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Zufolge Erlasses der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel vom 9. d. Mts. Nr. 37 017,
betr. Regelung des Verkehrs mit Mehl,
werden gemäß 88 36 und 37 der Bundesratsverordnung vom 25. vor. Mls. in Verbindung mit § 23 der Vers, des K. Minist, des Innern vom 30. vor. Mts. („Staats-Anz." Nr. 25) mit sofortiger Wirkung für den Oberamtsbezirk Calw folgende Anordnungen getroffen:
1. diejenigen Gewerbetreibenden, die Nahrungsmittel, insbesondere Teigwaren, aus Mehl Herstellen, und auf die die Vorschriften des 8 4 Ads. 4 der Bundes- ratsverordnung vom 25. Januar 19!5 <R.G.Bl. S 35) keine Anwendung finden, dürfen trotz der Beschlagnahm« bis 31. März täglich '/>°, von da ab '/« der- jenigen Mehlmenge verarbeiten, die sie vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 durchschnittlich täglich verarbeitet haben:
2. die Beschränkung auf diese Menge gilt auch, soweit beschlagnahmefreies Mehl verwendet wird, es sei denn, daß es sich um Mehl handelt, das Eigentum der Militärverwaltung ist:
3. diejenigen beteiligten Gewerbetreibenden, die von der vorstehenden Befugnis Gebrauch machen wollen, haben binnen 2 Tagen nach der Bekanntmachung dieser Anordnung dem Ortsvorsteher oder der von ihm bestimmten Meldestelle anzuzeigen, wieviel Mehl sie in der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 in ihrem Gewerbebetrieb verarbeitet haben;
4. im übrigen finden auf diese Gewerbebetriebe die Vor-
schriften der 88 11 und 12 der Bundesratsverordnung > sowie diejenigen der 88 9 und 10 der Vollzugs»! Verfügung hierzu entsprechende Anwendung. >
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden auf Grund des 8 44 der Bundesratsoerordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 tR G.Bl. S. 35) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 1500 »4L bestraft.
Die Ortspolizeibehörden werden ersucht, die vorstehen, den Anordnungen öffentlich bekannt zu machen und ihre Durchführung zu überwachen.
Calw, den 19. Febr. 1915.
Namens der Amtskörperschast Calw:
Reg.-Rat Binder.
K. Oberamt Calw.
Voranschläge für den Gemeindehaushatt.
Die Herren Ortsvorsteher und Verwaltungsaktuare wollen dafür Sorge tragen, daß die Voranschläge über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden für das Rechnungsjahr 1815—16 mit den Beschlüssen der Eemeindekolle- gicn womöglich aus 1. April ds. Js. dem Oberamt in Abschrift vorgelegt werden.
Bei der Aufstellung der Voranschläge sind die Bestimmungen in Art. 121 bis 134 der Eemeindeordnung und in den 8§ 157 bis 165, sowie 266 Absatz 3, insbesondere tztz 158 Absatz 4, 166 Absatz 5 und 6 und 165 der Vollzugsverfügung hiezu genau zu beachten.
Ferner wird folgendes bemerkt:
1. Hinsichtlich etwaiger Restmittel ist zu bestimmen, ob und zu welchem Zweck solche vorzubehalten oder im lausenden Rechnungsjahr zu verwenden sind;
2. die nach K 158 Abs. 4 der V.V. z. E.O. zu gebenden Erläuterungen müssen für den Fall einer erheblichen Abweichung des Voranschlagsbetrags von dem in Spalte 1
angegebenen Rechnungsergebnis verlangt werden, auch wenn eine solche Abweichung von dem in Spalte 2 ver- zeichneten im Vorjahr eingestellten Betrag nicht besteht!
3. die für die Gemeindeeinkommensteuer als Grundlage dienenden Einheitssätze sind auch dann anzugeben, wenn von vornherein feststeht, daß der zulässige Höchstbetrag zur Erhebung kommen muß. Nur die Berechnung des Prozentsatzes selbst kann in diesem Falle unterlassen werden:
4. die Entwerfung des Voranschlags hat in möglichst umsichtiger Weise zu geschehen und ist schon im Interesse der späteren Verrechnung Wert darauf zu legen, daß die einzelnen Sätze in die richtigen Abteilungen eingestellt werden;
5. der die Volksschule betreffende Teil des Voranschlags ist gemäß Art. 54 Abs. 2 Ziff. 4 des Volksschulgesetze« dem Ortsschulrat mitzuteilen:
6. bezüglich der Ausstellung des Voranschlags der Schulkassen ist die Vorschrift in tz 13 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 der Vollz.-Verfügung zum Volksschulgeseh zu beachten.
Den 18. Februar 1915.
Reg.-Rat Binder.
Die Ortspolizeibehörde«
werden veranlaßt darauf hinzuwirken, daß sogenannte
Hundebörfen
insbesondere an den Sonntagen nicht abgehalten werden, da sich derartige Veranstaltungen mit dem Ernst der gegen- wärtigen Zeit nicht wohl vereinigen lassen.
Calw, den 19. Febr. 1915.
K. Oberamt: Binder.
Holland und der englische Flaggeumitzbrauch.
Rotterdam, 19. Febr. Der Notenwechsel Mischen Holland und England über den Mißbrauch der neutralen Flagge wird nunmehr veröffentlicht. Die holländische Regierung erwartete, laut „Lokalanzeiger", auf die deutscherseits gemachten Mitteilungen, daß durch englische Handelsdampfer neutrale Flaggen verwandt worden seien, vom britischen Gesandten nähere Informationen. Am 7. Februar teilte der Gesandte mit, daß bisher die englische Regierung in dieser Sache keine Bekanntmachung erlassen habe, datz aber das Hissen neutraler Flaggen eine erlaubte und gewohnheitsmäßig angewandte Kriegslist (?) sei, die nur „gewissen Einschränkungen" unterliege. Der Gesandte erwähnte, auf Grund von Bestimmungen der englischen „Merchant Shipping Act" von 1894 dürfen ja auch fremde Handelsdampfer die britische Flagge hissen, wenn es sich darum handle, der Kaperung zu entgehen; seine Regierung sei daher der Meinung, daß britische Schiffe auch ihrerseits die neutrale Flagge hissen dürften, besonders in Gewässern, wo Deutschlands Schiffe Ladungen und Besatzungen versenken wollen. Der Gesandte fügte hinzu, daß, obgleich britische Schiffe überhaupt keine Befehle erhalten könnten, ihnen zweifellos der Rat erteilt werden würde, sich neutraler Flaggen zu bedienen. Am 15. Februar richtete der holländische Minister des Aeutzeren die Aufmerksamkeit des Gesandten darauf, datz die Benutzung der Flagge einer fremden Nation ohne deren Genehmigung jedenfalls ein Mißbrauch sei. der in Kriegszeiten deshalb umso ernster sein würde, weil dadurch die unter neutraler Flagge fahrenden Schiffe gefährdet würden. Der Minister äußerte die Erwartung. England werde einen derartigen mit der holländischen Gesetzgebung nicht zu vereinbarenden Mißbrauch, der die holländischen Handelsdampfer gefährde, nicht sanktionieren. — Also jetzt wissen die Neutralen, besonders aber die an der Spitze wahrer Neutralität stehende amerikanische Regierung. wie ihre Rechte von England geschützt werden. Der Sophismus, der in der englischen Anwort liegt, ist unübertrefflich. Line solche Heuchelei bringen nur englische Staatsmänner fertig.
Bon den nordischen Ländern.
Kopenhagen, 20. Febr. Die Vertreter der dänischen, norwegische« und schwedischen Regierung treten heute Sonnabend in Kopenhagen zur Beratung der Frage der Aufrechterhaltung der Schifffahrt in der Nordsee zusammen.
England sperrt die Ausfuhr von Getreide.
Berlin» 19. Febr. Die „Vosfische Zeitung" meldet aus Christiania: Die englische Regierung hat die Ausfuhr (von Korn und Mehl, sowie von Futter aus Großbritannien und Irland gesperrt. — Es geht also schon los!
Die Angst vor dem Seekrieg.
Rotterdam, 20. Febr. Der „Nieuwe Rotter- damsche Courant" erfährt aus London: Das Polizeigericht hat 5 Matrosen des Dampfers „Lapwing" zu 3 Pfund Sterling oder 14 Tagen Haft verurteilt, weil sie sich wegen der Gefahr des Kriegsgebiets geweigert hatten, die Fahrt nach Amsterdam mit- zuwache«.
Unsere Feinde und der Krieg.
Erneute franzöfische Heucheleien.
(W.T.B.) Paris, 19. Febr. In der gestrigen Sitzung der Kammer stellte der Deputierte Chaumet eine Anfrage an Viviani über die Tagesordnung des Londoner Sozialistenkongresses. Chaumet führte aus. die Tagesordnung habe die Oeffentlichkeit umso mehr erregt, als zwei Regierungsmitglieder an der Konferenz teilgenommen hätten. Der Redner bedauerte sehr, daß die Minister sich nicht die Reserve auferlegten, zu der die Journalisten gezwungen seien. Ministerpräsident Viviani erklärte, daß die Richtlinien der Regierungspolitik unverändert seien und gegenüber den Verbündeten von gleicher Herzlichkeit wie bisher blieben. Viviani bekräftigte erneut, daß die Verantwortung für die augenblicklichen Ereignisse Frankreichs Feinden zur Last falle. Die Regierung wiederhole, daß sie ohne Schwäche und ohne Ermatten in Uebereinstimmung mit den Verbündeten den Krieg bis zum Ende (einstimmiger, langanhaltender Beifall, Sembat und Guesde klatschen lebhaft), bis zur Befreiung (!) Europas, zur materiellen und politischen Wiederherstellung Belgiens, bis zur Wiedereinoerleibung Elsaß-Lothringens fortsetzen werde. (Beifall auf allen Bänken.) Wenn wir die Wiedereinverleibung dieser Provinzen verwirklicht haben, fuhr er fort, können wir sagen, daß sie nicht durch Eroberung, sondern durch Restitution (Wiederherstellung, die Schriftl.) zu uns zurückgekommen sind. Laut Vertrag vom 4. Sept. kann dis Regierung eine friedliche Lösung nur gemeinsam mit den Verbündeten erwägen, deren Treue in diesen Prüfungen das heilige Bündnis (Rußland!) noch enger gestaltet, jenes Bündnis, das die Sache der Zivilisation (!) und des Rechtes retten und Europa, ja vielleicht die ganze Welt retten wird, denn der Triumph des preus- sischen Militarismus wäre die Vernichtung aller Freiheiten. Nicht nur die Regierungen reden so, sondern auch die verbündeten Völker selbst, die um den gemeinsamen Gedanken geschart sind, wissen, daß der Triumph des deutschen Imperialismus der Zusammenbruch ihrer Freiheiten sein wird. Niemals hat die Geschichte ein solches Schauspiel gesehen. Viviani beschwört schließlich das Parlament, seine Pflichten zu tun, Konflikte zu vermeiden und Mißverständnisse, falls solche auftreten sollten, zu zerstreuen, statt zu verschärfen. (Lebhafter Beifall.) — Chaumet erklärte sich befriedigt und dankte Viviani. — Im Senat befragte der konservative Senator Gaudin de Vilaine ebenfalls Viviani über die Anwesenheit Sembats und Euesdes auf dem Sozialistenkongreß in London.
Frankreichs Hilfe für Serbien.
(W.T.B.) Zürich, 19. Febr. Die „Neue Züricher Zeitung" schreibt über die Hilfeleistung Frankreichs für Serbien: Der Bericht des Generals Pau bewirkte, daß man gegenwärtig Cadres zusammenstellt, die nach Serbien gehen sollen. Ferner soll ein französisches Landungskorps nach Syrien gehen. Man setzt auf das geplante Unternehmen in Serbien große Hoffnungen, weil man glaubt, daß man bei dem Widerstand. den man auf anderen Teilen des Kriegsschauplatzes gefunden hat, durch Oestereich-Ungarn
hindurch umfo sicherer und kräftiger in das Herz Deutschlands vorstoßen könnte. Gegenwärtig werden täglich 3—4000 Engländer auf französischem Boden ausgeschifft. Auf die Unterstützung der Inder scheint man nicht mehr stark zu rechnen, da sich diese nicht an das Klima gewöhnen können. Bon den 30 000 Indern, die nach Marseille gebracht worden sind, hört man gar nichts mehr.
Aus Paris.
Zürich, 19. Febr. Die „Neue Züricher Zeitung" meldet aus Paris: Die Kohlennot in Paris wird immer größer. Die Preise steigen fortwährend. — Die neuerliche Verschärfung der Maßregeln über die Verdunkelung der Stadt sind durch das Erscheinen dreier Luftschiffe über Nantes, 60 Kilometer von Paris, hervorgerufen. Die Militärbehörde ließ sofort jegliche Beleuchtung in der Stadt untersagen.
Friedensbrofchüren in Frankreich.
Genf, 19. Febr. Die schweizerischen Blätter melden aus Paris: Auf Anordnung der Militärbehörde wurden 11 Druckereien in den letzten Tagen polizeilich geschlossen, weil sie sich mit dem Druck von Friedensbroschüren befaßt hatten, die ihnen von dritter Seite in Auftrag gegeben waren.
Nachprüfung
des Pariser Kriegsgerichtsurteils.
Genf, 19. Febr. Wie der Pariser „Herald" meldet, soll gegen das neue freisprechende Urteil im Prozeß gegen die deutschen Sanitätssoldaten eine Nachprüfung durch die höhere Instanz eiiigeleitet worden sein. — Natürlich! Die Franzosen können sich doch nicht so sterblich blamieren.
Unruhen in Nordindien.
Konstantinopel. 19. Febr. In Rawelpeudi in Nordindien haben Angehörige der Afridi, Wafiri und Sekaki die englische Besatzung überfallen, viele Leute getötet und die Kaserne niedergebrannt. Die Engländer getrauten sich nicht, wie der „Voss. Zeitung" berichtet wird, etwas gegen diese Stämme zu unternehmen, weil sie einen Aufstand der Stämme Nordwestindiens befürchten. Zu solchen Besorgnissen haben sie umso mehr Anlaß, als jüngst, wie hierher berichtet wird, ein Bataillon Sikhs in der Absicht, mit den Afghanen gemeinsame Sache zu machen, nach Baristan geflüchtet ist. Beunruhigend wirft auch, daß es vor kurzem dem indischen Geheimkomitee gelungen ist, unbemerkt in das Palais des Vizekönigs einzudringen und dort 50 000 Rupien zu entwenden.
Der russische »Gigant*.
Frankfurt, 19. Febr. Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus Petersburg: Der Stadthauptmann gibt zur Vermeidung von Beunruhigung bekannt, daß der neue Lenkballon „Gigant", der angeblich größer als jeder Zeppelin sein soll, seine Probeflüge am 15. Februar begonnen habe.
Russische Greuettaten.
(W.T.B.) Konstautinopel. 20. Febr. Der Kore- spondent der „Agence Milli" in Erzerum meldet: Die russische Armee treibt ihre Wildheit bis zur Rie-