pflichtige ist hiebei, daß auf den Schießplätzen auch die ordnungsmäßigen militärischen Schießübungen abgeschlossen werden können und das Ergebnis von einem aufsichtsführenden Vorstandsmitglied der Schützengesellschaft bestätigt wird. Dieser Ausweis ist beim Eintritt beim Militär alsbald vorzuzeigen. Die erforderlichen Schießbllchlein können je im Schützenhaus bei den Uebungen erworben werden. Bei Erfüllung der vom Deutschen Schützenbund vor- geschviebenen Uebungen erhält der Schütze ein beson­deres Ehrenzeichen nebst Urkunde. Es wird sich bei dieser Sachlage für die zum Heeresdienst ausgehobe­nen jungen Männer in Calw dringend empfehlen, sich bei der Zugendwehr Calw anzumelden und deren Uebungen regelmäßig zu besuchen. 8c-b.

Mißbräuchlicher Weiterverkauf.

Beim Verkauf der durch die Gemeinden aufgespei­cherten Vorräte an Dauerware hat stellenweise die er­leichterte und billige Bezugsmöglichkeit zu dem miß­bräuchlichen Weiterverkauf zu höheren Preisen geführt. Um diesem Mißstande abzuhelfen, hat der Bundesrat den Gemeinden das Recht eingeräumt, den Weiterver­kauf oder die Abgabe von Fleisch und Fettwaren zu ver­bieten oder zu beschränken, sowie bei Gestattung des Weiterverkaufs die Preise festzusetzen. (Amtlich.)

Derwendungsbestimmungen für Kartoffeln.

Die Reichsstelle für Kartoffelversorgung hat infolge starker Beteiligung an der Verarbeitung der Kartoffeln durch Stärkefabriken, Trocknungsanlagen (auch zahl­reiche Zuckerfabriken, Cichoriedarren, selbst Ziegeleien haben sich im Interesse der Sache in den Dienst der Kar- tofefltrocknung gestellt) und infolge der Wiederauf­nahme des Drennereibetriebes in den letzten Tagen über so hohe Mengen der von den Kommunalverbänden be­schafften Kartoffeln verfügen können, daß über ihren gesamten Kartoffelvorrat bereits Berwendungsbestim- mungen getroffen find. Die Reichsstelle kann däher wei­

teren Anträgen auf Zuweisung von Kartoffeln zur tech­nischen Verwertung nicht mehr entsprechen. Es darf gehofft werden, daß nun auch die tatsächliche Abnahme der verfügten Kartoffeln durch die Fabriken eine im­mer schnellere wird, doch kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, daß die tatsächliche Abladung nur im Einvernehmen und innerhalb der Abforderungen der Empfänger vorgenommen werden darf.

Gegen die Vermögenssteuer.

Stuttgart, 28. Juni. Eine Eingabe des Stuttgarter Haus- und Erundbefitzervereins an die Ständeversamm­lung wendet sich gegen die von der württembergisch'en Regierung den Städen vorgeschlagene Vermögenssteuer, als deren Grundlage das nach dem Wehrbeitrage vom Besitzsteuergesetz geschätzte Vermögen angenommen wer­den soll. Diese Schätzungsgrundlage habe sich, so wird in der Eingabe geltend gemacht, seit 1913 nicht nur durch Erbgang, Verkäufe und Vermögensrückgang verändert, sondern es bleibe auch der heutige Wert der Häuser und Grundstücke ganz wesentlich hinter dem vor zwei Jahren festgestellten Werte zurück. Dazu käme in zahllosen Fäl­len ein ganzer oder teilweiser Ausfall der Mietzinse. Durch die Vermögenssteuer würde den Haus- und Grund­stücksbesitzern statt einer Hilfeleistung eine neue schwere Last aufgebürdet. Unter Hinweis darauf, daß der preu­ßische Landtag zur Zeit darüber berate, wie den Haus­besitzern geholfen werden könne, werden die Stände er­sucht, dieser neuen steuerlichen Maßnahme jedenfalls während der Kriegszeit die Zustimmung zu versagen.

Ein erfolgloser Fliegerangriff auf Friedrichshofen.

(WTB.) Friedrichshafen, 29. Juni. Das Kriegs­ministerium teilt mit: Am Sonntag den 27. Juni, etwa 1V.3V Uhr vormittags näherte sich ein französischer Dop­peldecker von Konstanz Friedrichshafen. Schon beim Anflug heftig von Artillerie beschossen, setzte er den Flug nicht bis über Friedrichshafen fort, sondern machte eine Schleife über dem Seenfer westlich der Stadt, wo­bei er drei Bomben, die keinerlei Schaden anrichteten, abwarf. Eine Bombe fiel in den See bei Manzell, die

andere in das Gelände zwischen Schnepfenhausen Wackershausen und dem Seeufer. Nach Abwurf der letz­ten Bombe entzog sich der Flieger dem Artilleriefeuer durch Wegflug in der Richtung Konstanz. Wie aus Schweizer Zeitungen zu entnehmen ist. mußte er später auf schweizerischem Boden landen, wo er festgenommen wurde.

SCB. Stuttgart, 28. Juni. Wie dieSchwäb. Tagwocht mitteilt, hat am Samstag das gauze Druckereipersoual desStaatsanzeigers" wegen Ar» beiterentlaffungea uad in Verbindung damit stehenden LohudrSckereien, seine Kündigung eingereicht.

(SCBZ Stuttgart, 28. Juni. Die Fabrikarbei­tersehefrau Anna Knorr, eine gebürtige Luxem­burgerin, unterhielt sich in französischer Sprache mit in einem Steinbruch beschäftigten französischen Kriegsgefangenen. Vor Gericht machte sie geltend, daß sie das Verbot, mit den Gefangenen zu sprechen, nicht gekannt habe. Die Strafkammer erkannte ge­gen sie wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über den B-eagerungszustand auf die Mindeststrafe von 1 Tag Gefängnis.

STB. Ul«, 28. Juni. Gestern traf ein Trans­port von 2000 gefangenen Russen hier ein, die in den Baracken bei der Friedrichsau untergebracht werden. Teilweise waren die Gefangenen in schlechter Verfassung, hatten zum Teil leine Schuhe, keine Röcke an, oder staken gar in Frauenkleidern.

Für die Schrift!, verantwort!.: Otto Seltmann, Talw. Druck u. Verlag der A. Oelschläger schen Buchdruckerei, Talw.

Reklarneteil.

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sofern sie nicht österreichisch-nngarischer oder türkischer Staats, augehörigkeit find, haben sich unter Dorlage ihres Passes oder den ihn vertretenden behördlichen Ausweis

spätestens bis 10. 2uli d. Fs., bei der Ortspolizei­behörde anzumeldeu.

Ausländer, welch« dieser Bestimmung nicht entsprechen, werden mit Hast bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. Bekanntmachung des stell». Generalkommando des XIII. Armeekorps vom 15. Juni 1915.

A. B.: Dreiß.

Liebelsberg.

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Talw, den 30. Juni 1915.

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Am 23. Juni hat nun auch unser lieber Bruder, Schwager und Neffe

Hans Pflüger.

Grenadier im Jnf.-Regt. Nr. IIS, bei einem Sturmangriff auf dem öst­lichen Kriegsschauplatz, wie sein Bruder Hermann, den Heldentod fürs Vaterland erlitten.

Zn tiefer Trauer:

die Geschwister: Frau Ingenieur Streib, geb. Pflüger, Augsburg, Neuhäußerstraße 5, mit Galten Adolf Streib, z. Zt. im Felde, Gertrud Pflüger,

der Onkel: Wilhelm Diugler mit Familie.

Emberg, den 29. Juni 1915.

LoSes-KnsÄge.

Unser innigstgeliebter Sohn und Bruder

Christian Großmann,

im Res.-Inf.-Reg. 246, 4. Komp., ist am 16. ds. Mts. im Alter von 29 Jahren den Heldentod fürs Vaterland gestorben. Allen, die ihm Liebe erwiesen haben, sagen herz­lichen Dank

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