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Skywarzwatder Lageszeituns

Nr. 21tz

tt-GruMNsührer Kaul Höherer Md Polizeisührer

Stuttgart, 14. Sept. Der Reichsführer ^ und Chef der deut­sche« Polizei hat zur Zusammenfassung aller Kräfte der U und Polizei besondere Befehlsstellen geschaffen, an deren Spitze ein verantwortlicher Führer, derHöhere und Polizeiführer",

steht. Diesem unterstehen befehlsgemäß alle Einheiten der ^ uud der Polizei, also die Kräfte der Ordnungspolizei und Si­cherheitspolizei. Sein Befehlsbereich deckt sich mit den Wehr­kreise» und damit zugleich auch mit den ^-Oberabschnitten. Bisher find 15 U-Oberabschnittsführer als Höhere und Po­lizeiführer eingesetzt worden. Für den Wehrkreis V ist als Höherer U- und Polizeisührer der Führer des ^-Oberabschnitts Südwest, ^-Gruppenführer Kaul, bestimmt worden.

Der rote Winkel

Nur wenige Tage noch, und wir werden kein Auto mehr im Straßenverkehr erblicken, das nicht den vorschriftsmäßigen roten Winkel auf dem Nummernschild zeigt und dadurch seine behörd­liche Zulassung ausweist. Diese Klarstellung mußte kommen, denn nur so ist es möglich, die neuen Vorschriften restlos durch­zuführen, nach denen Kraftwagen nur noch zu berufs- und nnrt- fchaftswichtigen Zwecken gefahren werden dürfen. Spazierfahr­ten und die Benutzung des Autos zu Zwecken reiner Bequem­lichkeit müssen unterbleiben in einem Augenblick, da Deutsch­land zu größter Sparsamkeit in Bezug auf seine Rohstoffe gezwungen ist.

Die FrageHaben Sie schon Ihren Winkel?" wird also je; ! die wichtigste Frage aller derjenigen sein, die ihren Wagen auch i» Zukunft zur reibungslosen Durchführung ihres Geschäfts­betriebes unbedingt benötigen. In allen derartigen Fällen wer­den sich auch bei der Zulassung des Wagens kaum Schwierigkei­ten ergeben. Wichtig ist nur, daß rechtzeitig der Zulassungs- antrao. oes. ! wird, damit der Wagen die neue Kennzeichnung erhält und diese auch im Kraftfahrzeugschein eingetragen wird.

Allgemeiner Mieterschutz

Die Frage des Mieterschutzes ist nun endgültig dahin geklärt wmrdeu, daß fich dieser Schutz auf Räume aller Art einheitlich «streckt. Ob Wohn- oder Geschäftsmieter, ob Haupt- oder Unter­mieter der Mieterschutz ist der gleiche. Dabei spielt auch die Höhe der Miete oder Friedensmiete keine Rolle, genau so wenig, wie Pachträume von dieser Regelung ausgenommen sind. Dieser aeue Erlaß, »ach dem Räume aller Art nur in ganz seltenen Mlle» (z. B. wenn sie für kriegswichtige Zwecke gebraucht wer- dmr) kündbar sind, bedeutet für jeden deutschen Volksgenossen einen weitgehenden Schutz.

Dies ist eine tiefe Beruhigung in einer Zeit, da fast jeder von uns mit allen seinen Kräften auf den großen nationalen Abwehrkampf unseres Volkes eingestellt ist, wo er seine ganze Kraft für sein Volk und seine Pflichten, sei es im Felde oder in der Heimat einsetzen muß. Kein Mensch wird jetzt daran denken, von fich aus seine Wohnung zu kündigen er hat an wichtigere Dinge zu denken. Jeder soll aber auch davor bewahrt werden,

etwa aus irgend welchen nichtigen Gründenauf die Straße gesetzt" zu werden. In einem Augenblick, da alle Kräfte auf das eine große Ziel des erfolgreichen Abwehrkampfes gerichtet sind, wird sich jeder von selbst der Tatsache bewußt werden, daß persönliche Streitigkeiten, die Kündigungen im Gefolge haben könnten, zurückzustehen haben.

Dies bedeutet nun freilich für den Mieter keinesfalls^ die Freiheit, etwa seinen eigenen Verpflichtungen hinsichtlich pünkt­licher Mietszahlung nicht nachzukommen. Wenn auch bei dem einen oder anderen durch die politischen Umstände einmal Ver­zögerungen in der Mietszahlung eintreten können, so bleibt doch die Forderung nach pünktlicher Erfüllung der Verpflichtungen bestehen, um auch dem Vermieter seinerseits die Erfüllung seiner eiaenen Verbindlickikeiten zu ermöglichen.

l7«ooo Kraftfahrzeuge in Württemberg

Die Zahl der Kraftfahrzeuge hat auch seit der letzten Zählung wieder erheblich zugenommen, so daß am 1. Juli 1939 nach einer Veröffentlichung des Statistischen Reichsamts im Reichsgebiet und in der Ostmark insgesamt 3 894 588 Kraftfahrzeuge vorhan­den waren, 539 085 mehr als am gleichen Tage des Vorjahres. Entscheidend für die starke Zunahme des Kraftfahrzeugstandes, die im Reichsdurchschnitt 15,8 v. H. betrug, war der Zugang an Krafträdern, deren Zahl allein um 277 850 oder 17,6 v. H. höher lag als am 1. Juli 1938.

In Württemberg hat die Zahl der Krafträder um 10 784 oder 15,0 v. H., die der Personenkraftwagen um 6642 oder 11,1 v. H., die der Lastkraftwagen (einschließlich Sonderfahrzeuge) um 1457 oder 9,1 v. H. zugenommen. Der Zugang an Kraft­fahrzeugen (einschließlich der zulassungspflichtigen Zugmaschi­nen und Kraftomnibusse) betrug seit dem 1. Juli 1938 insgesamt 19 812 Stück oder 13,2 v. H. ,

Infolge der großen Zunahme gab es in Württemberg am 1. Juli 1939:'82 653 Krafträder, 66 304 Personenkraftwagen, 1022 Kraftomnibusse, 17 504 Lastkraftwagen (einschließlich Sonder­fahrzeuge) und 2575 Zugmaschinen (einschließlich Sattelschlepper), insgesamt also 170 058 Kraftfahrzeuge.

Kleine Nachrichten aus aller Wett

Gewitterschäden in Norditalien. Nach der hochsommer­lichen Hitze, die in den letzten Wochen noch über Norditalien lagerte, gingen am Dienstag und Mittwoch in der Po- Ebene und am Hang der Südalpen schwere Gewitter nie­der, die bedeutende Schäden anrichteten und auch mehrere Todesopfer forderten.

Wuchergeschäfte mit Gasmasken. Wuchergeschäfte mit Gasmasken und elektrischen Taschenlampen sind die große Mode in Paris. Die Polizeibehörde der französischen Hauvt- ftadt hat, wie der Londoner Rundfunk mitteilt, nicht weni­ger als 20 Schieber verhaftet, die derartige Waren zu stark erhöhten Preisen an die Bevölkerung verkauft haben.

Riesenbrand in Liverpool

Nach einer Explosion, die meilenweit zu hören war Amsterdam, 15. Sept. Reuter meldet, daß bei einer ft Liverpool entstandenen Explosion mit nachfolgendem Brand über 30 Personen verletzt wurden, darunter verschiedene schwer Die Explosion war meilenweit zu hören, und der darauf aus­brechende Brand war einer der größten, die Liverpool in per letzten Zeit gesehen hat. Einige Leute, die sich auf dem Dach des brennenden Gebäudes befanden, konnten nur mit Mühe gerettet werden. Die Rauchwolken verdunkelten mehrere Scha­den lang das Zentrum der Stadt.

Die Bewirtschaftung von Gold, Silber und Platin

Berlin, 14. Sept. Die Reichsstelle für Edelmetalle veröffent­licht im Deutschen Reichsanzeiger (Nr. 214 vom 14. 9. 1939) -st Anordnungen Nummer 18, 19 und 20 über die Bewirtschaftung von Gold, Silber und Platin. Durch diese Anordnungen werden nähere.Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Gold, Sil­ber und Platin, soweit sie sich bei Be- und Verarbeitern, Groß- und Einzelhändlern sowie Verfandgeschäften befinden, getroffen.

Gold, Silber und Platin, das sich in den Händen Privater befindet, wird durch diese Anordnungen nicht berührt. Die An­ordnungen treten mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Druck und Verlag der W. Rieker'fchen Duchdruckerei, Altensteig. Verantwortlich für den gesamten Inhalt Ludwig Lauk in Altensteig. D.-Aufl.: VIII. 1939 : 2250. Zurzeit Preis!. 3 gültig.

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Weiterbenützilllg von Kraftfahrzeugen

I. Nach einer Verordnung des Herrn R-eichsverkehrs- z Ministers vom 6. September 1939 (RGBl. I, S. 1698) dür­fen vom 2«. September an nur noch solche Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen, die hiefür besonders ge­kennzeichnet sind.

Voraussetzung für die besondere Kennzeichnung ist die Anerkennung eines öffentlichen Interesses von der Weiter­benutzung des Fahrzeugs.

Ein solches kann anerkannt werden, wenn dem Halter des Fahrzeugs Aufgaben im Interesse der Landesvertei­digung, auf dem Gebiete der Güterbeförderung und des öffentlichen Personenverkehrs oder zur Versorgung des deutschen Volkes mit Bedarfsgegenständen gestellt sind, die ohne Benützung eines Kraftwagens nicht erfüllt werden können.

Das öffentliche Interesse mutz verneint werden, wenn der Hubraum eines Personenkraftwagens mehr als 2,5 Ltr. und derjenige eines Kraftrads mehr als 500 ccm beträgt.

II. Anträge auf die besondere Kennzeichnung für alle

im Kreis Calw zugelassenen Kraftfahrzeuge sind sofort schriftlich an mich zu richten. Die Antragsteller erhalten dann alsbald Bescheid, ob ihrem Antrag stattgegeben oder ob er abgelehnt wird. Im elfteren Fall erfolgt gleichzeitig die Mitteilung, wo und wenn das Fahrzeug zur An­bringung des Kennzeichens vorzuführen ist. Persönliche Borsprachen sind zwecklos. I

Dem Antrag ist beizufügen

a) bei beorderten oder freigestellten Fahrzeugen der Beor- derungs- oder Freistellungsbescheid:

b) bei Fahrzeugen, die von den Fahrbereitschaften für den Straßenverkehr, von Wehrwirtschaft!, wichtigen Ber­kehrsunternehmen und vom öffentl. Berufs- und son­stigen wichtigen Personenverkehr benötigt werden, eine Bescheinigung des Fahrbereitschaftsleiters, welche die Notwendigkeit der Weiterbenützung bestätigt;

e) bei Fahrzeugen der gewerblichen Wirtschaft ein Zeugnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, wonach der Betrieb der Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens dient und dieser hiezu des Fahrzeuges bedarf. Mir solches Zeugnis haben auch diejenigen Gefolgschafts­mitglieder derartiger Betriebe beizubringen, welche nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs zu ihrer Arbeitsstätte gelangen können;

ei) bei Fahrzeugen, die von Betrieben der Ernährungs­und der Landwirtschaft benötigt werden, ein entsprechen­des Zeugnis des Ernährungsamts Abteilung Kreisbauernschaft Calw;

e) bei Fahrzeugen, die in der Holz- und Forstwirtschaft verwendet werden, eine Bescheinigung des Forst- ,mrd Holzwirtschaffssamts, das beim Herrn Württ. Wirt­schaftsminister in Stuttgart errichtet ist.

Calw, den 13. September 1939.

Der Landrat: Di. Haegele.

NuMliye SekalllltmAngeo ves Kreises FreuvenitM j

Bekanntmachung

Zum Ausgleich der für den zivilen Straßenverkehr verblei­benden Verkehrsmittel ist als Fahrbereitschaftsleiter Eotthilf Wirth, Güterbeförderer in Freudenstadt (Stadtbahn­hof) bestellt. Dieser hat die Aufgabe, die Durchführung der not­wendigen Personen- und Gütertransporte im Straßenverkehr im Benehmen mit den Dienststellen der Deutschen Reichsbahn, Wehrmacht und Wirtschaft sicherzustellen.

Freudenstadt, den 13. September 1939.

Der Landrat: Dr. Büttner, Regierungsrat, A. V.

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