Amtskörperfchaftsumlage pro 1V14.

Der Bedarf der Amtskörperschaft zur Deckung ihrer voranschlagsmötzigen Ausgaben beläuft sich im Rechnungs­jahr 1. April 1914/IS auf 88000 MK.

Dieser Betrag ist in Gemäßheit des Art. 55 des Ge- setzes, betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften, vom 8. August 1903 und des § 65 der Bollzugsversügung hiezu vom 22. September 1904 ans sämt­lich« Gemeinden mnzulegen.

Auf 1 MK. der als Grundlage für die Amlskörper- schastsumlage sestgestellten Summe entfallen: 50.12 Pfg. Amtskörperschastsumlage und trifft es sonach die Ge­meinden:

1.Calw 30457,58 »4L

LAgenbach 942,23 .,

3. Aichhalden 8!6,77

4. Altdulach 1431.58

5. Altburg 1401,88 .,

6. Althengstett 2410,75

7. Alzenberg 782,80

8. Vergort« 2313,67

9. Breltrnberg 955,39

10. Dachlel 958,25

11. Deckenpsronn 2399.58 iLEmberg 467,78

13. Ernstmühl 187,40

14. Gechingen 2750,35

15. Hirsau 4109,60

16. Holzbronn 651,39 .,

17. Homberg 618.26

18. Lieb«lsberg 868,10

19. Liebenzell 5092.42 30. Martinsmoos 772,00

21. Monakam 604,40

22. Möttlingen 1238,04 » LL.Neubulach 1184,86

24. Neuhengstett 501,50

25. Neuweiler 1345,36 26.Oierhauqste1t 814,70 27.Oberkolldach 520,50 28.Oberkoll-

wangen 863,03

29. Oberreichen­bach 1097,10

30. Ostelsheim 1509,92

31. Oltenbronn 582,80

32. Rötenbach 635,88

33. Echmieh 601,10

34. Simmozheim 1933,28

35 Sommenhardt 1008,14

36 Stammheim 4391,19

37. Teinach 2513,90

38. Unterhaugstett 674,33

39. Unterreichen-

bach 2712,58

40. Würzbach 1652,32

41. Zaoelstein 385,39

42. Zwerenberg 841,90

Die Gemeindebehörden haben dafür zu sorgen, daß die Beträge, welche mit jedem Monat zu '/>- Versalien sind, gemäß Art. 69 Abs. 3 der Bezirksordnung in Monatsraten und zwar je vor Ablauf des betreffenden Monats an die Oberamtspflege abgeliefert werden.

Calw, den 2. Januar 1915.

K. Oberamt.

Regierungsral Binder.

Höchstpreise für Wolle und Wollwaren.

Die Preise für Wolle und Wollwaren haben infolge des Krieges eine unverhällnismäßige Steigerung erfahren. Trotz

erheblicher Bedenken sah sich deshalb der Bundesrat veranlaßt, in einer Verordnung vom 22. Dezember 1914 (Reichs-Ges.-Bl S. 545) auch'für Wolle und Wollwaren Höchstpreise festzusetzen. Dabet hat man sich aber aus diejenigen Rohstoffe, Halb- und Iertiaerzeugniffe beschränkt, die für den Bedarf des Heeres und der Flotte in Frage kommen.

Nach der Verordnung darf der Preis für 1 kg Roh­wolle (reingewaschen, ohne Waschlohn) jeder Herkunft nicht übersteigen bet Rohwolle bis Felnhei« 8 »^ 85 Pf., ä bis 8 8 »4L 30 Pf.. Sl 7 »4L 50 Pfg., Oll 7 » 4 L. vl 6 »4L 55 Pfg., VH 6 »4L 25 Pf.. 8 6 » 4 L und 88

5 »4L 70 Pf. Bel Halberzeugnissen darf der Preis für 1 kg

n'cht übersteigen bei gewaschener Wolle (einschließlich Wasch- lohn) äkk bis ^/ää Feinheit 9 »6 30 Pf., ä bis 8 8 »4L 70 Pf., e 7 »4L 70 Pf., v 6 »4L 80 Pf.. 8 6 »4L 20 Pf.: Kammzug von äkä, bis ä/kk Feinheit 9 »4L 75 Pf., bis 8 9 »4L 10 Pf.. Ol 8 20 Pf.. LH 7 » 4 L 70 Pf..

VI 7 »4L 20 Pf.. VH 6 »4L 90 Pf.. 8 6 »4L 60 Pf.. 88

6 »4L 30 Pf.; Kammgarn 2/26 bis 8 gefärbt 11 »E, 65 Pf., rohweiß 10 »4L 90 Pf. Der Preis für ein Meter Militärtuch endlich darf 10 » 4 L 75 Pf . für ein Meter Marinetuch 11 »4L 75 Pf. und für ein Meter Militärkamm, garnstoff 12 »4L 25 Pf, nicht übersteigen. Diese Preise gellen für Mannschaftstuche.

Die Höchstpreise finden auf alle Gegenstände Anwen­dung, die sich im freien Verkehre des Inlands befinden. Der Reichskanzler kann Ausnahmen gestalten.

Entsprechend den Lieferungsbedingungen, wie sie im deutschen Wollhandel und in der deutschen Wollindustrie üb­lich und größtenteils von besonderen industriellen Ver­einigungen seit Jahren festgelegt sind, schließen die Höchstpreise bei Wolle die Bersendungskosten nicht ein. Bei Kammgarn schließen sie die Kosten der Versendung bis zum Bahnhof des Orts der Weberei ein: bei Tuchen schließ:» sie die Kosten der Versendung bis zur Abnahmestelle ein. Bei Kammzug dürfen die Bersendungskosten berechnet werden, die bei einer Versendung von Leipzig aus entstehen würden. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang, bei Kammgarn innerhalb 30 Tagen nach Empfang unter Abzug von zwei vom Hundert Skonto. Wird der Kaufpreis ge­stundet, so dürfen bis zu eins vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.

Die Vorschriften des Höchstpreisgesetzes über das Ent­eignungsverfahren und über die Bestrafung von Zuwider­handlungen (oergl. Sewerbeblatt 1914 S. 382) finden auf den Verkehr mit Wolle und Wollwaren, soweit für ihn Höchstpreise festgesetzt sind, Anwendung.

Die Verordnung ist am 24. Dezember 1914 in Kraft getreten.

Calw, de» 4. Januar 1915.

A. Oberamt.

Reg.-Rat Binder.

Verjährung von Forderungen.

Nach einer Bundesratsverordnuug vom 22. Dezember 1914 Reichs-Ges.-Bl. S. 543 verjähren die Ansprüche die noch nicht verjährt sind und noch dem Bürgerlichen Ge­setzbuch ordentlicherweise am 31. Dezember 1914 ver ähren würden, nicht vor dem Schluffe des Jahres 1915. Di« Be- stimmungen über die Hemmung der Verjährung von Forde- rungen in Fällen, in denen der Gläubiger oder der Schuld- ner zum Heere etnqezogen ist, werden dadurch nicht berührt: das heißt auch nach der allgemeinen Verlängerung der Der- jährungsfrist wird der Zeitraum, während dessen ein Gläubiger oder Schuldner zu den in der Verordnung über den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte be­hinderten Pe sonen gehört, !n dt- Verjährungsfrist nicht ein­gerechnet. so daß also in diesen Fällen die Verjährung, die nach der neuen Verordnung sonst am 31. Dezember 1915 erfolgen würde, erst entsprechend später eintrltt.

Calw, den 4. Januar 1915.

K. Oberamt.

Reg.-Rat Binder.

Blitzableiter Kurs.

Es ist beabsichtigt, an der K. Fachschule für Feinmechanik in Schwenningen einen Kurs zur Unterweisung von Schlossern, Mechanikern. Flaschnern. Elektromonteuren usw. im Entwurf, Bau und Prüfung von Blitzableiteranlagen vom 1. bis 8. Februar 1915 abzuhalten.

Zu dem Kurs werden im Land ansässige, selbständige Handwerker uud ältere Gesellen, in erster Linie solche, welch« im Begriff sind, sich selbständig zu machen, zugelaffen. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben. Auswärtigen, minderbe­mittelten Teilnehmern können auf Ansuchen als Beitrag zu den Reisekosten die Auslagen für eine Rückfahrkarte vom Wohnort nach Schwerin mgeu ersetzt werden. Gesuche um einen solchen Beitrag sind gleich bei derAnmeldung anzubringen.

Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs sind durch Vermittlung der Gemeindebehörde des Wohnorts oder des Vorstandes einer örtlichen gewerblichen Bereinigung bis spätestens 20. Januar 1915 an die Zentralstelle für Ge­werbe und Handel einzureichen. Die Gemeindebehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, bei der Vorlage der Anmeldungen sich darüber zu Süßem, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähig­keiten voraussichtlich in der Lage find, mit Erfolg an dem Kurs sich zu beteiligen.

Aus den Anmeldungen sollen im übrigen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Berufstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten.

Die Gemeindebehörden und die gewerblichen Bereini­gungen werden ersucht, die beteiligten Handwerker aus den Kurs aufmerksam zu machen.

Calw, den 4. Januar 1915.

K. Oberamt: Binder.

Dom Burenaufstand.

(W.T.B.) Rotterdam. 4. Fan. Hiesigen Han­delsleuten sind aus Kapstadt vertrauliche Mitteilun­gen zugegangen, wonach, wie derDeutschen Tages­zeitung" berichtet wird, die Auffassung ausgespro­chen wird, die Regierung der südafrikanischen Union habe einen großen Fehler begangen, indem sie die in ih« Hände gefallenen Führer des Bnrenaufstandes erschießen ließ. Dieser brutale Akt, sowie das auf­getauchte Gerücht, General Dewet lei von dem gler chen Schicksale bedroht, habe den Burenaufstand ers recht zum Aufflammen gebracht. Zwar ließ Minister­präsident Botha das Gerücht, daß Dewet gleichfalls Hingerichtei werden solle, dementieren, doch schenke man diesem Dementi keinen Glauben. Wenn di Regierung sich auch bemühte, mit Hilfe von And mobilen überall dorthin, wo Burenkommandos si zeigten, große Truppenabteilungen zu werfen, un Mlf diese Weise durch Uebermacht Erfolge zu erziele'

und auch die Gefangennahme Dewets herbeizuff ren so wurde doch der Aufstand selbst noch lange nicht niedergeschlagen. Die Buren sammeln ihre Strert- Eräfte in den Waterbergen, die bekanntlich sehr ui zugänglich sind. Außerdem rücken sie neuerdings ? mehr in fliegenden Kolonnen, sondern in starkes Abteilungen aus, sodaß sie den EngländernMwair Len sein werden. Mit Rücksicht hieraus sieht sich denr auch die Union-Regierung veranlaßt, zwei Reserv" Jahrgänge in Transvaal und im Nordwesten d^ Kapkolouie einzuberufen, woraus deutlich hervor geht, wie gefährlich auch in Transvaal der Buren­aufstand schon geworden ist. Die Nachrichten, die durch das Reuterbureau bisher verbreitet wurden und die von englischen Erfolgen im Kaplande zu mel­den wußten, sollen im allgemeinen übertrieben sein. Von einem Niederschlagen des Aufstandes kann kei­neswegs die Rede sein, sondern die Buren gewinnen von Tag zu Tag an Stärke.

(Unsere Zweifel an der Glaubwürdigkeit der englischen Meldungen waren also demnach durch an: berechtigt. Di« Schriftl.)

Die Deutschen in Kamerun.

Berlin. 4. Jan. Aus Amsterdam wird der Täglichen Rundschau" gemeldet: Die Londoner "News" meldet zensiert: In Kamerun behanpten die Deutschen noch erfolgreich ihre eingenommene» Stellungen. Die Engländer stehen noch bei Majuba.

Der erwartete Aufstand der Eingeborenen ist aus­geblieben.

Zu dem englischen Vorstoß auf Cuxhaven

(W.T.B.) Berlin. 14. Jan. DieBoss. Zeitg." meldet: Gegenüber anderslautenden Mitteilungen können wir aufs bestimmteste erklären, daß bei dem Vorstoß der englischen leiden Streitkräfte gegen Cuxhaven dort keinerlei Schaden angerichtet worden ist. Die sämtlichen von englischen Flugzeugen ge­worfenen Bomben haben ihr Ziel verfehlt. Dagegen darf als sicher angenommen werden, daß die Eng­länder bei diesem Angriff 4 Wasserflugzeuge ver­loren haben. Ferner wird von glaubhaften Augen­zeugen versichert, daß der englische kleine Kreuzer Arethusa" durch einen Bombenwurf beschädigt wor­den ist. Auf einem weiteren englischen Schiss, das ebenfalls und zwar von mehreren deutschen Bomben getroffen worden ist, wurde Brandwirkung beob­achtet. Endlich dürften noch zwei englische Torp^o- bootszerstörer beschädigt worden sein. Die Engländer dürften also mit dem Ergebnis ihres Angriffs, bei dem sich wiederum gezeigt hat, wie sehr die deutsche Küstenwache auf dem Posten ist. recht wenig zufrie­den fern.

Verluste der englischen Handelsflotte.

London, 4. Januar. Die Marineabteilung des Board of Trade empfing im vergangenen Monat den Bericht vom Verlust von 35 britischen Dampf­schiffen mit 119 Personen und 32 britischen Segel­schiffen mit einem Verlust von 26 Personen. Fünf Dampfer mit einem Eesamttonneninhalt von 15795 Tons wurden durch deutsche Kriegsschiffe zum Sinken gebracht und 7 mit insgesamt 7432 Tons mit 25 Personen sanken durch Minen.

Englische Kriegskostendeckung.

Genf, 4. Jan. DerTemps" veröffentlicht, wie wir derDeutschen Tageszeitung" entnehmen, eine Anzeige des Londoner Priseidgerichtes. worin Re­klame für die Versteigerung eines halben Dutzends deutscher Schooner und Dampfer gemacht wird. Die Versteigerung soll erstmals am Dienstag und Mitt­woch stattfinden und dann allwöchentlich wiederholt werden. Mehrere Paketdampfer desNorddeutschen Lloyds", darunter dieSchlesien", find in der ersten Versteigerungsliste a-ufgeführt, während Wöhrmann- Schiffe. die in Kamerun gekapert wurden, noch in auswärtigen englischen Häfen liegen. Durch solche

Verkäufe hofft England, die Kriegslasten eines gan­ze« Monats hereinzubringen.

Die Evglünder in Frankreich.

Stockholm, 4. Jan. DieNativnalzeitung" gibt eine Meldung weiter, dieDagens Nyheter" aus zu­verlässiger Quelle erhalten haben will und wonach in Frankreich große Mißstimmung bei Bevölkerung und Behörden wegen des allzu eigenmächtigen Auf­tretens der Engländer herrscht. In Havre, Boulogne und Talais haben die Engländer sich so benommen, als ob sie die Herren des Landes seien und also die Franzosen nichts zu sagen hätten. In den meisten iiordfranzösischen Städten sind es die Engländer, die die Kriegszensur in Händen haben, auch wenn es sich um Postsachen für Franzosen und Belgier handelt. Englische Polizei hält die Ordnung aufrecht, eng­lische Beisitzer greifen in die Kommunalverroaltung ein. Alle diese Tatsachen haben verursacht, daß die Franzosen sich in ihrem eigenen Lande fremd fühlen, aber alle Klagen über das Benehmen der Engländer sind vergebens; selbst die französische Regierung steht den Dingen ratlos gegenüber und kann nichts zur Abhilfe tun.

Deutsche Gefangene in England.

(W.T.B.) Berlin, 4. Jan. DieAfrican Mail" berichtet unter dem 25. Dez. aus Liverpool: In Li­verpool machte die Ankunft des DampfersAkaffa von der Eder Dempeter-Linie mit einer Anzahl deutscher Gefangener aus Westafrika Aufsehen. Die Gefangenen trugen fast alle leichte Tropenuniform und standen unter der Bedeckung malerisch gekleide­ter Mitglieder der eingeborenen westafrikanischen Polizeitruppe. Viele Gefangene wurden zu einem Eisenbahnzuge gebracht und nach einem nicht bekann­ten Bestimmungsort übergeführt.

(W.T.B.) Basel. 4. Jan. In England sind 4V Missionare und Missionskaufleute aus Kamerun eingetroffen, die zum Teil schon auf der Eoldküste interniert waren. . .

Keine Hilfe von Japan.

(W.T.B.) Stoäholm. 4. Jan. Die Zeitungen geben die Meldung aus Tokio wieder, nach der aus hervorragender Quelle alle Gerüchte, daß Japan Truppen nach den Kriegsschauplätzen in Europa sen­den werde und daß japanische Offiziere bei der rus­sischen Artillerie in Polen dienen, als falsch bezeich­net werden. Japanische Offiziere seien nur als At-