Sette 4

Die Gesamtzahl der Arbeitslosen, die bei den Ar­beitsämtern in Württemberg und Baden vorgemerkt waren, be­lief sich Ende Juni auf 25 819 Personen (18 926 Männer und 6893 Frauen). Auf Württemberg und Hohenzollern entfielen nur noch 3205 Arbeitslose (2275 Männer und 930 Frauen), und auf Bade» 22 614 Arbeitslose (16 651 Männer und 5963 Frauen).

Von den 25 819 Arbeitslosen waren 10147 oder rund 40 v. H. nicht voll einsatzfähig; von den am 30. Juni gezählten 15 672 Volleinsatzfähigen stand mit Ausnahme der Angestellten­berufe ein großer Teil im Veschäftigungswechsel, war also nur vorübergehend arbeitslos.

Entsprechend der Rückläufigkeit der Arbeitslosigkeit ergab sich in der Statistik der unterstützten Arbeitslosen eine Abnahme um 4167 Hauptunterstützungsempfängern der Reichsanstalt; die Zahl der in der öffentlichen Fürsorge unterstützten Wohlfahrts­erwerbslosen ging um 208 Personen zurück. Ende Juni 1937 wurden in Südwestdeutschland 14 392 Unterstützte der Reichs­anstalt gezählt, davon entfielen 13197 auf Baden und 1195 auf Württemberg-Hohenzollern. Anerkannte arbeitslose Wohlfahrts­erwerbslose wurden im Bereich des Landesarbeitsamtes Süd­westdeutschland Ende Juni 1462 gezählt, davon entfielen. 1282 auf Baden und 180 auf Württemberg-Hohenzollern.

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Die Anzeigepflicht des Finders Anspruch auf Finderlohn

Die Sommerzeit mit ihrer Ausflugs- und Reisegelegen­heit bringt es mit sich, daß mehr als sonst Gegenstände ver­loren und gefunden werden. Im Omnibus und im Eisen­bahnabteil, am Rastplatz auf der Alm oder beim Beeren­suchen im Walde, in der Unterkunftshütte der Berge oder in dem Strandkorb am Meeresufer werden Handtaschen. Umschlagtücher, Schmucksachen, Photoapparate usw verges­sen und von späteren Besuchern gefunden. Der rechtlich den­kende Volksgenosse wird immer ernstlich prüfen, welche Pflichten und auch welche Rechte bei einem Funde begrün- oet werden.

Das Gesetz verlangt von dem Finder, der eine verlorene Sache an sich nimmt, daß er dem Verlierer oder dem Eigen­tümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unver­züglich den Fund anzeigt. Hat jemand also in der Sommerfrische einen Gegenstand eines ihm bekannten Haus­gastes gefunden, so hat er die Pflicht, Len Fund diesem mit­zuteilen, falls er den Gegenstand an sich genommen hat. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme der Fundsachen durch den Finder besteht an sich nicht, es ist aber selbstverständlich, » das sittliche und volksgenössische Gebot der gegenseitigen Unterstützung hierzu verpflichtet.

Wer einen Fund nicht anzeigt oder verheimlicht, z. B. durch Auskunfisverweigerung, Leugnen, Vorspiegelung, aber auch schon durch Schweigen bei Nachfrage, vergeht sich gegen seine Finderpflicht. Er setzt sich nicht nur der Bestra­fung wegen Fundunterschlagung aus, sondern das Gesetz versagt ihm auch den Anspruch auf Find er lohn, der sonst jedem Finder zusteht. Der Finderlohn beträgt 5 v. H. von dem Werte der Sache bis zu 300 RM. und 1 v. H. von dem Mehrwerte. Bei Tieren beträgt der Finderlohn nur 1 v. H.

Der Finder braucht die gefundene Sache erst herauszuge­ben, wenn er den Finderlohn sowie Ersatzfürdie Auf­wendungen erhalten hat, die er den Umständen nach zwecks Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zwecks Ermittlung des Empfangsberechtigten gemacht hat. Auf­wendungen können dem Finder z. B. durch eine Anzeige in der Zeitung entstehen. Der Finder ist zu einer Zeitungsan­zeige jedoch nicht verpflichtet. Aufwendungen können auch dadurch entstehen, daß der Finder eines Photoapparates zur Ermittlung des Eigentümers die aufgenommenen Bil­der entwickeln läßt. Ist der Verlierer oder sein Aufenthalt nicht bekannt, so muß der Fund sofort der zuständigen P o- lizeiverwaltuna anaezeiat werden. Dabei sind die

Schwarzwiilder Tageszeitung

näheren Umstände des Fundes und sonstige Angaben, welche für die Ermittlung des Verlierers von Bedeutung sein kön­nen, mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Finder den Gegen­stand der Polizeiverwaltung zur Verwahrung abzugeben; er ist zu einer solchen Ablieferung auch ohne Aufforderung berechtigt, wenn er von seiner Pflicht zur Aufbewahrung be­freit sein will. Denn solange der Finder die Sache nicht ab­geliefert hat, ist er zur ordnungsmäßigen Verwahrung (bei Tieren also auch zum Füttern) verpflichtet. Eine Verwah­rungspflicht besteht aber nicht an solchen Sachen, die ver­dorben sind oder durch die Verwahrung wertlos werden, oder durch die der Finder sich der Ansteckungsgefahr aussetzt.

Bei Gegenständen im Werte unter drei RM. hat der Fin­der wohl die Verpflichtung zur Anzeige an den bekan n - ten Verlierer, dagegen ist er zur Anzeige an die Poli­zeibehörde und zur Ablieferung an sie nicht verpflichtet.

Wenn der Verlierer durch die Polizei oder sonstwie er­mittelt wird, so kann der Finder die Sache an ihn ohne Prüfung, ob er auch der wirkliche Eigentümer ist, abliefern

Ist nach Ablauf eines Jahres nach der Anzeige bei der Polizeibehörde der Verlierer oder ein sonstiger Empfangs­berechtigter nicht ermittelt worden, so erwirbt der FinderdasEigentumanderSache. Hat er diese der Polizei abgeliefert, jo kann er die Aushändigung ver­langen. Bei Gegenständen unter drei RM. beginnt die Jah­resfrist schon mit dem Augenblick des Findens. Hier erwirbt der Finder das Eigentum aber nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht hat. Um das Recht des Finders auf Erwerb des Eigentums zu sichern, bestimmt das Gesetz, daß die Polizeibehörde den ihr abgelieferten Gegenstand dem Verlierer nur mit Zustimmung des Finders herausgeben darf.

Eine besondere Regelung ist für Sachen getroffen, die in einem öffentlichen Gebäude (Rathaus, Gericht, Bahnhof) oder einem öffentlichen Verkehrsunternehmen (Straßen­bahn, Eisenbahn, Schiff) gefunden sind. Diese Sachen hat der Finder der betreffenden Aufsichtsstelle abzuliefern, ohne einen Anspruch auf Finderlohn und Eigentumserwerb ma­chen zu können. Die Behörde macht den Fund bekannt und läßt ihn später versteigern, wenn der Eigentümer sich nicht meidet. O. M.

70 Jahre Velhel

Die Betheler Anstalten bei Bielefeld begehen in diesen Tagen ihr 70jähriges Bestehen. In einem freundlichen Waldtale in der Nähe der westfälischen Leinestadt lag einst ein kleiner Bauern­hof. Eine Gruppe christlicher Männer, der die Not der Lpllepti- schen zu Herzen gegangen war, erwarb diesen Besitz und gründete eine kleine Pflegeanstalt. 1867 sind die ersten fünf Kranken dort eingezogen. Zwei Jahre später trat zu diesem Heim noch ein Diakonissenhaus in Bielefeld. Heute weist Bethel nach, daß es in einem Jahr 27 000 Menschen betreut, darunter 5700 ständig beherbergt. Die Anstalt ist gewaltig gewachsen, sie umfaßt 57 Pflegehäuser. Nicht nur die Fallsüchtigen finden Aufnahme und Pflege, sondern auch Heimatlose, Wanderer und Jugendliche, Kranke der verschiedensten Art. Zu Bethel sind viele andere Heime und Häuser in verschiedenen Teilen des Vaterlandes hin­zugekommen. Die Kranken werden in nützlicher Arbeit beschäf­tigt. die Jugendlichen meist in Landwirtschaft.

Untrennbar mit Bethel ist der Name seines großenVaters Vodelschwingh" verbunden, der mit seiner tapferen Frau 1872 die Leitung übernommen hat. Er und seine Söhne haben in nie­mals ermüdendem Idealismus das Werk geführt und die Mittel dazu aus kleineren freiwilligen Gaben aus aller Welt zusam­mengeholt.

Bethel ist eine kleine Stadt für sich, wie sie wohl einzig in der Welt besteht. Im Kriege war die Anstalt auch Lazarett. Tau­sende von deutschen Kriegern waren dort Zeuge des großen Werkes, das täglich in der Stille geleistet wird. Anläßlich des Jubiläums wurde eine Ausstellung eröffnet, die einen lleber- blick über das vielgestaltige Werk gibt und die als Daueraus­stellung erhalten werden soll.

Rr. 182

Bekanntmachungen der NSDAP.

j «Z., »«rr-»., Zv.» re» s

Hitler-Jugend, Standort Altensteig

Der ganze Standort ist heute abend auf dem Sportplatz zum Arbeiten angetreten. Es kann jeder kommen, so wie er Zeit hat. Aber nicht nach 8 Uhr, denn es ist Dienst. Der Schars.

Die Beauftragte für die Freizeitlager 1937 im Untergau 128

Das Lager Titisee ist für die Zeit vom 1.29. 8. 37 voll be­legt. Anmeldungen können nicht mehr angenommen werden. Für die Lagerzeit am Titisee vom 18.31. 7. können noch Mädel einberufen werden. Es ist dies ein Lager für BdM. Anmel­dungen sind umgehend eilbrieflich zu machen.

Die Lagerkarten für die Mädel, die auf den Kniebis oder den Fohrenbühl wollen, sind ebenfalls umgehend zu schicken.

Untergausühreri».

Letzte Nachrichten

Zwei Schüler durch Blitz getötet Moers, 15. Juli. Donnerstagnachmittag gegen 18 Uhr 'schlug in einem Buschgelände bei Moers der Blitz in eine Gruppe von sechs jungen Leuten. Während zwei von ihnen zu Boden geschleudert wurden und mit dem Schrecken davon kamen, erlitt ein dritter Brandwunden am Körper und ein vierter eine schwere Gehirnerschütterung, die seine Ueber- führung ins Krankenhaus erforderlich machte. Die Schüler Heinz Diergerlt und Heinz Speyer, die aufs schwerste verletzt wurden, sind ihren Verletzungen bei der Ueberführung ins Krankenhaus erlegen.

Explosion in einer amerikanischen Kohlengrube 20 Arbeiter getötet

Nervyork, 15. Juli. In einer Kohlengrube nahe der Stadt Sullivan im Staate Indiana entstand eine Explosion. Nach den letzten Meldungen forderte die Explosion 20 To­desopfer und mehrere Schwerverletzte. Wie ein Bergbeam­ter erklärte, waren zur Zeit der Explosion 203 Bergarbeiter in de Kohlengrube, wovon sich etwa 25 im Explosionsbereich befanden, der 2 Meilen vom Schachteingang entfernt war. Die Mehrzahl der Opfer wurde gegen die Grubenwände ge­schleudert und zermalmt.

Wissenswertes Allerlei

Die meisten Motorräder von alle« Ländern der Welt hat Deutschland, nämlich etwa eine Million.

Mohrrübensamen ist so winzig, daß auf ein Pfund Sa­men 257 000 Körner gehen.

*

Indien liefert jährlich für 180 Millionen Pfund Erdnüsse. Seit dem Kriege ist der Erdi: ^verbrauch auf das Doppelte ge­stiegen.

Gestorben

Baiersbronn: Gottlob Günther, Schuhmachermeister, 84 Jahre alt.

Das Wetter

Südliche bis südwestliche Winde, stellenweise gewittrig, im ganzen bei wechselnder Bewölkung vielfach aufheiternd. Tem­peraturen etwas zurückgehend, aber immer noch warm.

Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdruckerei in Altensteig. Hauptschriftltg.: Ludwig Laut. Anzeigenltg.: Gustav Wohnlich, alle in Altensteig. D.-A.: V. 37: 2170. Zzt. Preis!. 3 gültig.

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Unsere liebe klutter unä OroLmutter

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verschiecl in äer bischt vom 14. suk 15. Mi inkolge llerrscklages im Fiter von 59 düstren.

In tieker Trauer:

Paul Negier unä brau bucia geb. Veek uncl Lnkel Lgou Negier

Oie Einäscherung kincket am Samstag, clen 17. Mi, nachmittags 2 Uhr in aller Ltille auk clem pragkrieclbok in Stuttgart statt.

Von öeileiclsbesucken bitten wir Fdstanck nehmen ru wollen.

Oie Trauerkeier kür <1ie liebe Latschlakene ist am Lonntag nachmittag 2 Ukr suk äem lVsläkrieähok in Fltensteig.

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