Nummer 177 ! Altensteig, Donnerstag, den 2. August 1934

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Der Erbhvs ist nicht mehr belastet

Mißverständnisse und Jrrtümer über die Erbhofkreditgestaltung

In Verbindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungs­schutz glauben einerseits viele Bauern, sie brauchten in Zu­kunft nicht mehr für ihre Schulden einzustehen. Diese Mei­nung ist ebenso falsch, wie die vieler Geldbesitzer und Sparer auf der anderen Seite, die glauben, der Erbhotbauer soll . und darf in Zukunft keinen Kredit mehr erhalten, da er l« auch keine Sicherheiten mehr biete. Beide Auffassungen sind grundfalsch. Der Bauer mutz fähig sein, seinen Hof ord­nungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Be­zahlung der Schulden, soweit Lies bei ordnungsmäßiger Wirtschaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwal­tung und Nutznießung des Erbhofes aus eine gewisse Zeit oder auch auf die Dauer entzogen werden.

Diese gesetzliche Vorschrift dürfte streng genug sein, um zu verhüten, daß die Bauern aus eigennützigen Gründen -ihren Verpflichtungen nicht Nachkommen. Aus der anderen Seite ist die Auffassung, daß nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherung eines Darlehens der Erbhof keine Sicherhert mehr biete, un­haltbar. Abgesehen davon, daß die hypothekarische Siche­rung nicht allein entscheidend für die Sicherheit eines Dar­lehens ist, sondern letzten Endes doch die Persönlichkeit des Schuldners, sieht das Reichserbhofgejetz eine zusätzliche Kre­ditsicherung durchaus vor. Diese liegt teils in »er Diszipli­nargewalt des Reichsnährstandes gegenüber oem Erbhof­bauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Zukunft werden für den Agrarkredit folgende Grundsätze Geltung haben:

Das Leihkapital hat nur dort Anspruch auf Zinsen, wo diese aus den Erträgnissen gezahlt werden können, sodaß für Jnvestitionszwecke oder sonstige landwirtschaftliche Zwecke geschuldete Kapitalsummen in der Landwirtschaft niemals auf einmal gezahlt, sondern immer nur aus den Erträgen allmählich getilgt werden. Ein zu einem bestimm­ten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder fällig werdender langfristiger Kredit darf in Zukunft zu­nächst im Bereich der Erbhofwirtschaft nicht mehr Verwen­dung finden.

Kredite, die nicht produktiv in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt werden, find in Zukunft nicht mehr denkbar, denn diese Kredite waren es in erster Linie, die zu einer dauernden Schmälerung des Geldertrages des Bau­ern und damit zur Ueberschuldung geführt haben. Wenn auch grundsätzlich Zwangsvollstreckungen in Erbhöfen we­gen Eeldforderungen nicht mehr durchgeführt werden kön­nen, und wenn fernerhin durch Einbeziehung auch der Erb­höfe in die allgemeine landwirtschaftliche Schuldenregelung allmählich eine Umwandlung aller Schulden in langfristige Tilgungsschulden erfolgen wird, so dürfte dennoch zu be­fürchten sein, Laß in großem Ausmaße die sehr hohen Geld­verpflichtungen zu einer weiteren Verschuldung führen wer­den. Das auch umsomehr, wenn einmal aus Rücksichtnahme auf die soziale Lage der anderen arbeitenden Bevölkerungs­schichten, der Bauer sich mit nur einem sehr bescheidenen Gewinn begnügt, oder wenn, wie in diesem Jahr, die Ernte­erträgnisse sehr niedrig sind.

Bunüeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg

Eine erneute zusätzliche langfristige Verschuldung würde sehr bald wiederum zu unerträglichen Zuständen führen. Daher soll nach dem Willen des Gesetzgebers der künftige Erbhofkredit grundsätzlich ein möglichst aus den Erträg- ni en eines Jahres abdeckbarer Personalkredit sein. Ledig­lich dann, wenn es sich um Neubildung des Bauerntums handelt, sind Ausnahmen zulässig. Nun sind ja auch lang­fristige Kredite zurzeit für den Erbhof so gut wie gar nicht zu erlangen, obwohl nicht geleugnet werden kann, daß in sehr vielen Fällen Notverhältnisse die Aufnahme von lang­fristigen Krediten unumgänglich erscheinen lassen, zumal auch Personalkredite nur in unzureichendem Maße zur Ver­fügung stehen.

Die Versorgung der Landwirtschaft und der Erbhöfe ins­besondere mit Krediten, kann in Zukunft nicht mehr dem Bauern und Landwirt überlassen werden. Um ihn einer­seits künftig vor unzweckmäßiger und nicht wirtschaftlich gerechtfertigter Verschuldung zu schützen, andererseits über Kreditgeber und Sparer durch eine Kreditkontrolle, aber auch die produktive Verwendung des Kredits zu sichern, müßte der Reichsnährstand Organe schaffen, die zwischen Bauern und Kreditgeber die erwähnte doppelte Funktion ausüben. Solche Organe dürften nur bei oberflächlicher Be­trachtung den Kreditzufluß in die Larckwirtfchast erschwe­ren, tatsächlich würden sie aber eine Erleichterung des Zu­stromes insofern bedeuten, als sie in der Lage wären, die subsidiäre Haftung des Reichsnährstandes zu realisieren, um so einen Ersatz für den Fortfall der dinglichen Siche­rungen zu bieten. Auf diese Art und Weise erhält der Kre­ditgeber die beste Sicherheit, während der Bauer als Kre­ditnehmer vor leichtfertiger Kreditaufnahme geschützt ist. Weiterhin würden diese Organe dem Reichsnährstand die Handhabe für die Durchführung einer Kreditsteuerung ge­ben, die darauf abzielen würde, eine möglichst rationelle Ausnutzung des gesamten bäuerlichen Grund und Bodens allmählich durchzuführen.

Ser Sozialismus im RMSMriianb-

Vietz

Berlin, 3'> Juli. In einem Vortrag vor Vertretern oer Presie sprach Dr. A- Herrmann über das Thema:Der Sozialismus im ReichsnährstanSsgesetz -- Die Bodenfrage als Schlüssel zum Verständnis des sozialen Problems" Dr. Herrmann führte u. a. aus:

Gleichzeitig mit der sich vollziehenden Bauernbefreiung ent­stand das moderne Bodenproblem. Das 19- Jahrhundert stellte den Bauern mitten in die sich rasch entwickelnde hochkapitali­stische Entwicklung- Die römisch-rechtliche Gestaltung seines Eigentumsrechtes gestaltete dem Bauern, seinen Grund und Boden ganz oder teilweise zu veräußern oder aber ganz oder teilweise frei zu vererben. Die nationalsozialistische Agrar- und Bauerngesetzgebung hat im Sinne des deutschen Sozialismus nicht den Weg der Verstaatlichung des Grund und Bodens be­schritten sondern hat für das Eigentum des Erbhofbauern an Grund und Boden ein völlig neues, d. h vom römisch-recht­lichen abstrakten Elgentumsbcgriff des BGB. völlig abweichen­des Eigentumsrecht entwickelt. Es wäre falsch, vom allen Eigentumsbegriff des BEB. ausgehend, von einer Beschränkung des Eigentums des Erbhofbauern zu sprechen.

Drei grundlegende revolutionäre Bestimmungen bilden die Eckpfeiler des Reichserbhofgesetzes.

1 Der Erbhos ist nicht mehr veräußerlich. Mit dieser gesetzlichen Bestimmung hat der Boden den Charakter einer Handelsware wieder abgestreift. Die Frage, wie wir die Gesamtheit unserer Volksgenossen aus eigenem Grund und Bo­den ernähren können, ist heute mehr denn je Kern der sozialen Frage überhauvt. Die Voraussetzung für die Lösung dieser Auf­gabe ist die Lösung der Bodenfrage.

2. Der Erbhos ist nicht mehr frei vererblich. Das Gesetz schließt sowohl eine Teilung wie eine Belastung des Erbhofes zu diesem Zwecke aus.

3. Der Erbhof ist nicht mehr belastbar. In Ver­bindung mit dem jetzt bestehenden Vollstreckungsschutz glauben einerseits viele Bauern, sie brauchten in Zukunft nicht für ihre Schulden einzustehen. Der Bauer muß fähig sein, seinen Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Dazu gehört auch die Be­zahlung der Schulden, soweit dies bei ordnungsmäßiger Wirt­schaft möglich ist. Andernfalls kann ihm die Verwaltung und Nutznießung des Erbhofes auf eine gewisse Zeit oder aus die Dauer entzogen werden. Auf der anderen Seite ist die Auf­fassung, daß nach Fortfall der Möglichkeit einer hypothekarischen Sicherheit eines Darlehens der Erbhof keine Sicherheit mehr bietet, unhaltbar. Das REE. sieht eine zusätzliche Kreditsiche­rung durchaus vor. Diese liegt teilweise in der Disziplinar­gewalt des Reichsnährstairües gegenüber dem Erbhofbauern und teils in der Eigenschaft des Reichsnährstandes als Körper­schaft des öffentlichen Rechts.

In Zukunft werden für den Agrarkredit folgend« Grund­sätze Geltung haben: Es entspricht der nationalsozialistischen Auffassung, 1. daß das Leihkapital nur dort einen Anspruch auf Zinsen habe, wo diese aus den Erträgen gezahlt werden können. Ein zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Kündigung fällig zu machender oder fällig werdender langfristiger Kredit

Copyright: Prisma-Korrespondenz, Berlin-Schöneberg, . Fortsetzung. (Nachdruck verboten)

Jawohl, der Vergleich paßt!"

Ja... das is' mir an dem Tage jarnich injefallen! Det wäre doch 'ne Möglichkeit jewesen! Wir hätten drüber reden könn'! Aber... meine Schwiegermutter! Kenn' Sie meine Schwiegamutta?"

Habe nicht das Vergnügen!"

Vergnügen! Sie... da kenn' Sie die olle Krantze- witzen nicht! Mit die is es keen Vajnüjen! Und die is schuld an die janze verfahrene Kiste!"

Er tat einen tiefen Seufzer und sah Max Lehmann an.

Ich muß sagen... Sie jefallen mir nich übel!"

Gegenseitigkeit! Sie wären mir als Schwiegervater angenehm!"

Kunststück mit mein Vermögen!"

Quatsch! Ich pfeife auf Ihr Vermögen! Glauben Sie, >'ch hätte Lust zum Spekulieren! Nee... mein lieber Herr Brösicke! Mit Ihrem Reichtum wars auch so! Den Seinen jibts der Herr im Schlaf!"

Sie, Herr Lehmann, det is wieda 'ne Injurie, aba... Sie haben recht, ick bin zu mein Jeld jekomm' wies Donna­wetter vorm Einschlagen! Also... Bäcker... det würden Sie bleiben, wenn Sie ooch noch so reich wären?"

Aber selbstverständlich! Ehrliche Arbeit! Das, was ich schaffe... das ist ehrliche Ar' it! Wenn ich meine Kräfte rege, um durch meine Arbeir ,nieder Hunderten Arbeit zu geben... dann erfülle ich eine sittliche Pflicht!"

Brösicke sah ihn mit viel Hochachtung an.

Sitt... liche... Pflicht! Sie, Herr Lehmann... det haben Sie schön jesagt! Sehr schön! Und recht haben Sie! Det mii'ö Spekulieren, det hängt mir schon lange zum Halse heraus! Machen wir zusammen, Herr Lehmann!"

Die Firma Brösicke macht mir doch schon genug Kon­kurrenz! Sie könnten sich höchstens rnit Ihrer Tochter zu- iammentunl"

Die Grete... Herr Lehmann... erlauben Sie einem schwerjeprüften Vata... eenen juten Vorschlag zu machen!"

Da bin ich neugierig!"

Heiraten Sie die Grete!"

Den Trotzkopp?"

Sie hat 'n jutes Hcrze!"

Und macht mich durch die Konkurrenz tot! Seit zwei Wochen setzen wir Tag um Tag zu!"

Drum muß det uffhörcn! Schwiejasvhn... inva- standen?"

Max lachte über das ganze Gesicht und breitete die Arme aus. Brösicke sank an seine Brust.

Nu bin ick wieda froh! Nu wird alles jut werden!"

Aber den Trotzkopf müssen wir noch Herumkriegen!" sagte Max glücklich.Vater Brösicke... Sie wissen ja gar- nicht, wie oft ich mich das genannt habe, was Bielefeld mir zum Abschied gesagt hat."

Wat denn?"

Heuochse!" sagte Max mit Inbrunst.

Brösicke tat einen tiefen Seufzer und nickte ihm zu.

Janz Ihre Meinung, lieber Schwiegersohn!"

17.

Grete rechnete und rechnete.

Und sie war ganz verzweifelt! Hier stimmte doch was nicht! Der Umsatz war glänzend, das Geschäft florierte, daß es eine Lust war... und doch Verlust!

Eine stattliche Summe stand da als Verlust am Ende der Rechnung.

Das kann nicht so weiter gehen!" sagte sich Brösickes Tochter.

Aber wie es ändern?

Der Gegner war zäh, der gab nicht nach.

So fix zwang sie ihn nicht auf die Knie.

Ueber dem Rechnen überraschte sie ein Besuch, der sie verlegen machte.

Frau Eveline, ihre Stiefmutter kam zu ihr.

Herzlich umarmten sich die beiden Frauen.

Du findest den Weg zu mir, Mama?"

Ja, muß ich denn nicht kommen, und einmal nach dem Rechten gucken, damit unser Gretchen keine Dummheiten macht."

Dummheiten? Ist das mit dem Geschäft in demen Auaen denn eine Dummbeit?"

Nein, mein Kind, das ist ehrenwcrt, daß du das Ge­werbe deines Vaters so hochachtest und dir etwas Eigenes aufgebaut hast. Das imponiert mir, denn ich habe nie im Leben Arbeit kennen gelernt. Ich hatte nie Pflichten, drum fühle ich mich jetzt wohler, da mir die Fürsorge für deinen Vater einige bescheidene Pflichten erlaubt."

Ach, Mama!" seufzte Grete.Wie könnte das alles anders sein."

Ich weiß, was du sagen willst, Kind! Und ich kann dir antworten: Ich habe cingeschen, daß ich jetzt bei aller Kindesliebe handeln muß! Ich will nicht mehr, daß meine Mutter der böse Geist des Hauses ist. Wenn dein Vater jetzt nicht sein Recht betont und ich werde ihn dabei unter­stützen dann sorge ich allein dafür, d.' meine Mutter und meine Schwestern aus dem Hause gehen. Es geht ja nicht mehr! Dein Vater ist kein freier Mann! Es bringt mich zum Schämen, wenn ick den Undank d Meinen sehe! Ich halte das nickt mN

Mama, dann i .: aues gm ,verdenk"

Ich ch,.- cs, mein vnndl Auch... deine Herzensange­legenheit, die soll noch gut werden."

Sprich nicht davon, Mama!" sagte Grete schnell.Ich will davon rechts hören! Ich mag den Mann nicht mehr sehen! Er hat mir das Bitterste angetan!"

Kind, Kind... jedes von euch hat Unrecht! Das müßt ihr alle beide einmal einsehen! Herr Lehmann ist ein ehren­hafter Mann."

Ich mag ihn nicht Wiedersehen I"

Du willst ihn ruinieren?"

Ja!"

So sehr liebst du ihn?"

Ich hasse ihn, Mama!" stieß Grete entrüstet aus.

Das ist dock dasselbe!"

Dasselbe? Ich dächte das Gegenteil."

Ach, du Kindskopf... rcde mir doch nichts vor! Du liebst ihn genau noch so wie er dich! Du hast gewartet, daß er ein Zeichen gebe, und ich vermute, er hat auch ge­wartet, daß es von dir kommt. Jeder hält de - andern für schuldig und wartet, daß der andere kommt. Nun, Kind... das soll deine eigene Sache sein! Hier hat dein Herz das Wort."

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