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Rationales Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Oberamtsbezirke Nagold, Ealw, Freudenstadt und Neuenbürg

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Nummer 1K8

Altensteig, Dienstag, den 24. Juli 1934

S7. Zahr,»»,

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Nas neue Sanbwerkerrecht

Von Dr. Wilhelm HeitmüIle r-Hannover.

Als im Zuge der Hardenbergschen Reform zu Beginn de- vergangenen Jahrhunderts die fast unbeschränkte Gewerbe­freiheit in Preußen und danach im ganzen deutschen Reick eingesührt wurde, verschwanden mit einem Schlage die her­kömmlichen Handwerker-Zünfte und -Gilden. Sie wurden ihres öffentlich rechtlichen Charakters kurzerhand entklei­det und wenn sie überhaupt noch weiter bestehen konnten so nur in der Form eines unverbindlichen freien Vereins Schlimmer noch als der ungeheure Konkurrenzdruck de- Großbetriebes und der Fabrik und empfindlicher als der Verlust der mit den Zünften alten Stiles verbundenen Vorrechte wiegt die Tatsache, daß das Handwerk in diesen stürmischen Tagen seine alten Eemeinschaftsideale über­haupt preisgeben mußte. Anstelle der Verpflichtung an Tra­dition und Gemeinschaft trat der aus allen herkömmlichen Bindungen entlassene Einzelmensch, der Leistungsgedanke mußte dem Prinzip des offen erklärten und rücksichtslos durchgefiihrten Konkurrenzkampfes Platz machen. Nicht die Tüchtigkeit und die Meisterschaft im weitesten Wortsinnc sollten nun entscheiden, sondern allein der kapitalistische Erfolg.

Es ist nur allzu verständlich, daß das um seine Existenz schwer ringende Handwerk nie aufgehört hat, gegen eine solche Hintanstellung seiner wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung mit allen zur Verfügung stehenden Kräften zu protestieren. So verschiedenartig im einzelnen auch die For­derungen der Handwerkerbewegung des vergangenen Jahr­hunderts gewesen sind, sie alle treffen sich in einer gemein­samen Ablehnung wieder: In dem Kampf gegen die Aus­artungen der Eewerbefreiheit. Es ist nicht zufällig, daß die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung sich den berech­tigten Forderungen und Wünschen des deutschen Handwerks im besonderen Maße annahm. Schon im Herbst des vergan­genen Jahres verabschiedete die Reichsregierung, als Ant­wort auf die gewaltige Kundgebung der Reichshandwerker­woche, das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deut­schen Handwerks. Die alte Forderung der pflichtmäßigen Eingliederung aller Handwerkstreibenden in die Innun­gen wurde damit wieder Wirklichkeit. Der Nationalsozialis­mus stellte daneben als neue zeitgemäße Forderung das Führerprinzip auf. Nachdem nun die Vorbereitungsarbei­ten, vor allem die Gleichschaltung, in den Handwerksorga- nijationen zum Abschluß gekommen sind, wurde vor kur­zem dieErste Verordnung über den vorläufigen Aufbau" veröffentlicht.

Wer ein Handwerk betreibt, ist die Eintragung indie Handwerksrolle entscheidet darüber ohne weiteres Mitglied der zuständigen Handwerkerinnung. An der Spitze dieser künftighin wesentlich straffer geführten In­nung steht der Obermeister, der nicht mehr von der Jn- nnngsversammlung gewählt, sondern von der Handwerks­kammer gemeinsam mit dem zuständigen Fachverband er­nannt wird. Auch der alte Jnnungsvorstand, der neuer­dings den Namen Beirat trägt, wird genau so wie die ein­zelnen Jnnungswarte (Obermeister-Stellvertreter, Schrift­führer, Kassenführer, Lehrlingswart) von dem Obermeister ernannt. Die fast unbeschränkte Führerstellung des Obermei­sters darf aber in keinem Falle zu einer Ausnützung des wieder zu Ehren gekommenen Führergrundsatzes kommen. Daher die Bestimmung, daß alljährlich die Jnnungsver- sammlung in geheimer Abstimmung ihrem Obermeister das Vertrauen schenken oder auch das Mißtrauen aussprechen darf.

Das letzte Wort allerdings, ob nun wirklich aus Grund eines etwa ausgesprochenen Mißtrauens durch die Innungs- Versammlung der Obermeister sein Amt verlassen muß, be­hält fich die Handwerkskammer vor.

Die verhältnismäßig weitgehenden Aufsichts- und Eiugrisfsdefllgnisse der Handwerkskam­mern bzw. der hinter ihnen stehenden Landeshandwerks- »ührer, ist gewiß notwendig, um die ständische Selbstver­waltung, wie sie fich in dem neuen Handwerkerrecht aus- driickt, gegenüber den anderen Teilen des deutschen Staats­und Wirtschaftslebens verantworten zu können. Denn selbst­verständlich bedeutet diese wieder ins Leben gerufene Jn- nungsgemeinschast das sei besonders gegenüber den vie­len unentwegt liberalistischen Kritikern des Handwerker­gesetzes betont keine Rückkehr zu der geschlossenen Zunft alten Stiles. War es gerade doch das Verhältnis der alten Zunftmeister, daß sie schließlich ihre wohlerworbenen Rechte und Vorrechte ohne Rücksicht auf die höher stehenden Be­lange der Gesamtheit auszunutzen versuchten. Es wäre mit den Grundsätzen der freien und auf die Tüchtigkeit der Un­ternehmer und Meister gegründeten Wirtschaft gewiß nicht zu vereinbaren, wenn dieser übelberüchtigte Zunftgeist wie­der eingeführt würde.

Es geht vielmehr vor allem um die Wiederherstellung der sozialen Berufsgemeinschaft, die durch das von der

Pftichtinnung neu geknüpfte Band von Meister und Gesel­len wieder angestrebt wird. Daneben aber setzt das Bemü­hen der Pflichtinnung ein, die allgemeine Geschäfts- und Konkurrenzmoral zu heben, denn nur einem von der Schleu­derkonkurrenz befreiten Handwerksstande wird die Siche­rung seiner Existenz gelingen können. Die neu eingeführte Ehrengerichtsbarkeit, deren Durchführung eben­falls den Handwerkskammern obliegt und die unnachsichtlich alle unlauteren und gegen den Gemeinschaftsgeist der In­nung verstoßenden Kollegen in, wenn nötig, schärfste Strafe nehmen kann, wird zu ihrem Teile an der Erreichung d-e- ses hohen Zieles Mitarbeiten.

Auf. der Grundlage von Pslichtinnungen sorgen für eine straffe organisatorische Zusammenfassung des Handwerkerstandes im wesentlichen drei Gruppen: Die Handwerkskammern, die Kreishandwerkerschaften, die Fach­verbände. Rund 1,3 Millionen Handwerksmeister, die in schätzungsweise 22 000 Innungen, 68 Handwerks- und Ee- werbekammern, 50 Reichsfachverbänden und 500 Landes­fachverbänden organisatorisch erfaßt werden, erhalten aus diese Weise ihre neue körperschaftliche Eingliederung.

Es liegt in der folgerichtigen Durchführung des Gedan­

kens der ständischen Selbstverwaltung, wenn die Aufsichts­befugnisse, die früher den Gemeinden und in höherer In­stanz dem Regierungspräsidenten zustanden, heute den Handwerkskammern übertragen werden, denen wieder der deutsche Handwerks- und Eewerbekammertag übergeordnet ist. Die große Aufgabenerweiterung wird allerdings de« Handwerkskammern viel von ihrer früheren Beweglichkeit nehmen. Aber durch die Einschaltung der Landeshandwerks- führer, deren Arbeitsgebiete übrigens sich mit denen der 12 Treuhänder der Arbeit decken werden, ist hinreichend dafür Sorge getragen, daß diese wichtige Handwerksvertretung nicht zu einem schwerfälligen bürokratischen Apparat wird.

Die durch die neue Verordnung ins Leben gerufenen Kreishandwerkerschaften sind im betonten Gegensatz zu de« Landesfachverbänden eine Berufsstandsorganisation nicht auf fachlicher, sondern auf zwischenberuflicher Grundlage. Die Kreishandwerkerschaften find im wesentlichen die ört­lichen Verwaltungsstellen der Handwerkskammern, sie stel­len die horizontale Gliederung dar, während die Landes­fachverbände, deren Funktionen selbstverständlich mit der Herausstellung des Leistungsprinzips wichtiger geworden sind, für den vertikalen Aufbau zu sorgen haben.

AM Brrluimdek und GraMmM

Eine Klili-gebww von Rudolf 5kß

Berlin, 24. Juli. Wie derVölk. Beobachter meldet, hat der Stellvertreter des Führers folgendes bekanntgegeben:

Ich habe am 18. 4. d. I. bekanntgegeben, daß jedem Partei- und Volksgenossen, den die ehrliche Sorge um Be­wegung und Volk dazu treibt, der Weg zum Führer oder zu mir als seinem verantwortlichen Vertreter offensteht, ohne daß er deshalb zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich bin nach wie vor fest entschlossen, im Interesse der Sauber­keit und Reinheit der Bewegung nötigen Falles auch gegen Vergehen der Führer der NSDAP., die durch Verfehlungen das Ansehen der Bewegung schädigen, mit den schärfsten Maßnahmen vorzugehen und aus jeder berechtigten Be­schwerde, die mir durch mein Gewissen' als Nationalsozialist und durch mein Verantwortungsgefühl dem Führer gegen­über vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen.

Ich kann nicht zulassen, daß meine Anordnung vom 18. 4. von gewissenlosen, berufsmäßigen Denunzianten miß­braucht wird, um verdiente und makellose Führer, die seit Jahren treu ihre Pflicht erfüllt haben, bewußt oder leicht­fertig in den Schmutz zu ziehen und damit auch das Ansehen der Bewegung in weiten Kreisen des Volkes herabzusetzen.

Daß dies von Feinden der Bewegung und des Volkes,

die sich teilweise in die Partei einzuschleichen verstanden haben, immer wieder versucht wird, geht aus einer großen Anzahl von Beschwerden hervor, die von meinem Beauf­tragten an Ort und Stelle untersucht worden find.

Wer in berechtigter Sorge um die Bewegung unter Nennung seines Namens mein Eingreifen gegen Schäd-' linge und Versager unter den Führern der NSDAP, er- ^ bittet, darf stets meines Schutzes gewärtig sein, auch dann, wenn seine Annahmen sich als nicht ganz richtig erweisen, die Untersuchung aber ergibt, daß ihm der gute Glaube zu­gebilligt werden kann.

Andererseits aber bin ich entschlossen, mich schützend vor jeden treuen und sauberen Führer der NSDAP, zu stellen, der als Vertreter der Bewegung zu unrecht verleumdet wird, und künftig böswillige und leichtfertige Verleumder und Ehrabschneider sowie nach Möglichkeit auch alle feigen, anonymen Denunzianten durch das öffentliche oder Partei­gericht zur Rechenschaft ziehen zu lassen.

Von allen Führern der NSDAP, aber erwarte ich, daß sie ihr Verhalten so einrichten, daß die Partei- und Volks­genossen zu ihnen aufschauen und sich willig ihrer Führung unterordnen können. gez. Rudolf He ß."

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Ansprache -es preußischen Kultusministers Rust

Berlin, 23. Juli. Der preußische Kultusminister Rust empfing heute den neuernannten Bischof von Hildesheim, Dr. Mächens, der in Begleitung der Domkapitulare Bluel und Schneider in Berlin eingetroffen war, zur Vereidigung im preußischen Kultusministerium. Auf die von freundschaftlichem Geist getragene Ansprache des Herrn Bischofs antwortete Reichs- und Staatsminister Rust mit folgenden Worten:

Das Amt. das Sie übernehmen, ist das eines Seelen­hirten der römisch-katholischen Kirche. Ihrer geistlichen Führung anvertraut sind aber zugleich deutsche Menschen und Bürger des nationalsozialistischen Staates. Das Ge­deihen des deutschen Volkes und die Macht des national­sozialistischen Staates aber ruht vor allem anderen auf dem Bewußtsein der Blutsverwandtschaft und des schicksals- miißigen Auseinanderangewiesenseins aller Deutschen, ohne Unterschied auch der Bekenntnisse. Der Wille des Führers dieses Volkes und seiner Regierung ist daher darauf ge­richtet, im höchstmöglichen Zusammenleben und Zusammen- gehörigkeitsbewußtsein die Garantie gegen das tragische Auseinandersallen der Nation zu schaffen, von dem die deutsche Geschichte nur leider zu oft zu berichte» weiß. Die traurige Machtlosigkeit Deutschland, die im westfälischen Frieden des Jahres 1648 und im Versailler Diktat zutage tritt, macht uns zur Pflicht, der Wiederkehr von volkszer­störenden Konfessions- und Klassenkämpsen vorzubeugen.

lieber die Erfüllung dieser völkischen Erziehungspflicht will die verantwortliche nationalsozialistische Staatsleitung

Das Odal ist der Schlüffe! zum Verständnis der germanischen Weltanschauung.

keineswegs Konflikte mit den Führern der christlichen Kir­chen herbeiführen. Die Aufgaben des nationalsozialisti­schen Staates sind andere als dieser christlichen Kirchen, stehen aber zu diesen nicht im feindlichen Gegensatz. Ein Vernichtungskamps beider für das Wohl derselben Men­schen in ihrer völkischen und kirchlichen Zusammengehörig­keit verantwortlichen Führungsmächte konnte nur dem Hauptfeinde einer christlich-germanischen Sittlichkeit und abendländischen Kultur zum Siege verhelfen.

Es ist nicht möglich, Meinungsverschiedenheiten im Ein­zelnen und Zusammenstöße Einzelner zu verhindern. Es ist aber nicht nur möglich, sondern notwendig, daß die ver­antwortlichen Leiter die menschlichen Gemeinschaften der Geführten nicht zum Kampfschauplatz machen, sondern als verantwortliche Führer unter sich zur Klärung und Ent­scheidung kommen.

Sie, hochwürdigster Herr Bischof, sind als Niederjachse in Volk und Heimat persönlich fest verwurzelt und haben dem früh schon durch Ihre schriftstellerischen Arbeiten Aus­druck verliehen. Sie nehmen den Stab des Bischofs Bern­ward in die Hand und treten damit in eine große Tradition von Männern, die Staat und Kirche in gleicher Weise zu dienen wußten. Die Staatsregierung hat darum zu Ihnen das Vertrauen, daß Sie die Ihnen anvertrauten Diöze- sanen auch als Deutscher und Staatsbürger recht zu lenken wissen werden. In diesem Vertrauen heiße ich Sie als Bischof der Diözese Hildesheim herzlich willkommen und wünsche Ihnen für Ihr hohes Amt Gottes Segen und so wollen Sie nunmehr den Treueid leisten."

An die Eidesleistung schloß sich ein Empfang Leim Staatsminister Rust, an dem Bischof Dr. Mächens, seine Begleitung, Vertreter des preußischen Staates und preußi­schen Kultusministeriums teilnahinen.