Rationales Nachrichten- und Anzeigenblatt für die OberamtsbezirLe Nagold, Calw, Freudenstadt und Neuenbürg
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H V,triet»»8r besteht kein A»Ipr»ch anf Li»s«r»«i der Zeitg. / Telegr.: „Tannenbl?/ Tel. 821. gerichtl. Eintreib, od. Konkursen hinfällig wird. Erfüllungsort Altensteig. Gerichtsstand Nagold.
Nummer
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Altensteig, Donnerstag, den 28. Februar 1S3S
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Eine feierliche AMensrrMimg Abessiniknß
vor der internationalen Presse
Rom, 27. Febr. Der hiesige abessinische Geschäftsträger hat am Mittwoch auf Grund eines am Dienstag eingegangenen Schreibens des Kaisers von Abessinien vor der internationalen Presse „in diesem — wie er sagte — ernsten Augenblick der Geschichte Abessiniens und Aetiopiens" folgende feierliche Erklärung verlesen:
„Als Vertreter meines Kaiserlichen Herrn, Haile Selassie, schwöre ich bei meiner Ehre und bei der Ehre meiner Nation. daß die Regierung von Abessinien niemals daran gedacht hat, und niemals daran denkt, die beiden benachbarten italienischen Kolonien Somali und Eritrea mit den Waffen anzugreifen.
Diese Erklärung, die ich hiermit vor den Vertretern der internationalen Presse abgebe, ist bereits von meinem kaiserlichen Herrn persönlich und brieflich seiner Majestät dem König von Italien und dem Chef der italienischen Regierung, seiner Exzellenz Benito Mussolini, gegeben worden.
Trotzdem fährt die italienische Regierung fort, Truppen zu mobilisieren und sie mit vielem Kriegsmaterial in die beiden italienischen Kolonien zu entsenden, die Nachbargebiete Abessiniens sind. Gerade gestern bat die italienische Regierung durch eine Mitteilung an die Presse neue Verschiffungen von Truppen und Kriegsmaterial in ihre Kolonien angekündigt. Diese ernsten militärischen Mahnahmen werden von der italienischen Regierung jedesmal als Verteidigungs- mahnahme begründet mit dem Zweck, die Unsicherheit und Unversehrtheit der beiden italienischen Kolonien zu schützen.
Ich muh daher hier das erneut sagen, was ich zu wiederholten Malen der italienischen Regierung erklärt habe, nämlich daß sich Italien diese Verschiffungen von Truppen und Kriegsmaterial nach Eritrea und Somali ruhig sparen kann, da Abessinien weder die Absicht noch den Willen hat, sie anzugreifen. Ich kann noch weitergehen und erklären, die Absichten Abessiniens gegenüber Italien sind so friedlich, datz, wenn Italien auch den letzten Mann und die letzte Kanone aus Eritrea und Somali zurückziehen wollte, Abessinien auch nicht einen Stein dieser beiden italienischen Kolonien antasten würde.
Abessinien verlangt in Frieden und Freund- jchast mit den drei grohen Nationen zu leben, die Erenznachbarn Abessiniens lind, also auch mit Italien. Wir haben mit Italien einen Freundschafts-, Schlich- tungs- und Schiedsvertrag. Diesem Vertrage will Abessinien treu bleiben. Dieser Vertrag bietet Abessinien und Italien Mittel und Wege, um alle nach dem schweren Zwischenfall vom b. Dezember vorigen Jahres entstandenen Fragen für beide Teile friedlich und ehrenvoll zu lösen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch erklären, dah mein erlauchter kaiserlicher Herr dem Völkerbund, der uns direkt mit der Kultur des Abendlandes verbindet, treu verbunden ist und bleibt."
„Die Friedensbeteuerung Abessiniens muh erst bewiesen werden" Line italienische Entgegnung
Rom, 27. Februar. Zur Friedensertlärung des abesfinischen Vertreters vor der internationalen Presse in Rom wird in italienischen politischen Kreisen ausgeführt, dah es sich im wesentlichen um nichts anderes als um Wiederholungen von längst Gesagtem handle. Die Tatsachen zeigten das Gegenteil. Darin fei auch der eigentliche Grund für die von Italien getroffenen Vorbereitungen und vorbeugenden Maßnahmen zu sehen. Die Friedensbeteuerungen Abessiniens mühten erst durch das tatsächliche Verhalten bewiesen werden. Die Haltung Italiens gegenüber Abessinien und der Lage in den Grenzgebieten sei, so wird hinzugefügt, ganz klar. Die italienischen Wiedergut- wachnngsansprüche seien im Verhältnis zu dem, was sich ereignet habe, sehr bescheiden. Zn Wirklichkeit verlange Italien eine solche Wiedergutmachung lediglich durch die Schaffung einer neutralen Zone, lleber diese Forderung verhandle man nunwehr schon seit bald drei Monaten. Es wäre jetzt wohl an der Zeit, dah Abessinien seinen abermals betonten Friedenswillen Mich die Tat beweise.
Simons Besuch tu Bttvo vor dem englisch« Kabinett
London, 27. Febr-uar. Das englische Kabinett befaßte sich in seiner Sitzung am Mittwoch u. a. mit den Vorbereitungen für den Besuch des englischen Außenministers Simon m Berlin. Auch die Möglichkeit eines Besuchs in Moskau wurde erörtert. Es ist jedoch, wie verlautet, in dieser An- Selegenheit noch kein endgültiger Beschluß gefaßt worden. Politische Kreise nehmen an, daß die Entscheidung über eine Ausdehnung der Reise Simons nach anderen europäischen Hauptstädten erst fallen wird, wenn der Außenminister von seinem Besuch in Paris am morgigen Don- nerstag zurückkehrt.
ZclkkliAt FiaggcnWiilig lm Saargtbikt
Sin gkiArn Augenblick Dttkehttstllle von einer Minute, allgemeine Veflaggung im «eich
und elnilüntigrö Glockengeläut der Kirchen
Berlin, 27. Februar. Reichsinnenminister Dr. FriS wird ans Saarbrücken um 18.15 Uhr vor der feierlichen Flaggenhissung über den Rundfunk eine kurze Ansprache an das deutsche Volk richten. Auf das hierauf folgende Kommando „hißt Flagge" erfolgt auch im Reich die allgemeine Beslaggung. In demselben Augenblick wird eine Berkehrsstille von ^ einer Minute eintreten. In der gleichen Zeit werden in ganz Deutschland die Sirenen aller Fabriken und Schiffe ertönen. Ebenso setzt zu dieser Zeit das einftündige Glockengeläut der Kirchen ein.
Aufruf des Leiters der Neichswirtschaftskammer zum 1. März 1835
Berlin, 27. Februar. Der Leiter der Reichswirtschaftskammer erläßt folgenden Aufruf:
Nach dem Wunsche des Führers ist der 1. März aus Anlaß der Rückgabe der Saar an Deutschland zum nationalen Feiertag erklärt worden.
! Ich fordere hiermit alle Betriebsführer aus, ! der Erhabenheit der großen Stunde zu gedenken und An- l ordnung zu geben, daß die Dampfsirenen ertönen und in ; all jenen Betrieben, wo es sich ermöglichen läßt, «ine Minute Betriebsruhe herrscht. (Zeitpunkt etwa 10.15 Uhr), j *
„Deutsche Front" wird als „NSZ.-Rheinfront" amtliches Parteiorgan im Saarland
Saarbrücken, 28. Februar. Die Tageszeitung „Deutsche Front" veröffentlicht eine Bekanntmachung des stellvertr. Gauleiters Leiser. Darin wird unter Hinweis daraus, daß der Tag der Uebernahme des Saargebietes durch das Reich , auch der nationalsozialistischen Presse neue Aufgaben im i Saargebiet stelle, zur Kenntnis gebracht, daß die Tageszei- tung „Deutsche Front", die ihr historisches Verdienst habe, vom 1. März ab Len Namen der Parteizeitung des Gesamt- - gaues annehmen werde. Als „NSZ.-Rheinfront" werde s sie amtliches Parteiorgan auch im Saarland« sein, i Die „NSZ.-Rheinfront" in Neustadt a. H. stand schon ! bisher in engen Beziehungen zum Gauleiter Biirckel.
Im Unterhaus erwiderte Simon am Mittwochnachmittag auf eine Anfrage, er könne noch keine weitere Auskunft darüber geben, ob er auch Moskau besuchen werde. Auf eine Anfrage über die Aussichten des Luftpaktplanes sagte Simon: „Die Lage im Zusammenhang mit dem geplanten Lustabkommen ist noch nicht so weit gediehen, daß ich zur Zeit eine Erklärung darüber abgeben könnte."
Der Liberale Mander fragte dann, ob der ursprüngliche englische Entwurf für ein Abrüstungsabkommen nicht eine sehr wichtige Rolle spielen werde, wenn die Besprechungen über den Luftpakt staktfinden. Simon erwiderte abschließend: „Ich verneine nicht seine Bedeutung, sondern ich sage nur, daß ich keine Mitteilungen machen kann".
zilM«kuilg der öftmtilch« Anleihen
Berlin, 27. Febr. Die Reichsregiernng hat a« Mittwoch das „Gesetz über Zinsermähigung bei den öffentlichen Anleihen" beschlossen. Darnach wird de« Gläubigern von mit K v. H. und höher verzinslichen Schuldverschreibungen und Schatzanweisungeu der Länder, Eemeinde- vcrbände, Gemeinden und Zweckverbände mit verbindlicher Wirkung für die Schuldner die Herabsetzung des Zinssatzes aus 4,5 v. H. jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 an angeboten.
Das Angebot erstreckt sich nicht auf Aufwertungs- lchnldverschrcibungen sow'.e auf im Ausland gegebene Schuldverschreibungen, ferner nicht auf Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen, bei denen der noch ausstehende Gesamtbetrag der Ausgabe in voller Höhe oder zu mehr als 50 v. H. in den Kalenderjahren 1935, 1936 und 1937 fällig wird oder hinsichtlich deren die Fälligkeit infolge Ablaufes eines Stundungsabkommens im Kalenderjahr 1938 eintritt, weiter nicht auf Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen von Ländern, Eemeindeverbänden und Gemeinden, für die das Angebot auf Umwandlung m Schuldverschreibungen des llmschuldungsver- bandes deutscher Gemeinden abgelehnt worden ist. FLr diese Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen bleibt eine besondere gesetzliche Regelung Vorbehalten.
Schließlich erstreckt sich das Angebot auch nicht auf Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Rückzahlung im Kalenderjahr 1935 ausgelost worden sind Das Angebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen abgelehnt wird. De» Gläubigern, die das Angebot annehmen, ist von den Schuldnern eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2 Prozent des Nennbetrages der Schuldverschreibung zu zahlen. Die Ablehnung des Angebots ist nur wirksam, wenn sie bei dem Schuldner durch schriftliche Erklärung des Gläubigers und unter Hinterlegung der Schuldverschreibung oder Schatzanweisung erfolgt.
Den Gläubigern der Neichs schuldbuchforderungen, die auf Grund des Kriegsschädenschluhgesetzes vom 39. März 1928 und der Polcnschädenverordnung vom 14. Juli 1930 in das Reichsschuldbuch eingetragen sind und nach dem 31. Dezember 1937 fällig werden, wird die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4,5 Prozent mit Wirkung vom 1. April 1935 angeboten. Die Gläubiger, die das Angebot annehmen, erhalten am 15. April 1935 eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2 Prozent des Nennbetrages der Schuldbuchforderungen in bar aus- bezahlt. Der Entschädigte, für den auf Ersuchen des Reichsent-
j fchädigungsamtes oder des Polenschädenkommissars Beträge i» das Reichsschuldbuch eingetragen worden sind, die ihm unnn» ! terbrochen gehört haben, erhält hierauf, sofern er das Angebot I annimmt, auf Antrag vom 1. April 1935 ab für die Dauer sei« j nes Besitzes an Stelle der einmaligen Entschädigung zusätzlich ' 1,5 Prozent Zinsen jährlich.
Sie neu« öesktzr
Milderung des KlgsiMzkuMllkr-Gesstzes
Das Reichskabinett hat das zweite Gesetz zur Aenderung des Kraftfahrzcugsteuergesetzes beschlossen. Diese Aenderungen trete» am 1. April d. I. in Kraft.
Im wesentlichen enthält das zweite Gesetz gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen solgende Aenderungen:
Zn erster Linie soll durch das Gesetz der Antrieb der Kraftfahrzeuge mK heimischen Treibstoffen gefördert werden und zwar j insbesondere mit nichtflüsfigen Treibstoffen, Holzgas. Cpeicher- ^ gas. Damvi und Elektrizität. Diese Stoffe stehen im Znland in ausreichender Menge zur Verfügung. Am in der Treibstoff- ! Wirtschaft vom Ausland unabhängig zu werden, sollen dies« ^ Stoffe auch in der Krastverkehrswirtschast nach Möglichkeit zum ! Antrieb der Krastsahrzeugc verwendet werden. Das Gesetz sieht ! deshalb vor. dah allgemein für Kraftfahrzeuge, die nichtslüsstz« j Treibstoffe — ganz gleich welcher Art — verwenden, die Krast- E sahrzeugfteuer auf die Hälfte der Sätze ermähigt wird, die für Lastkraftwagen mit flüssigem Treibstoff gelten, s Die Befreiungen gelten nicht nur für die Fahrzeuge, die ne» j in Betrieb genommen werden, auch die Fahrzeuge, die bereits i im Betrieb sind und aus diesen Antrieb eingestellt sind, und solche j Fahrzeuge, die bisher mit flüssigem Treibstoff angetrieben wur- ! den und künftig auf nichtflüssigen Treibstoff umgestellt werde», ! nehmen m gleichem Maße an den Befreiungen teil.
! In der Hauptsache wird die Befreiung eine praktische Be- j deutung für die Lastkraftfahrzeuge haben, denn nn allgemeine» ; ist der Antrieb mit nichtslüssigem Treibstoff für Personenfahr- l zeuge nicht so geeignet, weil er besondere Einrichtungen vor-
- aussetzl, die ein wesentliches Mehrgewicht des Fahrzeuges zur i Folge haben. Zm übrigen sind ja auch die Personenwagen, i die seit dem 1. März 1933 neu in Betrieb genommen find, ohne- ^ dies von der Krastfahrzeugstcuer befreit. Bisher waren aber ' solche Kraftfahrzeuge, die mit Elektrizität oder Dampf angetrie« ! den wurden nicht steuerfrei. In Zukunft sollen auch diese die ; gleiche Befreiung erfahren, wie die mit nichtflüssigem Treibstoff i angeiricbenen Fahrzeuge. Allerdings wird diese Befreiung auf ! Fahrzeuge beschränkt, die mit dem 1. April 1935 neu in Betrieb j genommen werden. Für ältere Fahrzeuge, die aus nicht- ^ flüssigen Treibstoss umgestellt werden, gelten nur die für Laft- s kraftwagen geltenden Vergünstigungen, d. h. sie werden in Zn-
- kunft nach Eigengewicht versteuert und haben die Vergünstigung
- zur Ermäßigung der bisherigen Steuer auf die Hälfe.
z Weiter sieht das neue Gesetz eine Vergünstigung für s die schweren Lastkraftwagen vor. soweit sie mit de« l 1. April 1935 neu in Betrieb genommen werden. Bekanntlich s wurden die Lastkraftwagen bisher nach Gewicht besteuert. Für s ein Gewicht bis zu 2500 Kilogramm bleibt es auch in Zukunft ? bei dem bisherigen Steuersatz; bei einem Gewicht über 2508 ^ Kilogramm tritt dagegen eine Ermäßigung der Steuer, die i oisher 30 RM. je 200 Kilogramm betrug, auf 10 RM. je 20« ! Kilogramm ein. Dadurch soll erreicht werden, dah schwere Last- l kraftwagen, die im Verhälnis zur Nutzlast einen günstigere» s Treibstosfverbrauch haben, in stärkerem Mähe als bisher i»