Sette 4
Die Gesamtzahl der Arbeitslosen, die bei den Arbeitsämtern in Württemberg und Baden vorgemerkt waren, belief sich Ende Juni auf 25 819 Personen (18 926 Männer und 6893 Frauen). Auf Württemberg und Hohenzollern entfielen nur noch 3205 Arbeitslose (2275 Männer und 930 Frauen), und auf Bade» 22 614 Arbeitslose (16 651 Männer und 5963 Frauen).
Von den 25 819 Arbeitslosen waren 10147 oder rund 40 v. H. nicht voll einsatzfähig; von den am 30. Juni gezählten 15 672 Volleinsatzfähigen stand mit Ausnahme der Angestelltenberufe ein großer Teil im Veschäftigungswechsel, war also nur vorübergehend arbeitslos.
Entsprechend der Rückläufigkeit der Arbeitslosigkeit ergab sich in der Statistik der unterstützten Arbeitslosen eine Abnahme um 4167 Hauptunterstützungsempfängern der Reichsanstalt; die Zahl der in der öffentlichen Fürsorge unterstützten Wohlfahrtserwerbslosen ging um 208 Personen zurück. Ende Juni 1937 wurden in Südwestdeutschland 14 392 Unterstützte der Reichsanstalt gezählt, davon entfielen 13197 auf Baden und 1195 auf Württemberg-Hohenzollern. Anerkannte arbeitslose Wohlfahrtserwerbslose wurden im Bereich des Landesarbeitsamtes Südwestdeutschland Ende Juni 1462 gezählt, davon entfielen. 1282 auf Baden und 180 auf Württemberg-Hohenzollern.
NndnvMt md Mbrrrrcht
Die Anzeigepflicht des Finders — Anspruch auf Finderlohn
Die Sommerzeit mit ihrer Ausflugs- und Reisegelegenheit bringt es mit sich, daß mehr als sonst Gegenstände verloren und gefunden werden. Im Omnibus und im Eisenbahnabteil, am Rastplatz auf der Alm oder beim Beerensuchen im Walde, in der Unterkunftshütte der Berge oder in dem Strandkorb am Meeresufer werden Handtaschen. Umschlagtücher, Schmucksachen, Photoapparate usw vergessen und von späteren Besuchern gefunden. Der rechtlich denkende Volksgenosse wird immer ernstlich prüfen, welche Pflichten und auch welche Rechte bei einem Funde begrün- oet werden.
Das Gesetz verlangt von dem Finder, der eine verlorene Sache an sich nimmt, daß er dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich den Fund anzeigt. Hat jemand also in der Sommerfrische einen Gegenstand eines ihm bekannten Hausgastes gefunden, so hat er die Pflicht, Len Fund diesem mitzuteilen, falls er den Gegenstand an sich genommen hat. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme der Fundsachen durch den Finder besteht an sich nicht, es ist aber selbstverständlich, »aß das sittliche und volksgenössische Gebot der gegenseitigen Unterstützung hierzu verpflichtet.
Wer einen Fund nicht anzeigt oder verheimlicht, z. B. durch Auskunfisverweigerung, Leugnen, Vorspiegelung, aber auch schon durch Schweigen bei Nachfrage, vergeht sich gegen seine Finderpflicht. Er setzt sich nicht nur der Bestrafung wegen Fundunterschlagung aus, sondern das Gesetz versagt ihm auch den Anspruch auf Find er lohn, der sonst jedem Finder zusteht. Der Finderlohn beträgt 5 v. H. von dem Werte der Sache bis zu 300 RM. und 1 v. H. von dem Mehrwerte. Bei Tieren beträgt der Finderlohn nur 1 v. H.
Der Finder braucht die gefundene Sache erst herauszugeben, wenn er den Finderlohn sowie Ersatzfürdie Aufwendungen erhalten hat, die er den Umständen nach zwecks Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zwecks Ermittlung des Empfangsberechtigten gemacht hat. Aufwendungen können dem Finder z. B. durch eine Anzeige in der Zeitung entstehen. Der Finder ist zu einer Zeitungsanzeige jedoch nicht verpflichtet. Aufwendungen können auch dadurch entstehen, daß der Finder eines Photoapparates zur Ermittlung des Eigentümers die aufgenommenen Bilder entwickeln läßt. Ist der Verlierer oder sein Aufenthalt nicht bekannt, so muß der Fund sofort der zuständigen P o- lizeiverwaltuna anaezeiat werden. Dabei sind die
Schwarzwiilder Tageszeitung
näheren Umstände des Fundes und sonstige Angaben, welche für die Ermittlung des Verlierers von Bedeutung sein können, mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Finder den Gegenstand der Polizeiverwaltung zur Verwahrung abzugeben; er ist zu einer solchen Ablieferung auch ohne Aufforderung berechtigt, wenn er von seiner Pflicht zur Aufbewahrung befreit sein will. Denn solange der Finder die Sache nicht abgeliefert hat, ist er zur ordnungsmäßigen Verwahrung (bei Tieren also auch zum Füttern) verpflichtet. Eine Verwahrungspflicht besteht aber nicht an solchen Sachen, die verdorben sind oder durch die Verwahrung wertlos werden, oder durch die der Finder sich der Ansteckungsgefahr aussetzt.
Bei Gegenständen im Werte unter drei RM. hat der Finder wohl die Verpflichtung zur Anzeige an den bekan n - ten Verlierer, dagegen ist er zur Anzeige an die Polizeibehörde und zur Ablieferung an sie nicht verpflichtet.
Wenn der Verlierer durch die Polizei oder sonstwie ermittelt wird, so kann der Finder die Sache an ihn ohne Prüfung, ob er auch der wirkliche Eigentümer ist, abliefern
Ist nach Ablauf eines Jahres nach der Anzeige bei der Polizeibehörde der Verlierer oder ein sonstiger Empfangsberechtigter nicht ermittelt worden, so erwirbt der FinderdasEigentumanderSache. Hat er diese der Polizei abgeliefert, jo kann er die Aushändigung verlangen. Bei Gegenständen unter drei RM. beginnt die Jahresfrist schon mit dem Augenblick des Findens. Hier erwirbt der Finder das Eigentum aber nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht hat. Um das Recht des Finders auf Erwerb des Eigentums zu sichern, bestimmt das Gesetz, daß die Polizeibehörde den ihr abgelieferten Gegenstand dem Verlierer nur mit Zustimmung des Finders herausgeben darf.
Eine besondere Regelung ist für Sachen getroffen, die in einem öffentlichen Gebäude (Rathaus, Gericht, Bahnhof) oder einem öffentlichen Verkehrsunternehmen (Straßenbahn, Eisenbahn, Schiff) gefunden sind. Diese Sachen hat der Finder der betreffenden Aufsichtsstelle abzuliefern, ohne einen Anspruch auf Finderlohn und Eigentumserwerb machen zu können. Die Behörde macht den Fund bekannt und läßt ihn später versteigern, wenn der Eigentümer sich nicht meidet. O. M.
70 Jahre Velhel
Die Betheler Anstalten bei Bielefeld begehen in diesen Tagen ihr 70jähriges Bestehen. In einem freundlichen Waldtale in der Nähe der westfälischen Leinestadt lag einst ein kleiner Bauernhof. Eine Gruppe christlicher Männer, der die Not der Lpllepti- schen zu Herzen gegangen war, erwarb diesen Besitz und gründete eine kleine Pflegeanstalt. 1867 sind die ersten fünf Kranken dort eingezogen. Zwei Jahre später trat zu diesem Heim noch ein Diakonissenhaus in Bielefeld. Heute weist Bethel nach, daß es in einem Jahr 27 000 Menschen betreut, darunter 5700 ständig beherbergt. Die Anstalt ist gewaltig gewachsen, sie umfaßt 57 Pflegehäuser. Nicht nur die Fallsüchtigen finden Aufnahme und Pflege, sondern auch Heimatlose, Wanderer und Jugendliche, Kranke der verschiedensten Art. Zu Bethel sind viele andere Heime und Häuser in verschiedenen Teilen des Vaterlandes hinzugekommen. Die Kranken werden in nützlicher Arbeit beschäftigt. die Jugendlichen meist in Landwirtschaft.
Untrennbar mit Bethel ist der Name seines großen „Vaters Vodelschwingh" verbunden, der mit seiner tapferen Frau 1872 die Leitung übernommen hat. Er und seine Söhne haben in niemals ermüdendem Idealismus das Werk geführt und die Mittel dazu aus kleineren freiwilligen Gaben aus aller Welt zusammengeholt.
Bethel ist eine kleine Stadt für sich, wie sie wohl einzig in der Welt besteht. Im Kriege war die Anstalt auch Lazarett. Tausende von deutschen Kriegern waren dort Zeuge des großen Werkes, das täglich in der Stille geleistet wird. Anläßlich des Jubiläums wurde eine Ausstellung eröffnet, die einen lleber- blick über das vielgestaltige Werk gibt und die als Dauerausstellung erhalten werden soll.
Rr. 182
Bekanntmachungen der NSDAP.
j «Z., »«rr-»., Zv.» re» s
Hitler-Jugend, Standort Altensteig
Der ganze Standort ist heute abend auf dem Sportplatz zum Arbeiten angetreten. Es kann jeder kommen, so wie er Zeit hat. Aber nicht nach 8 Uhr, denn es ist Dienst. Der Schars.
Die Beauftragte für die Freizeitlager 1937 im Untergau 128
Das Lager Titisee ist für die Zeit vom 1.—29. 8. 37 voll belegt. Anmeldungen können nicht mehr angenommen werden. — Für die Lagerzeit am Titisee vom 18.—31. 7. können noch Mädel einberufen werden. Es ist dies ein Lager für BdM. Anmeldungen sind umgehend eilbrieflich zu machen.
Die Lagerkarten für die Mädel, die auf den Kniebis oder den Fohrenbühl wollen, sind ebenfalls umgehend zu schicken.
Untergausühreri».
Letzte Nachrichten
Zwei Schüler durch Blitz getötet Moers, 15. Juli. Donnerstagnachmittag gegen 18 Uhr 'schlug in einem Buschgelände bei Moers der Blitz in eine Gruppe von sechs jungen Leuten. Während zwei von ihnen zu Boden geschleudert wurden und mit dem Schrecken davon kamen, erlitt ein dritter Brandwunden am Körper und ein vierter eine schwere Gehirnerschütterung, die seine Ueber- führung ins Krankenhaus erforderlich machte. Die Schüler Heinz Diergerlt und Heinz Speyer, die aufs schwerste verletzt wurden, sind ihren Verletzungen bei der Ueberführung ins Krankenhaus erlegen.
Explosion in einer amerikanischen Kohlengrube 20 Arbeiter getötet
Nervyork, 15. Juli. In einer Kohlengrube nahe der Stadt Sullivan im Staate Indiana entstand eine Explosion. Nach den letzten Meldungen forderte die Explosion 20 Todesopfer und mehrere Schwerverletzte. Wie ein Bergbeamter erklärte, waren zur Zeit der Explosion 203 Bergarbeiter in de Kohlengrube, wovon sich etwa 25 im Explosionsbereich befanden, der 2 Meilen vom Schachteingang entfernt war. Die Mehrzahl der Opfer wurde gegen die Grubenwände geschleudert und zermalmt.
Wissenswertes Allerlei
Die meisten Motorräder von alle« Ländern der Welt hat Deutschland, nämlich etwa eine Million.
Mohrrübensamen ist so winzig, daß auf ein Pfund Samen 257 000 Körner gehen.
*
Indien liefert jährlich für 180 Millionen Pfund Erdnüsse. Seit dem Kriege ist der Erdi: ^verbrauch auf das Doppelte gestiegen.
Gestorben
Baiersbronn: Gottlob Günther, Schuhmachermeister, 84 Jahre alt.
Das Wetter
Südliche bis südwestliche Winde, stellenweise gewittrig, im ganzen bei wechselnder Bewölkung vielfach aufheiternd. Temperaturen etwas zurückgehend, aber immer noch warm.
Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdruckerei in Altensteig. Hauptschriftltg.: Ludwig Laut. Anzeigenltg.: Gustav Wohnlich, alle in Altensteig. D.-A.: V. 37: 2170. Zzt. Preis!. 3 gültig.
kl»»««» S sum Uv ltt rolvls
vis Lrklltrsrzolläle
kstei nach cler kstrLdlung von l.eo Tolstoi. Vorstellungen: Zo.intsg nachmittag 4.15 und 8.30 l shr.
vsrsinsn
klSgemrunif vollsn- üsisr Konstruktion. Orsisirom - IVIotor, Kstto-K -ckan, kslclruckstoöciümpfsr, usw. sinu nur »lnigsäsrvisIsn^ünclspp-VorrügS
Vertretung:
i»«lil svilslioii
bskrreuge, Fltensteig
Verkaufe eia Grundstück
Garte» mit Baumgut
in der Haide
August Ftchter, Altensteig
A 2 uverl. Person ^
kür ckortige Vertretung als kerirksleUer gesucbt. Hob. »suerverckienst. Leruk gl. (llostenlreie llinkükrung.) Oekring L Lo. O. m. b. N. > llnkel/klliein 2018 W
Flteostelg, 16. Mi 1037.
I'OÜSS-^NLSlso
Unsere liebe klutter unä OroLmutter
krau ^uAusls Vevk
ged. Klrscbdacb
verschiecl in äer bischt vom 14. suk 15. Mi inkolge llerrscklages im Fiter von 59 düstren.
In tieker Trauer:
Paul Negier unä brau bucia geb. Veek uncl Lnkel Lgou Negier
Oie Einäscherung kincket am Samstag, clen 17. Mi, nachmittags 2 Uhr in aller Ltille auk clem pragkrieclbok in Stuttgart statt.
Von öeileiclsbesucken bitten wir Fdstanck nehmen ru wollen.
Oie Trauerkeier kür <1ie liebe Latschlakene ist am Lonntag nachmittag 2 Ukr suk äem lVsläkrieähok in Fltensteig.
öelunicheit und wotildefinües ^ durch Sani-Ärops!
Diese rein pflanzliche» Naturkräfte regeln die Funktionen bei Neigung zu Darmträgheit, Stoffwechselbeschwerden, Blähungen. unregelmäßiger Verdauung. Zugleich hervorragende Blutreini- gungl 30Stück RM-l--. lOO Stück RM. 2.75. Zu haben: in äpokkeken uack OroZeriea.
e
wie oie is überall
Z kekallea
blockevaren- unck ^ussteueiZesebSkt
ck/sdsLte
alle Fuskührungen preiswert bei
vekgii8e!imU.I>sgM