Amtsblatt des Kreises Calw für Altensteig und Umgebung — Heimatzeitung der Kreise Calw und Freudenstadt
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Altensteig, Donnerstag, den 8. Zum 1938
j K2. Zahrga»,
Der Führer besichtigt das DolLswagenwerk Fallersleben
Stadt des KdF.-Wagens, 7. Zuni. Am Mittwoch stattete der »ihrer unerwartet dem im Bau begriffenen Volkswagenwerk »allersleben einen Besuch ab, um sich vom Fortschritt der Arbeiten am Werk zu überzeugen. Die Anfahrt des Führers erst!,te über die Kuppe des Plieversberges, dessen Höhe einen ,»lassenden Ueberbliä über die Anlagen bietet. Nach einjäh- eiger Arbeit ist hier bereits ein Riesenwerk unter Dach.
Auch die Stadt des KdF.-Wagens, die der Unterbringung und Medlung der Werksangehörigen dienen soll, hat bereits große ^schritte zu verzeichnen. Die Führung durch die Anlagen M der Reichsorganisationsleiter Dr. L ey, begleitet von dem Konstrukteur des KdF.-Wagens, Professor Porsche und Direktor W e r l i n, übernommen.
Der überraschende Besuch des Führers löste bei der Arbeiterschaft große Freude und Begeisterung aus.
Mrtschastsoerhandlungen des Deutsch- Jugoslawischen Regierungsausfchusses
Unterzeichnung von Abkommen Berlin, 7. Zuni. Die Wirtschaftsverhandlungen des deutsch- jugoslawischen Regierungsausschusses, die während der letzten Wochen in Köln stattfanden, find heute mit der Unterzeichnung verschiedener Abkommen und Protokolle abgeschlossen worden. Die Besprechungen wurden in freundschaftlichem Geiste geführt und brachten ein für beide Teile befriedigendes Ergebnis.
Die getroffenen Vereinbarungen regeln die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Protektorat Böhmen und Mähren und Jugoslawien bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Protektorat in das deutsche Zollgebiet einbezogen wird. Einstweilen wird sich der Warenaustausch zwischen dem Protektorat und Jugoslawien in den bisherigen Formen vollziehen. Zn diesem Rahmen wird sich auch durch eine Steigerung der Bezüge des Protektorats eine Verschlechterung des Verrechnungsverkehrs vermeiden lassen, weil gleichzeitig die Ausfuhr des Protektorats nach Jugoslawien in erforderlichem Umfange gesichert worden ist. Zm Zusammenhang damit hat sich die jugoslawische Nationalbank bereit erklärt, eine Aufhebung des vor einiger Zeit gegenüber dem Protektorat eingeführten Clearing-Scheck-Vcrfahren zu befürworten. Der Verrechnungsverkehr zwischen Jugoslawien Md dem Protektorat wird sich daher in Zukunft wieder zum Paritätskurs abwickeln. Außer der Behandlung von Fragen, die sich aus der Errichtung des Protektorats ergaben, wurden neue Möglichkeiten zur weiteren Intensivierung des deutsch-jugosla- vischen Wirtschaftsverkehrs geprüft. Hierbei stand die Frage dei Stabilisierung des Kurses der Reichsmark-Llearing-Schecks im Vordergrund der Erörterungen. Es ist gelungen, eine Regelung zu finden, die vom Standpunkt der deutschen sowie der jugoslawischen Einführer die bestmögliche Lösung darstellt. Die weiteren Einzelheiten hierüber werden in den nächsten Tagen tckanntgegeben werden.
Neben der Behandlung verschiedener Einzelfragen wurde verwart, daß der bereits seit längerer Zeit in Aussicht genom- >ene Abschluß einer Vereinbarung über Steuerermäßigungen W über die Gewährung von Rechtshilfe in Steuervcran- l«Mngs- und Stenerbeitreibungssachen beschleunigt werden soll.
spätestens bis zum August 1939 werden Besprechungen über die Regelung der jugoslawischen Vorkriegsanleihen beginnen.
gemeinsamen Kampf eng verbunden
in Berlin weilenden spanischen und italienischen Offiziere Gäste beim Oberbefehlshaber des Heeres
Berlin, 7. Juni. Der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst v. Brauchitsch hatte anläßlich der Rückkehr der Legion Condor die in Deutschland zu Besuch weilenden hohen Maischen und italienischen Offiziere am Mittwochabend, den I'Äiri 1939, zu einem kameradschaftlichen Beisammensein in ^ Hotel Bristol gebeten.
Der Abend, an dem auch eine größere Anzahl von Offizieren ^r Legion Condor und höhere Offiziere des Heeres, der Luft- Mise und der Kriegsmarine teilnahmen, verlief in außerordentlich herzlicher und kameradschaftlicher Weise.
Bei seiner Begrüßungsansprache wies Generaloberst von . rauchitsch auf die besten Bande der Kameradschaft hin, die zwi- Wn den spanischen Soldaten und den Freiwilligen der befreun- , ra Nationen durch gemeinsam vergossenes Blut und gemeinte Kampferlebnisse geknüpft worden seien. Der Oberbefehls- gab seiner besonderen Freude Ausdruck, daß, nachdem Mreiche deutsche Soldaten Spaniens stolzes Heer im Kampfe ewNdern durften, nunmehr seitens des spanischen Heeres der Wunsch bestünde, auch das deutsche Heer näher kennenzulernen.
. »Lssizier, Unteroffizier und Mann des deutschen Heeres füh- M sich durch Len Kampf für die gemeinsame Sache eng verbun- M Wir sehen in Ihnen die Träger der gleichen Ideale, die M erfüllen. 3»m Segen des Ihnen bevorstehenden Aufbau- M«es und zur Sicherung eines glücklichen Friedens wünsche ich
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Bestand.
>m Kriege erprobten Zusammenwirken einen dauerhaften
Unterzeichnung der Nichtnngriffsverträge
mit Estland und Lettland
Berlin, 7. Juni. Am Mittwoch vormittag fand im Auswärtigen Amt die feierliche Unterzeichnung der Nichtangrifis- verträge zwischen Deutschland und Estland und Deutschland und Lettland statt.
Gegen 10 Uhr empfing der Reichsmiuister des Auswärtigen von Ribbentrop den lettischen Außenminister Munters und im Anschluß daran den estnischen Außenminister Selter zu einer Aussprache. Um 10.30 Uhr Unterzeichneten sodann Reichs- anßenminister von Ribbentrop, der lettische Außenminister Mun- ters und der estnische Außenminister Selter in feierlicher Form den deutsch-lettischen und den deutsch-estnischen Nichtangriffsvertrag. Dem llnterzeichnungspakt wohnten von lettischer Seite der lettische Gesandte in Berlin, Kreewinsch, und Ministerialdirektor Lampe, von estnischer Seite der Gesandte Estlands in Berlin, Tofer, mit Ministerialdirektor Kirota bei. Deutscherseits waren anwesend: Staatssekretär von Weizsäcker, die Unterstaatssekretäre Woermann und Gaus und Vortragender Legationsrat von Grundherr.
Der. Nichtangriffsvertrag zwischen
Deutschland und Estland
hat folgenden Wortlaut:
Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Estland, fest entschlossen, de» Frieden zwischen Deutschland und Estland unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, find übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribbentrop; der Präsident der Republik Estland den Minister für auswärige Angelegenheiten, Herrn Karl Selter, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Das Deutsche Reich und die Republik Estland werden in keinem Falle zum Krieg oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten.
Falls es von seiten einer dritten Macht zu einer Aktion der in Absatz 1 bezeichnten Art gegen einen der vertragschließende« Teile kommen sollte, wird der andere vertragschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel 2.
Dieser Vertrag soll ratifiziert, und die Ratifikationsurkunde« sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahre». Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablaus dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird» verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgenden Zeitperiode«.
Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute Unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutschland und Lettland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich ans Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden d« deutsche Regierung und die estnische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten.
Zeichnungsprotokoll
Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch-estnischen Vertrages ist das Einverständnis beider Teile über folgendes fest- gestellt worden: Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhalten dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität in Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anznsehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird.
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Der Nichtangriffsvertrag Mische«
Deutschland und Le tt lan d
hat folgenden Wortlaut:
Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Lettland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Lettland unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, sind über-
eingekommcn, diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu be-< kräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: der deutsche? Reichskanzler den Reichsminster des Auswärtigen, Herrn Joachn» von Ribbentrop; der Präsident der Republik Lettland den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Vilhelms Munter«» kste nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Das Deutsche Reich und die Republik Lettland werde» in lei-, »em Falle zum Krieg oder zu einer andere» Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreite«.
Falls es von seiten einer dritte» Macht z« einer Aktion der inr. Absatz 1 bezeichnet«« Art gegen einen der vertragschließende»? Teile komme« sollte, wird der andere vertragschließende Teil ein« solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel 2.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und di« Ratifikationsurkunde« solle» sobald als möglich in Berlin ausg etans cht werde». De» Vertrag tritt mit de« Anstausch der Ratifikationsurkunden i» Mcast und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahre». Falls der Vertrag nicht spätestens ei« Lahr vor Ablans dies« Frist von einem der vertragschließende» Teile gekündigt wird» verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Da» gleiche gilt für die folgenden Zeitperioden.
Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute Unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutschland und Estland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor de« sich aus Artikel 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werde» die deutsche Regierung und die lettische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten.
Zeichnungsprotokoll
Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch-lettischen Vertrages ist das Einverständnis Leider Teile über folgendes festgestellt worden: Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhalten diese» Teiles mit de» allgemeinen Regeln der Neutralität in Einklang steht. Es ist daher nicht als unznlässtge Unterstützung anznsehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Wa«aan» rausch und Warentransit fortgesetzt wird. ,
Aussprache beim Führer
4>je Außenminister Munter und Selter in der neuen Reichskanzlei
Berlin, 7. J«ni. Im Anschluß an die Unterzeichnung der Nicht- augriftsverträge zwischen Deutschland und Estland und Deutschland und Lettland empfing der Führer in Gegenwart de» Reichsministers des Auswärtigen von Ribbentrop, den lettisch« Außenminister Munters und den estnischen Außenminist« Selter in der neuen Reichskanzlei zu einer längeren Aus- spräche.
Schon nach der Unterzeichnung der Nichtangriffspakte hat i» Auswärtigen Amt zwischen dem Reichsminister des Auswärtigen, dem estnischen und dem lettischen Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten ein offener Meinungsaustausch stattgefunden. Uebereinstimmend kam dabei der Wunsch zum Ausdruck, die deutsch-estnischen und die deutsch-lettischen B e» ziehungen in freundschaftlichem Geiste weiter zu vertiefen. Von deutscher Seite wurde dabei betont, daß die Reichsregierung in der Aufrechterhaltung der politisch« Unabhängigkeit Estlands und Lettlands ein wichtiges Element fir die Sicherung des Friedens in Ost-Europa sehe, und daß sie Deshalb gewillt sei, ihrerseits diese politische Unabhängigkett 'stets zu respektieren.
I« gleichem Sinne wurde von estnischer und lettischer Seite auch bei dieser Gelegenheit auf dem bereits früher zum Ausdruck gebrachten Standpunkt hingewiese», daß die estnische und die lettische Regierung entschlossen sind, für die Wahrung der politischen Unabhängigkeit ihrer Länder selbständig Sorge zu tragen und an einer Politik der strikten Neutralität festzuhalte«.
Der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop hat de« lettischen Minister des Aeußern, Munters, anläßlich der Unterzeichnung des deutsch-lettischen Richtangriffsvertrages das vom -Führ« verliehen« Großkrenz des Ordens vom deutschen Adler Überreicht.