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Schwarzwälder Tageszeitung
Nr.
Aus Stadt und Land
Altensteig, Len 28. November 1939.
Amtliche Dienstnachrichten
Ernannt: den Musiklehrer Alfred Kühlenthal in Stuttgart zum Reallehrer.
Versetzt: den Studiendirektor Dr. Schick an der Oberschul« Lir Mädchen m Ludwiqsburg an die Friedrich-Schiller-Ober- schule für Jungen in Ludwigsburg und den Studiendirektor Dr. Wilß in Tübingen an die Oberschule für Mädchen in Ludwigsburg.
2« den Ruhestand: den Oberaufseher Ernst Pracht bei den Landeskunstsammlungen in Stuttgart; Oberaufseher Karl Vetter bei den Landeskuustsammlungen in Stuttgart.
Zm Bereich des Oberfinanzpräsidenten Württemberg in Stutt gart wurden ernannt: zum Regierungsdirektor Oberregierungsrat Schwab bei dem Oberfinanzpräsidenten Württemberg. — Versetzt: Steuerinspektor H e 11 r i e g e l - Schwäb. Hall nach Crailsheim; Steuerinspektor Otto-Neuenbürg nach Geislingen; Zollinspektor R i e f - Friedrichshafen zu dem Oberfinamz- präfidenten Württemberg.
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— «sg. Genehmigung des Arbeitsamtes znr Selbständig- machung. Nach einem Bescheid des Reichsarbeitsministers ist di« Zustimmung des Arbeitsamtes zum Arbeitsplatzwechsel auch dann erforderlich, wenn ein Arbeiter oder Angestellter un Lösung seines Arbeitsverhältnisses nachsucht, um sich selbständig zu machen.
— nsg. Steuerfreiheit von Entschädigungen im Luftschutzdienst Den Luftschutzdienstpflichtigen im Werkluftschutz, im erweiterter Selbstschutz und im Selbstschutz können bei Teilnahme am Luftschutzdienst unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungei für Fahrgeld, Zehrgelder, Tage- und Uebernachtungsgelde« gewährt werden. Nach einem Erlaß des Reichsfinanzministerfind diese Entschädigungen aus Villigkeitsgründen nicht zu« Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer heranzuziehen.
— nsg. Gesellenbrief ohne Prüfung. Verschiedentlich sind Lehr linge, die sich bereits zu den Herbstprüfungen gemeldet hatten inzwischen zur Wehrmacht einberufen worden. Nach einer Anordnung kann diesen Lehrlingen, wenn sie zur Ablegung der Gesellenprüfung nicht erscheinen können, der Gesellenbrief ohne Prü fung ausgehändigt werden. Voraussetzung ist, daß die Zulassun gen zur Prüfung ordnungsmäßig erfolgt sind. Der Inhalt de« Zeugnisses des Lehrbetriebes gnuß, bestätigt von den Zeugnissei der Berufs- und Fachschule, den Schluß zulassen, daß dem Lehr ling eine umfassende Ausbildung zuteil geworden ist, und das er über die notwendige fachliche und persönliche Reife verfügt
— nsg. Preisausschreiben für Beamte. Um die Erlebnisse in Felde und in der Kriegsheimat festzuhalten, hat der Reichsbun! der Deutschen Beamten ein Preisausschreiben zur Kriegsweih nacht 1939 „Der deutsche Beamte an der äußeren und innere« Front" erlassen, das vom Geist des nationalsozialistischen Beam tentums zeugen soll. Es sind Geldpreise bis zu 100 Mark in Gesamtwert von 1200 Mark ausgesetzt.
— Futtermittelscheine. Auf Grund gesetzlicher Ermächtigun, sind durch die Anordnung der Hauptvereinigung der Deutsche« Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 22. September 193! mit Wirkung vom 1. Dezember 1939 ab zum Bezüge von Futter Mitteln für Pferde, Rinder und Schweine durch nichtlandwirt schaftliche (städtische) Tierhalter Futtermittelscheine vorgeschrie ben worden. Nichtlandwirtschaftliche Geflügelhalter oder Halte von Ziegen, Kaninchen oder anderen Tieren, für die keine Fut termittelscheine vorgesehen sind, können ihren Bedarf im Rab
men der Futtermittelversorgungslage ohne Scheine decken. Sämt liche Tierhalter, welche hienach Futtermittelscheine benötigen haben bis spätestens 1. Dezember 1939 bei dem für sie zustän digen Ernährunqsamt, Abt. V, oder der von diesem bestimmter Stelle einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Hornberg, 27. Nov. (Aus der Gemeind e.) Auch in Hornberg hat die Winterarbeit der NS.-Frauenschaft begonnen. Erfreulicherweise sind hier zehn Frauen neu beigetreten, so daß die Zelle Hornberg jetzt, ihrer Mitgliederzahl nach, eigene Heimabende abhalten kann. Der erste Heimabend fand vor wenigen Tagen statt. Die Ortsfrauenschaftsleiterin, Frau Kußmaul, gab als Grundlage eine kurze Ilebersicht über die Frauenorganisationen, deren Arbeiten vor der Machtübernahme und jetzt innerhalb der NS.-Frauenschaft. Sie betonte besonders, daß die Frau wieder als höchste Aufgabe ihre Pflicht darin sieht, dem Manne in jeder Lebenslage Kameradin und darüber hinaus Trägerin der Familie zu sein. Weiter erinnerte sie daran, daß es vor 1933 Frauen gab, die diese heiligen Ideale wegwarfen, sich für Freundschaftsehen und dergleichen Dinge entschieden haben und verantwortungslos dahin lebten. Wir verdanken es dem Führer und unserer NS.-Frauenschaftssührung, Laß nun die alten, deutschen Ideale wieder führend sind und unser Leben dadurch wieder lebenswert wurde. Befriedigt gingen die Frauen auseinander, mit dem Beschluß, jeden Donnerstag so zusammen zu kommen.
Calw, 28. Nov. (Kirchenmusik des Ev. Kirchenchors Calw.) Am Totensonntag veranstaltete der Evang. Kirchenchor Calw unter Leitung von Th. Laiten- berger eine musikalische Feierstunde in der Stadtkirche. Unter der freundlichen Mitwirkung von Frl. Trude San n- wald (Alt), Frau F. Schiler und Herrn Wal lau (Violine) kamen Solokantaten, geistliche Lieder, Chöre und Orgelstücke alter Meister zum Vortrag, die den Gedanken des ernsten Tages in schöner Weise gerecht wurden. Unser Kirchenchor sang mit feiner Gesangskultur einige der schönsten und kunstvollsten A-cappella-Chöre alter deutscher Meister, darunter die ergreifende Motette „Unser Leben ist ein Schatten" von I. M. Dach und den in der Kraft seines Ausdruckes bezwingenden Chor „Singet dem Herrn ein neues Lied". Frl. Trude Sannwald erfreute durch den künstlerisch vollendeten Vortrag geistlicher Lieder und eines „Deutschen Konzerts" von Heinrich Schütz; Frau F. Schiler wie Herr Wallau waren der Sängerin feinfühlige, sorgsame Begleiter. An der Orgel wirkte Th. Laiten- berger mit gewohnter Meisterschaft. Die zahlreichen Besucher des schönen Konzertes schieden mit stillem Dank für die ihnen bereitete Feierstunde.
nsg. Stuttgart, 27. Nov. (Freiwillige Arbeitsleistung des Schuhmacherhandwerkes.) Die Deutsche Arbeitsfront Kreishandwerkerschaft Stuttgart ließ dem Kreisbeauftragten für das Kriegs-WHW. die Mitteilung zugehen, daß sämtliche Stuttgarter Schuhmachermeister und deren Gesellen zu Gunsten des Kriegswinterhilfswerks eine freiwillige Arbeitsleistung auf sich nehmen. Bekanntlich sind anläßlich der Kleidersammlung im Kriegswinterhilfswerk überaus große Mengen noch brauchbarer Schube aller Art abgegeben worden. Sie werden nun von dem Stuttgarter Schuhmacherhandwerk in einer einmaligen und freiwilligen Gemeinschaftsarbeit neu besohlt und ausgebessert werden.
Batersbronn. 27, Nov. (Neues Lichtspielhaus)' Am Samstag erofsnete Baiersbronn seine neue Tonbild- buhne Mrt dem Bau dieses Lichtspielhauses, das auch Feierstunden der Partei und zu Theatervorstellungen ver wandt wird, wurde im Avril d. I. besonnen.
Dürrenzimmern, Kr. Heilbronn, 27. Nov. (Tödlich verunglückt.) Hier lief am Donnerstag ein alter Mann aus Unachtsamkeit einem Motorradfahrer ins Rad, so dag beide stürzten. Der alte Mann erlitt einen schweren Unterschenkelbruch und ist im Krankenhaus gestorben. — Ei» von Brackenheim kommender, übermäßig schnell fahrender Motorradfahrer streifte hier ein ihm entgegenkommendes Pferdefuhrwerk so scharf, daß das Sattelpferd bald darauf verendete. Der Kraftfahrer fuhr rücksichtslos auf und davon.
Engelswies» Kr. Sigmarinaen. 27. Nov. (Tödlich verunglückt.) Der Bauer Karl Schatz aus Engelswies verunglückte -in der an der Straße Engelswies-Sigmarin- gen gelegener Kiesgrube tödlich. Als er bei Einbruch der Dunkelheit noch nicht nach Hause zurückgekehrt war, suchte sein Solch nach ihm. Unter einem Kiesrütsch fand man de, Verunglückten auf, der Tod war aber bereits eingetreten.
Schweinhausen. Kr. Viberach, 28. Nov. (Radfahrer tödlich verunglückt.) Der 59 Jahre alte Ott» Herrmann war am Samstagmittag mit seinem Fahrrad unterwegs. Vermutlich durch die Sonne geblendet, stieß er rn voller <zahrt gegen einen auf der rechten Straßenseite stehenden großen Leiterwagen. Herrmann brach das Genick und war sofort tot.
Laupheim, 27. Nov. (Seinen Verletzungen er- dieser Tage bei einem Autounfall verunglückte Stefan Grimm aus Stettin ist im Krankenho-s Laupheim seinen schweren Verletzungen erlegen. Er hinter- läßt eine Witwe mit drei Kindern.
Waldsee, 27. Nov. (Anhänglicher Fuchs.) Im vergangenen Frühjahr wurde ein junger Fuchs eingefangen, den ein Tierfreund in Pflege nahm. Von einigen Wochen gelang es dem freiheitsliebenden Tier, aus der Gefangenschaft zu entweichen. Nicht wenig erstaunt war aber der frühere Besitzer des Tieres, als dieses schon nach 14 Tagen von selbst in feinen Stall zurückkehrte. Es ist wohl selten, daß ein Raubtier so anhänglich wird, daß es die wiedergewonnene Freiheit der freiwilligen Gefangenschaft vorzieht.
Molorgruppe Südwest bekommt ein neues Hem
nsg. Stuttgart, 27. Nov. Angesichts der großen Aufgaben, di« dem NSKK. in den letzten Jahren zufielen und angesichts de, immer größer gewordenen Zahl der Angehörigen dieser Formation sah sich die Motorgruppe Südwest in Stuttgart schon seit langem genötigt, sich nach einem neuen Heim umzusehen. Das Gebäude in der Werfmershalde war zu klein geworden, ganz abgesehen von den Nachteilen, die aus der besonderen Bauweise dieses Hauses für den umfangreichen Dienstbetrieb erwuchsen. Nach längerem Suchen wurde schon vor längerer Zeit ein Gebäude gefunden, das sowohl in seiner Ausdehnung wie in seiner Anlage weitgehend den Anforderungen der Motorgruppe entspricht. Es ist das Haus Neckarstraße 88, das. bis zum Kauf durch die Motorgruppe Südwest im Besitz der Familie des Herzogs von Urach war.
Verantwortlich für den gesamten Inhalt: Dieter L«»k in Aliensteig. Vertr.: Ludwig Lau k. Druck und Verlag: Vuchdruckerei Lauk, Altensteig. — Zurzeit Preisliste 3 gültig.
Regelung des Reis- und Hülsensrüchtedezugs
Nach einem Erlaß des Reichsministers.für Ernährung und Landwirtschaft werden auf die mit entsprechendem Aufdruck versehenen Cinzelabschnitte der Nährmittelkarte abgegeben:
1. an alle Versorgungsberechtigten und Selbstversorger in der Zeit vom 18. Dez. 1939 bis 14. Januar 1940
375 g Reis,
2. an alle Vevsorgungsberechtigten 500 8 Hülsenfrüchte, und zwar
je 250 g vom 15. Januar bis 11. Februar 1940 und vom 12. Februar bis 10. März 1940.
Damit die Verteiler (Einzelhandelsgesch-äfte) in die Lage versetzt werden, sich für die Ausgabe dieser Lebensmittel die erforderlichen Vorräte zu beschaffen, ist es notwendig, baß die Bezugsberechtigten bereits vorher in den Ladengeschäften den Reis und die Hülsenfrüchte bestellen. Hs ist deshalb folgendes angeordnet worden:
1. Für den Reisbezug:
Die Inhaber der Nährmittelkarte lassen bis zum 30. November 1830 den Doppelabschnitt 33/34 der für die Zeit vom 20. Nov. bis 17. Dez. 1939 geltenden Nährmittelkarte abtrennen. Die Verteiler reichen die gesammelten Doppelabschnitte 33/34 der Nährmittelkarte sofort den Kartenausgabestellen ein, die bis zum 3. Dezember 1939 Bezugsscheine über Reis mit der Bezeichnung „Sonderzuteilung Reis" ausstellen.
2. Für den Bezug der Hülsenfrüchte:
Die Versorgungsberechtigten lassen bei den von ihnen gewählten Verteilern (Einzelhändlern) in der Zeit
vom 30. Nov. bis 4. Dez. 1939 den Doppelabschnitt 47/48, der in der Zeit vom 20. Nov. bis 17. Dez. 1939 geltenden Nährmittelkarte abtrennen, die die Verteiler sofort den Kartenausgabestellen (Bürgermeister) einreichen, die bis zum 8. Dezember 1939 Bezugscheine über Hülsenfrüchte mit der Bezeichnung „Sonderzuteilung Hülsenfrüchte" ausstellen.
Eine besondere Bestellung für die in der Zeit vom 12. Febr. bis 10. März 1940 zur Ausgabe gelangenden 250 g Hülsenfrüchte ist nicht erforderlich.
Die Doppelabfchnitte 33/34 (Reis) und 47/48 (Hülfen- früchte) der für die Zeit vom 20. Nov. bis 17. Dez. 1939 geltenden Nährmittelkarte berechtigen also nicht zum Bezüge von Reis und Hülsenfrüchten, sondern dienen nur als Bestellscheine für die in der üben angegebenen Zeit zu beziehenden Mengen an Reis und Hülsenfrüchten. Aus diesem Grunde hat der Verteiler den Stammabschnitt der Nährmittelkarte mit Firmenaufdruck oder -Aufschrift sowie mit dem Zusatz „33/34" bezw. „47/48" oder „Reis" bezw. „Hülsenfrüchte" zu versehen, damit stchergöstellt ist, daß die Ware nur in dem Geschäft bezogen wird, in dem sie bestellt worden ist. Sie darf zur gegebenen Zeit nur gegen die Einzelabschiritte, die einen entsprechenden Aufdruck erhalten werden, bei gleichzeitiger Vorlage des vom Einzelhändler in der oben angegebenen Weife gekennzeichneten Stammabschnitts der Nährmittelkarte ausgegeben werden. Die abgelaufenen Nährmittelkarten sind daher Len Verbrauchern bis auf weiteres zu belassen und von diesen sorgfältig aufzubewahren.
Calw, den 27. November 1939.
Der Landrat.
Fultermittelscheine
Zum Bezug von Futtermitteln für Pferde, Rinder und Schweine durch nichtlandwirtschaftliche Tierhalter stad mit Wirkung vom 1. Dezember 1939 an Futtermittelscheine vorgeschrieben worden.
Die nichtlandwirtschaftlichen Tierhalter werden aufgefordert, unter Angabe der vorhandenen Futtermittelbestände, ihren versorgungsberechtigten Viehbestand beim Bürgermeister (Kartenausgabestelle) bis 1. Dez. 1939 zu melden und entsprechende Futtermittelscheine zu beantragen.
Calw, den 27. November 1939.
Der Laudrat — Ernährungsamt — Abt. 8.
RundfunLprogramm des Reichssenders Stuttgart
^Mittwoch. 29. Nov.: 6.00 llhr Morgenlied. Nachrichten; Anschließend: Gymnastik l (Elucker); 6.30 Uhr Frühkonzert; 7.00 Uhr Nachrichten; 7.50 Uhr Für dich daheim; 8.00 Uhr Gymnastik II (GluLer): 8.20 Uhr Volksmusik; 11.30 Uhr Volksmusik und Vauernka .uüer; 12.00 Uhr Mittagskonzert; 12.30 llhr Nach- Uhr Nachrichten: 1S.00 Uhr „Im Gänsemarsch" 15.30 Uhr Klemes Konzert; 16.00 Uhr Musik am Nachmittag; N.00 llhr Nachrichten; 18.00 llhr Aus Zeit und Leben; 18.15 Uhr Konzert mit deutscher und französischer Musik; 19.10 Uhr Zum Feierabend; 19.45 llhr Vom Deutschlandsender: Politische Zei- tungs- und Rundfunkschau; 20.00 Uhr Nachrichten; 20.15 Uhr Vom Deutschlandsender: Großes Wunschkonzert für die Wehrmacht; 22.00 Uhr Nachrichten.
Aichelberger Sägmühle — Neuweiler
Hochzeits-Einladung
Wir erlauben uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Donnerstag, den 30. Nov. 1939 im Gasthaus zum „Adler" in Neuweiler staltfindenden Hochzeitsfeier freundlichst einzuladen
Friedrich Klumpp, Säger
Sohn des st Ehr. Klumpp, Aichelberger Sägmühle l
Christine Klumpp, geb. Mbler
Tochter des st Martin Kübler, Neuweiler
Kirchgang 1 Uhr in Neuweiler.
Wir bitten, dies statt jeder besonderen Einladung entgegennehmen zu wollen.
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