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Heimatzeitung der Kretse Calw und Freudenstadt Amtsblatt der Stadt Altensteig

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llungsori Altensteig. Gerichtsstand Nagold.

Altensteig, Freitag, den 3. März 1S3S

Ao»mer 53

8 2. Auhr,u»,

Der Fürst von Liechtenstein beim Sichrer

Konzertabend beim Führer

Deutsche Wirtschaftler und Künstler spendete« über 2 Mill. RM. für das Winterhilfswerk

Berlin, 3. März. Der Führer empfing heute führende Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft zu einem Konzert- adend in feinem Hause. Im Dienste des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes haben ihre Kunst hierbei zur Verfüguug gestellt die Kammersängerinnen Erna Berger, Mari« Cebotari, Martha Fuchs, Tiana Lemnitz, Maria Müller, Margret Pfahl, Ranczak, Trefi Ruoplh, und Larla Spletter, ferner die Kammer­sänger Rudolf Bockelmann, Prof. Zosef von Manowarda, Helge Roswaenge, Heinrich Schlutznus, Franz Völker und am Flügel Prof. Michael Raucheisen.

An freiwilligen Spenden der Gäste dieses Abends ergab sich ein Betrag von über 2 Mill. RM., den die Künstler dem Winterhilfswevk des deutschen Volkes zuge­führt haben. Damit ist das Zsichnungscrgebnis des gleichen Abends im Vorjahre mehr als verdoppelt.

Der neue Papst

Papst Pius XU. Kardinal-Staatssekretär Pacelli zum Papst gewählt

Rom, 2. März. Der im dritten Wahlgang des Konklave zewählte nene Papst ist der bisherige Kardinal-Staats­sekretär Pacelli, der als Papst den Namen Pius XII. an- zenommen hat.

Um 17 llhr kündete die traditionelleSfutmata", ein leich­ter weißer Rauch auf dem Kamin der Sixtinischen Kapelle, die erfolgte Wahl an. Fast gleichzeitig teilte der Ansager über die Lautsprecher der Menge auf dem Petersplatz mit, daß der Kardinal-Dekan in etwa einer halben Stunde von der Hauptloge der Peterskirche ausurbi et orbi" den Fa­miliennamen des neugewählten Papstes und den Namen bekanntgeben wird, den er für sein Pontifikat angenommen hat.

Tugen Pacelli, nunmehr Papst Pius XII-, der am 2. März 1878 in Rom als Sohn eines päpstlichen Konviktorial-Advoka- ten geboren wurde, erhielt am 2. April 1899 die Priesterweihe. Bereits als junger Priester seit 1901, war er im päpstlichen Staatssekretariat tätig. 2n den Jahren 1969 bis 1914 lehrte er als Professor für kirchliche Diplomatie an der päpstlichen Aka­demie der Nobili Ecclesiastici. 1917 wurde er als Sukkurar-Erz- .ibischof von Sardes Nuntius in München, drei Jahre spä­ter ging er in der gleichen Eigenschaft nach Berlin, wo er die Nuntiatur bis 1929 inne hatte. 1929 wurde er von Papst Pius XI. zum Kardinal ernannt und ein Jahr später zum Kardinal- Ttaatssekretär.

Vorbildung zur Beamlenlaufbahn

Einstellungs- und Ansbildungsgrundsätze geregelt

Berlin, 2. März. Aufgrund des Paragraph 164 des Deutschen Neamtengesetzes vom 26. Januar 1937 hat die Reichsregierung »m 28. Februar 1939 die Verordnung über die Vorbildung »nd Laufbahnen der deutsche« Beamten im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 38 vom 2. März 1939 erlassen. Die Verordnung regelt die Eiustellungs- und Ausbildungsgrundsätze einheitlich für alle Laufbahnen der deutschen Beamten, die (in teilweiser Abände­rung der bisherigen Benennungen) die Beamten des einfachen, der mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes umfas­sen. Der Neuregelung des Schulwesens Rechnung tragend, be­stimmt die Verordnung das Maß der schulischen Vor- und Fach­bildung, das von den Anwärtern für die vier Laufbahn- Kruppen gefordert werden darf, und beseitigt damit die über­schätzten Forderungen eines ungesunden Berechtigungswesens, «ie es sich besonders in der Systemzeit herausgebildet hatte. Zu­gleich wird die Zersplitterung des bisherigen Laufbahnrechles ln den einzelnen Ländern, Gemeinden, Eemeindeverbänden und lu den übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes beseitigt. Während z. B. bisher zum Eintritt indieLaufbahndesge- stabenen Dienstes vielfach das Abitur gefordert wurde, genügt nunmehr das Abschlußzeugnis einer anerkannte» voll ausgestalteten Mittelschule oder einer als voll ausgestaltet an­erkannten Volksschule. Ausdrücklich wird hervorgehoben, daß »ein Bewerber vor anderen allein deshalb bevorzugt werden darf, weil er eine höhere Schul- oder Fachbildung genossen hat, 'die für die die betreffende Stelle nicht verlangt wird. So stellt

Verordnug ein neues wichtiges Mittel dar zur Schaffung ^nes geschloffenen, nach einheitlichen Grundsätzen vor- und aus» ^bildeten Beamtenkörpers, wie er für Erotzdeutschland erfor-

Berlin, 2. März. Am Donnersrag morgen traf der Fürst von Liechtenstein zu einem Besuch beim Führer in der Neichshaupt- stadt ein. Zur Begrüßung auf dem Anhalter Bahnhof hatten sich im Auftrag des Führers Staat sminister und Chef der Prä­sidialkanzlei Dr. Meißner, im Auftrag des Reichsministers des Auswärtigen von Ribbentrop der Chef des Protokolls, Gesandter von Doernberg, eingefunden. In der Begleitung des Fürsten von Liechtenstein befinden sich Regierungschef Dr. Hoop, der stellv. Regierungschef Dr. Vogt, Kabinettsdirektor Martin und Kabinettssekretär Ritter.

Der Führer empfing den Fürsten von Liechtenstein zusammen mit seinem Regierungschef Dr. Hoop mittags in der neuen Reichskanzlei, wo ihm im Ehrenhof eine Ehrenwache des Heeres militärische Ehrenbezeugungen erwies.

Vorher hatte der Fürst von Liechtenstein am Ehrenmal Unter den Linden einen Kranz niedergelegt und anschließend dem Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop einen Besuch abgestattet. Der Reichsaußennnr.ister gab zu Ehren des Gastes ein Frühstück im Hotel Kaiserhof.

Der Fürst von Liechtenstein bei Reichsminister Dr. Frick »

Berlin, 2. März. Der Fürst von Liechtenstein stattete am Donnerstag dem Reichsminister des Innern Dr. Frick einen Besuch ab. In der Begleitung des Wüsten bsanden sich Regie­rungschef Dr. Hoop und der stell«. Regierungschef Dr. Vogt.

Der Fürst von Liechtenstein, Franz Joseph II., hat seit dem 25. Juli vergangenen Jahres, dem Todestage seines am gleichen Tage verstorbenen Großonkels, die Negierung des Fürstentums übernommen. Das Fürstentum Liechten­stein, das zwischen Vorarlberg und der Schweiz gelegen ist, wurde ja an dem Tage, da Oesterreich ins Reich heimkehrte,

- ein direkter Nachbar Deutschlands. Die Beziehungen, dis zwischen denk Reich und dem Fürstentum bestehen, reichen jedoch weit in die Geschichte zurück.

Der Staat Liechtenstein, der nur wenig über 10 000 Ein­wohner hat und flächenmäßig ein Gebiet von 157 Quadrat­kilometer umschließt, ist aus zwei jener reichsunmittelbaren Gebiete hervorgegangen, deren es besonders im Westen und Sitz n des alten Reiches eine große Anzahl gab. Fürst Hans Adam von Liechtenstein kaufte im Jahre 1699 die Reichsherrschaft Schellenberg und 13 Jahre später dis Reichsgrafschaft Vaduz, um aus der Fürstenbank des Reichs­tages Sitz und Stimme zu erhalten. Kaiser Karl Vl. erhob im Jahre 1719 die beiden Länder zu einemreichsunmittsl- baren Fürstentum". Als damals die Neichsarmee ein neues Kontingent erhielt, hatte Liechtenstein fünf Infanteristen zu stellen. Außerdem mußte das Fürstentum die Kosten für einen balben Kavalleristen aufbringen.

Die Oberhäupter des Staates verbrachten jedoch die meiste Zelt ihres Lebens nicht in Vaduz, der Hauptstadt des Fürstentums, die heute etwas mehr als 1700 Einwoh­ner zählt. Sie fühlten sich im Grunde in Wien zu Hause, wo Fürst Hans Adam von Liechtenstein auch die bekannte Liechtensteinische Gemäldegalerie" gründete. Ernst Alois der Zweite, der von 1836 bis 1858 regierte, besuchte sein Land insgesamt nvr zweimal auf kurze Zeit. Auch der im Jahre 1929 verstorbene Fürst Johann II. hat sich im Laufe seiner über 70jährigen Regierung nur sechsmal in Liechten­stein ausgehalten. Die neue reformierte Verfassung stammt aus dem Jahre 1921. Danach ist Liechtenstein eine konsti­tutionelle, im Mannesstamm des Hauses Liechtenstein nach den Regeln der Erstgeburt erbliche Monarchie. Der Land­tag besteht aus 15 Abgeordneten. Von 1806 bis 1814 ge­hörte Liechtenstein dem von Napoleon gegründeten Rhein­bund an. Es war dann von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes, nach dessen Verfall es sich eng an Oester­reich anschloß. Von 1876 bis 1818 bildete es mit dem öster­reichische Kronland Vorarlberg ein gemeinsames Steuer­gebiet.

Deutschland

wieder in der Donau-Kommission

Abkommen in Bukarest unterzeichnet

Bukarest, 2. März Am Mittwoch abend wurde im Bukarest» Außenministerium ein Abkommen unterzeichnet, durch das Deutschland wieder in die europäische Donau- Kommission ein tritt, tn der es seit dem Diktat von Versailles nicht mehr vertreten war. Das Abkommen Unterzeich­nete im Namen des Deutschen Reiches der deutsche Gesandte, rumänischerseits Außenminister Eafencu. Für die übrigen Mit­gliedsstaaten der Kommission, und zwar für Italien, England und Frankreich Unterzeichneten deren Bukarest» Gesandten. Gleichzeitig hat Italien den Beschlüssen der Tagung von Si- naia der europäischen Donau-Kommission zugestimmt. Die­ses im August 1938 getroffene Abkommen, das zunächst nur von Rumänien, England und Frankreich unterzeichnet worden war.

stellte auf der unteren Donau von Braila bis zur Mündung die volle staatliche Hoheit Rumäniens wieder her und beschränkte die Rechte der europäischen Dor.aukommission dahingehend, daß sie in Zukunft die Schiffahrt und die Arbeiten zur Instandhal­tung der schiffbaren Wasserrinnc zwar überwacht und leitet, jedoch keinerlei vollziehende GeroaO mehr ausiibt, die völlig auf den rumänischen Staat übergegangen ist. Bei der Unterzeich­nung des Abkommens hielt Außenminister Eafencu eine An­sprache, in der er den Eintritt des Deutschen Reiches in die Do­nau-Kommission warm begrüßte und seiner Gcnngruung dar­über Ausdruck gab, daß nunmehr das Abkommen von Sinaia in Kraft treten könne.

ZvrMersialtung von «ach Prag gebrachte« Gegenstände»

Berlin, 2. März. In der in den letzten Tagen im Reichsmini­sterium des Innern abgehaltenen Tagung der deutsch-tschecho-slo- wakischen Sonderkommission wurde u. a. die Rückgabe des über­wiegenden Teiles der seinerzeit aus dem Staatsbad St. Joa­chimsthal abtransportierten Radium-Präparate, der ärztlichen- und Laboratoriums-Instrumente sowie der nach Prag geschaff­ten Einrichtungsgegenstände, Teppiche und Bilder der staatli­chen Hotels (Mirakel- und Palasthotel), sodaß der Wiederauf­nahme des Badebetriebes in dem nunmehr dem Reich gehören­den Bad nichts mehr im Wege steht. Wegen Rückgabe des rest­lichen Teiles des Radiums soll in kürzester Zeit Regelung er­folgen.

Weiterhin wurde die sofortige Rückgabe der zum Teil außer­ordentlich wertvollen abtransportierten Kunstfchätze des Landes» museums Troppau vereinbart sowie die Rückerstattung der Ge­räte und des Inventars der im Sudetenlande befindlichen Eich­ämter. Erwähnenswert ist noch die beschlossene Rückführung der aus dem abgetretenen Gebiet nach dem Innern der Tschecho­slowakei abtransportierten Straßenbaumaschinen mit sonsti­gen Geräten.

Ae -eutsch-lmgarifchkn WlrMaMbkZlehungen

München, 2. März. Die 13. gemeinsame Tagung des deut­schen und des ungarischen Re-gierungsausschusses für die Rege­lung der ^deutsch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen, die dies­mal in München stattgesuniden hat, ist heute abgeschlossen wor­den. Das Ergebnis der Tagung wurde in einer Reihe von Dokumenten niedergelegt, die heute von dem Vorsitzenden des ungarischen RegierungsEsschusses, Gesandter v. Rickl, und de» Vorsitzenden des deutschen Regierungsausschusses unterzeichnet worden sind.

«Das ist sehr fchade-

(Srünspan leugnet seinen verrohten Ausspruch

Paris, 2. März. Der mit der Untersuchung des Mordes an dem deutschen Gesandtschaftsrat vom Rath beauftragte Unter­suchungsrichter nahm am Mittwcch eine Gegenüberstellung zwi- schen dem jüdischen Meuchelmörder Grünspan und dem Konsu- latsangestellten Kreger vor, der bei der Verhaftung des Juden zugegen war. Nach Aussagen Kregers hat Grünspan, als er erfuhr, daß sein Opfer nicht toc sei, geäußert:Das ist sehr schade." Nachdem er sich, wahrscheinlich belehrt durch seine Ver­teidiger, der Tragweite dieser unglaublich gemeinen Aeußeruag klar geworden ist, bestreitet der Jude jetzt diesen Ausspruch. Auch bei Gegenüberstellung hielt er an dieser frechen Lügentaktik fest, obgleich Kreger nachdrücklich erklärte, diese freche Bemerkung ge­hört zu haben. Wie verlautet, soll der Untersuchungsrichter in aller Kürze seine Untersuchung abschlietzen.

Polen und Italien

Festigung der Freundschaft

Nam, 2. März. Das Schluß-Communiquö über den Besuch de« italienischen Außenministers Graf Liano in Polen findet i, den römischen Morgenblättern besondere Beachtung. Es wird dabei unterstrichen, daßOrdnung und Gerechtigkeit die wesent­lichen Ziele der Politik Italiens und Polens" bilden. Der Be­such habe, wiePopolo di Roma' betont, dazu beigetragen, die zwischen den beiden Ländern bestehenden Bindungen einer natür­lichen Freundschaft noch mehr zu festigen. Es wird hervorgeho­ben, daß Polen das nördliche Bollwerk gegen jeglichen asiatische« Einfluß bilde und ein von westlichen Interessen unabhängiger Faktor sei, der sich nicht in politische Pläne verwickeln lasse» dürfe, die seinen Notwendigkeiten und seiner besonderen geo­graphischen Lage nicht entsprechen würden. Polens politische Aktion, so hebt auch der Sonderberichterstatter desMessaggero" hervor, werde im Gegensatz zu gewissen Behauptungen des Aus­landes durch das Verhältnis zu Frankreich keineswegs ein« scitig gebunden, sondern entfalte sich vollkommen frei und «»> abhängig. Für Graf Liano handelte er sich nicht darum, Ver­träge abzuschließen oder besondere Fragen zu lösen, sondern die bestehende jahrelange Freundschaft zu vertiefen.