Nationales Nachrichten- und Anzeigenblatt für die OberamtsbezirLe Nagold, Ealw» Freudenstadt und Neuenbürg
r877
^--rL>»öet 1877
Tannen
.Aus öen
MM/
EvL>7
MN»si-!ir.l M«»«U. 5 G«st 1.L« einschl. 1« 4 »-»r»..»«-».. »« 4 Z«stellung,-«b.; >.
L-.-Ä «t«Ichl. L» 4 «»»t,»,«r-.h.j »I«z«l« " ' ^- >...—. . -.-
K Nelri,)»»!« b«s<4t I»i» Aifpnlch
«tkl«. 1» 4. Bel Xichtlschei»«« der Zeit. i»f. höh. Gewalt ««f Siefer««- de, Zeit-./Lele-r.: „Ta««enhl?/ Tel.-21.
A»zei-e»Prei»: Die Ispalt. Millimeterzeile oder deren Raum 5 4, Reklame 15 4f. Ftr telexh. erteilt« LuftrL-e Rdernehmen wir kei»« Gewähr. Rabatt nach Tarif, der jedoch X gerichtl. Lintreib. od. Konkursen hinfällig wird. Erfüllungsort Altensteig. Gerichtsstand Ra-old,
Nummer 1V7
Altensteig, Donnerstag, den S. Mai 1S3S
5 8. Jahrga»,
LminhMchmg brr EtmfreMvslkge
Rede des Reichsministers Dr. Eilrtner
Schuschniggs Remkkiit brMigt
Berlin, 8. Mai. Reichsminister der Justiz Dr. Franz Gürtler sprach vor Pressevertretern über die bis jetzt geleistete Arbeit mif dem Gebiete der Vereinheitlichung der Strafrechtspflege. Reben der Neugestaltung des deutschen Strafrechts läuft seit der Verreichlichung der Justiz eine fortgesetzte stille Vereinheitlichung einher, die zum Ziele hat, m allen Teilen des Reichsgebietes eine gleichmäßige Handhabung des Strafrechts und des Strafverfahre ns rechtes ficherzustellen: Die Vereinheitlichung der Strafrechtspflege, d. h. der Strafrechtspraxis. Die zahllosen Verfügungen der 16 früheren Landesjustizverwaltungen sollen in einer einzigen übersichtlichen großen Verfügung zusammengefaßt werden Allein in Preußen werden damit über 3VÜ Verfügungen gegenstandslos.
Die „Richtlinien für das Strafverfahren" gliedern sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. In dem elfteren wird zunächst die Aufgabe der Strafrechtspflege herausgestellt: Schutz des Volkes vor dem Rechtsbrecher, Sühne für begangenen und Warnung vor künftigem Frevel, aber auch Schutz des Unschuldigen vor ungerechtfertigten Verdächtigungen. Darum: zielbewußte und schnelle Ausklärung des Sachverhalts, keine Verzettelung in Kleinigkeiten, schärfster Kampf dem gewissenlosen Schädling, verständnisvolle, aber nicht weichliche Behandlung dessen, der aus Not, Verführung oder Torheit gestrauchelt ist, gerechter Spruch. Die folgenden Bestimmungen behandeln dann das Strafverfahren in seinen einzelnen Abschnitten von der Einleitung der Ermittlungen bis zur Rechtskraft des Urteils. Sie geben z. B. dem Staatsanwalt Anweisungen, wann, wie und in welchem Umfange er jeweils die Ermittlungen einzuleiten hat, unter welchen Umständen er ein öffentliches Interesse bei Privatklage-Strafsachen bejahen soll, was bei der Vernehmung des Beschuldigten, bei der Auswahl der Sachverständigen, bei der Beschlagnahme von Postsendungen zu berücksichtigen ist, inwieweit er Akteneinsicht gewähren und unter welchen Voraussetzungen er ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen darf. Nach der Voruntersuchung — die möglichst eingeschränkt werden soll — werden sodann die Anklageschrift und die Vorbereitungen der Hauptverhandlung in ihren Einzelheiten erörtert. Besonders eingehend beschäftigen sich di« Richtlinien mit der Hauptverhandlung selbst. Ihre äußere Gestaltung, die Handhabung der Sitzungspolizei, die Ausschließung der Öffentlichkeit, die Vernehmung der Beteiligten, der Schlußvortrag des Staatsanwaltes, Beratung und Urteilsverkündung werden im Einzelnen behandelt. Die weiteren Abschnitte bringen neben zahlreichen Einzelbestimmungen mehr technischer Art Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen der Staatsanwalt ein Urteil anfechten, wann er vom Schnellverfahren Gebrauch machen oder den Erlaß eines Strafbefehls beantragen soll. Abgeschlossen wird der allgemeine Teil durch Bestimmungen über die Behandlung exterritorialer Personen und über zwischenstaatliche Fragen aus dem Gebiete des Strafverfahrens.
Der besondere Teil enthält in 31 Abschnitten Richtlinien für die Behandlung bestimmter Straftaten, und zwar auch soweit sie in den zahlreichen strafrechtlichen Ncbengesetzen unter Strafe gestellt sind. Die staats- und rechtspolitischen Gedanken, die von den Justizbehörden jeweils besonders zu berücksichtigen sind, werden hier in den Vordergrund gerückt, z. B bei der Beleidigung die Ehrauffassung des neuen Staates, be< der Abtreibung die Schädigung nicht nur der Einzelperson, sondern auch der inneren Volkskraft, bei den Steuerstrafsache» di< Kennzeichnung der llnehrlichkeit als Treubruch gegenüber Volks- gemeinschaft und Staat. Im übrigen erhalten die Strafverfol gungsbehörden eingehende Hinweise, welche Verfehlungen mü besonderem Nachdruck zu verfolgen sind, wie der erste Zugriff zr erfolgen hat, welche polizeilichen oder privaten Zentralstellen zu: Bekämpfung bestimmter Straftaten (z. V. Geldfälschungen, Vertrieb unzüchtiger Bilder und Schriften, Mädchenhandel, Rausch gistmißbrauch. Schwindelfirmen, Werkspionage) eingerichtet sind welche sonstigen Behörden oder Stellen im einzelnen Falle zr beteiligen sind, Auskunft geben oder geeignete Sachverständig- nennen können.
Die Richtlinien für das Strafverfahren sollen ein Handbuck für den Staatsanwalt und den Strafrichter sein. Noch in diesen Monat soll den Richtlinien eine weitere große Verfügung folgen die die Mitteilungen regelt, die die Justizbehörden in Strafsachen anderen Behörden und Stellen zu machen haben. In Vorbereitung ist endlich eine Verfügung, die die Vollstreckung von Strafurteilen (einschließlich der Verwertung eingezogener Gegenstände) für Las ganze Reichsgebiet vereinheitlicht.
Klarstellung des Begriffes „Mischehe"
Berlin, 8. Mar. Der Begriff „Mischehe" wird gegenwärtig in verschiedenem Sinne gebraucht. Während der Nationalsozialismus darunter die Ehe zwischen Menschen oerschiedener Rassenzugehörigkeit versteht, wendet die Kirche diese Bezeichnung auf die Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Konfessionen an. Der Reichs- und preußische Innenminister hat. wie das NdZ. meldet, angeordner. daß im behördlichen Verkehr das Wort „Mischehe" uur in dem Sinne zu gebrauchen ist, daß hierunter eins-zv^ einer Rasiemischung führende Ehe zu verstehen ist, d. h. eine "solche, du zwischen einem Arier und einer Nichtarierin oder umgekehrt geschlossen wird.
Sle Mine Entente gegen dle Wiedereinsetzung der Msburger
Rom, 8. Mai. Der päpstliche „Osservatore Roman o" bestätigt Mittwoch «bend die aus Wien stammende Meldung, nach -der Bundeskanzler Schuschnigg Ende der Woche zu einem kurzen Besuch nach Rom kommen wird. Gleichzeitig wird in den politischen Kreisen Roms versichert, daß nach dem Besuch Schuschniggs auch Außenminister I e f- titsch und Außenminister Bene sch zu Vorbesprechungen für die römische Donaukonferenz, die im Juni ftattfinden soll, in die römische Hauptstadt kommen werden.
Man spricht hier die Vermutung aus, daß die Habsburger Frage den Anlaß zu den überraschenden römischen Reisen des österreichischen Bundeskanzlers und der Außenminister Südslawiens und der Tschechoslowakei gegeben habe. Es wird behauptet, die Kleine Entente verlange, daß die Wiedereinsetzung der Habsburger in Wien in einem noch auszuarbeitenden Donaupakt ausdrücklich verboten werden solle, während die österreichische Regierung die Frage der Habsburger Restauration als eine innerösterreichische Angelegenheit behandelt und daher von dem künftigen Donaupaktsystem nicht berührt wissen wolle.
Wenn diese Vermutungen zntreffen, so zeigt sich schlagartig, welche groß« »Schwierigkeiten die römische Donaukonferenz bet der Behandlung so wichtiger Gegensätze zu überwinden haben wird, und welche Mission Mussolini als Vorsitzendem der kommenden Konferenz aus den entgegengesetzten Standpunkten Oesterreichs und der Kleinen Entente erwächst.
I Ungarische Bedingungen für die Sonaukonferenz
Budapest, 8. Mai. Hetzer die Ergebnisse der Vortzespre-
> chungen von Venedig liegen noch immer keine amtlichen ! Mitteilungen vor. Man betont lediglich, daß die Verhand- ! lungen auf diplomatischem Wege fortgesetzt würden. Im
> allgemeinen besteht H>er Eindruck, daß die ungarische Regie- z rung sich zur Teilnahme an der Donaukonferenz nur unter k bestimmten Bedingungen bereit erklärt habe, zu denen im i wesentlichen die Betonung der friedlichen Revision nach s Art. 18 des Völkerbundspaktes, leine Schwächung des all- z gemeinen Minderheitenschutzes durch den Abschluß eines ? Nichteinmischungspaktes und keinerlei gegen Deutschland z oder Polen gerichtete internationale Vereinbarungen ge- k hören sollen. In der Frage der militärischen Eleichberech- S tignng Oesterreichs, Ungarns und Bulgariens konnten, wie ? jetzt verlautet, die bisherigen großen Schwierigkeiten nicht - überwunden werden. Die allgemeine italienische Zusiche- / rung auf eine zahlenmäßige Erhöhung des ungarische» l Rüstungsstandes soll von ungarischer Seite als ungenügend k abgelehnt und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht s gefordert worden fein. Die Schwierigkeiten in dieser Frage z werden in hiesigen unterrichteten Kreisen nicht auf die Hal- z tung der österreichischen Regierung zurnckgeführt, die in der i Frage der allgemeinen Wehrpflicht bisher keinen endgülti- >l gen fest umrissenen Standpunkt eingenommen hat.
k Der halbamtliche „Budapesti Hirlap" erklärt, unerläß- E liche Vorbedingung einer wahrhaft friedlichen Entwicklung S sei, daß an den kommenden Verhandlungen gleichgestellte « Parteien teilnehmen. Nur auf diesem Wege könne ein« « allseitig befriedigende Entwirrung der Lage erzielt werden, z Die Kleine Entente müsse jetzt bekennen, ob sie durch eine i einsichtige Haltung die für den Erfolg der Romkonferenz
> entscheidenden Vorarbeiten fördern wolle.
Irr englische König bankt
Empfang im St. James-Palast
London. 8. Mai. König Georg empfing am Mittwoch im Thron- >aal des altehrwürdigen St. James-Palastes die diplomatischen Vertreter der ausländischen Mächte und die Abgesandten der britischen Dominien und Kolonien, um ihnen und damit der Welt für die Glückwünsche zu seinem silbernen Regierungsjubiläum zu danken. Als der König in der Uniform eines Admirals in Begleitung der Königin und des Herzogs von Gloucester und mit einem Geleite berittener Leibgardisten vom königlichen Schloß durch die Mall fuhr, wurde er von einer nach Zehntausenden zählenden Menge stürmisch begrüßt. Der Empfang begann mit einer Ansprache des brasilianischen Botschafters de Olioiera als Doyen des diplomatischen Lorps. In seiner Antwort sagte König Georg u. a., er und die Königin seien ries gerührt durch die Wärme und Aufrichtigkeit der Glückwünsche des diplomatischen Lorps. „Es ist eine Freud für mich und wie ich hoffe, ein glückliches Vorzeichen für die Zukunft, daß Abgesandte aus jedem Te.» ! des Erdballes heute hier iu Freundschaft und Vertrauen ver- ' sammelt sind. Ich bete zu Gott, daß die Einmütigkeit, die Sie heute an dieser Stelle zusammengebracht hat, ein Sinnbild eines dauerhaften Friedens in der gesamten Welt sein möge."
AvlworUelegrmni» des Königs von England an den Führer
Berlin, 8. Mai. Der König von England hat das Glückwunschtelegramm des Führers und Reichskanzlers mit einem Telegramm erwidert, welches in Uebersetzung wie folgt lautet:
„Ich danke Ihnen. Herr Reichskanzler, aufs wärmste für die Glückwünsche, die Sie so freundlich waren, mir gelegentlich meines silbernen Jubiläums in Ihrem eigenen Namen und im Namen des deutschen Volkes zu übermitteln. Ich bin Ihnen besonders dankbar für Ihre freundliche Erwähnung meiner Bestrebungen und der Bestrebungen meiner Regierung im Interesse des Friedens. Die Sache des Friedens liegt mir sehr am Herzen und ist das ständige Ziel, das meine Regierung vor Augen hat. Ich erwidere Ihre guten Wünsche für den Erfolg dieser Sache und vertraue darauf, Laß ich damit nicht nur die Gesinnung meines eigenen Volkes, sondern die der ganzen zivilisierten Welt zum Ausdruck bringe. Georg R. I."
Melhousllklürulig Mltormlös
z« den Besprechungen mit den Dominien
London, 8. Mai. Angesichts der verschiedenen und zum Teil widersprechenden Mutmaßungen über den Verlauf der zur Zeit ni London stattfindenden außenpolitischen Besprechungen zwischen dem englischen Kabinett und den Minillervrändenten der
Dominiens sah sich Macdonald veranlaßt, am Mittwoch im Unterhaus eine Erklärung abzugeben.
Der Ministerpräsident wies auf die in einigen Morgenzeitungen veröffentlichten Berichte hin, wonach man versichert habe, daß die englische Regierung in Zukunft keine schnellen außenpolitischen Entscheidungen treffen könne, ohne vorher mit den Dominien Rücksprache zu nehmen. Es sei äußerst bedauerlich, daß in einer für das Vertrauen und die Verständigung im englischen Weltreich so wichtigen Frage derartige völlig unbegründete und schädliche Behauptungen aufgestellt würden. Es sei endlich unwahr, daß eine Aenderung der gegenwärtigen Verantwortlichkeit und außenpolitischen Verpflichtungen der Dominiens erörtert oder erwogen worden sei. Die englische Regierung halte energisch an den auf den verschiedenen Weltreichkonferenzen niedergelegten Grundsätzen für das System der Konsultation über Vertragsverhandlungen und die Führung außenpolitischer Angelegenheit im allgemeinen fest.
Außenpolitische Anfrage im Anlerhans
London, 8. Mai. Im Unterhaus wurden am Mittwoch mehrere außenpolitische Fragen zur Sprache gebracht. Außenminister Sir John Simon erwiderte auf eine Anfrage über den Stand der Luftpaktverhandlungen: „Die Angelegenheit wird keineswegs vernachlässigt. Ich möchte jedoch zur Zeit keine weitere Erklärung darüber abgeben " Der Abgeordnete Sir Williams Davidson bat den ersten Lord der Admiralität um eine Versicherung, daß die gegenwärtige Flottenstärke Englands „angesichts der kürzlichen Ereignisse in Deutschland" nicht weiter gemäß dem Vertrag von London verringert werde. Sir Byres Monsell erwiderte, die öffentliche Erörterung dieser Frage sei unerwünscht, aber er habe sich seit langem ausführlich mit ihr beschäftigt.
Erziehung zur Frau und Mutter
Was ist das Deutsche Frauenwerk?
Man schreibt uns:
Das Deutsche Frauenwerk fordert auf zur Hilfe für den Reichsmütterdienst. In der Erkenntnis, daß nur ein gemeinsames Arbeiten und eine allgemeine Anstrengung zur Befriedigung aller Aufgaben führen wird, haben sich alle Frauenoerbände Deutschlands, die bereit sind, am Aufbau unseres Vaterlandes mitzu- orbeiten, zusammengeschlossen. Sie haben unter sich die Aufgabengebiete eingeteilt, damit jedes berücksichtigt werde, aber nicht auf dem einen oder anderen eine übermäßige Arbeit lasten würde, für die dann kein Bedürfnis besteht, dagegen Wichtiges ungetan bliebe. Als eine der bedeutendsten Aufgaben bezeichnet« die Reichsleiterin der NS.-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes, Frau Scholtz-Klink, die Mütterschulung und beauftragte die im Reichsmütterdienst zusammengeschloffenen Verbände mit seiner DuELLruna. F„ Miirttembera arbeiten amd