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Betrieb genommen weroen. Hieraus wirb eine starke Entlastung des Treibstoifbedarss erwartet.

Mit Rücksicht auf das Steuerabkommen kann die Vergünsti­gung nur ans neue Lastkraftwagen gewährt werden. Die alten Lastkraftwagen müssen entsprechend der Regelung für Personen­kraftwagen nach den bisherigen Sätzen weiter versteuert werden.

Eine weitere Erleichterung tritt insofern auf dem Gebiete der Krastfahrzeugsteuer ein. als die Anhänger st euer voll­ständig beseitigt worden ist. Diese Regelung war not­wendig geworden, weil in verstärktem Umfange rn den letzten Jahren Anhänger an Personenkraftwagen eingeführt worden find, die bisher schon von der Steuer befreit waren, ein Ver­fahren. das zu erheblichen technischen Schwierigkeiten geführt hat, aber verkehrsrechtlich nicht unterbunden werden konnte. E» können also Anhänger in Zukunft beliebig an Kraftfahr­zeugen verwendet werden.

Durch das neue Gesetz ist schließlich die Steuer sürdi^ roten Kennzeichen beseitigt worden, eine Maßnahme, durch die besonders dem Reparalurgewerbe eine Erleichterung zuteil wird.

Wester wird durch das neue Gesetz die bisherige erhöhte Steuer für nicht luftbereifte Kraftfahrzeug« in der Form abgeändert, daß die nicht luftbereiften Kraftfahr­zeuge mit den luftbereiften gleichgestellt werden.

Endlich sind die bisherigen Befreiungsvorschriften für Fa h r- zeuge in landwirtschaftlichen Betrieben erwei­tert worden. Bisher waren nur solche landwirtschaftlichen Kraft­fahrzeuge steaer'rei. die ausschließlich zur Beförderung und zum Antrieb von Arbeitsgerät in lanöwirtschaflichen Betrieben ver­wendet wurden. Dagegen war das Kraftfahrzeug von der Steuer nicht besreit, wenn es zum Transport von Gütern verwendet wurde. Das hatte zur Folge, daß in landwirtschaftlichen Betrie­ben die Zugmaschinen nicht voll ausgenutzt werden konnten. Um dies zu ermöglichen, unterliegen sie in Zukunft auch der Steuerbefreiung, wenn sie für den Transport von Gütern ver­wendet werden.

Zvr Durchführung des Ge'etzrs gehen

WmiiMche ÄM.ffe ans Smi und Partei

Berlin, 27. Febr. In dem Reichsgesetzblatt wird die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Partei- «niformen veröffentlicht.

Die Verordnung bestimmt, wer als leitende Persön­lichkeit im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.

Auf Grund des Paragravh 2, Abs. 4 des Gesetzes gegen heim­tückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze Lei Parteiuniformen vom 29 Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 1268) werden als leitende Persönlichkeiten im Sinne des Paragraph 2. Abs. 1 des Gesetzes bestimmt:

1. Der Führer und Reichskanzler.

2. Leitende Persönlichkeiten des Staates.

a) Die Reichsminister, die Reichsstatthalter sowie die Vor­sitzenden und Mitglieder der Landesregierungen,

b) die Staatssekretäre des Reiches und der Länder,

c) die preußischen Oberpräsidenten, einschließlich des Staats- kommissars der Hauptstadt Berlin.

3. Leitende Persönlichkeiten der NSDAP.

a) dre Reichsleiter,

bl die Gauleiter.

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M he'Mng der Bkft'nininriges über HsMulrelfr

Durch eine jetzt im Amtsblatt des Reichs- und preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung er­schienenen Erlaß hat Reichserzjehungsminister Rust die un Boriahre durch das Zeugnis der »Hochschulreife" ein- gesührte zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung von Abitu­rienten zum Hochschulstudium auch in der Form wieder auf­gehoben. In Zukunft können wieder alle Abiturien­ten, die das Reifezeugnis an einer höheren Schule erhalten und ihrer Arbeitsdienstpflicht erfolgreich genügt haben, zum Hoch-- schulbefuchzugelassen werden. Zur Begründung der Maßnahme wird angegeben, der Besuch aller Hochschulen habe so stark abgenommen, daß die für das Schuljahr 1934 getroffene zahlenmäßige Beschränkung der Berechtigung für die Zukunft nicht mehr notwendig erscheine. Außerdem wird in dem Erlaß mitgeteilt, baß bereits im vergangenen Sommer erhebliche Mil­derungen der vorjährigen Bestimmungen vorgenommen worden seien, um aufgetretene Härten und Unzuträglichkeilen zu be­seitigen An die Stelle der nunmehr aufgehobenen Beschränkun­gen der Berechtigung zum Hochschulstudium soll hinfort eine sorg­fältige und planmäßige Schiilerausleseinnerhalbder höheren Schulen Deutschlands treten, für die der Minister noch besondere Richtlinien ergehen lassen will.

8r dmgrbkiMg am 17. MSrz

Berlin, 27. Febr. Der Reichs- und preußische Innenminister gibt in einem Erlaß an die obersten Reichsbehörden, die Reichs­statthalter. die Landesregierungen und alle preußischen Behör­den Anordnungen bekannt, die der Reichswehrminister im Ein­vernehmen mit dem Reichspropagandaminister für die Durch­führung des Heldengeüenktages am 17. März 1935 getroffen hat. Um 12 Uhr mittags findet in der Staatsoper Berlin ein feier­licher Staatsakt statt, bei dem der Reichswehrminister oi« Ansprache halten wird. Mit dem Staatsakt in Berlin, an den sich Kranzniederlegungen und Vorbeimarsch einer Fahnenkom­pagnie vor dem Ehrenmal anschließen, wird das Anbringen des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer an den in Berlin befindlichen Fahnen und Standarten der alten Wehrmacht verbunden. Der Staatsakt in Berlin wird durch Rundfunk übertragen. Zeitlich getrennt vom Staatsakt in Berlin finden in allen Standorten der Wehrmacht militärisch« Gedenkfeiern statt. Die Bevölkerung, die staatlichen und kommunalen Behörden, die Organisationen der NSDAP, und der Volksbund Deutsch« Kriegergräberfürsorge sollen in weitem Umfange zu den militärischen Gedenkfeiern yerangezogen werden. Den Kriegsopfern und den Hinterbliebe­nen sind bevorzugte Plätze einzuräumen. In den Städte» usw, die nicht Standorte der Wehrmacht sind, obliegt die Ordnung des Tages den obersten Hoheitsträgern der NSDAP, im Lin- oernehmen mit dem Volksbund Deutsche Kriegergräberfürsorge.

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Me deutschen Totengeßenktage

Da vielfach Unklarheit über den Charakter der verschiedenen Totengedenktage besteht, hat der Reichs- und preußische Innen­minister auf Anordnung des Führers und Reichskanzlers im Ein­vernehmen mit dem Reichspropagandaminister und dem Reichs- wehrminlster folgendes bestimmt:

1. Totensonntag und Allerseelen sind allgemein kirchliche Gedenktage des Volkes. Alle Anordnungen und Be­teiligungen sowie Kranzniederlegungen von öffentlichen Stellen und Verbänden haben sich in den durch die kirchliche Ordnung bestimmten Rahmen einzufügen. Im übrigen gelten diese Tage des Gedenkens an die Toten in der Hauptsache für den Ein­zelnen und für die Familie.

2. Der Heldengedenktag am Sonntag Reminiscere ist der allgemeine Gedenktag für Sic Gefallenen des Weltkrieges. Die Ordnung des Tages wird vom Reichsminister für Volksauf­klärung und Propaganda in Gemeinschaft mit der Wehrmacht bestimmt. Veranstaltungen in den Standorten der Wehrmacht werden von den Standortältesten der Wehrmacht geleitet.

3. Der 9. November ist der Gedenktag für die Toten der nationalsozialistischen Bewegung. Seine Ausgestaltung liegt in den Händen der Partei.

MeirBroZkß

Hilde sag! aus

Frankfurt a. M.. 27 Febr. Hildegard Hoefeld, das Opfer der entsetzlichen Tat, sagte aus, saß sie, ihre Schwester und die Mut­ter vor dem Vater Angst gehabt hätten. Schon mit 12 Jahren habe sie mit der Reitpeitsche Schläge bekommen. Geld habe sie sich nicht angeeignet. Am 19 August fei ihr der Mund zugebun- Len worden.Je mehr ich mich gewehrt habe, desto mehr hat der Vater geschlagen. Er schlug auf dsn Rücken und auch auf die Beine." In der Kammer, in die sie gesperrt worden sei, hätten Zeitungen und Sackleinen zum Zudecken gelegen. Aus der weiteren Aussage ergibt sich, daß sie zehn Tage in der Kam­mer war. Auf Anordnung des Vaters bekam sie nur Wasier und Brot Sie konnte sich weder auf den Rücken noch auf dis Seite legen wegen der erhaltenen Schläge. Der Vorsitzende fragte, ob sie sich auch das Leben genommen hätte, wenn cs ihr nicht befohlen worden wäre Hilde verneinte. Auf die Frage, weshalb sie unterwegs nicht forcgelaufen sei, antwortete Hilde: Da habe ich gar nicht daran gedacht. Ich habe getan, was er sagte." Auf Zureden eines anderen Menschen wäre sie nicht in den Main gesprungen Auf der Brücke habe der Vater ihr einen Kuß gegeben und ihr genagt, er würde alles verzeihen. Sic habe dann dem Vater Grüße nach Hause aufgelragen und oor Vater habe gerufen:Mach schnell, damit kein Aussehen erregt wird! Da stellst du dich draus und springst hinunter." Bei diesen Worten habe der Vater auf das Geländer gedeutet. Sie :ei dann ohne Hilfe des Vaters auf das Geländer gestiegen. Der Vater habe noch einmal gewinkt und sich dann umgedreht, da von der anderen Seite mehrere Leute gekommen seien.Ich habe die Augen zugemacht und habe mich fallen lasten. Ich merkte, daß ich mich überschlagen hatte. Dann war es mir, r!s ob ich lange Zeit nicht aus dem Wasser hoch kam und hielt den Mund zu. Als ich an Sie Oberfläche kam wollte ich nicht schreien, mußte es aber tun. Es gelang mir, an einen Pfeiler zu kommen. Ich blieb unter der Brücke, da mich niemand sehen sollte. Ich bekam steife Glieder uns lag eine Weile am Ufer. Dann arbei­tete ich mich ganz heraus." Vor Kälte zitternd sei sie dann in das Heim gegangen, wo man ihr Kleider und Tee gegeben und wo sie Sen Vorfall erzählt habe.

soo Schafe und 5 Tebövde einem Brand zum Opfer

oelaven

Neustrelitz, 27. Febr. Ein riesiges Großfeuer. dem 599 Schafe und zahlreiches Kleinvieh zum Opfer fielen, brach am Dienstag spät abends in Neetzka bei Neu-Brandenburg aus. Außer den beiden Schafställen brannten fünf üanebenliegende Gebäude des Bauern Köhnke bis auf einen kleinen Schuppen nieder. Da das Feuer in zwei Schasställen fast gleichzeitig ausbrach, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit Brandstiftung vor.

Seuersbruust iu einer Moskauer Bleisüftfabrik

29 Tote

Moskau, 27. Febr. In der Graphit-Abteilung der Moskauer BleistiftfabrikKrassin" brach infolge der Explosion eines Hoch­druckkomprestors ein Großfeuer aus, das alle drei Stockwerke Ser Abteilung erfaßte. Zur Bekämpfung des Brandes wurden sämt­liche Abteilungen der Moskauer Feuerwehr eingesetzt. Die ge­naue Zahl der Opfer steht noch nicht fest. Indessen hat man durch Befragen der Familienangehörigen der in dem Werk Beschäftig­ten festgestellt, daß 29 von ihnen in den Flammen umgekommen find. Die Zahl der Verletzten ist ebenfalls sehr groß. Zur Unter­stützung der Hinterbliebenen ist sofort ein Sonderausschuß ein­gesetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen acht Beamte der von der Explosion betroffenen Bleististfabrik Haftbefehl erlasten. Die Untersuchung des Unglücks ist noch nicht abgeschlossen, doch scheint auf Grund der bisher durchgeführten Ermittlungen sestzustehen, daß der Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit eines Wach- deamten die Schuld an der folgenschweren Katastrophe zuzuschrei­ben ist. Nach neueren Mitteilungen sind vier weitere Tot« geborgen worden.

Main für Heroussktzung -er DlklistzM

Paris, 27. Februar. Petcrin hat in derRevue des deux Mondes" einen Artikel erscheinen lassen, der mit Nach­druck für die Heraufsetzung der Dienstzeit eintritt. Er fin­det in allen Blättern, die sich seit langem sür die Herauf­setzung eingesetzt haben, ungeteilten Beifall. Die Forde­rung des Marschalls wird vomTemp s" als unumgäng­liche notwendige, sofort durchzuführend« Maßnahme be­zeichnet, die gegen kern anderes Land gerichtet sei und auch kein Streitgegenstand zwischen den Parteien sein dürfe. Das Blatt erklärt, vor allem von den Radikalsozialisten müsse man erwarten, daß sie ihre wahlpolitischen Belange hinter das allgemeine Wohl zurückstellen. Man dürfe nicht eine Woche mehr zögern. Pflicht der Regierung sei es, an­zugreifen. Auch dasJournal des Debats" kommt zu der­selben Schlußfolgerung. Es warnt vor allem, die Er­höhung der Dienstzeit zu einer machtpolitischen Frage der inmeren Politik zu machen.

Nr. Za

Aus Stadt im- Laad

Alteusteig, den 28. Februar 1933,

' Polizeistunde am 1. März 1933. Der 1. März ds. Js, ist ein besonderer nationaler Freudentag. DK von allen Deutschen seit mehr als 15 Zähren ersehnte Wie­dervereinigung des Saargebiets mit dem übrigen Deut­schen Reich wird an diesem Tage Wirklichkeit. Aus diesem Anlaß sind in Stadt und Land Freudenfeiern geplant. In der Erwartung, daß alle Volkskreise an diesen Feiern teil­nehmen werden, hat der Herr Reichs- und Preußische Mini­ster des Innern angeordnet, daß die Polizeistunde in der Nacht vom 1. zum 2. März ds. Zs. allgemein aufzuheben ist. Eine entsprechende Bekanntmachung des Innenministeriums ist im Regierungsanzeiger ver­öffentlicht.

Neue Gemeindekarte von Württemberg mit den Markungs- Grenzen nach dem Stand vom 1. Januar 1935

Einem längst fühlbaren Bedürfnis entspricht dk Gemeindekarte von Württemberg" im Maß­stab 1:200 000, die soeben vom Statistischen Landesamt amsgegeben wurde. Aus zwei großen, weit über Württem­berg hinaus reichenden Blättern (nördliche und südliche Hälfte) mit schwarzem Grundriß und Gelände und blauem Gewässer sind die Markungsgrenzen nach dem Stand vom 1. Januar 1935 rot eingetragen. Die Kreisgronzen iu Württemberg sind verstärkt; auch die Regierungsbezirks­grenzen in Bayern, die Landeskommissariatsgrenzen in Baden, die Kantonsgrenzen der Schweiz, die Landesgren­zen uiw die Reichsgrenze sind übersichtlich dargestellt.

Die Karte ist durch die Buchhandlung Lank in Alten­sberg zu beziehen; Preis jedes Blattes 1.60 RM. j Schutz den Weidenkätzchen! Die Landesbauernschaft WIlrt- ! temberg teilt mit: Das Abreißen der Weidenkätzchen (Palm- > kätzchen), die im Frühling als erstes Zeichen der erwachende»

! Natur erscheinen, ist eine grobe Unsitte, die allmählich verschwin­den sollte. Für jeden Naturliebhaber ist es ein Jammer, a» i Wegen und Waldrändern die geplünderten und übel zugerich- s teten Sträucher zu sehen. Laßt doch anderen, die nach Euch den- j selben Weg wandern, auch eine Freud«! Denkt aber auch a»

I den wirtschaftlichen Schaden, den ihr durch Eure Gedanken­losigkeit anrichter Der Blutenstaub der Weidenkätzchen, der Hasel­nuß- und anderer Frühblüter ist das erste Futter für die Bie­nen. mit dem sie ihre junge Brut ernähren. Wird ihnen diese» Futter genommen, so ist die Entwicklung gefährdet und di«

! Erzeugung zahlreicher Jungbienen, welche später die Blüte»

: unserer Obstbäume. Beerensträucher, Feld- und Gartengewächs»

. befruchten sollen, unmöglich. Wir haben die Bienen nicht nur s zur Gewinnung des edlen Honigs, sondern auch zur Befruchtung s der Blüten dringend nötig. Ohne Bienen kein einträglicher

- Obstbau; ohne Bienen keine ausreichenden Samenernten! Denkt nicht etwa:Viele Wenig machen ein Viel!" Uebrigens ist nach der Tier- und Pflanzenschutzverordnung vom 19. März 1933 da»

; unberechtigte Befördern, Feilhalten und Verkaufen von Weide»« ! Lätzchen strafbar. Wer Weidenkätzchen zum Verkauf anbietet, hat sich über den rechtmäßigen Erwerb schriftlich auszuwe.fen.

Nagold, 27. Februar. (Oberpostmeister Hartmann f.) Heute früh ist O b erp ostm e i s te r Hartmann nach

- langem schweren Lewen im Alter von erst 58 Zähren gestorben. Mit ihm ist eine geschätzte Persönlichkeit unserer Stabt aus dem Leben geschieden.

Spaichingen, 27. Febr. (Vom Dach gestürzt.) Mon­tag nachmittag stürzte der etwa 35 Jahre alte Bauarbeiter Otto Singer vom Dach des Amtsgerichts, wo er Repare ' turarbeiten aussührte, in den Has ab. Er trug einen Ach­selbruch davon.

; Tübingen, 27. Febr (R a u b ü b e r f a l l.) Am Montag abend wurde in der Kelternstraße hier ein vom Viehmarkt aus dem Nachhauseweg befindlicher Landwirt der näheren Umgebung von einem Mann überfallen und seiner Brief­mappe mit einem größeren Geldinhalt beraubt. Durch di« sofort eingeleitcten polizeilichen Ermittlungen konnte der Täter in derselben Nacht noch festgenommen werden. Es hanvelt sich um den verheirateten 34 Jahre alten Johann Müller von hier.

Stuttgart, 27. Febr. (WinterbNiswerkderLan-

- despolizei.) Unsere württ. Landrspolizei, die ihre Volksverbundenheit bei jedem Anlaß durch die Tat unter Beweis stellt, beteiligt sich nach wie vor seht rege am Win« terhilfswerk. Im Monat Januar hat sie aus Spenden und Eintopfgerichten über 2100 RM, in bar und außerdem 1309 Mittagessen für bedürftige Volksgenossen aufaebrackt

! Holzpsla st erversch windet. Das Holzpflaster in der unteren Königstraße bildete trotz besonderer Psleg« I durch das Neinigungsamt wegen seiner Glätte bei nassem Wetter eine Gefahr für den Verkehr und für die Fußgän­ger. Immer wieder ereigneten sich Unfälle, Jetzt wird die untere Königstraße aus Anlaß einer Eleiserneuerung der Straßenbahn umgebaut und mit einem Äsphaltbelag ver­leben.

1000 Saarurlauber kommen. Innerhalb des Saarurlauberwerkes, das der Bevollmächtigte des Führers, Gauleiter Bürkel, unmittelbar nach dem machtvollen Be­kenntnis des Saarlandes zum deutschen Mutterlands an­kündigte, werden am 1. bis 15. April 1000 Saarurlauber einen 14tägrgen Erholungsurlaub in Württemberg antre- ten. 250 davon kommen allein nacki Stuttgart.

s Niederstetten, OA. Eerabronn, 27. Febr. (Selbst­mord.) Dienstag früh wurde der im Dienst der Stadt stehende Polizeiwachtmeister Dodel im Sitzungssaal des Rathauses erschossen ausgefunden, i Gaildorf, 27. Febr. (DieGrippewütet.) Die Grippe greift weiter um sich. Infolge der Erkrankung zahlreicher Schüler ist die evang. Volksschule, deren Klassen zum Teil bis zu 40 Prozent verwaist sind, auf einige Tage geschlos­sen worden. In einer Klasse von 67 Schülern waren am Montag nur noch 23 Kinder erschienen.

! Fulgenstadt. OA. Saulgau, 27 Febr. (Nähnadel : verschluckt.) Ein 13jähriges Mädchen nahm bei Näh- aroenen die Nadel in den Mund, mußte im gleichen Au­genblick heftig husten und schluckte die Nähnadel. Sofort stellten sich heftige Schmerzen ein. Nur durch die rasche Hilfe eines Saulgauer Arztes konnte das Mädchen vom ^ Tode errettet werden.