Seite L
„Ech»«rz«Ll»er L»»e«r«tt»»,-
Nr. W
den werde gerade beute um diese Dinge beiß und ernst gerungen. Gerade wir Deutsche mühten uns aber dabei vor dem Erbfehler gegenseitigen Mißtrauens, gegenseitiger Mißachtung buten. die niemals verletzender wirke, als wenn wir diesen oder jenem die nationale Zuverlässigkeit bestreiten, aus die wir doch alle den selbstverständlichsten Anspruch Hütten. Der Redner kritisierte es in diesem Zusammenhang, daß Deutschen, die dem Werdegang der deutschen Glaubensbeweguug skeptisch gesen- Lbersteben, der Vorwurs der politischen Reaktion gemacht werde, »ud daß man den katholischen Bischöfen, die die bekenntnismäßigen Grundlagen ihrer Kirche verteidigten, zum Vorwurf mache, sie triebe« Zentrumsvolitik. Seiner Ansicht nach fordere dis grobe Zeit, in der wir leben, von allen, die im öffentlichen Leben stehen, auch eine größere, umfassender« und deshalb gerechte Schau der geistigen Auseinandersetzungen, eine Schau, die der deutschen Volksgenossen und seinem ernsten nationalen Wollen und Kümpfen nicht leichtfertig den guten Glauben absvreche.
Schließlich beschäftigte sich der Redner noch mit der Tatsache, daß die verstärkte Betonung des politischen Primats dazu geführt habe, den nationalwirtjchaftlichen Gedanken mehr hervor- «ukehren als früher. Ob es eine Weltwirtschaft im Vorkriegssinne noch geben werde, könne als fraglich gelten. Es sei denkbar, daß der europäische Kontinent immer mehr in die Rolle des absoluten Selbstversorgers hineingedrängt wird. Es bestehe indessen kein Anlaß, diesen Vorgang künstlich zu beschleunigen, solange er Deutschland der Gefahr aussetze, daß dadurch der Lebensstandard des deutschen Volkes stark gedrosselt werde. Die letzte Ursache der wirtschaftlichen Krisis unserer Zeit sei es wohl, daß die Wirtschaktsräume mir der technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten haben. Die Entfernungen seien durch dis Fortschritte des Verkehrs klein geworden, die Wirtjchaftsräume aber seien seit der Gründung des deutschen Zolloereins die gleichen geblieben, ja durch den Zerfall Oesterreich-Ungarns noch verkleinert. Die technisch-wirtschaftliche Entwicklung verlange eine Vergrößerung der Räume, der die Politik bisher nicht Rechnung getragen habe. Für die Zukunft des deutschen Volkes sei es entscheidend, bei den Neuregelungen, die notwendig geworden seien, gebührend berücksichtigt zu werden. Die innere Voraussetzung für dieses große europäische Spiel um die Neugestaltung sei geschaffen, indem das deutsche Volk sich auf sein Volkstum zu- rückbesonnen habe und beute ungefährdeter denn je übernational — nicht international — gelten dürr«. Aus der deutsche» Revolution erwachse so die europäische Neugestaltung, die wir in voller Verantwortung für das bedrohte Schicksal unseres Erdteils auf uns zu nehmen bereit seien.
FreisvruK
im Waltershauseim MdkdvkWtz
Schweinsurt, 25. April. Der Verteidiger Dr. Deeg schloß seine Ausführungen mit folgender Feststellung: An eine Verurteilung des Angeklagten Liebig sei nicht zu denken, da Hauptmann Weither mit seinem eigenen Revolver erschossen worden ist. ba dieser Revolver im Schlafzimmer der Ehegatten gelegen hat, da diese Schlafzimmer sowohl vor als auch nach der Tat fest- Sestelltermaßen von innen versperrt und verriegelt waren, da die nicht lebensgefährlichen peripherischen Schüsse der Frau Weither im Gegensatz zu ihren Aussagen festgestelltermaßen auf zwei bis höchstens 2V Zentimeter Entfernung mit größter Wahrscheinlichkeit von ihr selbst beigebracht worden sind. Ferner habe Frau Weither in der Tatnacht mit Vlutschrift auf Papier Karl Liebig als Mörder ihres Mannes bezeichnet. Am anderen Morgen aber habe sie noch Zweifel geäußert, da sie gesagt habe: »War's der Karl oder Dietrich, es waren ja immer zwei Kerle drüben?" Die Handschrift der Frau Weither habe nichts anderes zu bedeuten als eine wohldurchdachte Falschbezichtigung, um den Verdacht von sich selbst oder anderen abzuschieben. Hier feien andere Geister als der Angeklagte Liebig am Werk gewesen. Frau Werthers Vereidigung sei auf Grund des aus ihr lastenden Verdachts der Erschießung ihres Mannes zu Recht abgelehnt worden. Weiter müsse man vom Standpunkt des exakten Strafrechts, das sich nicht mit dem gesunden Menschenverstand allein als Beweismaterial begnügen könne, sagen: Die Rätsel von Waltershausen sind ungelöst.
Freispruch im Waltershausener Mordprozeß s
Schweinfurt, 25. April. Nach dreiwöchiger Verhandlung«,« dauer sprach das Schwurgericht Schweinsurt am Mittwoch vormittag den Angeklagten Karl Liebig von der Anklage eines Verbrechens des Mordes und eines versuchten Verbrechens des Mordes frei.
In der Urteilsbegründung heißt es daß die sich während der Beweisaufnahme ergebenden Verdachtsmomente nicht zu einer Verurteilung ausreichen und daß außerdem nach wie vor auf Frau Weither der Verdacht der Täterschaft laste. Die Schlüssigkeit des Gutachtens von Dr. Hesse-Stuttgart soll nicht bestritten werden, aber für sich allein kann dieses Gutachten eine Verurteilung nicht tragen. Zugunsten des Angeklagten kommt in Betracht, daß ein Beweggrund, aus vem er die Tat verübt haben könnte, nicht erkennbar geworden ist. Für die Annahme der Anklagebehörde, daß der Täter sich in diebischer Absicht :n die Räume eingeschlichen hat, kann kein Anhaltspunkt festgestellt werden. Am Körper und an den Kleidern des Angeklagten wurden Blutsvuren nach der Tat nicht nachgewiesen. Ueberdies ist ungeklärt geblieben, wie der Angeklagte die Mordräume hätte betreten und wieder verlassen können. Bei dieser Sachlage kam es zur Freisprechung des Angeklagten von der ihm zur Last gelegten Anschuldigung und zwar mit gleichzeitiger Kostenfolge nach Paragraph 67 Ziffer 1 Strafgesetzbuch. Damit erledigt sich auch der Antrag eines Haftbefehls gegen ihn.
Die BkrOiHMlig der Vertrauensmänner am 1. Mai
Berlin, 25 Avril. Amtlich wird mitgeteilt: In der Oesfent- üchkeit sind Zweifel darüber entstanden, ob die Vertrauensmänner der Betriebe am 1 Mai zu verpflichten sind. Die fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung Ser nationalen Arbeit vom 13. April 1834 besagt darüber: „Das Gelöbnis kann mit Zustimmung des Treuhänders der Arbeit an dem aus den l. Mai folgenoen Werktag abgelegt werden, wenn infolge der räumlichen Entfernung der Betriebe von dem Ort der allgemeinen Feier des 1. Mai vurch eine vorhergehende Betriebsversammlung di« Teilnahme der Betriebsangehörigen an der gemeinsamen Feier der Bevölkerung wesentlich erschwert würde."
MM
WMWW
MW
Reichsminister Rudolf Heß,
der Stellverrreter des Führers, begeht am 26. April seinen 4V. Geburtstag.
Kampf segen KreMelserrmgkn
Was wird geprüft — Zunächst in der Bauwirtschaft
Das Württ. Wirtschaftsministerium hat durch Verordnung ein scharfes Vorgehen gegen Preiserhöhungen und Kartellbin- Vungen angekündigt. Im einzelnen heißt es in der amtlichen Ankündigung:
Bei der Nachprüfung des Erhebungsmaterials wird das Ministerium gemeinsam mit dem Beauftragten für Preisüberwachung sein Augenmerk namentlich aus folgende Punkte richten:
1. Feststellung der unmittelbaren und mittelbaren (verschleierten oder verdeckten) Preiserhöhungen und Vorgehen gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen;
2. Feststellung sonstiger kartellmäßiger Vereinbarungen und Zusammenschlüsse zur Marktregelung, deren Abreden entweder offenkundig auf eine Preiserhöhung oder künstliche Hochhaltung des Preises ausgehen oder tatsächlich zu einer ungerechtfertigten Preiserhöhung oder künstlichen Hochhaltung des Preises geführt haben und Vorgehen namentlich gegen diejenigen von ihnen, die — abgesehen von dem nach Ziffer 1 zu beanstandenden Ausmaß der Preiserhöhung —
a) unter Verletzung zwingender gesetzlicher Vorschriften errichtet worden sind oder bei deren Errichtung zur Herbeiführung des Zusammenschlußes auf die Beteiligten ein unzulässiger oder verwerflicher Druck oder Zwang ausgeübt worden ist. zum Beispiel: mangelnde Schriftform der Vereinbarung, mißbräuchliche Anwendung eines berufsständischen, innungsmäßigen oder parteipolitischen Drucks bei ihrer Errichtung: Anmaßung einer Vertretungsvollmacht zur Bindung der Angehörigen beteiligter Ee- werbegruppen,
b) die nach den getroffenen Abreden auf eine gesamtwirtschaftlich bedenkliche oder unzulässige Einengung des Wettbewerbs ausgehen, z. B. nicht ortsansässige Gewerbetreibende oder Architekten ausschließen oder die Zusammenarbeit mit ihnen ablehnen, über andere Gewerbetreibende oder Bauherren willkürlich Sperren verhängen oder ihre Mitglieder zur Geheimhaltung von Abreden über die Verdingung von Bauleistungen oder Baustoffen zur Erreichung einer preissteigernden Wirkung verpflichten,
c) die unter Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift (Paragraph IVO q Gewerbeordnung) von Handwerkerinnungen oder unter Beitritt von Innungen errichtet worden sind, oder die die Einhaltung und Durchsetzung ihrer Abreden, insbesondere von Preis- oder Verdingungsabreden, unter den Ordnungsstrafschutz von Innungen (Paragraph 92 c Gewerbeordnung) stellen;
d) die eine Schiedsabrede getroffen haben, die wegen Ausschlußes der Anrufung des Kartellgerichts oder wegen der Art der Besetzung des Schiedsgerichts zu beanstanden ist.
Unter diesen Gesichtspunkten werden insbesondere auch die in letzter Zeit an vielen Orlen entstandenen sogenannten „Arbeitsgemeinschaften" fauch „Bausronten" geheißen), in denen die örtlichen Vaugewerbetreibenden, Bauhandwerker und Architekten zur Regelung der Verdingung von Bauleistungen und der Preis- stellung zusammengeschlossen sind, auf ihre gesetzliche und gesamtwirtschaftliche Zulässigkeit geprüft werden.
3. Feststellung derjenigen Handwerkerinnungen, die einer gesetzlichen Vorschrift zuwider sich mit der Regelung von Preisen oder der Preisstellung besaßt oder ihre Mitglieder in der Annahme von Aufträgen für Bauleistungen beschränkt haben oder die in unzulässiger Weise die Einhaltung bestimmter Preise oder einer bestimmten Wettbewerbsregelung unter den Schutz ihrer Ordnungsstrafgewalt stellen.
Als Maßnahme gegenüber den so beanstandeten Vereinbarungen, Zusammenschlüssen, Preisfestsetzungen oder Erhöhungen kommen namentlich folgende in Betracht: Preisherabsetzung, Aushebung von Preisvereiubarungen und -beschlössen, Aushebung sonstiger beanstandeter Beschlüsse, in besonders krassen Fällen Aushebuno der ganzen kartcllmäßigen Vereinbarung. Bei Innungen daneben Vorgehen im Aussichtswege gegen gesetzlich unzulässige oder sonst zu beanstandende Maßnahmen zur Preisregelung. Preisbindung oder Angebotsregelung; dabei werden in erster Linie die Innungsvorstände oder Obermeister zur Verantwortung gezogen werden (Paragraph 66 Gewerbeordnung): in besonders schwerwiegenden Fällen gesetzwidriger, das Gemeinwohl gefährdender Handlungen müßte unter Umständen der Weg der Jnnungsschließung (Paragraph 97 Gewerbeordnung) beschritten werden. Die Innungsaufsichtsbehörden sind vom Wirtschaftsministerium mit entsprechender Weisung versehen worden.
Auch im übrigen wird sich das behördliche Vorgehen mit besonderer Strenge gegen die Verbaudsleiter und vor allem gegen
me «ervanvsge,qa,ts,uyrer. ferner gegen die Gewerbetreibenden und sonstigen Personen richten, die für die zu beanstandenden Vereinbarungen und Regelungen verantwortlich zu machen sind. Gegen gewissenlose Wirtschaftsschädlinge, zu denen auch diejenigen zu rechnen sind, die durch unverantwortliches Schleudern oder Drücken der Preise die beanstandeten Selbstilfemaß. nahmen heraufbeschworen haben, werden die Behörden von der gesetzlichen Befugnis zur Untersagung des Gewerbe- betriebs unnachsichtlich Gebrauch machen. Auch behält sich das Wirtschaftsministerium vor, derartige Personen durch kanntgabe ihrer Namen öffentlich zu brandmarken und in be- sonders schweren Fällen ihre Inhaftnahme zu veranlassen Da- rüber hinaus wird nachdrücklich daraus hingewirkt werden, daß solche Wirtschaftsschädlinge bei der Vergebung öffentlicher Auf, träge nicht mehr berücksichtigt werden.
Die beteiligten Wirtschaftskreise werden hiermit letztmals ermahnt, die von ihnen beschlossenen oder durchgeführten Preis- und Marktregelungen selbst nochmals auf ihre Zulässig, teil und Vertretbarkeit^lnter den obengenannten Gesichtspunkten zu prüfen und zur Vermeidung eines behördlichen Einschreitens mit dem Gesetz und den Grundsätzen einer gesamtwirtschaftlich einwandfreien Wirtsck>aslsführung in Einklang zu bringen und insbesondere ungerechtfertigte Preiserhöhungen von sich aus rückgängig zu machen oder auf das richtige Maß zurückzuführen. Tragen sie dieser Mahnung nicht sofort Rechnung, so haben sie sich die Folgen ihres gemeinschädlichen Verhaltens selbst zuzuschreiben.
An alle Volksgenossen ergeht die Aufforderung, die Negierung in dem Kamps gegen Preissteigerungen mit aller Kraft zu unterstützen, namentlich dadurch, daß sie ihre Beobachtungen über auffällige Preissteigerungen dem Beauftragten für Preisüberwachung in Württemberg oder dem Wirtschaftsministerium Mitteilen und zwar jo, daß eine Weiterverfolgung ohne zeitraubende Rückfragen möglich ist (genaue Bezeichnung der Ware oder Leistung, für die die Preiserhöhung gefordert wurde, Vorlage einwandfreier und vergleichbarer Unrerlagen, aus denen der frühere und der jetzige Preis sich ergibt, genaue Anschrist der beseitigten Firmen oder Verbände). Gegenüber preissteigernd«»! Ringbildungen können sich die Bauherrn und sonstigen Auf» lraggeber selbst unter Umständen durch Heranziehung von Kon» lurrenzangeboten der diesen Ringen fernstehenden Unternehmerschützen: auch empfiehlt es sich, daß sie bei der Ausschreibung, von Aufträgen den Bietern ausdrücklich die Verpflichtung aus« erlegen, ihnen von der Zugehörigkeit zu einem Ring oder son-i stigen Verdingungsabrede Kenntnis zu geben. Begegnen st« da» bei örtlichen Widerständen, so wird ihnen die sofortige Mitteilung des Sachverhalts an das Oberamt oder den Beauftragten für Preisüberwachung nahegelegt.
Gtimbkls „Sank" m Hmiot
Paris, 25. April In der Sitzung des Rhone-Bezirksverbande» der Liga für Menschenrechte, in der bekanntlich der Ausschluß Edouard Herriots wegen seiner Zugehörigkeit zum Kabinett Doumergue beschlossen worden ist, hat der als jüdischer Emigrant in Frankreich lebende berüchtigte frühere Professor an der Heidelberger Universität, Eumbel, Erklärungen abgegeben, regen die sich die Zeitung „Le Jour" mit aller Schärfe wendet, Eumbel habe, wie das Blatt mitteilt, einen Redaktionsausausschuß geleitet, in dem mehrere Entschließungen zur französischen Politik allgemein, gegen die Ausweisung Trotzkis usw. au,gesetzt wurden. „Le Jour" bemerkt hierzu: Wenn Eumbet als deutscher Flüchtling sich mit unserer Innenpolitik befaßte hat er bereits eine ziemlich indiskrete Haltung eingenommen. Aber er hat eine noch viel größere Uneleganz bewiesen. Den» bei Schluß der Tagung wurde eine Entschließung angenommen, die Herriot wegen seiner Teilnahme an dem Kabinett Doumergue direkt betraf.
Der Bezirksverband der Liga für Menschenrechte forderte de« Ausschluß des Bürgermeisters von Lion, der doch eines seiner ältesten Mitglieder ist und Herr Eumbel hat sich natürlich dieser Entschließung angenommen. Nun muß man wißen, daß Eumbel. ehemaliger Profeßor an der Universität Heidelberg. Deutschland angeblich verließ, weil er Jude ist. Er war nach Paris geflüchtet und von Herriot empfohlen worden. Dank Herriots erhielt Eumbel an der Universität Lion den Posten eine» Sozialassistenten am Institut für Finanz- und Versicherungs- Wissenschaften. — Herr Herriot dürfte über diese Entwicklung seines Schützlings einigermaßen überrascht sein.
Mische Erklärung über die baltischen Staaten
Die Unabhängigkeit bedroht
Riga, 25. April. Die lettische Telegravben-Asentur verbreitet folgende Mitteilung: Die deutsche Negierung hat der lettischen Regierung zur Kenntnis gebracht, daß die Regierung der Sowjetunion, um eine Besserung der Beziehungen zwisckien Deutschland und der Sowjetunion zu manifestieren. Deutschland den Vorschlag gemachr bat. ein Protokoll zu unterzeichnen, das di« Unabhängigkeit und Unantastbarkeit der baltischen Staaten garantieren würde. Die deutsche Negierung finde, daß die Unabhängigkeit und Unantastbarkeit der baltischen Staaten nicht bedroht sei und daß ein solches Protokoll die Beziehungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion wicht bessern könnte. Deshalb hat sie die Anregung der Sowjetregierung abgelebnt. Auch di« Sowjetregierung bat ihrerseits die lettische Regierung über ihren Vorschlag und die Ablehnung Deutschlands informiert. Soviel bekannt, haben auch Estland und Finnland ebensolche Mitteilungen erhalten.
)r. Schacht spricht heute im Rundfunk .
über die Transserkonserenz
Berlin, 25. April. Die Reichssendeleitung teilt mtt: Reichs ankpräsident Dr Schacht spricht am Donnerstag, den 26. Avr,^.
m deutschen Rundfunk in der Zeit von 20 bis 20.15 Uhr uLer dl«
Sss/sttso Ns
«SLsrs