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Schwarzwälder Tageszeitung
Nr. 284
Hauptbefestigungslinic zurückgezogen haben, hätten bisher ihre Stellungen halten können. Im Norden Letzten die sowjetrussischen Truppen den Vormarsch von der Eismeerküste auf der Straße nach Süden fort und dürften die Stadt Salinijaervi erreicht haben.
Der schwedische Gesandte bei Molotow
Moskau, 4. Dez. Wie verlautet, wurde der schwedische Gesandte in Moskau, Wint-er, vom Außenkommissar Molotow empfangen, lieber den Gegenstand der Besprechungen zwischen Molotow und Winter ist bis jetzt noch nichts Genaues bekannt geworden.
Die neuen Grenzen mit der Finnischen Demokratischen Republik in Moskau veröffentlicht
Moskau, 4 .Dez. Die „Prawda" und die Jfoestija" veröffentlichen ganzseitige Kartenskizzen, die die neue Grenzziehung zwischen der Sowjetunion und der „Finnischen Demokratischen Republik" zeigen.
Finnland zur Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Rußland bereit
Helsinki, 4. Dez. Am Sonntag fanden keine Bombenangriffe auf Helsinki statt. Die Evakuierung der Reichsdeutschen, die auch den Mitgliedern der russischen Gesandtschaft zugute kam, ging ohne Störung planmäßig vonstatten. Auch die amerikanischen Staatsangehörigen haben Anweisung erhalten, Finnland zu verlassen.
Heftige Schneefälle an der Karelischen Grenze machten größere Kampfhandlungen unmöglich. Nördlich des Ladoga- Sees fanden, wie verlautet, stärkere Angriffe statt.
Die neue finnische Regierung des Ministerpräsidenten Ryti beschloß in ihrer ersten Kabinettssitzung ihre grundsätzliche Bereitschaft, eine friedliche Lösung des finnisch-russischen Konfliktes herbeizuführen. Der schwedische Gesandte in Moskau ist ersucht worden, der russischen Regierung diese Bereitwilligkeit zur Wiederaufnahme der Verhandlungen mitzuteilen.
England, der Rechtsbrecher Europas
Berli«, 3. Dez. Amtlich wird verlautbart:
Der englische Ministerpräsident hat in seiner Rundfunkrede oo» letzten Sonntag erneut wie schon östers die deutsche Regie- rnng beschuldigt, daß sie im Namen des Staatsinteresses den vrnch eines einmal gegebenen Wortes zu rechtfertigen sucht, wann «immer ihr dies paßt". Herr Chamberlain hat sich damit Wiederum in echt britischer Unverfrorenheit zum Anwalt des sogenannte« «Völkerrechts" gemacht, das oo» Deutschland angeblich ständig verletzt, von England angeblich ständig verteidigt wird, das in Wirklichkeit aber für England einfach nicht existier^ wenn es sich um seinen imperialen Machthunger handelt. Herr Chamberlain hat ein schlechtes Gewissen. Er will dies übertönen mit faden Anklagen und hochtrabenden Worten. Jedoch die Welt ist heute kritischer geworden. Der Nebel der früher erfolgreichen, heute aber gänzlich wirkungslosen englischen Propaganda vermag die Völker nur vorübergehend zu betäuben. Das englische Gold kann heute gegen das erwachende Völkergewissen auf die Dauer nichts ausrichte'n. Die Völker sehen zu schnell wieder klar. So sehen sie auch in diesem neuen Erguß des Herrn Chamberlain nichts anderes als einen allzu durchsichtigen Versuch, sich ein Alibi zu verschaffen für den größten Völkerrechtsbruch, der von England in neuester Zeit begangen wurde durch seine Blockadeerklärung, die praktisch auf eine Blockadeerklärung gegenüber der gesamten Welt herauskommt.
Daß es sich hier nach alter englischer Tradition um reinste Eeeräuberei handelt» wird heute von allen neutralen Staaten der Welt registriert. Daß England diese Seeräuberei aber auf- gezwungen sei, und daß es diese sozusagen im Namen des Völkerrechts ausüben will, bedeutet selbst in der Geschichte britischer Henchelei eine» gewisse» Höhepunkt.
Denn: Nach dem Weltkrieg von 1914/18, den England angeblich für das Völkerrecht, für die Vertragstreue, für die Rechte der kleinen Nationen geführt hatte, wurde ein Bau errichtet, der alle diese Ideale verwirklichen sollte: Der Völkerbund, der Haager Internationale Gerichtshof, die Eeneralakte zur friedlichen Schlichtung von Streitigkeiten und viele andere Pakte dieser Art. Hiernach war England verpflichtet, in allen Streitigkeiten über Völkerrechtsfragen nicht nach eigener Willkür zu handeln, sondern sich der Entscheidung eines internationalen Gerichtshofes zu beugen. England war es, daß bei allen diesen Pakten als Hauptpate auftrat. Mit tönenden Phrasen verkündete es dieses Ideal der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Dies waren Worte. Jedoch die Taten?
1. Bereits im Februar 1939, also mehr als ein halbes Jahr vor Ausbruch des Krieges, hat Großbritannien anläßlich der Verlängerung seiner aus der Eeneralakte übernommenen Eeneralverpflichtungen einen bedeutsamen Vorbehalt gemacht. In der britischen Note an den Generalsekretär des Völkerbundes wird nämlich erklärt:
Bon nun an wird sich diese Bindung nicht auf Streitigkeiten
in Bezug auf Geschehnisse erstrecken, die sich im Verlauf eines
Krieges ergeben, in welchen England verwickelt ist.
.England hat also lange vor dem Ausbruch des Krieges, ja lange vor jenem 15. März, der nach englischen Erklärungen angeblich ein Wendepunkt der britischen Politik gewesen sei und den Krieg mit Deutschland früher oder später unvermeidlich gemacht habe, für den Kriegsfall seine Verpflichtung zur internationalen ritterlichen Erledigung von Streitigkeiten aufgekündigt. Dabei konnte es sich bei solchen Streitigkeiten aus «Geschehnissen, die sich im Verlauf eines Krieges ergeben" natürlich nicht um Streitigkeiten mit dem Kriegsgegner handeln, die einer Entscheidung nicht unterliegen, sondern um Streitigkeiten mit Neutralen.
Dieses England, das das Völkerrecht und die Rechte der Neutralen angeblich so überaus gewissenhaft achtet, erklärt also bereits im Februar 1939, daß es im Falle eines Krieges de« Neutralen keine schiedsrichterliche Genugtuung z« gebe« bereit sei. sondern sich freie Hand für Völkerrechtsbruche Vorbehalte.
2. Peinlich war es nun für England, daß es trotz dieses Vorbehaltes für einen zukünftigen Krieg noch weiter, und zwar
vurch das Statut des Haager Gerichtshofes vertraglich gebunden war. Diese Bindung schloß für England erst im Jahre 19 49 ab. Ein Kündigungsmöglichkeit bestand überhaupt nicht. Was tut nun aber England angesichts dieser Lage? Man höre und staune:
Am 7. September 1939, vier Tage nach Eröffnung des englischen Angriffskrieges gegen Deutschland, richtet England eins vom Unterstaatssekretär im Londoner Auswärtigen Amt, Sir Alexander Cadogan, Unterzeichnete Note an den Generalsekretär des Völkerbundes und erklärt, daß eine Verpflichtung aus dem Statut des Haager Gerichtshofes von ihm nicht mehr als bindend betrachtet werden könne. Eine rechtlich irgendwie beachtliche Begründung dieses Bruches einer feierlich eingegangenen Völkerrechtsverpflichtung gab England nicht.
Dagegen glaubte es, durch diesen Bruch einer mit dem Völkerbund und dem Haager Gerichtshof eingegangenen Bindung sich der Verantwortung für seine den Neutralen gegenüber begangenen Völkerrechtsbrüche entziehen zu können.
Schon damals konnte man annehmen, daß England nun eins Seekriegspolitik einleiten würde, die jeder Rücksichtnahme auf die Neutralen bar sein würde. Was inzwischen geschehen ist, übertrifft noch alle Erwartungen. Der gesamte neutrale Handel ist nach den neuesten britischen Blockadeerklärungen nicht mehr von den Schiedssprüchen eines Gerichtshofes, sondern vom Belieben und der Willkür britischer Prisengerichte, die, wenn auch in mancherlei Meise getarnt, nach den Weisungen der Admiralität und ausschließlich nach britischer Staatsraison ihre Urteile fällen werden, abhängig. Die Bindung an das Völkerrecht, die England 29 Jahre lang heuchlerisch vortäuschte, ist seit dem 7. September 1939 radikal über Bord geworfen.
England hat also durch seine Handlungsweise gegenüber der internationale» Schiedsgerichtsbarkeit erneut unter Beweis gestellt, daß es erstens bewußt und systematisch de« Krieg gegen Deutschland vorbereitet hat und zweitens für einen solche» Kriegsfall von allem Anfang an mit einem Zynismus und einer Unbekümmertheit ohnegleichen entschlossen war. die Rechte der Neutralen mit Füßen zu trete».
Die Welt weiß nunmehr, wo die Regierung sitzt, die — wie ihr Chef selber sagt — „im Namen des Staatsinteresses Len Bruch eines einmal gegebenen Wortes zu rechtfertigen sucht, wann immer ihr das paßt."
Echo zur Pariser Kammer-Abstimmung
Brüssel, 2. Dez. Die Sitzung der französischen Kammer am Donnerstag hat, wie aus der Pariser Presse hervorgeht, gezeigt, daß in der Regierung und in den einzelnen Parteien bei weitem nicht das Einvernehmen besteht, das man sich nach außen hin den Anschein zu geben versucht. Schon das Abstimmungsergebnis über die Erneuerung der Vollmachten zeigt, daß die Opposition keineswegs gewillt ist, sich einfach mundtot machen zu lassen. Wenn man berücksichtigt, daß Daladier, um überhaupt dieses ziemlich klägliche Ergebnis zu erreichen, gezwungen war, die Vertrauensfrage zu stellen, so erkennt man deutlich die Kluft, die zwischen dem Kabinet und dem Parlament besteht. Das „Journal" unterstreicht den Unwillen, der aus den Abgeordnetenbänken bei der Lektüre der Regierungsvorlage über die neuen Vollmachten aufgetaucht sei. Als Daladier hierauf die Frage stellte, ob denn die Kammer ständig tagen wollte, wurde diese Frage einstimmig durch ein langanhaltendes Ja beantwortet.
Dr. Goebbels sprach in Vromberg
«Das Blutopfer nicht umsonst gebracht" '
Bromberg, 2. Dez. Reichsminister Dr. Goebbels besuchte mit Ministerialdirigent Berndt die Gräber der ermordeten Volksdeutschen aus dem Friedhof in Bromberg. Dr. Goebbels verweilte längere Zeit an den Gräbern und ehrte die für ihr Deutschtum Gefallenen durch Niederlegung eines Kranzes. Am Abend vorher hatte Dr. Goebbels in zwei überfüllte» Kundgebungen zu den Volksdeutschen Brombergs gesprochen. In seiner Rede im Stadttheater gab er seinen Hörern eine zusammenhängende Darstellung der Wiedererrichtung des Reiches nach dem Zusammenbruch von 1918.
In der zweiten überfüllten Versammlung gedachte der Minister ebenfalls des schweren Schicksals der Deutschen in diesem nunmehr nach langer Leidenszeit befreiten Lande. In eindringlicher Weise legte hier der Minister klar, daß das Blutopfer nicht umsonst gebracht worden sei. Jede Mutter, die ihren Sohn verlor, jede Frau, die ihren Mann hingeben mußte, wird am Ende doch sägen: „Wenn ich auch mein persönliches Glück opferte, so tausche ich dafür das Glück meines Volkstums ein. Dadurch, daß ich mein eigenes Glück und meinen eigenen Frieden preisgeben mußte, helfe ich, das Glück und den Frieden meines Volkstums und schließlich auch den großen Frieden meines ganzen Volkes zu gewinnen." Dr. Goebbels stattete auch der Stadt Posen einen kurzen Besuch ab.
schutzwall-Ehrenzeichen wird jetzt verliehen
Westwallarbeiter zur Entgegennahme anfgernfen Berlin, 3. Dez. Das vom Führer gestiftete Deutsche Schutzwallehrenzeichen wird an alle Arbeiter der eingesetzten Vau- und Transportunternehmungen verliehen, die ihre Einsatzbereitschaft für den Schutz der deutschen Heimat durch eine mindestens zehnwöchige Arbeitsleistung gm Westwall und im Straßen-Sofortprogramm 1938 bewiesen haben. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit infolge Einberufung zur Wehrmacht, Unfall oder Krankheit wird berücksichtigt. Für den Einsatz im östlichen Teil des Straßenbau-Sofortprogramms wird statt des Schutzwallehrenzeichens die Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudetenmedaille) verliehen.. Als Einsatz in beiden Fällen gilt für den Westwall die Zeit zwischen dem 15. Juni 1938 und 31. August 1939, für das Sofortprogramm vom 15. Juni bis 31. Dezember 1938. Alle Personen, die hiernach für eine Auszeichnung in Frage kommen, können sich ab 19. Dezember 1939 auf einem beliebigen Arbeitsamt meld e'n.
BolLspreis der deutschen Gemeinden
für deutsche Dichtung 1838
Berlin, 3. Dez. In einer Feierstunde, an der mit dem Reichsleiter Fiehler und Alfred Rosenberg viele führende Männer
des öffentlichen und kulturellen Lebens teilnahmen, wurde am Samstagabend in der Reichshauptstadt der Volkspreis der deut- schen Gemeinden und Gemeindeverbände für deutsche Dichtung 1939 an Josef Georg Oberkofler für seinen Roman „Der Bannwald" verliehen. Als weiteres Preisbuch wurde dem Volkspreis Friedrich Grieses 1935 erschienene Erzählung „Die Wagenburg" beigegeben.
Tätliche Beleidigung wahrend der Verdunkelung
Bürstadt/Ried, 3. Dez. Hier fand eine Verhandlung des Sondergerichts gegen einen 19jährigen, mehrfach vorbestraften Burschen statt. Er hatte im Oktober in der abendlichen Dunkelheit ein 15 Jahre altes Mädchen auf der Straße angesprochen. Als das Mädchen sich die beleidigenden Redensarten des Burschen verbat, schlug dieser dem Mädchen in das Gesicht. Der Vertreter der Anklage beantragte wegen tätlicher Beleidigung während der Verdunkelung eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Das Urteil lautet auf zwei Jahre Gefängnis.
Bertragshilfe des Richters
z», Anpassung von Schuldverhältuisje« a« dir Krieg».
Wirtschaftslage
Berlin, 3. Dez. Die Umstellung der deutschen Wirtschaft aus die durch de« Krieg geschaffenen Verhältnisse hat mau den Gewerbetreibenden gezwungen, seinen Betrieb stillznlegeu, «m- zustellen oder einzuschränke». Es wird erwartet, daß die Gläubiger aus die besondere Lage eines solchen Schuldners Rücksicht nehmen und sich mit ihm über die Abwicklung seiner Verpflichtungen gütlich einigen. Wo dennoch eine solche Eiuiguug nicht zustande kommt, ist es Aufgabe des Staates, ausgleicheud einzugreifen. Auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz Dr. Gürtner hat daher der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung Reichsminister Dr. Frick eine Verordnung über die Vertragsschlüffe des Richters aus Anlaß des Krieges erlaffen, die soeben im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wird.
Nach dieser Verordnung kann ein Gewerbetreibender, der infolge der Auswirkungen des Krieges seinen Betrieb hat stilllegen, umstellen oder einschränken müssen und hierdurch in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt wird, beim Amtsgericht die Gewährung von Vertragshilfe beantragen: Daraufhin kann der Richter:
1. die Fälligkeit von Zahlungsverpflichtung, die aus der Zeit vor dem 1. September 1939 stammen, durch Bewilligung von Teilzahlungen oder Stundung entsprechend der Leistungsfähigkeit des Schuldners regeln;
2. einen gegenseitigen Vertrag (über die Herstellung einer Werkzeugmaschine oder über die Lieferung von Waren), den der Gewerbetreibende vor dem 1. September 1939 in Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb geschloffen hat und der noch von keiner Seite vollständig erfüllt ist, ganz oder teilweise — unter Umständen gegen billige Entschädigung des Vertragsgegners aufheben, wenn die Erfüllung des Vertrages die Weiterführung oder die Abwicklung des Gewerbebetriebes gefährden würden.
3. Der Richter kann, wenn die Miste oder der Pacht für die Geschäftsräume in einem erheblichen Mißverhältnis zu dem verminderten Ertrag des Gewerbebetriebes steht, die Miete oder Pacht um einen angemessenen Betrag, jedoch nicht um mehr als die Hälfte herabsetzen. Die Herabsetzung ist aber nur zulässig, wenn der Gewerbetreibende auch bei angemessener Berücksichtigung seiner sonstigen Mittel nicht in der Lage ist, die bisherig« Miete oder Pacht (selbst bei Bewilligung von Stundung oder Teilzahlung) weiterhin zu bezahlen.
4. Auf Antrag des Gewerbetreibenden kann der Richter auch das Miet- oder Pachtverhältnis über die Geschäftsräume unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen und hierbei dem Gewerbetreibenden di« Verpflichtung auferlegen, dem Vermieter oder Verpächter eine vom Gericht nach billigem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu bezahlen.
Die Verordnung regelt noch eine Reihe von weiteren Fällen, in denen die Vertragshilfe des Richters in Anspruch genommen werden kann:
5. Ist jemand infolge der behördlich angeordneten Räumung oder Freimachung von gefährdeten Teilen des deutschen Reichsgebietes gezwungen, seinen bisherigen regelmäßigen Aufenthaltsort zu verlassen, und kann er deshalb seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen, so kann auf seinen Antrag der Richter die Fälligkeit seiner Verbindlichkeiten durch Vewil« ligung von Teilzahlungen oder Stundung regeln.
8. Erleidet der Eigentümer eines Grundstückes dadurch einen erheblichen Einnahmeausfall, daß er seinen auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb gar nicht oder nur noch in vermindertem Umfange weiterführen kann, oder dadurch, daß di« Miete herabgejetzt oder das Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst wird, oder dadurch, daß ihm infolge der Freimachung von Gebietsteilen die Nutzungsmöglichkeit genommen wird, so kann der Richter auf Antrag des'Grundeigentümers die Zinsen von Hypotheken oder Erundschulden stunden oder in einem angemessenen Betrag, jedoch unter einem Zinsfuß von 5 v. H., herabsetzen.
7. Wird nach dem 25. 8. 1939 ein Hypotheken- oder Grundschuldkapital fällig und ist es dem Schuldner nicht möglich, den erforderlichen Betrag aufzubringen, so kann auf seinen Antrag der Richter die Fälligkeit des Kapitals entsprechend der durch den Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Lage neu regeln.
8. Hat schließlich ein Schuldner infolge der Auswirkungen des Krieges ohne sein Verschulden eine Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllen können, so kann er sich an den Richter wenden mit dem Anträge, die etwa durch die Säumnis entstandenen nachteiligen Rechtsfolgen für nicht eingetreten zu erklären (z. B- dre Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen, die Entstehung von Kündigungs- und Rückgriffsrechten, die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe usw.).
Eine verständige Haltung der Gläubiger, nötigenfalls unterstützt durch diese Vertragshilfe des Richters, wird dazu führen, daß trotz der Auswirkungen des Krieges die übergroße Mehrzahl der in Mitleidenschaft gezogenen Betriebe und Personen zahlungsfähig erhalten bleibt. Dennoch ist damit zu rechnen, daß einzelne Unternehmen stärker betroffen werden. Um solche Betriebe, falls sie Schonung verdienen, vor dem Konkurs zu bewahren, hat der Generalbevollmächtigte für