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Rümmer 20

Alte steig, Dienstag, den 28. Januar 1937

8 0. Zahrga»,

Programm M den M. Aannar

Nmmmntrltt des Reichstages Der Führer spricht

Berlin, 25. Jan. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda gibt nachfolgendes Programm für den 30. Ja­nuar 1937 bekannt, das in Gemeinschaft mit allen beteiligten Stellen festgelegt wurde.

8.00 llhr: Wecken durch Musik- und Spielmaunszüge der Be­wegung im ganzen Reich.

ODO Uhr. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Pro­paganda Dr. Goebbels spricht in der Turnhalle der 1. und 29. Volksschule in Berlin-Neukölln zur deutschen Schuljugend. In allen Schulen des Reiches finden gleichzeitig Schulfeiern statt, in deren Mittelpunkt die llebertragung der Neuköllner Feier steht. Der Schulunter­richt fällt darnach aus.

>10.00 Ahr: Vorbeimarsch der Leibstandarte Adolf Hitler vor dem Führer an der Reichskanzlei in der Wil- helmstratze.

iLOO Uhr: Sitzung des Deutschen Reichstags. Abgabe einer Re­gierungserklärung durch de» Führer und Reichskanzler.

Nckw llhr Zusammentritt des Reichskabinetts.

10.00 llhr: Der Gau Berlin der NSDAP, bringt dem Führer zur Erinnerung an die Huldigung am 30. Januar 1933 einen Fackelzug. Gleichzeitig werden im Reich non den Ortsgruppen der Partei Kameradschaftsabende durchgeführt.

Nr. Goebbels an bas deutsche Volk

Berlin, 3S. Jan. Der Reichsminifter für Volksaufklärung und Propaganda Dr. Goebbels hat folgenden Aufruf erlassen:

An das deutsche Volk! Am 30. Januar mittags um 13 Uhr spricht der Führer zum Deutschen Reichstag. Sein Wort ist das der deutschen Nation. Allen Deutschen wird Gele­genheit gegeben werden, am Lautsprecher diese Rede zu hören. In sämtlichen Betrieben, Geschäften und Dienststel­len werden die Werktätigen geschlossen am Lautsprecher ver­sammelt sein, und in allen deutschen Häusern wird man am Rundfunkempfänger den Worten des Führers lauschen. Die zu­ständigen Stelle« Habs» die vorbereitenden Maßnahmen für Leu Lolksempfaug siugeleitet.

Die Rede des Reichskanzlers und Führers am 30. Januar wird vom Deutschen Rundfunk am Sonntag, den 31. Dezem­ber, 11 llhr, über alle Sender mit Ausnahme des Dsntsch- laudsenders wiederholt werden.

Flaggen heraus!

Berli«, 26. Jan. Der Reichsminifter für Volksaufklärung und Propaganda gibt bekannt:

Aus Anlaß des vierjährigen Bestehens des nationalsozia- listischeo Reiches werden alle Deutschen ausgesordert, am SO. Januar ihre Häuser und Wohnungen zu beflaggen. _

Rattvlwlfoz. Ordnung des Verkehrs mit land- und forstwilMafti. GrundMen

Berlin, 25. Januar. Die Reichsregierung hat ein vom Neichsernährungsminister ««gebrachtes Gesetz zur Aenderung der Vundesratsbekanntmachung über den Ber­kehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken verabschiedet, das j zugleich mit der dadurch bedingten Neufassung der Bekannt­machung im Reichsgesetzblatt o. 26. 1. 37 veröffentlicht wird.

Das Gesetz ist von dem Gedanken getragen, daß der Ver­kehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken, auch soweit sie nicht erbhofgebunden sind, keine ausschließliche Angelegenheit des Veräußerers und Erwerbers, sondern ein Vorgang ist, der die Volksgemeinschaft angeht und an den der Staat und der Stand bestimmte Anforderungen stellen müssen, damit der Besitzwechsel nicht die Ordnung im land­wirtschaftlichen Bereich gefährdet. Diese Ordnung war aber durch gerade in der letzten Zeit aufgetretene Mißstände gefährdet und deshalb erwies sich eine beschleunigte Äende- rung verschiedener Vorschriften der aus dem Jahre 1918 stammenden Bundesratsbekanntmachung als dringend ge­boten.

Gegenüber dem bisherigen Zustand bedeutet die Ein­beziehung der Veräußerung im Wege der Zwangsver­steigerung in den Kreis der genehmigungspflichtigen Vorgänge eine wesentliche Aenderung. In Zukunft bedarf bereits das Gebot der Zwangsversteigerung der Genehmi­gung. Diese Regelung war notwendig geworden, weil bei der strengeren Handhabung der Bundesratsbekanntmachung

häufig versucht wurde, Grundstücke auf dem Umwege über die Zwangsversteigerung zu erwerben, falls die Versagung befürchtet wurde.

Der Kreis der bisher genehmignngsfreien Ge­schäfte ist insofern eingeengt worden, als nunmehr die Rechtsgeschäfte der Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts der Genehmigung unterworfen sind, ebenso ein großer Teil der Geschäfte unter Verwandten.

Als besonderer Mangel bei der Handhabung der alten Bundesratsbekanntmachung hatte sich herausgestellt, daß die Genehmigung nur bei Dorliegen der ganz bestimmten, in 8 3 der Bekanntmachung aufgeführten Gründe versagt werden konnte. Infolgedessen war eine Versagung oftmals gerade in den Fällen nicht möglich, in denen allgemeine ftaatspolitische Gründe diese notwendig forderten. In dem Gesetz ist daher bestimmt, daß die Genehmigung eines Rechtsgeschäftes versagt werden kann, wenn der Ausfüh­rung des Rechtsgeschäfts ein erhebliches öffent­liches Interesse entgegen steht. Die bisherigen aus­schließlichen Versagungsgründe haben nur noch die Bedeu­tung von Hauptbeispielen für die Versagung. Ein Ver­sagungsgrund liegt u. a. dann vor, wenn der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Werte des Grundstücks steht, während bisher nur versagt werden konnte, wenn der Preis hinter dem Wert zurückblieb.

StAschlaM Aslwitt

Berlin, 25. 2a«. Die Reichsregieruug hat am Montag mittag dem hiesigen britische« Botschafter Sir Eric Phipps die deutsche Antwortnote aus die letzte englische Rote in der Frei­milligen-Frage überreichen lassen.

Der Wortlaut der Note hat salzenden Inhalt:

I.

Die deutsche Regierung hat mit Genugtuung davon Knentnis genommen, daß nach Ansicht der Königlich Britischen Regierung die hauptbeteiligten Mächte nuumehr über die Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen zur BerhindcrungdesZu ström s vou Freiwilligen nach Spanien einig sind und datz ferner auch grundsätzliches Einverständnis darüber besteht, datz diese Maßnahmen vou allen beteiligten Regierungen gleichzei­tig getroffen werden, daß das Gesamtproblem der indirekten Forme« der Einmischung in Spanien eine aktive Behandlung erfährt und ei« wirksames Kontrollsystem eingesührt wird. Da­mit würden die Voraussetzungen erfüllt sein, von denen die deutsche Regierung in der Note vom 7. Januar ihre Bereit­willigkeit zur Anordnung der von ihr zu treffende« Maßnahmen abhängig gemacht hat.

II.

Unter diesen Umstände« hat die deutsche Regierung bereits ein Gesetz vorbereitet, das die Einreise von deutschen Staatsangehörigen «ach Spanien zur Teilnahme am Bürgerkrieg, sowie die Anwer­bung von Personen zu diesem Zweck unter Straf­androhung verbieten und ferner die notwen­digen Verwaltnngsmatznahmen in Aussicht nehmen würde, um die Ausreise und Durchreise aller Per­sonen zu verhindern, die sich zur Teilnahme am Bürgerkrieg nach Spanien begeben wollen. Es wird sich empfehlen, daß der Lon­doner Nichteinmischungs-Ausschuß sofort die Uebereinstim- niung aller beteiligte» Regierungen über den we­sentlichen Inhalt der von ihnen zu treffenden Maßnahmen über den Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung, sowie endlich über die Grund­linien des einzuführenden Kontrollsqstems seststellt. Sobald diese Feststellung ersolgt ist, wird die deutsche Regierung unverzüglich das Erforderliche wegen der von ihr zu treffenden Maßnahmen veranlassen.

I«.

Was die Durchführung der Kontrolle anlangt, so liegen der deutschen Regierung, und zwar zum Teil erst seit wenige« Tagen, eine Reihe von Entwürfen des Londoner Aus- ,Hasses vor, deren Prüfung sie möglichst beschleunigen wird. Sie bei «lt sich vor, durch ihren Vertreter dem Londoner Ausschuß da Ergebnis dieser Prüfung so bald als möglich mitznteilea und dabei gegebenenfalls auch ergänzende Vorschläge zu machen.

IV.

Die Königlich Britische Regierung hat sich bisher leider noch nicht zu dem in der Note vom 7. Januar gemachten Vorschlag der deutschen Regierung geäußert, alle n i ch t s p a u i s ch e « Teilnehmer an den Kämpfen in Spanien einschließ­lich der politischen Agitatoren und Propagandisten aus Spanien zu entfernen, um so den Zustand vom August vorigen Jah­res wieder herzustcllen. Die deutsche Regierung legt aus diese Vorschläge »ach wie vor besonderen Wert. Sie hat die ernste Befürchtung, daß es nach der ganze«, bereits in der Note vom L Januar geschilderten Entwicklung der Dinge zu einer ein­seitigen, dem Sinn der Nichteinmischungs-Politik zuwiderlau­senden Begünstigung der der nationalen spanischen Regierung d» Kampfe gegrniiberstehenden Elemente führe» wird, wen»

Die Strafvorschriften der alten Bundesrats- bekanntmachung sind auf Grund der bisherigen Erfahrun­gen so geändert worden, daß sie bei Verstößen gegen di« Vorschriften des Gesetzes wirksam angewandt werden kön­nen und vor allem auch Umgehungen des Gesetzes steuern.

Abgesehen von diesen Aenderungen ist auch die für die Eenehmigungspflicht maßgebende Erundstücksgröße net» festgesetzt worden; sie beträgt für das gesamte Reichsgebiet einheitlich zwei Hektar. Der Reichsernährungsminister hat jedoch die Möglichkeit, besonderen Verhältnissen durch Herauf- oder Herabsetzung der Grenze Rechnung zu tragen. Von dieser Befugnis hat er in einer Ausführungsbestim­mung, die im gleichen Gesetzblatt veröffentlicht ist, Gebrauch gemacht.

Schließlich bringt das Gesetz dadurch eine begrüßens­werte Bereinigung der auf dem Gebiet des Grundstücksver­kehrs in den einzelnen Ländern bestehenden Vorschriften, daß die weitergehenden landesrechtlichen Vorschriften am 30. April 1937 außer Kraft treten, soweit sie nicht ausdrück­lich aufrecht erhalten werden.

Den staatlichen Genehmigungsbehörden, die in engster Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand den Grundstücks­verkehr zu überwachen haben, gibt das neue Gesetz die Handhabe, die Grundsätze nationalsozialistischer Agrarpoli­tik auf dem Gebiet des ländlichen Grundstücksverkehr weit­gehend zu verwirklichen.

M z»iwilliikii>zklim

die Mächte den Zustrom von Freiwilligen nur für die Zukunft verhindern, sich aber damit abfinden, die bereits in Spanien be­findlichen landsremden Teilnehmer am Bürgerkrieg dort zu be­lassen. Es erscheint der deutschen Regierung als das Gebot der Stunde, daß alle beteiligten Mächte jetzt endlich Ernst damit machen, jede Möglichkeit einer Einmischung in Spanien zu unterbinden. Wenn sie dazu entschlossen find, werden sie auch Mittel und Wege finden, um den erwähnten Vorschlag der deutschen Regierung zu verwirklichen.

*

Re italienische Antwort

Rom, 25. Jan. Die italienische Antwort ist ebenfalls in der Form eines Memorandums gehalten, in dem es u. a. heißt:

Die italienische Regierung hat das Memorandum der engli­schen Botschaft vom 11. Januar über di- Frage der Nichtein­mischung und besonders über die Freiwilligenfrage einer einge­henden Prüfung unterzogen.

Die italienische Regierung ist bereit, die notwendigen gesetz­geberischen Maßnahmen zu ergreifen, um aas ihrem Gebiete die Anwerbung, die Abreise und die Durchfahrt von Personen zu verbieten, die sich zur Teilnahme an dem gegenwärtigen Kon­flikt nach Spanien begeben. Diese Maßnahmen, die praktisch bereits ausgearbeitet sind, werden zur Anwendung gelangen, sobald alle anderen Regierungen ähnlichen Maßnahmen zugs­stimmt haben, sobald ferner Uebereinstimmung über die allge­meinen Linien eines zureichenden Kontrollsiisten-s besteht und sobald schließlich über den Londoner Ausschuß ein Datum für ihr gleichzeitiges Inkrafttreten festgesetzt ist.

Die italienische Regierung beehrt sich, daran zu erinnern, daß außer den verschiedenen bisher Hergebrachten Ideen und Vor­schlägen, mit denen man eine wirksame Nichteinmischungspolitil sichern wollte, auch der Vorschlag gemacht worden ist, auf den spanischen Gebiet alle nichtspanischen Kämpfer, alle politischen Freiwilligen, alle Propagandisten und Agitatoren, die sich zu» Zeit in Spanien befinden, zurückzurufen, um dadurch das Pro­blem wieder auf seine ursprüngliche Grundlage vom August 1936 zurückzuführen. Die italienische Regierung bezieht sich in dieser Hinsicht auf ihre Note vom 7. Januar. Die italienisch« Regierung würde es begrüßen, wenn die englische Regierunc ihr ihre diesbezüglichen Bemerkungen und ihre Ansicht mittei- len würde. Ihrerseits behält sich die italienische Regierung vor, im Nichteininischungsausjchuß konkrete Vorschläge zu mache» oder solche zu unterstützen.

Die italienische Regierung kan« nicht umhin, in diesem Zu­sammenhang hervorzuhebe», daß falls di« i« diesen Tage» von der Presse der verschiedene« Länder veröffentlichten Nach­richten über eine sogenannte Massenuaturalisation der Auslän­der, die den Reihen einer der beiden in Konflikt stehenden Par­teien zugeströmt sind, sich bewahrheiten sollten eine derartig« Maßnahme zweifellos im Gegensatz zu jeder authentischen Richt- einmischungspolitik stehen würde. Ein solch willkürlicher und einseitiger Schritt von einer der beiden in Konflikt siedende« Parteien könnte keinesfalls als Verhinde-ung oder Hindernis bei der Prüfung und Durchführung jener Vorschläge gelten, die dem Richteinmischungsausschuß in London zur vollkommenen Räumung Spaniens von den Kriegs- und politischen Freiwilli­gen vorgelegt werden sollen Andernfalls würden diese Vor­schläge Gefahr laufen, unwirksam gemacht zu werden, noch bevor sie geprüft und besprochen worden sind. Der erwähnte Willkür-