Amtliche Bekanntmachung.
Bekanntmachung,
betreffend die allgemeine Nacheichung.
Demnächst wird wieder die regelmäßige Nacheichung durch einen Beamten des K. Eichamts Calw vorgenommen werden, und zwar findet die Nacheichung für die nachgenannten Gemeinden an den folgenden Tagen statt:
Altbulach (Rathaus) 9. Juni 1915, vorm. 10 flhr bis 6 Uhr nachm.,
Neubulach (Rathaus) 10. Juni, vorm. 10 bis 6 Uhr nachm., 11. Juni, vorm. 8 bis 4 Uhr nachm., Liebelsberg (Rathaus) 14. Juni, vorm. 10 bis 6 Uhr nachm.,
Oberhaugstett (Rathaus) 15. Juni, vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., 16. Juni, vorm. 8 bis 12 Uhr mittags, Martinsmoos (Rathaus) 16. Juni, nachm. 4—6 Uhr, 17. Juni, vorm. 8—10 Uhr,
Zwerenberg (Rathaus) 17. Juni, nachm. 1—6 Uhr, Hornberg (Rathaus) 21. Juni, vorm. 10 bis 5 Uhr nachm.,
Aichhalden (Rathaus) 22. Juni, dorm. 8 bis 4 Uhr nachm.,
Neuweiler (Rathaus) 23. Juni, vorm. 8 bis 6 Uhr nachm., 24. Juni, vorm. 8 bis 5 Uhr nachm., Breitenberg (Rathaus) 25. Juni, vorm. 8 bis 3 Uhr nachm.,
Oberkollwangen (Rathaus) 25 Juni, 5—6 Uhr nachm., 26. Juni, vorm. 8 bis 6 Uhr nachm.
Etwaige nachträgliche Aenderungen der Termine werden die Eichbeamten den Herren Ortsvorstehern auf dem kürzesten Wege bekannt geben.
Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in den Gemeinden alle Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wagen nach, dagegen nicht die Fässer und Herbstgefässe, die Präzisionsgeräte, die selbsttätigen Wagen, sowie die Wagen von 3000 kg an. Neueichungen werden während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt.
Nacheichpflichtig sind die oben genannten Meßgeräte dann, wenn durch ihre Anwendung im öffentlichen Verkehr der Umfang von Leistungen z. B. der Preis für eine Ware oder eine geleistete Arbeit, die Höhe von Gebühren u. dergl. bestimmt werden soll, oder wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dienen. Nacheichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (des
anschlossen, gewann nach unten weiteren Boden. Die Zahl der Gefangenen erhöhte sich auf 365ll. Weiter südlich, bei Ügiany, wurde der Angriff einer russischen Division abgewiesen. Südlich des Njemen trieben deutsche Truppen feindliche Abteilungen aus die Linie Sapiezyszki-Wilki zurück.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Deutsche und österreich-ungarische Truppen haben östlich von Przemqsl den Feind bis in die iGegend nordwestlich und südwestlich von Mosziska zurückge- worsen. Die Armee des Generals von Linfingen hat den feindlichen Brückenkopf bei Zurawno gestürmt und ist im Begriff, den Dnjestrübergang bei diesem Orte zu erkämpfen. Auch weiter südlich schreitet die Verfolgung vorwärts; sie brachte uns bislang 1V9VO Gefangene, 6 Geschütze und 14 Maschinengewehre.
Oberste Heeresleitung.
Die österreichisch-ungarischen Tagesberichte.
(WTB.) Wien, 8. Juni. Amtliche Mitteilung vom 5. Juni mittags:
Russischer Kriegsschauplatz.
Oestlich Przemysl vermochten die Russen bei Medyka nicht standzuhalten. Die Verbündeten drangen kämpfend gegen Mosciska weiter vor. Im ^ Gebiete des untersten San wurden mehrere Vorstöße des Feindes abgewiesen. Verbündete Truppen drük- ken von Westen her nahe an Kalusz und Zurawno heran. Die Kämpfe am Pruth dauern fort. Der Gegner griff hier an mehreren Stellen heftig an,' wurde aber an den Fluß zurückgeworfen.
Italienischer Kriegsschauplatz
Zm Tiroler und Kärntner Grenzgebiet hat sich auch gestern nichts Wesentliches ereignet. Ein feindliches Bataillon, das sich im Gebiet des Stilfserjochs gezeigt hatte, wurde vertrieben. In Judikarien, im Etschtale, auf den Plateaus Folgaria-Lavarone und an mehreren Punkten der kärntnerischen Grenze wird der Geschützkampf fortgeführt. Im Küstealande blieben bei einem blutig abgewiesenen Angriff von 4 italienischen Bataillonen auf unsere Stellungen nördlich Tolrein 3 Offiziere und 59 Mann in unfern Händen.
(WTB.) Wien, 6. Juni. Amtliche Mitteilung vom 6. Juni, mittags:
Russischer Kriegsschauplatz.
Die verbündeten Truppen kamen gestern östlich Przemysl nahe an Mosziska heran und erstürmten Gtarzawa. In Russisch-Polen ist die Lage unverändert. Die aus dem Raume von Stryj ostwärts verfolgenden verbündeten Truppen eroberten den
Groß- und Kleinhandels), auch soweit er nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet, der Handwerker, der Landwirte und der Weingärtner, sowie der öffentlichen Behörden (namentlich der Eisenbahn- und Postbehörden). Meßgeräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls, zur Nacheichung vorgelegt werden.
Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus, statt. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich zu Beginn des Nacheichgeschäfts anzuzeigen.
In größeren Gemeinden erhalten die Besitzer von nacheichpflichtigen Meßgeräten straßenweise von dem Eichbeamten auf einer Postkarte Nachricht über denTer- min, an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Die Postkarte ist mit den Meßgeräten vorzulegen. Soweit eine solche besondere Nachricht nicht ergeht, sind die Meßgeräte innerhalb der bekannt gegebenen Zeit, spätestens aber eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit dem Eichbeamten vorzulegen.
Bei Versäumung der Termine können grundsätzlich' keine Meßgeräte mehr abgefertigt werden. Die Be- ^ teiligten müssen vielmehr ihre Meßgeräte an den Sitz! des Eichamts oder einer Eichnebenstelle bringen. Den ^ Herren Ortsvorstehern wird deshalb empfohlen, dem Eichbeamten den Amtsdiener oder eine sonstige geeignete Person zur etwaigen Vorladung säumiger Per-' sonen zur Verfügung zu stellen. Da dies lediglich im Interesse der Eemeindeeinwohner geschieht, werden etwa! entstehende Kosten vom Staat nicht getragen. Aus-! driicklich wird darauf hingewiesen, daß schon vor Ein-' treffen des Eichbeamten Meßgeräte in den Eichraum ° verbracht werden können, wenn der Herr Ortsvorsteher dafür sorgt, daß sie dort von einer geeigneten Person in Empfang genommen werden. Die Meßgeräte können bei derselben Person später wieder abgeholt werden;' hierbei sind die Nacheichgebühren zu bezahlen. Durch dieses Verfahren soll insbesondere den Landwirtschaft treibenden Besitzern nacheichpflichtiger Meßgeräte während der dringenden landwirtschaftlichen Arbeiten Zeit erspart werden. j
Die Polizeibeamten, denen später die polizeiliche Prüfung der eichpflichtigen Meßgeräte obliegen wird,' haben zu ihrer Ausbildung den Eichungen beizuwohnen und dem Eichbeamten an die Hand zu gehen. i
In den Gemeinden, die keine Normalgewichte an-, geschafft haben, können die Wagen in der Gemeinde
selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem Eichbeamten entweder am Sitz des Eichamts oder einer Nebenstelle oder auch in einer Nachbargemeinde, in der Normalgewichte vorhanden sind, an dem dortigen Eichtag vorzulegen. Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichte angeschafft haben, sind sie dafür verantwortlich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Verfügung stehen.
Von den Herren Ortsvorstehern wird ferner erwartet, daß sie auf Ersuchen des Eichbeamten für die Weiterbeförderung seiner Eichgeräte bis zur nächsten Eichstelle sorgen. Als Entschädigung vergütet der Eichbeamte 15 für jeden auf dem Hin- und Rückweg zurückgelegten Kilometer.
Die Eichgebühren sind sogleich nach der Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen. Vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.
lieber alle zweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während seiner Anwesenheit Auskunft.
Es wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß eine polizeiliche Nachprüfung der eichpflichtigen Meßgeräte stattfinden wird, und daß dann das Auffinden nicht vorschriftsmäßig geeichter oder nachgeeichter Meßgeräte außer der Strafe (Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haftstrafe) auch die Einziehung oder Unbrauchbarmachung dieser Meßgeräte zur Folge hat.
Die Herren Ortsvorsteher der oben angeführten Gemeinden werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und durch Unterstützung des Eichbeamten für ordnungsmäßige Abwicklung des Eichgefchäfts, insbesondere auch dafür zu sorgen, daß in dem Eichraum, der wenn notwendig gut zu beleuchten und zu Heizen ist, zwei Tische, zwei Stühle, Schreibgelegenheit und ein Schlagblock, sowie die vorhandenen Normalgewichte zur Verfügung stehen. Auch sollte im Interesse der Landwirtschaft treibenden Besitzer von Meßgeräten in allen in Betracht kommenden Gemeinden eine geeignete Person aufgestellt werden, die vor Eintreffen des Eichbeamten die Meßgeräte in Empfang nimmt, an den Beamten abliefert und sie nach der Nacheichung den Besitzern zurückgibt, nachdem diese zuvor die Nacheichgebühren entrichtet haben, die Gebühren sind dann an den Eichbeamten einzusenden. Der Eichbeamte ist ausnahmsweise ermächtigt, für diese Tätigkeit Heuer eine Belohnung auszusetzen.
Calw, den 4. Juni 1915.
K. Oberamt: Amtm. Rippmann.
Dnjestrbrückenkopf Zurawno und schlugen den Feind neuerdings nördlich Kaluz. Am Pruth wird weiter- gekämpft.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Im Tiroler und Kärntner Grenzgebiet beschränkt sich der Feind aus wirkungsloses Artillerie- feuer. Ex meidet den näheren Bereich unserer Stellungen. Im Gebiet von Lavarone-Folgaria eröff- neten nun unsererseits schwere Geschütze das Feuer auf die feindlichen Grenzforts. An der Küstenländischen Front beginnt der Artilleriekampf heftig zu werden. In den Gefechten am Krn hatten die Italiener erhebliche Verluste; am Südhange des Berges wurden 300 feindliche Leichen gefunden. Auch ein Versuch des Gegners, bei Sagrado den Jsonzo zu überschreiten, wurde blutig abgewiesen. Der Stellvertreter des Chefs des Eeneralstabs: von Höfer, Feldmarschalleutnant.
Eine Ehrung des Generals v. Linsingen.
Berlin, 7. Juni. Aus Budapest meldet die „B.Z.: Wie „Az Eft" berichtet, veranstaltete am Standorte der Südarmee die Bevölkerung eine feierliche Kundgebung zu Ehren des Generals von Linfingen. Ein feierlicher Zug durchzog die Straßen und feierte den siegreichen deutschen Armeeführer. Herr v. Linsingen dankte für die ungarische Gastfreundschaft und versicherte, es sei nur eine Frage kurzer Zeit, daß die Russen aus der Monarchie vertrieben sein werden.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Wiedereroberung Galiziens.
Wien, 5. Juni. Außer den Oelquellen und Raffinerien hat, wie der „D. T." berichtet wird, der Vormarsch in Galizien uns auch den zweiten wichtigen Industriezweig zurückgegeben, nämlich die Erdwachsgruben von Borislaw. deren Produktion zur Kerzenfabrikation unerläßlich ist. Diese Gruben sind die einzigen in ganz Europa. Ihre Jahresproduktion beträgt 20 000 Meterzentner im Werte von 3 Millionen Kronen.
Die Belgier durch Neger ersetzt.
Zürich, 5. Juni. Rach einer Meldung der „Neuen Züricher Zeitung" wurde der größere Teil des belgischen Herres zur Erholung (!) von der flandrischen Kampffront zurückgezogen und durch französische Senegalneger ersetzt.
Kriegskontribution für Libau.
WTB. Petersburg,5.Juni. Nach dem„Rjetsch" hat die Stadt Libau eine Koutribution von 500000
Rubeln bezahlt. Durch Vermittelung des amerikanischen Konsuls ist erwirkt worden, daß die Bezahlung auch durch Materialien und Wertsachen erfolgen konnte.
Schwere feindliche Verluste an den Dardanellen.
(WTB.) Konstantinopel, 6. Juni. Der Generalstab teilt unter dem 5. Juni mit: An der Dardanellenfront im Gebiet von Seddul-Bahr greift der Feind, gestützt auf Verstärkungen, die gestern nachmittag heftig an, wurde aber durch Gegenangriffe zurückgetrieben. Unser Kiistenbatterien auf der ana- tolischen Küste beschossen mit Erfolg die Angriffskolonnen und die Artillerie des Feindes ebenso wie seine Schiffe. Eine Granate traf den „Bruix". Am 30. Mai hat ein deutsches Unterseeboot in der Nacht ein feindliches Schiff südlich von Lemnos torpediert und versenkt. In der Nacht vom 3. zum 4. Juni ging ein französischer Minensucher in der Nähe von Smyrna durch eine Explosion unter.
(WTB.) Konstantinopel, 6. Juni. Das Hauptquartier teilt mit: An der Dardanellenfront hat die sehr heftige Schlacht im Abschnitt Seddul-Bahr, die am 4. Juni, mittags, mit einem feindlichen Angriff begann und sich auf der ganzen Front entwickelt hatte, nach fast zweitägiger Dauer durch energische Gegenangriffe unseres rechten Flügels heute morgen zu einem Erfolg für uns geführt. Der Feind wurde in Unordnung in feine alten Stellungen zurückgetrieben, nachdem er sehr schwere Verluste erlitten hatte. Wir erbeuteten von gestern bis heute morgen 17 Maschinengewehre, eine große Menge von Waffen und Kriegsmaterial. Nachdem ein Versuch des Feindes, unseren linken Flügel anzugreifen, zurückgewiesen worden war, warf er sich mit allen Kräften auf unseren rechten Flügel, mußte sich aber vor unseren Gegenangriffen heute früh zurückziehen, außerstande seinen verzweifelten Vorstoß fortzusetzen. Bei Ari-Burnu unternahm der Feind in der Nacht vom 5 zum 6. Juni einen verzweifelten Angriff gegen unseren rechten Flügel, wobei er Handgranaten gebrauchte. Der Angriff wurde gleichfalls mit Verlusten für den Feind abgewiesen. An den anderen Fronten nichts von Bedeutung.
Die O-Boote der Verbündeten vor den Dardanellen.
(WTB.) Athen, 5. Juni. Eine Depesche aus Mytilene bestätigt die Versenkung eines englischen Linienschiffes vom Typ des „Majestic" und behauptet im Gegensatz zu der englischen Nachricht, daß ein großer Teil der Besatzung umgekommen sei. Es handelt sich um das Linienschiff „Majestic", von dem