrarbeitslohn nicht dem Kriegszuschlag zur Einkommensteuer unterliegt und auch für die Frage außer Betracht bleibt, ob die Freigrenzen Leim Kriegs­zuschlag zur Einkommensteuer überschritten werden.

Beispiele:

rV Ein Arbeitnehmer der Steuergruppe II erhält einen Wa­chenlohn von 55 RM. Durch Mehrarbeitslohn, z. V. für Ueber- stunden, erhöht sich der Wochenlohn um 5 RM. aus 6V RM.! Bisher betrug der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer nach einem Wochenlohn von 69 RM. gleich 2.55 RM. Nunmehr unter­liegt der Mehrarbeitslohn von 5 RM. nicht mehr dem Kriegs­zuschlag. Der Wochenlohn ohne den Mehrarbeitslohn beträgt 55 RM. Der Kriegszuschlag von diesem Wochenlohn beträgt 1 RM.

8. Ein Arbeitnehmer der Steuergruppe I erhält einen Wochen­lohn von 50 RM. Durch Mehrarbeitslohn, z. V. für Ileberstun- den, erhöht sich der Wochenlohn um 6 RM auf 56 RM. Bisher betrug der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer nach einem Wochenlohn von 56 RM. gleich 2 RM. Nunmehr unterliegt der Mehrarbeitslohn von 6 RM. nicht mehr dem Kriegszuschlag. Der Wochenlohn ohne den Mehrarbeitslohn beträgt 50 RM. Er überschreitet nicht die für den Kriegszuschlag vorgesehene Freigrenze von 54 RM. wöchentlich. Der Arbeitnehmer hat kei­nen Kriegszuschlag zu entrichten.

Die Lohnsteuer berechnet sich der Lohnsteuertabelle gemäß nach Lohnstufen. Durch den Mehrarüeitslohn kommt das Gefolg­schaftsmitglied oft in eine höhere Lohnstufe. Dadurch wird oft eine unverhältnismäßig hohe Lohnsteuer ausgelöst. Der Reichs« minister der Finanzen hat durch den bezcichneten Erlaß vom 18. Dezember 1939 diese Härte beseitigt. Er hat angeordnet, daß der Arbeitslohn (Grundlohn. und Zuschläge), der für Mehr­arbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt wird, nach den festen Hundertsätzen des Paragraph 35 der Lohnsteuerdnrch- führungsbestimmungen besteuert werden kann (z. V. 10 v. H. bet Steuergruppe III, 3 v. H. bei Steuergruppe IV und Kinder­ermäßigung für drei Personen), wenn das für das Gefolgschafts- Mitglied günstiger ist als beim llebergang in eine neue Lohn- - stufe der Lohnsteuertabelle.

Beispiele:

L. Ein Arbeitnehmer der Steuergcuppe I erhält einen Wochen­lohn von 50 RM. Durch Mehrarbeitslohn, z. B. für Ueberstun- den, erhöht sich der Wochenlohn um 8 RM. aus 58 NM. Bisher betrug die Lohnsteuer bei einem Wochenlohn von 58 NM. nach der LohnsteuertaLelle 6.90 RM. Nunmehr ist die Lohnsteuer in der folgenden Weise zu berechnen: Wochenlohn von 50 RM, Lohnsteuer nach Lohnsteuertabelle 4.86 RM., Mehrarbeitslohu 8 RM., Lohnsteuer 18 v. H. gleich 1.44 NM., zusammen 6.30 RM. Der Arbeitnehmer hat keinen Kriegszuschlag zu entrichten (Hin­weis aus Beispiel 8).

D. Ein Arbeitnehmer der Steuergruppe IV imt Kinderermäßi­gung für zwei Personen erhält einen Monatslohn von 180 RM Durch Mehrarbeitslohn, z. V. für lleberstunden, erhöht sich der Monatslohn um 5 RM. auf 185 RM. Bisher betrug die Lohn­steuer bei einem Monatslohn von 185 RM. nach der Lohnsteuer­tabelle 2.86 NM. Nunmehr ist die Lohnsteuer in der folgenden Weise zu verrechnen: Monatslohn 180 RM., Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle 1.82 RM., Mehrarbeitslohn 5 RM, Lohnsteuer 8 v. H. gleich 30 Pfg, zusammen 212 RM.

Die Regelung tritt mit Wirkung vom 18. Dezember in Kraft.

Aenderungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Anpassung an die veränderten Verhältnisse

Berlin, 20. Dez. Eine Verordnung des Reichsarbeitsminister» vom 12. Dezember 1939 ändert wichtige Vorschriften der gesetz­lichen Krankenversicherung. Da in den letzten Monaten in grö­ßerem Umfange Ruhestandsboamte sowie Bezieher von Ruhegeld, Wartegeld oder ähnlichen Versorgungsbezügen, von Behörden, öffentlichen Betrieben sowie in der Privatwirtschaft eingestellt worden sind, pahr die Verordnung die Vorschriften über die Ver- stcherungsfreiheit in der Krankenversicherung an diese Verhält­nisse an. Ruhe- und Wartegeldempfänger des öffentlichen Dien­stes in Betrieben oder im Dienste des Reiches, eines Landes, emes Eemeindeverbandes, einer Gemeinde, eines Versicherungs­trägers anderer öffentlicher Verbände oder öffentlicher Körper­schaften werden in der Krankenversicherung nunmehr aktiven Be­amten gleichgestellt. Sie sind daher auch unter den gleichen Vor­aussetzungen versicherungsfrei wie die aktiven Beamten. Ruhs­geld- und Wartegeldempfänger, die außerhalb des öffentliche« Betriebes, also zum Beispiel in der Privatwirtschaft, beschäftigt werden, sind berechtigt, beim zuständigen Versicherungsamt Be­freiung von der Krankenversicherungspflicht zu beantragen. Wer also Ruhe- oder Wartegeld oder ähnliche Versorgungsbezüge er­hält oder wer Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung oder eine Invalidenrente aus der Invalidenversicherung bezieht, muß, wenn er von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sei« will, einen Antrag beim Versicherungsamt stellen. Er hat somit nach den bei ihm vorliegenden Verhältnissen zunächst selbst r»