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Sch«arz»Slder r«>r,zeit«

Nr. 2M

Flandins Regieruilgserklärung !

Paris, 13. Nov. Die Regierungserklärung, die vom Minister- § Präsidenten in der Kammer und vom Justizminister Pernod im i ! Senat verlesen worden ist, beginnt mit der Versicherung, daß der j ^Burgfrieden an dauere. Die Regierung schlage deshalb ! vor: Einigung im Hinblick auf das tätige Handeln und entschlos­senes Vorgehen in der Einigung für Frankreich und die Repu­blik. Frankreich wolle den Frieden. Die Regierung werde ihn drinnen und draußen aufrecht erhalten.Wir werden unsere ! Bündnisse und unsere Freundschaften ausbauen. Wir werden die 'Landesverteidigung verstärken. Wir werden im internationalen ! Recht durch den Völkerbund die Gerechtigkeit suchen, die für die schwergeprüften Frontkämpfer die Hoffnung auf eine Belohnung für die gebrachten Opfer bleibt. Wir werden die Republik gegen alle revolutionären oder auf eine Diktatur abzielenden Um- Iriebe verteidigen. Wir werden weder Privilegien noch Straf­freiheiten dulden.

Die Wiederherstellung der Exekutivgewalt scheint uns wie al­len Franzosen notwendig. Bedingung hierfür ist eine stabile Regierung. Sollte sich Herausstellen, daß im jetzigen Rah­men der parlamentarischen Einrichtungen es unmöglich wird, sie zu sichern, dann werden wir nicht zögern, von den von der Ver­fassung vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wir rechnen aber damit, daß das Parlament als Ausdruck der Volks- fouveränität uns seine Mitarbeit beim nationalen Aufbau, den wir fortsetzen wollen, nicht versagt. Mit fast einmütiger Zu- istimmung hatte Präsident Doumergue sich an diese Aufgabe ge­macht, wir übermitteln ihm hierfür die dankbare Anerkennung der Nation". (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts, Prote- ifte links.)

Weiterhin kündigt die Regierungserklärung an. daß das Recht des Parlaments bezüglich der Ausgabenbewilli- ,gung eingeschränkt werden soll, daß die Ruhe und Ord­nung auf der Straße trotz einer bedauerlichen Hetze ausrecht er­lhalten werden wird, daß der republikanische Staat nicht vor den fParteibünden kapitulieren werde. Die Aufgaben und Pflichten der Beamtenschaft sollen ihren Niederschlag in einer Art Ehren- ,lodex finden, an besten Ausarbeitung die Beamten selbst teil­haben würden. Später werde man auch über die Wahl re­if orm verhandeln müssen. Die politischen Fragen der Neuord­nung und Verjüngung der Demokratie sei allenthalben in der Welt wegen der Vernichtung der wirtschaftlichen Ordnung auf- ,getaucht.

Das wirtschaftliche Zwangsregime habe überall Schiffbruch erlitten. Nach und nach müsse man zur organisierten, kontrollier­ten Freiheit zurückkehren. Die Regierung verspricht, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens fördernd einzugreifen, um Las normale Spiel des Wirtichastsaustausches zu begünstigen. Wirtschaftlich gesunde Unternehmen sollen durch eine großzügige Kreditgewährung am Leben erhalten werden. Das Vorrecht der Lranzoien auf Arbeit m ihrem eigenen Lande wird als eine Maßnahme bezeichnet, die keinerlei Widerspruch auslösen könne. ILebhaiter Beifall.) Der notleidenden Landwirtschaft werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk schenken.

Auf internationalem Gebiete sollen die Verhandlungen zwecks Stabilisierung der Währungen, Abschaffung der Handelshemm- «iste und Ankurbelung des Außenhandels beschleunigt werden. Zum Schluß wendet sich die Regierungserklärung an das Par­lament mit der Bitte um Achtung des Burgfriedens. Frankreich zähle 10V Millionen Einwohner in seinem gesamten Reich, das ! ungeheure wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkelten biete. Auf­gabe und Ziel müsse bleiben, den Nachfahren ein besseres Leben in einem verschönten Vaterland zu Hinterlasten.

Vertrauensvotum für Flandin

Paris, 13. November. Mit 423 gegen 118 Stimmen bei etwa 00 Stimmenthaltungen bezw. Abwesenden hat die Kammer dem Kabinett Flandin das Vertrauen ausgesprochen.

Kurz vor Schluß der Abstimmung, die eine namentliche Aus­zählung erforderlich machte, spielte sich noch ein kleines politisches Manöver ab. Während ein rechtsstehender Abgeordneter einen Zusatzantrag zur Vertrauensentfchließung vertrat, der, wie be­reits gemeldet, eine Kundgebung für Doumergue mit einbegrei­fen sollte, wurde von links ein entgegengesetzter Zusatzantrag eingebracht, der die Genugtuung der Kammer über die Besei­tigung derdrohenden Gefahr" einer persönlichen Machtstellung Doumergues zum Ausdruck bringen sollte. Ministerpräsident Flandin veranlaßte die Antragsteller, auf ihre Forderungen zu verzichten, indem er die Vertrauensfrage stellte. Damit war der Weg frei für die endgültige Abstimmung, deren Auszählung 48 Minuten in Anspruch nahm.

Die belgische Regierung zurüLgelrelen

Brüssel, 13. Nov. Zn der Kammer hielt Ministerpräsident d e Brocqueville eine längere Rede, die mit der Erklärung schloß, daß das jetzige Kabinett Las wirtschaftliche und finan­zielle Wiederaufbauprogramm, das es aus Grund der von der Kammer im Sommer bewilligten Sondervollmachten durchzufüh­ren unternommen habe, nicht zu Ende führen könne, weil unter den Ministern in letzter Zeit Meinungs­verschiedenheiten über die weitere Fortsetzung entstanden seien. Der Ministerpräsident erklärte, daß die beiden Minister ohne Amtsbereich, van Zeeland und Ingenbleek, bereits in der vorigen Woche ihm ihre Demission überreicht hätten Unter Sie­fen Umständen habe er sich entschlossen dem König die Demrssio» des Eesamtkabinetts zu überreichen. Nach der Rede des Mi­nisterpräsidenten. die von der Kammer mit großer Teilnahms­losigkeit ausgenommen wurde, verließen die Minister geschlossen den Saal. Der Präsident der Kammer hob daraus die Sitzung auf.

Neun Imro-Gegner ermordet lmfceiimden

Sofia, 13. Nov. Wie aus der mazedonischen Stadt Petritsch gemeldet wird, haben die Behörden auf einer Wiese bei der Eisenbahnhaltestelle Pirin ein Grab mit neun Leichen gesun­den. Alle Leichen konnten wieder erkannt werden. Es handelt sich um Einwohner des Dorfes Krupnik. Unter Sen Toten sind auch ein Eemeinüeratsmitglied. ein Lehrer und ein Steuerein­nehmer die Gegner des Jmro-Führers Michailoff waren, der sie verschleppen und ermorden ließ. Die Mörder sind vor drei Monaten verhaftet worden.

Eowjei-TüleLs in Barcelona

Madrid, 18. Nov. Bei Haussuchungen in Barcelona hat di« Polizei Schrifstücke beschlagnahmt. Unter diesen befinden sich kcheckabschnitte, aus denen hervorgeht, daß die katalanischen Aufständischen bedeutende Gelsunterstützungen aus der Sowjet

«uo» bezöge» habe«.

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auf der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht

Berlin, 13. Nov. Auf der Vollsitzung der Akademie für Deut­sches Recht sprach Ministerpräsident Göring über die Rechts­sicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft. Ministerpräsi­dent Göring sühne aus:

Wenn ich vor der Akademie für Deutsches Recht einige Aus­führungen mache, so bitte ich Sie, darin ein starkes und festes Bekenntnis zum Recht als Grundlage der Rechtssicherheit, be­sonders als Grundlage der Volksgemeinschaft zu erblicken. Ich glaube. lagen zu dürfen, daß in der kurzen Zeitspanne, wo ich durch das Vertrauen des Führers die Ehre habe an der Spitze Preußens zu stehen, ich mich bemüht habe, jenes Rechtsempfin­den und jene Rechtssicherheit wieder herzustellen, die aufs tiefste erschüttert gewesen sind, als wir zur Macht gekommen waren.

Auch wir Nationalsozialisten erkennen die Bedeutung des Rechts für das im Staat geordnete Zusammenleben der Volks­genosten durchaus Aber wir gehen dabei von einer natürlicheren Lebens- und Staatsausfassung aus. Das Primäre für uns ist nicht der Einzelne, sondern die Gemeinschaft aller Volksgenosten. Deshalb nennen wir uns Sozialisten.

Ich weiß, daß man nun den Grundsatz des Rechtes an sich selbstverständlich auch übersteigern kann. Nur das eine will ich hier bereits vorwegschicken: Nicht das Recht an sich ist das Pri­märe. sondern immer und überall das Volk, aus dem heraus erst Staat und Recht entstehen kann. Wir haben die drängen­den Fragen des Volkslebens durch Gesetze zu lösen versucht und haben dabei schon einen gewaltigen Teil des unbrauchbaren Rechtsbestandes durch nationalsozialistisches Rechtsgut ersetzt.

Der Staat muß dafür sorgen, daß die Gesetze richtig erfüllt und sachgemäß gehandhabt werden, er muß jedem Gliede der Volksgemeinschaft, jedem Volksgenosten die ordnungsmäßige und zweckentsprechende Anwendung der Gesetze, d. h. den Schutz der Gesetze garantieren Das aber ist Rechtssicherheit. Nur dann können sich die Kräfte des Volkes segensreich entfalten wenn jeder Volksgenoste in der Gewißheit leben kann, daß seine Per­sönlichkeit als Glied dieser großen Gemeinschaft geachtet und ge­schützt wird, daß vor allem auch seine Ehre vollen Schutz er­fährt, und daß das, was er sich durch schassende Arbeit erworben oder was ihm von seinen Vätern überkommen ist, ihm auch ge­sichert wird

Die Rechtssicherheit ist die Grundlage jeder Volksgemeinschaft. Das gilt ganz besonders für den nationalsozialistischen Staat. Diese Lebensform beruht nicht auf Furcht und Bedrückung und steht gerade um deswillen im Gegensatz zu Despotismus und Willkür. Ihre Grundlage ist die wechselseitige Treue zwischen Führer und Gefolgschaft. Es kann aber nicht in Betracht kom­men, daß der nationalsozialistische Staat seine Organe, seine Machtmittel einsetzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas begehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schäd­lich ist.

Der Hauseigentümer, der unbarmherzig und skrupellos arme Volksgenosten um Nichtigkeiten willen obdachlos macht, hat den Schutz des Staates in diesem Treiben verwirkt, denn er ver­stößt gegen die Grundgesetze der Volksgemeinschaft, selbst wenn er in seinem Tun den Schein eines Gesetzesparagraphen für sich hat. Sie misten, aus welchen geradezu unerhörten, menschlich einfach unverständlichen Fall ich anspiele. und ich versichere Sie, daß ich hier auch in Zukunst mit unerbittlicher Härte soweit die Dinge mich angchen. üurchgreifen werde.

Das Recht ist ebenso wenig Selbstzweck wie der Staat, und kein Staat, der seinem Wesen und Zweck treu bleiben will, kann sich dazu hergeben, diejenigen in ihrem Tun zu schützen und zu unterstützen, die gegen seinen eigentlichen Grundgedanken und Erundzweck fortgesetzt handeln.

Jeder einzelne der Gefolgschaft hat den Anspruch auf Schutz der Gesetze, aber auch nur. solange er sich in der Volksgemeinichaft als wirklicher Volksgenoste im wahrsten Sinne dieses ehreumkleideten Wortes bewegt.

Wir müssen uns auch davor hüten, daß, wie ich schon sagte, in einer lieber st cigerung des Rechts eine Zerstörung des Rechtsempfindens des Volkes eintritt. Das Recht mutz so gestaltet sein, daß es irgendwo im Innern des einzelnen Volks­genosten Anklang und Widerhall findet baß es nicht einfach vollkommen verständnislos über den Wolken thronend in seiner juristischen Askeie ausgedacht worden ist. sondern es muß immer blut- und gehaltvoll in lebendiger Verbindung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geooren werden.

Der Deutsche ist von jeder ein rechtlich denkender und fühlender Mensch gewesen.

So hat gerade Ser Deutsche stets und zu allen Zeiten eine tiefe und leidenschaftliche Sehnsucht nach Eerechtigketi gehabt. Wir wissen, daß wir diese Sehnsucht niemals absolut erfüllen können: denn wir sind Menschen und damit menschlichen Irrun­gen. Wirrungen und Zrrtümern unterworfen. Aber wir dürfen niemals unterlassen, in allem unserem Tun und Handeln die absolute Befriedigung dieser Sehnsucht anzustreben.

Untragbar aber ist es sür jede gesunde, natürliche Volksgemein­schaft. wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entscheidungsgewalt Unbefugter. Das bedeute nicht Volksgemeinschaft, sondern Will­kürherrschaft, das bedeute nicht die vom Nationalsozialismus sür das Volk erstrebte Kraft und Lebensfreude nicht Vertrauen und Glauben, sondern lähmendes Mißtrauen und Furcht. Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt wer­den. Ich habe darum bereits im März d. I. unnachsichtig und ohne Ansehen der Person durchgegrissen, als ich Nachricht davon

bekam, dag z. B. in Stettin unschuldigen Menschen «ui Grund haltloser Verdächtigungen schweres Unrecht zugefügt wurde.

Es gehl auch nicht an. Saß jemand ein Amt. eine Führer­stellung im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres nationalsozialistischen Staates und damit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volks­genossen Unrecht zuzufsigen

Vor allem aber ist es unmöglich. Saß in der Anwendung des Gesetzes, das gegenüber dem einen Teil der Volksgemeinschaft ordnungsmäßig gehandhabt wird, vor einem anderen Teil HM gemacht wird, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Stellung genießt. Ein solcher Zustand würde eine unüberbrückbare Kluft zwischen diesen Volksgenossen lin­dem übrigen Teil des Volkes ziehen, er würde den Todeskeim für jeoes Recht, aber auch für jede Volksgemeinschaft bedeuten. Eine wirkliche, aus Vertrauen und Achtung aujge- daule Ge m ein schaft aller Artgleichen ist nur mög­lich, wenn alle, aber auch alle Teile der Gemeinschaft von oer Gewißheit durchdrungen und erfüllt sind, daß ihnen der Schutz des Gesetzes, daß ihnen das Recht gemeinsam und gleich gewähr­leistet ist. Wir wollen doch nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lasten, sondern wir wollen gerade die grogen Schädlinge besonders ansasten. Diesem nationalsozialistischen Staalsgrundsatz hat der Führer in seinen zwölf Punkten erneut fundamentalen Ausdruck verliehen.

Der Führer hat in seinem Amnestiegesetz vom 7. August 1931 noch einmal in hochherzigster Weise Gnade geübt. Wer sich jetzt gegen die Gesetze des Staates vergeht, handelt gegen den Willen des Führers, handelt gegen die Bewegung, gegen das Staats- gesügc und gegen unsere Weltanschauung. Er verletzt damit die heilige Treuepjlicht gegenüber dem Führer: denn die Treue der Gefolgschaft heißt Gehorsam. Er handelt damit auch gegen Sie Volksgemeinschaft, die vom Geiste und Willen des Führers er­füllt und getragen wird. Das gilt für jeden, aber auch jeden Volksgenossen. Wir alten Nationalsozialisten haben im Kampfe, haben in den langen Jahren der Kampfzeit von unserem Füh­rer gelernt, selbstlos der Sache zu dienen und selbstlos und un­eigennützig nur einem uns hinzugeben, der großen heiligen Liebe zum deutschen Volke, zur deutschen Volksgemeinschaft. Wir haben nicht gekämpft, um Vorteile vor anderen zu erlangen. Hätten wir das getan, so verdienten wir nicht den Namen ehrlicher Kämpfer, so verdienten wir nicht die Achtung vor uns und un­serem Kampf, die wir heute fordern können und fordern. Für uns gilt weiter in unserem Kampfe das große Gesetz des Füh­rers:Alles um des Volkes willen tun, in allem nur an das Volk und seine Gemeinschaft denken!" Wohin es führt, wenn wir dieses Gesetz vergessen, das haben uns die Ereignisse, die wir in der Mitte dieses Jahres erleben mußten, mit erschütternder Deutlichkeit gezeigt. Die harte und entschlossene Tat des Füh­rers war auch deshalb erforderlich um eine Verschwörung oer Rechtssicherheit zu vermeiden und damit die bedrohte Volks­gemeinschaft zu retten.

Meine Herren, es ist diese vielleicht größte Rechtstat vom Ausland mißverstanden worden. So hat man zu erklären ver­sucht, hier habe Willkür geherrscht, hier sei ohne ordentliche Ge­richte verurteilt worden und ähnliches mehr. Meine Herren, für das deutsche Volk ist das erledigt durch das Wort des Richters in dieser Stunde, des Führers, der erklärt hat: In dieser Stunde der höchsten Gefahr sei er allein, der vom Volke gewählte Füh­rer, oberster und alleiniger Eerichtsherr der deutschen Nation. Das Aufatmen des ganzen Volkes, feine Zustimmung, seine dem Führer bezeugte glühende Begeisterung in zenen Tagen, sprachen ein beredteres Zeugnis für das Rechtsempfinden des Volkes, als alle anderen Dinge je vermocht hätten Darum bitte ich auch hier noch einmal die Herren Richter und Staatsanwälte, gerade die heutige Lage mir einem besonderen Takt zu behan­deln. Sie haben eine unerhört notwendige, aber auch heikle Aufgabe. Noch führen wir alle zunächst noch eine jahrelange lei­denschaftliche Kampfzeit gegen einen Staat, den wir gestürzt ha­ben und dessen Gesetze wir nicht anerkennen konnten. Aus die­sem Grunde dämmert und schläft noch in zahllosen unserer Käm­pfer das Gefühl, daß ihnen Unrecht widerfährt von dem damali­gen Staat durch den Mund der damaligen Richter, die auch heute noch im Amte sind. Sie mögen sich nur einmal in die Seele dieser kleinen Kämpfer hineinverseyen und mögen daraus er­kennen. was für eine unerhört wichtige Ausgabe sie heute zum Zusammenhalten der Volksgemeinschaft haben Sie müssen aus der einen Seite das unerbittliche Recht sprechen lasten, aus der anderen Seite darf die ihnen durch unsere Autorität gegebene Machtstellung nicht mißbraucht werden.

Gerade bei den Richtern und Staatsanwälten liegt es Hand in Hand, mit uns die neue Rechtssicherheit aufzubauen, von allen Seiten, aber im nationalsozialistischen Geist, der Versöh­nendes in sich birgt. Volksgemeinschaft verlangt Selbstlosigkeit, sie verlangt aber auch Vertrauen und hilfsbereites Verstehen jedem einzelnen gegenüber dem Volksgenosten Falsche Milde, falsche Humanität sorgen nur dafür, Rechtsbegriffe und Rechts­sicherheit zu untergraben, zu unterwühlen, zu zerstören. Falsche Milde hat zu allen Zeiten die Rechtssicherheit zerstört und den Stat selbst untergraben. (Lebhafter Beifall.)

Im Kampfe gegen falsches Recht und Rechtlosigkeit hat Adolf Hitler das Dritte Reich geschaffen. Sorge jeder an seinem Platze, auf den ihn der Führer gestellt hat, dafür, daß in die Geschichte das Reich als das Reich der Gerechtigkeit eingeht mit dem altpreußischen Grundsatz: suum cuique jedem das Seine. (Lebhafter Beifall.)

OesterrelMSier Besuch iu Rom

Rom, 13. Nov. Amtlich wird bekanntgegeben: Gegen Ende dieser Woche werden der österreichische Bundeskanzler Dr. Schu­schnigg und der österreichische Außenminister von Berger-Walden- egg nach Rom kommen. Der Besuch Dr. Schuschniggs, der schon einmal Gelegenheit hatte, sich mit dem Chef der Regierung in Florenz im August während der großen Manöver zu treffen, erhält diesmal wegen seines amtlichen Charakters besondere Be­deutung. Der Aufenthalt wird voraussichtlich zwei bis vier Tage dauern Es werden in dieser Zeit Besprechungen im Rah­men des italienisch-österreichischen Abkommens vom 8. Februar 1930 und der italienisch-österreichisch-ungarischen Protokolle vom März stattfinden.

Zahlreiche englische Bewerber sür -le Saarvollzei

London, 13. November. Im Kriegsamt sprach am Dienstag eine größere Anzahl von Bewerbern für die Saarpolizeitruppe vor. Die zunehmende Zahl dieser Be­werber gegenüber der Vorwoche ist auf die Tatsache zurück- zufiihren, daß die Saarpolizeifrage in der letzten Zeit von der gesamten Presse eingehend besprochen worden ist. Wäh­rend der letzten zwei Tage haben etwa 150 Männer, davon größtenteils ehemalige aktive Offiziere, im Kriegsamt und im Auswärtigen Amt vorgesprochen. Wenige Bewerber besaßen jedoch die notwendige Eignung, die vor allem in guter Kenntnis der deutschen und französischen Sprach» besteht.