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zum Freitag wurde im Höf der Salvatorkirche in Hüll (Tirol) ein Böller zur Explosion gebracht, wodurch die Fensterscheiben der Kirche zertrümmert wurden.
Anschlag ans das Elektrizitätswerk im Reutte Reutte (Tirol), 20. Juli. Nachts wurde ein Anschlag auf das Elektrizitätswerk in Reutte verübt. Die Täter sprengten «in Wasserrohr von 90 Zentimeter Stärke, das das Wasser vom Plansee dem Werk zuführt, in einer Länge von etwa 45 Meter Ein zweites Rohr im Durchmesser von 110 Zentimeter wurde auf eine Länge von 3 Meter aufgerissen. Durch den plötzlichen starken Wasserdruck wurden die Betonsockel, die von Streck« M Strecke die Rohre halten, hochgehoben, so datz sie förmlich in der Luft hängen. Infolge des Anschlages steht das ganze Werk still »nd ist auf Fremdlieferung angewiesen.
«oorbran- bet Hannover zum Stillstand gekommen
Hannover, 20. Juli. Wie wir von amtlicher Seite erfahren, ist der Heide- und Moorbrand im Kreise Neustadt schon vor mehreren Tagen ausgebrochen. Der Gemeindevorsteher von Großenheidorn hatte es aber nicht für notwendig erachtet, beim Landratsamt rechtzeitig Meldung zu erstatten. Als dann am Donnerstag die vom Arbeitsdienstlager Steinhuder bestellte Brandwache das Feuer nicht mehr halten konnte, das sich mit rasender Geschwindigkeit über Moor «nd Heide ausbreitete, wurde, um den Staatsforst besser zu schützen, ein etwa 20 Meter breiter Moorstreifen vor dem Walde unter Wasser gesetzt. Das gesamte, teilweise mit Niederung und Weidenwald bestandene Moor- und Heidegebiet zwischen dem Steinhuder Meer und Neustadt st rund 20 000 Morgen gross. Von dieser Fläche dürften «ach vorsichtiger Schätzung 40005000 Morgen betroffen sein. Die Landstraße Neustadt-Wunstorf ist wegen der Brandgefahr und der starken Rauchentwicklung für den Durchgangsverkehr gesperrt. Im Dorfe Moordorf mußten mehrere Häuser geräumt werden. Am Freitag morgen weilte der Infanterie führer General von Kassier aus Hannover an der Brandstät:s. »m sich von der Arbeit der Reichswehr zu überzeugen. Das Feuer ist zum Stillstand gekommen.
Frankreichs »mangelnde Sicherheit"?
Mailand, 20. Juli. „Popolo d'Italia" wendet sich in einer offensichtlich von hoher Stelle veranlassten Glosse wieder einmal «it beißender Ironie gegen Frankreichs angeblich »mangelnde Sicherheit". Ein neuer SOS-Ruf, so schreibt der »Popolo", sei diesmal vom „Petit Journal" ausgesendet worden. »Petit Journal" teilt mir, daß sich die französische Flugwaffe «ur aus veralteten und unschädlichen Apparaten zusammensetze. Die nackte Wirklichkeit, bemerkt hierzu Mussolinis Blatt, verbiete, die Frage der Quantität wieder aufs Tapet zu bringen, »nd so orientiere sich der französische Alarm diesmal nach der Frage der Qualität hin. Flugapparate seien genug da. aber was zähle das schon, meint der „Popolo" ironisch. Es handle sich dabei um Material, das so veraltet sei, datz einem schon der Schauer überkomme bei dem blossen Gedanken, sich einem solchen Ding nur anvertrauen zu müssen. Bordinstrumente? Wenig mehr als die ältesten Kompasse! Radio? Es funktioniere nicht! Waffen? Altes Gerümpel! Photographisches Material? Geradezu prähistorisch! Munition? Aeußerst mangelhaft! — Kurz «nd gut. die französische Aeronautik existiere praktisch nicht, man müsse sie neu schaffen. Es seien einige Milliarden nötig, um ein« Militärfliegerei zu schaffen, die zwar keineswegs schon voll- kmnwsn, aber immerhin annehmbar sei. Dann erst, sagt „Popolo d'Jtalia". wird Frankreich, dieses arme, unbewaffnete und friedfertige Volk, seine Sicherheit haben, we«« es das mächtigste Heer, die mächtigste Marine m»d die mächtigste Luftwaffe der ganzen Wett hat.
Weichsel überflutet Zo Ortschaften
Warschau, 20. Juli. Am Freitag ist die Weichsel auf dem Abschnitt zwischen Sandomir und Sawichost über die Ufer getreten und überflutete mehr als 30 Ortschaften mit etwa 13 000 Einwohnern. Das Hochwasser bedeckt jetzt -eine Fläche von mehr als 20 000 Hektar. In der Ortschaft Zajerze sind etwa 50 Menschen ertrunken. Bei den Rettungsarbeiten ist ein Pionieroffizier mit 15 Pionieren in den Fluten umgekommen.
In Warschau steigt di« Weichsel äußerst rasch. Die Vororte der Hauptstadt sind gefährdet. Pionierabteilungen und Arbeiterkolonnen schütten Notdamme auf. Rettungs- ziige und Sanitätsmannschaften stehen in Alarmbereitschaft, um rechtzeitig einzugreifen, wenn die Weichsel hier aus den Ufern treten sollte. In Warschau selbst ist der Höhepunkt der Gefahr erst für Samstag zu erwarten.
Neues vvm ZlW
Wann und wo ist Photographiere« genehmigungspflichtig?
Berlin. 20. Juli. Das Reichsminifterium für Dolksaufklärung »nd Propaganda teilt mit:
Das Photographieren ist grundsätzlich jedermann und überall gestattet. In Veranstaltungen jedoch, die durch Eintrittskarten, Absperrungsmatznahmen oder in sonstiger Weise als geschlossene Veranstaltungen gekennzeichnet sind, ist die Erlaubnis der Ver- anstalter in jedem Einzelfalle erforderlich. Das Gleiche gilt r« geschloffenen Räumen, auf Baustellen, in Lagern des Arbeitsdienstes oder der Parteiformationen, ferner bei Uebungen von geschlossenen Formationen jeder Art. Genehmigungspflichtig find ferner Aufnahmen vom Luftfahrzeug aus sowie von Befestigungen und ähnlichen Anlagen. Wer derartiges photographieren will, hole daher die notwendige Erlaubnis ein Mer ohne diese Erlaubnis photographiert, hat sich entstehende Unannehmlichkeiten selbst zuzuschreiben.
Bilanz des Streikes in San Franzisco:
ISO Millionen Dollar Schaden — Acht Tote — IN Verletzte
Sau Franzisco, 20. Juli. Der Gouverneur von Sau Fran- zisco, Meriam, lehnt es ab, die Rationalgarde aus der Stadt zurückzuziehen, ehe er nicht Gewissheit hat, datz die Ruhe anhält. Der durch den Streik verursachte Schade» wird bis jetzt auf ISO Millionen Dollar geschätzt; die Zahl der Opfer bettägt acht Tote und 197 Bernnmdeäe.
Sekt es mit der ölkulbenregelung voran?
Die Landesbauernschaft Württemberg teilt mit: Dr. Dobler, Leiter der Entschuldungsstelle der Landw. Genossenschaftszen- tralkasse eGmbH., schreibt im Wochenblatt der Landesbauern- schaft Württemberg u. a. folgendes:
Ja und nein, je nach den Erwartungen und der Einstellung des Lesers. Mau kann die Frage nämlich in verschiedenem Sinne stellen.
1. Sind die fehlende« Gesetze «nd Verordnungen nun erlasse«?
Durch die Durchführungsverordnung vom 7. Juli 1934 sind die Zweifelsfrage« für die Schuldenregelung der Erbhöfe beseitigt worden. Ferner ist das Abkommen zwischen der Rentenbankkreditanstalt und dem Reich über die Bereitstellung der Barablösungsmittel für die Entschuldungsstelle fertig. Es fehlen nur noch die Vereinbarung über die Pfandbriefablösung und vor allem die Verordnungen über die Feststellung der Be- triebswerte bei den landwirtschaftlichen Betrieben mit Eiw- heitswerten unter 10 000 RM. In diese Gruppe fallen aber die meisten Schuldenregelungsverfahren. Von den bisher gestellten annähernd 6000 Anträgen dürften ungefähr 4000—3000 ans landwirtschaftliche Betriebe entfallen, die restlichen Betriebe sind Erbhöfe. Es ist z« erwarten, dass im Monat August auch die letzte fehlende Verordnung erscheinen wird. Die Entschul- dungsstelle der Zentralkaffe wird dann gegen Ende September, nachdem alle Anträge vorher den Amtsgerichten zugeleitet worden find, mit der Ausstellung der Entschuldungspläne und der Zwangsvergleichsvorschläge beginnen. Die Schuldenregelungsfälle werden dorfweise bearbeitet. Der Sachbearbeiter der Entschuldungsstelle kommt mit Sem Entfchuldungsrichter des Amtsgerichts ins Dorf und wird oviN gemeinsam mit dem Bürgermeister, Ortsbauernführer und sonstigen zugezogenen Vertran- enspersonen in Anwesenheit des Schuldners und grösserer Gläubiger den Fall erörtern und entscheiden.
2. Wie sollen sich nun die Bauern und Landwirte wegen Beantragung zum Entschuldungsversahren verhalten? Die Frist läuft nach den Erklärungen des Rcichsernährungsministeriums endgültig am 30. September 1934 ab und zwar sowohl für Entschuldungsverfahren ohne Forderungskürzung, mit For- derumgskiirzung und — dies ist neu — für Selbstentschuldungsverfahren. Schuldenregelungsanträge haben nach Erlass der 6. Durchführungsverordnung nicht nur die hochverschuldeten Landwirte, sondern auch die Hochverschuldelen Erbhosbauern zu stelle«. Ein Erbhofentschuldungsgesetz kommt erst später. Dieses Erbhofentschuldungsgesetz hat zur Voraussetzung, datz zunächst die Entschuldungslage des einzelnen Bauern geklärt und bereinigt wird. Erst wenn der Schuldenstand, dessen Abtragung dem Bauern möglich ist, wenn also die „Schornstein-Hypotheken" auf ihren wahren Wert zurückgeführt sind, kann eine Neuordnung all dieser Schulden in Erwägung gezogen werden. Im übrigen sollten sämtliche über die Mündelsicherheitsgrenze hinaus verschuldeten Bauern und Landwirte das Entschuldungsverfabren beantragen, falls sie nicht aus eigener Kraft die bisherigen Zinssätze aufbringen und einen größeren Teil der Schulden fortlaufend tilgen konnten. Das ist beim Fehlen von Nebeneinnahmen gewöhnlich der Fall, wenn die Schulden zwei Drittel des Betriebswertes übersteigen.
Beispiel: Einheitswert eines 4 Hektar großen Anwesens ist 5000 RM., somit Betriebswert das 1,9fache, also 9500 RM. Die Mündelsicherheitsgrenze liegt bei zwei Drittel von 9500 RM. gleich 6166 RM.
Landwirte und Bauern, die nur bis zur Mundelsicherheits- grenze verschuldet sind, können das Selbstentschuldungsverfahren beantragen. Dieses wird nicht in den Zeitungen bekannt
gemacht. Die Lstjsche der Sekbstentschukvung wird nur im Grundbuch eingetragen. Eine Forderungskürzung ist bei der Selbstentschuldung ausgeschlossen, dagegen werden die Zinsen aus 4 bzw. 4)4 Prozent gesenkt und die Forderungen iu Til- gungssorderungen umgewandelt.
Die Ziasfenknng und die Anpassung der Schuldentilgung durch Ratenzahlung mit 0,5—5 Prozent an den nachhaltig erzielbare» Reinertrag des Hofes schützt den Schuldner vor plötzlichen Kündigungen der Gläubiger. Allerdings müssen die Schuldner die einmal übernommenen Jahresraten unbedingt einhaltem. Die Hauptbedeutung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung besteht daher in der Mehrzahl der Fälle und bei den Selbstentschuldungsverfahren ausschließlich weniger in der Forderungskürzung. Darauf hat die Entschuldungsstelle schon im Herbst 1933 und später immer wieder hingewiesen
Viele Bauern und Landwirte — nicht immer die Beste« — hielten sich demgegenüber mehr an das Wort „Entschuldung*. Forderungen werden aber nur insoweit gekürzt, als der Schuldner nicht in der Lage ist, seine Zinsen- und Forderungstilgung zusammen jährlich mindestens 5 Prozent von den Eesamtschul- den aufzubringen. Die notwendigen Forderungskürzungen werden in jedem einzelnen Falle unter Berücksichtigung der bestehenden Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Nebeneinnahmen aus Gewerbe, Handwerk oder Arbeitnehmertätigkeit sorgfältig geprüft.
Mit der Eröffnung des Entschuldungsverfahrens und der Eintragung der Selbstentschnldungsvermerke im Grundbuch tritt die sofortige Herabsetzung des Zinses aller Schulden bis auf 4 oder 4)4 Prozent ein. Die allgemeine Zinsfenkung hat sich bis jetzt nicht durchführen lassen. Mit einer Verlängerung der Notverordnung vom 27. Nov. 1932, die vorübergehend bis zum 30. September 1934 für den landwirtschaftlichen Realkredit eine Zinssenkung von 6 Prozent auf 4 Prozent brachte, ist nicht z« rechnen. Die Bauern und Landwirte, welche kein Schuldeure- gelungsverfahren oder kein Selbstentfchuldungsverfahre« bea»- tragt haben, müssen daher vom 1. Oktober 1934 wieder die erhöhten vertraglich vereinbarten Zinsen bezahlen.
3. Bekommen die Gläubiger bis zur Aufstellung der Entschvl- dungspläne Zinsen und Tilgungsraten? Bis alle Entschuldungspläne von 6000 Bauern und Landwirten von den 6 Sachbearbeitern abgeschlossen, von der Rentenbankkreditanstalt und vom Amtsgericht genehmigt find, werden 2—3 Jahre ins Land gehen. Die Gläubiger wenden oft ein „und was geschieht in dieser langen Zeit mit den Zinsen und mit den Tilgungsraten? Die Schuldner zahlen ja jetzt schon nicht einmal die laufenden Zinsen". Ei« solches Verhalte» der Schuldner muss aufhören. Selbstverständlich ist auf die Einzelumstände Rücksicht zu nehmen. Die Schuldner haben vom Tage der Eröffnung des Schuldenregelungsverfahrens an für die erststelligen Grundpfandrechte und für die gutgesicherten Forderungen für Zinsen und Tilgung S Prozent an den bisherige« Zinsterminen zu entrichten. Die vor »er Eröffnung des Entschuldungsverfahrens aufgelaufene» ZU» je« werden zum Hauptforderungsbetrag geschlagen.
Hier sei nur eines hervorgehoben: Im Gegensatz zur Parxi» vieler Grundbuchämter dürfen nach Artikel 34 der 6. Durchführungsverordnung vom 7. Juli 1934 für beglaubigte Grundbuchabschriften, Katasteranszüge, Bescheinigungen über den steuerlichen Einheitswert, für Erbscheine und für anders Urkunde» keine Gebühren erhoben werden, wenn dieje Urkunden für die Lnrjchuldungsgerichte und für die Entschuldungsstellen gebraucht werden. Die Behörden dürfen nur die tatsächlichen Auslage«, also die Schreibauslagen mit 30 Pfennig für die Seite, ersetzt verlangen.
Der Hafenarbeiterstreik in San Franziska dauert an San Franziska, 21. Juli. Entgegen der optimistischen Annahme in Regierungskreisen, daß die Beendigung des Hafenarbeiterstreiks nur noch eine Frage von Stunden sei, hat die Hafenarbeitergewerkschaft eine Erklärung abgegeben, daß der Streik jedenfalls fortgesetzt werde und daß die Gewerkschaften sich stärker fühlen denn je.
Glücklich verlaufener Flugzeugunfall des Sportfliegers Udet Berlin, 20. Juli. Auf dem Berliner Flughafen Tempelhos ereignete sich am Freitag nachmittag kurz vor 16 Uhr ein Aufsehen erregender Zwischenfall, von dem der Sportflieger Ernst Udet betroffen wurde. Udet war mit feinem, aus Amerika mitgebrach- ren Sportflugzeug aufgestiegen und führte zur Vorbereitung für einen am kommenden Sonntag stattfindenden Fluglag Kunstflüge aus. In etwa 1000 Meter Höhe geriet das Flugzeug bet Einübung einer neuen Kunstflugfigur ins Trudeln. Udet sprang aus etwa 800 Meter Höhe mit dem Fallschirm ab und gelangte unversehrt zur Erde. Sein Flugzeug schlug inmitten des Flugplatzes auf und wurde vollständig zerstört. Seiner unübertrefflichen Geistesgegenwart hat es der Altmeister des Kunstfluges zu danken, daß dieses gefährliche Flugabenteuer so glücklich für ihn ablief.
Feuer im Bremer Freihafen
Bremen, 20. Juli. Am Freitag nachmittag entstand in der Jute-Ladung des im Bremer Freihafen 2 liegenden Lloydfrachtdampfers „Minden" aus bisher noch nicht geklärter Ursache ein Brand. 5 Löschzüge und 2 Löschkähne hatten gegen 18 Uhr den Brand so weit gelöscht, daß das Schiff an eine freie Stelle geschleppt werden konnte. Der Schaden ist beträchtlich Das Schiss ielbst ist nur leicht beschädigt worden.
Erzherzog Joseph klagt gegen die rumänische Regierung aus Herausgabe der Besitzungen in Siebenbürgen Paris, 20. Juli. Vor dem Gemischten österreichisch-rumänischen Schiedsgericht rn Paris steht gegenwärtig ein Prozeß zur Verhandlung, den Erzherzog Joseph von Habsburg-Lokhringen aus Herausgabe seiner ehemaligen Besitzungen in Siebenbürgen bzw. Entschädigung in Höhe von 60 Millionen Schweizer Franken gegen die rumänische Regierung angestrengt hat. Erzherzog Joseph wird vom Rechtsberater der ungarischen Regierung vertreten, für die Gegenpartei plädiert Paul-Boncour. Durch den Vertrag von Triauon waren sämtliche der österreichisch-ungarischen Krone und dem ehemaligen Herrscherhaus gehörende, in Siebenbürgen liegende Besitzungen an die rumänische Regierung gefallen. Erzherzog Joseph steht auf dem Standpunkt, daß unter oen Vertrag von Trianon aber nicht der rein private Besitz falle. Len sein Vater aus eigenen Ersparnissen wie irgendein anderer Sterblicher käuflich erworben habe
1380 Morgen Moor brennen im Nordzipsel Westfalens
Diepholz, 20. Juli. In Oppensche im äußersten Nordzipfel der Provinz Westfalen brach ein schon seit Tagen schwelender Moorbrand zur Oberfläche durch und griff rasch um sich. Dem Arbeitsdienst gelang es in harter Arbeit, durch Auswerfen eines 4 Kilometer langen Grabens dem Vordringen des Feuers ein Ende zu bereiten. Insgesamt ist eine Flüche von etwa 1500 Morgen ersaßt worden.
Todesurteile wegen Vernachlässigung der Pferdezucht
Smolensk, 20. Juli. Durch Nachlässigkeit und wahlloses Ab- schlachten ist ver russische PjervebestauS von 34 Millionen im Jahre 1929 aus 16 Millionen in diesem Jahre zuriickgegange!-. Die SowjetbehörSen haben deshalb den für die russische Pferdezucht verantwortlichen Trust vor Gericht gezogen. Infolgedessen wurden 38 leitende Persönlichkette» des Trustes wegen grober Nachlässigkeit in der Wahrnehmung ihrer Pflichte» angeklagt. Das Gericht verstand die Beweggründe der Sowjets, denn es verurteilte 11 Beamte zum Tode. Gegen 9 Bamte wurden Gefängnisstrafen von 10 Jahren ausgesprochen, während die übrigen 18 Angeklagten mit kürzeren Freiheitsstrafen daoonkamen. Es wird sich ja bald Herausstellen, ob der russische Pferdebestand wieder zugenommen hat. Immerhin muß der Pferdrtrust geradezu schauerlich gewütet haben.
Verwegener Handstreich in Newport — Zivilist befreit Heeresgefangenen
Newport, 30. Juli. Die gegenüber dem Newyorker Wolkenkratzerviertel im Hafen liegende Bundesarmeeinsel Governor's Island war am Freitag der Schauplatz eines mit großer Dreistigkeit ausgeführten sensationellen Hand streiches. Mit einem Revolver bewaffnet, landete ein noch unbekannter Zivilist im Ruderboot an der Insel, um eine» befreundeten Militärgefangenen zu befreien. Dieser FreuB des Unbekannten arbeitete mit zwei anderen Gefangene« am Südende der kleinen Insel. Der Zivilist ging auf die dortige Schildwache zu und zog seinen Revolver und befahl der Wache, das Gewehr niederzulegen. Der Zivilist nahm das Gewehr an sich. Die Insassen eines vorüberkommenden Heereskraftwagens, der Fahrer und zwei Soldaten, mußten aussteigen und sich neben der Schildwache und den beiden Gefangenen aufstellen. Auch die zwei Insassen eines anderen Kraftwagens wurden genötigt, sich einzureihen. Nachdem der Zivilist die Gruppe dann davon gewarnt hatte, ihn zu verfolgen, eilte er mit seinem befreiten Freunde wieder zum Ruderboot, in dem die beiden enb kamen. Es ist dies das dritte Mal, datz der Freund des Unbekannten aus der Militärgesangenschast entwichen iss-