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Europäischer Friedensplan Mussolinis?
London, 5. Jan. Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" ul der Ansicht, vag die römückzen Besprechungen zwilchen Mussolini und Laval voraussichtlich einen noch weitere» Umfang annehmen werden, als man zuerst erwartet habe. Außer dem geplanten Garantieprotokoll für die Unabhängigkeit Oesterreichs sei mit einem Vorschlag Mussolinis zu rechnen dag Laval erneut an die Frage eines östlichen Sicherheilspaktes. der Sowjetrußlanü, Deutschland. Polen und die Tscher ^'awakei umfassen würde. Herangehen möge. Man schreide '. :ni die Ansicht zu. dag der Grundsatz der „g e g e n- leilig... .Nichteinmischung", der im Falle Oesterreich vorgesehen sei, auch nützlicherweise an anderer Stelle zur Anwendung gebracht werden könne. Er Hab« daher dem französischen Außenminister auf privatem Wege nahegelegt, einen ergänzenden Vertragsentwurf auszusetzen, England, Sowjcirußland und Polen sollten zur Beteiligung daran eingeladen werden. Auger Laval würden auch die Augenminister der anderen Länder während der Völkcrbundsratssitzung in Genf in der nächsten Woche darüber befragt werden Es sei noch unbekannt, w'e weit Laval diesen neuen Gedanken unterstütze, aber er werde so meint der Korrespondent, anerkennen, dag es leichter für Mussolini sei. sich zu einer neuen Donaupolitik bereit zu erklären wenn er gleichzeitig als Urheber eines noch größeren europäischen Fnedensplanes erscheinen könne. In Warschau habe man bereits angefragt, und in Moskau seien ebenfalls Sondierungen angestellt worden. Die englische Regierung sei sich wohl bewußt. dag die 2 i che r h e > t s f r a g« bei dem bevorstehenden Londoner Besuch von Laval und Flandin eine große Rolle spielen werde. Paris habe klar zu verstehen gegeben, dag Frankreich zusätzliche Sicherheit verlange. wenn es die deutsche Wiederaufrüstung in urkundlicher Form in einem für Deutschland annehmbaren Stande anerkennen solle Der Zeitabschnitt nach der Saarabstimmung werde voraussichtlich von französischer Seite dazu benutzt werden, die ganze Frage der Rüstungsbegrenzung mit England durchzugehen. Unter diesen Umständen sei nicht beabsichtigt, die Abrüstungs- desprechungen in Genf vor Ende der ersten Februarwoche wieder auszunehmen.
Grgkn vtMllilW Stnmizilmlenlim
Berlin, S. Jan. Zu dem Reichsgesetz gegen heimtückische Angriffe aus Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniformen hat, wie das NdZ. meldet, der Reichsjustizminister eine bedeutsame Verordnung erlösten.
Darin wird vorgeschrieben, dag in den Fällen, wo unwahre oder gröblich entstellte Behauptungen zum Säzaden des Wohles des Reiches uiw verbreitet werden, oder wo sich Beschuldigte fälschlich als Mitglieder der NSDAP usw. ausgeben, bezw. wenn die parteiamtlichen Uniformen mißbraucht werden, dem Minister Bericht vorzulegen ist. damit er prüfen kann, ob die Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder der sonst zuständigen Stelle zur Strafverfolgung herbeizusühren ist.
Zum Paragraph 2 des Reichsgesetzes, der die Gefängnisstrafe wegen „öffentlich gehässiger, hetzerischer oder von niedriger Gesinnung zeugender Aeußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP." bezw. deren Anordnungen rn- droht, trifft der Reichsjustizminister grundsätzlich« Feststellungen.
Er lagt, dag es schon aus der Fassung des Paragraphen sich ergebe, daß nach der Absicht des Gesetzes keineswegs jede Aeuße- rung. die den Tatbestand der Vorschrift erfüllt, verfolgt werde» solle. Die amtliche Begründung hebe schon hervor daß die Verfolgung, um die neue Waffe im Kampfe gegen Slaatsfeind« nicht abzustumpfen, im allgemeinen nur eintreten solle, wenn die Straflosigkeit der Tat im Interesse des Gemeinwohls und des Ansehens von Staat und Partei nicht erträglich wäre. In anderen Fällen ist. io sagt der Minister, „der nationalsozialistische Staat stark genug, über törichtes Gerede von Nörglern und Besserwissern Hinweggeyen zu können".
Der Minister verweist dann auf den Absatz des Paragraph 2, wonach den öffentlichen Aeugerungen auch nicht öffentliche böswillige Aeußerungen gleichstehen, wenn der Täter damit rechnen maß. daß die Aeußerung in die Oesfentlichkeit dringen werde Hierzu sagt der Reichsjustizminister. daß es dem ausdrücklichen Willen des Führers widerspreche, daß sich auf dem Boden dieser Bestimmung ein verächtliches Denunziantentum entwickle.
Wenn die Strafoerfolgungsbehörden hiernach mit einer Anordnung der Strafverfolgung durch den Minister nicht rechnen können, haben sie nur zu berichten und vor weiteren Maßnahmen die Entschließung des Ministers abzuwarten. In den schweren Fällen aber macht der Minister den Strafverfolgungsbehörden besonders nachdrückliches und beschleunigtes Einschreiten zur Pflicht.
AusMW von Nenialirsiklekrallioien zwWen der nörd- Wslen uns Michsien Garnison der ReWwedr
Zwischen den Jnfanteriegarnisonen Königsberg und Konstanz ist es beinahe schon uralter Brauch geworden, in der Neujahrsnacht sich gegenseitig in Versen telegraphisch zu gratulieren Wie wir dem „Berliner Lokalanzeiger" entnehmen, richtete diesmal Konstanz an die Kameraden im Norden folgendes Telegramme
Eins das Reich, das Volk, die Wehr.
„Kameraden im Norden!
Eins im Fühlen, Schaffen Streben.
So woll'n wir bauen wie bisher.
Rastlos nur für Deutschland leben."
Vas Antworttelegramm lautete in kurzer, soldatischer Form:
„Geeint von Norden bis zum Süden
Steht Deutschlands Wehrmacht Hand in Hand;
Beseelt nur von dem Wunsch, zu wirken
Für Führer und für Vaterland!"
SSiagwellerervioston in Sberbayerv
Ein Toter, vier Schwer- und 11 Leichtverletzte München, 6. Jan. Am Sonntag früh gegen 1 Uhr ereignete sich im Nordflilgel der Grube Hausham eine Schlagwetterexplosion. Ein Steiger wurde getötet, vier weitere Bergleute wurden schwer und 14 leicht verletzt. Die Verginspektiou ist mit der Untersuchung der Unfallursache an Ort und Stelle bereits beschäftigt. Irgendeine Gefahr für die Grube «der die Gefolgschaft besteht nicht.
„Lchroarzwälder rase-rert««,"
Reue Aufgaben brr NEW. und NS.-Kago
Beeün, 6. Jan. Im großen Sitzungssaal der „Bank der Deutschen Arbeit" fand eine Tagung statt, an der sämtliche politische Leiter der NSVO. und NS.-Hago, DAF.-Walter. KdF.-Wart^ soweit sie sich in Führerstellungen befinden und die Treuhänder der Arbeit teilnahmen. Als eine der vordringlichsten Aufgaben für das Jahr 1935 bezeichnet« es Reichsorganisationsleiter Dr. L e y, alles wegzuräumen, was noch an Resten des Vergangenen vorhanden sei. Gegenüber der in manchen Kreisen verbreiteten Meinung, die NSBO. und NS.-Hago seien überflüssig, weil wir ja die alles umfassende Deutsche Arbeitsfront haben, erklärte der Reichsorganisationsleiter. daß ein Verzicht auf diese beiden wichtigen Parteigliederungen Selbstaufgabe wäre. Wir haben eine jahrzehntelange Mittelstandsbewegung in Deutschland, die wir nicht übersehen können. Auch Handel und Handwerk müssen ihre Führung haben An der Einheit der Arbeitsfront darf nicht gerüttelt werden. Die Reichsbetriebsgemeinschaften haben eine ganz neue Aufgabe den früheren Verbänden gegenüber. Sie haben weder die Organisation noch das Denken der früheren gewerkschaftlichen Verbände fortzuführen. Die Betriebsgemeinschaften sind mit einem Nervensystem zu vergleichen, das draußen in den breiten Massen, das Volk betreut.
Sie Durchführung brr Eaurabfllmmung
Saarbrücken, 5. Jan. Die Abstimmungskommission hat eine Bekanntmachung erlassen, durch die die Durchführung der Abstimmung im Einzelnen geregelt wird. Danach sind die Wahlbüros am 13. Januar von 8.30 Uhr bis 2V Uhr geöffnet. Die Polizeigewalt im Wahllokal wird durch den Vorsitzenden ausgeübt. Nach einer Erläuterung des Begriffes „Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung" (Status quol wird in 2er Bekanntmachung genau dargelegt, wie sich der Abstimmungsberechtigte bei der Wahlhandlung zu verhalten hat. Dabei fallen die scharfen Bestimmungen auf, durch die die Geheimhaltung der Wahl gewährleistet werden soll. So ist es den Abstimmungsberechtigten nach Erhalt des Stimmzettels strengstens untersagt, mit irgend welchen Personen zu sprechen oder auf andere Weise in Verbindung zu treten. Nach erfolgrcr Stimmabgabe mutz der Abstimmungsberechtigte das Wahllokal sofort verlassen. Ls ist ihm bei schwerer Strafe untersagt, im Abstimmungslokal aus irgend eine Wene die Wahl, die er treffen wird oder bereits getroffen hat. bekanntzugeben. Wenn er noch nicht gestimmt hat. wird er in diesem Falle nicht mehr zur Abstimmung zugelassen. Wer den erhaltenen Umschlag und Stimmzettel dem Vorsitzenden nicht zurückgibt, macht sich ebenfalls strafbar und kann sofort verhaftet werden.
Der Stimmzettel, der in der Bekanntmachung abgebildet wird, trägt als Kopf die französische und englische Bezeichnung „Societs des Nations". und „League os Nalions". darunter aus deutsch: ..Abstimmungskommission des Völkerbundes" Es folgen die Bezeichnungen der drei Abstimmungsmöglichkeiten: „Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtsordnung, Vereinigung mit Frankreich und Vereinigung mit Deutschland", in der angegebenen Reihenfolge. Rechts neben jeder der drei Angaben befindet sich ein Kreis, der in der üblichen Weise bei der Wahl durch ein Kreuz gekennzeichnet wird.
Spitzelaröeit der franz. Bergiverksdirekloreu
Aufsehenerregende Veröffentlichungen der „Deutschen Front-
Saarbrücken, 5. Jan. Die Tageszeitung „Deutsche Front" veröffentlicht aufsehenerregende Schriftstücke. Es handelt sich um zum größten Teil im Faksimile veröffentlichte politische Akten der Vergwerksdirektion, die den lückenlosen Beweis dafür erbringen, daß die französische Vergwerksdirektion alle ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Machtmittel in der brutalsten und rücksichtslosesten Weise im Sinne der französischen Lösung, des status quo. einsetzte.
Zu diesem Zwecke hat sie einen bis ins kleinste organisierten schnell und zuverlässig arbeitenden Nachrichtendienst — richtiger gejagt: Spitzeldienst — geschaffen. Er überwacht, wie aus dem gleichfalls veröffentlichten Aufbauplan dieser Organisation hervorgehl. nicht nur alle Arbeiter und Angestellten der Gruben. Der von der Generaldirektion der französischen Gruben aui- gezogene Spitzelapparat erfaßt das ganze öffentliche Leben des Saaigebietes
Nach den Vorschlägen des sattsam bekannten Herrn Rossenbeck. eines Spezialisten im Spitzelwesen, ist dieser Apparat eingerichtet worden. Im Frühjahr 1934, als die französische Status quo- Propaganda ihre Aktivität steigerte, wurde der Spitzeldienst aus Grund einer Geheimverfügung des Generaldirektors Guillaume überall einheitlrch organisiert. Es wurde eine genaue Registratur mit der Einleitung: Politik, französische Schule und Gruben, eingerichtet, dl« in einer Unmasse von Unterabteilungen die gesamte Saarbevölkerung erfassen sollte.
ÄA ven Emigramen-Prinz Löwensteln
Ausgewiesen und wieder zugelassen
Saarbrücken, 8. Jan. Der berüchtigte deutsche Emigrant Prinz Hubertus Löwenstein, der kürzlich ausgebürgert wurde, ist »urch ein persönlich vom Präsidenten Knox Unterzeichnete-, schreiben angewiesen worden, das Saargebiet binnen 48 Stunden zu verlassen. Diese Ausweisung des Prinzen Löwenstein ist daraus zurückzuführen, daß er sich seit einiger Zeit als Hauptdrahtzieher des Separatismus im Saargebiet betätigte und somit als Emigrant eine unstatthafte politische Tätigkeit aus- Lbte. Prinz Löwenstein versuchte gegen die Maßnahme des Präsidenten zu protestieren und sich auf seine erworbene tschechoslowakische Staatsangehörigkeit zu berufen.
Die Regierungskommission hat die Ausweisung des Emigranten Pruin.z Löwenstein, der nochmals Verwahrung eingelegt hatte, unter der Bedingung zurückgezogen, daß er sich nicht weiter politisch im Saargebiet betätigen werde.
Endlich einmal hatte man zu hoffen gewagt, daß Präsident Knox Ansätze, wenn auch nur geringfügige, zur Einsicht in seiner unhaltbaren Emigrantenpolitik machen wollte. Diese Hoffnung hat sich jedoch sofort als trügerisch erwiesen. Präsident Knox hat also durch seine Maßnahme den Verfechtern des Separatismus einen Dienst geleistet, da er dem Prinzen Löwenstein durch das Theater um seine Ausweisung zur Volkstümlichkeit »u verhelfen suchte.
Nr. ^
Irr weihe Ad
Sechs Menschen in Lawinen umgekommen
St. Moritz, 7. Januar. Vier Italiener aus Mailand, zwei Damen und zwei Herren, die am Sonntagfrüh im Silvaplana-Gebiet eine Skiwanderung unternommen hatten, verfehlten bei der Abfahrt den Weg. Sie fuhren auf ein Schne°brett, das niederbrach und die vier Skiläufer unter sich begrub. Zwei von ihnen konnten kurze Zeit darauf von anderen Skiläufern aus den Schneemassen geborgen werden. Jedoch blieben sofort unternommene Wiederbelebungsversuche erfolglos. Eine Rettungskolonne aus Pontresina suchte den ganzen Sonntag vergeblich nach den anderen beiden Verunglückten.
Wien, 7. Januar. Zwei Skiläufer wurden bei einer Besteigung der Hochjochspitze in den Oetztaler Alpen von einer Lawine verschüttet. Die Leiche des einen wurde mit Hilfe der Lawinenschnur, die aus dem Schnee herausragte, gefunden. Die Leiche des anderen konnte bisher noch nicht geborgen werden. Die beiden Skiläufer, Engländer, hatten die Fahrt gegen den Rat erfahrener Bergführer unternommen. Am Montagfrüh wird wiederum eine Expedition aufbrechen, um nach der Leiche des zweiten Verunglückten zu suchen.
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Lawine verschiiiiei sieben MSuker
Bozen, 5 Jan. Bei einer Skitour auf vie Marmolata (Dolomiten) wurde eine Gesellschaft von sieben Skiläufern aus München unter Führung des Skilehrers Luber durch eine Lawine verschüttet. Vier Teilnehmer wurden von den ungeheuren Schneemassen begraben. Ein italienischer Skiläuier. der gerade von der Marmolata abfuhr, leistete die erste Hilfe. Bei Fackelschein konnten vier Leichen, darunter der Sktlehrer und zwei Damen, geborgen werden. Sie wurden in das Dorf Rocca Pietore gebracht. Einer Prioatmeldung zufolge handelt es sich bei den Verunglückten außer dem Skilehrer Luber um die Sportlehreriu Doris Enodt aus Marienwerder und Fräulein Trude Fritz aus Ruhla und um den Kandidaten Ser Medizin Gottschalk aus München.
Der Mkmrllünter Mozkh
Abschluß des Verhörs
Kowno, 6. Jan. Am Samstag, dem 16 Verhandlungstag im großen Memelländsr-Prozeß, wurde mit dem Verhör der in diesem Prozeß am schwersten beschuldigten Angeklagten, des Vankprokuristen Priest und des Gutsbesitzers Horn begonnen. Diese Gruppe der Angeklagten wird des Mordes an dem Justizoberwachtmeister Jenuttis beschuldigt. Dieser wird in der Anklageschrift als Fememord bezeichnet. Priest gab eine längere Erklärung ab, in der er die Beschuldigung entschieden zurückwies: er sei in der Lage, ein lückenloses Alibi beizubringen. Geradezu sensationelle Erklärungen gab dann der zweite Angeklagte dieser Gruppe, Gutsbesitzer Horn, ab Nach einleitenden Bemerkungen darüber, daß er niemals gegen Litauen illoyal gewesen sei, und alle Beschuldigungen, die in der Anklageschrift gegen ihn erhoben seien, zurückweisen müsse, erklärte Horn mit erhobener Stimme, daß er einen Protest gegen die unfaire Art der Voruntersuchung durch den Untersuchungsrichter einlegen müsse. Obwohl er ein ärztliches Attest über sein Nervenleiden dem Untersuchungsrichier v-irgelegt habe, sei er von diesem mit Standgericht und Erschießen bedroht worden, um aus ihm Aussagen zu erzwingen. Er habe dadurch einen völligen seelischen und körperlichen Zusammenbruch erlitten, zumal er noch von der gräßlichen Ermordung des Reichsdeutschen Rimkus im litauischen Gefängnis ecsahren habe Durch falsche Beschuldigungen sei nicht nur er selbst zujammengebrochen, sondern das Herzeleid und die seelische Depression habe seinen Vater zum Freitod getrieben Er selbst sei wirtschaftlich ruiniert worden. Sein Grundstück stehe unter Zwangsverwaltung.
Das Verhör wurde später abgeschlossen. Bis auf den Angeklagten Molinnus haben alle 120 Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Beschuldigungen einmütig und eindeutig zurückgewiesen und sich erboten, den Wahrheitsbeweis für ihre Aus- sagen anzutreten. Die Eeständniise, die sie vor dem Untersuchungsrichter gemacht hätten, seien ihnen durch schwere Mißhandlungen und durch Androhung mit Erschieße« und Standgericht abgeprcßt worden. Der Angeklagte Voll erklärte, nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Dolmetscher und sogar vom Untersuchungsrichter selbst geschlagen worden zu sein.
Drr Prozeß um das Llndbrrgh-Kind
Flemington. S. Jan. Im Verlauf des Prozesses gegen Hauptmann schilderte Lindbergh im Einzelnen die Lösegeldzahlungen. die vergebliche Suche nach dem Kinde und die schließlich« Auffindung der Leiche. Sodann begann der Anwalt Hauptmanns. Reilly. mir seinem Verhör. Er fragte Lindbergh zunächst nach der Herkunst und den Verwandten seiner Hausangestellten, besonders des Diener-Ehepaares Wheatley und des Kindersräu- > leins Betty Eow Lindbergh mußte dabei zugeben, daß er nicht ( gewußt habe, daß das Kinüerfräulein einen Bruder in Kanada habe und ihr zweiter Bruder mit den Behörden von New-Jersey Schwierigkeiten gehabt habe. Di« Vernehmung Lindberghs durch den Anwalt ging schließlich in ein Kreuzverhör über. Im übrigen meinte Lindbergh. es wäre ganz unmöglich gewesen, das Kind die Haupttreppe hinunter und aus der Vordertür hinauszutragen, ohne daß die Aufmerksamkeit seiner Frau oder seiner selbst erregt worden wäre, da sie sich zur fraglichen Zeit im Eßzimmer ausgehalten hätten. Der Rechtsanwalt richtete an Lind- dergh die Frage: Halten Sie es nicht für eigenartig, daß das Kind, das an einer Erkältung litt, um 7 Uhr abends zu Bett gelegt wurde und daß bis 19 Uhr niemand nach ihm sah. Der Staatsanwalt legte gegen diese Frage erfolgreich Verwahrung i «in wie auch gegen die Frage, ob Lindbergh im Verlause der ! Untersuchung gehört habe, daß er selbst entführt werden sollte, j Des weiteren sagte Lindbergh aus, daß die Lösegeldbriefe keine j Fingerabdrücke aufwiesen. Er treffe nicht zu, daß er die Polizei i ersucht habe, von einer Untersuchung abzusehen, weil er allein ^ die Untersuchung habe führen wollen Der Haushund habe i« t den Stunden, die.jür die Zntjührung de» Kindes in Frage Lom«