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Schwarzwälder Tageszeitung

Nr. 84

Berettfein ist alles!

«arm aus Tuuis Schlußstrich in Spanien England V-ert die Araber Imperialistisch« Flottenbaupläne «roß-Vrttanniens Deutschland vergröbert Borsprung in der Luft Amerikas Sorgen mit Roosevelt Politischer Besuch in Polen

Europa scheint aus dem Zeitalter ernster politischer Span­nungen nicht mehr herauszukommen. Kaum schloffen die Großmächte mit der Anerkennung General Francos durch Frankreich und England die Akten über das spanische Pro­blem, da verdüsterten politische Gewitterwolken den blauen Himmel über dem Mit.telmeer. Der Beginn der ersten Märzwoche stand noch im Zeichen der Entspannung und des Aufatmens, das die Liquidierung der rotspanischen Regie­rung begleitete. Aber es verstrichen nur wenige Tage, bis »Le fieberhaften Vorbereitungen der Franzosen inTunis »nd die entsprechenden Gegenmaßnahmen und Vorsichts­maßregeln Italiens Europa in neue Unruhezustände ver­setzten. Man braucht garnicht so weit zu gehen, die Ereig­nisse in Nordasrika und im Mittelmeer so alarmierend auf- -unehrnen, wie es eine jensationshungrige Presse in der de­mokratischen Staatenwelt vielfach liebt. Es genügt, sich der »»haltenden, stillschweigenden wie zugegebenen Vorberei­tungen der mittelmeerischen Großmächte bewußt zu bleiben, »m stürmische Tage im Mittelmeerbecken vorauszusehen. Letzten Endes treffen außer Frankreich und Italien auch Hie Engländer Maßnahmen, die zu allen möglichen Deutun­gen Anlaß geben und zumindest als einflußreiche Unwäg­barkeiten den Fortgang der politischen Entwicklung beein­flussen. Zu dieser Art englischer Vorbereitungen zählen etwa die Konzentrierung britischer Flottenstreitkräste bei Gibral­tar und der Köder, den London auf der Palästina-Konferenz den Arabern mit dem Vorschlag eines arabischen Staates tzuwarf.

Die Politik der europäischen Großmächte gewinnt somit immer mehr an explosiven Aspekten. Nach dem sotto V e- reitsern ist alles?" bauen sie die militärischen und politischen Ausgangsstellungen für den Fall des Falles aus und geben sich zu gewissen Zeiten der Täuschung hin, mit dieser Art von Bereitschaftsstärkung könne man allein der Welt den Frieden erhalten. Gewänne eine solche Ueberzeu- oung bei den am Mittelmeer erstrangig interessierten Mäch­ten die Oberhand, so stände es schlimm um die europäische Zukunft. Es ist deshalb bedauerlich, daß namentlich dis Franzosen und Engländer so viel Aufhebens von ihrem Willen zum Bereitsein machen. Die Rückwirkungen einer propagandistisch groß angelegten Bekanntgabe des engli­schen Flottenbauplanes für 1939 oder die andau­ernden französischenTruppenverschiffungen «ach Nordafrika im Verein mit der alarmierenden Hetze und dem beunruhigenden Kriegsspiel in Tunis auf die Psychologie der europäischen Nationen wirkten sich in dieser Woche durchaus verhängnisvoll und negativ aus. Ge­neralfeldmarschall Eöring hat die deutsche Antwort auf bas bei den Westmächten ausgebrochene Nüstungsfieber am Tag der Luftwaffe eindeutig erteilt. Das nationalsozialisti­sche Deutschland läßt sich nicht einschüchtern. Es weiß, daß auf einen groben Klotz ein grober Keil gehört, und es ist deshalb fest entschlossen, den Vorsprung auf dem Gebiete der Luftrüstung aufrechtzuSrhalten und im Zuge des Rü­stungswettlaufs den Anforderungen entsprechend noch zu vergrößern.

Es ist in diesem Zusammenhänge außerordentlich erfreu­lich, von dem wieder erwachten Widerstand amerikanischer Politiker gegen die Politik des Präsidenten Roosevelt sprechen. Gerade der amerikanische Prä­sident muß es sich gefallen lassen, zum Sündenbock für die unverständlichen Kriegsvorbereitungen, Aufrüstungs- und diplomatischen Offensiven der europäischen Westmächte ge­stempelt zu werden. Man kann die Amerikaner nur zu je­nem Antrag der zwölf Senatoren beglückwünschen, der eine amerikanische Kriegserklärung nur durch Volksabstimmung vorsieht. Es verlautet, daß die Aussichten für die Annahme dieses Vorschlages heute günstiger sind als vor einem Jahr, als im Repräsentantenhaus der Abgeordnete Ludlow ei­nen gleichlautenden Antrag gestellt hatte, der nur mit knav- per Mehrheit abgelehnt wurde. Nichts kann die Besorgnisse verantwortungsbewußter Amerikaner über die kriegstrei- berischen Tendenzen der Politik Roosevelts besser beleuchten als dieser Antrag im amerikanischen Senat, zu dem etwa der Senator Nye erklärte:Es wird in Europa keinen Krieg geben, es sei denn, daß die Vereinigten Staaten die definitive Neigung bekunden, den Krieg zu finanzieren."

Der politischen Aktivität im Mittelmeerraum stand in dieser Woche eine Ueberprüfung auch der politischen Posi­tionen im Osten Europas gegenüber. Im Wesentlichen zo­gen hiervon die polnisch-italienischen Gesprä­chs die Hauptaufmerksamkeit auf sich. Im Augenblick einer verschärften diplomatisch-militärischen Spannung im Mit- lelmeer gewinnen die Gespräche, die Außenminister Ciano mit Außenminister Beck in Warschau führte, ohne wei­teres einen bedeutsamen Aspekt. Polens Stellung als Bun­desgenosse Frankreichs wie als einer der deutschen und ita­lienischen Politik verständnisvoll gegenübertretenden Na­tion kann für die Bemühungen zur raschen und befriedigen­den Lösung der vom Mittelmeer aus die em iische Politik belastenden Probleme von autzerordentlsi^r Wirksamkeit «nd Wichtigkeit sein. Dem italienischen Besuch in Warschau folgte die Reise des rumänischen Außenministers Ga­se n c u in die polnische Hauptstadt. Auch sie stand im Zei­chen jener vielfältigen Bemühungen der europäischen Ost- Maaten, sich über die Haltung zu den brennenden Fragen er Gegenwartspolitik zu verständigen und zu beraten.

Göring fährt nach Italien

z» mehrwöchigem Erholungsaufenthalt Berit», r. März. Ministerpräsident Eeneralfeldmarschall Göri«g Hut sich am Freitag in Begleitung seiner Gattin z« ei»» mehrwöchige» Erholungsaufenthalt nach Italien begeben. >» »khreich seiner «Wesenheit dienstlich nicht in Anspruch ge- nm»»«» za werden hat er dte Leitung seiner sämtlichen «emter de, Vertretern

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Wann werde ich zurückgestellt

vom Reichsarbeitsdienst

I» der Oejjentlrchkett besteher vielfach noch erhebliche Unklar­heiten und falsche Auffassungen über das Verfahren bei der Zu­rückstellung von der Ableistung des Reichsarbeits- und des Wehrdienstes. Zunächst bestehe» zwei Möglichkeiten der Zu­rückstellung vom Arbeitsdienst und von der Er­füllung der aktiven Dienstpflicht:

1. kann sie von amtswegen durch den zuständigen Wehrbezirks­kommandeur bei der Musterung und der Aushebung, insbeson­dere wegen zeitlicher Untauglichkeit, wegen schwebenden Verfah­rens oder noch nicht verbüßter Strafe angeordnet werden;

2. kann sie auf Antrag aus häuslichen, berufliche« oder wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Insbesondere können zurückgestellt werden u) der einzige Ernährer hilfsbedürf­tiger Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge­schwister; d) ein Sohn eines zur Arbeit oder zur Aufsicht ge­sundheitlich unfähigen Bauern, Landwirts, Grundeigentümers. Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn die einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung und Fortführung des Hofes oder Betriebes ist; c) der einzige Bruder eines Soldaten, der im Kriege gefallen oder an einer im Kriege empfangenen Verwundung oder Krankheit gestorben oder mehr als 60 v. H. kriegsbeschädigt ist wenn ohne diese Zurückstellung die Angehörigen hilfsbedürftiger würden; <l) ein Dienstpflich­tiger, der das Eigentum oder den Besitz eines Hofes oder Grund­stücks oder Betriebes im Nachlaßwege durch Kauf oder Pacht erworben hat, wenn er auf die Bewirtschaftung angewiesen ist und sein Besitztum auf andere Weife wirtschaftlich nicht erhalten werden kann; e) der Eigentümer, Inhaber oder Betriebsleiter eines industriellen oder gewerblichen oder kaufmännischen Be­triebes, wenn ihm die Leitung des Betriebes erst innerhalb des dem Mustsrungsjahr vorangehenden Jahres im Nachlaßwege oder noch im Laufe des Jahres 1935 durch Kauf oder Pacht zu­gesallen ist und der Betrieb aus andere Weise nicht erhalten werden kann, s) ein See- oder Binnenschiffahrt treibender Dienst­pflichtiger, wenn er durch Heranziehung zur Ableistung des akti­ven Wehrdienstes in seinem Beruf erheblichen Nachteil erleiden würde; g) Schüler höherer Schulen bis zur Erlangung des Reifezeugnisses; b) ein Dienstpflichtiger, der in der Vorbereitung für einen Lebensberuf durch die Heranziehung bedeutenden Nach­teil erleiden würde, für die Dauer der Berufsausbildung oder bis zum Abschluß des Hochschulstudiums; i) ein Schüler einer Landwirtschafts-, Forst-, Berg- oder Handelsschule, eines Tech­nikums, einer Seefahrts-, Schisssingenieurs-, Schiffsbau- oder Debegfunkschule für die Dauer des Besuches dieser Anstalten.

Dazu kommt hinzu, daß in Ausuahmefällen ein Dienstpflichti­ger zurückgestellt werden kann, der bei einer Behörde oder Dienst­stelle des Reiches, der NSDAP., der Länder, Gemeinden oder sonstigen Körperschaften beschäftigt ist und dort aus dringenden dienstlichen Gründen nicht entbehrt werden kann. Die Ge- samtdauer der Zurückstellung beträgt in letzteren und

und aktiven Wehrdienst?

in den Fällen zu a) bis k) höchstens zwei Jahre«, in den Fab» len zu k) und i) bis zu der auf die Vollendung des 27. Lebens­jahres folgenden Musterung. Der Antrag auf Zurückstellung kann nur von dem Dienstpflichtigen selbst und seH nen Verwandten ersten Grades (Vater. Mutter) sowie von seine» Ehefrau gestellt werde«. Anträge anderer Personen, wie z. A des Gefolgschaftsfiihrers, find nicht statthaft.

Der Antrag soll schriftlich oder zur Niederschrift tun» lichst bereits bei der Anmeldung zur Erfassung bei der polizei­lichen Meldebehörde, jedoch spätestens zwei Wochen vor der Musterung bei der Kreispolizeibehörde gestellt werden. Nur wenn Zurllckstellungsgriinde erst nach diesem Zeitpunkt eintrete«^ kann der Antrag bei der Musterung selbst oder nachträglich be! der Kreispolizeibehörde oder ber der Aushebung selbst gestellt werden. Hierbei wird ein Zuriickftellungsantrag, über den be­reits bei der Musterung ablehnend entschieden worden ist, oder in dem keine erst nach der Musterung eingetretenen Gründe vor­gebracht werden, ohne Prüfung abgelehnt. Tritt nach der Aus­hebung ein Zurückstellungsgrund ein, kann von deuz Ausgehobeaen nach nachträglich bei der Kreispolizeibehörde An­trag auf Zurückstellung unter gleichzeitiger schriftlicher Meldung an das Wehrbezirkskommando gestellt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Wehrbezirkskommandeur. Jeder junge Deutschs der zur Erfüllung des Reichsarbeits- und des aktiven Wehr­dienstes heransteht und einen Zurückstellungsantrag einzureiche» beabsichtigt, hat die Pflicht, eingehend zu prüfen, ob ein Zurück» stellungsgesuch tatsächlich notwendig ist. Denn darüber muß er sich im klaren sein, daß er infolge einer Zurückstellung seiner Ar» beits- und Dienstpflicht dann zu einem späteren Zeitpunkt ge­nügen muß, was für ihn meist persönliche Nachteile, besonder» in beruflicher Hinsicht, mit sich bringen kann. Wer einen Zurück» stellungsantrag einreicht, kann ihn durch Vorlegung von Urkun­den (amtlich oder schriftlich beglaubigt), Bescheinigungen und Stellen von Zeugen unterstützen. Es wird auch in entsprechen­den Fällen geprüft, ob nicht andere unterstützungsfähige Ve» wandte vorhanden sind. Die Verheiratung eines Dienst­pflichtigen ist kein Zurück st ellungsgrund. Die Zu­rückstellung wird in der Regel für ein Jahr bis zur nächstfolgen­den Musterung, ausnahmsweise für zwei Jahre ausgesprochr» und bei Fortbestehen des Zurückstellungsgrundes auf ein weitere» Jahr oder von Jahr zu Jahr verlängert Ueberdas25. Le- bensjahrhinaUs kann eine Zurückstellung nur vom aktive» Wehrdienst, nicht mehr vom Reichsarbeitsdienst ausgesprochr» werden. Dieser muß daher bis zu diesem Zeitpunkt abgeleistet werden. Die Zurückgestellten sind, auch wenn sie länger als ei» Jahr zurückgestellt werden, verpflichtet, sich jährlich zur Muste­rung zu stellen. Ferner sind sie verpflichtet, das Fortfallen de» Zurückstellungsgrundes sofort der zuständigen Kreispolizeibehörd» zu melden. Alle Zurückstellungen verlieren mit der Erklärung der Mobilmachung ihre Gültigkeit

Die neue Reichsgartenscharr in Zahlen

Wem sagt die Tatsache, daß die Reichsgartenschau 1930 in Stuttgart, die am 22. April eröffnet wird, gärtnerisches Neu­land darstellt, schon genug? Nein, in diesem Falle ist die Hilfe der Zahl notwendig. Von einem Eesamtgelände von rund SV Hek­tar werden allein 5 Hektar für Wege und 1,5 Hektar für Wassec- anlagen beansprucht. Welche Arbeit, von der man heute kaum mehr etwas sehen kann, auf dem Gelände der Reichsgartenschau geleistet worden ist, zeigen recht deutlich die Angaben über Erd­bewegungen. Insgesamt mußten rund 500 VVÜ Kubikmeter Bo­den bewegt werden. Diese Menge entspricht einem Erdwürfel mit einer Kantenlänge von rund 80 Meter. Manches große Bauwerk, vor dem wir bewundernd stehen bleiben, würde mühe­los in diesem Erdwürfel verschwinden können.

Das Gelände der Reichsgartenschau war ein altes, abgebautes Steinbruchgebiet. Und es ist daher erklärlich, daß man bei der Herrichtung von Eeröllhalden und Schuttstätten zu einer Grün­anlage doppelt liebevoll mit dem vorhandenen Mutterboden umgehen muß. So wurden in Stuttgart allein lVV OOg Kubik­meter Mutterboden abgehoben, kompostiert und wieder verwen­det. Trotzdem mußten noch 50 OVO Kubikmeter Mutterboden an­gefahren werden, um das Gelände pflanzfertig herzurichten. Er­schwert wurden die Arbeiten durch die starken Höhenunterschiede im Gelände der Reichsgartenschau, sie betrugen bis zu 60 Meter. Starke Abtragungen und andererseits Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 30 Meter milderten die krassen Höhenunterschiede und ließen eine Eartenanlage entstehen, deren besonderes Merk­mal es sein wird, in enger Wechselbeziehung mit der schwäbi­schen Landschaft zu stehen.

Dieser betont landschaftliche Charakter der Reichsgartenschau wird noch unterstützt durch einer, alten Baumbestand. Der vor­handene wie, z. B. der Akazienhain wurde erhalten und in die Ausstellung mit einbezogen. Ebenso wurden aber auch viele große Bäume etwa 1500 Linden, Ahorne, Buchen, Eichen und Birken neu gepflanzt. Es ist schon als eine besondere gärt­nerische Leistung anzusprechen, wenn es ohne Ausfall und Wachs­tumsstörung gelingt, Baumriesei. mit einer Höhe von 20 Meter und einem Alter von 60 Jahren, die jeder für sich mit ihrem großen Wurzelballen bis zu 100 Doppelzentner wiegen, an einen neuen Standort zu versetzen. Für solche Arbeiten müssen sogar besonders konstruierte Transpottwagen und Niesenkrane ein­gesetzt werden.

Bäume und möge» sie noch so alt und schön sein und Sträucher machen aber noch keine Eartenschau. Dazu gehören in erster Linie Tausende und Abertausende von Blumen. Der größte Teil konnte schon im vorigen Jahr in Stuttgart gepflanzt werden, so daß die Reichsgartenschau sicherlich nicht den Eindruck einer eben sertiggestellten Anlage mache» wird. Rund eine Mil­lion Frühjahrs- und Sommerblumen werden die Reichsgarten­schau über fünf Monate lang in ein Vlütenmeer verwandeln. 150 000 Tulpen, von denen ein großer Teil in Deutschland heran­gezogen wurde und sich einem Leistungswettbewerb für deutsche Tulpenzwiebeln stellen wird, werden in wenigen Wochen ihre Blütenköpfe öffnen. 50 000 Rosenpflanzen werden das Tal der Rosen mit dem Duft ihrer Blüten erfüllen 100 000 Stauden in vielen Arten, 20 OVO Gladiolen »nd 30 000 verschiedene Pflan­zen im Garten des Heimatschutzes! Allein über 20 000 Königs­kerze« werde« ihre gelben BlStenschäste an einem Steilhang in den blaue» Sommerhimmel recke«. Alles Zahlen, die zumin­dest die Größe der Reichsgattenschau ahnen lassen.

Das Pflichtjahr

Was man davon wissen muß

Die Frage des Pslichtfaihres 'beschäftigt wach Ertast der neuen Anordnung des Herrn Ministerpräsidenten General- fsldmarschall Eöring vom 33. 12. 1938 die Oeffentkichkeit in breitestem Maße. Da immer wieder Zweifelsfragen auftauchen, se>ien folgende wesentliche Punkte herausgestellt:

1. Das Pflichtjahr ist grundsätzlich von jedem deutschen Mädel unter 26 Jahren abznl-eisten, das wicht vor dem 1. März 1938 bereits in Arbeit oder in Berufsausb ildung gestanden ist. Die Ableistung des Pflichtjahres hat vor dem Eintritt in das Berufsleben oder in ein« Berufsaus­bildung zu erfolgen.

2. Mit Rücksicht auf den Kräftemangel in Land- und Hauswirtschaft kommt nur ein Einsatz beim Dauern und alsdann im der Hauswirtschaft im Betracht. Im städtischen Haushalt kämm jedoch das Pflichtjahr nur von Mädels aus der Stadt und nur dämm abgeleistet werden, wenn minde­stens 4 Kinder unter 14 Jahren in der Familie vorhanden stad. Sind diese wenigen Stellen besetzt, so kommen alle Mädels ohne Rücksicht auf ihre Herkunft Stadt oder Land --- im Bauern'stellen. Sämtliche Stellen find geprüft. Cs besteht daher die Sicherheit, daß die Pslichtjahrmädels nur in Familien Mt geordneten Verhältnissen eingesetzt werden. Das Mädel vom Laad muß -das PMchtjahr auf dem Lande mitmachen.

3. Im elterlichen Haushalt oder bei Verwandten kann das Pflichtjahr nur dann abgeleiftet werden, wenn 4 Kin­der unter 14 Jahren vorhanden Und.

4. In folgenden Betrieben kann eine Tätigkeit auf das Pflichtjahr keinesfalls angere-chnet werden:

a) in Haushaltungen, die Mt Eastwi r tfchaftsbetrieb verbunden find (Gasthof, Hotel, Cafe, Fremden- penfion mit Mittags tisch);

b) in einem Haushalt, in dem die Hausfrau eine Be­rufstätigkeit ausübt;

e) im elterlichen oder Verwandten-Haushalt,, sofern nicht 4 Kinder unter 14 Jahren vorhanden find.

5. Die Anrechnung «des Besuchs einer staatlich anerkann­ten Lehranstalt (Haushaltungsschule, bäuerliche Frauen­schuhe ufw.) auf dap Pflichtjahr erfolgt nur, wenn die Zu­stimmung vorher beim zuständigen Arbeitsamt bean­tragt und von diesem erteilt wurde.

6. Das württembergische Land fahr wird Mt 6 Monaten auf das Pflichtjahr ««gerechnet, der BdM.-Landdienst voll mit 12 Monaten.

7. Vor Antritt einer Pflichtjahrstelle muß die Zustim­mung des zuständigen Arbeitsamts etageholt werden. Bei Siellenantritt ohne vorherige Zustimmung des zuständige« Arbeitsamts kann die Tätigkeit wicht auf das Pfttchtjochr angerechnet werden.

8. Zuständig für Auskünfte über das Pfliichtjahr ist allein das Arbeitsamt. Hier -wird über alle Zweifelsfragen Auskunft erteilt.

9. Die Vergütung während des Pftichtjahves erfolgt nach den vom Reichstreuhänder der Arbeit festgesetzten Tariflöhnen, die beim Arbeitsamt zu. erfahren find.

Nagold, den 3. März 1969.

Arbeitsamt Nagold.