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Nr. 217
erforderlichen Arbeitskräfte beim zuständigen Arbeitsamt an- zufordern. D'ejes hat Arbeitskräfte, die den Erfordernissen des Betriebs (Verwaltung) entsprechen, zur Einstellung zuzuweisen, Dem Betriebsführer steht die freie Auswahl unter den Zu- gewiesenen zu. Er kann auch Arbeitslose namentlich beim Arbeitsamt anforüern, doch hat bas Arbeitsamt vor der Zuweisung zu prüfen, ob die namentlich angeforderten Arbeitslosen den besonderen Voraussetzungen entsprechen.
Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen seit der Anforderung keine Arbeitskräfte zu, so kann der Betrieb (Verwaltung) die Einstellung unmittelbar vornehmen, er hat allerdings dem Arbeitsamt auf Vordruck Ap 2. der beim Arbeitsamt erhältlich ist, von der Einstellung unverzüglich Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, daß die Eingestellten den Voraussetzungen entsprechen,
III. Die Einstellung von Arbeitskräften unter 25 Jahren (KZ 9—IS der Anordnung).
Männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Arbeitsamts als Arbeiter oder Angestellte in den Betrieb (Verwaltung) eingestellt werden. Die Zustimmung wird zahlenmäßig, nicht namentlich, erteilt (8 9),
Bei Einstellungen von Lehrlingen, mit denen ein ordnungsmäßige! schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer (auch in der Landwirtschaft) abgeschlossen oder der Abschluß eines solchen Lehrvertrags binnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit vereinbart ist, bedarf es dieser Zustimmung nicht. Kommt der Lehrvertrag innerhalb der angegebenen Frist nicht zustande, so ist die Weilerbeschäftigung des Jugendlichen als ungelernter Arbeiter oder Angestellter nur mit Zustimmung des Arbeitsamts zulässig (8 10).
Der Antrag auf Zustimmung ist von dem Führer des Betriebs (Verwaltung) unter Benützung des Vordrucks Ap 3, der zunächst in beschränktem Umfange bei den Arbeitsämtern, jedoch in Kürze im Formularbuchhandel erhältlich ist, zu stellen. Der Betriebsführer hat unter Berücksichtigung der staatspolitischen Gesichtspunkte verantwortlich zu prüfen und die Erklärung abzugeben, ob bezw, daß die beantragte Einstellung von jugendlichen Arbeitskräften nötig ist. In dem Antrag ist die zahlenmäßige Angabe der Altersgliederung der Gefolgschaft zu mack>en (8 ID-
Das Arbeitsamt prüft die Anträge nach den Gesichtspunkten des Arbeitseinsatzes (8 12).
Das Arbeitsamt kann seine Zustimmung an die Bedingung knüpfen, daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die
1. nach ehrenvollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind, oder
2. der Sonderaktion (8 4 Ziffer 7) angehören, oder
3. mindestens ein Jahr im freiwilligen Arbeitsdienst tätig gewesen sind,
4. mindestens ein Jahr in der Landhilfe tätig gewesen sind, oder
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5. Personen unter 25 Jahren, die freiwillig aus dem Betrieb (Verwaltung) ausgeschieden sind, um ihren Arbeitsplatz für ältere Volksgenossen freizumachen und mindestens ein Jahr lang in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, sofern sie nach ihrer Vorbildung den entsprechenden Berufen angehören (8 13).
Das Arbeitsamt weist auf Anforderung des Betriebs (Verwaltung) für Arbeitsplätze, die auf Grund feiner Zustimmung mit jugendlichen Arbeitskräften besetzt werden dürfen, Arbeitskräfte zu. Gegenüber anderen Bewerbern werden bei gleicher Eignung Personen, die nach ehrenvollem Dienst ohne Berechtigung für einen Versorgungsschein aus der Wehrmacht ausgeschieden sind, bevorzugt (8 15).
Glaubte das Arbeitsamt die Zustimmung zur Einstellung versagen zu müssen, so greift das Verfahren Platz, das unter „Nachprüfung des Austausches durch das Arbeitsamt" ausgeführt ist. Die von dem Arbeitsamt verjagte Einstellung darf nicht eher erjolgen bevor nicht das Beschwerdeverfahren durchgeführt ist.
IV, Besondere Förderungsmatznahmen zur Einstellung von äl'teren Arbeitslosen.
a) Leistungsausgleich für ältere Angestellte (8 16 der Anordnung). Werden auf Arbeitsplätzen, die bisher mit Angestellten unter 25 Jahren besetzt waren, arbeitslose, fachlich vorgebildete männliche Angestellte über 40 Jahre eingestellt, die in den letzten drei Jahren vor der Einstellung länger als zwei Jahre Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben, jo können dem Betriebe (Verwaltung) auf Antrag zum Ausgleich von Minderleistungen der Neueingestellten Zuschüsse (Leistungsausgleich) aus Mitteln der Reichsanstalt gewährt
Ein Leistungsausgleich kommt in Betracht:
bei Einstellungen in öffentliche Verwaltungen,
bei Einstellungen, die auf namentlichen Anforderungen der Betriebe beruhen.
bei Einstellungen in Saison- und Kampagne-Betriebe.
»- Leistungsausgleich beträgt für einen neueingestelltsn, Angestellten über 4V Jahre im Monat höchstens ov NM. Er ist zu kürzen, wenn das Arbeitsentgelt im Monat weniger als lOO RM, beträgt. Der nach Satz 1 und 2 festgesetzte Betrag erhöht sich um 5 RM. für jedes unter 16 Jahre alte Kind des Neucingestellten. Der Leistungsausgleich endet für den einzelnen Neueingestellten mit Ablauf des sechsten Monats vom Tage der Einstellung ab gerechnet.
Die Vordrucke für entsprechende Anträge sind bei den Arbeitsämtern anzufordern.
Die Bestimmungen über den Leistungsausgleich gelten auch "I "^ltslose verheiratete männliche land- und forstwirtschaftliche Angestellte über 40 Jahre (8 19).
bl Zuschüsse zur Erstellung von Familienwohnungen in der Landwirtschaft (8 18). Zur Förderung der Mehreinstellung ver- ^ ""d forstwirtschaftlicher Arbeiter können Zu-
aus der ReichsanstaLt für etwa erforderliche Vau-
arbeiten für neue Familienwohnnngen gewährt werden. Nähe- res ist bei den Arbeitsämtern zu erfragen. Die Vordrucke für entsprechende Anträge sind bei den Arbeitsämtern anzufordern.
Schluß- und Strafbestimmungen (8 2l der Anordnung)
Mit Geldstrafe bis zu 156 RM. wird der Führer des Be- trrebs (Verwaltung) bestraft, der die in Z 8, 8 9 Abs. 3 und " ^ vorgeschriebeneii Mitteilungen und Erklärungen
ober fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig abgibr.
Mit Geldstrafen oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:
1. der Führer eines Betriebes (Verwaltung), der Personen unter 25 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung des Arbeitsamis einstellt,
2. der Führer eines Betriebes (Verwaltung), der entgegen einer nach 8 5 Abs. 2 und 3 ergangenen endgültigen Entscheidung vorsätzlich den Austausch von Arbeitskräften verzögert.
In den Fällen des Abs, 2 Ziffer 2 und 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des für den Betrieb (Verwaltung) oder den Wohnsitz des Zuwiderhandelnden zuständigen Landesarbeitsamtes ein.
Turnen, EM und Sport
Bajan-Polen siegt im Europa-Rundflug
Mit der Durchführung des Geschwindigkeitswettbewerbs auf einer 297 Kilometer langen Rundstrecke wurde der Europa- Rundflug 1934 zu Ende geführt. Sieger des Eeschwindigkeits- fliegens wurde der Pole Bajan auf RWD. 9. der das Ziel in 1:30,30 Stunden erreichte und damit ein Stundenmittel von 255 Kilometer erzielte. Sein Landsmann Plonczynski belegte hinter ihm mit der gleichen Leistung den zweiten Platz, Beide siegten auch in dieser Reihenfolge im Gesamtergebnis des Runü- fluges vor dem Deutschen Seiüemann. Ergebnisse:
1. Bajan-Polen 255 Stundenkilometer, 45 Punkte Gesamtergebnis 1896,
2. Plonczyinski-Polen, 255 Stundenkilometer, 45 Punkte, Gesamtergebnis 1866.
3. Seidemann-Deutschland, 243 Stundenkilometer, 33 Punkte, Gesamtergebnis 1846
4. Ambruz-Tschechoslowakei, 237 Stundenkilometer, 27 Punkte, Gesamtergebnis 1822.
Stuck siegt im Mont Bentoux-Bergrennen
Die deutschen Rennwagen, die in letzter Zeit von Erfolg zu Erfolg eilten, konnten auch in Frankreich zu ihrem ersten Sieg kommen. Hans Stuck auf Auto-Union ging als einziger Deutscher bei dem Bergrennen am Mont Ventoux an den Start. Auf der 21,8 Kilometer langen Strecke bewies der Meisterfahrer wie vor wenigen Wochen am Klausenpaß seine prächtige Fahrweise und siegte in 13:31,7 Minuten und einem Stundenmittel von 94,580 Kilometer.
Sande! und Berkel»
Wirtschaft
Kontingentsstelle für wollene Wirk- und Strickrsnren. .DE Württ, Industrie- und Handelstag wird mitgeteilt: .Zwstckstm dein Württ, Wirtschaftsministerium und dem Reichswirtfchasts- ininisterium ist vereinbart worden, die Bewirtschaftung des putschen Anteils am französischen Einfuhrkontingent aus der Position 443 des französischen Zolltarifs: Wirkwaren aus Wolle, andere Gegenstände in allen Arten incl. Kleidungsstücke und Teile von Kleidungsstücken einer beim Württ Industrie- und Handelstag zu gründenden Kontingentsverteilunasstelle zu übertragen. Die in Betracht kommenden Firmen werden gebeten, thre Kontingentsansprüche unmittelbar bei dieser Stelle anzumelder-
Märkte
Herrenberg, 15. September. (Schweinemarkt.) Dem heutigen Markt waren zugefllhrt: 139 Stück Milchschweine und 24 Stück Läuferschweine. Verkauft wurden 65 Stück Milchfchweine zum Paarpreis von 25—40 ,K, 8 Stück Läuferschwöine zum Paar- pveis von 55—70 M
Rottweiler Zcntralzuchtoiehmarkt. Letzte Woche hielt der Fleckviehzuchtverband des würrt. Schwarzwaldes wie alljährlich seinen Zentralzuchtviehmarki in der Viehmarkthalle in Rott- weil ab. Von den 65 aufgetriebenen Farren wechselten etwa 70 Prozent ihren Besitzer. Höchstpreis 760 RM Bei den Rindern und jüngeren Kalbinnen wurde weniger gehandelt Sehr gute hochtragende Kalbinnen waren gesucht und wurden zu 450—550 RM, verkauft,
Schweincpreise. Balingen: Milchschweine 12—18 RM. — Vopfinqen. Milchschweine 12—15, Läufer 23.50 RM. — Crailsheim: Milchschweine 12.50—18, Läufer 34—45 RM.
— G i e n g e u a. Br.: Saugschweine 14—21, Läufer 27—41 RM.
— Marbach: Milchschweine 13—20 RM. — Güglingen: Milchschweine 10—12.50. Läufer 28—60 RM. — Hall: Milchschweine 13 — 18 NM, — M u n d e r k i n g e n: Mutterschweine 09—110, Milchschweine 15—18 RM, — Oehringen: Milchschweine !2-18 RM, — Roitweil: Milchfchweine 11,50—16 RM. — Sulzbach a, M: Milchschweine 14—19 RM. — Tübingen : Ferkel 18—25 RM — Ulm: Milchfchweine 14—19 RM. — V a i h i n g e n a, E.: Milchschweine 11—18 RM.
Kiinzelsauer Pferdemartt vom 13. Sept. Auftrieb: 28 Arbeitspferde und 5 Fohlen, 12 Pferde wurden zum Preis von 200 bis 825 RM. und 1 Fohlen für 100 RM. umgesetzt.
Ehinger Schasmarkt. Zufuhr 600 Stück. Preise: Hämmel 60 bis 75, Brackschafe 44 -50 RM das Paar. Handel lebhaft.
Fruchtpreise. Balingen: Dinkel 7.50, Weizen 10, Hafer 7.85 RM. — Genge n a, Br,: Weizen 9.85, Gerste 8.40—8.90, Roggen 8.10 RM, — Ravensburg: Weizen 10, Vesen 7.50, Roggen 8,10, Gerste 8,40, Haber 7,85, Saatvefen 9 90 RM. — Rottweil : Dinkel 10—12.50. Weizen 11.50—12,50, Hafer neu 8.50, Erbsen 21 RM. — Tübingen : Dinkel 7,50. Haber 7,85, Weizen 10—10,20, Gerste 7,75—9,50, Saatroggen 9—9.50 RM.
Stuttgarter Großmärkte. Kartoffelgroßmarkt auf dem Wilhelmsplatz, Zufuhr 200 Zentner. Preis 3.80—5 RM, — Mostobstmarkt auf dem Wilhelmsplatz. Zufuhr 1600 Zentner Preis 4.80-5,40 RM
Herrenberg, 15. September. (Obst-, Gemüse- rnd Wochenmarkt.) Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten Kartoffeln 4—5, Butter 150—160, Kraut 5, Bohnen 10—15, Spinat 12, Gelbe Rüben 8, Tomaten 8—10, Zwiebeln 10 H je pro Pfund, Rote Rüben Bund 8 H, Eier ist/-—10 Kopfsalat 8, Endivien 8—10, Wirsing 15—20, Blumenkohl 15—40, Rettich 3—10, Gurken 8—20 ^ je pro Stück.
Herbstnachrichten
Weinoersteigerung aus dem Arbeitshaus Vaihingen a E. Bei der Versteigerung der Arbeitshausverwaltung wurden für 5 Hektoliter Portugieser 52 RM für den Hektoliter und für 8 Hektoliter Silvaner 58 RM. pro Hektoliter erlöst.
Herbstnachrichten. In Großgartach wird bei der günstigen Witterung die Weinlese soweit als möglich hinausgeschoben, um einen hervorragenden Wein — einen Jahrhundert- Wein — zu erzielen. Die Menge dürfte allgemein befriedigen, doch wird ein Voll- oder Rekord-Herbst nicht erreicht, — In Ün- terheinriet, Oberheinriet, Vorhof wurde mit der allgemeinen Lese am 17. begonnen. Qualität sehr gut. — In Erlenbach steht die Lese unmittelbar bevor. Die Frühlese (Portugieser) ist in Cleebronn in vollem Gang. Das Erzeugnis verspricht ausgezeichnet zu werden, — In Boten- heiw hat die Lese des Frühgewächses begonnen Die Preise pro Eimer bewegen öst zwischen 100 und 110 RM. — In Beil- stein hat die Frühlese ebenfalls begonnen.
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Mittwoch, 19. September.
9.45 Milli Bauer spricht über „Der Tageslauf in einer Kinderkrippe"
10.10 Schulfunk — Stufe 2: Deutsche Städte: In Württemberg: Ulm
10.40 Frauenstunde: Mein Kind stottert — was soll ich tun?
11.10 Georg Kulenkampsf spielt
12.00 Aus Frankfurt: Seltenheiten aus dem Opernspielplan 13.20 Aus Frankfurt: Mittagskonzert 14.00 Aus Frankfurt: Mittagskonzert 16.00 Aus Stuttgart: Nachmittagskonzert
17.30 „Aegyptischer Bilderbogen"
17.45 Heinrich Schlusnus singt!
18.00 Hans Friedrich Blunck liest „Weland und Baduhild" 18.25 Neueste Schallplatten 19.00 Aus Karlsruhe: Blasmusik
20.10 Aus Frankfurt: Unsere Saar — Den Weg frei zur Verständigung
20.35 Aus Berlin: Stunde der jungen Nation 21.00 Aus Hamburg: „Deutsche Funkfuiten"
22.00 Aus Stuttgart: „Erzähle, Kamerad!"
22.30 Blick in die Leichtathletik der Welt
22.45 Oertliche Nachrichten, Wetter- und Sportbericht 23.00 Aus Karlsruhe: Badische Hausmusik
23.30 Ans Stuttgart: Tanzmusik 24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.
Buntes Allerlei
Das verschleppte Haus
Eine Selbsthilfe eigener Art wandte ein Bauer in Serbien an. ver von seinen Hypothekengläubigern bedrängt wurde. Die Bank, an die er die Beträge zu zahlen hatte, drohte ihm. sie würde sein Besitztum versteigern lassen, wenn er die Zinsen nickst rechtzeitig entrichtete Man weiß, was in solchen Fällen dem Eigentümer blüht. Der Bauer von Kotlina dachte nicht varan. untätig den Schlag des Schicksals zu erwarten. In einer stillen Nacht rissen er und seine Frau kurzerhand das Haus ab. trugen die Bestandteile eine Strecke weiter, wo der Mann ebenfalls ein Stück Land besaß, und errichteten ihr Haus dort aufs neue. Die Gläubiger staunten gewaltig, als sie von diesem Streich Kenntnis erhielten, und sie liefen zum Kadi. Der dachte lange nach. Dann entschied er, die Zwangsvollstreckung könne sich nur auf das Grundstück beziehen, wo das Haus früher gestanden hatte. Das neue Grundstück, auf dem sich das Haus nunmehr erhebe, sei gar nicht von der Hypothek erfaßt worden. Die Leutchen hatten also ihr Eigentum gerettet. Hoffentlich auf lange Zeit!
Hauptfchriftleitung: L. Lank. Anzelgenleltung: Tust. Wohnlich.
Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdruckerei in Altensteig, «ltenfteig. D.-A. d. l. 2100