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Rationales Nachrichten- und Anzeigenblatt für die OberamtsbezirLe Nagold, Galw, Freudenstadt und Neuenbürg

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Nummer 242

Altensteig, Mittwoch, den 17. Oktober 1934

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Berlin, 16. Oktober. Der Führer und Reichskanzler hat in seiner Eigenschaft als oberster Befehlshaber der Wehrmacht den preußischen Ministerpräsidenten General Göring als Sonderbevollmächtigten zu der Trauerfeier anläßlich der Beisetzung des Königs Ale­xander von Jugoslawen nach Belgrad entsandt.

In der Begleitung des Ministerpräsidenten Göring 'be­finden sich als weitere Vertreter der Wehrmacht der Gene­ralleutnant Vlaskowitz und der Kapitän zur See Freiherr v. Harsdorf. Ministerpräsident Göring wird mit seiner Begleitung, am Mittwochfrüh mit dem Flugzeug nach Bel­grad starten.

Der Führer und Oberbefehlshaber der deutschen Wehr­macht bringt mit der llebertragung der ehrenvollen Mis­sion an einen seiner nächsten Mitarbeiter die besondere Ver­ehrung und Hochachtung zum Ausdruck, die der deutsche Soldat für den verewigten König empfindet.

General Göring wird am Grabe des Königs einen Kranz niederlegen mit der Inschrift:Ihrem einstigen heroischen Gegner in schmerzlicher Ergriffenheit die deutsche Wehr­macht".

' Eine Enthüllung über VvlNnre

Paris, 16. Oktober. Die seit drei Wochen erscheinende AbendzeitungLa Preß" bringt am Dienstag eine Enthül­lung über Poincars. Ein Mitarbeiter der ZeitungLa Preß", Bourget-Pailleron, gibt eine Unterredung wieder, die er vor einigen Jahren am Vorabend des Jahrestags -des Waffenstillstandes des 11. November hatte. Bei dieser Gelegenheit habe Poincars nachstehende Erklärung abge­geben, dem Gewährsmann aber ausdrücklich eingeschärft, diese Erklärung nicht zu seinen Lebzeiten zu verbreiten.

Der Tag des Waffenstillstands fei, so habe Poincars vor einigen Jahren -gesagt, einer der unheilvollsten Tage der französischen Vergangenheit. Er, Poincars, habe sich stets der Unterzeichnung des Waffenstillstands an jenem Tage widersetzt. Die Feindseligkeiten seien an jenem elften November eingestellt worden, weil Clemenceau mit Wilson und Lloyd George fürchteten, Deutschland zu sehr zu schwä­chen. Clemenceau habe Marschall Foch, der wie Poincars den Krieg habe fortsetzen wollen, den Waffenstillstand auf­genötigt und zwar aus politischen Gründen. Clemenceau habe gewußt, daß jeder in politischen Kreisen wie im Volk überhaupt den Frieden ersehne. Clemenceau habe infolgedessen die erste fich bietende Gelegenheit zu einem Friedensschluß mit sicherem Vorteil -benutzt. Er habe da­bei nur seine eigenen künftigen Wahlerfolge im Auge ge­habt. Clemenceau habe -aber -damit Frankreich einen schlechten Dienst erwiesen. Denn Deutschland habe -seitdem seine Niederlage niemals mehr anerkannt. Wenn Frank­reich 1918 seine Erfolge weiter ausgebaut hätte, wenn es Mf feindlichem Böden die von Foch vorbereitete Schlacht gewonnen hätte, dann würde man einen für lange Zeit gül­tigen Friedensvertrag abgeschlossen haben. Das habe man nicht gewollt und das sei nun der Grund allen Hobels.

- Beisetzung Wimares am Samstag

Paris, 16. Ott. Am Montagnachmitag fand im Elyfee unter Vorsitz des Präsidenten der Republik, Lebrun, der am Aend Paris verlaßen hat, um sich nach Belgrad zu begeben, kwMjnisterrat statt. Der Präsident der Republik gedachte Beginn der Sitzung Raymond Poincares. Die staatliche Trauerseier für Poincare wird am Samstag in der Notre-Dame- -Nnche auf dem Pantheon stattfinden. Die Beerdigung erfolgt gemLg dem letzten Wunsche des Verstorbenen in der Familien- gruft Nibecourt im Moseldepartement. Als Vertreter der Re­gierung werden die Minister Tardieu und Herriot dem Ver­storbenen bis dahin das Geleit geben. Der Ministerrat beschloß sorner, den 18. Oktober, den Tag der Beisetzung des Königs Alexander und den 20. Oktober, den Tag der Beisetzung Poin- cares zu staatlichen Trauertagen zu erklären. Außenminister 1-aval erstattete dem Ministerrat über die außenpolitische Lage Bericht.

Aul lür!m MlerMMl des MWeo Alles

Berlin, 16. Oktober. In der heutigen Sitzung des Reichs­kabinetts wurde zunächst ein Gesetz über den Eid der Reichs­minister und Mitglieder der Landesregierungen angenom­men. Darnach erhält der Z 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsmini­ster (Reichsministergesetz) vom 24. März 1930 in der Fas­sung des Gesetzes vom 17. Oktober 1933 folgende Fassung:

Die Reichsminister leisten bei Uebernahme ihres Amts vor dem Führer und Reichskanzler folgenden Eid:Ich schwöre, ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, meine Kraft für das Wohl des deutschen Volkes einsetzen, die Gesetze wahren, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfül­len und meine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen jeder­mann führen, so wahr mir Gott helfe."

Im Anschluß hieran nahm der Führer und Reichskanzler die Vereidigung der Reichsminister vor.

Das Reichskabinett verabschiedete sodann eine Reihe neuer Steuergesetze. Bei diesen ist besonders auf eine Ver­einfachung des Steuerrechts und eine Entlastung der Ver­waltung, sowie auf eine stärkere Berücksichtigung der kin­derreichen Familien Wert gelegt worden. Bei diesen Ver­besserungen der Steuervorschriften auf den verschiedenen Gebieten handelt es sich noch nicht um die geplante groß­zügige Steuerreform, die erst im Zusammenhang mit der großen Reichsfinanzreform durchgeführt werden kann.

Ae Fübrerin der -rutschen Frauen

zum Winterhilfswerk

NSK- Der Winter steht vor der Tür. Notzeit von Millionen Volksgenossen, die unverschuldet das Opfer der verantwortungs­losen politischen und falschen Wirtschaftsführung des vergangenen Systems geworden sind.

Der Führer hat uns im Winterhilfswerk erneut zu Hilfe und Tat aufgerufen. Er vertraut auf uns.

So wollen auch wir Frauen an das Winterhilfswerk als an eine große Aufgabe Herangehen, die uns Gelegenheit gibt, das Vertrauen, das Ser Führer in uns setzt, durch unsere Leistun­gen zu rechtfertigen. Wir wollen unsere Arbeit für das Winter­hilfswerk als unsere besondere Verpflichtung gegenüber dem Führer und dem Volk sehen.

Nicht die durch Organisation zu schaffenden und durch Zahlen zu bemessenden Werte sind es im letzten, die zu seinem Erfolg führen werden, sondern es sind im letzten immer die wenigen Kräfte, die wir bereit sind in eine Aufgabe einströmen zu lassen.

Darum, deutsche Frauen, rufe ich euch aus, auch in diesem Winter nicht müde zu werden im starken Glauben und im freu­digen Opfer!

Dann beweisen wir durch einen Nationalsozialismus der Tat. Laß das Bewußtsein der Zugehörigkeit zu der großen Schicksals- uns Lebensgemeinschaft unseres Volkes auch in uns Frauen lebendig ist. Gertrud Scholtz-K link

Der Erwerb von Monats-Tiirplaketteil des WHW.

Berlin, 16. Okt. In diesem Winter kommt der Monats-Tür- plakette des WHW. eine besondere Bedeutung zu. Sie soll ein Beweis dafür sein, daß der Inhaber dieser Plakette ein seiner wirtschaftlichen Lage entsprechendes Opfer zum WHW. gebracht hat. Der Reichsbeauftragte für das WHW. gibt hierzu bekannt, daß einen Anspruch auf Aushändigung der Plakette haben:

1. Diejenigen Personen und Gehaltsempfänger, die in den Monaten Okober, November und Dezember 1934 eine Abgabe io Höhe von 2V Prozent und in den Monaten Januar, Februar und März 1935 eine Abgabe von 15 Prozent ihrer Lohnsteuer an das Winterhilsswerk leisten.

2. Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe und ins­besondere die, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, so­weit sie monatlich eine Abgabe in Höhe von 3 Prozent des für das Jahr 1933 veranlagte« Einkommensteuerbetrages dem WHW. entrichten (Kapitalgesellschaften unterliegen einer besonderen Regelung).

Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Ein­kommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, er­halten die Plakette gegen Zahlung von monatlich 25 Pfg. Di« auf diese Weise gestifteten Beträge sind von den Arbeitgebern zu sammeln und der zuständigen WHW.-Dienststelle zu über­weisen. Angehörige der freien Berufe und Gewerbetreibende zahlen diese Spenden unmittelbar an ihre zuständige WHW.- Dienststelle; die Eintopfgerichts-Spenden bleiben von dieser Regelung unberührt.

Angenommen wurde ein Gesetz über das Dersteigerungs- gewerbe, durch das gewisse Mißstände beseitigt werden und die Grundlage für die Säuberung dieses Gewerbes von unzuverlässigen Personen geschaffen wird. Das Gesetz zur Aenderung des Eenossenschaftsgesetzes bringt die seit lan­gem geplante Reform der genossenschaftlichen Prüfung. Ein Gesetz zur Aenderung von Vorschriften über die Zwangs­vollstreckung bereinigt einige gesetzgeberische Fragen des Vollstreckungsrechts, die nicht bis zur Gesamtreform zurück­gestellt werden konnten. Insbesondere enthält das Gesetz auch eine Aenderung der Vorschriften über die Stundung von Gehalts-, Lohn- und ähnlichen Ansprüchen. Das Gesetz zur Aenderung des Militärstrafgesetzbuches und der Mili­tärstrafgerichtsordnung bringt eine Anpassung des Milt- tärstrafrechts an die inzwischen erlassenen Gesetze auf dem Gebiete des allgemeinen Strafrechts.

Ein Gesetz über die Förderung der Getreidebewegung gibt der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse (R.f.E.) ferner die Möglich­keit, die Aufnahme von Getreide durch die R.f.E. auch bei der verminderten Ernte sicherzustellen.

Schließlich wurde ein Gesetz über die Errichtung einer deutschen Verrechnungskasse angenommen, das zur Durch­führung von Abkommen mit ausländischen Regierungen, Zentralnotenbanken oder im Ausland amtlicherseits zuge­lassenen Verrechnungsstellen, welche den Zahlungsverkehr ganz oder teilweise auf der Grundlage der Verrechnung regeln, notwendig geworden war.

Der Berliner SporiMast sSr 2 Millionen RM.

m schweizerische Hönde jibmeoarilsen

Berlin, 16 Okt. Vor dem Amtsgericht Verlin-Schöneberg fand am Dienstag unter reger Beteiligung die Zwangsversteigerung des Berliner Sportpalastes statt, der als Schauplatz der großen politischen Versammlungen und Sportveranstaltungen, wie u. a. des Sechstagerennens, bekannt ist. Der Zuschlag wurde für 2 Millionen RM der Hauptgläubigerin, der Eidgenössischen Versicherungs-AG. in Zürich, erteilt. Wie wir an zuständiger Stelle erfahren, besteht die Absicht das Unternehmen unter schweizerischer Leitung wciterzusiihren und zu einer würdigen Versammlungs- und Sportstätte zu machen, die nach sauberen finanziellen Grundsätzen verwaltet wird. Der Vorbesitzer, der Ostjude Schapiro, hatte als Eroßspekulant aui dem Berliner Grundstllcksmarkt den Svortpalast im Jahre 1929 in einer Zwangsversteigerung erworben. Er begann aber den Betrieb gleich mit der Aufnahme hoher Kredite bei ausländischen Bank- firmen. und kam sehr bald mit den Steuerzahlungen in Rück­stand. Um die rückständigen Steuern hereinzubekommen, betrieb die Stadt Berlin schließlich die Zwangsversteigerung.

Polnische Verordnung über Dienstleistung

der Bevölkerung in Kriegrzeiren

Warschau, 16. Okt. In den nächsten Tagen wird die angekün- digte Verordnung des polnischen Staatspräsidenten erscheinen, die die persönlichen Dienstleistungen der Bevölkerung in Kriegs­zeiten neu regelt Die Verordnung stellt fest, daß mit dem Augenblick des Kriegsausbruches oder der Mobilmachung für die gesamte Bevölkerung, Männer und Frauen vom 17. bis zum 60. Lebensjahr, automatisch die Pflicht eintritt, für den Staat gegen Entschädigung zu arbeiten und die Hilfe zu leisten, die mittelbar oder unmittelbar zur Verteidigung des Staates notwendig ist. Außer im Kriegsfälle kann die Verpflichtung zu persönlichen Dienstleistungen für das ganze Staatsgebiet oder -iir einzelne Teile besonders angeordnet werden, wenn es das In­teresse der Staatsverteidigung erfordert, oder wenn militärische Hebungen statfinden, um den glatten Ablauf von Mobil­machungsmaßnahmen zu prüfen. Die persönliche Dienstleistungs- Pflicht dauert während des ganzen Krieges oder während der ganzen Mobilmachungszeit. Die Art der persönlichen Dienst­leistung soll im allgemeinen, sofern nicht dringende Notfälle vorliegen, der persönlichen Beschäftigung und Befähigung des Leistungspflichtigen entsprechen.

Abbruch des Fiinfkirchener Bergarveilerstrelks

Budapest, 16 Okt. Der Grubenstreik der Fünfkirchener Berg- aroeiter m am Dienstag abgebrochen worden. Die zwischen den Vertretern der Regierung und Sen Arbeitervertretern geführten Verhandlungen haben zu einer vollen Einigung geführt. Die Arbeiter haben den bereits gemeldeten Bermittlungsvor- 'chlag der Negierung angenommen. In den Vormittagsstunden verließen 738 Arbeiter nach 109ftündigem Streik die Grube Die Meldung über den Abbruch des Bergarbeilerstre-ks ist überall mit großer Genugtuung ausgenommen worden.