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Nr. 217

erforderlichen Arbeitskräfte beim zuständigen Arbeitsamt an- zufordern. D'ejes hat Arbeitskräfte, die den Erfordernissen des Betriebs (Verwaltung) entsprechen, zur Einstellung zuzuweisen, Dem Betriebsführer steht die freie Auswahl unter den Zu- gewiesenen zu. Er kann auch Arbeitslose namentlich beim Ar­beitsamt anforüern, doch hat bas Arbeitsamt vor der Zuweisung zu prüfen, ob die namentlich angeforderten Arbeitslosen den be­sonderen Voraussetzungen entsprechen.

Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen seit der Anforderung keine Arbeitskräfte zu, so kann der Betrieb (Ver­waltung) die Einstellung unmittelbar vornehmen, er hat aller­dings dem Arbeitsamt auf Vordruck Ap 2. der beim Arbeits­amt erhältlich ist, von der Einstellung unverzüglich Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, daß die Eingestellten den Vor­aussetzungen entsprechen,

III. Die Einstellung von Arbeitskräften unter 25 Jahren (KZ 9IS der Anordnung).

Männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Arbeitsamts als Arbeiter oder Angestellte in den Betrieb (Verwaltung) ein­gestellt werden. Die Zustimmung wird zahlenmäßig, nicht na­mentlich, erteilt (8 9),

Bei Einstellungen von Lehrlingen, mit denen ein ordnungs­mäßige! schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer (auch in der Landwirtschaft) abgeschlossen oder der Ab­schluß eines solchen Lehrvertrags binnen vier Wochen nach Be­ginn der Lehrzeit vereinbart ist, bedarf es dieser Zustimmung nicht. Kommt der Lehrvertrag innerhalb der angegebenen Frist nicht zustande, so ist die Weilerbeschäftigung des Jugendlichen als ungelernter Arbeiter oder Angestellter nur mit Zustimmung des Arbeitsamts zulässig (8 10).

Der Antrag auf Zustimmung ist von dem Führer des Betriebs (Verwaltung) unter Benützung des Vordrucks Ap 3, der zunächst in beschränktem Umfange bei den Arbeitsämtern, jedoch in Kürze im Formularbuchhandel erhältlich ist, zu stellen. Der Betriebs­führer hat unter Berücksichtigung der staatspolitischen Gesichts­punkte verantwortlich zu prüfen und die Erklärung abzugeben, ob bezw, daß die beantragte Einstellung von jugendlichen Ar­beitskräften nötig ist. In dem Antrag ist die zahlenmäßige An­gabe der Altersgliederung der Gefolgschaft zu mack>en (8 ID-

Das Arbeitsamt prüft die Anträge nach den Gesichtspunkten des Arbeitseinsatzes (8 12).

Das Arbeitsamt kann seine Zustimmung an die Bedingung knüpfen, daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die

1. nach ehrenvollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind, oder

2. der Sonderaktion (8 4 Ziffer 7) angehören, oder

3. mindestens ein Jahr im freiwilligen Arbeitsdienst tätig gewesen sind,

4. mindestens ein Jahr in der Landhilfe tätig gewesen sind, oder

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5. Personen unter 25 Jahren, die freiwillig aus dem Betrieb (Verwaltung) ausgeschieden sind, um ihren Arbeitsplatz für ältere Volksgenossen freizumachen und mindestens ein Jahr lang in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, sofern sie nach ihrer Vorbildung den entsprechenden Berufen an­gehören (8 13).

Das Arbeitsamt weist auf Anforderung des Betriebs (Ver­waltung) für Arbeitsplätze, die auf Grund feiner Zustimmung mit jugendlichen Arbeitskräften besetzt werden dürfen, Arbeits­kräfte zu. Gegenüber anderen Bewerbern werden bei gleicher Eignung Personen, die nach ehrenvollem Dienst ohne Berechti­gung für einen Versorgungsschein aus der Wehrmacht ausgeschie­den sind, bevorzugt (8 15).

Glaubte das Arbeitsamt die Zustimmung zur Einstellung ver­sagen zu müssen, so greift das Verfahren Platz, das unterNach­prüfung des Austausches durch das Arbeitsamt" ausgeführt ist. Die von dem Arbeitsamt verjagte Einstellung darf nicht eher erjolgen bevor nicht das Beschwerdeverfahren durchgeführt ist.

IV, Besondere Förderungsmatznahmen zur Einstellung von äl'teren Arbeitslosen.

a) Leistungsausgleich für ältere Angestellte (8 16 der An­ordnung). Werden auf Arbeitsplätzen, die bisher mit Angestell­ten unter 25 Jahren besetzt waren, arbeitslose, fachlich vorgebil­dete männliche Angestellte über 40 Jahre eingestellt, die in den letzten drei Jahren vor der Einstellung länger als zwei Jahre Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben, jo können dem Betriebe (Verwaltung) auf Antrag zum Ausgleich von Minderleistungen der Neueingestellten Zuschüsse (Leistungsausgleich) aus Mitteln der Reichsanstalt gewährt

Ein Leistungsausgleich kommt in Betracht:

bei Einstellungen in öffentliche Verwaltungen,

bei Einstellungen, die auf namentlichen Anforderungen der Betriebe beruhen.

bei Einstellungen in Saison- und Kampagne-Betriebe.

»- Leistungsausgleich beträgt für einen neueingestelltsn, Angestellten über 4V Jahre im Monat höchstens ov NM. Er ist zu kürzen, wenn das Arbeitsentgelt im Monat weniger als lOO RM, beträgt. Der nach Satz 1 und 2 festgesetzte Betrag erhöht sich um 5 RM. für jedes unter 16 Jahre alte Kind des Neucingestellten. Der Leistungsausgleich endet für den einzelnen Neueingestellten mit Ablauf des sechsten Monats vom Tage der Einstellung ab gerechnet.

Die Vordrucke für entsprechende Anträge sind bei den Ar­beitsämtern anzufordern.

Die Bestimmungen über den Leistungsausgleich gelten auch "I "^ltslose verheiratete männliche land- und forstwirtschaft­liche Angestellte über 40 Jahre (8 19).

bl Zuschüsse zur Erstellung von Familienwohnungen in der Landwirtschaft (8 18). Zur Förderung der Mehreinstellung ver- ^ ""d forstwirtschaftlicher Arbeiter können Zu-

aus der ReichsanstaLt für etwa erforderliche Vau-

arbeiten für neue Familienwohnnngen gewährt werden. Nähe- res ist bei den Arbeitsämtern zu erfragen. Die Vordrucke für entsprechende Anträge sind bei den Arbeitsämtern anzufordern.

Schluß- und Strafbestimmungen (8 2l der Anordnung)

Mit Geldstrafe bis zu 156 RM. wird der Führer des Be- trrebs (Verwaltung) bestraft, der die in Z 8, 8 9 Abs. 3 und " ^ vorgeschriebeneii Mitteilungen und Erklärungen

ober fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig oder un­vollständig abgibr.

Mit Geldstrafen oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:

1. der Führer eines Betriebes (Verwaltung), der Personen unter 25 Jahren ohne die erforderliche Zustimmung des Arbeitsamis einstellt,

2. der Führer eines Betriebes (Verwaltung), der entgegen einer nach 8 5 Abs. 2 und 3 ergangenen endgültigen Ent­scheidung vorsätzlich den Austausch von Arbeitskräften ver­zögert.

In den Fällen des Abs, 2 Ziffer 2 und 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des für den Betrieb (Verwaltung) oder den Wohnsitz des Zuwiderhandelnden zuständigen Landesarbeits­amtes ein.

Turnen, EM und Sport

Bajan-Polen siegt im Europa-Rundflug

Mit der Durchführung des Geschwindigkeitswettbewerbs auf einer 297 Kilometer langen Rundstrecke wurde der Europa- Rundflug 1934 zu Ende geführt. Sieger des Eeschwindigkeits- fliegens wurde der Pole Bajan auf RWD. 9. der das Ziel in 1:30,30 Stunden erreichte und damit ein Stundenmittel von 255 Kilometer erzielte. Sein Landsmann Plonczynski belegte hinter ihm mit der gleichen Leistung den zweiten Platz, Beide siegten auch in dieser Reihenfolge im Gesamtergebnis des Runü- fluges vor dem Deutschen Seiüemann. Ergebnisse:

1. Bajan-Polen 255 Stundenkilometer, 45 Punkte Gesamt­ergebnis 1896,

2. Plonczyinski-Polen, 255 Stundenkilometer, 45 Punkte, Ge­samtergebnis 1866.

3. Seidemann-Deutschland, 243 Stundenkilometer, 33 Punkte, Gesamtergebnis 1846

4. Ambruz-Tschechoslowakei, 237 Stundenkilometer, 27 Punkte, Gesamtergebnis 1822.

Stuck siegt im Mont Bentoux-Bergrennen

Die deutschen Rennwagen, die in letzter Zeit von Erfolg zu Erfolg eilten, konnten auch in Frankreich zu ihrem ersten Sieg kommen. Hans Stuck auf Auto-Union ging als einziger Deut­scher bei dem Bergrennen am Mont Ventoux an den Start. Auf der 21,8 Kilometer langen Strecke bewies der Meisterfahrer wie vor wenigen Wochen am Klausenpaß seine prächtige Fahr­weise und siegte in 13:31,7 Minuten und einem Stundenmittel von 94,580 Kilometer.

Sande! und Berkel»

Wirtschaft

Kontingentsstelle für wollene Wirk- und Strickrsnren. .DE Württ, Industrie- und Handelstag wird mitgeteilt: .Zwstckstm dein Württ, Wirtschaftsministerium und dem Reichswirtfchasts- ininisterium ist vereinbart worden, die Bewirtschaftung des put­schen Anteils am französischen Einfuhrkontingent aus der Posi­tion 443 des französischen Zolltarifs: Wirkwaren aus Wolle, an­dere Gegenstände in allen Arten incl. Kleidungsstücke und Teile von Kleidungsstücken einer beim Württ Industrie- und Han­delstag zu gründenden Kontingentsverteilunasstelle zu übertra­gen. Die in Betracht kommenden Firmen werden gebeten, thre Kontingentsansprüche unmittelbar bei dieser Stelle anzumelder-

Märkte

Herrenberg, 15. September. (Schweinemarkt.) Dem heuti­gen Markt waren zugefllhrt: 139 Stück Milchschweine und 24 Stück Läuferschweine. Verkauft wurden 65 Stück Milchfchweine zum Paarpreis von 2540 ,K, 8 Stück Läuferschwöine zum Paar- pveis von 5570 M

Rottweiler Zcntralzuchtoiehmarkt. Letzte Woche hielt der Fleckviehzuchtverband des würrt. Schwarzwaldes wie alljährlich seinen Zentralzuchtviehmarki in der Viehmarkthalle in Rott- weil ab. Von den 65 aufgetriebenen Farren wechselten etwa 70 Prozent ihren Besitzer. Höchstpreis 760 RM Bei den Rindern und jüngeren Kalbinnen wurde weniger gehandelt Sehr gute hochtragende Kalbinnen waren gesucht und wurden zu 450550 RM, verkauft,

Schweincpreise. Balingen: Milchschweine 1218 RM. Vopfinqen. Milchschweine 1215, Läufer 23.50 RM. Crailsheim: Milchschweine 12.5018, Läufer 3445 RM.

G i e n g e u a. Br.: Saugschweine 1421, Läufer 2741 RM.

Marbach: Milchschweine 1320 RM. Güglingen: Milchschweine 1012.50. Läufer 2860 RM. Hall: Milch­schweine 13 18 NM, M u n d e r k i n g e n: Mutterschweine 09110, Milchschweine 1518 RM, Oehringen: Milch­schweine !2-18 RM, Roitweil: Milchfchweine 11,5016 RM. Sulzbach a, M: Milchschweine 1419 RM. Tü­bingen : Ferkel 1825 RM Ulm: Milchfchweine 1419 RM. V a i h i n g e n a, E.: Milchschweine 1118 RM.

Kiinzelsauer Pferdemartt vom 13. Sept. Auftrieb: 28 Arbeits­pferde und 5 Fohlen, 12 Pferde wurden zum Preis von 200 bis 825 RM. und 1 Fohlen für 100 RM. umgesetzt.

Ehinger Schasmarkt. Zufuhr 600 Stück. Preise: Hämmel 60 bis 75, Brackschafe 44 -50 RM das Paar. Handel lebhaft.

Fruchtpreise. Balingen: Dinkel 7.50, Weizen 10, Hafer 7.85 RM. Genge n a, Br,: Weizen 9.85, Gerste 8.408.90, Roggen 8.10 RM, Ravensburg: Weizen 10, Vesen 7.50, Roggen 8,10, Gerste 8,40, Haber 7,85, Saatvefen 9 90 RM. Rottweil : Dinkel 1012.50. Weizen 11.5012,50, Hafer neu 8.50, Erbsen 21 RM. Tübingen : Dinkel 7,50. Haber 7,85, Weizen 1010,20, Gerste 7,759,50, Saatroggen 99.50 RM.

Stuttgarter Großmärkte. Kartoffelgroßmarkt auf dem Wil­helmsplatz, Zufuhr 200 Zentner. Preis 3.805 RM, Most­obstmarkt auf dem Wilhelmsplatz. Zufuhr 1600 Zentner Preis 4.80-5,40 RM

Herrenberg, 15. September. (Obst-, Gemüse- rnd Wochen­markt.) Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten Kartof­feln 45, Butter 150160, Kraut 5, Bohnen 1015, Spinat 12, Gelbe Rüben 8, Tomaten 810, Zwiebeln 10 H je pro Pfund, Rote Rüben Bund 8 H, Eier ist/-10 Kopfsalat 8, Endivien 810, Wirsing 1520, Blumenkohl 1540, Rettich 310, Gur­ken 820 ^ je pro Stück.

Herbstnachrichten

Weinoersteigerung aus dem Arbeitshaus Vaihingen a E. Bei der Versteigerung der Arbeitshausverwaltung wurden für 5 Hektoliter Portugieser 52 RM für den Hektoliter und für 8 Hektoliter Silvaner 58 RM. pro Hektoliter erlöst.

Herbstnachrichten. In Großgartach wird bei der günsti­gen Witterung die Weinlese soweit als möglich hinausgescho­ben, um einen hervorragenden Wein einen Jahrhundert- Wein zu erzielen. Die Menge dürfte allgemein befriedigen, doch wird ein Voll- oder Rekord-Herbst nicht erreicht, In Ün- terheinriet, Oberheinriet, Vorhof wurde mit der allgemeinen Lese am 17. begonnen. Qualität sehr gut. In Erlenbach steht die Lese unmittelbar bevor. Die Frühlese (Portugieser) ist in Cleebronn in vollem Gang. Das Er­zeugnis verspricht ausgezeichnet zu werden, In Boten- heiw hat die Lese des Frühgewächses begonnen Die Preise pro Eimer bewegen öst zwischen 100 und 110 RM. In Beil- stein hat die Frühlese ebenfalls begonnen.

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Mittwoch, 19. September.

9.45 Milli Bauer spricht überDer Tageslauf in einer Kin­derkrippe"

10.10 Schulfunk Stufe 2: Deutsche Städte: In Württemberg: Ulm

10.40 Frauenstunde: Mein Kind stottert was soll ich tun?

11.10 Georg Kulenkampsf spielt

12.00 Aus Frankfurt: Seltenheiten aus dem Opernspielplan 13.20 Aus Frankfurt: Mittagskonzert 14.00 Aus Frankfurt: Mittagskonzert 16.00 Aus Stuttgart: Nachmittagskonzert

17.30Aegyptischer Bilderbogen"

17.45 Heinrich Schlusnus singt!

18.00 Hans Friedrich Blunck liestWeland und Baduhild" 18.25 Neueste Schallplatten 19.00 Aus Karlsruhe: Blasmusik

20.10 Aus Frankfurt: Unsere Saar Den Weg frei zur Ver­ständigung

20.35 Aus Berlin: Stunde der jungen Nation 21.00 Aus Hamburg:Deutsche Funkfuiten"

22.00 Aus Stuttgart:Erzähle, Kamerad!"

22.30 Blick in die Leichtathletik der Welt

22.45 Oertliche Nachrichten, Wetter- und Sportbericht 23.00 Aus Karlsruhe: Badische Hausmusik

23.30 Ans Stuttgart: Tanzmusik 24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.

Buntes Allerlei

Das verschleppte Haus

Eine Selbsthilfe eigener Art wandte ein Bauer in Serbien an. ver von seinen Hypothekengläubigern bedrängt wurde. Die Bank, an die er die Beträge zu zahlen hatte, drohte ihm. sie würde sein Besitztum versteigern lassen, wenn er die Zinsen nickst rechtzeitig entrichtete Man weiß, was in solchen Fällen dem Eigentümer blüht. Der Bauer von Kotlina dachte nicht varan. untätig den Schlag des Schicksals zu erwarten. In einer stillen Nacht rissen er und seine Frau kurzerhand das Haus ab. trugen die Bestandteile eine Strecke weiter, wo der Mann eben­falls ein Stück Land besaß, und errichteten ihr Haus dort aufs neue. Die Gläubiger staunten gewaltig, als sie von diesem Streich Kenntnis erhielten, und sie liefen zum Kadi. Der dachte lange nach. Dann entschied er, die Zwangsvollstreckung könne sich nur auf das Grundstück beziehen, wo das Haus früher ge­standen hatte. Das neue Grundstück, auf dem sich das Haus nun­mehr erhebe, sei gar nicht von der Hypothek erfaßt worden. Die Leutchen hatten also ihr Eigentum gerettet. Hoffentlich auf lange Zeit!

Hauptfchriftleitung: L. Lank. Anzelgenleltung: Tust. Wohnlich.

Druck und Verlag: W. Rieker'sche Buchdruckerei in Altensteig, «ltenfteig. D.-A. d. l. 2100