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Nummer 146 ^ Altensteig, Mittwoch» den 27. Zuni 1834 ^ 8 7. Zahrga»>

Ser Stemmstrm Wim RelnbarM

Umfassende Glane zur Erleichterung der Steuerlasten ohne Minderung der Erträge

München, 26. Juni. Der Staatssekretär im Reichsfinanzmini-

Ser Kampf gegen Versailles

Zur 15. Wiederkehr der Unterzeichnung des Schand-Diktats

Von Legationsrat Dr. Schwendemann.

Der traurigste Tag der neuesten deutschen Geschichte, einer der schlimmsten der deutschen Geschichte überhaupt, ver­gleichbar nur mit Ereignissen wie dem Frieden von Mün­ster 1648, der Tag der Unterzeichnung des Versailler Dik­tats, jährt sich am 28. dieses Monats zum fünfzehnten Mal. Wie kaum ein anderer verdient dieser Tag ein Volks­trauertag genannt zu werden, an dem Besinnung über Las, was vor fünfzehn Jahren war und seitdem wurde, am Platze ist.

Besinnung über das, was vor fünfzehn Jahren geschah, hat einen politischen, einen nationalen Sinn nicht als Aus­gangspunkt düsterer Gefühle oder leidenschaftlicher Ausbrü­che, sondern nur als Ausgangspunkt für klare Erkenntnis über die Vergangenheit und festen Willenentjchluß für die Zukunft. Versailles war nur möglich, weil das deutsche Volk innerlich zerfallen war. Den letzten Ausschlag dafür, daß man damals der Drohung mit Gewalt wich, gab die Be­sorgnis um den Zerfall des Reiches. Nie hätte eine wirk­lich einheitliche Nation, nie ein festgefügter Nationalstaat in eine solche Situation kommen können. Was hätte bei­den die, Drohung mit Gewalt, d. h. mit der Besetzung wei­teren deutschen Gebietes, eventuell bis zur Reichshauptstadt, anhaben können, wenn ein Ausspielen einzelner Volks­gruppen gegen dis anderen, einzelner Staatsgebiete gegen das Ganze, wenn Drohungen mit Separatismus und mit Friedensschlüssen mit den deutschen Einzelstaaten nicht Lenk­bar gewesen wären? Was hätte die fremde Gewalt, selbst nach einem Einmarsch Lurch das Brandenburger Tor, ver­mocht, wenn sie keine Regierung gefunden hätten, ihr Dik­tat zu unterschreiben, und wenn das deutsche Volk, d. h. jeder einzelne Deutsche, bereit gewesen wäre, eher alles zu erdulden als den Feinden zu Willen zu sein? Die schon jo bedenklichen Risse in der Koalition unserer Kriegsgegner hätten sich verbreitert und verstärkt, und man hätte die deutschen Vertreter schließlich an den Verhandlungstisch lasten müssen. Das Ende wäre ein Vertrag, anstatt eines Diktats gewesen.

Ader es ist anders gekommen. Das Diktat wurde angenommen, weil die Einigkeit, weil derAbwehr- wille der Nation nicht vorhanden war. Die folgenden fünfzehn Jahre deutschen Lebens und deutscher Politik mu n deshalb unter der Wirkung des Diktats stehen. Immer wieder waren wir nahe daran, durch den mit Tributen um unseren Hals gelegten Strick erdrosselt zu werden. Unsere heutige Devijennot ist nur eine weitere Auswirkung der bezahlten Kriegstribute, denn die fremden Anleihen, die wir heute nicht mehr verzinsen können, wur­den zum sehr großen Teil, nämlich über 10 Milliarden RM., ausgenommen, um die Tribute nach dem Dawes- und Poungplan zu bezahlen, und soweit sie sie Kapitalanämie der deutschen Wirtschaft beleben sollten, waren sie direkt und indirekt ebenfalls durch die Tribute, durch die Weg­nahme der deutschen Auslandsguthaben und durch die als Folge der Ruhrinvaston Poincares ins Uferlose gegange­nen Markentwertung verursacht. Wer sich heute über das deutsche Transfermoratoriüm des 1. Juli dieses Jahres beklagt, hat allen Grund, seine Klagen gegen diejenigen zu richten, die die wirtschaftliche Unvernunft und den räu­berischen Charakter des Teils 8 des am 28. Juni 1919 Un­terzeichneten Versailler Diktats verschuldet haben. Obwohl dieser Teil 8 durch das Abkommen von Lausanne schon im Juni 1932 beseitigt worden ist, wirkt er weiter verderblich auf Las deutsche Leben und auf die Wirtschaftsbeziehungen der ganzen Welt.

Dies wäre >o nicht möglich gewesen, wenn nicht der Teil 5 des Versailler Vertrages, der über die einseitige ''»ursche Abrüstung, vorausgegangen und durchge- .qrt worden wäre. Nur ein militärisch völlig wehrloses Volk konnte sich derartig wirtschaftlich und finanziell aus­powern lasten, konnte, wie es Adolf Hitler ausgedrückt hat, in einer so geradezu selbstmörderischen Art seineVerpflich­tungen" erfüllen. Ein militärisch starkes und national ge­schlossenes Volk hätte eines schönen Tages eben gesagt: Schluß mit den Tributen. Wenn Ihr weitere haben wollt, >o kommt und holt sie Euch! Aber es fehlte ebensosehr die Einigkeit des Willens wie der militärische Rückhalt für sol­chen Entschluß. Hat nicht jeder von uns die Folgen durch Inflation, Arbeitslosigkeit, Vermogensoerluft ujw. am ei­genen Leibe verspürt und spürt sie noch? Deshalb müssen wir begreifen, daß die Wiedererlangung der militärischen Kraft, die Verwirklichung unserer Gleichberechtigung auf

sterium. Pg. Fritz Reinhardt, verkündete in der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht am §26. Juni 1934 in der Aula der Universität München den folgenden Plan der großen nationalsozialistischen Steuerreform, die sick> rn Vorbereitung befindet und zum größten Teil bereits im kommenden Herbst Gesetz werden wird:

Im ersten Teil seiner Ausführungen behandelte Staatssekre­tär Reinhardt die allgemeinen und juristischen Grundlagen des Staatshaushaltes, der Steuernotwendigkelten, der Steuergren­zen und die Fragen der allgemeinen Finanzpolitik. Er betonte dabei, daß das Steueraufkommen in den letzten 15 Monaten infolge der neuen Steuerpolitik sich günstig entwickelte, sodaß der Voranschlag für 1934 infolge dieser Entwicklung um einige hundert Millionen RM. übersteigen werde. Er bat Verbände und Organisationen dringend, nicht mit SonderwünscheN um Gewährung steuerlicher Erleichterungen für bestimmte Aufwen­dungen und Spenden an das Reichsfinanzministerium heranzu­treten. Die Steuerpolitik im Adolf Hitler-Staat sei im wesent­lichen auf drei große Gedanken abgestimml:

1. Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit und da­mit um die Gesundung der sozialen, wirtschaftlichen und sinau- zielleu Dinge unseres Volkes, in Zusammenhang damit Lösung dringender volkswirtschastlicher Fragen;

2. Förderung der Familie, in Zusammenhang damit Verwirk­lichung des volkspolitischen Gedankens;

3. Betonung des Wertes der Persönlichkeit und der persön­lichen Verantwortung in der Wirtschaft.

Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit

Wir haben seit April 1933 bereits verschiedene Steuergesetze erlasten, die auf Kampf um die Verminderung der Arbeits­losigkeit abgestellt sind.

Förderung des Krastwagenverkehrs

Dem Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 10. April 1933 gemäß sind alle Personenkraftfahrzeuge, die nach dem 31. März 1933 erst­malig zugelasteil sind, kraftfahrzeugsteuerfrei. Die Folge davon

dem Wehrgebiet jeden von uns unmittelbar angeht, daß ohne Gleichberechtigung weder die Lebensmöglichkeil des Einzelnen noch die der Gesamtheit gewährleistet ist.

Wir sind diesem Ziele schon erheblich näher gekommen Heber den Entwaffnungsteil des Versailler Diktats ist di- lebendige politische Entwicklung bereits hinweggegangen. Auch wenn die seit Jahren im Gange befindlichen Verhand­lungen über eine Herabsetzung und Beschränkung der Rü­stungen der Welt ohne positives Ergebnis bleiben würden, würde für uns kein Rückfall auf Versailles mehr in Frage kommen können Es gibt nur noch die beiden Möglichkeiten eines Ersatzes der Entwaffungsbestimmungen von Versail­les durch ein die Rüstungen aller Staaten in gleicher Weise beschränkendes Abkommen oder die Rüstungsfreiheit für alle, auch für uns. Die Wiederherstellung unserer militäri­schen Gleichberechtigung ist nicht mehr auszuhalten.

Dies ist vielleicht das wichtigste Ergebnis unseres bis­herigen Kampfes gegen das Versailler Diktat. Denn ein starkes Deutsches Reich in der Mitte Europas als gesicherte Heimstätte der deutschen Menschen wird in gleicher Weise -ns allen Gewähr für Freiheit und Fortschritt' bieten, wie es eine feste Friedensgarantie für den europäischen Konti- -ent sein wird, der endlich befreit werden muß von dem Geist von Versailles, dem Geist einseitiger Machtgebote und -diktate und Verkümmerung deutschen Lebens.

Wir haben heute das Versailler Diktat. l n n e r l i ch überwunden. Wir haben einzelne seiner Teile auch praktisch überwunden oder beseitigt. Am 15. Jahrestag der Unterzeichnung des Versailler Diktats erklärt sich das deut­sche Volk einmütig gegen den Unfrieden von Versailles und für einen wirklichen Frieden gegenseitiger Achtung, glei­chen Rechts und deutscher Freiheit.

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Halbmast am Tage von Versailles

Berlin, 26. Juni. Vom Reichsministerium für Volsaufklä- rung und Propaganda wird mitgeteilt:

Am Donnerstag, den 28. Juni, werden sämtliche öffentliche Gebäude wegen der Wiederkehr der vor 15 Jahren erfolgten Unterzeichnung des Versailler Vertrages halbmast flaggen. Die Bevölkerung wird ausgefordert, sich dem Vorgehen der Regie­rung anzuschiießen.

ist, datz die Stückzahl der in Deutschland erzeugten Personen­kraftfahrzeuge und die Zahl der in der Kraftfahrzeugindustrie Beschäftigten sich verdoppelt haben. Die Zahl der in Deutsch­land erzeugten Personenkraftfahrzeuge betrug im ersten Vier­teljahr 1933 12 823 und im ersten Vierteljahr 1934 23 014. Die Zahl der Arbeitslosen in der Kraftfahrzeugindustrie ist gesun­ken, die Umsätze in der Kraftfahrzeugindustrie und deren Ne­bengewerben sind gestiegen. Der Ausfall an Kraftfahrzeug­steuer wird ausgeglichen durch das Weniger des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe und das Mehr an Steuern und sonstigen Abgaben infolge vermehrter Erzeugung, vermehrter Umsätze, vermehrten Einkommens und vermehrten Verbrauchs.

Eine weitere Förderung des Krastwagenverkehrs ergibt sich aus dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschafsungen vom 1. Juni 1933. Diesem Gesetz gemäß dürfen die Aufwendungen für Gegenstände des gewerblichen oder landwirtschaftlichen An­lagekapitals, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Ja­nuar 1935 erfolgt sind, vom Gewinn des Steuerabschnitts, in dem die Anschaffung oder Herstellung erfolgt ist, voll abgesetzt werden. Das gilt für die Zwecke der Einkommensteuer, der Kör­perschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Die Unternehmer brau­chen von demjenigen Teil ihres Einkommens, den sie für Ersatz­beschaffungen aufwenden, keine Einkommensteuer (Körper­schaftssteuer) und Gewerbesteuer zu zahlen. Die Ermäßigung der Einkommensteuer (Körperschastssteuer) und Gewerbesteuer, die in Wahrnehmung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatz­beschaffungen erlangt werden kann .beträgt, je nach der Höhe des Einkommens und der danach sich ergebenden Steuersätze 12 bis 65 vom Hundert der Aufwendungen. Zu Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals gehören auch Personenkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen, wenn sie dem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Es ist sicher, daß viele Gewerbetreibende und Landwirte von dieser großen steuerlichen Vergünstigung, die ihnen eine augenblick­liche Verbilligung des Kraftwagens um 12 bis 65 vom Hun­dert ermöglicht, Gebrauch gemacht haben und noch Gebrauch machen werden. Dieser augenblicklichen Verbilligung steht die Unmöglichkeit, in den Jahren des Gebrauchs Abschreibungen vom Wert des Kraftwagens oorzunehmen, gegenüber. Es ist nicht nur die Stückzahl der erzeugten und abgesetzten Personen- krastfahrzeuge, sondern auch dte Stückzahl der erzeugten und abgesetzten Lastkraftwagen bedeutend gestiegen. Die Zahl der in Deutschland erzeugten Liefer- und Lastkraftwagen betrug un ersten Vierteljahr 1933 2295 und im ersten Vierteljahr 1934 5376. Die Stückzahl der erzeugten Liefer- und Lastkraftwagen hat sich also mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der abgesetzten Liefer -und Lastkraftwagen hat sich mehr als verdoppelt. Sie betrug im ersten Vierteljahr 1934 4957 und im ersten Viertel­jahr 1933 nur 2322.

Nach dem neuen Einkommensteuergesetz, das mit Wirkung ab 1. Januar 1935 in Kraft treten wird, wird nicht nur die Er- fatzbeschaffnng, sondern auch die Neuanschaffung gefördert wer­den. Es werden demgemäß auch die Aufwendungen für neue Kraftfahrzeuge jeder Art, die zu einem gewerblichen oder land­wirtschaftlichen Anlagekapital gehören, vom Gewinn des Jah­res, in dem die Anschaffung oder Herstellung erfolgt ist, voll ab­gesetzt werden dürfen. Das Einkommen, das im Jahr 1934 er­zielt wird, wird bereits nach diesem neuen Einkommensteuerge­setz veranlagt werden. Wird das gewerbliche oder landwirt­schaftliche Anlagekapital im Jahr 1934 um ein Kraftfahrzeug irgendwelcher Art ergänzt, so kann der Betrag, der dafür auf­gewendet wird, vom steuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1934 voll abgesetzt werden. Der Steuerpflichtige erlangt also eine au­genblickliche Verbilligung des Kraftfahrzeugs um 12 bis 65 vom Hundert.

Eine weitere Maßnahme, die bestimmt ist, der Förderung des Krastwagenverkehrs und in Zusammenhang damit dem Ge­danken der Verminderung der Arbeitslosigkeit zu dienen, wird die neue Vermögenssteuer enthalten. Nach der bisherigen Ver- waltungsübung und der Rechtsprechung der Steuergerichte wa­ren wertvollere Personenkraftwagen, die im Eigentum von Privatpersonen stehen, als sogenannte Luxusgegenstände und bei der Ermittlung des Vermögens dieser Privatpersonen beson­ders zu behandeln. Im Rahmen der Steuerreform werden Pri­vatkraftwagen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Privat- oermögens in jedem Fall außer Betracht gelassen werden. Auch Svortflugzeuge und Motorboote, die sich im Besitz von Privat­personen befinden, werden bei der Ermittlung des für die Ver­mögenssteuer maßgebenden Vermögens außer Betracht gelasten werden. Dem neuen Vermügenssteuergesetz gemäß wird auf den i. Januar 1935 eine neue Vermögensbewertung oorgenommen werden, die die Grundlage für die Vermögensbesteuerung in den Jahren 1936. 1937 und 1938 bilden wird.

Steuerfreiheit für kurzlebige Gegenstände

Das Gesetz über Steuerfreiheit für Eriatzbeschanungeii vom 1. Juni 1933 erstreckt sich nicht nur auf Kraftfahrzeuge, sondern auf jegliche bewegliche Gegenstände, die zu einem gewerblichen