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Schwarzwälder Tageszeituuz
Nr. 155
nicht zögern, die Sperre an der Pyrenäengrenze auszuheben und I sich seine Handlungsfreiheit wieder zu nehmen, d. h. die Ver- ^ sorgung Swojetspaniens mit Waffen und Munition zu geneh migen (!).
Das „Echo de Paris" erklärt, die Londoner Regierung wünsche zu einer Vergleichslösung zu kommen. Auch Genera! Franco habe einige Unterpfänder guten Willens gegeben. Die Lissaboner Regierung bemühe sich ebenfalls um eine Vermittlung. Die französische Regierung lehne eine Vergleichslösung nicht ab, ziehe aber gewisse Grenzen, darunter die Beibehaltung einer wirksamen Kontrolle an der Grenze zwischen Portugal und Spanien. Der „Figaro" entwickelt einen abschließenden Ausblick über die spanischen Ereignisse. Der spanische Bürgerkrieg selbst sei keineswegs eine Aufftandsbewegung von Generälen gegen eine gesetzmäßige Regierung. Schon seit langem habe die Dritte Internationale Spanien als den Boden für ihre großen europäischen Manöver ausersehen. Sowjetrußland trage also die ursprüngliche Verantwortung für die Einmischungen. Wenn ein Land seinen Mund halten muß, sei es Sowjctrußland. Frankreich wünsche die Entspannung und Ordnung in Spanien. Frankreich lasse es daher nicht zu, daß sich Deutschland und Italien der spanischen Ereignisse und der Sache der Ordnung selbst bedienten, um in und um Spanien „hinterlistig eine im Grunde genommen gegen Frankreich und England gerichtete Aktion zu verfolgen" (?). Daher wollten Frankreich und England auch nicht in der Nichteinmischungs-Politik „übertölpelt" werden.
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Edtil will keine nenea Vorschläge oatrrbrelte«
London, 7. Juli. Der englische Außenminister Eden erklärte am Mittwoch im Unterhaus, daß die britische Regierung nicht die Absicht habe, in der kommenden Sitzung des Nichtein- mischungsausschusses am Freitag irgend welche neuen Vorschläge vorzulegc...
MfsenschmuMl ln etarr Kartier Aar
Paris, 7. Juli. Das „Journal" veröffentlicht in Fortsetzungen unter dem Titel „Flugzeuge für den Fremdenverkehr oder für Spanien?" eine umfangreiche Untersuchung über die Hintergründe des nach wie vor — trotz des Nichteinmischungs-Ausschusses — blühenden Schmuggels „internationaler" Kriegsmaterialhändler. Der Berichterstatter schreibt u. a., daß eine große Zahl der Kriegsmaterial- und Flugzeuggeschäfte in einer bekannten Bar in unmittelbarer Nähe der Pariser Oper getätigt wird. Er war Augen- und Ohrenzeuge einer Unterredung von vier Herren, die offensichtlich zu den größten Lieferanten von Kriegsmaterial aller Art gehörten. Einer der Vargäste erklärte dem Blatt zufolge, er habe 5000 Maschinengewehre abnahmefertig liegen. Auf die Frage, wie viel er für sein „Spielzeug" haben wolle, nannte er einen Preis von 1500 Franc pro Stück. Allgemeine Entrüstung war die Folge. Der Preis sei viel zu teuer. Die „Dinger" seien das heute nicht mehr wert. Auf der Basis von 1100 pro Stück, zahlbar in Valencia, und zwar in englischen Pfunden, kam das Geschäft trotzdem zustande. Noch interessanter ist der Bericht des „Journal" über einen ! anderen Abend in dieser Var. Einer der besagten Herren trat ! bei seinen Freunden mit den Worten ein: „Meine Kinder sind angekommen." Er teilte mit, daß das Flugzeug auf dem Flugplatz Lhanderol bei Paris schon gelandet sei. Die anderen würden folgen. Es handelt sich auch wirklich um Flugzeuge, die seit langem in Le Havre beschlagnahmt lagen. Der Erzähler machte sich noch über das „dumme Gesicht" des mit der Ueberwachung der Flugzeuge beauftragten Hauptmannes der Mobilen Garde lustig, der den Befehl zur Aufmontierung der Flugzeuge nicht begreifen wollte. Er versuchte sich daher zu widersetzen, mußte aber nachgeben, als man ihm zwei ausdrückliche Befehle des französischen Innen- und des Luftfahrtministeriums vorwies, lieber die Vorgeschichte dieses wahrhaft „unbefangenen" Schmuggels erfährt das „Journal", daß zahlreiche amerikanische Flugzeuge infolge eines Eingreifens des Londoner Nichteinmischungs-Ausschusses in Le Havre beschlagnahmt worden feien. Um sie freizubrkommen, habe man die französische Regierung ersucht, ihnen die französische Zulassungsbescheinigung mit der Begründung auszustellen, daß die Apparate tatsächlich „Fremdenverkehrs-Rundflllge" durchführen sollten. Dem „Journal" zufolge habe sie dann diese Forderung dunkler Mächte auch richtig erfüllt.
Rosenbaum finanziert Waffenschumggel
Zürich, 7. Juli. Das Züricher Bezirksgericht verurteilte den jüdischen Rechtsanwalt Rosenbaum und den Kommunisten Max Brunner wegen verbotener Unterstützung der Feindseligkeiten in Spanien zu vier Monaten Gefängnis und 6000 Franken Geldstrafe bezw. einem Monat Gefängnis und 100 Franken Geldstrafe. Rosenbaum hatte große Waffensendungen von Memel nach Barcelona finanziert, während Brunner Kurierdienste besorgte und die Waffen- und Munitionstransporte von Memel »ach Sowjetspanien begleitete.
Bolschewistische Bomben ans Cordoba
Sevilla, 7. Juli. Auf die alte andalusische, durch die weltberühmte Moschee Abdur Rahmans I. (erabut 786—794) und die 223 Meter lange Guadal-Quiwir-Brücke aus dem Jahre ^19 bekannte Stadt Cordoba wurde ein bolschewistischer Bombenangriff verübt. Die nationale Luftabawehr konnte den schweren dreimotorigen Bomber der Bolschewisten, der aus Andujar kam, zwar verscheuchen, doch erst nachdem er sechs Bomben abgeworfen hatte. Diese haben in der an Kunstschäyen besonders aus maurischer Zeit sehr reichen Vischofsstadt schweren Schaden angerichtet.
Selbes spricht vor dem Senat über Spanien
Paris, 8. Juli. Im Außenausschuß des Senates gab am Mittwochabend Außenminister Delbos ausführliche Erklärungen zur außenpolitischen Lage, wobei er sich insbesondere über alle mit den Ereignissen in Spanien zusammenhängenden Fragen äußerte. Zum Schluß teilte Außenminister Delbos mit, daß die französische Haltung in der Vollsitzung des Nichteinmischungsausschusses in London am morgigen Freitag sich in Einklang mit der Haltung der britischen Regierung stellen werde.
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Was weißt du vom Leistungswettkampf der deutschen Betriebe?
usg. Am „Leistungskamps der deutschen Betriebe" ist jeder arische Betrieb teilnahmeberechtigt. Die Größe spielt keine Nolle.
Wo und wie ist der Antrag zu stelle«?
Der „Leistungskampf" beginnt mit dem Antrag des Betriebs- führers beim zuständigen Eauobmann der DAF. Dem Antrag ist eine eingehende Begründung beizufügen, aus der hervorgeht, inwieweit in dem Betrieb der Gedanke der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft verwirklicht ist, und auf Grund welcher Leistungen und Tatsachen — evtl. Leistungsabzeichen — der Betrieb würdig erscheint, ausgezeichnet zu werden. Antrag, der bis zum 1. August 1937 beim zuständigen Eauobmann der DAF. einzureichen ist, mutz vom Betriebssichrer und Betriebsobmann unterzeichnet werden.
Wer prüft?
Auf Grund seines Antrages erhält der Betriebsführer des teilnehmenden Betriebs vom Eauobmann einen Fragebogen. Der Fragebogen ist genauestens auszufüllen und vom Betriebssichrer und Betriebsobmann unterzeichnet dem Gauobmann zurückzureichen. Die Ueberprüfung durch den Eauobmann erfolgt unter Mitwirkung des fachlichen Mitarbeiters der Eauwaltung, insbesondere der Eaubetriebsgemeinschaftswalter, des fachlich zuständigen Vertreters der gewerblichen Wirtschaft, bezw. des Reichsnährstandes, der zuständigen Reichstreuhänder der Arbeit, der gebietlich zuständigen Hoheitsträger der NSDAP.
Was wird geprüft?
Der teilnehmende Betrieb wird in wirtschaftspolitischer wie sozialpolitischer Hinsicht geprüft. Ausschlaggebende Bedeutung wird bei der Prüfung immer der im Betrieb herrschende Gemeinschaftsgeist haben. Die geeigneten Betriebe werden vom Eauobmann dem Gauleiter der NSDAP, zur Auszeichnung vorgeschlagen.
Verleihung des „Eaudiploms für hervorragende Leistungen"
Der Gauleiter der NSDAP, prüft die vom Gauobmann der DAF. vorgeschlagenen Betriebe und verleiht den Würdigsten in jeierlicher Form das „Eaudiplom für hervorragende Leistungen". L-ie Auszeichnung erfolgt am i. Mai, vem Feiertag des deutschen Volkes, in feierlicher Form vor den Eauarbeitskammeru.
Verleihung der Auszeichnung „Nationalsozialistischer Musterbetrieb"
Alle von den Gauleitern der NSDAP, ausgezeichneten Betriebe werden von den Gauobmännern dem mit der Gesamtleitung des „Leistungswettkampfes der deutschen Betriebe" Beauftragten gemeldet, der nach eingehender Prüfung dem Reichsorganisationsleiter die Betriebe zum Vorschlag, zur Auszeichnung als „Nationalsozialistischer Musterbetrieb" bringt, in denen der Gedanke der Vetriebsgemeinschaft vom Führer des Betriebs und seiner Gefolgschaft auf das vollkommenste verwirklicht ist und die in wirtschaftlicher wie sozialpolitischer Hinsicht pionierhast gearbeitet haben und vorbildliche Leistungen aufweisen. Die würdigsten dieser Betriebe werden am 1. Mai auf einer Sitzung der Reichsarbeitskammer vom Führer ausgezeichnet und ihnen das Recht verliehen, sich als „Nationalsozialistischer Musterbetrieb" zu nennen und die DAF.-Fahne mit goldenem Rade und goldenen Fransen zu führen.
Dir ..Normandie" als KonmMisf
Eröffnung des Internationalen Filmkongresses Parts, 7. Juli. Am Dienstag fand an Bord des französischen Ozeandampfers „Normandie" in Le Havre die feierliche Eröffnung sowohl des internationalen Filmkongrcsses wie auch des internationalen Kongresses der Filmpresse statt. Sämtliche Teilnehmer waren mit einem Sonderzug von Paris nach Le Havre gebracht worden. Den Vorsitz der Tagung, zu der die Kongreßoertreter von 18 verschiedenen Ländern erschienen waren, führte Staatsminister a. D. Professor Dr. Lehnich und ein Vertreter des französischen Unterrichtsministeriums. Staatsminister a. D. Professor Dr. Lehnich begrüßte die Teinchmer der beiden Kongresse und beglückwünschte die Veranstalter zu dem guten Einfall, diese Erössmmgstagung an Bord eines Schisses anzuberaumen. Dis zurückliegenden zwei Jahre seien dem Ausbau internationaler FUmarbeit gewidmet gewesen. Durch die jetzt abgeschlossene Organisation sei die sachliche Basis geschaffen und durch die bisherige enge menschliche Zusammenarbeit sei der persönliche Kontakt hergestellt, der die Voraussetzung für das Gelingen dieser ernsten und großen internationalen Verständigungsarbeit bilde. Eine Reihe von Aufgaben aus rechtlichem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet sei in Angriff genommen worden. Das Urheberrecht habe im Mittelpunkt der Arbeit gestanden. Wegen der ungeheuren Macht, die dem Film innewohne, solle selbstverständlich auch in den internationalen Beziehungen der Film nur als Verständigungsmittel unter den Völkern verwendet werden. Darum würde mit der ganzen Autorität der Internationalen Filmkammer gegen jenen Geist Stellung genommen, der mit Hilfe des tendenziösen Films Unfrieden, Haß und Zwietracht zwischen den Völkern stiften wolle. Der Film habe eine wichtige Mission im Zusammenleben der Völker zu erfüllen, und die Internationale Filmkammer werde ihm den Weg dazu bereiten. Zum Schluß verlas Staatsminister a. D. Professor Lehnich die Begrüßungstelegramme an den Präsidenten der französischen Republik, den französischen Ministerpräsidenten und den Altmeister der Einsmatographie, Lumiöre. Die Ausführungen Professor Lehnichs, die dieser zuerst in deutscher und dann in französischer Sprache gemacht hatte, wurden von der Versammlung mit großem Beifall ausgenommen.
Krvzrß gegen bk Z2 deutschen Jungen
Vromberg, 7. Juli. Im Prozeß gegen die 22 angeklagten Mitglieder der Deutschen Vereinigung in Könitz fand die erste Ver- bandlung statt. Die Anklageschrift versucht, neben den bereits mitgeteilten Vorwürfen darzustellcn, daß die von der Deutschen Vereinigung betriebene Jugendarbeit nicht im Einvernehmen mit den Satzungen dieser deutschen Organisation gestanden habe: Die Anklage versucht ferner, in Einzelheiten darzustellen, daß oie gemeinschaftliche Landarbeit in Kensau illegal gewesen wäre und die Voraussetzung für eine Bestrafung nach Artikel 165 des polnischen Strafgesetzbuches, der den Begriff der Eeheimbündelei umfaßt, gegeben sei. Vor allen Dingen wird versucht, den Nachweis zu erbrinaen. daß man in Kensau im Rahmen eines straf)
organisierten Lagerbetriebes systematische Schulung betrieben habe. Die Vernehmung der einzelnen Angeklagten ergibt, daß eine einheitliche Ausrichtung, wie sie von der Anklageschrift den Angeklagten vorgeworfen wird, in Kensau nicht bestanden habe. Die Anklage will dagegen in der Feier des Geburtstages de» Kanzlers des Deutschen Reiches, Adolf Hitler, und in gemeinsamen Sing- und Spielabenden das Bestehen eines Lagers mit systematischer Schulung erblicken. Sämtliche Angeklagten erklären, daß sie unschuldig seien und sich keiner strafbare,! lung bewußt wären.
Der Aückrr von Waldniel
Wieder klösterliche Sittlichkeitsverbrecher
Koblenz, 7. Juli. Selten ist der verderbliche Einfluß der klösterlichen Unmoral so ausfallend in die Erscheinung getreten wie in dem Prozeß gegen den 48jährigen Franziskaner-Bruder Johann Petri, genannt Bruder Virgilius, der sich vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz zu verant- worren hatte. Der Angeklagte, ver sich in unvorstellbarer Weise an den unglücklichen schwachsinnigen Pfleglingen des Klosters vergangen hatte, brachte in der Verhandlung den traurigen Mut auf zu behaupten, er selbst sei von einem der kranken, schwächlichen kleinen Jungen — vergewaltigt worden! Dabei ergab die Beweisaufnahme einwandfrei, daß Petri als Bäcker des Klosters die Naschsucht der schwachsinnigen Pfleglinge ausnutzte, um sie seinen widerlichen Gelüsten gefügig zu machen. Der Angeklagte ist zum Verbrecher geworden, nachdem er als unerfahrener Knabe in die Sumpfatmosphäre des Klosters geriet. Er war in den Ordensniederlassungen Waldbreitbach. Bad Ebernach, Linz und Köln und kam 1929 nach Waldniel, wo er als Bäcker beschäftigt wurde. Nicht weniger als acht Fälle oo» zum Teil widerlichsten Scheußlichkeiten kamen in der Verhandlung zur Sprache. Unter der Wucht der Beweise gab der Angeklagte schließlich die meisten seiner Verfehlungen zu. In anderen Fällen blieb er bei seinem hartnäckigen Leugnen, so klar auch die Aussagen der Zeugen lauteten.
Der Staatsanwalt betonte in seiner Anklagerede, dieser Bruder Virgilius habe eine neue Note in die Prozesse gebracht da er den Mut gehabt habe zu behaupten, er sei von einem kleinen, schwachsinnigen kranken Jungen vergewaltigt worden. Als unverantwortlich brandmarkte der Anklagevertreter dar Verhalten der Ordensoberen, die von den Exzesse» dieses sauberen Kuttenträgers wußten, aber nicht im geringste« dagegen einschritten. Er beantragte gegen den Jugendoerderber vier Jahre Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus fünf Jahre.
Das Urteil lautete wegen Verbrechens gegen Paragraph 174. Absatz 1, in sechs Fällen auf drei Jahre Zuchthaus und drei Jahre Ehrverlust. Ein Jahr drei Monate der Untersuchungshaft werden angerechnet.
In einem zweiten Verfahren hatte sich das Gericht mit dem 27jährigen früheren Barmherzigen Bruder Malchus (Sebastian Hilbert) zu beschäftigen. Dieser war 1929 bei den Barm- herzigen Brüdern in Montabaur eingetreten, hatte aber schon 1931 das Kloster wieder verlassen, ohne die Gelübde abgelegt zu haben. Während seines Aufenthalts in Montabaur verging er sich zweimal an den seiner Pflege anvertrauten Knaben. Er war in vollem Umfange geständig, und der Staatsanwalt befürwortete aus diesem Grunde und weil er die Straftaten ,« jugendlichem Alter begangen sowie schließlich von sich aus dem Klosterunwesen den Rücken gekehrt hatte, mildernde Umstände, zumal der Beschuldigte seit seinem Austritt aus dem Kloster eia nach jeder Richtung hin einwandfreies Leben geführt habe. Das Gericht folgte diesen Ausführungen des Staatsanwalts und verurteilte den Angeklagten unter Zubilligung mildernder Umstände zu zehn Monaten Gefängnis, wobei ihm die volle Untersuchungshaft angerechnet wurde.
Nacktkultur in der DvrskirKr
Pfarrer Triiby von Rippoldsau verhaftet
Karlsruhe, 7. Juli. In dem bekannten Badeort Rip- poldsau im Schwarzwald wurde der römisch-katholische Pfarrer Albert Trüby wegen Sittlichkeitsvergehen verhaftet. Es wird ihm zur Last gelegt, im Religionsunterricht mit minderjährigen Schülerinnen unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben.
Ueber das Privatleben des 49 Jahre alten Pfarrers Trüby werden allgemein sehr trübe Dinge bekannt. Er gibt selber zu, daß er sein Keuschheitsgelübde nicht gehalten habe. Er habe jeden Donnerstag in der kleinen Kirche der Filiale Kniebis Messe gelesen. Im Winter, wenn die Wege verschneit waren, sei er am Mittwoch schon nach Kniebis gegangen und habe in einem zur Kirche gehörenden, cm die Sakristei angebauten Raum übernachtet. Dorthin seien zur Nachtzeit oft Mädchen gekommen, die der Jungfrauenkongregation angehörten. Einmal habe er ein Mädchen sich vollkommen nackt ausziehen lassen. Nachher habe er sie mit insBett genommen. Auch in der Pfarrei in Rippoldsau ist es zu unsittlichen Berührungen an jungen Mädchen gekommen. Der merkwürdige Seelsorger gibt weiter zu, eine Frau in ihrer Wohnung ausgesucht zu haben, wo es zu geschlechtlichen Ausschweifungen kam.
Letzte Gelegenheit zum Umtausch
alter Rundfunkgeräte
Berlin» 7. Juli. Zahlreiche Zuschriften an die deutsche Presse bekunden das große Interesse der Rundsunksreunde an der diesjährigen Amtauschaktion alter Rundfunkgeräte, die von der Reichsrundfunkkammer gemeinsam mit der Rundfunkwirtschaft durchgeführt wird. Darnach haben unzählige Volksgenossen auf diesem Wege bereits ihre veralteten Geräte gegen vollwertige Apparate modernster Ar* bei ihrem Rundsunkhändler umgetauscht und zwar bet -'ner Vergütung von 15 vom Hundert des Vrutto- verkaufspreises. Wer von dieser außerordentlichen Vergünstigung gleichsam noch vor Torschluß Gebrauch machen will, der beeile sich, da am IS. Juli die llmtauschaktion abläuft.