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Die Musterung und Aushebung des unausgebil- deten Landsturms l und zwar des Jahrgangs

1896

und sämtlicher beim Ersatzgeschäft von 1915 teils wegen körperlicher Fehler, teils infolge Reklamation vor­läufig zurückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1895 findet für den Oberamts­bezirk Calw am Mittwoch und Donnerstag den 23. und 24. Juni d. Js. auf de mRathaus in Calw statt.

Es haben zu erscheinen am:

Mittwoch» den 23 Juni 1915, vormittags 7'/- Uhr sämtliche dem unausgebildeten Landsturm des Jahr­gangs 1896 angehörenden Mannschaften und am Donnerstag, den 24. Juni 1915, vormittags 7'/- Uhr sämtliche vorläufig zürückgestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1894 und 1895, sowie etwaige infolge Krankheit rc. am Erscheinen beim Ersatzgeschäft von 1915 verhindert gewesenen Leute.

Die Beorderung der Musterungspslichtigen zu obi­gen Mustevungsterminen hat alsbald durch ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde und wenn möglich durch persönliche Ladung zu geschehen.

Die Namen der vorläufig Zurückgestellten sind aus den Stammrolle» ersichtlich.

Die Herren Ortsvorsteher find für das rechtzeitige Erscheinen der Pflichtigen verantwortlich.

Die Nichtanmeldung zur Landsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht. Jeder Landsturmpflich­tige, welcher während des Musterungsgeschäfts im hie­sigen Bezirk seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist zur Gestellung verpflichtet. Eine besondere La­dung ist nicht vorgeschrieben.

Landsturmpflichtige, die beim Musterungsgeschäft nicht pünktlich erscheinen, haben strenge Strafe zu er­warten. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als Fahnenflüchtiger behandelt.

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung zur Musterung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches von der Gemeindebehörde beglau­bigt sein mutz, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Für Landsturmpflichtige, welche behaupten, an einem Gebrechen zu leiden, empfiehlt es sich, längstens bis zur Musterung ein Zeugnis eines Spezialarztes oder des behandelnden Arztes vorzulegen. Derartige Zeug­nisse müssen ebenfalls von der Ortspolizeibehörde be­glaubigt sein, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Die Herren Ortsvorsteher haben bei der Musterung nur dann anwesend zu sein, wenn besondere Verhältnisse (Reklamationsgesuch rc.) vorliegen, die eine Besprechung des Ortsvorstehers mit der Ersatzkommission notwendig erscheinen lassen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. In Ge­gend Szawle, am Dwina- und Szymszaabschnitt, wur­den russische Vorstötze abgewiesen. Südwestlich von Kalwarja machten wir Fortschritte. Der Ort Wol- kowizna wurde im Sturm genommen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Die Russen find westlich des San bis in Linie Zapuszie- Ulano, östlich davon über die TanewPauczkalinie zurückgeworfen. Die Grodekstellung wird angegriffen. Die noch südlich des Dnjestr zwischen den Dnjestr^ sümpfen und dem Stryi stehenden Russen wurden an­gegriffen und nach Norden zurückgedrängt. Die An­griffe werden fortgesetzt.

(WTB.) Grosses Hauptquartier, 2V. Juni. (Amtlich.) Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich des Kanals von La Bassoe und auf der Front nördlich von Arras wiesen wir mehrere feind­liche Teilangrifse blutig ab. In der Champagne wurde eine französische Abteilung, die bei Perthes nach einer Minensprengung angriff. zusammenge­schossen. Unternehmungen der Franzosen gegen unsere Vorposten im Paroy-Wald führten zu örtlichen Käm­pfen, bei denen wir die Oberhand behielten. In den Vogesen wird Münster von den Franzosen heftig beschossen. Erneute feindliche Angriffe im Fechttal und südlich waren erfolglos. Aus einem feindlichen Fliegergeschwader, das, ohne militärischen Schaden anzurichten, Bomben auf Jseghem in Flandern warf, wurde ein Flugzeug herausgeschossen, mehrere andere zur schleunigen Umkehr gezwungen. Ein weiteres feindliches Flugzeug wurde in der Champagne über Vouziers heruntergeholt.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Russische Angriffe gegen unsere Linien in der Gegend von Schawle und Augustow wurden abgeschlagen. Eigene Vorstötze kleinerer Abteilungen führten zur Weg­nahme der feindlichen Vorstellungen bei Budt, Przy-

Die Pflichtigen haben ihre Militärpapiere, soweit sie bereits im Besitz solcher sind, diejenigen, welche für unabkömmlich erklärt worden sind, ihr« Unabkömmlich­keitsbescheinigung zuverlässig mitzubringen und mit reingewafchenem Körper und in frischem Leibweitzzeug bei der Musterung zu erscheinen, auch sind die Ohren gründlich zu reinigen.

Jedes Lärmen und jede Störung der Verhandlung wird strenge bestraft.

Auch haben die Ortsvorsteher daraus zu sehen, daß die Musterungspflichtigen sich in den Ortschaften ruhig und anständig, der jetzigen ernsten Zeit entsprechend, aufführen, und es ist gegen jeden Unfug nachdrücklichst einzuschreiten.

Im übrigen wird auf 8 1V3 der Wehrordnung ver­wiesen.

Bemerkt wird, datz diese Musterung und Aushebung nicht gleichbedeutend mit der alsbaldigen Einberufung zum Dienst ist.

Ueber die erfolgte Beorderung der Musterungs- Pflichtigen wird bis 21. Juni d. Js. einem Bollzugs- bericht unter Anschluss der Stammrollen der Jahrgänge 1894 und 1895 entgegengesehen.

Calw, den 16. Juni 1915.

Der Zivilvorfitzende der Ersatzkommission:

Regierungsrat Binder.

Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung betreffend Herstell­ungsverbot, Beschlagnahme und Bestands­erhebung für Militärtuche vom 14. Mai 1915.

I. 8 3 Absatz 2 Ziffer 1 e der Verfügung vom 14. Mai 1915 wird dahin erläutert, datz die darin ange­gebenen Lieferungsverpflichtungen nur dann als vor­liegend gelten und die zur Ausführung dieser Liefe­rungsverpflichtungen erforderlichen Mengen von Mili­tärtuchen von der Beschlagnahme nur dann ausgenom­men sind, wenn durch die ordnungsmäßig ausgefüllten amtlichen Belegscheine der Nachweis erbracht ist, datz die zu liefernden Waren letzterhand zur Erfüllung von Lie­ferungsoerträgen gebraucht werden, die vor dem 15. Mai 1915, mittags 12 Uhr, mit einer der unter 8 3, Absatz 2 Ziffer 1 aä genannten Stellen abgeschlossen waren.

Die amtlichen Belegscheine, aus deren Vordruck alles Nähere zu ersehen ist, werden den Personen, die unmittelbare Lieferungsverträge mit dem Bekleidungs- Beschaffungsamt oder einem deutschen Kriegs-Beklei­dungsamt haben, auf Anfordern vom Wollgewerbe- meldeamt Berlin 8>V. 48, Verl. Hedemannstratze Nr. 11, übersandt.

II. Werden Tuche, die mittelsdes Meldescheins 4 gemeldet sind, vom Besteller oder dem sonst Empfangs­berechtigten nicht angenommen, oder wird für sie vom Besteller oder sonst Empfangsberechtigten kein amtlicher Belegschein beigebracht, so hat sie der Lieferer zur Ver­meidung der gesetzlichen Strafe unverzüglich von neuem beim Wollgewerbemeldeamt anzumelden, und zwar un­ter Benutzung des Meldescheins 1. Der neue Meldeschein hat einen Hinweis auf die bereits früher mittels Meldescheins 4 erfolgte Anmeldung derselben Tuche zu enthalten.

III. Die vor dem 15. Mai 1915, mittags 12 Uhr, einem Spediteur oder Frachtführer übergebenen, aber erst nach dem 15. Mai 1915 in den Besitz des Em­pfängers gelangten Waren gelten im Sinne der Ver­fügung als schon durch die Uebergabe an den Spediteur oder Frachtführer in den Besitz des Empfängers gelangt.

IV. Kurze Längen (Kupons), die nicht zu der Her­stellung eines einheitlichen Üniformstückes (Rockes, Mantels oder Hose) ausreichen, unterliegen nicht der Bekanntmachung vom 14. Mai 1915.

V. Freigabe beschlagnahmter Tuche erfolgt gegebe­nenfalls durch die Kriegsrohstoff-Abteilung des Kgl. Preutz. Kriegsministeriums.

VI. Die Regelung der weiteren Herstellung von Militärtuchen für die Zwecke der Militärbehörde erfolgt nur durch das Bekleidungs-Beschaffungsamt, Berlin 8VV. 11, Askanischer Platz 4.

VII. Die in 8 9 für die Nachlieferung von Prüsungs» Zeugnissen gestellte Frist wird bis zum 30. Juni 1915, die in 8 9 gestellte Anmeldefrist wird bis zum 20. Juni 1915 einschl. verlängert. Matzgebend für die Anmeldung bleibt der tatsächliche Zustand am 15. Mai 1915, mit­tags 12 Uhr.

VIII. Amtliche Meldescheine sind nach dem 30. Juni 1915 nicht mehr in den Postanstalten, sondern nur noch bei dem Wollgewerbemeldeamt erhältlich.

IX. Ein amtl. Handbuch mit allen Bestimmungen über die Beschlagnahme der Militärtuche und die Ueber- nahme der geeigneten Bestände durch die Militärbehörde ist von dem Wollgewerbemeldeamt zum Preise von 0,50 Mk. zu beziehen.

Stuttgart, den 16. Juni 1915.

Das stell». Generalkommando des XIII. (K. W.) Armeekorps.

(gez.) von Marchtaler.

Die Gemeindebehörden

werden mit Bezug auf den oberamtlichen Erlass vom 14. vor. Mts. Calwer Tagblatt Nr. 111 ange­wiesen, obige Bekanntmachung alsbald nach ihrem Er­scheinen am Rathaus auszuhängen oder anzuschlagen.

Calw, den 18. Juni 1915.

K. Oberamt: Binder.

Erlaß an die Gemeinderäle, belr. Kriegsgefangene für die Getreideernte.

In der Sitzung des Eesamtkollegiums der K. Zen- trallstelle f. d. Landw. vom 14. ds. Mts. ist die Befürch­tung geäußert worden, es werden die Gesuche um Kriegs­gefangene für die Getreideernte wieder wie bei der Heu­ernte erst in letzter Stunde eingereicht werden. Es wurde daher als erwünscht bezeichnet, datz die Eemeinde- räte von den K. Oberämtern angewiesen werden, zu der Frage der Bestellung von Kriegsgefangenen Stellung zu nehmen und in den Fällen, in denen Gefangene nicht gewünscht werden, hierüber dem K. Oberamt unter An­gabe der Gründe Bericht zu erstatten.

Die Eemeinderäte werden daher angewiesen, bis spätestens 1. Juli d. I. ihren Bedarf an Kriegsgefange­nen für die Getreideernte hierher mitzuteilen; falls Gefangene nicht gewünscht werden, wären die Gründe anzugeben. ,,

Calw, den 18. Juni 1915.

K. Oberamt: Binder.

sieki und Zalesie (östlich der Strasse Prasznysz-Mys- Zyniec). ,

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Süd­lich der Pilica nahmen Truppen des Generalobersten von Woyrsch in den letzten Tagen mehrere feindliche Vorstellungen. Die Armeen des Generalobersten von Mackensen haben die Grodekstellung genommen. Zum Beginn des gestrigen Tages schritten deutsche Trup­pen und das Korps des Feldmarschalleutnants von Arz zum Angriff auf die stark verschanzte« feind­lichen Linien. Nach hartnäckigem Kampfe waren am Nachmittag fast durchweg die in mehreren Reihen hintereinanderliegenden feindlichen Gräben auf der 35 Kilometer langen Front nördlich von Janow bis Huta-Obedynska (südöstlich Rawa-Ruska) gestürmt. Am Abend war der Feind bis hinter die grosse Strasse Zolkiew (nördlich Lemberg) -Rawka-Ruska gewor­fen. Unter dem Drucke dieser Niederlage ist der Geg-! ner heute nacht auch aus der Anschlussstellung zwi-! schen Grodek und den Dnjestr-Sümpfen gewichen,! hart bedrängt von den österreichisch-ungarischen Trup­pen. Zwischen den Dnjestr-Sümpfen und der Stryj-! Mündung hat der Feind das südliche Ufer des Dnjestr geräumt.

Oberste Heeresleitung.

Die österreichisch-ungarischen Tagesberichte.

(WTB.) Wien, 19. Juni. Amtliche Mitteilung vom 19. Juni, mittags: Russischer Kriegs­schauplatz. Im Ansturm gegen die zusammen­hängende russische Verteidigungsstellung an und nörd­lich der Werescyca erkämpften die verbündeten Ar­meen Stellung um Stellung. Grodek und Komarno sind genommen. An der Nordfront wurde das süd­liche Tanewufer vom Feinde gesäubert, Manow nach heftigen Kämpfen besetzt. Südlich des oberen Dnjestr schreitet der Angriff der verbündeten Truppen fort.

Die Ostgruppe der Armee Pflanzer hat erneut schwere russische Angriffe wieder blutig zurückge­schlagen.

Italienischer Kriegsschauplatz. An der Jsonzofront und der Kärntner Grenze trat nach den letzten erfolglosen verlustreichen Vorstössen der Italiener Ruhe ein, die nur durch Plänkeleien und stellenweises Geschützseuer unterbrochen ist. Ein ge­stern nachmittag wieder bei Plava angesetzter feind­licher Angriff wurde schon im Keime durch Geschütz- feuer erstickt. Im Tiroler Grenzgebiet wurden ita­lienische Abteilungen, die gegen die Gebirgsrücken östlich des Fassatales vorzugehen versuchten, allent­halben abgewiesen. Der erfolglose Angriff auf das Plateau von Folgaria und Lavarone wurde vom Feinde eingestellt. In den wenigenerlösten" Ort­schaften des Grenzgebietes drangsalieren die Ita­liener die Bevölkerung durch Aushebung von Geiseln und brutale Gewaltmahregeln.

(WTB.) Wien, 20. Juni. Amtliche Mitteilung vom 20. Juni, mittags. Russischer Kriegs­schauplatz. Die Fortsetzung der kraftvollen Offen­sive der verbündeten Armeen führte gestern in der Schlacht bei Magierow-Grodek zu einem neuerlichen vollen Siege über die feindlichen Armeen. Nach Forcierung des Sans und nach der Wiedereroberung von Przemqsl erzwang der Erfolg der verbündeten Truppen in der Durchbruchsschlacht zwischen Lubac- zowka und dem oberen Dnjestr am 15. Juni den weiteren Rückzug des mittlerweile durch Heranfüh­rung zahlreicher Verstärkungen wieder schlagfertig gewordenen Feindes. Er wich damals unter schwe­ren Verlusten in östlicher und nordöstlicher Richtung zurück. In den folgenden Tagen brachte die russische Oberste Heeresleitung zur Deckung der galizischen Landeshauptstadt nochmals die Reste der geschlagenen Armeen zusammen, um in der durch das Terrain star-