Nummer 177 ! Altensteig, Donnerstag, den 2. August 1934
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„Der Erbhvs ist nicht mehr belastet
Mißverständnisse und Jrrtümer über die Erbhofkreditgestaltung
In Verbindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungsschutz glauben einerseits viele Bauern, sie brauchten in Zukunft nicht mehr für ihre Schulden einzustehen. Diese Meinung ist ebenso falsch, wie die vieler Geldbesitzer und Sparer auf der anderen Seite, die glauben, der Erbhotbauer soll . und darf in Zukunft keinen Kredit mehr erhalten, da er l« auch keine Sicherheiten mehr biete. Beide Auffassungen sind grundfalsch. Der Bauer mutz fähig sein, seinen Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Bezahlung der Schulden, soweit Lies bei ordnungsmäßiger Wirtschaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwaltung und Nutznießung des Erbhofes aus eine gewisse Zeit oder auch auf die Dauer entzogen werden.
Diese gesetzliche Vorschrift dürfte streng genug sein, um zu verhüten, daß die Bauern aus eigennützigen Gründen -ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen. Aus der anderen Seite ist die Auffassung, daß nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherung eines Darlehens der Erbhof keine Sicherhert mehr biete, unhaltbar. Abgesehen davon, daß die hypothekarische Sicherung nicht allein entscheidend für die Sicherheit eines Darlehens ist, sondern letzten Endes doch die Persönlichkeit des Schuldners, sieht das Reichserbhofgejetz eine zusätzliche Kreditsicherung durchaus vor. Diese liegt teils in »er Disziplinargewalt des Reichsnährstandes gegenüber oem Erbhofbauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Zukunft werden für den Agrarkredit folgende Grundsätze Geltung haben:
Das Leihkapital hat nur dort Anspruch auf Zinsen, wo diese aus den Erträgnissen gezahlt werden können, sodaß für Jnvestitionszwecke oder sonstige landwirtschaftliche Zwecke geschuldete Kapitalsummen in der Landwirtschaft niemals auf einmal gezahlt, sondern immer nur aus den Erträgen allmählich getilgt werden. Ein zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder fällig werdender langfristiger Kredit darf in Zukunft zunächst im Bereich der Erbhofwirtschaft nicht mehr Verwendung finden.
Kredite, die nicht produktiv in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt werden, find in Zukunft nicht mehr denkbar, denn diese Kredite waren es in erster Linie, die zu einer dauernden Schmälerung des Geldertrages des Bauern und damit zur Ueberschuldung geführt haben. Wenn auch grundsätzlich Zwangsvollstreckungen in Erbhöfen wegen Eeldforderungen nicht mehr durchgeführt werden können, und wenn fernerhin durch Einbeziehung auch der Erbhöfe in die allgemeine landwirtschaftliche Schuldenregelung allmählich eine Umwandlung aller Schulden in langfristige Tilgungsschulden erfolgen wird, so dürfte dennoch zu befürchten sein, Laß in großem Ausmaße die sehr hohen Geldverpflichtungen zu einer weiteren Verschuldung führen werden. Das auch umsomehr, wenn einmal aus Rücksichtnahme auf die soziale Lage der anderen arbeitenden Bevölkerungsschichten, der Bauer sich mit nur einem sehr bescheidenen Gewinn begnügt, oder wenn, wie in diesem Jahr, die Ernteerträgnisse sehr niedrig sind.
Bunüeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg
Eine erneute zusätzliche langfristige Verschuldung würde sehr bald wiederum zu unerträglichen Zuständen führen. Daher soll nach dem Willen des Gesetzgebers der künftige Erbhofkredit grundsätzlich ein möglichst aus den Erträg- ni en eines Jahres abdeckbarer Personalkredit sein. Lediglich dann, wenn es sich um Neubildung des Bauerntums handelt, sind Ausnahmen zulässig. Nun sind ja auch langfristige Kredite zurzeit für den Erbhof so gut wie gar nicht zu erlangen, obwohl nicht geleugnet werden kann, daß in sehr vielen Fällen Notverhältnisse die Aufnahme von langfristigen Krediten unumgänglich erscheinen lassen, zumal auch Personalkredite nur in unzureichendem Maße zur Verfügung stehen.
Die Versorgung der Landwirtschaft und der Erbhöfe insbesondere mit Krediten, kann in Zukunft nicht mehr dem Bauern und Landwirt überlassen werden. Um ihn einerseits künftig vor unzweckmäßiger und nicht wirtschaftlich gerechtfertigter Verschuldung zu schützen, andererseits über Kreditgeber und Sparer durch eine Kreditkontrolle, aber auch die produktive Verwendung des Kredits zu sichern, müßte der Reichsnährstand Organe schaffen, die zwischen Bauern und Kreditgeber die erwähnte doppelte Funktion ausüben. Solche Organe dürften nur bei oberflächlicher Betrachtung den Kreditzufluß in die Larckwirtfchast erschweren, tatsächlich würden sie aber eine Erleichterung des Zustromes insofern bedeuten, als sie in der Lage wären, die subsidiäre Haftung des Reichsnährstandes zu realisieren, um so einen Ersatz für den Fortfall der dinglichen Sicherungen zu bieten. Auf diese Art und Weise erhält der Kreditgeber die beste Sicherheit, während der Bauer als Kreditnehmer vor leichtfertiger Kreditaufnahme geschützt ist. Weiterhin würden diese Organe dem Reichsnährstand die Handhabe für die Durchführung einer Kreditsteuerung geben, die darauf abzielen würde, eine möglichst rationelle Ausnutzung des gesamten bäuerlichen Grund und Bodens allmählich durchzuführen.
Ser Sozialismus im RMSMriianb-
Vietz
Berlin, 3'> Juli. In einem Vortrag vor Vertretern oer Presie sprach Dr. A- Herrmann über das Thema: „Der Sozialismus im ReichsnährstanSsgesetz -- Die Bodenfrage als Schlüssel zum Verständnis des sozialen Problems" Dr. Herrmann führte u. a. aus:
Gleichzeitig mit der sich vollziehenden Bauernbefreiung entstand das moderne Bodenproblem. Das 19- Jahrhundert stellte den Bauern mitten in die sich rasch entwickelnde hochkapitalistische Entwicklung- Die römisch-rechtliche Gestaltung seines Eigentumsrechtes gestaltete dem Bauern, seinen Grund und Boden ganz oder teilweise zu veräußern oder aber ganz oder teilweise frei zu vererben. Die nationalsozialistische Agrar- und Bauerngesetzgebung hat im Sinne des deutschen Sozialismus nicht den Weg der Verstaatlichung des Grund und Bodens beschritten sondern hat für das Eigentum des Erbhofbauern an Grund und Boden ein völlig neues, d. h vom römisch-rechtlichen abstrakten Elgentumsbcgriff des BGB. völlig abweichendes Eigentumsrecht entwickelt. Es wäre falsch, vom allen Eigentumsbegriff des BEB. ausgehend, von einer Beschränkung des Eigentums des Erbhofbauern zu sprechen.
Drei grundlegende revolutionäre Bestimmungen bilden die Eckpfeiler des Reichserbhofgesetzes.
1 Der Erbhos ist nicht mehr veräußerlich. Mit dieser gesetzlichen Bestimmung hat der Boden den Charakter einer Handelsware wieder abgestreift. Die Frage, wie wir die Gesamtheit unserer Volksgenossen aus eigenem Grund und Boden ernähren können, ist heute mehr denn je Kern der sozialen Frage überhauvt. Die Voraussetzung für die Lösung dieser Aufgabe ist die Lösung der Bodenfrage.
2. Der Erbhos ist nicht mehr frei vererblich. Das Gesetz schließt sowohl eine Teilung wie eine Belastung des Erbhofes zu diesem Zwecke aus.
3. Der Erbhof ist nicht mehr belastbar. In Verbindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungsschutz glauben einerseits viele Bauern, sie brauchten in Zukunft nicht für ihre Schulden einzustehen. Der Bauer muß fähig sein, seinen Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Bezahlung der Schulden, soweit dies bei ordnungsmäßiger Wirtschaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwaltung und Nutznießung des Erbhofes auf eine gewisse Zeit oder aus die Dauer entzogen werden. Auf der anderen Seite ist die Auffassung, daß nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherheit eines Darlehens der Erbhof keine Sicherheit mehr bietet, unhaltbar. Das REE. sieht eine zusätzliche Kreditsicherung durchaus vor. Diese liegt teilweise in der Disziplinargewalt des Reichsnährstairües gegenüber dem Erbhofbauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In Zukunft werden für den Agrarkredit folgend« Grundsätze Geltung haben: Es entspricht der nationalsozialistischen Auffassung, 1. daß das Leihkapital nur dort einen Anspruch auf Zinsen habe, wo diese aus den Erträgen gezahlt werden können. Ein zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder fällig werdender langfristiger Kredit
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„Jawohl, der Vergleich paßt!"
„Ja... das is' mir an dem Tage jarnich injefallen! Det wäre doch 'ne Möglichkeit jewesen! Wir hätten drüber reden könn'! Aber... meine Schwiegermutter! Kenn' Sie meine Schwiegamutta?"
„Habe nicht das Vergnügen!"
„Vergnügen! Sie... da kenn' Sie die olle Krantze- witzen nicht! Mit die is es keen Vajnüjen! Und die is schuld an die janze verfahrene Kiste!"
Er tat einen tiefen Seufzer und sah Max Lehmann an.
„Ich muß sagen... Sie jefallen mir nich übel!"
„Gegenseitigkeit! Sie wären mir als Schwiegervater angenehm!"
„Kunststück mit mein Vermögen!"
„Quatsch! Ich pfeife auf Ihr Vermögen! Glauben Sie, >'ch hätte Lust zum Spekulieren! Nee... mein lieber Herr Brösicke! Mit Ihrem Reichtum wars auch so! Den Seinen jibts der Herr im Schlaf!"
„Sie, Herr Lehmann, det is wieda 'ne Injurie, aba... Sie haben recht, ick bin zu mein Jeld jekomm' wies Donnawetter vorm Einschlagen! Also... Bäcker... det würden Sie bleiben, wenn Sie ooch noch so reich wären?"
„Aber selbstverständlich! Ehrliche Arbeit! Das, was ich schaffe... das ist ehrliche Ar' it! Wenn ich meine Kräfte rege, um durch meine Arbeir ,nieder Hunderten Arbeit zu geben... dann erfülle ich eine sittliche Pflicht!"
Brösicke sah ihn mit viel Hochachtung an.
„Sitt... liche... Pflicht! Sie, Herr Lehmann... det haben Sie schön jesagt! Sehr schön! Und recht haben Sie! Det mii'ö Spekulieren, det hängt mir schon lange zum Halse heraus! Machen wir zusammen, Herr Lehmann!"
„Die Firma Brösicke macht mir doch schon genug Konkurrenz! Sie könnten sich höchstens rnit Ihrer Tochter zu- iammentunl"
„Die Grete... Herr Lehmann... erlauben Sie einem schwerjeprüften Vata... eenen juten Vorschlag zu machen!"
„Da bin ich neugierig!"
„Heiraten Sie die Grete!"
„Den Trotzkopp?"
„Sie hat 'n jutes Hcrze!"
„Und macht mich durch die Konkurrenz tot! Seit zwei Wochen setzen wir Tag um Tag zu!"
„Drum muß det uffhörcn! Schwiejasvhn... inva- standen?"
Max lachte über das ganze Gesicht und breitete die Arme aus. Brösicke sank an seine Brust.
„Nu bin ick wieda froh! Nu wird alles jut werden!"
„Aber den Trotzkopf müssen wir noch Herumkriegen!" sagte Max glücklich. „Vater Brösicke... Sie wissen ja gar- nicht, wie oft ich mich das genannt habe, was Bielefeld mir zum Abschied gesagt hat."
„Wat denn?"
„Heuochse!" sagte Max mit Inbrunst.
Brösicke tat einen tiefen Seufzer und nickte ihm zu.
„Janz Ihre Meinung, lieber Schwiegersohn!"
17.
Grete rechnete und rechnete.
Und sie war ganz verzweifelt! Hier stimmte doch was nicht! Der Umsatz war glänzend, das Geschäft florierte, daß es eine Lust war... und doch Verlust!
Eine stattliche Summe stand da als Verlust am Ende der Rechnung.
„Das kann nicht so weiter gehen!" sagte sich Brösickes Tochter.
Aber wie es ändern?
Der Gegner war zäh, der gab nicht nach.
So fix zwang sie ihn nicht auf die Knie.
Ueber dem Rechnen überraschte sie ein Besuch, der sie verlegen machte.
Frau Eveline, ihre Stiefmutter kam zu ihr.
Herzlich umarmten sich die beiden Frauen.
„Du findest den Weg zu mir, Mama?"
„Ja, muß ich denn nicht kommen, und einmal nach dem Rechten gucken, damit unser Gretchen keine Dummheiten macht."
„Dummheiten? Ist das mit dem Geschäft in demen Auaen denn eine Dummbeit?"
„Nein, mein Kind, das ist ehrenwcrt, daß du das Gewerbe deines Vaters so hochachtest und dir etwas Eigenes aufgebaut hast. Das imponiert mir, denn ich habe nie im Leben Arbeit kennen gelernt. Ich hatte nie Pflichten, drum fühle ich mich jetzt wohler, da mir die Fürsorge für deinen Vater einige bescheidene Pflichten erlaubt."
„Ach, Mama!" seufzte Grete. „Wie könnte das alles anders sein."
„Ich weiß, was du sagen willst, Kind! Und ich kann dir antworten: Ich habe cingeschen, daß ich jetzt bei aller Kindesliebe handeln muß! Ich will nicht mehr, daß meine Mutter der böse Geist des Hauses ist. Wenn dein Vater jetzt nicht sein Recht betont — und ich werde ihn dabei unterstützen — dann sorge ich allein dafür, d.' meine Mutter und meine Schwestern aus dem Hause gehen. Es geht ja nicht mehr! Dein Vater ist kein freier Mann! Es bringt mich zum Schämen, wenn ick den Undank d— Meinen sehe! Ich halte das nickt mN
„Mama, dann i .: aues gm ,verdenk"
„Ich ch,.- cs, mein vnndl Auch... deine Herzensangelegenheit, die soll noch gut werden."
„Sprich nicht davon, Mama!" sagte Grete schnell. „Ich will davon rechts hören! Ich mag den Mann nicht mehr sehen! Er hat mir das Bitterste angetan!"
„Kind, Kind... jedes von euch hat Unrecht! Das müßt ihr alle beide einmal einsehen! Herr Lehmann ist ein ehrenhafter Mann."
„Ich mag ihn nicht Wiedersehen I"
„Du willst ihn ruinieren?"
Ja!"
„So sehr liebst du ihn?"
„Ich hasse ihn, Mama!" stieß Grete entrüstet aus.
„Das ist dock dasselbe!"
„Dasselbe? Ich dächte das Gegenteil."
„Ach, du Kindskopf... rcde mir doch nichts vor! Du liebst ihn genau noch so wie er dich! Du hast gewartet, daß er ein Zeichen gebe, und ich vermute, er hat auch gewartet, daß es von dir kommt. Jeder hält de - andern für schuldig und wartet, daß der andere kommt. Nun, Kind... das soll deine eigene Sache sein! Hier hat dein Herz das Wort."
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