Leite 2
SchwarpvLlder
Nr. 242
Regelung des Echlachtvlevmatttes
Schkochtschelne - Festpreise für Schweine - Viehversenbunoen anmeldepflichtig
WPD. In den vergangenen Wochen mußte beobachtet werden, daß die Viehgroßmärkte in den Großstädten immer geringere Schweineanlieferungen erhielten. während die ländlichen Bezirke, insbesondere die Dörfer in den Erzeugungsgebieten, in gar keiner Weise eine Verknappung verspürten. Durch das undisziplinierte Auftreten von Schlüchtern und Händlern aus ganz anderen Bezirken, kamen vielfach auf dem Lande Preise zustande, die so hoch wie die für die Eroßviehmärkte festgesetzten oder noch höher waren.
Die Anordnung Nr. 17 der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft bestimmte, daß kein Betrieb wöchentlich mehr als 80 v. H. seiner durchschnittlichen vorjährigen Wo- chenfchlachtungen im Oktoberdurchschnitt an Schweinen schlachten dürfe. Die Kontingentierung wird nun durch die Anordnung Nr. 20 auf 70 v. H. herabgesetzt und zur Erreichung einer gerechten Verteilung von Schlachtvieh in der Anordnung Nr. 21 folgende wesentliche Vorschriften getroffen:
Die Fleischer in Orten ohne Viehgroßmärkte dürfen nur an Hand eines von der Fleischerinnung im Einvernehmen mit der Kreisbauernschaft ausgestellten Schl achtsch eine s Schweine ankaufen. Die Hauptvereinigung der Deutschen Piehwirtfchaft bestimmt, wann diese Bestimmung auch auf di« übrigen Viehgattungen ausgedehnt wird. Die bchlachtjcheia« werden unter Zugrundelegung der von den Fleijcherinnnngen ausgearbeiteten Amsatzzahlen der einzelnen Fleischerei betriebe usw. ausgestellt. Der jeweilige Prozentsatz an Schlachtscheinen im Vergleich zu den normalen llmjatzzahlen hängt von den verfügbaren Gefamtviehwen- gen ab. Werden in Ausnahmefällen FleifchwarensaHeiken nicht einem Viehgroßmarkt zugetetll, f, erbaitev 8e ilM Schlachtscheins direkt vom zuständigen Schlachtviehverwertungsverband.
Für den Aufkauf von Schlochtfchweinen durch Handel und Genossenschaften wird nunmehr für das gesamte Reichsgebiet der Schlußfchetnzwang eingeführt, um über die gehandelten Viehmengen, aber auch Uber die gezahlten Preise, eine Kontrolle zu haben. Die Schlußscheinhefte sind durch die Kreisbauernschaften zu beziehen.
Auf den Liehgroßmärkten werden nunmehr bei Schweinen statt den seitherigen Höchstpreisen Festpreise eingeführt. Die seitherige Höchstpreisfestsetzung hat dazu geführt, daß auch für schlechtere Güteklassen der Höchstpreis verlangt wurde. Durch die nunmehr mit äußerstem Nachdruck und unter Zusammenarbeit aller Stellen durchgeführte Kontingentierung der Schlachtungen, bestehen nunmehr auch keine Veranlassungen mehr, die festgesetzten Preise zu überbieten, da nur soviel Schlachtscheine ausgegeben werden, als tatsächlich Vieh vorhanden ist.
Um den Verkehr mit Vieh durch Handel und Genossenschaften zu überwachen und notfalls auch anderes zu dirigieren, sind alleViehversendungen ».orherden zuständigen Kreisbauernschaften zu melden. Besteht Veranlassung, ein wenig bedachtes Verbrauchsgebiet stärker zu beliefern, so har der Schlachtviehverwertungsverband die Möglichkeit, entsprechend zu verfügen. Um unnötige Schreibereien zu vermeiden, können die beabsichtigten Viehtransporte ausgeführt werden, sofern innerhalb einer gewissen, von Len Kreisbauernschaften zu bestimmenden Frist vor dem gemeldeten Zeitvunkt der Verladung keine entgegenstehende Anweisung erteilt wurde.
Es kann nicht erwartet werden, daß so weitgehende Bestimmungen ohne alle Reibungen in der Praxis vor sich gehen. Es gilt jedoch, unter allen Umständen insbesondere die vorhandenen Schweinebestände überall hin gleichmäßig und besonders dahin zu verteilen, wo sie am dringendsten benötigt werden, nämlichindenEroß st ädten. Der Bauer als Erzeuger erfährt durch diese Anordnung einen erneuten Beweis, daß der Reichsnährstand unter gar keinen Umständen die Preisbildung sich selbst überläßt. Mit Preissteigerungen ist auch für die Zukunft unter keinen Umständen zu rechnen und es ist daher für den Bauern nicht nur klug, sondern seine Pflicht, wenn er seine schlachtreif gewordenen Schweine laufend abgibt.
Der Schlächter in der Großstadt kann in Zukunft mit einer besseren Versorgung innerhalb der bestehenden Möglichkeiten rechnen. Auch der kleine Stadtfleischer ohne Auto und Landverbindungen wird in der Belieferung nicht schlechter stehen als sein größerer Kollege.
Der Fleischer auf dem Lande und in den Städten ohne Viehgroßmürkte hat sich unbedingt in die ihm zugeteilten Viehmengen zu schicken. Nur dann gelingt es, die Großstädte besser zu versorgen, wenn in den ländlichen Bezirken, die vielerlei andere Ausgleichsmöglichleiten in der Versorgung haben, eine fühlbare Einschränkung eintritt. Da die auszugebenden Schlachtscheine mit den tatsächlich hierfür vorhandenen Viehbeständen übereinstimmen, ist es unsinnig, höhere Preise für das Schlachtvieh zu bieten.
Der Handel und die Genossenschaft haben Gelegenheit, zu beweisen, daß man auch in verhältnismäßig warenknappen Zeiten mit ihnen möglichst gerechte und ausgeglichene Versorgung durchführen kann. Es darf kein Zweifel darüber bleiben, daß die vorgesehenen Strafbestimmungen bei Uebertretungen rücksichtslose Anwendung finden. Wenn es sich um eine jo große Sache, wie die Fleischverforgung des deutschen Volkes handelt, sind eigennützige Handlungen, gleich welcher Art, fehl am Platze.
Nom zu -en Gerüchten über Bermlttlutiosversuche
Rom, 15. Oktober. Gegenüber den viel erörterten Gerüchten über diplomatische Bemühungen Lavals im Sinne einer Ueber- brückung des Gegensatzes zwischen Rom und London wird in italienischen zuständigen Kreisen sehr große Zurückhaltung geübt.
Allerdings erkläre man im Anschluß an di- Pariser Gerüchte über Bestrebungen zur Wiederaufnahme diplomatischer Verhandlungen mit besonderer Betonung, daß Mussolini immer zu Verhandlungen bereit gewesen fei. Nach hiesiger Auffassung könne Italien jedoch nicht irgendwie durch einen Druck der Völkerbundsprozedur zum Nachgeben gezwungen werden. Italien habe die Bemühungen Lavals zu vermitteln stets zu würdigen gewußt und werde daher auch» falls irgendwelche Vorschläge gemacht werden, sie aufmerksam prüfen. Vorläufig könne jedoch keine Rede davon sein, daß bereits irgendwie greifbare Pläne näher erörtert worden seien.
SM die lvlrlschaftllchrn Sanktionen
Genfer Entschließungsentwurf
Gens, 15. Okt. Der Arbeitsausschuß nahm einen Entschließungs- entwurf über die wirtschaftlichen Sühnemaßnahmen an, auf den sich die französische und die englische Delegation nach langen Verhandlungen geeinigt hatten. Dieser Entschlietzungsentwurf hat folgenden Inhalt:
1. Der Arbeitsausschuß beschließt, sofort die Anwendung der Maßnahmen zu prüfen, die sich auf eine Ausfuhrsperre für Rohstoffe und Produkte beziehen, die für Italien zur Fortsetzung der Feindseligkeiten wichtig sowie auf die Einstellung des italienischen Exports nach den Mitgliedstaaten des Völkerbundes. Er bildet zu diesem Zweck einen Unterausschuß.
2. Der Arbeitsausschuß beschließt gleichzeitig, zu prüfen, in welcher Weise der Erundsatzdergegenseitigen Hilfe gemäß Artikel 16 Absatz der Völkerbundssatzung seine Anwendung auf wirtschaftlichem Gebiet finden kann. Er bildet zu diesem Zweck einen zweiten Unterausschuß.
3. Der Arbeitsausschuß fordert die beiden Unterausschüsse auf, ihre Arbeit mit größtmöglichster Beschleunigung durchzuführen.
4. Jeder der beiden Unterausschüsse wird die konkreten Schlußfolgerungen, zu denen er in einem Punkte gelang ist, jeweils dem Arbeitsausschuß unterbreiten.
In der Aussprache über diese Entschließung wurde u. a. betont. daß zweckmäßigerweise festgestellt werden sollte, welche Bedeutung der Handel mit Italien für jedes Land im Rahmen seines Eesamtaußenhandels habe. Besonderes Gewicht wurde auf die Wa«enLurchfuhr nach Italien gelegt, wobei besonders der Haltung Oesterreichs und Ungarns, die in dem Arbeitsausschuß nicht vertreten sind, Beachtung geschenkt wird.
Die Liste
-er für Italien kriegswichtigen Rohstoffe
Genf, 15. Okt. Der Ausschuß der Sanktionskonferenz für wirtschaftliche Maßnahmen berief am Dienstag nachmittag eine von der französischen Abordnung ausgearbeitete Liste der für Italien kriegswichtigen Rohstoffe. Die erste Gruppe dieser Liste bildeten die Rohstoffe, die von Völkerbundsmitgliedern erzeugt und deshalb ohne weiteres für Italien gesperrt werden können, nämlich: Eisenerze, Mangan, Chrom. Tungstein. Molybdän. Palladium. Zinn. Wolfram. Cadmium und alle Eisenamalgamate.
Die zweite Gruppe bilden Erzeugnisse die entweder von Italien, wenn auch nicht in der erforderlichen Menge, oder von Nichtmitgliedern des Völkerbundes erzeugt werden, dabei aber nach Auffassung des Völkerbundes eine gewisse Kontrollmöglich- keit lassen. Es handelt sich um Aluminium, Stahl, Nickel und Zink.
Zu der dritten, nicht besonders gekennzeichneten Gruppe gehören Kautschuk, Salpetersäure und Nitrate.
Die Liste mit dieser dritten Rohstoffgruppe wurde in erster Lesung angenommen, d. h.. sie soll die Grundlage weiterer statistischer Feststellungen und Sachverständigengutachten bilden, doch wird angenommen, daß die Beratung schon am Donnerstag fortgesetzt werden kann.
Es wurde in der Sitzung des Ausschusses am Dienstag auch vorgeschlagen, die Versorgung Italiens mit Verkehrsmitteln, wie z. B. Schiffen, Kraftwagen. Feldeisenbahnen, Zug- und Tragtieren sowie mit Werkzeugmaschinen zu unterbinden. Eine Beschlußfassung war aber wegen des Widerspruchs einiger Staaten, z. B. der Schweiz, nicht möglich, die geltend machte, daß es sich hierbei z. T. um Fertigfabrikate handele. Eine besondere Stellung nehmen die für die Kriegsführung wichtigsten Rohstoffe wie Erdöl, Kohle und Kupfer ein. Hierüber wurde am Dienstag nicht gesprochen. Es verlautet aber, daß eine Liste, die diese und andere Rohstoffe umfaßt, demnächst den Mitgliedern des Völkerbundes zur Stellungnahme unterbreitet werden soll.
Der Ausschuß wird sich Mittwochvormittag mit den Vorschlägen für die Nichtabnahme italienischer Waren beschäftigen.
Bemilalfen.-abrssiillsch.KkiegSschaupllik
Asmara, 15. Okt. (Funkspruch des Kriegsberichterstatters des DNB.j Der Nachschub für die Front ist infolge des Fehlens von Straßen s eh r e r s ch w e r t. In der vorigen Woche wurden innerhalb von vier Tagen 50 Kilometer Straßen gebaut, doch war dadurch der Anschluß an die Front noch nicht erreicht. Am Samstag abend war die Spitze der Straßenbaukolonnen bis 12 Kilometer vor Adua vorgerückt. Es sind noch gewaltige Höhenunterschiede zu überwinden, weshalb auch ein gewisser Stillstand der militärischen Operationen an der Nordfront eingetreten ist.
Das Einrücken der Italiener in der heiligen Stadt Aksum verzögerte sich, da di« Stadt der religiösen Gefühle der Bevölkerung wegen geschont werden sollte. Inzwischen haben der Erzbischof und das Stadtoberhaupt von Aksum in Adua den Unterwerfungsakt vollzogen.
Aksum von -en Italienern besetzt
Rom, 15. Okt. Die Besetzung von Aksum durch die italienischen Truppen wird nunmehr offizell durch den soeben veröffentlichten Heeresbericht Nr. 20 bestätigt. Dieser amtliche Heeresbericht hat folgenden Wortaut: Am Dienstag um 7.15 Uhr morgens rückten die italienischen Truppen in die heilige Stadt Aksum ein.
Abessimscher Gegenangriff?
Addis Abeba, 15. Okt. In Addis Abeba liegen keine neuen Meldungen von Len Fronten vor. Die allgemeine Mobilmachung ist beendet. Große Truppenabteilungen haben die vorgeschriebenen Stellungen bezogen oder werden in die bereits bestehenden Frontformationen eingegliedert.
Sämtliche Vorbereitungen für einen abessinischen Gegenangriff sind getroffen. Der abessinische Angriff wird wahrscheinlich zu Beginn der nächsten Woche erfolgen.
Der Uebertritt des Ras Eugsa zu den Italienern wirs hier bestätigt. Nach abessinischen Meldungen verließ Ras Gugsa seine Stellung nachts, nur begleitet von seiner Leibgarde in Stärke von etwa 200 Mann. Der Makall-e-Abschniti wurde sofort von Ras Seyoum übernommen. Die Erbitterung unter den Makallotruppen über den Abfall Gugsas wird hier als groß geschildert. Ras Eugsa sei eine militärisch unbedeutende Persönlichkeit. Sein Nachfolger sei noch nicht ernannt.
In der Umgebung von Addis Abeba find etwa 50 000 Mann in Feldlagern als zweite Reserve untergebracht worden.
Abessinische Truppe« im Rücken der Italiener?
Paris, 15. Okt. Wie der Sonderberichterstatter der Agentur Havas aus Dschibuti meldet, sollen abessinische Truppen nördlich von Französisch-Somaliland in Erythera eingedrungen sein. Dadurch sei ein großer italienischer Truppenteil, der südlich von dem Berg Moussa in abessinisches Gebiet vorgestoßen war, abgeschnitten worden. Mehrere tausend italienische Soldaten befinden sich in der Wüste ohne Verbindung mit den Nachschubstellen.
Nalienifche Norme von -en Fronten
Rom, 15. Oktober. Wie hier erklärt wird, sei von der Somalifront die Nachricht eingetroffen, der Casmagiac Afeurvs habe dem Negus mitgeteilt, daß er den italienischen Bombardierungen nicht länger Stand halten könne und die bis jetzt behauptete Zone räumen müsse. Südlich von Adua fei ferner Ras Kassa mit beträchtlichen abessinischen Truppen von den Italienern eingekreist. Weiter glaube man italienischerseits an einen Aufruhr in der Provinz Goggiam.
Erhöhte italienische Fliegertätigkeit
Addis Abeba, 15. Oktober. Nach Meldungen von der Nordfront hat auf sämtlichen Abschnitten eine erhöhte italienische Fliegertätigkeit eingesetzt. Ein Beobachtungsflugzeug soll bis zur Eisenbahnlinie Addis Abeba—Djibuti vorgedrungen und zwischen den Bahnstationen Errer und Gotta gesichtet worden sein. Das Flugzeug soll jedoch keine Bomben abgeworfen haben.
Südlich von Makale sind zwei italienische Flugzeuge gesichtet worden. Die Flugzeuge sollen über Amba Alaje — fast 200 Km. tief in abessinischem Gebiet — Bomben abgeworfen haben. Schaden soll nicht angerichtet worden sein.
In der unmittelbaren Umgebung von Makale ist ebenfalls italienische Fliegertätigkeit beobachtet worden. Dort hat, dem Frontbericht zufolge, ein italienisches Flugzeug zwei Bomben auf eine Abteilung Abessinier abgeworfen. Auch hier sollen die Bomben weder Todesopfer noch Sachschaden gefordert haben.
Eine IM EnIWruliMkWchte in Men
Wien, 15. Oktober. Eine abenteuerliche Entführungsgeschichte ereignete sich in Mödling bei Wien. Der amerikanische Fabrikant John Eruberth aus Brooklyn, der in Mödling eine Villa besitzt, hatte vor einiger Zeit in der Steiermark ein 18jähriges Mädchen kennen gelernt, das er nach der Scheidung von seiner Gattin heiraten wollte. Als seine Gattin Mary hiervon erfuhr, wollte sie nach Art der amerikanischen Gangster den Plan ihres Mannes vereiteln. Sie gewann durch Geldzuwendungen zwei junge Leute, die das junge Mädchen aus dem Haus ihrer Eltern im Kraftwagen auf den Semmering entführten, wo sie es mit vorgehaltenen Pistolen zwangen, einen Abschiedsbrief an John Eruberth zu schreiben. Gleichzeitig zwangen sie das Mädchen, sich in einer höchst verfänglichen Situation fotografieren zu lassen. Das Bild sollte als Beweis der Untreue die Liebe des Amerikaners abkühlen. Schließlich schleppten sie das Mädchen nach Mödling in die Villa der Frau Mary und setzten es dort gefangen. Nun erwogen sie noch den Plan, John Eruberth mit Hilfe von Milzbrandbazillen, die sie aus der Mödlinger Bundeslehranstalt für Tierseuchenbekämpfung stehlen wollten, zu ermorden. Inzwischen war aber die Polizei von den Eltern der Entführten verständigt worden und dieser gelang es nun, die dunklen Pläne zu durchkreuzen. Frau Eruberth und ihre beiden Mithelfer wurden am Dienstag verhaftet.
Fünf Neuyorker Vaukiers
von mexikanischen Banditen verschleppt
Neuyork» 15. Okt. Aus Douglas (Arizona) wird ein toller Vanditenstreich gemeldet, der sich in der benachbarten mexikanischen Provinz Sonora ereignet hat. und dessen Opfer einigt der bekannten Neuyorker Bankiers wurden. Fünf Bankiers ans Neuyork, darunter der Vizepräsident der National City Bank, I. H. Durell, und James Bruce von der Lhase Nationalbank, die seit dem 8. Oktober im östlichen Teil der Provinz Sonora mit einem ortskundigen Führer jagten, wurden von einer mexikanische« Räuberbande überfallen, entwaffnet und in die Berge verschleppt. Nur der Neuyorker Verleger A. D. Norcroß, der sich tu Gesellschaft der Bankiers befand, konnte entkommen. Man hegt um das Schicksal der Verschleppten die größte Besorgnis, da die Banditen kurz zuvor in Stärke von 80 Mann die Stadt Santa Anna überfallen und den dortigen Polizeichef sowie mehrere Beamten erschossen haben. Die amerikanische Polizei in Len Grenzorten Arizonas ist alarmiert worden.
Personenkraftwagen vom 3ug überfahren Drei Tote
Berlin, 15. Okt. Auf der Strecke Berlin—Cottbus bei Kilometerstein 77,246 überfuhr am Dienstag nachmittag der Personenzug 741 einen Personenkraftwagen. Die Schranke war nicht geschlossen. Von den Insassen des Kraftwagens wurden drei Personen getötet und der Lehrer Hofmann aus Ohorn (Amtshauptmannschaft Kamenz) schwer verletzt. Unter den Toten befinden sich die Ehefrau und die Tochter des Hofmann. Der Name des dritten Toten ist noch unbekannt.