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ationales Nachrick tm- und Anzeigenblatt für die OberamtsbezirLe Nagold, Calw. Freudenstadt und Neuenbürg

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Mengenabschluß Nachlaß nach Gerichtsstand Nagold.

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llten steig, Donnerstag, den 8. April 1937

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Machenschaften des politischen Katholizismus

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Berlin, 7. April. Vor dem Volksgerichtshof des Deutschen keiches begann am Mittwoch ein voraussichtlich mehrere Wochen dauernder Prozeß gegen sieben Angeklagte, der aufschlußreiche knthüllungen bringen wird über die geheime Zusammen­arbeit zwischen katholischen Priestern und kom­munistischen Kreisen zur Verwirklichung der von der ehemaligen KPD. erstrebten katholisch-kommunistischen Ein­heitsfront.

Nach dem Ergebnis der Voruntersuchung war der 34jährige Kaplan Joseph Rossaint aus Düsseldorf der lei­tende Mann aus den Kreisen der beteiligten katholischen Geist­lichen. Ihm wird vorgeworfen, daß er sich in seiner Eigenschaft als Betreuer der DüsseldorferSturmschar"-Eliederung deska­tholischen Jungmännerverbandes Deutschlands" in Gemeinschaft mit ehemaligen leitenden Funktionären des kommunistischen Ju­gendverbandes Deutschlands, die eine Wiederaufrichtung dieser aufgelösten Organisation erstrebten, besonders rege für diese hochverräterischen Ziele eingesetzt hat. Bei ihrer Verfolgung hat Ihm der 32jährige Franz Steber aus Matgendorf (Kreis Güstrow in Mecklenburg) alsReichsführer" der Sturmschar zur Seite gestanden. Ferner ist der 36jährige Kaplan Karl Kremer aus Remscheid in die Angelegenheit verwickelt.

Daß es sich nicht um bloße Machenschaften untergeordneter Geistlicher handelt, beweist der Umstand, daß nach dem Ergebnis der Voruntersuchung auch der Generalsekretär des Katholischen Jungmännerverbandes Deutschlands, der 46jährige Kaplan Jakob Clemens aus Düsseldorf, der geistliche Vorgesetzte Rossaints, dessen hochverräterische Betätigung in voller Kenntnis ihrer staatsfeindlichen Ziele geduldet hat. Der 33jährige Mitangeklagte Peter Himmes aus Düsseldorf hat von einem der mit Rossarnt zusammenarbeitenden kommunistischen Funktionäre eine hochver­räterische Druckschrift entgegengenommen. Ein weiterer Verbin­dungsmann und Lieferant von Hetzschriften war der 33jährige Hermann Jülich aus Düsseldorf.

Den letzten beiden Angeklagten wird vorgeworfen, daß sie von Jülich stammende kommunistische Hetzschriften aufbewahrt oder es unterlassen haben, trotz Kenntnis der Zu­sammenhänge die nach den gesetzlichen Vorschriften gebotene An­zeige zu erstatten. Rossaint ist weiter dadurch belastet, daß er einen kommunistischen Funktionär (Schwippert), den er durch Jülich kennengelernt hatte, nach seiner Flucht nach Holland im November 1934 mit Geld unterstützt, Bestellungen für und von ihm entgegengenommen, ihn gewarnt und mit politischen In­formationen versehen hat. Die für den geflüchteten bolschewisti­schen Hetzer bestimmten Nachrichten wurden teils aus dem In­lands, teils aus dem Auslande abgesandt. Am ersten Verhand­lungstage wurden die Angeklagten bis auf Rossaint über ihre persönlichen Verhältnisse vernommen. Der Angeklagte Clemens, der als einziger rn seiner geistlichen Amtstracht erschienen war, verwahrte sich gegen die Bezeichnung als Kaplan; er sei zwar Geistlicher, aber hauptamtlich tätig als Generalsekretär des Katholischen Jungmännerverbaudes Deutsch­lands. Mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand ist Clemens feit dem 17. Juli 1936 mit dem weiteren Vollzug der Unter­suchungshaft verschont und befindet sich auf freiem Fuße. Der Medizinische Sachverständige stellte fest, daß Clemens an einer starken depressiven Haftpsychose leidet, so daß im Falle seiner er­neuten Verhaftung unter Umständen die Wahrheitsfindung für das Gericht erschwert werden könne. Der Anklagevertreter er­lklärte darauf, daß er unter diesen Umständen von der Stellung eines neuen Haftantrages absehen müsse.

Für die Beweisaufnahme sind 27 Zeugen und ein auswär­tiger Sachverständiger geladen, doch liegen bereits neue Ve- weisanträge der Verteidigung vor, über die noch befunden wer­den muß.

Lcchandlungen Dr.Beneschs ln Belgrad

Es wurden alle Fragen geprüft-

^^gEad, 7. April. Anläßlich des Abschlusses des Besuches des nchechoslowakischen Staatspräsidenten Dr. Benesch wurde eine amtliche Mitteilung herausgegeben, in der es heißt: Es wurden ^ »tagen geprüft, die im Zusammenhang stehen mit den Ve­il Hungen der beiden Staaten, sowie die Probleme, die jetzige internationale Lage rn Europa be- ld-r s, - * letzten Beschlüsse des Ständigen Rates der Staaten A ^'"en Entente wurden neuerlich bestätigt und unterstri- diesen ersten amtlichen Besuch des tschechoslowaki- «e»<>rn!?^oberhauptes bei der jugoslawischen Nation wurden ikckakri.e unzertrennliche und enge Freund- !Reil- brüderliche Bündnis besiegelt. Die amtliche

inäcka k-m ^tinzregenten Paul nach Prag, deren Datum dem- !«ine werden wird, wird eine neue Bestätigung und

Dali«? >.^,^^dung der Einmütigkeit der Anschauungen, der ^ Ziele der beiden Brudervölker und der beiden darstellen, die untereinander auch für die Zukunft

unzertrennlich verknüpft find.

Radikale Wiederherstellung der Einheit öffentlicher Verwaltung

Berlin, 7. April. Vor dem Gebäude der Kroll-Oper wehte» an hohen Fahnenstangen die Flaggen der deutschen Großstädte, als im Reichstags-Sitzungssaal der Kroll-Oper am Mittwoch vor­mittag der Deutsche Gemeindetag zu seiner diesjährigen Jahres- ragung zusammentrat. Unter den etwa 1800 Anwesenden sah man zahlreiche Ehrengäste, Vertreter aller Reichs- und Staats­behörden sowie der Parteidienststcllen.

Der Vorsitzende des Deutschen Eemeindetages, Reichsleiter Oberbürgermeister F i eh ler-München, eröffnete die Jahres­tagung mit einem Gruß an die Ehrengäste, deren große Zahl beweise, daß der Wert der Selbstverwaltung von allen Seiten hoch eingeschätzt werde.

Reichsminister Dr. Frick

sprach überGrundsätzliche Fragen der Verwal- tungsreform". Er führte u. a. aus:

Wieder ist ein Jahr ins Land gegangen, seitdem Sie zum letztenmal im Rahmen einer Tagung der Vorstände des Deut­schen Eemeindetages und seiner Landes- und Provinzialdisnst- stellen hier zusammenkamen. Wenn wir auf dieses Jahr zurück­blicken, so glaube ich sagen zu dürfen, daß es für die deutschen Gemeinden in der großen Linie ein erfolgreiches Jahr war. Wichtige Eesetzgebungswerke, von denen ich nur die Rea l- steuerreform und das Deutsche Veamtengesetz zu erwähnen brauche, haben den Einbau der Gemeinden in das Reich weitergeführt. In den Gemeinden selbst haben indessen die stille und zähe Arbeit im Dienste der Volksgenreinschaft und der neuen durch den Vierjahresplan gestellten Aufgaben, der Kampf um die völlige Wiedergesundung ihren Fortgang genommen. Ich freue mich, nach Jahresfrist feststellen zu können, daß die hierfür aufgewendeten Mühen nicht vergeblich gewesen sind. Die Gemeinden haben die Erwartungen, die wir in ihre Mitarbeit gesetzt haben, vollauf erfüllt; ihre innere Festigkeit hat erfreulich gewonnen; der Kreis der Gemeinden, die wir als noch nicht völlig wiedergesundet bezeichnen müssen, hat weiterhin abgenommen. Für diese hingebende, oft entsagungsvolle Arbeit gebührt Ihnen, meine Bürgermeister und Landräte, aber auch dem Deutschen Eemeindetag, der diese Arbeit verständnisvoll betreut hat, mein herzlicher Dank."

Der Reichsminister bezeichnet« die Deutsche Gemeinde­ordnung als eine der bedeutsamsten Entscheidungen in dem Werk des Neubaues.Das Dritte Reich hat sich in diesem Grund­gesetz unzweideutig zu dem Gedanken bekannt, daß nicht Zen­tralisation, Vefehlsgewalt einer Stelle bis in die letzten ört­lichen Einzelheiten hinein das Kennzeichen unserer neuen Ver­waltung sein soll, daß vielmehr in dem deutschen Einheitsstaat der Selbstverwaltung und namentlich der Selbstverwal­tung der Gemeinden weiter Raum gelassen wer­den soll. Der Führer hat diese Entscheidung nicht in erster Linie eines zweckmäßigen organisatorischen Prinzips halber ge­troffen, sondern deshalb, weil die Selbstverwaltung dem deut­schen Volke nach seiner ganzen Geschichte und seiner ganzen Ver­anlagung wesensgemäß ist, weil sie etwas ist, was an die natür­lichen Gegebenheiten des Volkes anknllpft." Daraus folgt zwangs­läufig, daß gemeindliche Selbstverwaltung nicht nur eine be­sondere Rechtsstellung gibt, sondern in gleichem Maße eine ebenso starke Pflichten st ellung schafft. Von diesem Grundgedan­ken aus ergeben sich die Reformfragen. Ich kann dabei ohne weitere Erörterungen davon ausgehen, daß wir in der deutschen Eemeindeordnung eine Verfassungsform für die Gemeinden ge­funden haben, die eine schlagkräftige und zielsichere Verwaltung unter allen Umständen gewährleistet, eine Verfassungsform, die echter Selbstverwaltung weiten Raum gibt, wenn die Gemeinde­leiter die hier liegenden Möglichkeiten nutzen. Dagegen sind die Auffassungen für die Selbstverwaltung der Gaue zur Zeit noch nicht einheitlich; ich glaube aber, daß die praktischen Erfahrungen, über die wir gerade durch die Umgestaltung der Provinzialverfassung in Preußen im Jahre 1933 heute bereits verfügen, für die endgültige Lösung eine so ausgezeichnete Grundlage bieten, daß auch hier der richtige Weg gefunden wer­den kann.

Es mag auf den ersten Blick ein gewisser Widerspruch zum Wesen gemeindlicher Selbstverwaltung erscheinen, wenn ich hier die Frage einer gewissen Leistungsgleichheit oder Mindest­leistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände erörtere. Ich möchte zur Vermeidung jedes Mißverständnisses von vornherein erklären, daß eine Gleichmacherei oder Schemati­sierung, die an diese Wurzeln der Selbstverwaltung greift, in mir stets ihren schärfsten Gegner finden würde. Es wird stets eine gewisse Mindestgrenze geben, die erfüllt werden muß, wenn der Selbstverwaltungsträger seiner Aufgabe gerecht werden will.

Dr. Frick wandte sich hierauf der Frage der Normalgröße derLandkretsezu. Er habe in seiner Münchener Rede be­reits bestimmte Einwohnerzahlen genannt, 6 0 0 0 0 bis 100 0 0 0, innerhalb deren der normale deutsche Land­kreis der Zukunft liegen soll. Es werde sich also darum han­deln, in absehbarer Zeit jedenfalls in einer Reihe von

Lanoern grotzere Landkreise zu schaffen, als sie bisher dort bestehen. Auf der anderen Seite sichere eine derartige Größe der Landkreise aber auch die Volksnähe der Landkreisverwaltung

Es gilt auch für die zweckmäßige Erledigung von gemeinsamen Aufgaben für die nachbarliche Gemeinschaftsarbeit der Gemeinden untereinander geeignete Formen zu entwickeln Dr. Frick erwähnte die Möglichkeit, daß Gemeinden im Wege vertraglicher Abmachungen in Eemeinschaftsbeziehungen treten, wie das gerade auf dem Gebiete der Gemeindewirtschaft zu be­obachten sei. Diese Form der Gemeinschaftsarbeit habe zweifel­los große Vorzüge. Es dürfe aber nicht verkannt werden, daß sie nicht überall ausreiche. Bei bestimmten Fällen bleibe nach der derzeitigen Rechtslage nur der Weg der Verbandsbildung, der Weg der Begründung eines Zweckverbandes, der sich dann als ein dritter Körper in den regelmäßigen Aufbau zwi­schen Gemeinde und Gemeindeverband einschiebe.

Reichsminister Dr. Frick erinnerte daran, daß er in München eine radikale Wiederherstellung der Einheit der öffentlichen Verwaltung durch Zusammenfassung mög­lichst aller Fachverwaltungen in einer einzigen Behörde als Forderung aufgestellt haben.Soweit aus besonderen Gründen", so habe er damals erklärt,die Einbeziehung des einen oder an­deren Verwaltungszweiges in die einheitliche Verwaltung nicht möglich ist, müssen diese selbständig bleibenden Sonderverwal- tungcn in enge Beziehungen zur allgemeinen Verwaltung ge­flacht werden, indem sie wenigstens einheitlicher politischer Füh­rung unterstellt werden. Nur so ist der Ausgleich der Interessen der einzelnen Verwaltungszweige möglich."

Die Reihe der Referate wurde dann fortgesetzt durch den Vor­sitzenden des Deutschen Eemeindetages, Reichsleiter

Oberbürgermeister Fiehler,

der einleitend zunächst Finanzfragen der Gemeinden und Eemeindeverbände erörterte. Nach Ablauf der ersten vier Jahre nationalsozialistischer Führung könne mit Stolz und Freude festgestellt werden, daß die Haushalte der gemeindlichen Selbst­verwaltungskörper wieder gesund sind. Der gegenwärtige Stand der Gemeindefinanzen werde im allgemeinen durch ausgeglichene Haushalte gekennzeichnet. Die Zahl der notleidenden Gemeinden, die aus zentralen Fonds unterstützt werden, habe sich stark vermindert. Wohlfahrtshilfe erhielten von rund 1000 Bezirksfürsorgeverbänden nur noch 28, während 1933 noch 983 Bezirksfürsorgeverbände Wohlfahrtshilfe bekamen. Der Eesamt- schuldenstand der Gemeinden sei trotz der großen von ihnen durch- gefllhrten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch verstärkte Til­gung zurückgegangen. Die Sorge um die nachhaltige Sicherung des Gemeindehaushalts mache die vorsichtige Haltung der Ge­meinden und Gemeindeverbände gegenüber neuen Ausgaben ver­ständlich, um so mehr, als ihnen seit 1933 eine Fülle zusätzlicher Aufgaben übertragen wurd». Diese Umstände bedingten ein Fest­halten an dem allgemein sts richtig und notwendig erkannten Grundsatz, daß bei Uebertragung neuer Aufgaben auf die Ge­meinden ihnen auch zusätzliche Einnahmen zugewiesen werden Müssen. Gewiß wirkten sich viele Maßnahmen in der Zukunft für die Allgemeinheit und für die Gemeinden auch finanziell günstig aus, die vorerst zum großen Teil allein von den Ge­meinden finanziert werden müßten. Dies gelte z. V. auch für die Mitwirkung an der Heimbeschafung für die HI., einer vordring­lichen Aufgabe, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchgefllhrt werde. Die Vielfalt der gemeindlichen Aufgaben führe auf anderem Gebiet zur Abwehr aller Bestrebungen, die Gemeinde etwa als Milchkuh für Sonderwünsche einzelner In­teressengruppen zu betrachten. Die Gemeinden verwalteten die Mittel der Allgemeinheit und dürften sie nicht für Zwecke pri­vater Organisationen verwenden. Es wäre zu wünschen, daß die Gemeinden in Zukunft wenigstens noch an einer großen Reichssteuer wesentlich beteiligt würden. Zu der Frage der Er­richtung der Bürgerfteuer durch ein Zuschlagsrecht zur Reichs- Einkommensteuer, die neuerdings erörtert werde, könne die Zweck­mäßigkeit einer solchen Maßnahme dahingestellt bleiben. Im Interesse der Uebersichtlichkcit des Eemeindehaushalts wäre es zu begrüßen, wenn es im Fortschreiten der Reichsreform ge­länge, zu einem Gesamtfinanz- und Lastenausgleich zwischen dem Reich und den einzelnen Gebietskörperschaften zu kommen.

Der geschäftsführende Präsident des Deutschen Eemeindetages, Dr. Jeserich, erstattete anschließend den Bericht über di« kommunalpolitische Arbeit des Deutschen Gemeinde­tag e s im letzten Jahre. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehe das Bestreben, aus den komunalpolitischen Erfahrungen der 50 000 Gemeinden und Gemeindeverbände Anregungen, Wünsche, viel­leicht auch einmal Bedenken an die zentralen Stellen heranzu­bringen und so die enge Verbindung zwischen der kommunalen Front und den Reichsstellen zu sichern. Der umfangreiche Ueber- blick über die Tätigkeit des Deutschen Eemeindetages zeigte, aus wie mannigfaltigen Gebieten die Spitzenorganisation der deut­schen Gemeinden arbeitete.