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Betrieb genommen weroen. Hieraus wirb eine starke Entlastung des Treibstoifbedarss erwartet.
Mit Rücksicht auf das Steuerabkommen kann die Vergünstigung nur ans neue Lastkraftwagen gewährt werden. Die alten Lastkraftwagen müssen entsprechend der Regelung für Personenkraftwagen nach den bisherigen Sätzen weiter versteuert werden.
Eine weitere Erleichterung tritt insofern auf dem Gebiete der Krastfahrzeugsteuer ein. als die Anhänger st euer vollständig beseitigt worden ist. Diese Regelung war notwendig geworden, weil in verstärktem Umfange rn den letzten Jahren Anhänger an Personenkraftwagen eingeführt worden find, die bisher schon von der Steuer befreit waren, ein Verfahren. das zu erheblichen technischen Schwierigkeiten geführt hat, aber verkehrsrechtlich nicht unterbunden werden konnte. E» können also Anhänger in Zukunft beliebig an Kraftfahrzeugen verwendet werden.
Durch das neue Gesetz ist schließlich die Steuer sürdi^ roten Kennzeichen beseitigt worden, eine Maßnahme, durch die besonders dem Reparalurgewerbe eine Erleichterung zuteil wird.
Wester wird durch das neue Gesetz die bisherige erhöhte Steuer für nicht luftbereifte Kraftfahrzeug« in der Form abgeändert, daß die nicht luftbereiften Kraftfahrzeuge mit den luftbereiften gleichgestellt werden.
Endlich sind die bisherigen Befreiungsvorschriften für Fa h r- zeuge in landwirtschaftlichen Betrieben erweitert worden. Bisher waren nur solche landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge steaer'rei. die ausschließlich zur Beförderung und zum Antrieb von Arbeitsgerät in lanöwirtschaflichen Betrieben verwendet wurden. Dagegen war das Kraftfahrzeug von der Steuer nicht besreit, wenn es zum Transport von Gütern verwendet wurde. Das hatte zur Folge, daß in landwirtschaftlichen Betrieben die Zugmaschinen nicht voll ausgenutzt werden konnten. Um dies zu ermöglichen, unterliegen sie in Zukunft auch der Steuerbefreiung, wenn sie für den Transport von Gütern verwendet werden.
Zvr Durchführung des Ge'etzrs gehen
WmiiMche ÄM.ffe ans Smi und Partei
Berlin, 27. Febr. In dem Reichsgesetzblatt wird die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Partei- «niformen veröffentlicht.
Die Verordnung bestimmt, wer als leitende Persönlichkeit im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
Auf Grund des Paragravh 2, Abs. 4 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze Lei Parteiuniformen vom 29 Dezember 1934 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 1268) werden als leitende Persönlichkeiten im Sinne des Paragraph 2. Abs. 1 des Gesetzes bestimmt:
1. Der Führer und Reichskanzler.
2. Leitende Persönlichkeiten des Staates.
a) Die Reichsminister, die Reichsstatthalter sowie die Vorsitzenden und Mitglieder der Landesregierungen,
b) die Staatssekretäre des Reiches und der Länder,
c) die preußischen Oberpräsidenten, einschließlich des Staats- kommissars der Hauptstadt Berlin.
3. Leitende Persönlichkeiten der NSDAP.
a) dre Reichsleiter,
bl die Gauleiter.
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Durch eine jetzt im Amtsblatt des Reichs- und preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erschienenen Erlaß hat Reichserzjehungsminister Rust die un Boriahre durch das Zeugnis der »Hochschulreife" ein- gesührte zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung von Abiturienten zum Hochschulstudium auch in der Form wieder aufgehoben. In Zukunft können wieder alle Abiturienten, die das Reifezeugnis an einer höheren Schule erhalten und ihrer Arbeitsdienstpflicht erfolgreich genügt haben, zum Hoch-- schulbefuchzugelassen werden. Zur Begründung der Maßnahme wird angegeben, der Besuch aller Hochschulen habe so stark abgenommen, daß die für das Schuljahr 1934 getroffene zahlenmäßige Beschränkung der Berechtigung für die Zukunft nicht mehr notwendig erscheine. Außerdem wird in dem Erlaß mitgeteilt, baß bereits im vergangenen Sommer erhebliche Milderungen der vorjährigen Bestimmungen vorgenommen worden seien, um aufgetretene Härten und Unzuträglichkeilen zu beseitigen An die Stelle der nunmehr aufgehobenen Beschränkungen der Berechtigung zum Hochschulstudium soll hinfort eine sorgfältige und planmäßige Schiilerausleseinnerhalbder höheren Schulen Deutschlands treten, für die der Minister noch besondere Richtlinien ergehen lassen will.
8r dmgrbkiMg am 17. MSrz
Berlin, 27. Febr. Der Reichs- und preußische Innenminister gibt in einem Erlaß an die obersten Reichsbehörden, die Reichsstatthalter. die Landesregierungen und alle preußischen Behörden Anordnungen bekannt, die der Reichswehrminister im Einvernehmen mit dem Reichspropagandaminister für die Durchführung des Heldengeüenktages am 17. März 1935 getroffen hat. Um 12 Uhr mittags findet in der Staatsoper Berlin ein feierlicher Staatsakt statt, bei dem der Reichswehrminister oi« Ansprache halten wird. Mit dem Staatsakt in Berlin, an den sich Kranzniederlegungen und Vorbeimarsch einer Fahnenkompagnie vor dem Ehrenmal anschließen, wird das Anbringen des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer an den in Berlin befindlichen Fahnen und Standarten der alten Wehrmacht verbunden. Der Staatsakt in Berlin wird durch Rundfunk übertragen. Zeitlich getrennt vom Staatsakt in Berlin finden in allen Standorten der Wehrmacht militärisch« Gedenkfeiern statt. Die Bevölkerung, die staatlichen und kommunalen Behörden, die Organisationen der NSDAP, und der Volksbund Deutsch« Kriegergräberfürsorge sollen in weitem Umfange zu den militärischen Gedenkfeiern yerangezogen werden. Den Kriegsopfern und den Hinterbliebenen sind bevorzugte Plätze einzuräumen. In den Städte» usw, die nicht Standorte der Wehrmacht sind, obliegt die Ordnung des Tages den obersten Hoheitsträgern der NSDAP, im Lin- oernehmen mit dem Volksbund Deutsche Kriegergräberfürsorge.
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Me deutschen Totengeßenktage
Da vielfach Unklarheit über den Charakter der verschiedenen Totengedenktage besteht, hat der Reichs- und preußische Innenminister auf Anordnung des Führers und Reichskanzlers im Einvernehmen mit dem Reichspropagandaminister und dem Reichs- wehrminlster folgendes bestimmt:
1. Totensonntag und Allerseelen sind allgemein kirchliche Gedenktage des Volkes. Alle Anordnungen und Beteiligungen sowie Kranzniederlegungen von öffentlichen Stellen und Verbänden haben sich in den durch die kirchliche Ordnung bestimmten Rahmen einzufügen. Im übrigen gelten diese Tage des Gedenkens an die Toten in der Hauptsache für den Einzelnen und für die Familie.
2. Der Heldengedenktag am Sonntag Reminiscere ist der allgemeine Gedenktag für Sic Gefallenen des Weltkrieges. Die Ordnung des Tages wird vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda in Gemeinschaft mit der Wehrmacht bestimmt. Veranstaltungen in den Standorten der Wehrmacht werden von den Standortältesten der Wehrmacht geleitet.
3. Der 9. November ist der Gedenktag für die Toten der nationalsozialistischen Bewegung. Seine Ausgestaltung liegt in den Händen der Partei.
MeirBroZkß
Hilde sag! aus
Frankfurt a. M.. 27 Febr. Hildegard Hoefeld, das Opfer der entsetzlichen Tat, sagte aus, saß sie, ihre Schwester und die Mutter vor dem Vater Angst gehabt hätten. Schon mit 12 Jahren habe sie mit der Reitpeitsche Schläge bekommen. Geld habe sie sich nicht angeeignet. Am 19 August fei ihr der Mund zugebun- Len worden. „Je mehr ich mich gewehrt habe, desto mehr hat der Vater geschlagen. Er schlug auf dsn Rücken und auch auf die Beine." In der Kammer, in die sie gesperrt worden sei, hätten Zeitungen und Sackleinen zum Zudecken gelegen. Aus der weiteren Aussage ergibt sich, daß sie zehn Tage in der Kammer war. Auf Anordnung des Vaters bekam sie nur Wasier und Brot Sie konnte sich weder auf den Rücken noch auf dis Seite legen wegen der erhaltenen Schläge. Der Vorsitzende fragte, ob sie sich auch das Leben genommen hätte, wenn cs ihr nicht befohlen worden wäre Hilde verneinte. Auf die Frage, weshalb sie unterwegs nicht forcgelaufen sei, antwortete Hilde: „Da habe ich gar nicht daran gedacht. Ich habe getan, was er sagte." Auf Zureden eines anderen Menschen wäre sie nicht in den Main gesprungen Auf der Brücke habe der Vater ihr einen Kuß gegeben und ihr genagt, er würde alles verzeihen. Sic habe dann dem Vater Grüße nach Hause aufgelragen und oor Vater habe gerufen: „Mach schnell, damit kein Aussehen erregt wird! Da stellst du dich draus und springst hinunter." Bei diesen Worten habe der Vater auf das Geländer gedeutet. Sie :ei dann ohne Hilfe des Vaters auf das Geländer gestiegen. Der Vater habe noch einmal gewinkt und sich dann umgedreht, da von der anderen Seite mehrere Leute gekommen seien. „Ich habe die Augen zugemacht und habe mich fallen lasten. Ich merkte, daß ich mich überschlagen hatte. Dann war es mir, r!s ob ich lange Zeit nicht aus dem Wasser hoch kam und hielt den Mund zu. Als ich an Sie Oberfläche kam wollte ich nicht schreien, mußte es aber tun. Es gelang mir, an einen Pfeiler zu kommen. Ich blieb unter der Brücke, da mich niemand sehen sollte. Ich bekam steife Glieder uns lag eine Weile am Ufer. Dann arbeitete ich mich ganz heraus." Vor Kälte zitternd sei sie dann in das Heim gegangen, wo man ihr Kleider und Tee gegeben und wo sie Sen Vorfall erzählt habe.
soo Schafe und 5 Tebövde einem Brand zum Opfer
oelaven
Neustrelitz, 27. Febr. Ein riesiges Großfeuer. dem 599 Schafe und zahlreiches Kleinvieh zum Opfer fielen, brach am Dienstag spät abends in Neetzka bei Neu-Brandenburg aus. Außer den beiden Schafställen brannten fünf üanebenliegende Gebäude des Bauern Köhnke bis auf einen kleinen Schuppen nieder. Da das Feuer in zwei Schasställen fast gleichzeitig ausbrach, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit Brandstiftung vor.
Seuersbruust iu einer Moskauer Bleisüftfabrik
29 Tote
Moskau, 27. Febr. In der Graphit-Abteilung der Moskauer Bleistiftfabrik „Krassin" brach infolge der Explosion eines Hochdruckkomprestors ein Großfeuer aus, das alle drei Stockwerke Ser Abteilung erfaßte. Zur Bekämpfung des Brandes wurden sämtliche Abteilungen der Moskauer Feuerwehr eingesetzt. Die genaue Zahl der Opfer steht noch nicht fest. Indessen hat man durch Befragen der Familienangehörigen der in dem Werk Beschäftigten festgestellt, daß 29 von ihnen in den Flammen umgekommen find. Die Zahl der Verletzten ist ebenfalls sehr groß. Zur Unterstützung der Hinterbliebenen ist sofort ein Sonderausschuß eingesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen acht Beamte der von der Explosion betroffenen Bleististfabrik Haftbefehl erlasten. Die Untersuchung des Unglücks ist noch nicht abgeschlossen, doch scheint auf Grund der bisher durchgeführten Ermittlungen sestzustehen, daß der Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit eines Wach- deamten die Schuld an der folgenschweren Katastrophe zuzuschreiben ist. Nach neueren Mitteilungen sind vier weitere Tot« geborgen worden.
Main für Heroussktzung -er DlklistzM
Paris, 27. Februar. Petcrin hat in der „Revue des deux Mondes" einen Artikel erscheinen lassen, der mit Nachdruck für die Heraufsetzung der Dienstzeit eintritt. Er findet in allen Blättern, die sich seit langem sür die Heraufsetzung eingesetzt haben, ungeteilten Beifall. Die Forderung des Marschalls wird vom „Temp s" als unumgängliche notwendige, sofort durchzuführend« Maßnahme bezeichnet, die gegen kern anderes Land gerichtet sei und auch kein Streitgegenstand zwischen den Parteien sein dürfe. Das Blatt erklärt, vor allem von den Radikalsozialisten müsse man erwarten, daß sie ihre wahlpolitischen Belange hinter das allgemeine Wohl zurückstellen. Man dürfe nicht eine Woche mehr zögern. Pflicht der Regierung sei es, anzugreifen. Auch das „Journal des Debats" kommt zu derselben Schlußfolgerung. Es warnt vor allem, die Erhöhung der Dienstzeit zu einer machtpolitischen Frage der inmeren Politik zu machen.
Nr. Za
Aus Stadt im- Laad
Alteusteig, den 28. Februar 1933,
' Polizeistunde am 1. März 1933. Der 1. März ds. Js, ist ein besonderer nationaler Freudentag. DK von allen Deutschen seit mehr als 15 Zähren ersehnte Wiedervereinigung des Saargebiets mit dem übrigen Deutschen Reich wird an diesem Tage Wirklichkeit. Aus diesem Anlaß sind in Stadt und Land Freudenfeiern geplant. In der Erwartung, daß alle Volkskreise an diesen Feiern teilnehmen werden, hat der Herr Reichs- und Preußische Minister des Innern angeordnet, daß die Polizeistunde in der Nacht vom 1. zum 2. März ds. Zs. allgemein aufzuheben ist. Eine entsprechende Bekanntmachung des Innenministeriums ist im Regierungsanzeiger veröffentlicht.
Neue Gemeindekarte von Württemberg mit den Markungs- Grenzen nach dem Stand vom 1. Januar 1935
Einem längst fühlbaren Bedürfnis entspricht dk „Gemeindekarte von Württemberg" im Maßstab 1:200 000, die soeben vom Statistischen Landesamt amsgegeben wurde. Aus zwei großen, weit über Württemberg hinaus reichenden Blättern (nördliche und südliche Hälfte) mit schwarzem Grundriß und Gelände und blauem Gewässer sind die Markungsgrenzen nach dem Stand vom 1. Januar 1935 rot eingetragen. Die Kreisgronzen iu Württemberg sind verstärkt; auch die Regierungsbezirksgrenzen in Bayern, die Landeskommissariatsgrenzen in Baden, die Kantonsgrenzen der Schweiz, die Landesgrenzen uiw die Reichsgrenze sind übersichtlich dargestellt.
Die Karte ist durch die Buchhandlung Lank in Altensberg zu beziehen; Preis jedes Blattes 1.60 RM. j — Schutz den Weidenkätzchen! Die Landesbauernschaft WIlrt- ! temberg teilt mit: Das Abreißen der Weidenkätzchen (Palm- > kätzchen), die im Frühling als erstes Zeichen der erwachende»
! Natur erscheinen, ist eine grobe Unsitte, die allmählich verschwinden sollte. Für jeden Naturliebhaber ist es ein Jammer, a» i Wegen und Waldrändern die geplünderten und übel zugerich- s teten Sträucher zu sehen. Laßt doch anderen, die nach Euch den- j selben Weg wandern, auch eine Freud«! Denkt aber auch a»
I den wirtschaftlichen Schaden, den ihr durch Eure Gedankenlosigkeit anrichter Der Blutenstaub der Weidenkätzchen, der Haselnuß- und anderer Frühblüter ist das erste Futter für die Bienen. mit dem sie ihre junge Brut ernähren. Wird ihnen diese» Futter genommen, so ist die Entwicklung gefährdet und di«
! Erzeugung zahlreicher Jungbienen, welche später die Blüte»
: unserer Obstbäume. Beerensträucher, Feld- und Gartengewächs»
. befruchten sollen, unmöglich. Wir haben die Bienen nicht nur s zur Gewinnung des edlen Honigs, sondern auch zur Befruchtung s der Blüten dringend nötig. Ohne Bienen kein einträglicher
- Obstbau; ohne Bienen keine ausreichenden Samenernten! Denkt nicht etwa: „Viele Wenig machen ein Viel!" Uebrigens ist nach der Tier- und Pflanzenschutzverordnung vom 19. März 1933 da»
; unberechtigte Befördern, Feilhalten und Verkaufen von Weide»« ! Lätzchen strafbar. Wer Weidenkätzchen zum Verkauf anbietet, hat sich über den rechtmäßigen Erwerb schriftlich auszuwe.fen.
Nagold, 27. Februar. (Oberpostmeister Hartmann f.) Heute früh ist O b erp ostm e i s te r Hartmann nach
- langem schweren Lewen im Alter von erst 58 Zähren gestorben. Mit ihm ist eine geschätzte Persönlichkeit unserer Stabt aus dem Leben geschieden.
Spaichingen, 27. Febr. (Vom Dach gestürzt.) Montag nachmittag stürzte der etwa 35 Jahre alte Bauarbeiter Otto Singer vom Dach des Amtsgerichts, wo er Repare ' turarbeiten aussührte, in den Has ab. Er trug einen Achselbruch davon.
; Tübingen, 27. Febr (R a u b ü b e r f a l l.) Am Montag abend wurde in der Kelternstraße hier ein vom Viehmarkt aus dem Nachhauseweg befindlicher Landwirt der näheren Umgebung von einem Mann überfallen und seiner Briefmappe mit einem größeren Geldinhalt beraubt. Durch di« sofort eingeleitcten polizeilichen Ermittlungen konnte der Täter in derselben Nacht noch festgenommen werden. Es hanvelt sich um den verheirateten 34 Jahre alten Johann Müller von hier.
Stuttgart, 27. Febr. (WinterbNiswerkderLan-
- despolizei.) Unsere württ. Landrspolizei, die ihre Volksverbundenheit bei jedem Anlaß durch die Tat unter Beweis stellt, beteiligt sich nach wie vor seht rege am Win« terhilfswerk. Im Monat Januar hat sie aus Spenden und Eintopfgerichten über 2100 RM, in bar und außerdem 1309 Mittagessen für bedürftige Volksgenossen aufaebrackt
! Holzpsla st erversch windet. Das Holzpflaster in der unteren Königstraße bildete trotz besonderer Psleg« I durch das Neinigungsamt wegen seiner Glätte bei nassem Wetter eine Gefahr für den Verkehr und für die Fußgänger. Immer wieder ereigneten sich Unfälle, Jetzt wird die untere Königstraße aus Anlaß einer Eleiserneuerung der Straßenbahn umgebaut und mit einem Äsphaltbelag verleben.
1000 Saarurlauber kommen. Innerhalb des Saarurlauberwerkes, das der Bevollmächtigte des Führers, Gauleiter Bürkel, unmittelbar nach dem machtvollen Bekenntnis des Saarlandes zum deutschen Mutterlands ankündigte, werden am 1. bis 15. April 1000 Saarurlauber einen 14tägrgen Erholungsurlaub in Württemberg antre- ten. 250 davon kommen allein nacki Stuttgart.
s Niederstetten, OA. Eerabronn, 27. Febr. (Selbstmord.) Dienstag früh wurde der im Dienst der Stadt stehende Polizeiwachtmeister Dodel im Sitzungssaal des Rathauses erschossen ausgefunden, i Gaildorf, 27. Febr. (DieGrippewütet.) Die Grippe greift weiter um sich. Infolge der Erkrankung zahlreicher Schüler ist die evang. Volksschule, deren Klassen zum Teil bis zu 40 Prozent verwaist sind, auf einige Tage geschlossen worden. In einer Klasse von 67 Schülern waren am Montag nur noch 23 Kinder erschienen.
! Fulgenstadt. OA. Saulgau, 27 Febr. (Nähnadel : verschluckt.) Ein 13jähriges Mädchen nahm bei Näh- aroenen die Nadel in den Mund, mußte im gleichen Augenblick heftig husten und schluckte die Nähnadel. Sofort stellten sich heftige Schmerzen ein. Nur durch die rasche Hilfe eines Saulgauer Arztes konnte das Mädchen vom ^ Tode errettet werden.